Ingelore Rosenkötter
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, angesichts dieses Beitrags des Abgeordneten Schäfer bleibt mir ein bisschen die Luft weg und ich glaube, es erübrigt sich, sich an dieser Stelle wirklich ernsthaft mit den Aussagen auseinanderzusetzen.
Wir kennen ja durchaus Ihre Auftritte hier im Parlament, die häufig sehr bauchbestimmt und wenig überlegt vorgetragen werden.
Insofern will ich mich dem eigentlichen Thema widmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erste Vorbemerkung: Ich bin für dieses Thema nicht oder nicht mehr die Fachpolitikerin, dennoch habe ich das Thema gern übernommen. Betrachtet man es nicht nur unter medizinischen Gesichtspunkten oder aus sozialpolitischer Sicht, so ist dies ein Thema, das aufgrund seiner Vielschichtigkeit eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig erscheinen lässt und durchaus auch eine Entwicklung der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen erfordert.
Zweite Vorbemerkung: Eine Dringlichkeit und dies in einer Fünfminutendebatte am Ende einer Legislaturperiode auf die Tagesordnung zu setzen ist für mich schlichtweg unverständlich und auch nach dem Redebeitrag, sehr verehrte Frau Steiner, in keiner Weise nachvollziehbar.
Sie haben formuliert – ich komme noch dazu – Sie haben formuliert: Jetzt haben wir uns den Antrag einmal ausgedacht. Ja, so klingt es.
Das haben Sie in Ihrer Rede gesagt, Sie haben sich den Antrag einmal ausgedacht.
Dritte Vorbemerkung: Für das grundsätzliche Anliegen – und damit komme ich zum Thema –, auch über die Kostenverteilung, möglichst eine gerechte und zumutbare Kostenverteilung, bei der assistierten Reproduktionsmedizin neu und anders zu diskutieren und dann zu entscheiden, habe ich außerordentlich großes Verständnis und Respekt. Worum geht es in Ihrem Antrag? Erst einmal darum, ein Förderprogramm unter Einbeziehung von Bundesgeldern aufzulegen, eine Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren, über den Stand der Umsetzung bis zum 30. November 2019 zu berichten.
Wie stellt sich die Situation insgesamt dar? In den ostdeutschen Bundesländern erfolgt eine Finanzierung des verbleibenden grundsätzlichen Eigenanteils über eine Bund-Länder-Zuwendung in Höhe von 25 Prozent beziehungsweise 12,5 Prozent bei
nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Lediglich Hessen und Niedersachsen haben sich bisher dieser Bund-Länder-Zuwendung, allerdings in ganz unterschiedlicher Form, angeschlossen. Sie haben formuliert: Wir brauchen gleichlautende Förderrichtlinien so wie im Bund. Nein, der Bund hat explizit darauf hingewiesen, dass die Länder weitere Bedingungen formulieren können. Wie sieht jetzt die Finanzierung durch die Krankenkassen hier in Bremen aus? Ohne Werbung zu machen, aber die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt neben dem gesetzlichen Teil auch den Versichertenteil, sprich den Eigenanteil für die künstliche Befruchtung für die ersten drei Versuche. Hierfür müssen beide Partner dort versichert sein. Die HKK übernimmt ebenfalls 50 Prozent und weitere bis zu 200 Euro pro Versuch pro Partner. Die DAK übernimmt 100 Prozent der Kosten für drei Versuche, soweit auch beide Partner dort versichert sind.
Ich könnte so weitermachen, das geht mit den Betriebskrankenkassen weiter und, und, und. Ich will es damit erst einmal bewenden lassen, kann aber sagen, dass natürlich deutlich wird, dass sich hier ein Teil der Krankenkassen, unter welchen Gesichtspunkten auch immer, einer Kostenbeteiligung in, ich sage es einmal so, gewünschtem Umfang zuwenden. Wie sieht es nun mit den privaten Krankenversicherungen aus? Zunächst einmal gilt der Grundsatz des Äquivalenzprinzips, ich will sagen: Versichert ist, was vertraglich vereinbart ist und was durch die oder den Versicherten durch den Beitrag bezahlt wird. In der PKV, also in der Privaten Krankenversicherung, gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang – und lassen Sie mich das etwas schmunzelnd sagen – von Verkehrschaos zu reden wird dem Ernst dieses Themas überhaupt nicht gerecht.
Wir sind also bei dem Verursacherprinzip. Zudem schließen Basis- und Einsteigertarife bei der Privaten Krankenversicherung eine Kostenerstattung für Reproduktionsmedizin in aller Regel aus. Das heißt also, gerade die Jüngeren, die häufig zu diesen günstigeren Tarifen in der Privatversicherung versichert sind, sind von einer Unterstützung durch die Private Krankenversicherung ausgeschlossen. Was bleibt, ist dann eine notwendige Finanzierung oder Teilfinanzierung.
Ich rede jetzt ein bisschen schneller. Ich musste mich hier zunächst noch auf eine Einlassung äußern.
Was bleibt, ist dann eine notwendige Finanzierung oder Teilfinanzierung aus dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will hier nur sagen, das ist für mich einmal mehr die Notwendigkeit, über eine Bürgerversicherung nachzudenken und auch das mit einzubeziehen.
Das muss die zukünftige Führung erneut aufgreifen. Zurück zum eigentlichen Antrag.
Herr Kollege, ich fasse wirklich ganz schnell zusammen. Ich glaube, wir machen an vielen Stellen die eine oder andere Ausnahme, gestatten Sie mir, mich in meiner letzten Debatte mit diesem Thema, das ein wirklich ernstes Thema ist, auch entsprechend einzulassen.
Das Thema Kinderwunschbehandlung ist nicht nur ein wachsender Geschäftszweig, wie der Geschäftsführer einer in Berlin ansässigen Kinderwunschpraxis das beschreibt. Recht offensive Werbung ist dann bei diesem Thema alltäglich und erlaubt. Wir haben es übrigens in einer anderen politischen Debatte gerade andersherum gesehen, dass wir Werbung für Abbrüche nicht machen dürfen oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare außerordentlich belastend, und das in vielerlei Hinsicht. Eine Erfüllung dieses Kinderwunsches ist für die Eltern gewissermaßen wie ein Sonnenaufgang. Darüber müssen wir reden. Das Thema ist aber viel zu wichtig und es ist nicht weniger wert, als sich damit umfassend und ausführlich politisch auseinanderzusetzen, um zu tragbaren und vernünftigen Lösungen zu kommen.
Deswegen, Frau Steiner, mein Vorschlag, dies wirklich in einer ausführlichen Debatte zu tun und nicht oberflächlich und in einem Tunnel, in dem man nicht genau die Helligkeit hinten sieht.
Es fehlen Aussagen dazu, ob es nur um das erste Kind oder noch um weitere Kinder geht. Gibt es nur für Privatversicherte Beihilfe und so weiter? Spielen Nikotin, Drogen während der Behandlung eine Rolle? Für all das sollte sich dieses Parlament Zeit nehmen, auch im Rahmen einer Bürgerbeteiligung.
Ich finde es schön, dass Sie mich hier so aus dem Parlament verabschieden. Ich habe ganz viele Erfahrungen in diesem Parlament machen dürfen an ganz unterschiedlicher Stelle, Herausforderungen, die mich immer in diesem Parlament begleitet haben.
Ich finde, es waren gute Jahre und es waren zugleich schwierige Herausforderungen. Ich bin für alle Erfahrungen dankbar, die ich hier gemacht habe, und ich werde ganz sicherlich meine Herzensanliegen Sport und Menschen mit Behinderungen auch weiter in meinem Leben begleiten. Insofern sind diese Themen nicht weg.
Ich will zum Schluss ganz herzlich all denjenigen Dank sagen, die mich begleitet haben. Eines werde ich sicherlich vermissen: „Die Abgeordneten werden gebeten, im Plenarsaal Platz zu nehmen.“ Das werde ich also nicht mehr hören, diese Aufforderung. Ihnen allen herzlichen Dank, ganz besonderen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses und Ihnen allen, die Sie in der zwanzigsten Legislaturperiode wieder dabei sind, alles Gute und viel Gesundheit. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Staatsrat, soweit mir bekannt ist, hat es eine Weiterentwicklung der Eingangstests im Bereich der Feuerwehren gegeben, auch bezüglich Bewerberinnen und Bewerbern. Ich habe die Antwort so verstanden, dass sich auch bei der Polizei eine Arbeitsgruppe mit diesen Kriterien befasst. Ist daran gedacht, dass dieses auch in das Bewerbungsverfahren und in den sportlichen Test bei der Polizei übernommen werden soll?
Sehr geehrter Herr Staatsrat, ist es richtig, dass sowohl der Landessportbund als auch der Bremer Fußballverband einerseits Gesellschafter von Toto-Lotto sind, also auch in den entsprechenden Gremien sitzen und auf der anderen Seite auch Destinatar, also Empfänger von Geld, sind?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war sehr im Zweifel, als ich diesen Antrag bekommen habe, ob er wirklich ernst gemeint ist.
Dass er ernst gemeint ist, habe ich jetzt in dem Beitrag vom Herrn Kollegen Zenner noch einmal deutlich herausgehört. Er reflektiert ja auf das Schulschwimmen, und so ist es auch im Antrag benannt, im Rahmen der schulischen Schwimmausbildung. Dort steht und Sie schreiben das in der Lyrik zu dem Antrag, die Nutzung von Badeseen erfolgt ohne begrenzte Wasserflächen. Ja, das stimmt. Genau das ist doch eigentlich auch ein Problem. Ich brauche das alles nicht zu wiederholen, was der Kollege Tuncel hier schon vorgetragen hat. Schule als staatliche Einrichtung zu veranlassen, ein, ich will das einmal vorsichtig ausdrücken, deutlich gefahrgeneigtes Angebot durchzuführen, ist einfach unsolide.
Wir alle wollen, dass Kinder und Jugendliche, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven schwimmen lernen, dass sie sich sicher im Wasser bewegen können. Das zu erlernen in trüben Gewässern und mit einer Fließgeschwindigkeit zum Beispiel bei Flüssen, die wir nicht immer kennen und die sich auch ändert, sind Gefahren, die wir ganz einfach nicht einschätzen können. Das sind übrigens auch Aussagendes Präsidenten der DRLG in Bremen, der sagt, ich würde nicht einmal als guter Schwimmer ohne Weiteres in die Weser oder in die Lesum oder in manche andere Flüsse gehen. Wir alle wissen, dass die Tidenrallye – und die Menschen sind immerhin mit dem Kanu unterwegs –, gelegentlich gestoppt werden muss, weil die Fließgeschwindigkeiten ein gefahrloses Sporttreiben auf diesen Flüssen nicht zulassen. Also kurz und gut: Ich glaube, dieser Antrag ist wirklich ein Antrag in eine vollkommen falsche Richtung, und er bringt mehr Gefahren, als dass er uns Abhilfe schafft.
Ich finde es auch, ehrlich gesagt, in Ihrem zweiten Punkt, nicht in Ordnung, die Verantwortung auf Kooperationspartner zu schieben, nämlich auf LSB, auf DRLG, auf die Schwimmvereine. Das ist eine Verantwortung, die Menschen, wie Übungsleiter tragen, die unseren Kindern Schwimmen beibringen. Soweit ich weiß, sind Schulen, Kindergärten und staatliche Einrichtungen bei der Unfallkasse Bremen versichert, wenn dennoch etwas passieren sollte. Ich weiß nicht, ob Sie mit denen gesprochen haben, ob diese sich dieser Zielrichtung des Schulschwimmens in offenen Gewässern oder in Flüssen und Seen in Bremen nähern würde.
Sie haben ja dann noch einmal dieses vor 100 Jahren – –. Ja, ganz so alt bin ich ja nicht,
aber ich habe auch das Schwimmen in einem Fluss gelernt. Ja, immer wieder und mit einer Begrenzung, wo man sich festhalten konnte, wenn man nicht mehr konnte. Allerdings möchte ich, glaube ich, auch einfach sagen, wir wissen nicht, wie viele Badeunfälle es vor 100 oder noch vor 50 Jahren gegeben hat. Wir wissen, dass es in diesem Jahr, trauriger Weise, eine Reihe von Badeunfällen gegeben hat. Was aber auch damals passiert ist, vor vielleicht 20, 30, 40 Jahren, das wissen wir nicht.
Um es ganz klar und deutlich zu sagen, Herr Zenner, ich bin ja auch für praktische und pragmatische Vorschläge, aber dieser Vorschlag ist wirklich nicht geeignet, um Kindern und Jugendlichen das Schwimmen zu lehren. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für die heutige Debatte ist die Mitteilung des Senats zum Thema „Schwerbehindertenausweis“ umbenennen. Vor gut einem Jahr haben wir hier im Parlament einen Antrag aller Fraktionen dieses Hauses intensiv diskutiert und den Senat
aufgefordert, hierzu eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, allerdings vorher auch eine Anhörung mit Betroffenen durchzuführen und ihre Wünsche und Forderungen mit einzubeziehen und diesen Wünschen und Forderungen Rechnung zu tragen. Daraus hat sich eine breite und intensive Diskussion auf sehr unterschiedlichen Ebenen entwickelt.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat, wie gesagt, im September letzten Jahres eine gut besuchte und gut dokumentierte Anhörung durchgeführt. Im Dezember hat sich das Behindertenparlament ebenfalls damit befasst. Kollegin Grönert hat es gesagt, auch auf Bundesebene hat es dazu bereits Befassungen gegeben. Man könnte jetzt zu diesem Thema sagen, der Weg ist das Ziel. In Netzwerken und Plattformen nimmt das Thema „Schwerbehindertenausweis umbenennen“ mittlerweile breiten Raum ein. Zahlreiche öffentliche Foren beschäftigen sich damit, und die Medien berichten.
Das ist gut so, denn es geht weniger oder nicht nur um die Umbenennung des Schwerbehindertenausweises, sondern vielmehr ist vielen Menschen klarer geworden, so hoffe ich jedenfalls, dass es um ein echtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung geht, somit um eine gleiche Teilhabe. Teilhabe ergibt sich nicht oder nicht nur aus einem Ausweis, sondern Teilhabe heißt Akzeptanz und Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung und heißt, miteinander zu leben.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Diskussion um eine Umbenennung schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft geleistet. Das Ressort hat eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Anhörung vorgenommen und in der Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft die weiteren Aufgaben, die sich daraus ergeben, beschrieben. Eine Umbenennung kann nur auf Bundesebene erfolgen, eine weitergehende Abstimmung auch auf europäischer Ebene ist durchaus wünschenswert. Denn wir wissen, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen Züge, Busse, öffentliche Einrichtungen im europäischen Ausland nutzen, und insofern ist sicherlich auch ein einheitlicher oder zumindest verständlicher Ausweis wünschenswert.
Eine breite Evaluation auch bundesweit kann mehr Aufschluss über weitere Notwendigkeiten für eine
echte Teilhabe geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines erneuten Dringlichkeitsantrags der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE hätte es nicht bedurft, zumal dieser Antrag keine neuen oder weitergehenden Punkte enthält, als sie nicht ohnehin schon in dem Bericht, nämlich unter dem Punkt „E. Handlungsoptionen“ beschrieben worden sind.
Im Übrigen gibt es aus dem April 2017 einen ganz klaren Beschluss dieses Parlaments, und der ist auch noch einmal am Schluss dieser Senatsvorlage benannt. Insofern gibt es also nichts Neues. Aus diesem Grund wird die Fraktion der SPD diesem Antrag auch nicht zustimmen. Grundsätzlich, und ich glaube, das ist von allen Rednerinnen und Rednern klar formuliert worden, gibt es eine große Bereitschaft, sich den Wünschen und den Anregungen, den Forderungen der Betroffenen nicht nur zu öffnen, sondern denen auch zu folgen. Das ist bei uns auch überhaupt nicht anders.
Lassen Sie mich noch einen Punkt sagen. Teilhabepass oder Teilhabeausweis, ich finde, diese Begrifflichkeit hat auch ein Stück weit Beliebigkeit. Ich glaube nicht, dass Teilhabepass die richtige Benennung ist, das habe ich übrigens auch in der damaligen Debatte gesagt. Zumindest im Moment verbinden wir mit Teilhabe etwas ganz anderes, als wir es hier im Bereich oder im Zusammenhang mit Menschen mit Beeinträchtigung, mit Behinderungen interpretieren.
Ich will Ihnen abschließend noch zwei aktuelle Dinge berichten. Zum einen, auch das ist angesprochen worden, gibt es ja in verschiedenen Bundesländern diese Hülle, die über den Ausweis gezogen wird, mit dem Begriff Schwer-in-Ordnung-Ausweis. Den gibt es übrigens auch in Bremen beim Amt für Versorgung und Integration. Ich habe mir sagen lassen, bisher gibt es daran, ich will nicht sagen kein Interesse, zumindest sind keine abgefordert worden. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt, und den fand ich außerordentlich interessant: Ich habe vor eineinhalb Wochen noch einmal einen Besuch in der Delmestraße bei der Schulklasse gemacht, die uns mit ihrer Initiative auf diesen Weg gebracht hat. Es war eine sehr interessante und sehr aktive, intensive Diskussion, die am Ende durchaus kein einheitliches Bild ergeben hat für eine Umbenennung.
Ich will sagen, es ist sehr ambivalent. Ich finde es gut, sich auf der Bundesebene jetzt insgesamt damit zu befassen. Das hat auf alle Fälle diese Initiative der Schülerinnen und Schüler der Delmestraße ausgelöst, und dafür können wir dankbar sein. Das einen Schritt vorangebracht zu haben, das ist ein wichtiger und ganz entscheidender Schritt in unserer Gesellschaft. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier heute als Vertreterin meines Kollegen Mustafa Güngör, der leider erkrankt ist, und ich bin nicht Mitglied der Bildungsdeputation. Gleichwohl darf ich wirklich aus vollem Herzen sagen, das ist ein Thema, was mich bewegt und mir auch sehr am Herzen liegt.
Lange Zeit wurden Kinder je nach ihrer angeblichen Leistungsfähigkeit in verschiedene Schulen sortiert, statt sie individuell zu fördern, wurde ein Teil von ihnen auf Haupt- und Förderschulen geradezu abgeschrieben. Allzu oft war das falsch, nicht
selten mussten die jungen Menschen lange und schwierige Umwege in Kauf nehmen, um an entsprechende Schulabschlüsse zu kommen. Ehrlich gesagt, mich stört es, dass von verschiedenen Seiten immer wieder versucht wird, Inklusion als schönen Traum und nicht umsetzbar zu diskreditieren.
Inklusion ist machbar und eine Aufgabe für uns alle. Sie ist nicht nur eine Aufgabe für das Bildungssystem.
Fakt ist, viele Schulen agieren in diesem Bereich vorbildlich und erfolgreich. Es gibt viele positive Beispiele für die Inklusion, übrigens auch an Gymnasien. Für die SPD-Fraktion steht fest: Inklusion ist ein fester Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention und schon daher nicht verhandelbar. Bei Inklusion geht es keineswegs, Herr Dr. vom Bruch, um ein Prinzip oder um das Ob. Inklusion ist für mich eine Haltung.
Diese Haltung – ich darf das vielleicht sagen – ist mir sehr nahegekommen in der Zusammenarbeit für und mit Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung. Alle, wie sie da waren, Vanessa und Mike, Oliver und Ayse, haben mir gezeigt, was Inklusion heißt. Sie haben sie mir eigentlich geschenkt oder vertieft, und dafür bin ich sehr dankbar.
Inklusion lässt Kinder über sich hinaus wachsen. Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis sind im besten Sinne bildend. Ich freue mich, dass behinderte und nicht behinderte Kinder miteinander und voneinander lernen, dass Sie sich unbefangen begegnen, statt auszugrenzen.
Warum wird Inklusion dennoch immer wieder kritisch diskutiert? Weil sie besondere Anforderungen und auch Herausforderungen bedeutet und auch Unsicherheiten hervorruft! Keine Frage, wir müssen noch besser werden, was Ressourcen und Rahmenbedingungen angeht, und daran hat und wird das Bildungsressort arbeiten.
Ich will es aufgreifen, Gegenstand der Großen Anfrage der Grünen sind Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, deren Anteil in den letzten Jahren – das ist schon gesagt worden – stark angestiegen ist. Diese Beeinträchtigungen, die von temporären individuellen Problemlagen bis hin zu manifesten Störungsbildern reichen können, stellen die Schule vor große Herausforderungen und erfordern jeweils unterschiedliche Antworten. Das aktuelle Konzept enthält drei Module von a) zusätzlicher sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Unterstützung an der Regelschule und durch das zuständige ReBUZ über b) eine vorübergehende zeitweilige außerschulische Förderung durch das ReBUZ bis hin zu c) Beschulung im Förderzentrum in der Schule an der FritzGansberg-Straße.
Derzeit können wir aufgrund des stark angestiegenen Anteils von stark verhaltensauffälligen Kindern noch nicht auf die Kompetenz des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße verzichten. Deshalb ist auch gerade seine Fortführung beschlossen worden. Die Debatte um die Fortführung hat deutlich vor Augen geführt, dass es sowohl einer besseren Ausstattung bedarf als auch einer Weiterentwicklung und eines Ausbaus der Konzepte und Modelle, um die schulische Teilhabe dieser Schülerinnen und Schüler mit besonderen und komplexen psychosozialen Problemlagen langfristig und dauerhaft sicherzustellen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe gebildet, und die Vorbereitungsgruppe erstellt einen Zeit-Maßnahmen-Plan für die Arbeit der AG, auch weil – und hier komme ich auf den Evaluationsbericht zum Bildungskonsens, der zeigt, dass es einer Personalverstärkung bedarf – die Didaktik und die Methodik des inklusiven Unterrichts weiterentwickelt werden müssen.
Wichtig ist, und das sagt die Antwort des Senats deutlich aus: Der Inklusionsanteil insbesondere von Schülerinnen und Schülern mit sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen kann sich niemals nur allein an die Schule richten. Emotionale, soziale und schulische Kompetenzen und Fähigkeiten sind die Basis für ein selbstbestimmtes und zukunftsfähiges Leben. Diese Lern- und Bildungsprozesse können nicht isoliert betrachtet werden und auch nicht allein von Schule gemeistert werden. Erforderlich ist daher eine enge verbindliche Zusammenarbeit zwischen den für Bildung und Erziehung verantwortlichen Trägern, Institutionen und Fachkräften untereinander und mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler. Dafür und genau dafür steht gerade auch das Modell der Übergangsklassen.
Ich komme zu einem weiteren Thema, Stabilisierungsklassen! Genau dies soll in diesen sogenannten Stabilisierungsklassen geschehen, das Konzept wird gerade gemeinsam mit den Schulen erarbeitet. Hier sollen Sozialpädagogen dafür Sorge tragen, dass die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Institutionen und Fachkräfte gewährleistet ist. Es handelt sich dabei um temporäre Lerngruppen, in denen das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Auffälligkeiten vor allem im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung innerhalb der Schulen gezielt von Sonderpädagoginnen und -pädagogen und Sozialpädagoginnen und -pädagogen gefördert werden.
Der Bereich der Inklusion ist in den letzten Jahren sukzessive mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet worden. Die Ausstattung konnte dabei aber mit den wachsenden Belastungen an den Schulen nicht Schritt halten. Ja, das ist so. Wir sind immer noch unterhalb der Ausstattung, die Hamburg oder Berlin hat. Deshalb haben wir für den laufenden Doppelhaushalt erneut zusätzliche Mittel bereitgestellt, unter anderem haben wir die personelle Aufstockung – das ist hier auch schon gesagt worden – der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren beschlossen, die vor allem dem Förderbereich „emotionale und soziale Entwicklung“ zugutekommen wird. Darüber hinaus zusätzliche Ressourcen für Schulen in schwieriger Lage und die Einrichtung von Stabilisierungsklassen an Grundschulen mit besonderen Herausforderungen!
Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass die Fortführung des Inklusionsmaster und die Einrichtung des Studiengangs inklusive Pädagogik für den Lehramtstyp Oberschule/Gymnasium zum Wintersemester 2018/2019 an der Universität Bremen finanziell abgesichert wird.
Lassen Sie mich abschließend ganz kurz auf die Anträge der LINKEN und der CDU eingehen! Der Kollege Herr Dr. Güldner wird das auch in seinem weiteren Redebeitrag noch tun. Wir haben den Evaluationsbericht seit einigen Wochen vorliegen. Wir werden uns am 12. Juni, Herr Dr. Güldner, soweit ich weiß, im Unterausschuss Inklusion insbesondere mit dem Thema Inklusion beschäftigen. Insoweit wird das noch einmal sehr breit und fachlich auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Schule für alle und vielen anderen diskutiert werden.
Ein Großteil der konkreten Forderungen der LINKEN hat sich mit dem Schwerpunkt im Bereich Bildung und insbesondere der Inklusion im jetzigen Doppelhaushalt erledigt. Nicht alle, Frau Vogt, bevor Sie jetzt gleich rufen, nicht alle! Auch die von der CDU geforderten Maßnahmen sind in der weiteren Bearbeitung. Wir sind in einem Prozess, der sich mit dem Bildungskonsens beschäftigt. Inklusion bleibt für uns, die SPD-Fraktion, ein gemeinsamer Lernprozess, ich will es einmal so ausdrücken. Wir müssen hier mehr machen, auch das ist klar, aber wir wollen Inklusion, und wir müssen Inklusion gemeinsam leben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen, kleine Menschen wie große Menschen, müssen schwimmen können. Zu viele Menschen - Kinder, Heranwachsende und Erwachsene - können nicht schwimmen. Die Konsequenz daraus: Die Aufgabe muss intensiv und intensiver angegangen werden.
Die erste Aufgabe ist die grundsätzliche Verbesserung der Schwimmfähigkeit unserer Kinder. Wir müssen feststellen, dass schwimmen zu lernen noch vor einigen Jahren ganz selbstverständlich
eine Aufgabe war, die in den Familien wahrgenommen wurde. Zumindest der Besuch von Freibädern oder Badeseen und die Wassergewöhnung gehörten zum sommerlichen familiären Freizeitvergnügen. Das ist aus ganz unterschiedlichen Gründen heute anders. Darauf muss reagiert werden.
Der Senat hat das mit der Einberufung eines sogenannten Schwimmgipfels im Sommer 2017 auch getan. Die zuständigen Ressorts Sport, Bildung und Gesundheit, die Bädergesellschaften, der Magistrat Bremerhaven sowie die Vereine und Verbände im Schwimmbereich, die DLRG und auch der Landessportbund haben ein. Interesse daran, dass schwimmen und schwimmen lernen weiterentwickelt werden, und sie haben das in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gemacht sowie Überlegungen für konkrete Maßnahmen erarbeitet. Dass die Verbände sich hier auch bisher schon und weiterhin stark und intensiv engagieren, verdient Anerkennung und Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu den einzelnen Anträgen! Das Thema ist uns, der SPDFraktion, zu wichtig, als dass wir den Antrag der CDU und FDP einfach nur ablehnen. Es gibt Punkte, deren Zielrichtung gut ist.
Ich werde gleich noch darauf kommen!
Gleichwohl sind dort Punkte aufgeführt, die wir sehr kritisch sehen oder schlicht für unrealistisch halten. Wir hätten uns sicherlich gewünscht, dass Sie, die CDU, in der Debatte über Bäderkonzepte, auch Finanzierungen und Ressourcen dafür deutlich machen. Das wäre mein Interesse.
Wenn hier von der Kollegin von der FDP gesagt wird, zurzeit fehlten die Ressourcen: Ja, und deswegen ist es, glaube ich, an einigen Stellen auch unrealistisch, wie Sie Ihre Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt stellen!
Herr Strohmann, wenn ich einmal diesen Gedanken zu Ende führen könnte, der Ihnen vielleicht deutlich macht, dass einer der Punkte, die Sie dort aufgeführt haben, nicht zum Erfolg führen kann! Sie schreiben dort, es solle für Kinder unter sechs Jahren freien Eintritt geben. Ich glaube, das ist durchaus etwas, das auch realistisch umzusetzen ist, nur, was hilft es? Diese Kinder werden nicht allein und ohne ihre Eltern in die Bäder gehen können. Das heißt, damit haben Sie überhaupt nichts erreicht, und damit haben Sie genau die Familien ausgeschlossen, die wir auch ganz besonders im Blick haben. Das ist eine Aufgabe, der wir uns stellen wollen,
dass alle Kinder schwimmen lernen, und nein, das ist kein Schwachsinn, das ist die Realität.
Genau an den Punkten soll es ansetzen, dass Kurse und Angebote außerhalb der Schule erweitert werden, um Kinder und Eltern früher einzubeziehen. Das Thema Wassergewöhnung soll möglichst vor dem Schulschwimmunterricht stattfinden, um so Zeit und Raum für das sichere Schwimmen zu schaffen.
Es wird interessant sein, wie sich die Erfahrungen in Bremerhaven darstellen. Dort wird zurzeit versucht, im Rahmen von kompaktem Blockunterricht schwimmen zu lehren. Fachleute halten übrigens das Vorziehen, wie es auch eine Ihrer Forderungen ist, von Schwimmen auf die erste Klasse der Grundschule für nicht sach- und fachgerecht. Allerdings kann man überlegen, ob eine Verlegung in das zweite Halbjahr der zweiten Klasse und das erste Halbjahr der dritten Klasse erfolgt, um dann Zeit für diejenigen zu haben, die es noch nicht können, und das zweite Halbjahr des dritten Jahrgangs zu nutzen.
Unser besonderes Augenmerk liegt ganz zweifellos bei den Kindern. Gleichwohl, dass mittlerweile zu viele Erwachsene, aus welchen Gründen auch immer, nicht schwimmen können, stellt absolut ein Problem dar. Oft kommen leider bei Heranwachsenden und Erwachsenen zu mangelnder
Schwimmfähigkeit auch noch Wagemut, Übermut, Alkohol oder Überschätzung hinzu. Deshalb ist es gut, dass Schwimmvereine und der LSB im Erwachsenenbereich besonders aktiv sind.
Ich komme zum Schluss! Diese Aktivitäten müssen auch weiter unterstützt werden.
Wir erwarten von den zuständigen Ressorts bis Ende September ein Konzept. Bei der Erstellung müssen die Unterzeichner der Erklärung von Beginn an mit einbezogen werden. Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag, weil er deutlich macht, dass wir hier an allen Interesse haben, an Kindern, Heranwachsenden, Erwachsenen und allen, die bisher nicht schwimmen können! - Vielen Dank!