Michael Brückner
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist es endlich soweit: Wir können die entwicklungspolitischen Leitsätze des Bayerischen Landtags verabschieden. Die entwicklungspolitischen Leitsätze haben eine lange Geschichte. In der letzten
Legislaturperiode gab es bereits eine Übereinkunft zwischen den Fraktionen, entwicklungspolitische Leitsätze als Leitsätze des Landtags zu verabschieden. Die CSU war damals durch eine Koalition leider ein Stück weit gebunden; deshalb wurden daraus entwicklungspolitische Leitsätze der Staatsregierung. Wir haben beschlossen, die Verabschiedung entwicklungspolitischer Leitsätze überfraktionell nachzuholen. Im Landtag wird es heute eine breite Mehrheit für diese entwicklungspolitischen Leitsätze geben.
Meine Damen und Herren, diese Leitsätze sind zwar in einem interfraktionellen Antrag niedergelegt worden, wir werden aber heute an den Stellungnahmen sehen, dass es bei der Auslegung immer wieder unterschiedliche Meinungen geben wird. Für die CSUFraktion ist es ganz wichtig, dass die entwicklungspolitischen Leitsätze als Entscheidungshilfe in einer durch die Globalisierung und durch Wechselwirkungen immer unübersichtlicher werdenden Gemengelage angesehen werden. Diese Leitsätze sind kein Instrument zur Einengung demokratischer Entscheidungsprozesse. Wir werden diese Leitsätze sehr wohl zu Rate ziehen. Dadurch können aber nicht irgendwelche Entscheidungen vorweggenommen werden.
Für uns alle ist die Feststellung wichtig, dass die Entwicklungspolitik ein Politikfeld ist, das in den letzten Jahren in seiner Wichtigkeit stark unterschätzt wurde. Teilweise war es schwierig, der Bevölkerung beizubringen, warum nicht mehr Geld für die Entwicklungspolitik ausgegeben wurde. Die großen Flüchtlingsströme haben uns die Folgen dieser verfehlten Entwicklungspolitik ganz klar vor Augen geführt. Heute werden wir oft gefragt, warum wir damals nicht anders gehandelt hätten. Entwicklungspolitik bedeutet nicht nur, in Ländern der Dritten Welt Brunnen zu graben oder Schulen zu bauen. Entwicklungspolitik ist heute viel mehr. Der Wiederaufbau von Ländern nach Naturkatastrophen, Krisen oder Kriegssituationen ist sehr stark im Fokus. Ein weiterer Fokus liegt darauf, Katastrophen bereits im Vorfeld zu verhindern und den Ländern zu helfen, sich besser gegen solche Katastrophen zur Wehr zu setzen.
Wichtig ist aber auch die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder. Gute Wirtschaftsbeziehungen und die Berücksichtigung der Leitsätze gereichen beiden Parteien zum Vorteil. Dabei ist aber die Einbindung der NGOs vor Ort von Bedeutung. Die Einbindung der NGOs ist nicht gerade unser Leib- und MagenThema. Wir müssen aber sehen, dass das Kapital in diesen Ländern auf keinen Widerstand trifft. Wenn jemand genügend Kapital bringt, stehen ihm Türen und Tore offen. Deshalb ist es sehr wichtig, eigene NGOs vor Ort zu haben, die klar die Grenzen dieses Kapitals
aufzeigen. Die NGOs haben die Aufgabe, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Die Investitionen dürfen nicht irgendwo verpuffen.
Bayern allein kann nicht die Welt retten. Die Entwicklungspolitik ist zunächst einmal keine staatliche Aufgabe, sondern eine Aufgabe des Bundes. Wir können aber trotzdem in Form einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit tätig werden und tun dies auch. Diese Partnerschaften mit einzelnen Regionen müssen wir ständig überprüfen. Ich hoffe, dass diese Partnerschaften über kurz oder lang ausgebaut werden können. Wir müssen aber dazu kommen, Entwicklungspolitik ideologiefrei zu betrachten. Bio oder Fair Trade können die Welt im Alleingang nicht retten. Sie sind lediglich wichtige Bestandteile. Sie sind aber nicht alles. Auch eine sozialistisch oder kommunistisch angehauchte Gleichmacherei würde ins Nichts führen. Wenn alle gleich arm sind, ist das zwar auch eine Form der Gerechtigkeit, aber mehr auch nicht.
Eine Gleichstellung der Standards, nach denen wir leben, können wir diesen Ländern nicht aufdrücken. Davor sollten wir uns auch hüten. Meine Damen und Herren, die Entwicklungspolitik ist auch für die Bekämpfung der Fluchtursachen wichtig. Wir müssen deshalb eine gute Regierungsführung unterstützen. Ich meine damit die Förderung und Unterstützung demokratischer Entscheidungsprozesse sowie die Unterstützung oppositionellen politischen Handelns. Wichtige Aspekte sind dabei eine Politik- und Institutionenberatung sowie der partnerschaftliche Austausch zwischen den Regierungen. Zur Bekämpfung der Fluchtursachen ist aber auch die Stabilisierung der Regionen durch Wirtschaftsbeziehungen wichtig, wie wir sie mit unseren Partnerregionen pflegen.
Bei der Entwicklungspolitik muss die Bevölkerung vor Ort mitgenommen werden. Ich kann hier aus eigener Erfahrung berichten: Ich war auf einer Delegationsreise nach Western Cape Südafrika dabei und musste feststellen, dass die NGOs, die bei uns häufig das Wort erheben und sagen, dass Zäune abgebaut und keine Mauern errichtet werden dürften, sich bei Entwicklungsprojekten hinter Zäunen und Mauern verstecken. Das hat mir sehr zu denken gegeben. Wir müssen aufpassen, dass wir bei den Maßnahmen das Volk mitnehmen und dass wir unsere Entwicklungsmaßnahmen mit dem Volk zusammen durchführen.
Meine Damen und Herren, der Lösungsansatz ist die Bereitschaft, die entwicklungspolitischen Leitsätze bei künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen, diese aber nicht als Bibel zu betrachten, sondern als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung. Entscheidend ist aber auch die Bereitschaft, unseren Lebensstil ein Stück weit zu hinterfragen. Nachhaltigkeit ist inzwi
schen ein breit anerkanntes gesellschaftliches Ziel und entspricht den Grundwerten der CSU zur Wahrung der Schöpfung. Die Bereitschaft, auf interkultureller und interreligiöser Ebene partnerschaftlich auf Augenhöhe zu sprechen und zu handeln, ist ein Aspekt, den wir hier nicht immer in geeignetem Maße beachten. Nur weil wir ein vermeintlich besseres Leben führen, sind wir noch lange nicht in die besseren Menschen.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich besonders, dass ich für unsere Fraktion heute zu dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN Stellung nehmen darf, in dem die Kennzeichnung von tierischen Produkten, die mit gentechnisch verändertem Futter hergestellt werden, gefordert wird. Ich freue mich besonders deswegen, weil ich vorsichtig optimistisch bin, dass wir die Problemstellung gemeinsam und konstruktiv lösen können werden.
Grundsätzlich steht das Antragsziel im Einklang mit dem Anliegen der CSU-Fraktion sowie der Bayerischen Staatsregierung. Jedoch sind wir uns einmal mehr nicht darüber einig, welchen Weg dorthin wir beschreiten können. Einigkeit besteht in jedem Fall darin, dass ein jeder, der einkauft, bei Bedarf darüber entscheiden können muss, ob er Lebensmittel kauft, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt sind, oder ob er diese Lebensmittel nicht kaufen möchte.
Ein erster Aspekt in diesem Zusammenhang sind die zu erwartenden Umsetzungsschwierigkeiten der Negativkennzeichnung auf EU-Ebene. Bis auf Deutschland und Österreich haben die Länder der EU überwiegend noch nicht erkannt, dass in der gentechnikfreien Landwirtschaft ein großer Wettbewerbsvorteil liegen könnte. Vielleicht wollen sie das auch nicht erkennen. Deswegen wird die Forderung nach einer Negativkennzeichnung hier auf sehr wenig Willen zu einer Mehrheit stoßen, und insofern ist bei einer solchen Forderung mit einer Ablehnung der EU auch wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsrecht zu rechnen.
Wie Sie selbst sehr gut wissen, waren bislang nur sehr wenige Negativkennzeichnungen in der EU erfolgreich; das ist gerade einmal bei den Zigaretten gelungen. Zwar ist es richtig, dass im Koalitionsvertrag der Großen Koalition der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags auf Seite 89 immerhin nachzulesen ist: "Wir setzen uns in der EU für eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden." – Allerdings wurde dieser Punkt bisher noch nicht mit großem Nachdruck verfolgt. Da darf man einmal raten, warum.
In der 16. Legislaturperiode hatte sich die Bundesregierung bereits für eine ähnliche Kennzeichnungsvorgabe auf EU-Ebene eingesetzt. Damals wollte man eine Prozesskennzeichnung erwirken Das ist aber an den Widerständen der anderen Mitgliedstaaten gescheitert.
Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene halten wir eine zu starke Versteifung auf die Regelungen im Rahmen der EU-Verordnung 1829/2003, wie Sie das in Ihrem Antrag wollen, für zu kurz gegriffen. Die Bundesregierung braucht ein viel breiteres Verhandlungsmandat, um den Widerständen der anderen Mitgliedstaaten aus dem Weg gehen zu können.
Eine für die Lebensmittelunternehmen verpflichtende Kennzeichnung wäre aus Sicht des Verbraucherschutzes mit Sicherheit wünschenswert. Man kann aber die Wahlfreiheit der Verbraucher auch auf ganz andere Art und Weise wesentlich verbessern. Die europaweite Kennzeichnung von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, muss nicht zwangsläufig im Rahmen der Verordnung 1829/2003 geregelt werden.
Darüber hinaus ist eine ausschließliche Betrachtung auf EU-Ebene sowieso zu einseitig. Die Lebensmittelwirtschaft betrifft schließlich keinen deutschen oder europäischen, sondern den weltweiten Markt. Umso problematischer wird die Einforderung einer Negativkennzeichnung, da wir mit ihr eine globale Kennzeichnungspflicht bräuchten, und diese bekommt man wahrscheinlich nur über vertikale Verhandlungen halbwegs geregelt.
Denn was nützt es uns, wenn wir in Deutschland unsere Produkte entsprechend als "negativ" kennzeichnen, und dann kommen von irgendwoher irgendwelche Produkte, und keiner weiß, wie dort die Kennzeichnung erfolgt ist? Wenn die Produkte dann nicht gekennzeichnet sind, denkt jeder, sie seien gentechnikfrei erzeugt. Das ist nicht unbedingt ein Wettbewerbsvorteil für die bayerische Landwirtschaft. So etwas brauchen wir nicht.
Daher gehen wir lieber einen konstruktiven und zügigeren Weg, nämlich den Weg über die Freiwilligkeit. An dessen Ende wird der von uns allen gewünschte Erfolg stehen, nämlich Klarheit und Wahrheit für den Verbraucher. Mit dem Antrag der CSU auf Kennzeichnung von Lebensmitteln, der bereits in der letzten Plenarsitzung einstimmig beschlossen wurde, wurde die Staatsregierung aufgefordert, einen Bericht über die verpflichtende und freiwillige Kennzeichnungsvorgabe für Lebensmittel im Hinblick auf Verwendung oder Verfütterung von GVO abzugeben. Zusätzlich sollte die Möglichkeit aufgezeigt werden, wie im Zuge der
Weiterentwicklung der Gesetzgebung dem Verbraucher zukünftig transparent gemacht werden kann, ob die Lebensmittel von Tieren stammen, die mit GVO gefüttert wurden.
Diese zukünftige Kennzeichnung muss sicherstellen, dass auch tierische Lebensmittel aus Drittstaaten, zum Beispiel Argentinien oder USA, dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen und dass die Kennzeichnung auch bei Lebensmitteln aus Drittstaaten für Verbraucher erkennbar ist. Daran sieht man schon das Problem, das man nur mit einer freiwilligen Kennzeichnung, mit einer Positivkennzeichnung in den Griff bekommen kann.
In Ihrer Antragsbegründung erkennen Sie bereits den Wettbewerbsvorteil von nicht gentechnisch veränderten Produkten an. Sie führen weiter aus, dass, um diesen zu erhalten, die Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln ausgeweitet werden muss. Genau die Beleuchtung der hier gangbaren Möglichkeiten haben wir bereits in unserem Berichtsantrag gefordert. Bayerns Landwirtschaft kommt hier eine echte Vorreiterrolle zu, die vom Verbraucher zu honorieren ist und die vom Verbraucher honoriert wird, wenn sie positiv gemacht wird. Deshalb sollten wir lieber nach dem Motto "Tu Gutes und rede darüber" handeln, statt Standards festzulegen, die wir dann selbst nicht kontrollieren können. Deswegen möchten wir auch gerne die Möglichkeiten nutzen, die auf Bundesebene für eine Positivkennzeichnung bestehen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft herauszustellen.
Auch der zu erwartende Verwaltungsaufwand für eine Negativkennzeichnungspflicht spricht gegen diese; denn im Endeffekt wird jeder, der den Mehrwert hat, gerne freiwillig kennzeichnen. An der Ladentheke erhält er aufgrund einer besseren Positionierung seiner Produkte über einen höheren Preis den Mehrwert und ist deswegen gewillt, die Produkte zu kennzeichnen. Auf der anderen Seite müssten wir bei einer Negativkennzeichnung immer nachkontrollieren und darauf achten,
dass in Argentinien oder Brasilien keiner vergisst, diese Etikettierung auch durchzuführen. Genau wie Sie finden auch wir, dass die Verbraucher ein Recht darauf haben, frei zu entscheiden, ob sie Lebensmittel von Tieren konsumieren möchten, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln aufgezogen wurden. Eine Wahlfreiheit der Verbraucher ist in Deutschland seit 2008 durch die nationale Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung bereits gegeben.
In der Zielsetzung sind wir uns einig. Der Weg, der zum Ziel führt, ist für uns wieder einmal anders als für Sie. Das kennen wir bereits aus der Vergangenheit. Wir halten den Weg, der für die Verbraucher den früheren und zugleich nachhaltigeren Nutzen haben wird, für den richtigen. Trotzdem sind wir gespannt, welche weiteren gangbaren Wege der Bericht der Staatsregierung aufzeigen kann. Ihren Antrag werden wir deswegen heute ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: In einem sind wir uns einig. Auch wir sehen Bisphenol A durchaus als sehr problematischen Stoff an. Wir sehen aber auch, dass Bisphenol A erforscht ist. Wir wissen um die Problematik. Es bestehen Grenz- und Richtwerte, und wir können mit der Problematik in gewisser Weise umgehen. Das entscheidet dann darüber, welche Handlungsalternativen wir aus der Erkenntnis, dass es sich um einen problematischen Stoff handelt, ableiten.
Zunächst grundsätzlich: Wir begrüßen die Senkung des TDI-Wertes. Der TDI-Wert berücksichtigt die Menge des Stoffes, die der Mensch täglich aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Schädigungen zu erwarten sind. Diese Senkung gibt uns die Grundlage für die Forderung an die EU, diese reduzierten Werte in Richtlinien und Verordnungen umzusetzen.
Die Senkung des TDI-Wertes von 0,05 mg/kg Körpergewicht auf 0,004 mg/kg Körpergewicht, also um den Faktor 12,5, bedeutet, dass der verbleibende Wert als gesundheitlich unbedenklich einzustufen ist. Bei der ganzen Diskussion wird dieser Umstand häufig übersehen. Nach dem momentanen Stand der Wissenschaft ist dieser Wert gesundheitlich unbedenklich. Freilich könnte man argumentieren, dass es sich um den momentanen Stand der Wissenschaft handelt. Das trifft allerdings für alle Bewertungen zu. Uns muss klar sein: Bei allem, was wir bewerten, können wir nur von dem momentanen Wissenstand sprechen. Bei Bisphenol A haben wir einen erforschten Stoff. Was ist die Alternative dazu? - Das sind unerforschte Stoffe. Von denen wissen wir bisher nur eines, nämlich dass sie auf keinen Fall unproblematischer oder unschädlicher sind. Wir haben also viele Stoffe, die man bereits probiert hat, die wesentlich stärkere Ausschläge haben und wesentlich kritischer zu beäugen sind.
Auch berücksichtigt der TDI-Wert der EFSA zum einen den aktuellsten Stand der Forschung und beinhaltet zum anderen bereits einen hohen Sicherheitspuffer. Es werden grundsätzlich bereits Sicherheitsabschläge einberechnet. So ist zum Beispiel bei dem TDI-Wert berücksichtigt, dass bei einem hundertfachen Wert schädliche Auswirkungen wahrscheinlich sind und bei einem zehntausendfachen Wert Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es handelt sich also um Multiplikatoren, die bereits starke Sicherheitswerte einrechnen.
Im letzten Satz Ihrer Antragsbegründung führen Sie aus, dass der von der EFSA ermittelte Grenzwert für den Schutz der Verbraucher nicht ausreichend ist. Sie führen das einfach so aus der Hüfte geschossen aus. Möchten Sie damit zum Ausdruck bringen, dass die Fachleute keine Ahnung haben, während Sie das besser wissen? Wie soll man das werten? Erlauben Sie mir die Fragen: Wie haben Sie das erforscht, und welche Erkenntnisse haben Sie aus der Erforschung gezogen, damit Sie solche Aussagen treffen können? Können wir uns in Zukunft die EFSA sparen und einfach die Bewertung der SPD-Landtagsfraktion überlassen? Wer fachliche Bewertungen immer wieder anzweifelt, spielt auf unverantwortliche Art und Weise mit der Angst der Menschen.
Das ist eine reine Oppositionspolitik, die Sie betreiben. Ich verstehe auf der einen Seite diese Taktik. Das ist die einfachste Oppositionspolitik, die man machen kann. Auf diese Weise kommt man in der Öffentlichkeit immer positiv an. Auf jede Herausforderung reagieren Sie reflexartig mit einer Verbotsforderung, weil Sie sich keinen anderen Rat wissen. Dies ist leider weder konstruktiv noch zielführend und langfristig
auch nicht lösungsorientiert. Vor einem Jahr haben wir über einen Antrag Ihrer Oppositionskollegen diskutiert, der sich mit dem Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug beschäftigt hat. Auch damals haben wir schon ausgeführt, dass wir kein schnelles Verbot wollen, weil wir den Verbraucher nicht einem unbekannten Risiko eines unerforschten Ersatzstoffes aussetzen wollen. Wo stehen wir heute? - Nachdem inzwischen, im Übrigen auch nach jetzigem Kenntnisstand, entsprechende Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen, wollen wir die Prüfung eines prophylaktischen Verbots für Kinderspielzeug vorantreiben. Wer also behauptet, in diesem Jahr hätte sich nichts getan, liegt falsch. Wir sind also dafür, dass man sich für Kinderspielzeug ein Verbot vorstellen kann, nachdem Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen.
Wir haben aber nicht versucht, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Die Senkung des TDI-Wertes durch die EFSA löst aktuellen Handlungsbedarf aus. Das betrifft sowohl die Berücksichtigung in der EU-Spielzeugrichtlinie als auch in der Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bestimmungsgemäß in Berührung mit Lebensmitteln kommen. Dies fordert unser Antrag. Ein Totalverbot von Bisphenol A auf der Basis der Neubewertung durch die EFSA ist aus wissenschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen.
In der Antragsbegründung verweisen Sie außerdem auf das seit 1. Januar 2015 in Frankreich geltende Verbot. Mal ganz ehrlich: Man hat einfach ein Verbot gemacht, und was hört man aus Frankreich? Auf jeden Fall nichts darüber, wie die Lücke geschlossen wird. Man hat keinen Ersatzstoff. Wenn ein Ersatzstoff vorhanden wäre, wäre dieser ein riesiger Exportschlager, der europaweit vermarktet werden könnte. Man hört aber gar nichts. Man hält sich entsprechend zurück. Ich denke, das geschieht wissentlich. Die betroffenen Unternehmer in Frankreich tappen im Dunkeln und wissen nur, was sie nicht dürfen, ohne Alternativen aufgezeigt zu bekommen. Das ist einfach, aber nicht verantwortungsbewusst. Nach wie vor besteht das Risiko, dass das Verbot zur Verwendung anderer Stoffe führt, deren Toxizität weit weniger gut bewertet ist. Ein solcher Politikstil ist uns zu kurz gesprungen. Unser Ziel und auch das Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Belastung für den Verbraucher durch Bisphenol A möglichst gering zu halten. Auch wir wollen Bisphenol A nicht. Aber was wir noch weniger wollen, ist ein schlechter Ersatz. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Um den Inhalt unseres Antrags zusammenzufassen: Wir fordern, dass die Grenzwerte für alle Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, an die Neubewertung der EFSA angepasst
werden. Wir sind für ein prophylaktisches Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug. Für uns entscheidend ist: Wir wollen nach wie vor die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe für Bisphenol A vorantreiben. Solche Dinge geschehen nicht über Nacht. Dazu braucht es Studien und eine gewisse Zeit. Unbekannte Stoffe wären ein Risiko für unsere Bürger. Wenn also auch Sie das Ziel verfolgen, langfristige und verantwortungsbewusste Verbraucherpolitik zu betreiben, dann springen Sie heute über Ihren Schatten und stimmen unserem Antrag zu. Wir können Ihrem Antrag mit den möglichen negativen Folgen als unbedachtem Schnellschuss leider nicht zustimmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überrascht, wie wenig meine Vorredner auf den Inhalt ihrer Anträge eingegangen sind und dass sie die Zeit dazu genutzt haben, krampfhaft zu versuchen, den Leuten zu erklären, dass sie die Erfinder des gentechnikfreien Anbaus in Bayern sind.
Ich muss Ihnen eines ganz klar sagen: Dort, wo wir heute stehen, stehen wir, weil die CSU konsequent und klar ihren Weg beschritten hat
und sich nicht von der Opposition hat beirren lassen.
Deswegen können wir heute entscheiden, was wir in Bayern und in Deutschland eventuell anbauen wollen. Wenn wir der Opposition gefolgt wären, wären wir noch lange nicht so weit.
Um Sie ein bisschen zu beruhigen, kann ich Ihnen eines sagen: Wir stimmen heute Ihren Anträgen zu, auch wenn wir sie für unnötig halten. Aber eines verwundert uns schon. Exakt vor drei Wochen, am 5. Februar 2015, haben wir einen Antrag im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz mit den Stimmen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER beschlossen. Ich lese einmal ein bisschen aus unserem Antrag vor:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dort schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, damit in Deutschland das auf EU-Ebene vereinbarte Verfahren zu möglichen nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen nach formeller Bestätigung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten baldmöglichst in nationales Recht umgesetzt werden kann.
Der letzte Satz der Begründung lautet: "Die Bundesregierung sollte alle Schritte einleiten, damit schnell ein Verbot des Anbaus von GVP in Deutschland und Bayern erlassen werden kann."
(Vom Redner nicht autori- siert) Das geht nachher auch noch.
(Vom Redner nicht autori- siert) Kommt Ihnen dieser Text wenigstens in Teilen bekannt vor? Den GRÜNEN anscheinend nicht. Sie haben sich nämlich damals der Stimme enthalten. Ich war eigentlich gespannt, wie man diese Enthaltung heute erklären möchte. Eine Erklärung ist eigentlich
nicht erfolgt. Mich hat auch verwundert, dass die SPD und die FREIEN WÄHLER heute wieder Inhalte beschließen lassen wollen, die wir schon vor drei Wochen im Ausschuss beschlossen haben. Da komme ich zu der Erkenntnis, dass wir in Bayern anscheinend keine anderen Probleme mehr haben, und ich ziehe daraus die Schlussfolgerung, dass die Politik der Staatsregierung augenscheinlich weitsichtig und erfolgreich ist, meine Damen und Herren.
Bereits mehrfach haben wir hier im Plenum bekundet, dass der CSU die Gentechnikanbaufreiheit ganz wichtig ist, und nicht ohne Grund haben wir in Bayern seit Jahren keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen mehr. Ich darf Sie daran erinnern, dass die CSU bereits im Jahr 2008 unter Umweltminister Markus Söder Vorreiter und Vorkämpfer für die aktuelle Optout-Regelung war. Damals haben wir die Sachen gegen alle Kritik ins Laufen gebracht. Keiner von euch hat daran geglaubt, und heute sind wir so weit, dass wir darüber entscheiden können, meine Damen und Herren.
Selbst in den letzten Jahren – das haben Sie gut geschildert – gab es noch Anträge aus der Opposition, wir sollten die Abstandsflächen vergrößern. Aber was wäre es denn für ein Zeichen gewesen, wenn wir dem zugestimmt hätten? Dann wäre unsere Forderung unglaubhaft gewesen; denn unsere Forderung war immer: Wir wollen in Bayern gar keinen gentechnisch veränderten Anbau. Und kurz davor stehen wir jetzt.
Genauso klar war unser Antrag vor drei Wochen, dass man das einfach bundesweit umzusetzen hat. Damit haben wir die Bundesregierung ganz klar aufgefordert, diese Regelung zu treffen. Nach der breiten Zustimmung im Ausschuss war das Thema dann insoweit erledigt, und wir haben keinen Handlungsbedarf mehr gesehen. Wir sahen keine Notwendigkeit mehr, das im Parlament zu behandeln. Das Stimmverhalten der GRÜNEN haben wir einfach als parteiinternes Taktieren bewertet, und wir konnten damit leben. Das war für uns kein weiterer Versuch.
Umso mehr freuen wir uns über den kläglichen Versuch der GRÜNEN, den Fehler von vor fünf Wochen genau drei Wochen danach zu heilen. Was ist das Ergebnis? - Wir von der CSU sind in erster Linie einmal froh und stolz, dass wir heute so weit sind. Wir können die Gentechnikfreiheit so regeln, wie wir wollen. Wir haben aber auch dafür Verständnis, dass es die GRÜNEN wurmt, dass die CSU die Bedeutung dieses Themas bereits viel früher erkannt hat und das Anliegen konsequenter als sie umgesetzt hat, meine Damen und Herren.
Das ist schon eine Tatsache. Sie können ruhig über Ihre eigenen Unzulänglichkeiten lachen; wir haben damit kein Problem.
Jetzt geht es um die inhaltliche Gestaltung und nicht mehr um politisches Taktieren.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich mit Spannung das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN, wenn demnächst im Landwirtschaftsausschuss unser Antrag zur Mitberatung aufgerufen wird. Es wird spannend sein zu sehen, ob sich die GRÜNEN dann überwinden können, dem Antrag zuzustimmen, oder ob sie lieber weiter taktieren. Aber wir sind, wie gesagt, nicht nachtragend. Uns liegen taktische Manöver fern. Uns geht es hauptsächlich darum, das gemeinsame Ziel zu erreichen. Deswegen stimmen wir den Anträgen heute zu.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Dr. Herz, bei allem Respekt, ich lasse mir auch von Ihnen den Mund nicht verbieten.
Wir haben unseren Weg deutlich gemacht und sind unseren Weg zielstrebig gegangen. Jetzt sind wir kurz vor dem Ziel und setzen das um. – Aus!
(Vom Redner nicht autori- siert) Da kann ich Ihnen nur widersprechen. Ich habe Ihnen vorhin unseren Antrag vorgelesen. Falls Sie nicht zugehört haben, tue ich es noch einmal. Der letzte Satz der Begründung lautet, die Bundesregierung solle alle Schritte einleiten, damit schnell ein Verbot des Anbaus von genveränderten Organismen in Deutschland und Bayern erlassen werden kann. Das ist genau das, was Sie gefordert haben.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr von Brunn, ich weiß nicht, ob Sie sich dessen bewusst sind, dass wir hier im Bayerischen Landtag sind. Wir können kein bundesweites GentechnikAnbauverbot beschließen. Wir können lediglich beschließen, dass wir die Bundesregierung dazu auffordern.
Das haben wir bereits vor drei Wochen mit unserem Antrag gemacht. Damit dürfte, so denke ich, Klarheit bestehen.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn ich meine Vorredner höre, dann fällt mir bloß ein: Ist denn schon wieder Wahlkampf?
Meine Damen und Herren, ich möchte zuerst die Wertschätzung der CSU-Fraktion für die Eingabe der
bayerischen Brauer zum Ausdruck bringen; denn Gentechnikfreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Meine Damen und Herren von den Brauern, Sie unterstützen die Haltung der CSU-Fraktion, wenn Sie die Gentechnikfreiheit einfordern. Bier ist Bayern, und Bayern ist intakte Natur.
Das Reinheitsgebot ist die Grundlage für unser bayerisches Bier, wie es sein soll und wie wir es haben wollen. Das wollen wir auch in Zukunft so erhalten.
Den Bierbrauern werden weiterhin genügend gentechnikfreie Ausgangsstoffe zur Verfügung stehen. In Bayern wird bereits alles dafür getan, um Bier von Gentechnik freizuhalten. Wir werden uns auch in Zukunft für die Bierbrauer einsetzen, die gentechnikfreies Bier brauen wollen.
Ich sehe die Feier am 13.11. in einem anderen Licht: Fünf Jahre gentechnikfreier Anbau heißt immerhin, dass Bayern fünf Jahre lang wirklich unter der Käseglocke war, auch wenn Sie es kritisieren.
Gehen wir auf die einzelnen Sachfragen der Brauer ein. Die Forderung nach Nulltoleranz bei der Vermischung von Saatgut mit GVO brauchen wir nicht mehr zu erheben; denn wir haben bereits eine Toleranz von 0,0 % bei gentechnisch verändertem Saatgut. Jedes Saatgut wird in Deutschland, also auch in Bayern, regelmäßig überprüft. Wenn im Saatgut nur ein gentechnisch verändertes Körnchen enthalten ist, wird die Partie verworfen. Diese Partie kommt also nicht in Umlauf. Das ist keine Frage.
Als Nächstes wird gefordert, den gentechnikfreien Anbau nicht durch Auskreuzung zu gefährden. Sie haben es richtig erkannt: Wir arbeiten weiterhin am Selbstbestimmungsrecht Bayerns beim Anbau gentechnisch veränderter Substanzen. Das ist der bayerische Weg, den wir erfolgreich weitergehen. Seit 2009 ist in Bayern kein Anbau von GVO, seit 2010 auch kein Versuchsanbau und somit innerhalb Bayerns auch keine Auskreuzung mehr erfolgt.
Die Forderung der GRÜNEN und der SPD nach einer Vergrößerung der Abstandsflächen nehmen wir heute zur Kenntnis. Damit fordern Sie in Bayern eine Regelung der Koexistenz. Aber wir wollen keine Koexis
tenz, wir wollen Gentechnik-Anbaufreiheit. Das ist nicht unser Weg.
Wir diskutieren überhaupt nicht über eine Koexistenz. Wenn Sie hier über eine Koexistenz diskutieren wollen, dann diskutieren Sie auch über gentechnisch veränderten Anbau. Aber diesen wird es mit der CSU in Bayern nicht geben. Dazu stehen wir.
Wir von der CSU bleiben dabei: Wir bewahren die Schöpfung. Wir wollen keinen Anbau gentechnisch veränderter Substanzen. Sie betreiben hier Politik, indem Sie den Menschen Angst machen.
Sie haben die Petition in dieser Art und Weise erläutert. Wenn die Brauer größere Abstandsflächen fordern, sagen wir den Brauern: Wir wollen den gentechnisch veränderten Anbau nicht. Damit sind wir wesentlich weiter. - Wenn Sie so argumentieren, muss man Ihnen das deutlich sagen.
Dann fordert die Petition vollständige Transparenz auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Wir haben heute in aller Regel 0,1 % Toleranz. Diese 0,1 % gelten aber nur bei zugelassenen GVOs. Bei nicht zugelassenen GVOs haben wir sogar 0,0 %. Die 0,9 % sind eine absolute Ausnahme, wenn es technisch unvermeidbar ist. Aber dann ist derjenige, der das Nahrungsmittel in Verkehr bringt, nachweispflichtig. Diese ganz hohe Hürde reißt man also nur sehr selten. Im Übrigen kann jeder Kunde, der 0,0 % will, das Nahrungsmittel kaufen, das er haben möchte. Der Kunde bekommt diese Ware von seinem Lieferanten auf Verlangen geliefert, wenn er sie bezahlt. Wem Gentechnikfreiheit wichtig ist, dem bleibt nach wie vor die Möglichkeit – und dazu stehen wir von der CSU –, Braugerste aus gentechnikfreiem Anbau in Bayern zu kaufen. Wenn man wahrlich für Gentechnikfreiheit ist, dann braucht es diesen Schulterschluss und eine Förderung dieses Anbaus.
Wenn man diesen Weg tatsächlich konsequent geht, hat man auch die Chance, sein Produkt als gentechnikfrei auszuzeichnen. Auch dieses Merkmal muss man in der heutigen Debatte nutzen.
Die Forderung, die Staatsregierung solle sich auf Bundesebene einsetzen, ist erfüllt; denn wir haben den Beschluss gefasst. Wir setzen da ein klares Zei
chen. Wir sind bereits dabei zu verhindern, dass Gentechnik weiterhin zugelassen wird. Damit ist unseres Erachtens die Petition gemäß § 80.4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Wir diskutieren nicht nach dem Motto: Was wird sein? Aber wenn, dann, vielleicht doch. - Im Moment ist dieses Saatgut nicht zugelassen. Das ist Fakt. Wir haben in Bayern seit 2009 keinen Anbau gentechnisch veränderter Substanzen mehr.
Wir können dem Begehren nicht zustimmen, weil wir diese Sache erfüllen und unser Weg dahin ein anderer ist. Unseren Weg halten wir für richtig.
Das habe ich die ganze Zeit erläutert.
Auf den zweiten Punkt kann ich ganz lapidar antworten: Sie haben meiner Rede nicht zugehört. Da kann ich Ihnen nicht helfen. Das habe ich zu akzeptieren.
Auf die erste Frage möchte ich antworten: Wir haben die Wertschätzung für das Engagement der bayerischen Brauer ausgedrückt, sehen es aber schon als eine Aufgabe der Opposition, da ihren eigenen Weg zu gehen. Wir halten diese Petition gemäß § 80.4 der Geschäftsordnung für erledigt.
(nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Her
ren Abgeordnete! Heute stimmen wir über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, Bisphenol A in Kinderspielzeug zu verbieten. Ich kann Ihnen gleich vorab sagen, dass wir als verantwortungsbewusste Politiker dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen können.
Vorweg Folgendes: Selbstverständlich will keiner der Anwesenden in Kinderspielzeug einen Stoff haben, der unseren Nachwuchs gefährdet. Aber noch weniger wollen wir stattdessen einen Stoff im Kinderspielzeug, der für unsere Kinder noch viel gefährlicher sein kann.
Leider zeigt der Antrag, dass Sie eine fast schon sture Beratungsresistenz aufweisen, was Ihre Antragskultur betrifft. Wieder einmal fallen Sie in alte Verhaltensmuster zurück. Sie stellen einen Antrag, der mit den Emotionen und Ängsten der Menschen spielt, und wissen keinen anderen Rat, als Verbote zu verhängen, ohne die potenziell negativen Folgen dieses Verbotes im Blick zu haben.
Wir wollen ein Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug nicht ganz ausschließen, wollen aber auf jeden Fall das Risiko etwaiger Ersatzstoffe überprüft haben. Einen entsprechenden Umformulierungsvorschlag zu Ihrem Antrag hatten wir im Umweltausschuss vorgeschlagen. Diesen Kompromiss haben Sie jedoch abgelehnt. Deshalb können wir gar nicht anders, als Ihren Antrag abzulehnen, da er in Bezug auf Ersatzstoffe viel zu kurz greift. Ihr Antrag sieht ein Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug vor, ohne auf die möglichen Ersatzstoffe einzugehen. Weichmacher sind jedoch bis zu einem gewissen Grad in Kunststoffprodukten erforderlich, da Plastik sonst spröde wird und splittern könnte. Auch das stellt eine Gefahrenquelle für die Kinder dar.
Die Ersatzstoffe, die anstelle von Bisphenol A angewandt würden, müssen jedoch auch untersucht sein. Andernfalls läuft man Gefahr, dass nach einem Verbot Stoffe zum Einsatz kommen, die weit weniger gut bewertet und vielleicht viel bedenklicher sind. Zumindest ist Bisphenol A sehr gut untersucht und bewertet. So gibt es einen Entwurf der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, Bisphenol A neu zu bewerten. Dabei wird nicht nur die Aufnahme über die Nahrung, sondern werden auch andere Aufnahmewege berücksichtigt, zum Beispiel über die Haut wie bei Thermopapier von Kassenzetteln. Im Zuge der Neu
bewertung empfiehlt die EFSA, den bisherigen Wert für die unbedenkliche Aufnahmemenge um den Faktor zehn zu senken.
Sie können nun argumentieren, dass vor gerade einmal drei Jahren hier im Landtag Ihr Antrag auf vorläufiges Verbot von Bisphenol A in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen beschlossen wurde. Hierzu möchte ich gleich vorwegnehmen, dass die heutige Ausgangssituation eine völlig andere ist, da die Reduzierung von Bisphenol A in der EU sehr wahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird Bisphenol A unter deutscher Federführung derzeit im Rahmen der EUChemikalienverordnung einer eingehenden Stoffbewertung unterzogen. Diese Ergebnisse sollten auf jeden Fall abgewartet werden, bevor wir über den Bereich Spielzeug hinaus über weitergehende Verbote von Bisphenol A, etwa in bestimmten Verbrauchsprodukten, endgültig entscheiden können.
Unser Ziel und das Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, Belastungen der Verbraucher mit Bisphenol A möglichst gering zu halten. Dabei sollten die Ergebnisse der Bisphenol-A-Neubewertung durch die EFSA auf jeden Fall in entsprechende Gesetzesvorgaben einfließen. Neben einer möglichen Senkung des aktuellen, im Rahmen der Europäischen Spielzeugrichtlinie vorgeschlagenen Migrationsgrenzwertes für Bisphenol A sollte auf Basis der gesundheitlichen Bewertung deshalb ein prophylaktisches Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeugen geprüft werden. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass toxikologisch bewertete sichere Ersatzstoffe zur Verfügung stehen.
Wir haben heute einen Antrag zu dem Thema eingereicht, der dem zitierten Umformulierungsvorschlag entspricht. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Informationen für verbindliche europäische Regelungen für Bisphenol A in Kinderspielzeug einsetzt. Ein prophylaktisches Verbot von Bisphenol A sollte geprüft werden. Zudem - und das ist der Unterschied zwischen unserem und Ihrem Antrag und der entscheidende Punkt - muss darauf hingewirkt werden, dass die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Stoffe für die Verwendung in Spielzeug vorangetrieben wird. Mit unserem Antrag haben wir einen echten Kompromiss, einen gangbaren Weg aufgezeigt und finden unsere Lösung richtig. Deshalb bringen wir unseren Vorschlag als Antrag auf den Weg. Auch wir wollen kein Bisphenol A, aber was wir auf gar keinen Fall wollen, ist ein schlechter Ersatz. Wir wollen nicht die Pest mit der Cholera austreiben. Uns liegen echte Verbesserungen am Herzen, nicht eine Verbotspolitik, die eine große Spielwiese für das Ungewisse mit sich bringt. Ihr Antrag beweist wieder einmal, dass gerade ohne
die nötige Weitsicht gut gemeint nicht unbedingt gut gemacht bedeutet.
Deswegen haben die Bürger uns den Regierungsauftrag übertragen. Dafür und für Ihre Aufmerksamkeit herzlichen Dank.