Sina Dertwinkel

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte viele Themen zu besprechen. Doch anfangen möchte ich mit einem Dank und einem Lob an Frau Wilhelm für ihre Arbeit. In die Fußstapfen von Frau Hauffe zu treten, ist, glaube ich, kein einfaches Erbe gewesen, und ich persönlich finde, Sie haben das großartig gemacht und uns den Übergang allgemein nicht sichtbar und hörbar gemacht.
Das vorab, und nun zur Thematik. Ich beginne mit dem ZGF-Bericht und damit, dass ich sehr traurig finde, dass wir im Jahr 2019 noch die Institution ZGF und den Gleichstellungsausschuss haben beziehungsweise brauchen und diese Debatte führen müssen. Wir debattieren über die Gleichstellung, obwohl diese nicht nur laut Grundgesetz schon längst in den Köpfen der Menschen verankert und
Normalität sein müsste. Sehr schade, weil gerade auch in diesem Bericht wieder deutlich wird, dass viele Themen durch die ZGF behandelt werden, die sich häufig direkt oder indirekt in anderen Debatten wiederfinden.
Was ich damit sagen will, ist, dass die ZGF in vielen verschiedenen Themenbereichen aktiv ist, immer wieder den Spagat findet und es trotzdem schafft, Schwerpunktthemen zu setzen. Auf zwei dieser Themen möchte ich ein wenig genauer eingehen und knüpfe direkt an die gestrige Debatte mit den Themen Arbeit und Berufsorientierung an. Gestern in der Aktuellen Stunde sprach ich es schon an, beziehungsweise handelte die gesamte Debatte indirekt davon, dass, um den Gender Pay Gap zu schließen, die Berufsorientierung und das Berufswahlverfahren von Frauen und vor allen Dingen von jungen Mädchen ein ganz entscheidender Faktor ist. Deswegen verwundert es nicht, dass die ZGF sich dieses Thema auf die Fahne geschrieben und als zentrales Ziel formuliert hat.
In Bremen und gerade in Bremerhaven, so geht es aus dem Bericht hervor und Frau Wilhelm sprach es gerade schon an, gibt es einige großartige Projekte zu dem Stichwort MINT. Dem ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 ist zu entnehmen, dass junge Frauen und Männer ihre Berufs- und Studienwahl dadurch einengen, dass sie Berufe oder Studiengänge mit einem hohen Frauen- oder Männeranteil präferieren. Dem wirken MINT-Projekte, wie sie beispielsweise die ZGF Bremerhaven in Kooperation mit der Hochschule Bremerhaven durchführt, entgegen. Das wollen und müssen wir weiterhin fördern.
Weitere Projekte wie LAZLO, „Perspektive Wiedereinstieg – Bremen“ und natürlich die allgemeine Beratung der ZGF für Frauen hinsichtlich der Berufsberatung und Existenzgründung will ich zumindest kurz namentlich nennen, da sie ebenso wichtig und unterstützenswert sind. Um der Lohndiskriminierung, wenn Frauen am Arbeitsmarkt angekommen sind, entgegenzuwirken, ist im Sommer 2017 das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und soll mithilfe von Auskunftsrechten und Lohntransparenz zum Abbau der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beitragen.
Der individuelle Auskunftsanspruch gilt erst ab Januar 2018 und ist bislang nur bei 23 Prozent der infrage kommenden Betriebe in Deutschland eingeholt worden. Das mag an dem kurzen Zeitraum seit
der Ratifizierung liegen, jedoch sagen wir als Fraktion der CDU, dass diese Quote dringend gesteigert werden muss.
Das Gesetz wird momentan evaluiert und die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht soll im Juli dieses Jahres vorgelegt werden. Die Regierungsparteien auf Bundesebene haben sich darauf verständigt, das Gesetz nach Maßgabe der ersten Evaluationsergebnisse weiterzuentwickeln. Welche Hinweise auf Verbesserungspotenziale des Gesetzes die anstehende Evaluation ergibt und wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird, ist mit Spannung zu erwarten. Ich würde es begrüßen, wenn wir – oder diejenigen, die ihn in der nächsten Legislaturperiode begleiten – das im Gleichstellungsausschuss noch einmal zur Thematik machen.
Das zweite Schwerpunktthema, das ich näher beleuchten möchte, ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen, und hier lasse ich die Erkenntnisse aus dem Bericht der Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ einfließen. Jede dritte Frau in Deutschland, meine Damen und Herren, ist Opfer von Gewalt. So geht es aus dem Bericht hervor. Gewalt definiert sich von Mord und Totschlag über Körperverletzung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bis hin zu Bedrohung und Stalking. 33 Prozent von Gewalt betroffene Frauen, meine Damen und Herren, sind 33 Prozent zu viel. Wir verurteilen das auf das Schärfste.
Gerade häusliche Gewalt zerstört in der Regel das Leben und die Lebensentwürfe einer Familie oder einer partnerschaftlichen Beziehung und nimmt erheblichen Einfluss auf das Sozialleben. Nicht immer sind Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, aber bei rund 82 Prozent der Opfer handelt es sich größtenteils um Frauen. Männer sind zu 18 Prozent betroffen. Natürlich, und man muss hier sagen leider, sind deswegen auch Kinder in sehr hohem Maße beteiligt. Deswegen begrüßen wir es als Fraktion der CDU ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt erleben und miterleben müssen, stärker durch den Runden Tisch „Häusliche Gewalt und Kinder“ in den Fokus gerückt worden sind und auch weiterhin gerückt werden sollen.
Kinder, die zu Hause Gewalt erfahren oder miterleben, identifizieren sich viel zu häufig mit Tätern oder Opfern und tragen die sich eingeprägte Rollenbilder damit in ihr späteres Familienleben. Jungen definieren die Rolle des Täters für sich und die Mädchen die Rolle des Opfers. Ein Teufelskreis, den es so niedrigschwellig und so früh wie möglich aufzubrechen gilt. Die Berichte der Arbeitsgruppe und der ZGF zeigen deutlich, dass im letzten Berichtszeitraum viel verbessert werden konnte, dass aber das Ende der Fahnenstange leider noch lange nicht erreicht ist.
Wir unterstützen vor allem die Schwerpunktsetzungen für den kommenden Berichtszeitraum, die in der Mitteilung des Senats aufgeführt sind. Besonders unterstützenswert ist der Punkt der Forderung einer Gesamtstrategie Gewalt gegen Frauen und Kinder, die auch in Artikel 7 der Istanbul-Konvention gefordert wird. Projektförmige Maßnahmen sollen in langfristige Initiativen überfließen und ausreichend finanziert werden. Hierbei stehen die Rechte der Betroffenen, aller betroffenen Gruppen, im Fokus. Im Antrag sind beispielsweise Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit psychischen Erkrankungen aufgeführt, die aufgrund von fehlender Barrierefreiheit und niedrigschwelligen Angeboten oft nur sehr schwer oder keinen Zugang zu dem bestehenden Hilfesystem hatten.
Wir stimmen deswegen dem Antrag der Fraktion der FDP und der rot-grünen Koalition zu, mit dem Maßnahmen zur Umsetzung einer solchen genannten Gesamtstrategie auf den Weg gebracht werden sollen. Ich möchte darum bitten, dass die AG „Häusliche Beziehungsgewalt“ in Bremerhaven in gleichem Maße in den Prozess eingebunden wird, gerade, wenn es um die mögliche Einrichtung einer Koordinierungs- und Monitoringstelle geht. Es ist dann, denke ich, selbsterklärend, dass wir sowohl dem ZGF-Bericht als auch dem der Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ zustimmen.
Da es die Zeit leider nicht weiter zulässt, jede Thematik noch einmal anzusprechen, kann ich jedem wirklich nur ans Herz legen, sich die Berichte anzuschauen und durchzulesen. Ich beende meinen ersten Wortbeitrag so, wie ich ihn begonnen habe: Mit einem Dank an die ZGF, nicht nur an Frau Wilhelm und Frau Hauffe, der Bericht fiel zu einem Großteil noch in ihren Zuständigkeitsbereich, sondern auch an alle Mitarbeiter der ZGF und der AG „Häusliche Beziehungsgewalt“, alle Institutionen, Projektmitarbeiter und natürlich Ehrenamtliche, die sich für die Hilfe für von Gewalt Betroffener
einsetzen. – Damit bin ich erst einmal fertig. Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache weiter mit GenderMainstreaming. Wir haben im Ausschuss eine große Anhörung zu der Umsetzung von GenderMainstreaming in der bremischen Verwaltung gehabt, und aus jedem Ressort teils die Hausspitzen und die Gleichstellungsbeauftragten angehört.
Für mich war es auf der einen Seite erschreckend, auf der anderen Seite aber auch nicht verwunderlich. Leider verstehen nämlich viele Menschen und auch größtenteils die Ressorts unter Gender
Mainstreaming, es wurde an der einen oder anderen Stelle auch schon erwähnt, nach wie vor die Durchsetzung einer Frauenquote und die allgemeine Frauenförderung. Ich habe deswegen einmal zur Erörterung aus dem Duden die Definition von Gender-Mainstreaming herausgesucht: Gender-Mainstreaming ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Lebensbedingungen und Interessen und nicht nur Frauenförderung und Frauenquote.
Mit den Handlungsempfehlungen in den Fortschrittsberichten setzt sich der Senat Ziele, die im darauffolgenden Bericht dann überprüft werden. Die Handlungsempfehlungen aus dem vierten Fortschrittsbericht, so mussten wir jetzt wieder lernen, werden auch oder wurden auch nur teilweise umgesetzt. Da fragt man sich allen Ernstes, wieso dann in der Antwort zu Frage eins der Großen Anfrage der Fraktion der FDP steht, dass Bremen die Europäische Charta nicht unterzeichnet, weil man bereits 2002 Gender-Mainstreaming als verpflichtende Gesamtstrategie für das Land Bremen beschlossen und 2003 ein Konzept für dessen Umsetzung vorgelegt hat, wenn diese Maßnahmen und Verpflichtungen nicht auf fruchtbaren Boden treffen.
Nach wie vor sind Defizite vorhanden, und da müssen wir nicht allzu weit schauen. Wenn man sich allein die Genderprüfung in den Vorlagen in Deputationen und Ausschüssen ansieht, ist meiner Meinung nach noch viel zu oft der uns allseits bekannte Satz: „Diese Vorlage hat keine genderrelevanten Auswirkungen.“ zu lesen. Wenn der Senat GenderMainstreaming schon nicht umsetzt beziehungsweise anwendet, dann darf er auch nicht von Institutionen, Unternehmen und Gesellschaften erwarten, dass sie es tun.
Ich gebe dem Senat so weit recht mit seiner Aussage in der Antwort zu der Anfrage drei der Großen Anfrage der Fraktion der FDP, dass die Beschlüsse zur Einführung von Gender-Mainstreaming in der Verwaltung und des LGG als Orientierung für die Gleichstellungspolitik eigentlich reichen sollten. Jedoch zeigt es keine Wirkung, sagte ich gerade schon, beziehungsweise ist es anscheinend mit Gesetzen allein nicht getan. Das zeigt auch der offene Brief der Frauenbeauftragten des Landes Bremen, den wir im Gleichstellungsausschuss erhielten.
In dem Brief heißt es, ich zitiere: „Nach 29 Jahren LGG im Land Bremen ist es Realität, dass erstens
das Bewusstsein für die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Gleichberechtigung von Frau und Mann in vielen Köpfen, insbesondere von Entscheiderinnen und Entscheidern fehlt, und dass es zweitens an vielen Stellen im bremischen öffentlichen Dienst gesellschaftsfähig ist, sich über Frauenförderungs- und Gleichberechtigungsbelange hinwegzusetzen.“
Als konkrete Maßnahmen, um der schleppenden Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der Verwaltung entgegenzuwirken, nennen die Frauenbeauftragten in ihrem Brief zum Beispiel, verpflichtende Schulung für Vorgesetzte anzubieten. Ich verstehe deswegen ehrlich gesagt nicht, wieso das nicht geschieht, wenn doch in Antwort neun der Großen Anfrage der Fraktion der FDP aufgeführt ist, dass gerade die Hausleitung und Führungskräfte die Strategie des GenderMainstreamings mitzudenken und umzusetzen haben. Es macht für mich keinen Sinn.
Ein gelungenes Beispiel für GenderMainstreaming und eine genderspezifische Umsetzung möchte ich an dieser Stelle jedoch kurz nennen. Es geht um die Konzeptentwicklung für Begegnungsstätten für ältere Menschen, die im Bericht auch beschrieben ist, oder das Beispiel ist dort beschrieben. Hierbei wurde nämlich festgestellt, dass die Begegnungsstätten hauptsächlich von Frauen genutzt werden. Bei der weiteren Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung wurde dann nach Ansätzen gesucht, wie auch mehr Männer angesprochen werden können, die Begegnungsstätten zu besuchen.
Ich finde, das ist ein gutes Beispiel für die Umsetzung von Gender-Mainstreaming und verdeutlicht, dass im Zweifel nicht nur Frauen von GenderMainstreaming profitieren. – Dafür danke ich dann für die Aufmerksamkeit in der zweiten Runde!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!
Last but not least komme ich nun zu den beiden Anträgen von der Fraktion DIE LINKE und von RotGrün. Da muss ich sagen, ja, meine Damen und Herren, es ist sehr schade und absolut nicht zeitgemäß, dass keine Frauen an der Bremer Eiswette und nur eingeschränkt am Bremer Schaffermahl zugelassen oder eingeladen sind. Unserer Meinung nach ist es aber Angelegenheit der Eiswettveranstalter zu entscheiden, wen sie zu dieser Privatveranstaltung, egal welche gesellschaftliche Bedeutung diese hat, sie bleibt privat, einladen und wen nicht. Diese Meinung haben nicht nur wir, das teilt ja auch die neue Handelskammerpräses.
Hier möchte ich auch ganz stark auf die große Spendensumme hinweisen, die mit über 450 000 Euro jährlich einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger beiträgt.
Erlauben Sie mir noch eine private Bemerkung am Rande: Es ist in meinen Augen ebenso unkorrekt und fragwürdig, sich auf einer Veranstaltung darüber lustig zu machen, dass keine Frauen teilnehmen, wie vor einer Veranstaltung zu demonstrieren und lasst uns rein zu rufen.
Wie ich es gestern schon sagte, dass Frauen in Unternehmen einen Gewinnfaktor darstellen, so glaube ich auch, dass Frauen auf Festen jeglicher
Art ein Gewinn sind. Zusätzlich dazu haben Untersuchungen ergeben, ich habe mir einmal die Mühe gemacht und ein bisschen recherchiert, dass Frauen unter dem Einfluss bestimmter sozialer Faktoren und wenn es zum Wohle der Öffentlichkeit ist, das ist bei der Eiswette durchaus der Fall, großzügiger sind und noch höhere Spenden generieren als Männer. Vielleicht ist das ja auch ein Argument für den Veranstalter die Tradition zu überdenken. Unserer Meinung nach ist der politische Druck, der durch diese Anträge ausgeübt wird, aber das falsche Signal und wir werden sie daher ablehnen. – Danke!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Montag vergangener Woche, dem 18. März 2019, hat in Deutschland der Equal Pay Day stattgefunden. Dieser Tag macht jedes Jahr auf die unbereinigte Lohnlücke in unserem Land aufmerksam oder, anders gesagt, symbolisiert den Zeitpunkt, bis zu welchem Frauen unentgeltlich gearbeitet haben, vorausgesetzt sie verdienen das Gleiche wie Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap spiegelt also den Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Männern und Frauen wider.
Die unbereinigte Lohnlücke liegt in Deutschland bei 21 Prozent, in Bremen sogar bei 22 Prozent. Bei
der Bewertung der unbereinigten Lohnlücke spielen Qualifikation, Schulabschluss, Position, die Branche et cetera erst einmal keine Rolle. Bezieht man diese Faktoren mit ein, liegt die bereinigte Lohnlücke in Deutschland immer noch bei 6 Prozent, in Bremen sogar bei 7,5 Prozent. Bremen liegt also im Bundesvergleich einmal wieder im unteren Drittel. Um das noch einmal in greifbareren Zahlen zu veranschaulichen: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen beträgt 17,04 Euro, Männer verdienen durchschnittlich 21,75 Euro die Stunde. An den blanken Zahlen lässt sich, egal ob man sich jetzt die 22 Prozent oder die 7,5 Prozent anschaut, nichts um- oder falsch interpretieren. Wir hinken bei der gleichen Bezahlung von Frauen nach wie vor hinterher. Das gilt es erst einmal anzuerkennen und an einer weiteren Verbesserung zu arbeiten.
Es stellt sich also die Frage, warum dies so ist. Frauen werden nicht grundsätzlich schlechter bezahlt, und Männer werden nicht grundsätzlich besser bezahlt. Unternehmer haben nicht zwangsläufig das Denken, dass Frauen aufgrund ihres Frauseins weniger leisten und deswegen schlechter bezahlt werden können. Wenn das so wäre, dann wären Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte der Emanzipation an uns vorbeigegangen. Viele Unternehmen, auch jene mit weniger als 200 Mitarbeitern, die also dem Entgelttransparenzgesetz nicht unterstehen, überprüfen und passen mittlerweile nämlich freiwillig schon ihre Löhne an. Es ist also einerseits auch Unternehmern daran gelegen, eine Gleichberechtigung herzustellen. Andererseits müssen wir über die Strukturen reden, die es verhindern, dass Frauen trotz gleicher oder besserer Qualifikation eine andere oder weniger anspruchsvolle und somit schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben.
An welchen Parametern muss also etwas geändert werden? Zunächst gilt es, bei Unternehmen und Betrieben noch stärker für einen Kulturwandel zu werben. Studien haben beispielsweise ergeben, dass der Einsatz von gemischten Teams gerade in der Führungsebene den Gewinn eines Unternehmens nämlich erheblich steigern kann. Ein grundlegendes Bekenntnis zur Frauenförderung und das Überdenken bisheriger Arbeitsprozesse sind also notwendig, damit Frauen eine Chance haben, von besser bezahlten Positionen oder gar Führungspositionen zu profitieren. Die Gleichstellung der Geschlechter ist aber nicht nur eine wirtschaftliche beziehungsweise betriebliche, sondern vor allem
eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und der Ganztagsbetreuung und eine konsequentere Förderung im MINT-Bereich, damit Frauen und Mädchen von den gut bezahlten Stellen in der Industrie zum Beispiel profitieren können.
Eine Sensibilisierung für Geschlechterstereotype muss aber unserer Meinung nach schon im Kindesalter beginnen. Hier sind dann natürlich in erster Linie die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrer gefragt. Wenn man ein Kinder- oder Schulbuch aufschlägt und ein Handwerker immer männlich und eine Krankenschwester immer weiblich ist, dann verwundert das spätere Berufswahlverfahren dieser Kinder nicht. Natürlich darf der Evergreen hier nicht fehlen, Frau Bernhard sprach es auch schon an, da ein Großteil der Frauen in sozialen Berufen tätig ist, müssen gerade diese Jobs in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet werden.
Als öffentlicher Arbeitgeber will auch Bremen vorangehen und hat sich sogar im Landesgleichstellungsgesetz die Parität auf die Fahne geschrieben. Hier erleben wir aber auch, dass gesetzliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen. Obwohl das LGG seit dem Jahr 1990 gilt, haben wir noch keine vollständige Gleichstellung in Bremen und Bremerhaven erreicht. Wir werden ja auch morgen hierüber ausführlicher sprechen.
Erst am 11. März 2019 habe ich mich mit den Frauenbeauftragten der Ressorts und Dienststellen beziehungsweise der Ämter zu diesem Thema getroffen. Hier hat sich auch deutlich gezeigt, dass wir als Politik vor allem an den Rahmenbedingungen arbeiten müssen, damit sich noch mehr Frauen auf Führungspositionen bewerben. Herr Altmaier bekannte sich anlässlich des Equal Pay Days erst jüngst als Feminist. Ich würde mir wünschen, dass mehr Männer und Frauen das von sich behaupten würden, dann müssten wir über dieses Thema nicht mehr debattieren. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, ich dachte Frau Dehne wäre vor mir an der Reihe, so kann ich mich nur auf Herrn Pirooznias Redebeitrag beziehen und sage, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich wünscht, dass die gesundheitlichen Risiken des Drogenkonsums durch das so genannte Drugchecking verringert werden sollen. Die Verringerung oder gar die Vermeidung von gesundheitlichen Risiken ist auch uns immer ein Anliegen, das steht außer Frage. Aber wir, als Fraktion der CDU, sind der Meinung, dass Drugchecking hier der falsche Ansatzpunkt ist.
Drugchecking ist unserer Auffassung nach eine Maßnahme, die unter Umständen sogar das Potential zur unmittelbaren und aktiven Förderung des illegalen Konsums von Drogen besitzt. Bei einem
negativen Testergebnis würde den Konsumenten suggeriert, dass die Droge keine bedenklichen Substanzen enthalte. Die Tests werden ja immerhin von offizieller Seite durchgeführt. Die Gefahr ist uns zu groß, dass der Konsument ein negatives Testergebnis als eine Bestätigung für den Drogenkonsum versteht. Auch der Suchtstoff-Kontrollrat der Vereinten Nationen hat deswegen gegenüber Drugchecking eine ablehnende Haltung. Dass dies gerade bei Jugendlichen die falsche Signalwirkung haben kann und gravierende Folgen nach sich zieht, darüber müssen wir an dieser Stelle nicht reden.
Wie wir aus der Antwort des Senats lernen konnten, unterscheidet man zwischen dem mobilen und stationären Drugchecking. Beim stationären Drugchecking bringt der potentielle Konsument seine zu testenden Drogen in eine Einrichtung oder Beratungsstelle, von wo aus sie zur Untersuchung eingeschickt werden. Diese Ergebnisse sind dann sehr umfangreich, also die Droge wird auf alle möglichen Substanzen und Beimischungen getestet, das Ergebnis lässt allerdings lange auf sich warten. Ob ein potentieller Verbraucher mit dem Konsum wartet, bis er ein Ergebnis hat, bezweifle ich sehr stark.
Die Vorortuntersuchungen beim mobilen Drugchecking, beispielsweise vor Clubs, Diskotheken oder bei Großveranstaltungen, liefern hingegen sehr schnell Ergebnisse. Allerdings sind diese bei weitem nicht so umfangreich, wie bei der stationären Untersuchung, auch können unbekannte Streckmittel und Beimischungen bei dieser Analyse nicht identifiziert werden.
Des Weiteren werden Drogen nicht im standardisierten Verfahren hergestellt, das heißt, dass auch identisch aussehende Drogen aus demselben Labor unterschiedliche Beimischungen oder Wirkstoffgehalte enthalten können. Wenn also ein Konsument beispielsweise mit drei Tabletten zum Drugchecking kommt und eine der Pillen untersuchen lässt, lässt das nicht automatisch auf die Inhaltsstoffe der anderen zwei Tabletten schließen. Ob letztendlich alle Konsumenten durch Drugchecking-Angebote erreicht werden, ist ebenfalls fraglich.
In der Antwort zu Frage drei haben fachkundige Institutionen angegeben, dass bereits abhängige Konsumenten und alkoholisierte Erst- und Gelegenheitsnutzer ein Testangebot auf Partys wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen würden. Es stellt
sich dann für uns die Frage, warum also ausgerechnet Partybesucher in guter Laune vom Drogenkonsum Abstand nehmen sollten, wenn man ihnen gerade bescheinigt hat, dass ihr Rauschmittel in Ordnung sei. Das bleibt das Geheimnis der Drugchecking-Befürworter.
Ohne dass ich gefährliche Beimischungen verharmlosen will, aber gerade der Mischkonsum von Drogen, also eine Droge im Konsum mit einer anderen Droge oder in Verbindung mit Alkohol, ist für uns das Gefährliche beziehungsweise im Zweifel das Tödliche und das geht auch aus vielen Studien hervor. Daran wird leider auch ein Drugchecking nichts ändern können, wie es wahrscheinlich auch die Zahl der Drogentoten nicht verändern wird.
Wie in der Antwort zu Frage 17 aufgeführt, sterben die meisten Drogentoten aufgrund von Herz- und Kreislaufversagens als Folge des langjährigen Drogenkonsums. Und diese Langzeitabhängigen wird man mit Drugchecking, ich erwähnte es bereits, voraussichtlich nicht erreichen können.
Soweit zum inhaltlichen Teil und nun noch einige Sätze zu den rechtlichen Gegebenheiten: Das Drugchecking ist eine Negativverkehrung des Strafrechts. Die Droge selbst ist, unserer Meinung nach, das Gefährliche.
In unseren Augen hat der Staat diese Suchtmittel aus dem Verkehr zu ziehen und sie nicht den Konsumierenden nach einer Prüfung freizugeben.
Denn der Besitz von Drogen ist zu Recht strafbar.
Wie in der Antwort zu Frage fünf aufgeführt, müssten für die Schaffung von Drugchecking-Angeboten Bundesgesetze, also speziell das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremen – und ich beziehungsweise die Fraktion der CDU teilen diese Auffassung – erfüllt der oder die Untersuchende durch die Annahme des Betäubungsmittels den erlaubnispflichtigen Tatbestand des Besitzes beziehungsweise Erwerbes von Betäubungsmitteln. Er oder sie macht sich also strafbar. Ebenso verhält es sich mit dem Herausgeben der Drogen nach der Untersuchung. Hier würde sich der oder die Untersuchende durch den erlaubnispflichtigen
Tatbestand der Abgabe oder des Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln strafbar machen.
Nach der Untersuchung werden die Drogen natürlich wieder herausgegeben.
Es wird doch überhaupt nur ein Teil der Drogen zur Untersuchung abgegeben. Das heißt, der andere Teil der Drogen ist – –.
Aufgrund der geltenden Rechtslage, ich komme dann auch zum Schluss, könnte ein DrugcheckingModellprojekt momentan nur mit Ausnahmegenehmigungen und Gesetzesänderungen durchgeführt werden. Es ist in unseren Augen eine Kapitulation zu sagen: Wenn unsere Bürger und Bürgerinnen illegale Drogen konsumieren, dann jedenfalls saubere. Jede Droge ist gesundheitsgefährdend, egal ob sie sauber oder verunreinigt ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwendung von Cannabis als Medikament war in unseren Augen ein richtiger und wichtiger Schritt, um Krebspatienten und Schwerstkranken unmittelbar zu helfen.
Experten sprechen mittlerweile von gut 50 Krankheiten, bei denen Medizinalhanf zu einer Schmerzlinderung beiträgt. Wir sehen vor allem zwei Probleme, die leider nach wie vor bei der Verschreibung von Medizinalhanf auftreten: Zum einen sind viele Mediziner nach wie vor unsicher bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis.
Die Aufklärung fehlt so gut wie gänzlich. Des Weiteren ist der Zeitaufwand für die Verschreibung von Cannabinoiden sehr hoch und die Gefahr, in Regress genommen zu werden, stellt für viele Ärzte doch ein zu hohes Risiko dar. Wir haben dieses Problem im Februar im Rahmen der Legalisierungsdebatte in Form eines Antrags aufgegriffen und Sie dazu aufgefordert, sich in Form einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, eine einheitliche ärztliche Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflicht zu erarbeiten.
Diese sollte dann auch im Straßenverkehrsrecht Anwendung finden. Doch leider lehnten Sie den Antrag damals ab.
Das zweite Problem, das wir sehen, haben Sie auch in Ihrem Antrag aufgegriffen, und zwar die Versorgungssicherheit beziehungsweise die bestehenden Lieferengpässe von Medizinalhanf. Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung im April dieses Jahres hatten Sie noch soweit recht, dass Versorgungsengpässe bei Medizinalhanf vorlagen beziehungsweise die Importmenge aus den Niederlanden und Kanada zu gering war. Aufgrund von zwei Faktoren entspricht dies heute aber nicht mehr so ganz der Richtigkeit. Zum einen hat das Bundesministerium für Gesundheit jüngst, also Ende August, mit den Niederlanden vereinbart, die Liefermenge für medizinisches Cannabis zu verdoppeln. Künftig importiert Deutschland demnach jährlich statt 700 Kilogramm ganze 1,5 Tonnen aus den Niederlanden.
Zum Zweiten hat das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte im Juli eine neue Ausschreibung zum Cannabis-Anbau in Deutschland veröffentlicht.
Die Zuschläge für die Lizenzvergabe sollen in der ersten Jahreshälfte kommenden Jahres vergeben werden und beinhalten eine Gesamtvolumina von 10,4 Tonnen für vier Jahre. Demnach wird Cannabis aus deutschem Anbau ab 2020 dem Markt zur Verfügung stehen. Auch wir als CDU Bremen sprechen uns für einen Cannabis-Anbau in Deutschland aus, denn die Kosten für den Import aus Kanada und den Niederlanden, also denjenigen Ländern, die bislang den Bedarf an medizinischem Cannabis in Deutschland decken, sind in unseren Augen immens und belasten unser System. Für die Kontrolle des Anbaus bis hin zur Abgabe und Festlegung des Herstellerabgabepreises an die Großhändler, Apotheken und Hersteller ist die Deutsche Cannabisagentur zuständig. Auf Bundesebene sind also bereits genug Maßnahmen ergriffen worden, um das Problem der Lieferengpässe zu lösen.
Zum Punkt 1.d Ihres Antrags ist Folgendes zu sagen: Gängige Praxis ist, dass Mediziner, die Opioide verschreiben, ihre Patienten darauf hinweisen, dass bis zu einer stabilen medikamentösen Einstellung ein generelles Fahrverbot gilt. Ist diese Einstellung dann erfolgt, findet § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz Anwendung. Zusätzlich müssen Patienten Vigilanztests nachweisen, die dann Rückschlüsse auf eine ausreichende Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit, also insgesamt eine
Fahrtüchtigkeit ziehen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bestätigte Anfang 2018 dieses Vorgehen noch einmal in seiner Richtigkeit. Da dieses Verfahren also keine Neuheit ist und auch bei allen anderen Opioiden Anwendung findet die medizinisch verschrieben werden, sehen wir keine Notwendigkeit dem Punkt 1.d zuzustimmen. Wir werden den Antrag in seiner Gänze ablehnen, und damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sparsam, wirkungsarm und männerzentriert – die Überschrift der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE setzt das Landesinvestitionsförderprogramm, kurz LIP, von vornherein in ein schlechtes Licht. Diese pauschale Einschätzung teilen wir als CDU-Fraktion so nicht,
auch wenn wir an der konkreten Ausgestaltung des LIP, insbesondere dem ausschließlichen Primat der Darlehensförderung, in der Vergangenheit im Detail immer wieder Kritik geübt haben. Grundsätzlich halten wir die einzelbetriebliche Investitionsförderung über das LIP neben den Fördermitteln zur Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere der Erschließung von Gewerbegebieten für einen zentralen Baustein der bremischen Förderkulisse.
Die Investitionsförderungen im Rahmen des LIP sollen für volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen, zur Unterstützung von Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstiger Gewerbetreibender im Lande Bremen eingesetzt werden. Dabei werden unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert, wie zum Beispiel die Errichtung oder der Erwerb von Immobilien, Investitionen in Maschinen und Einrichtungen sowie die Anschaffung von Standardsoftware. Die geförderten Betriebe – KMU sind hier ausgenommen – müssen überwiegend überregional tätig sein. Dies entspricht den Förderregeln der Bund-Ländergemeinschaftsaufgabe, Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur, also kurz GRW, in deren Rahmen sich das LIP bewegt und aus der sie bald überwiegend finanziert wird.
Der GRW-Mittelanteil lag in den letzten drei Jahren stets über 90 Prozent, wobei die eine Hälfte vom Bund und die andere Hälfte vom Land kommen. Aber die wesentlichen Förderkriterien legt eben der Bund fest. Die lassen sich wirtschaftspolitisch bei aller Kontroverse auch begründen. Investitionen in den erwähnten Bereichen sind überwiegend kapitalintensiv und können daher für Unternehmen im Einzelfall eine besondere Herausforderung darstellen. Idealerweise hilft die Investitionsförderung, ein Projekt über die Realisierungsschwelle zu heben. Mitnahmeeffekte kann man da aber, wie bei keiner Maßnahme der Wirtschaftsförderung, ausschließen. Umso wichtiger ist es, die richtige Balance zu finden zwischen einem effektiven Mitteleinsatz einerseits und möglichst nicht zu restriktiven Zugangskriterien im Sinne einer breiten Wirkung andererseits. Natürlich kann man bei den Förderkriterien immer noch etwas dazugeben und zum Beispiel festlegen, dass die neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze nicht mit Leiharbeitnehmern besetzt werden dürfen oder ein bestimmter Frauenanteil eingehalten wird. Irgendwann muss man sich dann aber auch nicht wundern, wenn die Förderung und das entsprechende Antragsverfahren für immer weniger Betriebe interessant ist, gerade auch im Hinblick auf die lang anhaltende Niedrigzinsphase, die eine normale Bankfinanzierung für viele Betriebe erleichtert.
Als gleichstellungspolitische Sprecherin unserer Fraktion bin ich natürlich mit dem Frauenanteil der über das LIP geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze auch nicht zufrieden. Knapp 25 Prozent im Durchschnitt der letzten drei Jahre lassen durchaus Luft nach oben.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das auch mit den noch immer sehr unterschiedlichen Berufswahlverfahren von Männern und Frauen zusammenhängt. Dies nachhaltig zu verändern, ist eine langfristige gesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht mit den Mitteln der Wirtschaftsförderung erzwingen lässt. Der Einführung einer etwaigen Quotenregelung im LIP kann ich daher nichts abgewinnen. Demgegenüber begrüße ich die geltende Regelung, wonach für Investitionsmaßnahmen mit besonderen Struktureffekten, wozu auch die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen zählt, höhere Fördersätze im LIP möglich sind. Wichtiger jedoch als
der alleinige Fokus auf diesen Aspekt, scheint mir der Rückgang von Investitions- und Beschäftigungseffekten insgesamt zu sein, den wir in den letzten Jahren beobachten mussten, und dies zeigt, dass es beim LIP durchaus Reformbedarf gibt, auf den ich dann in der zweiten Runde noch einmal näher eingehen möchte. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Fraktion der CDU noch einen Punkt herausstellen, der uns sehr wichtig ist und den wir in den vergangenen Jahren in der Wirtschaftsde
putation immer wieder thematisiert haben. Dies betrifft die von Rot-Grün vorgenommene weitgehende Umstellung von der Zuschuss- auf eine Darlehensförderung – Sie sprachen das ja auch schon an.
Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Darlehensförderung, waren aber skeptisch in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung und der Tatsache, dass Sie diesen Schritt in erster Linie finanzpolitisch begründet haben und mögliche Nachteile aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht ausreichend beachtet wurden. So kommt eine Studie des IAW vom Dezember 2017 zur kommunalen Wirtschaftsförderung in Bremen unter anderem zu folgender Schlussfolgerung, und hier zitiere ich: „Insgesamt lässt sich festhalten, dass mit der Umstellung auf eine Darlehensförderung im LIP eine erhebliche Entlastung des Landeshaushalts sowie eine Verbesserung der Wirkungsquote der Förderung einherginge. Gleichzeitig kam es im LIP zu einem deutlichen Rückgang der Förderintensität und damit der Bruttoeffekte, was die Anzahl der geförderten Unternehmen, der initiierten Investitionen und der geschaffenen Arbeitsplätze betrifft. Kriterien der guten Arbeit und Bonusförderung konnten somit kaum Wirkung entfalten. Zusätzlich hat sich die Effizienz der LIP-Förderung, gemessen an ihrer Hebelwirkung und der Zuwendungseffizienz, das heißt den Kosten pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, im Zeitablauf wieder deutlich abgeschwächt. Zeitgleich ist die Inanspruchnahme der Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen stark gesunken.“
Meine Damen und Herren, deutlicher kann man dem SPD-Wirtschaftssenator und der Rot-GrünenRegierungskoalition nicht ins Stammbuch schreiben, dass das LIP als zentrales Landesprogramm zur Generierung von Beschäftigung und Investitionen im Land Bremen nicht mehr genug Wirkung entfaltet und weiterentwickelt werden muss. Auf Basis der Experteneinschätzung, die ich gerade zitiert habe, plädieren wir als Fraktion der CDU hier für vier zentrale Maßnahmen. Nummer eins: Wirtschaftspolitische Evaluation der Darlehnsförderung. Nummer zwei: Straffung und Vereinfachung des LIP auf Basis eines strategischen Konzepts. Nummer drei: Ausdehnung des Zuschussanteils im Sinne einer Kombiförderung bei Klein- und Kleinstunternehmen. Und viertens: Eine Einführung eines transparenten Antrags-, Vergabe-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Hier ist Wirtschaftssenator Günthner aufgefordert, schnellstmöglich Vorschläge vorzulegen, ansonsten wird
das eine Aufgabe für eine neue Regierungskoalition nach der nächsten Bürgerschaftswahl und das dann hoffentlich unter Führung der CDU. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 218 Strafgesetzbuch – er wurde hier ja heute auch schon mehrmals erwähnt – ist dem Grundsatz nach, mit Ausnahmen, ein Schwangerschaftsabbruch verboten. Nach ei
nem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ungeborenes Leben eine eigene Rechtsqualität und steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Auch wir, die Christlich Demokratische Union, schließen uns mit unserer Meinung diesem Urteil an. Trotzdem kann es jeder Frau passieren, dass sie mit einer ungewollten Schwangerschaft in diese Notlage gerät. Es geht – und das ist mir von vornherein sehr wichtig zu erwähnen – bei dieser Debatte keineswegs und zu keiner Zeit um die Kritik an den betroffenen Frauen oder die Verurteilung der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sondern darum, dem ungeborenen Leben eine Stimme zu geben.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender medizinischer Eingriff mit eventuell schwerwiegenden psychologischen Folgen. Aus diesem Grund sehen wir es als Pflicht an, eine umfassende Beratung im Sinne der schwangeren Frau sicherzustellen. Dies umfasst unserer Meinung nach die Erstberatung in einer anerkannten Schwangerenkonfliktberatungsstelle, die die betroffene Frauen berät, informiert und ihnen eine freie Entscheidung ermöglicht. Dort werden ihnen neben der Klärung medizinischer Fragen auch konkrete Hilfestellungen für ein mögliches Leben mit Kind gegeben. Sollte sich die Frau dennoch für einen Abbruch entscheiden, werden ihr dort Informationen zur Verfügung gestellt, wo und von wem ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
So weit zur Theorie, denn mich persönlich haben die Antworten auf die Fragen zwei bis fünf der Großen Anfrage der LINKEN wirklich schockiert, wonach diese Beratungsstellen und im Übrigen auch die Gesundheitsbehörde bis gestern keine verlässlichen Informationen über Ärztinnen und Ärzte besitzen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Einmal so ganz nebenbei: Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, ein Informationsangebot von ambulanten und stationären Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, sicherzustellen.
Aus diesem Grund setzen wir, die CDU-Fraktion, uns dafür ein, dass diese Beratungsstellen aktuelle
Listen zur Verfügung gestellt bekommen müssen, und deshalb haben wir den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vorbereitet. Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes umfasst die Erstellung eben jener genannten Liste durch diese senatorische Behörde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. In dieser Liste sind dann alle Ärztinnen und Ärzte aufgeführt, die innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und in eine Veröffentlichung ihrer Daten eingewilligt haben.
Des Weiteren wird die Senatorin per Gesetz dazu verpflichtet, diese Listen stets zu aktualisieren und den Beratungsstellen, der Ärztekammer, der KV und dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung zu stellen. Gestern oder auch heute in der Presse durften wir dann mit großer Freude zur Kenntnis nehmen, dass sich die Senatorin dazu entschieden hat, unserem Antrag zumindest teilweise zu folgen und von einer Zwangsveröffentlichung Abstand zu nehmen.
Dass die Listen, zum Beispiel über die Homepage des Gesundheitsressorts, zusätzlich veröffentlicht werden, sehen wir jedoch als kritisch an. Die derzeitige Rechtslage lässt eine solche Veröffentlichung schlicht nicht zu. Wie den Antworten des Senats auf die Große Anfrage zu entnehmen ist, spricht sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Bremen gegen eine Veröffentlichung der Listen aus.
Ehrlicherweise denke ich auch nicht, dass bei 100 000 registrierten Abtreibungen – Tendenz steigend – im Jahr 2017 ein generell ernsthaftes Problem besteht, einen Arzt zu finden, der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Ebenso lassen sich jegliche medizinischen Informationen sowohl zur medikamentösen als auch zur operativen Abtreibung in Büchern, im Internet und in einigen Broschüren finden.
Unser Antrag, sehr geehrte Damen und Herren, berücksichtigt alle betroffenen Interessen, also das Interesse der werdenden Mutter und die des ungeborenen Kindes. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition und der LINKEN, ist ja nun eigentlich seit gestern obsolet. Wir werden ihn trotzdem aus den eben erörterten Gründen ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Böschen merkte in ihrem Debattenbeitrag zu Recht an, dass es in Bremerhaven an niedergelassen Ärzten fehlt. Können Sie sagen, ob da schon Maßnahmen geplant sind, um dem entgegenzuwirken?
Vielen Dank Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Bundesebene hat sich die CDU von Beginn an für die Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe eingesetzt und auf die Bundesländer Druck ausgeübt, eine Lösung für Kinder und Jugendliche, denen in Behindertenheimen und psychischen Einrichtungen Gewalt widerfahren ist, zu finden. Darum ist es wahrscheinlich auch nicht erstaunlich, dass wir als CDU Bremen uns zu der Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen ausdrücklich bekennen und die Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe sehr begrüßen.
Leider kann der Senat die genaue Zahl von bremischen Kindern und Jugendlichen, die in Behindertenheimen oder der Psychiatrie untergebracht waren, nicht genau beziffern. Wenn ich jedoch, wie in der Antwort zu Frage eins dargestellt, die Schätzung von 8 000 bremischen Kindern und Jugendlichen der Schätzung von deutschlandweit 80 000 Kindern und Jugendlichen gegenüberstelle, finde ich es erschreckend festzustellen, dass schätzungsweise jedes zehnte in Behindertenheimen oder Psychiatrien untergebrachte Kind aus Bremen stammt. Sexuelle, seelische und körperliche Gewalt sind die schlimmsten Verbrechen, die man Kindern und Jugendlichen antun kann. Opfer leiden auch noch Jahrzehnte später unter den Folgen und mangelnder Aufarbeitung. Auch wenn nicht allen untergebrachten Kindern und Jugendlichen direkte Gewalt angetan wurde, waren die Missstände in den stationären Einrichtungen teilweise katastrophal.
In Berichten ist zum Beispiel von Unterfinanzierung, schlechter Ausstattung, Personalmangel und gesellschaftlicher Isolation die Rede. Gerade Behinderte und psychisch Kranke, damals Kinder und Jugendliche, waren und sind noch weniger in der Lage, über das Erlebte zu sprechen. Umso wichtiger ist es, dass in der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Gegensatz zu den Fonds Heimerziehung Ost und West nun auch Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, denen in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen Gewalt widerfahren ist oder in denen sie unter ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Strafen und Demütigungen litten. Zudem haben viele von ihnen finanzielle Einbußen, da sie in oder für Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Die Stiftung erkennt die erlebten Grausamkeiten an und dokumentiert diese sorgfältig.
Zudem arbeitet sie zusammen mit den Betroffenen das erlittene Leid auf. Die individuelle Beratung in den Anlauf- und Beratungsstellen wird individuell bis zu 15 Stunden gewährt und stellt zudem eine immaterielle Leistung für die Betroffenen dar, die es so bisher noch nicht gegeben hat. Das geschehene Unrecht kann damit leider nicht ungeschehen gemacht werden. Es ist jedoch ein großer Fortschritt im Vergleich zu den Fonds Heimerziehung Ost und West. Auf den ersten Blick negativ zu bewerten ist die monetäre Leistung, die durchschnittlich ein wenig geringer ausfällt als bei den Fonds, doch bei gründlicher Recherche lässt sich erkennen, dass bei der Stiftung komplizierte Nachweis- und Abrechnungsverfahren zugunsten der Betroffenen vermieden werden. Diese können nun selbstbestimmt entscheiden, wie sie die Hilfen und Zuwendungen verwenden wollen. Also ein weiterer Fortschritt.
Positiv zu bewerten ist zudem, dass man sich um das Bekanntmachen der Möglichkeit in Form von Flyern und Veranstaltungen bemüht hat und zum Beispiel durch die direkte Ansprache durch den Landesbehindertenbeauftragten – auch hoffentlich wie angekündigt – weiterhin bemühen wird. Trotzdem will ich an dieser Stelle an die Senatorin appellieren, sich weiterhin für die Bekanntmachung einzusetzen. Gerade weil es sich bei der Zielgruppe um Menschen handelt, die zumeist nicht selbst aktiv werden können, ist es an dieser Stelle noch wichtiger, Hinweisgeber und Unterstützer oder gar ersetzend handelnde Antragsteller auf die Stiftung aufmerksam zu machen und im Antragsprozess zu begleiten. Ebenso müssen meiner Meinung nach die bestehenden Hinweise, Stichwort Internetauftritt des Amts für Versorgung und Integration, optimiert werden.
Da schließen wir uns dann auch Herrn Erlanson und der Fraktion DIE LINKE bei diesem Punkt an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Yazici hat in der ersten Runde erörtert, wieso wir die Entkriminalisierung von Cannabis aus rechtlicher Sicht ablehnen. Ich werde unsere Ablehnung nun aus dem gesundheitspolitischen Blickwinkel begründen.
Wenn man schon meint, man müsse hier über die Drogenpolitik debattieren, dann sollte doch bitte die Drogenprävention im Fokus stehen. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, wenn man in einem Antrag - egal ob man sich den der FDP anschaut oder den der LINKEN - auf der einen Seite zur Entkriminalisierung der illegalen Droge Cannabis und auf der anderen Seite zur Stärkung der Prävention aufruft. Prävention bedeutet nämlich nicht, die - ich zitiere - „geringe Menge für den Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch“ oder wie die FDP es an einer anderen Stelle in ihrem Antrag nennt, die „Bagatellmenge“ anzuheben. Damit versuchen Sie den Konsum gesellschaftsfähig zu machen und durch die Legalisierungsdebatte zu verharmlosen. Cannabis ist und bleibt eine Einstiegsdroge, meine Damen und Herren,
zum einen in Bezug auf Erstanwender, also jene, die aufgrund des Verbots bislang auf den Konsum von Cannabis verzichtet haben, und zum anderen für jene, für die die weiche Droge Cannabis der Einstieg in die harten Drogen, wie zum Beispiel Heroin, ist. Die Mehrheit der Erstpatienten gibt nach wie vor in einer Suchttherapie Cannabis als ihr Hauptdrogenproblem an.
Drogen sind, egal ob nun als weich oder hart deklariert, gesundheitsgefährdend. Zahlreiche Langzeitstudien belegen den schädlichen Einfluss auf die Gesundheit. Gerade langfristiger Cannabiskonsum hat eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge. Ebenso beschleunigt der Konsum das Auftreten von Depressionen, schizophrenen Psychosen, Herz- und Lungenkrankheiten sowie selbstverständlich auch das Risiko, in eine psychische und körperliche Abhängigkeit zu geraten.
Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren führt der Konsum von Cannabis zu Antriebsschwäche, rapidem Leistungsabbau sowie neuropsychologischen Störungen, wie eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt. Folgt man dieser Studie, geht ein erhöhter Cannabiskonsum mit einer geringeren Ausbildungsquote, höherer Arbeitslosigkeit und niedriger Lebensqualität einher. Vor allem steigt in dieser Altersschicht auch ohne Legalisierung der Cannabiskonsum stetig an.
Wie die Studie ebenfalls angibt, haben schon circa 7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 17,7 Prozent der 18- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit Cannabis gemacht.
Die Folgen für Kinder und Jugendliche bei Lockerung der bestehenden Drogenpolitik möchte ich mir daher nicht ausmalen. Es ist doch gerade unsere Aufgabe als Parlamentarier, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um eben diesen Auswirkungen präventiv zu begegnen und sie so gut wie möglich abzuwehren, meine Damen und Herren!
In unserem Antrag fordern wir den Senat unter Punkt 4 zu der Erhöhung der finanziellen Mittel für eben diese Rauschmittel- und Drogenprävention auf.
Außerdem, Frau Wendland, ist auch die Mehrheit der Bevölkerung, nämlich nach einer forsa-Umfrage 63 Prozent, für die Beibehaltung des Verbots.
Ja, genau!
Ungeachtet dessen, was ich in den letzten Minuten hier vorgetragen habe, sind wir, die CDU Bremen, nach wie vor der Meinung, dass die Verwendung von Cannabis als Medikament ein richtiger und wichtiger Schritt ist. Krebspatienten und Schwerstkranken, die beispielsweise unter MS, Spastiken, Aids und anderen Schmerz- und Entzündungskrankheiten leiden, hilft Cannabis als Medikament unmittelbar.
Viele Mediziner sind dennoch unsicher bei der Verschreibung von Medizinalhanf. Die Aufklärung im und nach dem Studium fehlt so gut wie gänzlich. Des Weiteren ist der Zeitaufwand sehr hoch und die Gefahr, in Regress genommen zu werden, stellt für viele Mediziner dann doch ein zu hohes Risiko dar. Aus diesem Grund fordern wir den Senat, wie in Punkt 5 unseres Antrags aufgeführt, auf, sich in Form einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, eine einheitliche ärztliche Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflicht zu erarbeiten.
Diese soll dann, wie schon genannt, auch im Straßenverkehrsrecht Anwendung finden.
Abschließend möchte ich Ihnen noch ein Beispiel geben, was eine Legalisierung auch bedeuten kann: Vor kurzem gab es in der „FAZ“ einen Bericht - hier ist er, „Kiffen tötet“ - über zwei Männer, die beide über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert haben oder dies immer noch tun. Dem einen - sein Name ist Achim - tat die Droge offensichtlich gut. Er hatte sein Leben im Griff, Erfolg im Job, trotz regelmäßiger Einnahme alles gut, könnte man meinen.
Allerdings gab es dann noch den anderen Mann, Torsten. Torsten ist das genaue Gegenteil von Achim. Ihn hat der Konsum völlig aus der Bahn geworfen. Erstkonsum, Beschaffungskriminalität,
verschiedene Suchtberatungsstellen und so weiter. Er sagt selbst, dass er Cannabis niemals hätte nehmen dürfen.
Was uns die Geschichte noch zu denken gibt: Wenn wir über eine Legalisierung debattieren, dann dürfen wir nicht nur Achim im Blick haben, also den ersten Mann. Im Gegenteil, wenn Sie die Legalisierung befürworten, dann tragen Sie die Verantwortung ebenso für Torsten! Sie haben zu verantworten, wenn es in Zukunft mehr solcher Fälle gibt. Ich persönlich und wir, die CDU-Fraktion, können und werden diese Verantwortung nicht tragen und deshalb gegen jede Initiative stimmen, die versucht, den Cannabisgebrauch zu legalisieren und damit zu verharmlosen. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Damen und Herren! Unser Land Bremen bietet seinen Bürgern viel, das stimmt. Unter anderem ist das Land bekannt und teils weltberühmt für die Wirtschaftsbereiche Windenergie, Raumfahrt, Meeresforschung und Logistik. Zu jedem dieser Wirtschaftsbereiche findet sich mindestens ein Studiengang an einer unserer Bremer Hochschulen. Doch leider ist dies nur die eine Seite der Medaille.
Rund ein Viertel der Bremer gilt als arm oder armutsgefährdet, nirgendwo in Deutschland ist die Kinderarmut so hoch wir hier. Diese ohnehin schon sehr schwierige Situation wird durch den derzeitigen Flüchtlingszustrom noch weiter verschärft. Tausende Menschen suchen Zuflucht in unserer Stadt: Unterkunft, medizinische Versorgung, Beschulung und Betreuung, all das stellt unsere Gesellschaft und uns als Politik vor große und nicht nur finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es konträr, dass der Bereich Soziale Arbeit sowie der dazugehörige Studiengang nicht auch als Aushängeschild Bremens gilt.
Für die genannten Probleme und Aufgaben an den Schulen, in den Unterkünften und in den Familien braucht man natürlich Personal in qualitativ sowie quantitativ ausreichender Anzahl. Dazu gehören zum Beispiel Sozialarbeiter, Lehrkräfte und Sonderpädagogen, die die Schwächeren und Armen unter uns unterstützen, ihren Weg in die Gesellschaft zu finden oder wiederzufinden.
Völlig zu Recht weist der Antrag der LINKEN auf den vorherrschenden Fachkräftemangel in diesem Segment hin. Das spüren wir auch in Bremen. Deswegen werden wir den Punkten, die die Bedarfsanalyse und die Kapazitätsplanung aufgreifen, zustimmen. Etwas problematischer sehen wir allerdings den Punkt, der den sofortigen Ausbau der Studienplätze im Bereich der Sozialen Arbeit fordert. Einmal abgesehen davon, dass ich es mir zumindest problematisch vorstelle, diese binnen eines halben Jahres in dem beantragten Umfang auszubauen, sehe ich noch andere Fragezeichen. Sind die Bedarfe wirklich vorhanden? Da ist mir der Antrag ehrlich gesagt zu eng fokussiert und formuliert, denn Armut und Integration dürfen nicht aus einer Einzelbetrachtung heraus bearbeitet werden, vielmehr braucht man ressortübergreifende Ansätze, die Soziales, Sport, Schulen und so weiter umfassen, wie es eine der Empfehlungen des Armutsausschusses gewesen ist, der auf Initiative der CDU-Fraktion eingesetzt wurde. Ein weiterer Punkt neben der Ausbildung von Fachkräften ist die Attraktivität der Arbeitsbedingungen, um externe Arbeitnehmer anzuwerben und diese sowie Absolventinnen und Absolventen in unserem Land Bremen zu halten. Das sagten Sie auch eben, Frau Strunge. Der Wissenschaftsplan strebt zwar in der Tat einen Ausbau der Sozialen Arbeit an, bleibt dabei aber unkonkret. Ebenso unkonkret bleibt, wie er die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen löst. Ein Ausbau von Studienplätzen ist trotz aller berechtigten Forderungen daher auch immer aus haushalterischer Sicht kein leichtes Unterfangen. Die Beratungen diesbezüglich stehen noch bevor. Die CDU-Fraktion wird sich selbstverständlich für eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen einsetzen, jedoch können wir diesem Punkt ohne jegliche Konzepte und Finanzierungsvorschläge so derzeit nicht zustimmen. Die angesprochenen Problemlagen sind real und wie die Flüchtlingsfrage zum Teil nicht in Bremen lösbar. Eine auskömmliche Finanzierung und eine ausreichende Personalausstattung sind unerlässlich. Um das noch einmal zusammenzufassen: Den Analysen werden wir gern zustimmen, den Ausbau der Studienplätze Soziale Arbeit schon zum Wintersemester 2016/17 sehen wir jedoch als kritisch an, weswegen ich eine getrennte Abstimmung beantrage. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!