Thomas Kleineidam

Sitzungen

17/3 17/6 17/7 17/8 17/9 17/10 17/17 17/18 17/20 17/21 17/25 17/28 17/31 17/33

Letzte Beiträge

Ich muss zunächst einmal festhalten, dass ich große Sympathie für das Anliegen der Piraten habe, das mit dem Antrag verfolgt wird. Fehlerhafte Bescheide der Jobcenter belasten seit Jahren in unerträglichem Umfang nicht nur die betroffenen Hilfeempfänger/-innen, sondern auch unser Sozialgericht. Die erschreckend hohe Quote erfolgreicher Klagen ist hier schon mehrfach Thema gewesen, aber alle Maßnahmen, die hohe Fehlerquote zu mindern, sind bisher gescheitert. Deshalb erscheint der Antrag der Piraten, mit dem Druck auf die Jobcenter ausgeübt werden soll, damit die Bescheide fehlerfreier werden, auf den ersten Blick sinnvoll, aber leider nur auf den ersten Blick. Tatsächlich wird eine Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für die Jobcenter nur zu zusätzlicher Arbeit für diese führen, eine Wirkung, die kaum geeignet erscheint, die Arbeit der Jobcenter im Sinn der Hilfeempfänger/
(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)
innen zu verbessern. Vielmehr muss das Gegenteil befürchtet werden, wenn zusätzlich auch noch Gerichtsgebühren bearbeitet werden müssen. So sympathisch die Idee des Antrags auf den ersten Blick ist, so wenig hilft er, tatsächlich die bestehenden Probleme zu lösen. Deshalb werden wir uns diesem Antrag letztlich wohl nicht anschließen können.
Danke sehr, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Am Anfang dieser Rederunde lag mir eine Frage auf der Zunge, nämlich: Warum macht die Piratenfraktion einen kostenlosen Werbeblock für Scientology in diesem Haus? Wenn ich mich hier umgucke, sind meine Befürchtungen zurückgegangen, so viel Werbung wird heute nicht dabei sein. Was mich aber schon verwundert hat, Herr Kollege Höfinghoff: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – Wirtschaftsunternehmen, geldorientiert, und am Ende Ihrer Rede sprechen Sie selbst permanent von „Kirche“.
Nach dem Redebeitrag eben kann man diese Rederunde hier nur so verstehen: Hier ist Scientology das gegeben worden, was sie immer schon für sich beansprucht haben, sie sind als Religionsgemeinschaft anerkannt in diesem Haus, jedenfalls von zwei Fraktionen.
Die anderen drei Fraktionen nehmen ich mal ausdrücklich davon aus. Ich bin ausgesprochen dankbar für den Beitrag der Grünen-Fraktion, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass das eine gefährliche Organisation ist.
Vor gut fünf Jahren haben wir gemeinsam den richtigen Weg beschritten, als wir gesagt haben, wir brauchen eine staatliche Stelle, die informiert, die aufklärt. Da, wo Scientology an Schulen, an Grundschüler herantritt, die noch nicht so gefestigt sind um zu erkennen, ob Geld aus ihren Taschen gezogen wird, muss sofort eine Stelle da sein, die den Schulen Informationsmaterial gibt, die aufklärt. Das haben wir gemeinsam geschaffen, und nach allem, was ich weiß, leisten die eine hervorragende Arbeit. Es ist wichtig, dass wir uns ganz nüchtern und gelassen, aber mit großer Aufmerksamkeit diesem Problem nähern.
Herr Brauer! Die Themen, die Sie hier diskutiert haben, kann man an anderer Stelle diskutieren, die haben mit Scientology nichts zu tun. Sie haben das Problem Scientology leider kleingeredet. Das war kein guter Beitrag für Ihre Fraktion, tut mir leid, das muss ich an dieser Stelle wirklich mal anmerken.
Die Berlinerinnen und Berliner lassen sich zum Glück nicht so schnell für dumm verkaufen. Ich erinnere mich an den ehemaligen Innensenator Körting, der seinerzeit in der Diskussion immer sagte: Das Beste wäre doch, wenn man sagt, die sollen uns den Buckel runterrutschen. – Genau das haben die Berlinerinnen und Berliner getan, das zeigen die Zahlen von Scientology. Das heißt nicht, dass unsere Aufmerksamkeit nachlassen darf, aber wir haben den richtigen Weg beschritten, den müssen wir aufmerksam weiter beschreiten, und das sollten wir alle gemeinsam tun. – Vielen Dank!
Danke sehr, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bayram! Es unterscheidet uns vielleicht grundlegend, dass wir für einen Rechtsstaat stehen, der auch Konsequenzen deutlich macht. Wenn wir Gebote, Verbote und Rechte in Gesetzen niederschreiben, dann wollen wir auch, dass das umgesetzt wird und nicht nur, dass hier am späten Abend nette Sprüche für die Weltpresse verbreitet werden, wie wir sie gerade anhören durften.
Ihre Reaktion macht wieder deutlich, dass Sie an einem Dialog hier überhaupt nicht interessiert sind, sondern den Blick auf die Pressetribüne richten, um zu sehen, welchen Anklang Ihre Redebeiträge haben. Sie haben einen beeindruckenden Anklang, wenn ich mir die leeren Reihen da oben angucke.
Es wird auch nicht besser, wenn wir solche Rederunden immer wiederholen: wenn Sie den Antrag einbringen, wenn wir im Ausschuss darüber reden und wenn wir Ihren Antrag hier ablehnen. Die Argumente sind ausgetauscht. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal ganz kurz und knapp: Solange wir ein Aufenthaltsrecht haben, muss man als Ultima Ratio auch die Möglichkeit der Abschiebung haben.
Wir haben in den letzten Wahlperioden unter Rot-Rot intensiv darum gerungen, wie man Abschiebehaft vermeiden und die Bedingungen im Gewahrsam verbessern kann. Wir stehen jederzeit für Diskussionen über weitere Verbesserungen bereit.
Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass am Ende auch die Möglichkeit bestehen muss, Recht durchzusetzen. Das unterscheidet uns. Da kann man hier Polemik machen und Sachen hinschreiben, die man vielleicht nicht so ernst meint. So kann man Gesetzgebung auch machen, aber wir sehen das grundsätzlich anders.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen.
Tut mir leid, wenn ich Sie jetzt enttäusche, Kollege Lux. – Ich plädiere dafür, dass wir die Sache ausführlich und sachgemäß im Innenausschuss diskutieren
und beantrage hier für meine Fraktion die Überweisung in den Innenausschuss.
Der Winter ist auch dieses Jahr in Berlin nicht so plötzlich eingezogen, dass wir uns nicht noch die Zeit bis zum nächsten Innenausschuss nehmen können. Eine Bemerkung sei mir noch zu meinem Vorredner erlaubt:
Wenn wir hier mit der Argumentation arbeiten wollen, Bundesgesetzgebung passt uns nicht und wir machen in Berlin einfach das Gegenteil davon, dann sage ich Ihnen, dass das nicht funktioniert. Ich teile ausdrücklich vieles an der Kritik der Asylgesetzgebung, die wir in Deutschland haben. Diese ist dann aber bitte auf Bundesebene zu ändern.
In Berlin einfach zu sagen, wir halten uns nicht daran, weil wir kritische Anmerkungen haben, und machen
etwas völlig anderes, ist eine Position, die jedenfalls mit meiner Fraktion nicht zu machen ist. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung in den Innenausschuss. Dann können wir sachgemäß über Ihren Antrag diskutieren.
Ja! Ein bisschen Zeit habe ich noch.
Danke sehr! – Sie haben natürlich recht mit dem Hinweis auf die Regelung im Aufenthaltsgesetz, was humanitäre Fragen angeht. Humanitäre Fragen jedoch so auszulegen, dass Sie sagen, im Gegensatz zur geltenden Asylgesetzgebung werden sie ausgelegt, funktioniert eben nicht.
Es geht nicht um humanitäre Fragen, sondern um eine Umdrehung der Bundesgesetzgebung. So ist das Aufenthaltsgesetz nicht zu verstehen.
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Lux! Sie liefern den richtigen Einstieg, Sie müssen dazwischenrufen. War es nicht der Kollege Lauer, der gerade was über parlamentarische Kultur erzählt hat?
(Udo Wolf)
Also die Kultur der Grünen spricht für sich selber. Der Kollege Lauer hat es zutreffend beschrieben: Show der Opposition.
Er hat versucht, es etwas zu entschuldigen, indem er versucht hat, den Innensenator für das in Haftung zu nehmen, was er früher mal getan hat. Das war nicht ganz korrekt wiedergegeben, aber ich nehme zur Kenntnis, Sie selber sehen Ihre Aktion hier als Show der Opposition, und anders kann man es wohl auch nicht werten.
Der gnadenlose Populismus, den die Grünen hier an den Tag legen, hat mich allerdings schockiert, lieber Kollege Lux! Dass Sie auf die Nummer einsteigen, dass ins Ausland geflüchtete Straftäter nicht einfach zurückgeholt werden,
das schockiert mich wirklich. Zum Glück leben wir in einem Land, wo wir nicht einen Geheimdienst haben, den wir mal losschicken, um Leute in anderen Ländern zu entführen und hierher zu bringen. Wenn das grüne Innenpolitik der Zukunft sein soll, na Gnade uns Gott!
Man kann das alles durcheinandermengen. Vielleicht kriegt man damit Schlagzeilen, inzwischen auch nicht mehr so. Selbst die Presse hat inzwischen gemerkt, hier geht es nur noch um eine Shownummer.
Wenn wir uns mal den wirklich ernsten Themen widmen wollen – und da gehe ich jetzt noch mal auf den Anfang Ihrer Rede zurück, in dem Sie die Probleme mit dem NSU, mit der Aufarbeitung zutreffend beschrieben haben. Ich glaube, der Kollege Wolf war es, der in einer der letzten Sitzungen des Innenausschusses darauf verwiesen hat, wir sollten uns endlich mal wieder den Kernproblemen nähern. Wir diskutieren in zwei Ausschüssen stundenlang über die Fragen, wann Henkel was wusste, wann er den Ausschuss informiert hat.
Er selber hat an einigen Punkten gesagt, rückblickend betrachtet hat er Fehler gemacht, würde er künftig anders machen. Wir haben es selber in der letzten Woche miterlebt, was die Einladungen zu Informationsrunden angeht, das ist deutlich besser geworden, aber das ist ein Nebenschauplatz. Entscheidend ist doch die Frage: Was ist da über zehn Jahre wirklich schiefgelaufen? Warum haben es die deutschen Sicherheitsbehörden nicht erkannt, dass es um eine Mordserie geht, die es zu verhindern, aufzuklären gilt? Zu diesen Problemen kommen wir überhaupt nicht mehr, weil die Opposition hier eine Show abzieht.
Völlig legitim, dass die Opposition versucht, Regierungsmitglieder anzugreifen!
Aber dieses Thema – gerade die neue Studie über Rechtsextremismus sollte uns doch gemeinsam dazu bringen, dass wir das Thema wirklich ernst nehmen und hier nicht eine Showveranstaltung machen, sondern dass wir uns den Fragen widmen – und da beziehe ich mich noch mal ausdrücklich auf den Kollegen Wolf, dass es darum geht aufzuklären, warum die deutschen Sicherheitsbehörden so lange falsch lagen. Lassen Sie uns endlich gemeinsam diese wichtige Arbeit angehen!
Lieber Udo Wolf! Ich kann mich an vieles in diesen zehn Jahren erinnern. Und ich kann Ihnen auch an dieser Stelle ausdrücklich bestätigen, dass Sie diese Frage immer wieder aufgeworfen haben.
Jawohl! Das haben wir immer wieder diskutiert: Gibt es terroristische Strukturen? Allerdings, wenn mich meine Erinnerung nicht völlig trübt, haben wir keine Hinweise auf solche Strukturen gehabt. Wir haben Verdachtsmomente gehabt, aber – wie auch in anderen Teilen dieses Landes – –
Vielleicht haben wir sie nicht wahrgenommen, die entsprechenden Hinweise, alle miteinander. Das mag möglich sein. Deshalb habe ich eben auch diese Aufklärung
noch mal eingefordert, dass wir uns darum kümmern müssen. Ich glaube, da sind wir uns völlig einig.
Der Ehrlichkeit halber gehört dann aber auch dazu, dass Anfang dieses Jahres hier im Haus keine der fünf Fraktionen einen Antrag eingebracht und gesagt hat: Liebe Innenverwaltung! Liebe Justizverwaltung! Und wer sonst noch infrage kommt! Wenn ihr irgendwelche Akten habt mit Rechtsextremismusbezügen, die einen Bezug zum NSU haben könnten, vernichtet die nicht mehr!
Ich weiß, die Grünen sind per se bessere Menschen und wissen das alles.
Ich kann mich hier nicht erinnern, dass wir einen entsprechenden Antrag von einer der fünf Fraktionen hatten. Rückblickend betrachtet hätten wir alle klüger sein können, waren wir aber nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Mein Vorredner hat eindringlich und deutlich darauf hingewiesen, welche Probleme beim Sponsoring bestehen. Wir wollen keinen bösen Anschein erwecken. Sie haben, Herr Kollege, auch zu Recht darauf hingewiesen, dass wir das vor zwei Jahren schon einmal diskutiert haben. Sie haben richtig aus dem damaligen Protokoll des Rechtsausschusses zitiert, dass die damalige Koalition davon ausging, der Senat sei auf bestem Wege, das zu erledigen, und deshalb Ihren Antrag ablehnte.
Bis heute ist nichts passiert. Insofern gehen wir sehr offen in die Ausschussberatung hinein. Wahrscheinlich braucht der Senat tatsächlich einen kleinen Schubs, um auf den richtigen Weg zu kommen. Ich hoffe, dass wir uns da auf die richtige Linie verständigen können. Die Detailprobleme können wir noch im Ausschuss diskutieren. In der Grundtendenz liegen wir da völlig auf Ihrer Linie. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mordserie der sogenannten NSU hat die Bundesrepublik erschüttert. Die menschenverachtende und eiskalte Brutalität der Rechtsterroristen schockiert immer noch viele Menschen. Aber dass diese Taten über zehn Jahre von den deutschen Sicherheitsbehörden nicht erkannt und die Mord- und Raubserie nicht gestoppt werden konnte, empfinden die meisten Menschen zu Recht als skandalös. Noch skandalöser sind die Versuche einzelner Sicherheitsbehörden, Informationen aus ihren jeweiligem Bereich zu unterdrücken oder gar zu vernichten.
Die schrecklichen Taten und das Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden müssen vollständig aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern und deren Angehörigen schuldig, aber auch uns selbst und unserer Demokratie. Wir müssen herausfinden, warum eine solche Serie grauenvoller Taten nicht aufgeklärt werden konnte, ja warum
teilweise die Angehörigen selbst von unseren Sicherheitsbehörden unter Verdacht gestellt wurden. Wer diesen Auftrag ernst nimmt, muss parteipolitische Profilierungsversuche hintanstellen und sich den zu untersuchenden Tatbeständen mit der gebotenen Sachlichkeit nähern. Nur dann kann eine vollständige Aufklärung gelingen. Schnelle Antworten werden diesem Auftrag an uns selbst nicht gerecht.
In der Öffentlichkeit sind in den letzten Tagen durch missverständliche Äußerungen oft falsche Eindrücke erweckt worden. Da wurde erklärt, die Berliner Polizei habe jahrelang mit einer Vertrauensperson zusammengearbeitet, die Kontakt zu den Mitgliedern der sogenannten NSU gehabt habe. Das ist formal richtig. Tatsächlich arbeitete die Berliner Polizei aber gut zehn Jahre mit einer Vertrauensperson aus der rechten Szene zusammen, um Informationen über rechte Konzerte, Musik-CDs und das diesbezügliche Umfeld zu erlangen. Erst rückblickend ist deutlich geworden, dass dieser Mann direkte Beziehungen zu der Terrorzelle aus Zwickau hatte und dass im Jahr 2002 vage Hinweise auf den Aufenthalt von drei Personen gemacht wurden, die wegen Sprengstoffdelikten gesucht wurden.
Was ist in Berlin und im Verantwortungsbereich der Berliner Polizei passiert? – Es ist hier noch einmal deutlich zu betonen, dass wir ausschließlich über Vorgänge bei der Berliner Polizei und nicht über den Berliner Verfassungsschutz reden, auch wenn das in der Öffentlichkeit immer wieder durcheinandergebracht und falsch dargestellt wird. Einer Aufklärung nutzt es ferner wenig, wenn nach schlimmen Vorgängen bei anderen Sicherheitsbehörden einfach davon ausgegangen wird, dann müsse es in Berlin auch so schlimm gewesen sein. Wer die Aufklärung mit fertigen Wertungen beginnt, handelt nicht nur schlampig, sondern wird im Zweifel auch wichtige Punkte übersehen. Für die Grünen in diesem Hause war von Anfang an klar, dass es sich in Berlin um ebenso skandalöse Vorgänge handelt, die aufgeklärt werden müssen. Deshalb muss ich hier noch mal festhalten: In Berlin sind keine Akten geschreddert oder vernichtet worden. Im Gegensatz zu anderen Behörden in anderen Ländern hat unsere Polizei umgehend, nachdem sie Kenntnis von den Vorgängen hatte, die oberste Anklagebehörde dieses Landes informiert.
Das hat der Generalbundesanwalt so bestätigt. In Gesprächen mit dem GBA wurde dann geprüft, wie störungsfreie Ermittlungen sichergestellt, die schutzwürdigen Interessen der Vertrauensperson gewahrt und die Informationen des Bundestagsuntersuchungsausschusses sichergestellt werden können. Wenn der GBA heute meint, vermeintliche Absprachen dementieren zu müssen, muss er sich fragen lassen, warum er selbst nicht im März 2012 bereits den Untersuchungsausschuss informiert hat, sondern erst am 24. Juli 2012. Mir hat sich bisher nicht er
schlossen, warum der GBA hier einen Streit aufgemacht hat, der zusätzlich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Sicherheitsbehörden erschüttert. Denn was müssen die Bürgerinnen und Bürger davon halten, wenn die oberste Anklagebehörde des Landes und die größte deutsche Polizeibehörde scheinbar nicht wissen, was sie miteinander vereinbart haben? – Das tatsächliche Verhalten des GBA hat jedenfalls die Angaben der amtierenden Berliner Polizeipräsidentin immer wieder bestätigt: Er informierte den Untersuchungsausschuss des Bundestags erst einmal nicht, sondern führte seine Ermittlungen durch. Und als eine Störung dieser Ermittlungen nicht mehr zu befürchten war, wurde der Ermittlungsbeauftragte des Untersuchungsausschusses am 24. Juli über den Berliner Sachverhalt informiert. Warum der Ermittlungsbeauftragte dann von Ende Juli bis zum 13. September brauchte, um die Obleute des Untersuchungsausschusses zu informieren, ist bis heute ein Geheimnis im Bereich der Organisationshoheit des Untersuchungsausschusses.
Wir in Berlin konnten dagegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Innensenator und der amtierenden Polizeipräsidentin erleben, auch wenn offensichtliche Versuche, zwischen beide einen Keil zu treiben, erfolglos blieben.
Die mussten erfolglos bleiben, da die Zusammenarbeit offensichtlich auch unter dem heftigen öffentlichen Druck gut, eng und vertrauensvoll blieb.
Udo Wolf hat im Zusammenhang mit den zu untersuchenden Vorgängen von einer Seifenoper gesprochen. Der Vorsitzende der Oppositionsfraktion Die Linke meinte damit zwar den Innensenator. Die echte Seifenoper wurde in den Ausschusssitzungen allerdings von den Grünen inszeniert. Die immer wieder vorgeführten theatralischen Auftritte des grünen Fraktionsgeschäftsführers – –
Sie haben Probleme mit dem Zuhören, das ist bekannt.
Aber das fällt auf Sie zurück. Vielleicht können Sie sich das doch einmal anhören. Man muss sich ja inzwischen von der Grünen-Fraktion auch persönlich beleidigen lassen in Ausschusssitzungen, das ist alles nichts Neues mehr. Da irritiert mich Ihr Dazwischenrufen nun überhaupt nicht mehr.
Die immer wieder vorgeführten theatralischen Auftritte des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers haben sich so totgelaufen, dass es inzwischen wirklich schwerfällt, Herr
Lux, da noch eventuelle Inhalte herauszuhören. Aber offensichtlich ging es auch nicht um Aufklärung, sondern simpel um taktische Spielchen. Der Kollege Lauer hat es in der „Abendschau“ deutlich angesprochen: Wenn die Grünen – so die Theorie – nur ordentlich Stimmung machen und schnell einen Untersuchungsausschuss bezüglich der Vertrauensperson beim LKA ins Leben rufen könnten, würde der Vorsitz dieses Untersuchungsausschusses an die Piraten gehen, und die Grünen könnten den Vorsitz im Untersuchungsausschuss BER kriegen. Diese Spielchen waren zu durchsichtig, als dass sie Erfolg haben könnten.
Vor allem entlarven sie aber die vermeintliche und immer wieder vorgetragene große Sorge der Grünen um Opfer und Angehörige. Eine ordentliche und vollständige Aufklärung erfordert ein strukturiertes, sachorientiertes Arbeiten. Wer ständig alle Fakten durcheinander wirft, ist eher auf Effekthascherei aus, behindert aber die vollständige Aufklärung.
Besonders deutlich wurde diese Verhaltensweise bei der Frage, welche Akten den Abgeordneten vorzulegen sind. Tatsächlich – das räume ich auch ein – haben wir es im Innenausschuss alle miteinander versäumt, einen klar definierten Akteneinsichtsantrag zu stellen. Ich erinnere mich noch gut daran, dass ich gemeinsam mit dem Kollegen Lux die Ansicht vertreten habe, die Berliner Abgeordneten sollten den gleichen Kenntnisstand wie die Mitglieder des Untersuchungsausschusses im Bundestag haben, wenn es um Berliner Vorgänge geht. Da waren wir völlig einer Meinung. Und der Innensenator hat uns letztlich daraufhin zugesagt, uns die gleichen Akten wie dem Bundestagsuntersuchungsausschuss vorzulegen, nämlich die Akten, die sich auf die Vorgänge um die Vertrauensperson beziehen. Nun kommt der Kollege Lux und wirft dem Innensenator vor, die Akten seien unvollständig. Es fehlen nämlich nach seiner Ansicht die Akten über die Vorgänge im Jahr 2012.
Ich habe leider nur noch ganz wenig Zeit, und ich würde gern meine Rede zu Ende bringen.
Vielleicht darf ich trotzdem ausreden, auch wenn es den Grünen bekanntlich schwerfällt zuzuhören.
Der Kollege Lux hat also aus seiner Sicht fehlende Akten moniert, die wir nie angefordert haben. Insofern mussten die Akten unvollständig sein.
Den NSU-Komplex vollständig aufzuklären bedeutet, auf drei Ebenen aufzuklären:
Erstens muss die versäumte strafrechtliche Aufklärung vollständig erfolgen. Gleichzeitig muss offengelegt werden, welche Behörden welche Informationen hatten, die zu einer früheren Aufklärung hätten beitragen können. Dazu gehört auch die Frage, was bei der Berliner Polizei im Jahr 2002 passiert ist, wie die Informationen weitergegeben wurden. Da sind wir noch am Anfang der Aufklärung. Wir haben uns in anderen Fragen verloren.
Zweitens hatten wir in Berlin zu klären, wie im Jahr 2012 mit den Informationen umgegangen wurde. Das haben wir aus meiner Sicht zum großen Teil erledigt.
Der wichtigste Punkt – drittens – scheint mir allerdings die Analyse der einseitigen Ermittlungsarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden in den letzen zehn Jahren zu sein. Die Ursache der Ermittlungspannen ist aus meiner Sicht weniger in der Organisation unserer Sicherheitsbehörden zu suchen als vielmehr in einer gesamtgesellschaftlichen Verdrängung. Eine solche Mordserie von rechtsextremistischen Tätern schien für viele Menschen einfach undenkbar zu sein. Hier allein bei der Polizei die Versäumnisse zu suchen, erscheint mir zu kurz gegriffen. Ich glaube, wir sind alle gefordert, uns selbstkritisch zu hinterfragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als mir vorgestern meine Fraktion mitteilte, ich hätte die Ehre, zu diesem Antrag zu sprechen, und ich mir den näher angesehen habe, war ich zunächst etwas erstaunt: ein Antrag der Piraten, der zum Ziel hat, dass der Ursprungsgesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung in Kraft gesetzt wird.
Nun war ich eine Weile krank, dachte, hat sich hier etwas verändert, ich habe es verpasst, aber nein, nach einem zweiten Lesen hatte ich festgestellt, das ist ein Anliegen, für das es einen ganz breiten Konsens in unserem Land gibt. Wenn ich gerade die Presse nach den Ereignissen damals im Bundestag richtig verfolgt habe, dann ist eigentlich parteiübergreifend Konsens gewesen: So geht es nicht! Die alte Regelung – diejenige, die sich die schwarz-gelbe Bundesregierung einmal erdacht hat – sollte in Kraft treten, nicht das, was der Innenausschuss des Bundestages beschlossen hat.
Ja, bitte.
Lieber Kollege Lux! Wenn ich jetzt die Geschäftsordnung richtig im Kopf habe, ist es Ihnen unbenommen, ihn herbeizuzitieren. Ich begrüße es immer, wenn Senatsmitglieder hier an unseren Debatten teilnehmen.
Der Innensenator hat öffentlich schon deutlich gemacht, dass er das Anliegen des Antrags der Piraten teilt. Ich gehe davon aus – von den Grünen habe ich es noch nicht explizit gehört, aber es würde mich verwundern, wenn sie dieses Anliegen nicht auch teilen würden –, dass hier Konsens besteht.
Deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen: Lassen Sie uns im Innenausschuss darüber beraten! Ich bin mir relativ sicher oder würde es begrüßen wenn wir es schaffen, einen Änderungsantrags zu Ihrem Antrag zu formulieren, der von allen fünf Fraktionen getragen wird. Änderungen sind an ein paar Punkten erforderlich. Der letzte Absatz gehört nach meinem Empfinden eher in einen Begründungsteil als unbedingt in den Antragstext, aber das sind eher Formalien und einzelne Formulierungen, wo ich der Überzeugung bin, da finden wir einen Konsens. Ich glaube, das wäre der Sache auch angemessen, wenn alle fünf Fraktionen einheitlich sagen, das wollen wir nicht, was der Innenausschuss des Bundestags da beschlossen hat. Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wissen.
Jetzt haben Sie heute die Sofortabstimmung beantragt. Dafür gibt es auf den ersten Blick auch einen guten Grund, weil der Bundesrat nämlich nächste Woche Freitag dieses Gesetz schon auf der Tagesordnung hat. Wenn man sich aber die Beschlussempfehlungen des federführenden Innenausschusses und des Rechtsausschusses ansieht, dann empfehlen die dem Bundesrat für nächsten Freitag die Einberufung eines Vermittlungsausschusses. Auch dort wird das Problem genauso gesehen, wie wir es hier sehen. Und ehe dann im Vermittlungsausschuss diskutiert wird, schaffen wir es auch im Innenausschuss, uns in Ruhe auf eine Formulierung zu verständigen, die in 14 Tagen hier gemeinsam abzustimmen, sodass da keine Zeit verloren geht. Ich glaube, wir sollten uns die Zeit nehmen, um zu einer gemeinsamen Formulierung zu kommen, weil es nicht sein kann, dass der Verbraucherschutz so vernachlässigt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger hier an Adresshändler verkauft werden, sondern wir sollten – hoffe ich jedenfalls – gemeinsam deutlich machen, das wollen wir nicht. Damit wollen wir unserem Senat, den Rücken stärken, der zwar öffentlich schon seine Position deutlich gemacht hat, der Innensenator und auch andere haben schon gesagt, dass sie das auch nicht wollen. Wir wollen dem Senat Rückendeckung geben, dass er sich auf Bundesebene entsprechend einbringen kann. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bayram! Glaubwürdigkeitsprobleme haben diejenigen, die sich an Vereinbarungen nicht halten. Meine Partei hat eine Koalitionsvereinbarung abgeschlossen. Das wissen Sie. Wir haben sie auch gelesen.
Lieber Kollege Lux! Man kann sicher trefflich darüber streiten, was glaubwürdig ist, ob es besonders glaubwürdig ist, weil man auf die Möglichkeit verzichtet, ein Stück Autobahn zu verhindern. Das ist für viele Menschen wichtig. Bei Menschen, bei denen wir eine ähnliche Meinung haben, war es uns wichtig, diesen Menschen zu helfen. Ihnen war es wichtiger, eine Autobahn zu verhindern.
Herr Kollege Mutlu! Sie sind doch lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass jede Partei im Wahlkampf für ihre Positionen wirbt und anschließend, wenn sie nicht gerade die absolute Mehrheit bei den Wahlen erhalten hat,
gezwungen ist, Kompromisse einzugehen.
Ich habe Sie fragen lassen. Bitte lassen Sie mich auch antworten. Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, Herr Lux, aber so sind hier die Regeln. Wir sollten auch dabei bleiben.
Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass nach einer Wahl Parteien miteinander verhandeln und Kompromisse schließen. Es ist natürlich das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu beurteilen, ob die Kompromisse akzeptabel sind oder nicht. Darüber kann man trefflich streiten. Das ist so in einer Demokratie. Wenn man aber Kompromisse eingeht und Verträge schließt, gelten diese, jedenfalls für meine Partei.
Das mag bei Grünen anders sein. – Insofern haben wir eine ganz klare Positionierung und werden Ihrem Antrag hier nicht unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert über diesen dringlichen Antrag. Seit fast einem Jahr wird aus Deutschland niemand mehr nach Syrien abgeschoben. Kein vernünftiger Mensch kommt auf die Idee, jemand nach Syrien abzuschieben, bis auf die Grünen, die fordern, sofort damit aufzuhören.
Wenn Sie das dann auch noch als Dringlichkeit einbringen, müssen wir uns wohl künftig mal überlegen, wie wir mit solchen dringlichen Anträgen umgehen.
Ich glaube, es ist völlig unstrittig hier im Haus, dass bei der gegenwärtigen Lage in Syrien niemand dorthin abgeschoben werden kann.
Ich kenne auch niemanden, der irgendetwas Gegenteiliges fordert.
Die weiteren Punkte, die Sie angesprochen haben – –
Herr Lux! Wenn Sie mal irgendwo gelernt hätten zuzuhören!
Lassen Sie mich doch noch zu dem Punkt kommen! Ich wollte gerade sagen: Die Punkte in Ihrem Antrag, die aus meiner Sicht diskussionswürdig sind, beziehen sich auf die Lage der Betroffenen.
Ich kann sehr gut nachempfinden, dass jemand, der jetzt nicht abgeschoben wird, eine gewisse Sicherheit haben will und nicht in dem Bewusstsein leben will, dass unter Umständen in der nächsten Woche oder in vier Wochen die Lage anders ist und er dann abgeschoben wird. Deshalb werden wir gern mit Ihnen im Innenausschuss darüber diskutieren, was man da im Einzelnen machen kann.
Aber noch einmal: Wenn Sie behaupten, wir hätten ein Problem mit Abschiebungen nach Syrien, dann liegen Sie daneben.
Die Situation der Betroffenen ist ein Problem, und das werden wir diskutieren. Aber was Sie an weiteren Punkten in Ihrem Antrag aufführen: Wenn Sie beispielsweise die Kündigung des Rückübernahmeabkommens mit der Republik Syrien fordern, ist doch zu fragen: Für alle Zeiten? – Ich hoffe, dass die Syrerinnen und Syrer irgendwann in absehbarer Zeit eine demokratische Regierung bekommen.
Und ich wüsste nicht, warum wir dann heute ein Abkommen kündigen sollen, auf dass wir uns im Augenblick gar nicht berufen.
Ich hoffe, dass dort in absehbarer Zeit andere Zustände sind. Aber, wie gesagt, das werden wir im Innenausschuss gern mit Ihnen im Detail diskutieren. Die Panikmache, die Sie hier mit diesem Antrag betreiben, ist völlig daneben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bayram! Ich fürchte, ich muss Sie enttäuschen, wenn Sie von uns erwarten, dass wir gegen geltendes Bundesrecht verstoßen. Da werden wir Sie weiterhin enttäuschen.
Ich habe viel Sympathie dafür, dieses Flughafenverfahren kritisch zu betrachten, es auch zu ändern.
Darf ich jetzt reden? Ich habe eben zugehört. Vielleicht fällt es Ihnen schwerer. Das ist Ihr Problem. – Aber wir haben eine klare bundesgesetzliche Regelung, die auch für das Land Berlin gilt. Und daran werden wir uns halten.
Der zweite Antrag von Ihnen, darüber nachzudenken, ob man die bundesgesetzliche Regelung ändern kann, trifft auf viel Sympathie bei vielen meiner Parteifreunde.
Aber die Mehrheitsverhältnisse sind auch relativ klar. Ich sehe nicht, dass wir für dieses Anliegen eine Mehrheit hier im Haus oder auch im Bundesrat bekommen werden. Insofern werden wir Ihren beiden Anträgen nicht folgen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich verstehe nicht, warum Sie gleich damit begonnen haben zu sagen: Es geht hier nicht um solche Straftaten, die verfolgt werden. – Denn Voraussetzung für diese Ermittlungsmethode ist nach der Strafprozessordnung gerade das Vorliegen besonders schwerer Straftaten. Wenn Sie diesen Aspekt ausblenden, blenden Sie schon die erste rechtsstaatliche Kontrolle für diese Ermittlungsmethode aus.
Ich gebe Ihnen ausdrücklich recht, wenn Sie sagen: Jeder Einzelfall ist ein Grundrechtseingriff. – Da haben Sie recht. Die Frage ist allerdings: Wie tief ist er? Ist er gerechtfertigt? – Wir haben Grundrechtseingriffe ohne Ende. Das liegt geradezu in der Natur eines Parlaments, das Grundrechtseingriffe beschließt. Die Frage ist immer: In welchem Rahmen? Zu welchem Zweck? Welche Methoden?
Also das allein ist kein Argument gegen diese Ermittlungsmethode.
Darauf möchte ich hier auch noch mal hinweisen: Diese Zahl von 4,2 Millionen Daten in mehreren Jahren ist eine gigantisch hohe Zahl. Da zuckt jeder im ersten Augenblick zusammen.
Aber man muss es auch mal in Relation stellen. Was haben wir am Montag gemeinsam gehört? – Die Schätzungen sagen: 40 Millionen solcher Daten fallen täglich in Berlin an. – Das muss man einfach mal in Beziehung zueinander setzen.
Das heißt nicht, dass die 4 Millionen nun wegzudiskutieren sind. Das liegt mir fern.
Herr Lauer! Vielleicht hören Sie auch zu. Vielleicht sind Sie dazu in der Lage. Ich war es bei Ihnen eben jedenfalls auch.
Ich halte das schon für einen Aspekt, den man dabei auch betrachten muss.
Dann haben wir auch viele andere Methoden, wo wir auch viele Unschuldige unter Generalverdacht stellen. – Die Methode, die bei den Brandstiftern den größten Erfolg hatte, war das Gucken der Polizei auf Videoaufzeichnungen bei der U-Bahn. Da sind zig Unschuldige auch mit erfasst – nach meiner festen Überzeugung sogar eine erheblich tiefere Eingriffsdichte, was den Grundrechtseingriff angeht. Da werden Fotos von Personen gemacht und nicht nur eine Seriennummer mitgeteilt. Trotzdem ist es eine denkbare Methode. Es gibt andere Massenmethoden. Denken Sie an DNA-Analysen bei schweren Straftaten, wo auch Tausende von Menschen beeinträchtigt werden, in ihr Grundrecht eingegriffen wird, aber weil es um besonders schwere Straftaten geht, halten es zumindest die meisten für gerechtfertigt! Man kann ja auch sagen: Strafverfolgung machen wir gar nicht mehr.
Ich halte es auch nicht für richtig, wenn Sie hier sagen: Es ist unverhältnismäßig, weil es erfolglos war. – Die Betrachtung einer Maßnahme – wende ich sie an? – muss ich ja leider immer zu einem Zeitpunkt machen, wo ich noch nicht weiß, was hinten rauskommt. Da muss ich überlegen: Ist es verhältnismäßig oder nicht? – Dass auch eine verhältnismäßige Maßnahme im Ergebnis erfolglos sein kann, ändert nichts daran, dass sie verhältnismäßig war. Ob ich sie dann regelmäßig weiterführe, wenn ich nach einer gewissen Weile den Erfahrungswert habe, das bringt nichts, das ist eine andere Frage.
Ich glaube, dass man es bei jedem Ermittlungsverfahren erneut prüfen muss. Da wird man natürlich auch in Rechnung stellen, welche Erfahrungen man in der Vergangenheit gehabt hat. Aber ich kann mir sehr wohl Fälle vorstellen, wo diese Ermittlungsmethode auch in der Zukunft sinnvoll ist.
Das muss man im Vorhinein prüfen, ob es verhältnismäßig ist oder nicht. Aber hinterher zu kommen und zu sagen, da kam kein Ergebnis heraus, und deshalb ist es unverhältnismäßig, ist nach meiner festen Überzeugung nicht sachgemäß. Das mögen Sie anders sehen.
Herr Kollege Lux! Ich war auch erstaunt, dass der Herr Staatssekretär vorhin sagte, das ist ein grundsätzlich geeignetes Mittel. Großer Lacherfolg bei den Grünen!
Grundsätzlich geeignet heißt auch nicht, dass da zwangsläufig ein Erfolg herauskommen muss. Da müssen Sie sich einfach mal über die Begriffe klar werden. Ich würde bei dem Verfahren sagen, grundsätzlich geeignet ist es sehr wohl, auch wenn es hier leider keinen Erfolg hatte. Es ist einfach die falsche Fragestellung.
Richtig ist – ich glaube, da haben wir hier weitgehend Einigkeit –, dass wir in einer schnelllebigen Technikentwicklung immer wieder neu darüber diskutieren müssen: Welche Mittel, Ermittlungsmethoden, stellen wir der Polizei zur Verfügung? Welche Risiken liegen darin? Wie kann ich das im Rahmen der Gesetzgebung in den Griff bekommen? Muss ich unter Umständen die Gesetze ändern? Insofern glaube ich, ist die rechtspolitische Diskussion angebracht, in diesem Fall, auch vor dem Hintergrund andere Fälle, darüber nachzudenken, ob die Strafprozessordnung modifiziert werden muss, ob zum Beispiel den Richtern mehr Kriterien an die Hand gegeben werden müssen, um zu überprüfen, ob solch eine Maßnahme zulässig ist oder nicht. Da bin ich für Diskussionen völlig offen. Aber ich kann nicht den Skandal erkennen, der hier hochstilisiert wird, dass man sagt: Wir brauchen ein Moratorium. Diese Ermittlungsmittlungsmethode darf überhaupt nicht eingesetzt werden, ehe es nicht zu neuen rechtlichen Regeln kommt. – Wie gesagt, dass wir darüber diskutieren müssen, ist richtig.
Ich will mit einem Vorschlag schließen. Vielleicht sollten wir gemeinsam mit den betroffenen Ausschüssen, dem Innenausschuss und dem Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit, darüber diskutieren, ob wir uns mal von der Polizei praktisch vorführen lassen, wie sie mit solchen Daten arbeitet. Manchmal versachlicht es die Diskussion ungemein, wenn man vor Ort sieht, wie es funktioniert. In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass wir die Diskussion, die sicher mit der heutigen Debatte nicht beendet ist, in Zukunft gemeinsam sachlicher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger führen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lederer! Das war eine engagiert vorgetragene Rede, eher auf einem populistischen Niveau. Das passt aber durchaus zu der öffentlichen Debatte, die wir dazu haben, die eigentlich von dem Grundgedanken geprägt ist: Dass Politiker überhaupt Geld für ihre Tätigkeit bekommen, ist schon pfui.
Das sehen wir allerdings anders. Richtig ist, dass sich viele Menschen in dieser Stadt fragen, ob es gerecht ist, wenn sie hören, dass da jemand relativ kurze Zeit – man kann ja durchaus den Begriff „Kurzzeitsenator“ verwenden – als Senator gearbeitet hat und ein Übergangsgeld bekommt. Das ist für viele sicher nicht einfach nachvollziehbar. Die Fragestellung ist auch gerechtfertigt, jedenfalls für Menschen, die hier nicht im Alltag ihrer Arbeit nachgehen.
Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass wir diesen Fall zum Anlass nehmen, die bestehende Gesetzgebung zu überprüfen. Die Grünen haben schon angekündigt, einen entsprechenden Antrag einzubringen, ob man etwa eine Mindestamtszeit als Voraussetzung definiert, die für ein Übergangsgeld vorliegen muss. Darüber kann man trefflich streiten. Ich kann mir durchaus auch Fälle vorstellen, wo ein Übergangsgeld nach einer kurzen Zeit angemessen ist. Aber das müssen wir in Ruhe gemeinsam miteinander diskutieren, wofür ein Übergangsgeld da sein soll und entsprechend eine gesetzliche Regelung erarbeiten.
Nur kann das nur für die Zukunft gelten, nicht für die Vergangenheit. Da ist darauf abzustellen, wie die Rechtslage war. Jetzt kommen der Kollege Lederer und einige namhafte Juristen dieser Stadt und sagen, auf den rein formalen Akt – das dürfte ja unstrittig sein, dass es eine Entlassung war – ist nicht abzustellen, wir müssen auslegen, welche Motive dahinterstanden. Herr Kollege Lederer! Ich bin verwundert, dass Sie so ein reines SchwarzWeiß-Denken haben. Die Welt ist zum Glück bunter, und selbst Schwarz-Weiß-Bilder haben Schattierungen. Sie haben nur zwei Varianten: Entweder geht die Initiative vom Amtsinhaber oder der Amtsinhaberin aus, dann muss es ein Rücktritt sein, oder sie geht vom Regierenden Bürgermeister aus, dann kann es eine Entlassung sein.
Dazwischen ist bei Ihnen überhaupt nichts denkbar.
Ja. – Ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, ich will nur einen nennen, wenn etwa jemand erkrankt. Rücktritt hat immer so etwas wie ein Schuldeingeständnis. Ich kann mir Fälle vorstellen, wo sich ein Amtsinhaber nichts hat zuschulden kommen lassen, wo es nicht einmal den Verdacht gibt, und er trotzdem die Erkenntnis gewinnt, es wäre besser, wenn seine Amtszeit ende, weil er zum Beispiel schwer erkrankt ist. Warum soll derjenige dann nicht seine Entlassung anregen? Das ist ja nichts anderes. Er entscheidet ja nicht, er bittet in diesem Fall den Regierenden Bürgermeister um eine Entlassung. Die Entscheidung liegt dann beim Regierenden Bürgermeister. Man kann darüber streiten, ob die Entscheidung richtig war. Das wäre eine politische Diskussion. Ich hätte allerdings gerne einmal erlebt, was die Linken oder die Grünen gesagt hätten, wenn der Regierende Bürgermeister gesagt hätte, eine Entlassung kommt hier nicht in Frage. Da wäre ich echt gespannt gewesen. Ich glaube nicht, dass das in gleicher Intention gelaufen wäre, wie Sie jetzt hier argumentieren.
Nach meiner festen Überzeugung muss man, da auch Zwischenfälle denkbar sind, auf den formalen Akt abstellen. Der war hier eine Entlassung, dann ist die Rechtsfolge eindeutig.
Eine letzte Bemerkung möchte ich machen, wenn hier immer von „Belohnung“ von „goldenem Handschlag“ von 50 000 Euro die Rede ist: Wir haben vor vielen Jahren in Berlin gesetzliche Regelungen für den Übergang gehabt, die kritikwürdig waren. Die haben wir zum größten Teil geändert. Heute ist es so, dass andere Einkommen auf das Übergangsgeld angerechnet werden.
Damit ist der Tatbestand von ungerechtfertigter Bereicherung, den man früher kritisieren konnte, gedeckelt. Da haben wir Gegenmaßnahmen.
Insofern sehe ich keine Grundlage, hier Ihrem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Lederer! Dass Sie die Diskussion so verkürzen auf den Umstand, Geld zu bekommen,
das bestätigt meinen Eindruck hier am Anfang,
dass es um eine rein populistische – – Darf ich ausreden? Sie kommen auch noch dran!
Das bestärkt meinen Eindruck, dass es hier um eine rein populistische Nummer geht.
Ich habe vorhin noch ein anderes Beispiel genannt, wo ich mir vorstellen kann, dass die Bitte um Entlassung gerechtfertigt ist.
Ja! – Jetzt sage ich: Ich kann mir auch Fälle vorstellen, wo sich jemand selbst für völlig unschuldig hält
und sagt, ich habe aber hier eine öffentliche Debatte, die Schaden für das Amt verursachen kann, und so jemand aus seiner subjektiven Sicht sagt, ich trete nicht zurück, weil ich mir nichts vorzuwerfen habe.
Das kann ich mir vorstellen. Dann geht es da nicht vordergründig darum, ob ich Geld bekomme oder nicht, sondern darum, ob ich unter Umständen ein Schuldeingeständnis mache oder nicht. Wie das hier im konkreten Fall war, kann ich nicht beurteilen. Ich verfüge nicht über Fähigkeiten der Hellseherei. Das mag bei den Linken und bei den Grünen anders sein.
Ich habe abzustellen auf die konkreten Vorgänge. Wir haben die Sachverhalte, die diskutiert wurden, auch im Rechtsausschuss nicht abschließend klären können. Da haben viele Leute ihre Bilder, wie es gewesen sein kann, wie es gewesen sein mag. Eine abschließende Klärung haben wir nicht. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass jemand sagt, ich befürchte Schaden für das Amt, und deshalb möchte ich meine Amtszeit beenden, aber ich will kein Schuldeingeständnis machen. Das kann völlig in Ordnung sein.
Nur zu unterstellen, es gehe darum, Übergangsgeld zu bekommen, ja oder nein, und das alles auf diese Frage zu reduzieren, erscheint mir nicht angemessen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wird offensichtlich zur unendlichen Geschichte: vor drei Tagen im Innenausschuss, im nächsten Innenausschuss wiederum und danach dann die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, sodass wir zum vierten Mal den gleichen Sachverhalt diskutieren.
Herr Kollege Lauer! Ich habe es am Montag im Innenausschuss schon angedeutet und jetzt geht es mir genau so: Ich würde mir etwas mehr Transparenz in Ihren Re
debeiträgen wünschen, dass man klarer versteht, was Sie eigentlich sagen wollen. Ich erhalte den Wunsch aufrecht.
Wie gesagt, das Thema haben wir schon besprochen. Der Vorwurf, der hier geäußert wurde, dass sich einzelne Abgeordnete oder auch Regierungsmitglieder in den letzten neun Monaten unterschiedlich geäußert haben, kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben einen Verwaltungsvorgang gehabt, wir haben ein Ausschreibungsverfahren gehabt. Ich begrüße es, wenn festgestellt wird, dass Fehler gemacht worden sind, dass man dann darüber nachdenkt, wie man das in Zukunft vermeiden kann, wie man zu einer rechtssicheren Entscheidung kommt. Nichts anderes hat der Innensenator am Montag im Innenausschuss gesagt. Er prüft drei Alternativen. Da geht es nicht darum, dass er sich nicht festlegt. Er wird sich irgendwann festlegen müssen. Das ist gut und richtig so. Dass er vorher gründlich prüft, das kann ich nur begrüßen. Jede andere Vorgehensweise wäre kritikwürdig.
Leider haben wir hier eine etwas merkwürdige Folge der Redner und Rednerinnen, sodass die antragstellenden Fraktionen eher am Ende reden. Das hat mich ein bisschen überrascht, das finde ich auch schade. Deshalb bitte ich darum, bei Ihrer Begründung des Antrags, der ursprünglich von den Grünen gekommen ist, wenn ich es richtig verfolgt habe, noch einmal zu erklären, was Sie unter einer „echten Ausschreibung“ verstehen. Ich kann diese Überschrift Ihrer Antrags eher nur so interpretieren, dass es eine polemische Kritik sein soll im Hinblick auf das vergangene Ausschreibungsverfahren. Das war ja wohl auch eine echte Ausschreibung, oder etwa nicht? Dann begründen Sie bitte, weshalb es das nicht gewesen ist und was jetzt anderes passieren soll. Für mich ist diese Überschrift allein durch diesen Begriff schon etwas fragwürdig.
Sie haben im Innenausschuss schon darauf hingewiesen – ebenso wie die Linksfraktion –, dass Sie meinen, man könne in Ruhe ein neues Ausschreibungsverfahren machen. Ich denke, wir sind uns einig in der Einschätzung, dass das einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Auch da könnte es wieder Klagen geben, sodass wir mindestens von einem halben Jahr, wenn nicht von einem längeren Zeitraum sprechen. Die Aussage – zumindest von der Linksfraktion, wenn ich mich richtig entsinne – war die: Es läuft doch im Augenblick gut, da können ruhig noch mehrere Monate ins Land gehen. Dem will ich hier noch einmal eindeutig widersprechen. Richtig ist, dass die Berliner Polizei gut arbeitet, dass offensichtlich die Vizepräsidentin eine gute Arbeit macht. Gleichwohl, bei so einer großen Behörde ist es, glaube ich, per se ein Problem, wenn die Spitzenposition über einen langen Zeitraum unbesetzt ist. Das bringt Unruhe in eine Behörde, weil immer die Frage im Raum steht: Wer kommt, und was wird sich dann vielleicht ändern? Das ist für die Aufgaben der Berliner Polizei nicht gut, wenn in dieser großen Behörde, die eine wichtige Behörde ist,
eine solche Unruhe entsteht. Deshalb begrüße ich es für meine Fraktion ausdrücklich, wenn eine neue Variante geprüft wird, nämlich die, über eine Ausnahmegenehmigung des Landespersonalausschusses dazu zu kommen, einen Polizeipräsidenten oder eine -präsidentin direkt ernennen zu können. Das ist das, was im Augenblick ansteht. Die antragstellende Fraktionen wollen den Senat auf ein Verfahren von drei möglichen Alternativen festschreiben, die wir schon diskutiert haben. Ich glaube nicht, dass diese Festschreibung auf ein Verfahren zielführend ist. Im Interesse der Berliner Polizei und damit auch aller Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an einer gut arbeitenden Berliner Polizei haben, halte ich es für wünschenswert, dass wir bald die Spitzenposition neu besetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass wir morgen den Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“ haben. Und wir haben uns mit den Themen häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen, Zwangsverheiratung in diesem Haus schon häufig beschäftigt. Bisher war meine Wahrnehmung, dass wir das sehr ernsthaft getan haben, gemeinsam auf der Suche nach Lösungen für Betroffene. Dass hier die Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Autos in einem Atemzug genannt werden, hat mich, ehrlich gesagt, schockiert.
Ihnen ist sicher bekannt, dass ich auch mit unserem neuen Koalitionspartner manchmal unterschiedliche Ansichten im Bereich der inneren Sicherheit hatte.
Aber diese Unterstellung, die Kolleginnen und Kollegen von der CDU behandeln das Thema wie Gewalt gegen Autos – oder das ist ihnen noch wichtiger –, ist eine bos
hafte Unterstellung, die ich hier auch für die Kolleginnen und Kollegen zurückweisen möchte.
Es ist zum Glück in Deutschland schon viel geschehen, um Gewalt, auch häusliche Gewalt, einzudämmen. Ich will nur beispielhaft das Gewaltschutzgesetz nennen.
Der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, gehört auch in das Themenfeld – ohne jeden Zweifel. Allerdings erscheint es mir etwas zu kurz gegriffen zu sagen, Zwangsehen sind ausschließlich ein Problem von Frauen. Wenn man sich dem Phänomen nähert, glaube ich, kommt man nicht umhin, über die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern zu reden, denn es sind leider auch häufig männliche Kinder, Jungen, die von ihren Eltern zwangsverheiratet werden.
Ich will hier nichts relativieren. Nach allen Informationen, die wir haben, sind in der Regel die Frauen in Zwangsehen deutlich schlechter gestellt, ich will es mal ganz vorsichtig formulieren, als die Männer. Aber das Problem ist im mangelnden Respekt von Eltern gegenüber ihren Kindern, vor dem Selbstbestimmungsrecht ihrer Kinder zu suchen. Das muss man in dem Zusammenhang mit angehen.
Mir erscheint es insofern richtig, dass die Fraktion der Piraten mit ihrem Änderungsantrag darauf hinweist – so habe ich ihn jedenfalls verstanden; auch diese jüngere Studie zeigt es –, dass es auch ein Problem von Männern ist. Ich betone hier das „auch“ – ich will nichts relativieren. Ich denke, dass wir das, wenn es beraten wird, gemeinsam in dem zuständigen Ausschuss berücksichtigen sollten, um dann zu adäquaten Formulierungen zu kommen.
Ein letzter Punkt: Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass man die Hilfe noch verbessern, noch ausbauen muss. Ob jetzt wirklich Beauftragte in jedem Sozialraum die Lösung sind, da habe ich meine Zweifel, aber das muss man sorgfältig diskutieren. Ich habe bei den Beauftragten manchmal die Sorge, dass einfach in jedem Sozialraum oder in einer Behörde im Bezirksamt noch jemand als Beauftragter benannt wird, der das nebenher machen soll. Das würde wahrscheinlich wenig bringen. Aber das muss dann gemeinsam diskutiert werden. Wichtig ist, dass die Betroffenen tatsächlich Hilfe erhalten.