Peter Trapp

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Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Kollege Lux! Es ist doch bekannt, dass im Jahr 2000 die Gemeinsame Ermittlungsgruppe „Ident“ schon organisierte Kriminalität bekämpft und im Jahr 2008 der rot-rote Senat diese Ermittlungsgruppe eingestellt hat. Was sagen Sie denn dazu?
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Werden zukünftig bei Hochsicherheitsspielen von Hertha BSC Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt?
Schönen Dank für die Auskunft, Herr Senator! – Haben Sie denn schon mal kalkuliert, welche Summen für den Landeshaushalt dann als Einnahme generiert werden, wenn wir das in Rechnung stellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für solche, die aufgrund des Zustands der Schuldunfähigkeit einer begangenen Straftat in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert werden, verfassungswidrig sind. Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts sind nur in sehr engen Grenzen zulässig. Daher ist genau zu prüfen, wo solche Einschränkungen ausnahmsweise nicht nur möglich, sondern auch zum Schutz vor Missbrauch erforderlich sind. Natürlich kann eine bloße Gefahr des Missbrauchs kein Grund sein, dass jemandem das Recht auf Wahl entzogen wird. Laut einer Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung gibt es derzeit in Berlin ca. 700 Berlinerinnen und Berliner, die vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wir als Gesetzgeber sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Pflicht, jedwede Diskriminierung abzubauen. Insoweit ist die Befassung mit dem Wahlrecht für diesen Personenkreis hier und heute gut und sinnvoll.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist der CDU-Fraktion in allen gesellschaftlichen Bereichen ein besonders wichtiges Anliegen. Ein selbstbestimmtes Leben muss neben den praktischen Aspekten der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum auch der Zugang zu Informationen auch legislativ ermöglicht werden. Dazu gehört im Wesentlichen auch das inklusive Wahlrecht, wobei man sich die Ausgestaltung sehr genau ansehen muss.
Auf Bundesebene setzt sich die CDU ausdrücklich für dieses inklusive Wahlrecht ein. Im Deutschen Bundestag beraten die Regierungsfraktionen die Anpassung des Wahlrechts. Der tagesaktuelle Sachstand ist, dass sich CDU/CSU und SPD auf die Eckpunkte verständigt haben. Aktuell finden Feinabstimmungen statt, und im Frühjahr wird die entsprechende Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag erfolgen.
Ja, es gibt unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen von Sozial- und Innenpolitikern. Während Sozialpolitiker ein Wahlrecht für alle befürworten, sind Innenpolitiker eher skeptisch und zurückhaltend. Menschen mit Behinderung dürfen einerseits Rechtsgeschäfte des tägli
chen Lebens nicht selbstständig tätigen, andererseits soll ausgerechnet beim Wahlakt über den Umstand der Vollbetreuung hinweggesehen werden. Ich persönlich tue mich im Grundsatz sehr schwer damit, Menschen für nicht wahlfähig zu erklären. Wie es aber mit dementen Menschen ist – ab welchem Stadium der Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Wahlrecht auszuüben? Im Gegensatz sind Menschen mit geistigen Behinderungen nicht von der Wahl ausgeschlossen.
Viele richtige und wichtige Punkte sind in der Antragsbegründung enthalten, Beispiele mit dem Blick auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Einigkeit bezüglich der Unzulässigkeit einer Ungleichbehandlung derer, die gleich zu behandeln sind. Die parlamentarische Aufgabe ist es, vor einer Gesetzesänderung über solche Missbrauchsmöglichkeiten zu debattieren und sie bestmöglich auszuschließen und damit das Landeswahlgesetz so zu reformieren, dass diejenigen Menschen, die die Befähigung zur politischen Willensbildung haben, auch diese politische Willensbildung tatsächlich ausüben können.
Das Anliegen ist aufgrund der bundesweit geführten Debatte nicht grundsätzlich abzulehnen, im Gegenteil, aber man muss sie mit Augenmaß betrachten. Da die Beratung in den zuständigen Ausschüssen unsere Fraktion nicht abschließend überzeugen konnte und auf Bundesebene das Bundesgesetz noch in Bearbeitung ist, werden wir uns in dieser Situation enthalten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Buchner! Die Stadt wächst und der Bezirk Spandau auch. Könnten Sie sich einen Neubau eines Hallenbades am Standort SpandauSüd vorstellen?
Frau Präsidentin! Der Regierende Bürgermeister hat sich in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene mit den sachgrundlosen befristeten Arbeitsverträgen befasst. Deshalb frage ich: Wie hält es der Senat mit den aktuell 1 052 sachgrundlosen befristeten Arbeitsverhältnissen in der Berliner Verwaltung? Und wie will dieser Senat diese Befristung aufheben?
Die 1 052 sachgrundlosen Befristungen habe ich in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bekommen. Deshalb die zweite Frage: Welche Berufe sind aktuell von der Befristung betroffen? Und in welchen Bereichen will der Senat dagegen vorgehen und die Befristung aufheben?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Lieber Kollege Lux! Sie haben über den hohen Krankenstand gesprochen. Ich hatte dazu eine Schriftliche Anfrage gestellt. Mir ist der Krankenstand nicht bekanntgegeben worden. Woher haben Sie die Information über den hohen Krankenstand?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Post nicht ankommt, ist der Ärger groß – die Berlinerinnen und Berliner können davon ein Lied singen. Die Post kommt immer seltener an. Die Bundesnetzagentur spricht von steigenden Beschwerdezahlen, und die Gewerkschaft kritisiert die Personalpolitik. Die Zahl der Beschwerden über nicht zugestellte Post liegt bereits drei Monate vor Ablauf des Jahres höher als im gesamten Jahr zuvor. – Das teilte die Bundesnetzagentur dem Bundestagsabgeordneten Wegner mit: Aus Berlin gab es mehr als 600 schriftliche Beschwerden – im gesamten Jahr 2016 waren es nur 421. Wie hoch muss der Frust beim Bürger sein, wenn er sich schriftlich beschwert? Also muss die Dunkelziffer noch wesentlich höher sein.
[Beifall von Holger Krestel (FDP) In persönlichen Gesprächen mit einem Briefzusteller des Wahlkreises 5, Gatow/Kladow, wurde mir geschildert, dass nur wenige Touren in Spandau noch in der regulären Dienstzeit zu schaffen sind. Die Touren sind so vergrö- ßert worden, dass es fast unmöglich ist, die Arbeit in der tariflich festgelegten Arbeitszeit zu erledigen. Zwar sinke die Zahl der verschickten Briefe, doch steige die der schweren Briefsendungen, bei denen es sich hauptsäch- lich um Werbebroschüren handelt, so von IKEA, Edeka, Netto usw. und so fort. [Stefan Förster (FDP): Keine Schleichwerbung!]
Außerdem weiß man als Mitarbeiter aufgrund des hohen Krankenstandes nicht, welche Tour man am Arbeitstag zu bedienen hat. Der Krankenstand ist anhaltend hoch, liegt bei etwa 12 Prozent und war in den vergangenen Wochen schon wesentlich höher. Hier sollte einmal die Post über ein modernes Gesundheitsmanagement nachdenken, es etablieren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten. Knapp 60 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Probleme bei der Briefzustellung, und in etwa ein Drittel betraf die Paketzustellung, nur ein sehr kleiner Teil auch die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.
Die Bundesnetzagentur ist für die Sicherstellung des Universaldienstes zuständig und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Marktteilnehmer ihrem Auftrag gerecht werden. Eine funktionierende Postzustellung ist als ein integraler Teil der Grundversorgung zu sehen,
da nur hierdurch ein Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gemeinwesen gegeben ist.
Es darf und kann nicht sein, dass durch verspätete Zustellung evtl. Ladungsfristen zu Gerichtsterminen versäumt werden, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht zeitgerecht bearbeitet werden können und die Postkunden durch verspätete Zustellung Nachteile erleiden.
Entsprechend ist die Bundesnetzagentur gefragt einzugreifen, denn die regelmäßige Postzustellung ist nicht nur ein nationaler Auftrag, sondern wird auch durch die Postuniversaldienstleistungsverordnung, also die Umsetzung einer EU-Richtlinie, festgeschrieben.
Für Spandau hat der Bundestagsabgeordnete Wegner dieses Thema aufgegriffen, die Bundesnetzagentur angeschrieben, und ich glaube, er bleibt an diesem Thema – zumindest für seinen Wahlkreis – dran. Er wird sich dafür einsetzen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an ihn wenden. Vielleicht bekommt auch die FDP-Spandau, Herr Fresdorf, etwas davon ab.
(Florian Dörstelmann)
Auch im Bereich des Verbraucherschutzes verfügt die Bundesnetzagentur über Möglichkeiten, auf die Durchführung von Postdienstleistungen Einfluss zu nehmen, da der Staat die Gewährleistungspflicht hat, für ein angemessenes und ausreichendes Angebot von Postdienstleistungen zu sorgen. Die Sicherstellung dieses Basisangebotes obliegt der Bundesnetzagentur. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass dieser Zustellungsauftrag von allen Wettbewerbern wahrgenommen wird. Die Senatsbeschwerde kann entsprechend dafür Sorge tragen, dass bei der Post- und Paketzustellung bei den Dienstleistungsunternehmen wieder geordnete Verhältnisse eintreten. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Berliner Beamtenversorgung für nicht amtsangemessen und verfassungswidrig erklärt hat, welche finanzielle Vorsorge wird der Berliner Senat im Haushalt treffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage an den Senat ist: Ist die BEHALA GmbH mit 100 Prozent Beteiligung des Landes Berlin eine juristische Person des privaten Rechts?
Was ist der Grund? Gilt dann die Sportanlagennutzungsvorschrift nach § 1 der Ausführungsvorschriften auch für die BEHALA?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Nachdem wir im Innenausschuss hörten, dass 15 000 Kameras in Berlin etabliert sind, möchte ich wissen: Wie viele Videokameras sind von der Berliner Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gegenwärtig positioniert?
Das war eine umfangreiche Antwort. Allerdings haben Sie nichts zur Kriminalitätsbekämpfung gesagt. Also gehe ich davon aus, dass zur Kriminalitätsbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zurzeit von der Polizei keine Kameras eingesetzt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist hier von Frau Bluhm behauptet worden, dass es 1 000 freie Stellen gab, die nicht besetzt waren. Ich möchte gern, wenn die SPD schon nicht den Mut hat, dagegen anzugehen, Ihnen mit meiner Schriftlichen Anfrage vom März dieses Jahres, Drucksache 17/18236 mitteilen, dass 21 963 Mitarbeit in Berlin bei der Berliner Polizei beschäftigt waren. Wenn man den Vollzug betrachtet, betrug die Zahl der Stellen bei dem Berliner Vollzug 16 416. Es gab 16 518 Vollzeitäquivalente. Wenn man sich das anschaut – ich hatte zwar keinen MathematikLeistungskurs –, sind es bei der Vollzugspolizei 100 Stellen mehr, als hier von Ihnen mit 1 000 freien Stellen behauptet wurde. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie die Stellen von im Mutterschutz, in Eltern
zeit und im Erziehungsurlaub befindlichen Mitarbeitern nicht besetzen können.