Melanie Kühnemann

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat vor dem Hintergrund einer einschlägigen Verurteilung eines Erziehers: Sieht der Senat tatsächlichen oder rechtlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Informationspflicht der Ermittlungsbehörden bei Ermittlungen gegen Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte wegen des Verdachts des Kindesmissbrauches? – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lasić hat es bereits in ihren Ausführungen dargestellt: Eine der wesentlichen Herausforderungen, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist die wachsende Stadt. Wir haben uns in dieser Legislatur vorgenommen, 30 000 Kitaplätze zu schaffen. Mit dem neuen Haushalt werden wir aber nicht nur neue Kitaplätze schaffen, sondern auch zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Unterstützung der Kitas finanzieren. Der Koalition ist es außerdem wichtig – Frau Scheeres ist darauf eben schon eingegangen –, Familien weiterhin auch finanziell zu entlasten. Deshalb schaffen wir die Kitabeiträge in Berlin endgültig ab.
Zum Kitaausbau: Der Senat von Berlin hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass er in beträchtlichem Umfang Kitaplätze schaffen kann. Aufgrund weiter steigender Kinderzahlen werden wir in den nächsten Jahren weiter massiv Kitaplätze schaffen. Dafür stehen in den nächsten Jahren rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist, wie ich finde, ein gutes Programm.
Neben dem Ausbau von Kitas liegt uns aber auch das Thema Sanierung am Herzen. Aus diesem Grund wird es mit Mitteln aus SIWANA ein neues Kitasanierungsprogramm speziell auch für die Kitas der Eigenbetriebe geben.
Nun aber zu einem wesentlichen Schwerpunkt, zum Thema Qualität. Das Thema Personal ist für das Gelingen des Kita-Ausbaus, aber auch für die Qualität in der Kita entscheidend. Das gilt natürlich auch für die Gewinnung von Fachkräften. Wir wollen nicht nur weitere Plätze, sondern wir wollen auch in die Qualität der Berliner Kitas investieren. Aus diesem Grund erhalten die Kitas mehr Personal. Damit wird erreicht, dass sich eine Erzieherin und ein Erzieher um weniger Kinder kümmern muss. Wir haben bereits 2016 angefangen, diesen Personalschlüssel zu senken; das wird auch 2018 und 2019 der Fall sein. Dies gilt im Übrigen auch für den Leitungsschlüssel. Herr Fresdorf hat ja angesprochen, dass die Kitas angeblich
(Senatorin Sandra Scheeres)
alle so mit Verwaltungsaufgaben betraut sind. Da werden wir auf jeden Fall die Leitung weiter entlasten.
Die Koalition sorgt darüber hinaus dafür, dass für die Anleitung von Quereinsteigern in den Erzieherberuf zusätzliche Mittel bereitstehen. Für den Kitabereich sind entsprechende Regelungen zur Unterstützung der berufsbegleitenden Ausbildung bereits im KitaFöG – darüber freue ich mich besonders –, das wir heute nämlich auf den Weg gebracht haben, verankert.
Grundsätzlich gilt für Quereinsteiger – Frau Scheeres hat es ausgeführt –, dass wir kurzfristig auch im Kita-Bereich nicht auf sie verzichten können. Da gilt für die Kitas nichts anderes als für die Schulen. Wichtig ist aber, dass sie die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer neuen, wichtigen Aufgabe unterstützen. Deshalb erhalten die Berliner Kitas Zeit für Anleitungen für Quereinsteiger.
Ich möchte kurz auch noch etwas zur Familienpolitik sagen. In der Familienpolitik werden mit dem kommenden Haushalt auch die Familienzentren weiter gestärkt und ausgebaut. Insgesamt wird die Förderung von sechs weiteren Familienzentren ermöglicht. Damit wird diese wichtige Anlaufstelle in Bezirken von 36 auf 42 Einrichtungen steigen. Gleiches gilt auch für die Ombudsstelle Jugendhilfe. Hier hat die Koalition eine Verstärkung durchgesetzt, damit noch mehr Jugendliche und Familien über ihre Rechte in der Jugendhilfe aufgeklärt werden können.
Und noch ein paar Worte zur Jugendarbeit, die in diesem Haushalt eine nicht unwesentliche Stärkung erfährt. Ich freue mich sehr, dass der Haushalt unserem Wunsch nach einem queeren Jugendzentrum Rechnung trägt und mit der Fachstelle für queere Bildung, die von der Koalition zusätzlich verstärkt wird, einen wesentlichen Baustein im Rahmen der Fortschreibung der Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erfüllt.
Ich freue mich auch über eine Verstärkung der politischen Bildungsarbeit, insbesondere die Ausweitung des Jugenddemokratiefonds. Mehr Mittel wird es auch für die Angebote des Jugendkulturservice geben, damit möglichst viele Kinder in Berlin unsere Kultureinrichtungen kennenlernen und ins Theater gehen.
Es gibt noch eine ganze Menge mehr, was wir uns sicherlich wünschen würden. Ich möchte mir aber eines vielleicht für die nächsten Haushaltsberatungen wünschen. Denn eines der wichtigsten Themen – hier sprechen wir auch über Fachkräftegewinnung – wird in Zukunft die bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was bei den Lehrerinnen und Lehrern geht, muss in der Zukunft auch bei den Erzieherinnen und Erziehern gehen.
Wir setzen auf frühe Förderung, bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, und damit Erfolg nicht vom Einkommen abhängt, ist Bildung in Berlin 2018 von der Krippe bis zur Uni kostenfrei. Bitte stimmen Sie diesem Einzelplan zu! – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Morgen, am 1. Dezember, begehen wir wie jedes Jahr den Weltaidstag. Vor dem Hintergrund, dass sich Berlin 2016 der „Fast-Track Cities Initiative to End Aids“ angeschlossen hat, frage ich den Senat nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Ziele dieser Initiative.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Berliner Kinder, für die Berliner Eltern und für die Beschäftigten in den Berliner Kitas; denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf investieren wir nicht nur in den Ausbau der Kitaplätze oder in die Abschaffung der Gebühren, sondern wir investieren auch in die Qualität der Kinderbetreuung. Nach den Verbesserungen bei der Personalausstattung im Sommer werden mit dem sogenannten KitaFöG mehr Anleitungsstunden für die fachliche Betreuung von Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildung finanziert und die Kitaleitungen entlastet. Beides kommt Kindern und Beschäftigten gleichermaßen zugute. Die Erhöhung der Anleitungsstunden ist zudem eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Wir unterstützen damit die Kitas, die Frauen und Männer in der berufsbegleitenden Ausbildung beschäftigen und ihnen eine Chance geben, einen neuen Beruf zu ergreifen, und tragen dazu bei, dass diese auch fachlich gut betreut werden. Sie trauen sich dann, diesen Beruf zu ergreifen, und das ist das, was wir uns wünschen.
Im Detail bedeutet dies, dass es nicht mehr, wie bisher, im ersten Ausbildungsjahr zwei Anleitungsstunden pro Woche gibt, sondern künftig drei. Durch die Erhöhung wird die Qualität der Ausbildung verbessert, und die Fachkräfte, die für die Anleitung zuständig sind, werden damit entlastet.
Wir schaffen damit einen Anreiz, mehr Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung zu beschäftigen.
Wir verbessern außerdem den Leitungsschlüssel. Seit dem 1. August 2017 gilt bereits ein Leitungsschlüssel von 1 : 100. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf, dass der Schlüssel noch einmal auf 1 : 90 herabgesenkt wird. Das würde dann bedeuten, dass die Kitaleitung ab 90 Kindern
(Andreas Otto)
für ihre Tätigkeit freigestellt wird. Wir denken dabei auch an die Kitas mit weniger Kindern. Hier würden Zuschläge anteilig bei der Personalbemessung gewährt. Mit der Verbesserung tragen wir vor allen Dingen den zunehmenden Planungs- und Verwaltungsaufgaben der Kitaleitungen Rechnung.
Wir haben aber auch die Eltern im Blick. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Kitaplatz und bei der Frage der Zuzahlungen wollen wir die Position der Eltern stärken. Ab dem 1. Januar sollen Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung pro Tag ohne Bedarfsprüfung haben. Das ist ein Novum; bisher gilt der Anspruch nur für fünf Stunden. Das ist nicht nur eine unglaubliche Entlastung der Eltern, sondern es ist auch eine Entlastung der Jugendämter, weil nämlich Bedarfsprüfungen entfallen.
Im Hinblick auf die neue Regelung bei den Zuzahlungen möchte ich aber noch mal etwas herausarbeiten: Diese gelten natürlich nicht für regelmäßige Theateraufführungen, für Ausflüge, Veranstaltungen. Nicht betroffen sind die Kosten für die Vesper, wie vielfach kolportiert wurde. Natürlich sollen die Kinder auch weiterhin ins Theater gehen können. Ziel dieser Regelung ist, Eltern vor ungewollten finanziellen Verpflichtungen zu beschützen; denn Kitas werden öffentlich finanziert, und wir machen sie ab dem 1. August für alle Kinder gebührenfrei. Wir Sozialdemokraten wollen eine Kita, die alle sich leisten können. Deshalb sollten Zuzahlungen eine Ausnahme sein. Das ist ganz im Sinne der Eltern.
Zuzahlungen sollen möglich sein für besondere Angebote, die explizit von den Eltern gewünscht werden. Dann sollen diese Zuzahlungen auch erhoben werden dürfen. Das heißt aber auch, dass Eltern jederzeit die Möglichkeit, das Recht haben müssen, solche Vereinbarungen auch einseitig kündigen zu können, ohne den Kitaplatz zu verlieren. Davor haben die Eltern nämlich Angst. Und noch eines: Die Höhe der Zuzahlungen muss angemessen sein. Es kann nicht sein, dass es in einzelnen Sozialräumen Kitas gibt, die bis zu 300, 400, 500 Euro aufrufen. Um Transparenz zu gewährleisten – das ist uns nämlich auch wichtig – müssen Zuzahlungen in der Zukunft bei der Senatsverwaltung angezeigt werden. Das tut nicht weh, das sorgt für Transparenz, und die Eltern können sich dann darüber informieren, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie einen Kitaplatz suchen.
Grundsätzlich gilt aber, dass alle Einzelheiten – und das wird immer so gehandhabt – selbstverständlich unter Einbeziehung der Eltern und der Trägervertretungen ausgearbeitet werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt zahlreiche Verbesserungen in der Berliner Kita zum Wohle der Kinder, der Eltern und der Beschäftigten. Ich wünsche mir, dass die
Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Ein entsprechender Zeitplan liegt vor. Ich freue mich nun ganz außerordentlich auf die Beratung im Fachausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fresdorf! Sie haben eines nicht verstanden, worum es uns geht: Wir wollen Zuzahlungen reglementieren, damit alle Kinder die Angebote in den Kitas wahrnehmen können. Was Sie gesagt haben, die Eltern müssten die Zuzahlungen nicht leisten, dann nimmt das Kind eben nicht an den Veranstaltungen der Kita teil, das ist vielleicht FDP-Politik, aber das ist nicht sozialdemokratische Politik. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weiß! Jetzt will die AfD also Schulkleidung. Das Wort „Uniform“ vermeiden Sie sehr wohl. Das wundert mich ein bisschen. Bei einer Partei, die stolz auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei
Weltkriegen ist, müsste ja eigentlich die Uniform relativ nah sein.
Sie zeigen ja immer wieder, dass Sie es mit dem militärischen Duktus nicht so schwernehmen.
Aber ich finde es sehr schön, wie Sie immer wieder wohlfeil auf Ihre Sprache achten. Hier wäre es mal angebracht gewesen, von Uniform zu sprechen, aber hier vermeiden Sie dieses Wort.
Aber zurück zum Antrag: Sie fordern eine Uniform für die Schule, und Ihr Vorbild ist dabei Großbritannien, ein Land, in dem die sozialen Unterschiede weitaus größer sind als bei uns. Die sieht man übrigens auch an der Schulkleidung. Man sieht schon von Weitem, auf welche Schule ein Kind geht. Man weiß, wie viel Geld der Schulbesuch kostet, und man weiß auch, ob die Schulkleidung beispielsweise secondhand gekauft wurde oder nigelnagelneu ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Schulkleidung kostet viel Geld, und sie schafft soziale Unterschiede nicht ab.
Man braucht mehrere Blusen, man braucht mehrere Röcke, man braucht mehrere Hosen zum Wechseln.
Gerade in der Schulzeit wachsen Kinder unglaublich schnell. Diese Kosten möchten Sie auf die Eltern abwälzen.
Zu einem weiteren Argument von Ihnen, dass damit soziale Ungleichheiten beseitigt würden und ein besseres Schulklima entstünde, sage ich: Glauben Sie mir, soziale Unterschiede zeigen sich auch an teuren Handys, teuren Fahrrädern. Die Schuhe bleiben weiter teuer. Soziale Ungerechtigkeit bekämpft man ganz anders.
Wir müssen dann hier beispielsweise über prekäre Arbeitsbedingungen der Eltern sprechen oder darüber, dass beispielsweise immer noch das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Zum Abschluss möchte ich nur noch einmal auf den Kern des Wortes Uniform zurückkommen, denn uniform als Adjektiv, nicht als Substantiv, bedeutet, einheitlich und gleich. Unsere Kinder und Jugendlichen sind aber nicht uniform, und sie passen auch nicht in eine. Es gibt kleine, lange, dünne, dicke Kinder.
Warum wir aber generell gegen Schuluniformen sind – das ist übrigens auch das Ergebnis Ihrer Anfrage, Herr Weiß –: Keine Schule hat eine Uniform nachgefragt oder
hat sich dafür interessiert, ein solches Modellvorhaben einmal zu erproben. Zu meiner Schulzeit drückte sich Individualität und Jugendkultur noch viel stärker durch die Zugehörigkeit einer Gruppe aus. Da gab es Punks, da gab es Popper, da gab es Teds, da gab es Rocka- und Psychobillys. Das war bunt, und das war ganz individuell, und so wollen wir die Schule auch haben. Gerade in einer Zeit, in der man seine eigene Persönlichkeit entwickelt, ist der Ausdruck über die Kleidung und den Kleidungsstil, den man ab einem gewissen Alter entwickelt, Bestandteil des Erwachsenenwerdens. Dazu gehört, sich einesteils Löcher in die Jeans zu schneiden, dazu gehört aber auch, sich einem etwaigen Modediktat zu widersetzen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Simon! Ich kann Sie beruhigen: Das Gesetz wird keinesfalls hier im Abgeordnetenhaus sein, bevor wir über unseren Antrag abgestimmt haben, weil wir die Bezirke und alle Beteiligten sehr ernst nehmen und gespannt sind auf den Aushandlungsprozess, den das Gesetz mit sich bringen wird.
Es wird Zeit für ein Jugendfördergesetz. Viele Argumente wurden bereits erörtert. Frau Möller hat die Lenkungsgruppe bereits erwähnt. Wir wissen alle, dass in den Jugendeinrichtungen in unseren Bezirken ein unverzichtbarer Beitrag zur Bildung, zur Integration und zur Demokratieförderung geleistet wird. Hier wachsen Menschen heran, die sich einmischen, die unsere Demokratie so dringend braucht. Das ist das junge Blut, das wir hier brauchen; wir brauchen nicht die AfD.
Aber es gibt inzwischen, und das muss man auch attestieren, wenn wir uns den Bezirken umgucken, jede Menge Sozialräume, in denen diese Einrichtungen fehlen, in denen Kinder und Jugendliche auf der Straße sind, von ihren Eltern auf die Straße geschickt werden, weil sie zuhause zum Teil auch in beengten Verhältnissen wohnen. Das wird besonders schlimm für die Kinder, wenn sie kein Geld haben, ins Kino zu gehen oder sich andere Angebote zu leisten. Da braucht es dringend Jugendeinrichtungen.
Herr Simon! Sie sehen die Notwendigkeit nicht, das mag sein. Das ist interessant. Die bisherigen Regelungen des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Ju
gendhilfegesetzes zeigen, das wissen wir, das haben wir hier ausführlich erörtert, dass die 10 Prozent der Mittel, die eigentlich für die Jugendarbeit in der Jugendhilfe bereitgestellt werden sollten, nicht ankommen. Es bedarf dringend einer neuen Fördersystematik, um die Jugendarbeit auf Landes- wie auf Bezirksebene bedarfsgerecht zu finanzieren. Wir brauchen hier eine Fixierung der Standards, keine weitere Abwärtsspirale bei der Finanzierung der Angebote durch die Bezirke. Und wir brauchen auch dringend Jugendförderpläne in den Bezirken und auch auf Landesebene. Das beinhaltet neben den Finanzen das Gesetz auch.
Ich freue mich auf diesen Aushandlungsprozess mit den Bezirken, der spannend wird. Wir müssen die Eigenarten der Bezirke berücksichtigen. Rot-Rot-Grün zeigt hier, dass uns die Kinder- und Jugendarbeit am Herzen liegt. Das ist ein ambitioniertes Unterfangen, aber ich denke, dass wir hier ein richtiges Signal setzen. Deshalb bitte ich, dass da auch alle mitmachen und alle den Antrag unterstützen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Fresdorf! Ich muss mich doch wundern. Sie stellen einen Antrag und nennen die Argumente, warum wir diesem Antrag nicht folgen sollten, selbst.
Sie sprechen die Qualität der Kita an, die hervorragend ist und die Kinder auf die Schule vorbereitet, und Sie sprechen den Elternwillen an, der eigentlich auch nicht durch Vorschriften vorgegeben werden sollte. Aber eins nach dem anderen!
Folgten wir Ihrem Antrag, würde ein Kind erst eingeschult werden, wenn es das von Ihnen geforderte Schulvorbereitungsjahr erfolgreich absolviert hat. Da stellt sich mir die Frage: Was passiert mit Kindern, die das Ziel nicht erreichen? Bleiben sie sitzen? Wie häufig darf so ein Kind sitzen bleiben? Gibt es Kinder, die dann zum Beispiel nie eingeschult werden? Was ist mit den Kindern, die Lernschwierigkeiten haben oder andere Beeinträchtigungen? Aber wer die Wiedereinführung der Vorschule fordert, ist wahrscheinlich auch für die Sonderschule und gegen Inklusion.
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie für alle Kinder beste Bildungschancen wollen. Genau das leistet die frühkindliche Bildung in der Kindertagesstätte. Die AfD fordert in ihrem Änderungsantrag noch ein Konzept für die vorschulische Arbeit in der Kita. Ich kann nur sagen: Die verpflichtende Grundlage für die pädagogische Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege. Es ist ausgerichtet an den Entwicklungsbedürfnissen der Altersgruppe 0 bis 6 und verfolgt das Ziel einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung des individuellen Kindes.
Am Montag war gerade der Tag der Kinderbetreuung. Das ist ein wunderbarer Tag, wo man auch mal danke sagen kann. Ich war in meinem Wahlkreis unterwegs, habe verschiedene Kitas besucht und konnte mir einen guten Eindruck von der Bildungsarbeit vor Ort machen. Ich empfehle übrigens jedem, das mal zu tun. Die Kinder werden dort in den Bildungsbereichen Gesundheit, Soziales, kulturelles Leben, Sprachen, Medien, Schriftkultur, Musik, Theater, Mathematik, Natur, Umwelt und Technik spielerisch auf den Unterricht in der Schule vorbereitet. Das Sprachlerntagebuch, dessen Einsatz übrigens verpflichtend ist, und die Durchführung der Sprachstandsfeststellung mit anschließender Förderung sind eine gute Vorbereitung auf den Schulbesuch. Und dann, mit der flexiblen Schuleingangsphase in der Grundschule, die in zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann, wird das Kind im Anschluss gemäß seinen individuellen Voraussetzungen – und darum geht es – gefördert.
Wichtig ist: Die Schule muss sich auf das Kind einstellen. Wir müssen uns von dem Grundgedanken verabschieden, dass Kinder schulreif übergeben werden können. Jedes Kind hat seine individuellen Bedürfnisse und auch eventuell seinen individuellen Förderbedarf.
Na klar! Bitte schön!
Darauf komme ich gleich zu sprechen. Das ist wahrscheinlich das, woran Sie sich stören. Die frühkindliche Bildung ist ein freiwilliges Angebot, richtig. Ich dachte immer, dass das F der FDP für „frei“ steht. Vielleicht stoßen Sie sich daran, aber eine Ausweitung der Schulpflicht wäre ein erheblicher Eingriff in das Erziehungs- und Betreuungsrecht der Eltern. Ich kann Sie beruhigen: 95 bis 96 Prozent – haben Sie gerade gesagt – der drei- bis sechsjährigen Kinder besuchen in Berlin die Kita oder eine Kindertagespflege. Es ist auch so, dass die Eltern von dem Nutzen der Kita überzeugt sind.
Wenn Sie sich aber mal angucken, wie viele Eltern ihre Kinder vor einem Schulbesuch zurückstellen lassen, dann ist das auch ein Hinweis. Das ist nämlich ein Hinweis darauf, dass Eltern von einer früheren Einschulung ihres Kindes nicht überzeugt sind.
Sie wünschen sich mehr Zeit für Ihre Kinder. – Melden Sie sich einfach noch mal, dann können Sie noch mal drankommen!
Zum Abschluss möchte ich etwas zur Wirkung von Vorklassen sagen, weil das meines Erachtens auch ständig überschätzt wird. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Besuch einer Vorklasse keine überzeugenden Effekte auf die spätere schulische Leistungsentwicklung hat. Im Gegenteil – und das ist jetzt bemerkenswert –: Sowohl bei Kindern, die keine Kita besucht haben, als auch bei Kindern, die eine Vorklasse besucht haben, waren die kognitiven Voraussetzungen für den Schulbesuch im Durchschnitt deutlich schlechter ausgeprägt als bei den Kindern, die in einer Kita waren. Der Senat von Berlin hat umfangreiche Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der frühkindlichen Bildung in den Kitas umgesetzt. Er wird das auch beibehalten. Alle Kinder erhalten ein frühkindliches Bildungsprogramm, das ihren Entwicklungsbedürfnissen entspricht und sie optimal auf den Besuch der Schule vorbereitet.
Na klar!
Da ich selber im Rahmen meines Lehramtsstudiums an Grundschulen hospitieren durfte, weiß ich das. Das ist so, dass Kinder lernen müssen, beschulbar zu sein. Sie müssen lernen zuzuhören. Das ist aber etwas, was nicht an eine gewisse Altersstufe gebunden ist. Das kann mitunter längere oder kürzere Zeit dauern.
Und es ist auch so, dass Grundschule genau darauf ausgerichtet ist und auch Antworten darauf findet. Da wird dann der Unterricht unterbrochen, und dann bekommen die Kinder für ihren Bewegungsdrang auch mal Zeit, sich auszutoben. Das brauchen Kinder auch.
Zum Abschluss: Die Kooperation am Übergang von der Kita in die Grundschule ist rechtlich im Kitaförderungsgesetz und im Schulgesetz verankert und wird durch die Akteurinnen und Akteure – das ist vielleicht auch noch mal wichtig zu erwähnen – beider Bildungsetappen ausgestaltet. Die Notwendigkeit, zwischen dem Angebot an Kindertagesbetreuung und dem Einstieg in die flexible Schuleingangshase eine neue Struktur einzurichten – die AfD spricht jetzt auch noch von Prüfungen, die abgelegt werden müssen, ich kann mich erinnern, dass wir darüber gesprochen haben, dass bestimmte Prüfungen beim
Gymnasium im Übergang von der Mittelstufe zur gymnasialen Oberstufe –
abgeschafft werden sollen –, hier sollen jetzt wieder Prüfungen eingeführt werden, die die Kinder davon abhalten sollen, eingeschult werden zu können –, das ist aus meiner Sicht sehr schwierig. Es ist außerdem ein Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht. Deshalb kann die SPDFraktion diesem Antrag leider nicht folgen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun kann man uns vielleicht den Vorwurf machen, dass wir den Antrag nicht so schnell auf den Weg gebracht haben. Es ist doch aber allemal lohnend und ist doch allemal wichtig, am Internationalen Tag gegen Trans- und Homophobie im Rechtsausschuss diese Debatte
über dieses queere Jugendzentrum zu führen.
Dass die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und queeren Jugendlichen schwierig ist, –
Möchten Sie sich draußen unterhalten, oder darf ich weiter fortfahren? – Diskriminierungserfahrungen für sie zum Alltag gehören und es ein vielfach höheres Suizidrisiko im Vergleich zu ihren heterosexuellen Altersgenossen gibt, hat Herr Walter bereits ausgeführt.
Natürlich gibt es auch in unseren Jugendfreizeitstätten Angebote. Natürlich gibt es ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die für die Jugendlichen ein offenes Ohr haben. Ich möchte Ihnen aber trotzdem auch noch einmal aus jugendpolitischer Sicht erläutern, warum wir einen solchen Raum für Jugendliche schaffen müssen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben junge Menschen ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung, auf Erziehung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der Auftrag liegt darin, junge Menschen in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, das heißt auch die Vermeidung bzw. der Abbau von Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentitäten oder der sexuellen Identität und den damit verbundenen gesellschaftlichen Benachteiligungen.
Der Berliner Senat und auch die Träger der Jugendhilfe sind in den letzten Jahren nicht untätig geblieben. Bisher wurden aber vor allem Angebote zur Beratungs-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit gemacht. Ich bin an dieser Stelle – Herr Walter hat es auch gesagt – dankbar für das große ehrenamtliche Engagement, das es in diesem Feld gibt. Die geförderten Maßnahmen reichen aber leider nicht aus, um Lebenssituationen und den Belangen der Jugendlichen gerecht zu werden. Ich verweise an dieser Stelle übrigens noch einmal zu Recht – Sie haben es mit den Jugendeinrichtungen, die gestrichen wurden, angesprochen – auf die Wichtigkeit des Jugendfördergesetzes. Kein Jugendlicher darf ausgegrenzt werden. Die Betroffenen benötigen konkrete Unterstützung, qualifizierte Ansprechpartner und Vertrauenspersonen, die sie bei ihrem Coming-out beraten und Anlaufstellen für Freizeitangebote, bei denen sie Gleichaltrige treffen und kennenlernen können.
Ich möchte noch einmal betonen – Herr Walter hat den Peer-to-Peer-Ansatz angesprochen –: In einer solchen komplizierten Situation, wenn man merkt, dass die geschlechtliche Orientierung oder die geschlechtliche Identität anders ist, braucht man den Austausch mit Gleichaltrigen und ein Umfeld, das einem signalisiert: Du bist so richtig, wie du bist.
Ich würde gern zum Ende kommen. – Die Koalition macht mit dem Antrag für ein queeres Jugendzentrum heute einen konkreten Vorschlag, um die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und queeren Jugendlichen zu verbessern. Ich würde mich sehr freuen, wenn er eine breite Unterstützung fände und dieses Haus den Jugendlichen zeigen würde: Wir lassen euch nicht allein. Wir sind an eurer Seite. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Berlin wächst, und Berlin wird jünger. Schon heute leben über 720 000 Kinder und Jugendliche in unserer Stadt. Bis 2030 werden weitere 50 000 junge Menschen dazukommen.
Es braucht also eher ein Mehr an Strukturen als ein Weniger. Es ist aber nicht nur der Umstand, dass wir in einer wachsenden Stadt leben, der ein Jugendfördergesetz nötig macht. Diese Woche haben wir übrigens den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert – eine gute Woche, wie ich finde, um auch hier über Ansprüche von Kindern und Jugendlichen zu sprechen.
Jeder junge Mensch hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dazu gehören vor allem Angebote der offenen Jugendarbeit aber auch der Jugendverbandsarbeit. Viele von uns haben ihre ersten politischen Erfahrungen in der Jugendverbandsarbeit gesammelt oder vielleicht auch in einer Jugendfreizeitstätte. Die Jugendarbeit bietet jungen Menschen Freiräume außerhalb der Familie, ohne Aufsicht der Eltern, frei von formalen Bildungsanforderungen von Schule und Ausbildung. Kinder und Jugendliche brauchen diese
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Freiräume. Diese müssen in der Nähe sein, sie müssen sie selbstbestimmt nutzen können. Sie müssen diese Räume selbst gestalten und eigenverantwortlich organisieren können. Nur dann kann sich ihre Persönlichkeit frei entfalten. Es geht darum, sich selbst zu erproben, demokratische Aushandlungsprozesse miteinander zu erleben und die Welt selbst zu gestalten.
Die außerschulische kulturelle Bildung und die Jugendverbandsarbeit leisten dazu einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung, Integration und vor allem zur Demokratie. Hier gilt der Dank der SPD-Fraktion den vielen Ehrenamtlichen, die sich vor allem in der Jugendverbandsarbeit jeden Tag einsetzen.
Hier wachsen Menschen heran, die sich einmischen, die unsere Demokratie so dringend braucht. Jetzt kann man fragen: Warum braucht man jetzt ein Jugendfördergesetz? Passiert doch alles! Machen wir doch schon!
Die Regelungen des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes legen aber leider nur fest, dass 10 Prozent der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit eingesetzt werden sollen. Die vielen Juristen unter uns wissen: kann, soll, muss. Diese gesetzliche Vorgabe konnte nicht verhindern, dass der Anteil in den bezirklichen Budgets für die Jugendarbeit in den vergangenen Jahren gesunken ist.
Auch der Umfang der Aufgaben von Jugendarbeit wurde nicht weiter definiert. Deshalb bin ich dankbar, dass die zuständige Senatorin Scheeres und ihre Senatsverwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das zu dem Ergebnis kommt, dass es einer neuen Fördersystematik bedarf, um die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit auf Landes- wie auf Bezirksebene bedarfsgerecht zu finanzieren.
Das Gutachten von Prof. Wiesner und Prof. Schlüter zeigt auch, wie die gesetzliche Verantwortung Berlins wahrgenommen und eine standardgerechte Finanzierung der Berliner Jugendarbeit in den Bezirken und auf Landesebene sichergestellt werden kann. Die im Gutachten vorgeschlagene Fixierung von Standards verhindert die weitere Abwärtsspirale bei der Finanzierung der Angebote durch die Bezirke. Gleichzeitig ermöglicht die im Gutachten vorgeschlagene Aufstellung von Jugendförderplänen auf Landes- wie Bezirksebene eine transparente politische Schwerpunktsetzung.
Es mag sein, dass jetzt Rufe aus den Bezirken kommen, dass es ein unzulässiger Eingriff in Bezirksangelegenheiten ist. Ich kann das nachvollziehen. Ich habe selber
15 Jahre Kommunalpolitik betrieben und bin ein großer Fan der zweistufigen Berliner Verwaltung. Wo die Situation in den Bezirken aber immer prekärer wird und immer mehr Jugendeinrichtungen schließen, braucht es verbindliche Standards, die für alle gelten.
Dass uns als SPD die Kinder- und Jugendarbeit am Herzen liegt, sehen Sie nicht nur an unserer heute angemeldeten Priorität, sondern daran, dass Rot-Rot-Grün handelt und gleich zu Beginn der Legislaturperiode das Jugendfördergesetz auf den Weg bringt.
Unabhängig davon müssen wir aber auch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die Budgets für die Jugendarbeit mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2017 halten. Hier darf es keine weitere Absenkung der Budgets in den Bezirken geben.
Die neue gesetzliche Regelung der Berliner Jugendarbeit soll bis Ende 2018 in Kraft treten. Wichtig ist uns, den Entwurf mit den Bezirken, aber auch mit den vielen Akteurinnen und Akteuren der Jugendarbeit zu diskutieren. Der Zeitplan ist sehr ambitioniert, aber das Jugendfördergesetz ist dringend notwendig. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Als ich Ihren Antrag gelesen habe, war mein erster Gedanke: sensationelles Timing. Ich frage mich, wo die FDP in den letzten Jahren gewesen ist. Aber klar, Sie waren lange Zeit nicht im Abgeordnetenhaus, Sie sind nicht im Bundestag vertreten, vielleicht ist das der Grund dafür, dass andere in der Zeit, in der Sie Anträge formulieren, Gesetze vorlegen. Dann höre ich, dass Ihr Antrag, den Sie hier heute einbringen, auf Ihrem Parteitag wegen Zeitmangels vertagt wurde. Lieber Herr Czaja! Wenn es etwas gibt, was die Opfer nicht haben, dann ist es Zeit.
Ihr Antrag gibt mir aber die Möglichkeit, zwei Dinge herauszustellen, die mir besonders wichtig sind. Erstens:
Die SPD hat mit Martin Schulz nicht nur einen sensationellen Kanzlerkandidaten,
sondern die SPD hat mit Heiko Maas auch einen Justizminister, der am Ball bleibt.
Zweitens: Die Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 StGB
Herr Krestel! Melden Sie sich doch! – ist eine Berliner Initiative.
Es waren vor allem die vielen Berliner Projekte und Verbände, die sich für die Rechte der zu Unrecht Verurteilten eingesetzt haben – nicht zuletzt viele Betroffene selbst, die sich zusammengetan und selbst Forderungen gestellt haben. Ich möchte an dieser Stelle aber auch die Arbeit der Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung nicht unterwähnt lassen, die seit Jahren mit großem Engagement Aufklärungsarbeit leistet. Aber auch der Senat von Berlin hat sich in der vergangenen Legislaturperiode stark gemacht. Seit 2010 arbeiten das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat daran, dass auch die nach 1945 verfolgten Homosexuellen rehabilitiert und entschädigt werden. Berlin hat 2015 und 2012 erfolgreich zwei Entschließungen in den Bundesrat eingebracht und damit die Bundesregierung aufgefordert, zu handeln. Es gab lange Widerstand dagegen, § 175 StGB als menschenrechtwidrig anzuerkennen und somit die Betroffenen zu rehabilitieren. Das lag zum einen daran – Herr Czaja, Sie haben es ausgeführt –, dass das Gesetz in der früheren Bundesrepublik sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, es lag aber zum anderen auch am fehlenden politischen Willen, vor allem an dem fehlenden politischen Willen der Union.
Die Bundesregierung hat lange gebraucht. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass Heiko Maas hier allen Widerständen zum Trotz nicht lockergelassen hat.
§ 175 StGB hat Karrieren und Berufswege verhindert, er hat ganze Biographien zerstört. Gestern war ein guter Tag für die wenigen noch lebenden Opfer. Das Bundeskabinett hat gestern die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer aufgrund des § 175 StGB beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verurteilten auf
(Sebastian Czaja)
Antrag eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro sowie zusätzlich 1 500 Euro je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung zustehen.
Lange, fast zu lange wurde auf Zeit gespielt. Das gilt insbesondere für die CDU/CSU. Die Rehabilitierung und Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges Signal für über 50 000 Opfer.
Liebe FDP! Die Schaffung eines Härtefonds, der Fälle auffängt, bei denen die gesetzlich vorgesehene Pauschale nicht greift, und auch eine Rente wären wünschenswert. Wichtig ist mir jetzt aber, dass die Betroffenen schnell zu ihrem Recht kommen und nicht wieder warten müssen. Sie haben schlichtweg keine Zeit mehr. Das bedeutet, dass die Verfahren der Entschädigung sowie die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause erfolgen müssen. Ich wünsche mir außerdem eine pauschalisierte Form der Entschädigung, keine Einzelfallregelungen. Hier würden wieder die Opfer nur unnötig belastet, sie müssten sich wieder und wieder erklären – Akten sind inzwischen zum Teil vernichtet – und es würde wieder dauern.
Ganz generell muss das Gesetz jetzt schnell vorangebracht werden, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause, noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen wird. Es taugt nicht zum Wahlkampf!
Zum Abschluss: Eine Bemerkung sei mir bitte noch erlaubt: Häufig werden dem Senat und der Koalition besonders von der rechten Seite dieses Plenarsaals vorgeworfen, wir würden uns nicht um die wirklich wichtigen Dinge kümmern, sondern nur unser Klientel bedienen. Das habe ich heute bereits des Öfteren gehört. Es ist genau diese Sichtweise, die ganze Gruppen der Gesellschaft ausgrenzt und Gleichstellung verhindert. Die Koalition setzt hier ein Zeichen für Gleichstellung und Akzeptanz. Berlin ist vielfältig, Berlin ist bunt, Berlin ist Regenbogenhauptstadt!
Wir treten für ein Klima in der Stadt ein, das niemanden ausgrenzt, unabhängig davon, wen er liebt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Behauptung der GEW, die Arbeitgeber hätten ihre Forderung, die Beschäftigungsbedingungen Berliner Erzieher und Erzieherinnen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zu verbessern und denen anderer Bundesländern anzupassen, abgelehnt?
Ja! – Danke!