Stefan Scheffold

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in der Tat um die Än derung des Landtagswahlgesetzes aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die sich ins besondere auf die Quoren für die kleinen Parteien bezieht. Es handelt sich, wie wir betonen wollen, um eine einmalige Ver änderung für die Landtagswahl im Jahr 2021. Für diese Land tagswahl haben wir uns dazu entschlossen, das Unterstüt zungsquorum auf die Hälfte der in der bisherigen Regelung vorgegebenen Unterschriftenzahl abzusenken. Das ist eine schnelle Entscheidung und auch ein schnell vorgelegter Ge setzentwurf. Es gebietet, glaube ich, die Entscheidung des Ver fassungsgerichtshofs, dass wir hier schnell und konsequent handeln und die Gesetzesänderung vornehmen.
Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass es sich um eine Gesetzesänderung handelt, die infolge der derzeitigen Coro napandemie notwendig ist. Das ändert nichts daran, dass die Unterstützungsquoren in der bisherigen Fassung in Normal zeiten absolut verfassungskonform sind. Das hat der Verfas sungsgerichtshof auch so gesagt. Das geht in der augenblick lichen Diskussion ein bisschen unter. Ich möchte diesen As pekt deswegen ausdrücklich hervorheben.
Unterstützungsquoren – das wurde bereits gesagt – sind ver fassungsrechtlich unbedenklich; sie sind notwendig. Die Chancengleichheit der Parteien ist das eine, aber die Ernsthaf tigkeit von Wahlvorschlägen und die Vermeidung von Stim menzersplitterung sind das andere. Letztlich dient ein Unter schriftenquorum genau dieser Ernsthaftigkeit eines Wahlvor schlags.
Summa summarum: Über die hier bereits angesprochenen Themen können wir uns aus unserer Sicht an anderer Stelle noch einmal ausgiebig unterhalten. Im Augenblick geht es um das Landtagswahlgesetz im Hinblick auf die Unterstützungs quoren. Wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf; wir halten ihn für richtig und wichtig. Aber, wie gesagt, er geht nur auf die Sondersituation zurück, die wir mit der Corona pandemie derzeit zu bewältigen haben.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir haben die Angelegenheit kurz be raten. Wir waren uns im Ständigen Ausschuss einig, dass die Geschäftsordnungsanträge so, wie sie gestellt sind, abge stimmt werden können. Daher steht dem weiteren Verfahren nichts im Wege.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vor einer Woche schon ausführlich über dieses Thema miteinander debattiert. Ich schließe mich weitgehend dem an, was meine Vorredne rin bereits gesagt hat, und kann das unterstützen. Wir werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht zustimmen.
Bitte schön.
Dann fahre ich fort, Frau Präsidentin.
Wir haben letzte Woche da rüber gesprochen, dass unsere Demokratie auf dem Funda ment der repräsentativen Demokratie basiert. Selbstverständ lich muss man darüber nachdenken, wie man direktdemokra tische Elemente einbauen kann. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode mit allen Fraktionen gemeinsam getan und haben einen Gesetzentwurf eingebracht.
Jetzt schon wieder Veränderungen an diesem Gesetz anbrin gen zu wollen – zumal in marginaler Form – ist völlig ver fehlt.
Der entscheidende Punkt ist für mich folgender: Die Demo kratie wird nicht dadurch gestärkt, dass man ständig neue, zu dem gegebenenfalls nur marginale Erweiterungen beschließt.
Demokratie wird dadurch gestärkt, dass man versucht, ge meinsam in einer Gesellschaft zu leben. Dazu gehört, dass man sich auch entsprechend verhält. Ihre obersten Repräsen tanten vertreten in dieser Gesellschaft ständig extreme Posi tionen.
Wenn Sie so weitermachen – das sage ich Ihnen – und sich davon nicht distanzieren,
dann werden Sie hier immer am Rand sitzen, stehen und sein müssen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das soge nannte Demokratiestärkungsgesetz sprechen, dann empfiehlt es sich, glaube ich, zunächst einmal unser Land und seine Si tuation als Ausgangsgrundlage zu nehmen. Wenn wir unser Land ansehen, dann, denke ich, sind wir alle der gleichen Überzeugung: Baden-Württemberg ist wirtschaftlich erfolg reich. Es ist vielleicht eine der erfolgreichsten Regionen in Europa und sicher auch in der Welt.
Baden-Württemberg ist ein Hochtechnologieland mit Spitzen unternehmen, es ist im Automobilsektor führend. Es ist ein Land der Tüftler, der Erfinder, der Patente und daneben auch ein lebenswertes Land. Selbst die Geburtsschwierigkeiten, die Badener und Württemberger vor 60 Jahren hatten, haben wir zwischenzeitlich überwunden.
Ich glaube, wenn man sich das vor Augen führt und die Grund lage dieses Erfolgs sieht, dann muss man auf die Verfassung zu sprechen kommen. Denn die Verfassung ist das, was den Rahmen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwick lung bildet, und der Erfolg des Landes ist somit auch gleich zusetzen mit dem Erfolg unserer Verfassung. Diese Verfas sung legt eine repräsentative Demokratie als Grundlage fest, und sie gibt nur in eingeschränktem Umfang Elementen der direkten Demokratie Zugang.
Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit mit Stuttgart 21 bereits ein Beispiel gehabt, wie auch eine Volksabstimmung für das Funktionieren dieser bestehenden Verfassung und der
bestehenden Systeme votieren kann. Wir hatten eine Volksab stimmung. Diese Volksabstimmung war erfolgreich, und am Ende dieser erfolgreichen Volksabstimmung hat auch eine Be friedung in einer sehr strittigen Frage in Baden-Württemberg stattgefunden. Die Verfassung lebt, und sie ist erfolgreich.
Aber nichts ist natürlich so gut, dass man es nicht noch ver bessern könnte. Deswegen haben wir uns im Jahr 2015 vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und viel leicht auch der zur Abstimmung gestellten Frage mit Stutt gart 21 interfraktionell mit Verbesserungen, mit Anpassungen an die veränderte gesellschaftliche Situation beschäftigt. Ziel war, mehr Bürgerbeteiligung, wie wir das bei den Kommunen bereits haben, auch in die Landesverfassung und die Landes ebene aufzunehmen. Nach langen Diskussionen haben alle da mals beteiligten Fraktionen zu einem Kompromiss gefunden.
Der Volksantrag wurde eingeführt. Mit den Unterschriften von 0,5 % der Wahlberechtigten, also 40 000 Bürgern, kann ein Volksantrag eingebracht werden. Jetzt haben Sie in Ihrem Ge setzentwurf vorgeschlagen, dieses Quorum auf 0,1 % abzu senken, sodass es dann nur noch 8 000 Bürger wären. Darü ber kann man sicherlich diskutieren. Aber wenn man vor zwei, drei Jahren intensiv darum gerungen und einen Kompromiss gefunden hat, dann ist das mit Sicherheit auch kein so welt bewegender neuer Vorschlag, dass man da von einer Demo kratiestärkung sprechen könnte.
Ähnlich beim Volksbegehren: Bisher sind hierfür 10 000 Un terschriften nötig; Sie schlagen eine Absenkung auf 8 000 Un terschriften vor.
Beim fakultativen Referendum haben Sie Elemente aufge nommen, wie sie in Thüringen vorgeschlagen sind. Sie wol len eine Absenkung auf 1 % und ca. 80 000 Unterschriften er reichen.
Sie schlagen weiter vor, dass 10 % der Gemeinden ein solches Referendum zur Einleitung bringen können. Dazu ist natür lich zu sagen – das sollten Sie mittlerweile auch aufgenom men haben –, dass dies schlicht unmöglich ist. Die Gemein den haben keine Stimmberechtigung und sollten deswegen auch nicht über die Möglichkeit eines Referendums abstim men können.
Zu finanziellen Fragen: Es gibt in Baden-Württemberg keinen Finanzvorbehalt.
Zu Änderungen der Landesverfassung: Es wären meines Er achtens erhöhte Anforderungen gegenüber dem, was Sie ein gebracht haben, notwendig.
Soweit Sie Quoren für das Volksbegehren und die Volksab stimmung einbringen, sind die Hürden, die Sie hier ansetzen, einfach zu niedrig. Das gibt es nicht in Bayern, das gibt es so auch nicht in der Schweiz, und das sollte es so auch nicht in Baden-Württemberg geben.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Ihr Vorschlag allgemeine Ablehnung bei allen beteiligten Kräf
ten gefunden hat. Der Landkreistag stimmt dagegen, der Städ tetag stimmt dagegen, der Gemeindetag stimmt dagegen; so gar der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ stimmt dagegen.
Erlauben Sie mir abschließend vor diesem Hintergrund eine persönliche Anmerkung, auch im Hinblick auf die Debatten und Äußerungen von Repräsentanten Ihrer Partei in der Öf fentlichkeit in anderem Zusammenhang; ich denke an einen Herrn Höcke, ich denke an eine Frau Weidel, und ich denke nicht zuletzt auch an Herrn Gauland. Ich glaube, ich brauche nicht zu wiederholen, was diese Personen in der Öffentlich keit gesagt haben.
Sie können nicht auf der einen Seite – so schätze ich Sie ein – im Ständigen Ausschuss sachlich an Demokratieverände rungsgesetzen mitwirken, sich gleichzeitig aber von solchen Äußerungen, die auch das Klima in einer Demokratie voll kommen vergiften, nicht distanzieren. Zu einer solchen Dis tanzierung fordere ich Sie an dieser Stelle auf.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Versorgungsfragen – das brauche ich hier im Parlament wohl nicht gesondert zu er wähnen – sind heikle Fragen.
Deswegen ist es, glaube ich, sinnvoll, sich mit dem vorliegen den Gesetzentwurf ernsthaft auseinanderzusetzen. Immerhin greift er in einen Berufsstand ein, den ich selbst ausübe,
in die Versorgung der Rechtsanwälte.
Ja, in der Tat bin ich irgendwo berührt.
Ich meine, es wurde jetzt mehrfach von Diskriminierung ge sprochen. In meinem Alter müsste man darüber nachdenken, ob man durch dieses Gesetz diskriminiert wird. Das ist ja der Vorwurf an den Gesetzgeber gewesen.
Wenn man in Versorgungsregelungen eingreift, sollte man al so schon sehr gründlich nachprüfen, ob das sachdienlich ist, ob es getan werden muss, ob es sinnvoll ist und ob es richtig ist.
Worum geht es letztlich? Bisher galt – das wurde angespro chen – eine Höchstaltersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft bei den Versorgungswerken, die bei 45 Jahren lag. Dazu gibt es – auch das wurde genannt – eine Rechtsprechung des VGH oder auch des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, wonach das bislang für rechtmäßig gehalten wurde.
Es gibt aber im Hinblick auf die übergeordnete europäische Rechtsprechung oder Rechtsgebung eben auch Bedenken hin sichtlich einer Diskriminierung wegen des Alters.
Warum wurde diese Höchstgrenze damals eingerichtet? Das hatte letztlich versicherungsmathematische Gründe. Wir be finden uns ja nicht bei der gesetzlichen Rente, sondern das ist ein durch Beiträge und gegebenenfalls durch den Gewinn der Anlagen erzieltes offenes Deckungsplanverfahren. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass ein entsprechendes Aufkommen erzielt wird.
Die bisherige Regelung hat sich durchaus bewährt. Aber ich stimme dem zu, was mein Vorredner gesagt hat. Im Hinblick auf die Problematik der Europarechtskonformität und die Fra ge, ob die Regelung auch bestandskräftig ist, kann man sie auch verändern, ohne dass der Bewährtheitsstatus verloren ge hen würde. Die Änderungen müssen sicherlich mit gewissem Fingerspitzengefühl vorgenommen werden, aber – das wurde
bereits ausgeführt – bei den Ärzten gilt die Aufhebung der Al tersgrenze in zahlreichen Versorgungswerken, auch bei den Rechtsanwälten in Bayern gilt sie, ohne dass dies irgendwel che Schwierigkeiten aufgeworfen hätte.
Es gibt im Grunde genommen noch drei größere Gruppen, bei denen es Veränderungen geben kann: wenn jemand aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg zuzieht, wenn jemand eine spätere Zulassung als Anwalt begehrt – nach dem 45. Lebensjahr jedenfalls – oder bei der Zulassung als Syndi kusanwalt. Das ist bei den derzeit ca. 19 000 Rechtsanwältin nen und Rechtsanwälten in Baden-Württemberg eine so ver schwindend geringe Anzahl, dass man einfach davon ausge hen muss, dass es keine Schwierigkeiten für die Versorgungs werke geben wird.
Außerdem besteht nach dem vorgelegten Gesetzentwurf ja auch die Möglichkeit, Ausnahmen vorzusehen. Deshalb emp fiehlt auch unsere Fraktion die Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Bildung der neuen
Regierung müssen die Positionen, die das Land in den ver schiedenen Organen zu besetzen hat, neu besetzt werden. Das ist für uns also ein regelmäßig wiederkehrender Vorgang zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode.
Der Ministerpräsident hat völlig recht, wenn er, wie jüngst in der Landespressekonferenz geschehen, sagt, dass die Beteili gung des Landes an wirtschaftlichen Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird. Aber es gebietet unsere politische Verantwortung, die Positionen in den Organen der wirtschaft lichen Unternehmen, an denen das Land aktuell beteiligt ist, dann auch so zu besetzen, dass das Land gut und kompetent vertreten wird und die Interessen des Landes auch fach- und sachkundig wahrgenommen werden.
Bei den Besetzungen, für die heute Genehmigungen erteilt werden sollen, geht es um eine ganze Reihe von Gesellschaf ten; dazu gehören ein Flugplatzbetreiber, eine Messegesell schaft, zwei öffentlich-rechtliche Banken, wichtige Unterneh men und Stiftungen mit Landesbeteiligung, die für die Ent wicklung und für Strukturmaßnahmen sowie für die Daseins vorsorge in Baden-Württemberg verantwortlich sind.
Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass versucht worden ist, die Kompetenz auch dort zu bündeln, wo sie be nötigt wird. Ich ergänze: Beispielsweise wird das Land bei der Leichtbau BW GmbH, die sich mit Industrie und Forschung in Baden-Württemberg im Bereich des Leichtbaus beschäf tigt und damit Themen wie Energiekompetenz, Reduzierung des CO2-Ausstoßes und Aufbau von Arbeitsplätzen fördern soll, durch Umweltminister Franz Untersteller vertreten.
Ein anderes Beispiel, bei dem dieser Grundsatz gewahrt wird, ist die Besetzung der Südwestdeutschen Salzwerke AG. Dort ist es der Innenminister, der stellvertretende Ministerpräsident – selbst Heilbronner –, der das Unternehmen langjährig kennt und der mit Sicherheit die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen, für die Region Heilbronn und für Baden-Würt temberg treffen wird.
Deswegen war schon der Ständige Ausschuss der Überzeu gung, dass die vorgelegte Liste so richtig ist und dass die Aus nahmegenehmigungen erteilt werden sollten. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund darum, hier im Landtag ebenfalls zuzu stimmen. Ich wünsche allen Ministerinnen und Ministern ei ne glückliche Hand bei der Arbeit und alles Gute für das Wohl des Landes.
Danke schön.