Günter Schlüterbusch

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 14/3038 abzulehnen. Mit dem gleichen Stimmenergebnis hat auch der mitberatende Ausschuss für Jugend und Sport entschieden.
Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Auch wenn sich diese Ablehnung bereits in der ersten Plenarberatung des Antrages am 24. Januar 2002 abzeichnete, so hat der Ausschuss doch versucht, den vielschichtigen Problemen der Jugendkriminalität und deren konsequenter Bekämpfung
nicht nur im Wege der üblichen Ausschussberatungen nachzugehen. Vielmehr war er bemüht, durch die Anhörung von Jugendpsychologen, Jugendstaatsanwälten, Richtern, Kriminologen und des Leiters einer Jugendanstalt sich - auch über die Landesgrenzen hinweg - sachkundig zu machen.
Indes ist das Ergebnis dieser Anhörung zumindest nach Auffassung der Ausschussmehrheit keineswegs eindeutig.
So ist die in Nr. 1 des Entschließungsantrages enthaltene Forderung, Richtern bei der Verurteilung von jugendlichen Straftätern zukünftig auch die Möglichkeit zu geben, neben einer Bewährungsstrafe auch Jugendarrest als eine Art „Warnoder Einstiegsarrest“ anordnen zu können, ebenso auf Zustimmung wie auf Ablehnung gestoßen.
Kaum anders verhält es sich zu Nr. 2 des Antrages. Keiner der Sachverständigen hat die darin enthaltene Forderung, das Fahrverbot als Zuchtmittel des Jugendstrafrechts zu verankern, als wirklich Erfolg versprechend angesehen. Vielmehr überwog die Skepsis, dass als Folge dessen gerade ein „Abgleiten“ in Folgedelikte befürchtet werden müsse.
Einig waren sich die Sachverständigen zwar in der Beurteilung der in der Nr. 3 geforderten Verhängung einer Sanktion „Meldepflicht“; ebenso bestand allerdings Einigkeit darüber, dass es hierfür keiner gesetzlichen Regelung bedürfe, weil die Meldepflicht nach § 10 Jugendgerichtsgesetz auch heute schon verhängt werden könne.
Durchgängig kontrovers diskutiert worden ist die Frage, in welchen Fällen das Jugendstrafrecht oder aber das Heranwachsendenstrafrecht Anwendung finden solle. Insbesondere diejenigen Sachverständigen, die in ihrer praktischen Arbeit täglich mit straffälligen Jugendlichen in Berührung kommen, haben sich hier eher für ein einheitliches Heranwachsendenstrafrecht und damit für die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen.
Für wenig Erfolg versprechend, weil im Regelfall kaum anwendbar, haben die Sachverständigen schließlich die in Nr. 5 des Antrages behandelten Vorschläge zur Einführung eines so genannten „Beschleunigten Verfahrens“ angesehen. Zumeist stehe schon das Erfordernis, sich ein umfassendes Bild von einem jugendlichen Straftäter machen zu müssen, einer Verfahrensbeschleunigung entgegen.
Die Sprecher der antragstellenden CDU-Fraktion räumten in den der Anhörung folgenden Ausschussberatungen zwar ein, dass die Anhörung kein einheitliches Meinungsbild ergeben habe, hielten jedoch angesichts der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit zu einer konsequenteren Bekämpfung der Jugendkriminalität unverändert an ihrem Antrag fest.
Dagegen bekräftigten die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Hinweis auf die Ergebnisse der Anhörung die Ablehnung des Antrages. Selbst wenn man der Auffassung sei, es bedürfe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität weiterer - auch rechtlicher - Schritte, so habe doch das Ergebnis der Anhörung gezeigt, dass es die im CDU-Antrag enthaltenen Vorschläge jedenfalls nicht sein könnten. Deshalb sei es auch nur folgerichtig, den Antrag abzulehnen. Wenn die CDUFraktion meine, andere Vorschläge unterbreiten zu sollen, so sei ihr dies nicht verwehrt. Dann reiche es jedoch nicht aus, auf dem vorgelegten Antrag zu beharren; dann müssten entsprechende Formulierungsvorschläge in die Beratungen eingeführt werden , über die man sich dann erneut auseinander setzen könne.
Soweit zum wesentlichen Inhalt der Beratungen im federführenden Ausschuss. Ich bitte Sie namens des Ausschusses, den Antrag in der Drucksache 14/3038 abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Binsenwahrheit, dass unsere moderne Industriegesellschaft nicht nur vielfältig und vielschichtig ist, sondern zum Teil auch bis in kleinste Verästelungen hinein vielfältig und vielschichtig organisiert ist. Dabei werden allerdings auch manche Bereiche ganz ausgelassen oder in den Hintergrund gedrängt, um urplötzlich, wenn
das öffentliche oder veröffentlichte Interesse es will, im Rampenlicht zu stehen. Dazu gehört beispielsweise das Bestrafungsverfahren. Viele interessieren sich nach meinem Eindruck wenig für den Strafvollzug, sondern mehr für spektakuläre Straftaten, Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen. Die Gesellschaft geht einfach davon aus, dass er funktioniert. Sie kümmert sich aber wenig oder gar nicht darum, wie er funktioniert. Ich meine, das ist die falsche Sichtweise.
So, wie durchaus zu Recht gefordert wird, bei Auffälligkeiten im öffentlichen Bereich - Stichworte „Gewalt“ und „Sachbeschädigungen“ - hinzuschauen, statt wegzuschauen, ist dieses Verhalten auch bei der Verhängung und beim Vollzug von Strafen angebracht. Es ergeben sich in Teilbereichen daraus zwangsläufig Fragen nach Art und Umfang der Bestrafung. Dabei geht es nicht um Veränderungen für Schwerverbrecher oder Gewalttäter, Menschen also, vor denen die Gesellschaft ohne Wenn und Aber geschützt werden muss. Andere Bereiche aber, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Entschließungsantrag anspricht, sind durchaus diskussionswürdig.
Ich habe Verständnis dafür, dass eine Oppositionspartei ihre Vorschläge und Ideen zunächst mit Vorhaltungen gegen die Regierung verbindet. Dabei wird dann natürlich schnell all das vergessen, was diese zusammen mit der sie tragenden Partei eingeleitet, durchgeführt oder auf den Weg gebracht hat. Christian Pfeiffer ist nun einmal, ob Ihnen das passt oder nicht, ein innovativer, kreativer und konsequenter Justizminister, der keine Denkverbote kennt.
Erlauben Sie mir nun einige Anmerkungen zum Handeln der Regierung. Der Überbelegung der geschlossenen niedersächsischen Vollzugsanstalten wird keineswegs allein mit der Schaffung zusätzlicher Haftplätze begegnet. Ich nenne in diesem Zusammenhang insbesondere Maßnahmen wie die Abschiebung ausländischer Straftäter nach teilweiser Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe und die Gnadenerweise anlässlich des Weihnachtsfestes sowie vollzugsorganisatorische Maßnahmen wie die vermehrte Einweisung bestimmter Verurteilter in den offenen Vollzug nach dem Vorbild NordrheinWestfalens.
Das in der JVA Hannover begonnene Projekt der Untersuchungshaftvermeidung wird nach einer etwa dreijährigen Erprobung wissenschaftlich evaluiert. Ein abschließender Bericht dazu liegt zwar noch nicht vor, es kann jedoch bereits festgestellt werden, dass es in einer nicht unbedeutenden Anzahl von Einzelfällen zu einer Beschleunigung des jeweiligen Strafverfahrens und damit einhergehend zu einer Verkürzung der Dauer der Untersuchungshaft um immerhin durchschnittlich 14 Tage je Gefangenen gekommen ist.
Zur Abschiebehaft nur so viel: Innen- und Justizministerium bemühen sich gemeinsam, die Dauer der Abschiebehaft weiter zu verkürzen.
Der Autor Martin Klingst hat in der Zeitung Die Zeit vom 11. April 2002 unter der Überschrift „Einsperren ist teuer und sinnlos“ bedenkenswerte Ausführungen gemacht, die vielleicht, Herr Kollege Schröder, Pate standen für Ihren Antrag.
Unser Einsatz geht in die Richtung: Wo und wie können intelligente Strafzumessungen Haftstrafen vermeiden, dadurch Familien entlasten statt belasten und trotzdem dazu beitragen, dass es nicht zu Rückfällen kommt? „Schwitzen statt Sitzen“ ist die griffige Formulierung für einen Teilbereich, nämlich für Täter, die mit einem geringfügigen Strafmaß belegt werden. Andere Formen, wie sie auch im Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Teil enthalten sind, wären: Bei Ersttätern vermehrt Strafen zur Bewährung aussetzen; die Nichtzahlung von Geldstrafen mit der Verpflichtung zu gemeinnützigen Arbeiten ahnden; prüfen, ob nicht Fahrverbote auch außerhalb von Verkehrsdelikten geeignete Strafmaßnahmen sind; gemeinnützige Arbeiten anordnen, statt Geld- oder Freiheitsstrafen zu verhängen.
Solche Überlegungen sind Denkanstöße. Sie können und dürfen nicht zu schematischen Regelungen führen, weil die Richter Ermessensspielräume brauchen.
Alle von mir dargestellten Möglichkeiten sind Bestrafungen, die spürbar sind und spürbar bleiben sollen. Sie werden aber die Haftanstalten deutlich entlasten - mit wiederum positiven Folgen für Gefangene und vor allen Dingen auch für die Bediensteten. Sie passen aber auch zu anderen Initiativen unserer Fraktion - wie das Betreuungsrecht, das wir am Vormittag besprochen haben – mit dem Ziel, durch Verfahrensänderungen Kosten einzusparen, ohne Qualität zu minimieren. Deshalb
sollten wir bei Übereinstimmung in der Sache gemeinsam nach Lösungen suchen. Probleme und Kosten schaffen wir nicht durch parteiliche Streitigkeiten aus der Welt, sondern durch konkretes Handeln. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Minister, ich möchte von Ihnen erstens gerne wissen, welche Straftaten dem Täter-OpferAusgleich überwiegend zugewiesen werden, und zweitens erfahren, wie Sie die Zuweisungspraxis beurteilen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder sind die Erwachsenengeneration von morgen und haben einen Anspruch darauf, dass wir heute alle Anstrengungen zur Stärkung ihrer Lebensgrundlagen und ihres eigenen Lebens unternehmen. Deshalb bedaure ich es außerordentlich, dass die Oppositionsfraktionen die gemeinsame Linie bei dieser Problematik verlassen haben. Ich meine, es wäre gut, wenn wir da wieder zusammenfänden, denn die Problematik geht uns alle an.
Die Beantwortung unserer Großen Anfrage enthält eine Fülle von Informationen, die positiv bewertet, was positiv ist. Davon gibt es eine ganze Menge. Gleichzeitig wird dort Handlungsbedarf benannt, wo dieser angezeigt ist. Deshalb haben wir das Instrument der Großen Anfrage gewählt, um daraus Entschließungsanträge zu formulieren. Es ist eine nicht zu bestreitende Tatsache, dass die Ursache vieler der so genannten Zivilisationskrankheiten im Kindes- und Jugendalter liegen, aber auch im familiären und sozialen Umfeld. Hier sind alle Politikbereiche angesprochen, nicht nur die Ge
sundheitspolitik, weil diese sonst zu einem Reparaturbetrieb verkommen würde.
Wichtig ist die Aussage, nicht nur möglichst viele Daten und Fakten zu sammeln, sondern sie transparent zu machen und Lösungsvorschläge daraus zu erarbeiten. Es wird niemand bestreiten, dass Vorsorge und Früherkennung im Rahmen der Prävention den höchsten Stellenwert haben. Wir begrüßen daher eine Reihe von Landesförderungen für spezifische und nicht spezifische Präventionsmaßnahmen zur Persönlichkeitsstärkung, Wissensund Kenntnisvermittlung über konkrete Kinderund Jugendschutzprojekte, Multiplikatorenfortbildung und Elternhilfe. Hier ist insbesondere die Hinwendung zu neuen Perspektiven zu loben. Denn im Rahmen diverser Bündnisse mit Kooperationspartnern werden jetzt regionale Präventionskonzepte erarbeitet.
Allein die Tatsache, dass in Niedersachsen von jährlich 70 000 bis 80 000 Neugeborenen etwa 70 bis 80 vom Stoffwechsel-Screening profitieren, ist ermutigend. Im Klartext heißt das, dass unter 1 000 Neugeborenen ein Kind ermittelt wird, das dringend sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf, um eine schwere Krankheit zu verhüten - dank der in unserem Land angewandten diagnostischen Möglichkeiten, die über die Regeluntersuchung der Richtlinie hinausgehen.
Die Problematik des Zentrums für Hörgeschädigte, Herr Dr. Winn, möchte ich nur kurz erwähnen. Mir ist nicht bekannt, dass in diesem Bereich Mittel gekürzt werden sollen, wie Sie es angesprochen haben.
Die Tatsache, dass die Zahl der U-Untersuchungen im Neugeborenen- und Säuglingsalter steigt und bei Kindern deutscher Herkunft bei über 90 % liegt, ist erfreulich. Nicht erfreulich ist - da teile ich die Meinung von Frau Janssen-Kucz -, dass bei Kindern ausländischer Herkunft, für die das vorgesehene Untersuchungsheft vorlag, die Inanspruchnahme der Leistung zwischen 10 bis 20 % niedriger ist als bei Kindern deutscher Herkunft. Das ist ein deutliches Signal dafür, dass ein verstärktes Handeln erforderlich ist. Dies gilt auch für die
Grundimmunisierung der Kinder durch die empfohlenen Impfungen.
Immer mehr Menschen, insbesondere viele Kinder und Jugendliche, leiden an Allergien und Asthma. Allergisch sensibilisiert ist etwa ein Drittel der Bevölkerung. Diese Krankheiten bedeuten eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten. Die Einschränkung der Lebensqualität ist für jeden Menschen ein großer Einschnitt. Wie viel schwerer wiegt sie dann bei den Kindern? Deshalb ist auch das vom Land geförderte Untersuchungsprogramm zu begrüßen, das ermitteln soll, ob die Abluft aus Intensivtierstallungen - Stäube, Keime, Gasbestandteile - einen Einfluss auf Allergien oder Atemwegserkrankungen bei in der Nachbarschaft lebenden Kindern hat. Die Ergebnisse werden im nächsten Jahr erwartet.
Unter Bezugnahme auf die Debatte über die Versorgung schwerstkranker Kinder möchte ich kurz die Problematik ansprechen, dass die Krankenkassen die spezielle Kinderkrankenpflege vergütungsmäßig so behandeln wollen wie andere Krankenpflegedienste.
Nein, danke, ich möchte nicht.
Dabei wird keine Rücksicht auf die besonderen Pflegeanforderungen und auch nicht auf die Tatsache genommen, dass Erwachsenenpflegedienste die Krankenpflege dieser Kinder ablehnen, weil ihnen das Fachwissen fehlt. Ich hätte bei den Kostenträgern diesbezüglich mehr Sensibilität erwartet und kann nur hoffen, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen zugunsten einer Regelung für die Kinder ausgehen.
Es gibt in diesem Bereich wie auch in anderen Bereichen noch viel zu tun. Das verschweigt die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für
Frauen, Arbeit und Soziales keineswegs. Auch ich danke der Ministerin und ihrem Haus herzlich für die umfangreichen und aussagekräftigen Antworten.
Das Parlament kann und sollte sich an der Aufgabe Gesundheit für Kinder permanent und tatkräftig beteiligen, weil es keine bessere Zukunftsinvestition gibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter gebe ich Ihnen die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen weiter, der Ihnen in der Drucksache 2851 einstimmig empfiehlt, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen - überwiegend rechtstechnischen Änderungen zuzustimmen. Der Gesetzentwurf ist notwendig, um insgesamt 47 Landesgesetze an die Währungsumstellung zum Jahresende anzupassen.
Den übrigen Bericht gebe ich zu Protokoll.
Geändert werden alle Vorschriften, in denen Geldbeträge genannt werden. Dazu gehören vor allem zahlreiche Bußgeld- und Rundungsvorschriften. Im Regelfall erfolgt die Umstellung der Beträge im Verhältnis zwei Deutsche Mark zu einem Euro. In vielen Fällen wird aber, um einprägsamere Beträge zu erreichen, eine „Glättung“ des umgerechneten Eurobetrages vorgenommen.
Auf Anregung des mitberatenden Ausschusses für innere Verwaltung zu Artikel 20 des Gesetzentwurfs soll im Niedersächsischen Datenschutzgesetz die Verweisung auf das Bundesdatenschutzgesetz aktualisiert werden.
Außerdem schlägt der Ausschuss nicht nur eine Bereinigung der unübersichtlich gewordenen Vorschrift über die Auslagenerstattung (§ 13 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes) vor, sondern auch eine Änderung der Erstattungsregelungen zwischen Behörden. Künftig sollen Auslagen auch zwischen Behörden desselben Rechtsträgers erstattet werden, wenn sie jeweils mehr als 25 Euro betragen. Diese Änderung liegt angesichts der Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung nahe. Damit hängt auch die rechtstechnische Folgeänderung in § 14 desselben Gesetzes zusammen.
Die Streichung der Artikel 13 und 21 wurde vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfohlen, weil das Haushaltsbegleitgesetz 2002 diese Bestimmungen aufnehmen soll.
Über die Regelungen des Entwurfs und die wenigen Änderungsvorschläge hierzu bestand in den Ausschussberatungen - auch in den mitberatenden Ausschüssen - Einigkeit. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf in dieser geringfügig geänderten Fassung zuzustimmen.
Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Ihnen kurz Folgendes sagen:
Die kürzlich erschienene Beilage einer großen Tageszeitung über Europas neues Geld trug die Überschrift „Goodbye, Pfennig - Wir ehren jetzt den Cent“. Diese Kurzformel wandelt nicht nur ein bekanntes Sprichwort ab, sondern passt auch zu dem Tagesordnungspunkt, mit dem wir uns gerade beschäftigen. Denn trotz unterschiedlicher Befürchtungen, Einschätzungen und Bewertungen - die Skala reicht dabei von der Aussage „Die Mark lebt im Euro weiter“ über die Wahl zwischen Pest und Cholera bis zu der Charakterisierung „eine echte Erfolgsstory“ löst der Euro ab 1. Januar 2002 die DM als Zahlungsmittel ab.
Die Währungsumstellung betrifft nicht nur den Bargeldverkehr, sondern wirkt sich zwangsläufig
auf sämtliche Rechtsinstrumente aus, die DMBeträge numerisch benennen. Theoretisch könnte diese Regelung unverändert weitergelten mit der Maßgabe, die DM-Beträge mit dem offiziellen Umrechnungskurs umzurechnen.
Unsere Fraktion schließt sich jedoch ausdrücklich der Begründung der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf an, die die Feststellung enthält: Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit, der Förderung einer größeren Akzeptanz der Euro-Umstellung, der Signalwirkung des Vorgehens des Landes für den kommunalen Bereich und der Verwaltungspraktikabilität ist eine Umwandlung niedersächsischer betragsrelevanter Rechtsvorschriften erforderlich. Dadurch wird ein einheitliches Verwaltungshandeln gesichert, das auch der Rechtssicherheit dient, vor allen Dingen bei Bußgeld- und Rundungsvorschriften.
Hier feiert also nicht, wie vermutet werden könnte, die deutsche Regelungswut fröhliche Urstände. Das Niedersächsische Euro-Anpassungsgesetz erleichtert vielmehr in Teilbereichen, in denen die Zuständigkeit des Landes gegeben ist, die Währungsumstellung.
Es erweitert damit auch die Vertrauensbasis für die Bürgerinnen und Bürger, die der Währungsumstellung leider immer noch zum Teil skeptisch gegenüberstehen. Trösten wir uns mit zwei Aussagen zum und über Geld, die sowohl für die DM als auch für den Euro gelten. Johann Nepomuk Nestroy sagte einmal: „Die Phönizier haben das Geld erfunden. Warum bloß so wenig?“ - Von George Bernard Shaw stammt die Aussage: „Geld ist nicht alles. Aber viel Geld ist schon etwas.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Hause wird gelegentlich darüber geklagt, dass die Beratungsphase mancher Anträge zu lange dauert. Ein positives Beispiel ganz anderer Art ist jedoch der Antrag meiner Fraktion mit der Überschrift
"Flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder sicher stellen", der am 22. Februar 2001 in das Parlament eingebracht wurde und heute in geänderter Fassung als gemeinsamer Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorliegt.
Alle Fraktionen waren sich darin einig, dass für die von uns aufgegriffene Problematik Handlungsbedarf besteht, der keine weitere Verzögerung duldet. Dadurch wurde das ehrliche Bemühen deutlich, konkret etwas für Familien in Not zu tun. Schwere, unheilbare Erkrankungen sind für Betroffene und ihre Angehörigen Einschnitte, Herausforderungen, auf die sich keiner vorbereiten kann. Wie viel schwerer ist eine solche Situation aber dann, wenn die Patienten Kinder sind. Ich gebe gerne zu, dass meine Betroffenheit eintrat, als mich die Initiative "Kinderhospiz Löwenherz" sensibel machte.
Weil schon in der ersten Beratung von allen, die dazu gesprochen haben, unterschiedliche Betrachtungen angestellt wurden, denen nicht zu widersprechen ist, erlaube ich mir ein Zitat aus einem Zeitungsbericht, um das Problembewusstsein zu verstärken. Dort heißt es:
„Dem kleinen Krümel, der eigentlich Karl Löwe heißt, geht es gar nicht gut. Krümel ist sehr krank, hoffnungslos krank. Die Furcht vor dem Tod legt sich wie ein kaltes Tuch um seine Seele, vor allem, weil Krümel drüben in der anderen Welt seinen heiß geliebten Bruder Jonathan vermissen wird, den alle Löwenherz nennen, weil er so tapfer ist.
Auch wenn diese Schilderung der schwedischen Autorin Astrid Lindgren nur ein Märchen ist, gibt es in der Realität viele kleine Krümel, häufiger sogar, als die Gesunden glauben. Manche dieser totkranken Krümel haben einen älteren Bruder oder eine ältere Schwester, auch wenn diese nicht unbedingt Johanna oder Jonathan heißen müssen. Meist sind die Geschwister ebenfalls ganz schön tapfer, auch wenn ihnen ihr Verhalten ganz normal erscheint und gewiss auch ist. Aber selbst die stärksten Löwenherzen brauchen im wirklichen Leben irgendwo eine Tankstelle, um Körper wie Seele Rast zu gönnen und
frische Energie zu laden, von den Eltern des kranken Kindes ganz zu schweigen, deren eigene Löwenherzen viel, sehr viel Kraft brauchen.
Wahrscheinlich ist dem einen oder anderen Technokraten das Problem nur aus der Aktenlage bekannt. Vielleicht würde ein Besuch in einer betroffenen Familie die politische Entwicklung beschleunigen.“
So weit das Zitat. Selbst dann, wenn wir den Beschluss vermutlich mit einer breiten Mehrheit fassen, wird für die Betroffenen nicht sofort alles anders, nicht sofort alles besser. Das zeigen Stellungnahmen von Kostenträgern, die mir vorliegen, deutlich. Darin heißt es zum Beispiel:
„Wir bitten Sie, uns ausführlich darzulegen, wie Sie die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Hospizes garantieren können. Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation bitte, dass die Pflegekassen in einer eventuellen Entgeltvereinbarung eine Auslastung von mindestens 80 % unterstellen. Aufgrund der geführten Diskussionen möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass bei den Landesorganisationen der niedersächsischen Pflegekassen erhebliche Zweifel bestehen, ob die vom Gesetz geforderte Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit für ein Kinderhospiz überhaupt erreichbar ist.“
In einem weiteren Schreiben heißt es:
„Wir bitten Sie, uns ausführlich darzulegen, wie Sie die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Kinderhospizes garantieren können.“
Diese gestelzte Sprache löste bei mir ebenfalls Betroffenheit aus, allerdings eine Betroffenheit in einem ganz anderen Sinn. Wenn es richtig ist, dass auch der längste Weg mit dem ersten Schritt beginnt, bin ich sicher, dass dieser Entschließungsantrag uns schneller und weiter voranbringt als manchem Bürokraten oder Verhinderer lieb ist. Und weil wir nicht nur verbal hinter den Forderungen dieses Antrages stehen, werden wir im zu verabschiedenden Doppelhaushalt Mittel bereitstellen, um konkrete Schritte einleiten und konkrete Hilfen leisten zu können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2078 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden.
Der Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen vier Regelungsgegenstände, die ich ganz kurz ansprechen möchte. So wird durch eine Änderung des § 5 Abs. 3 des Ministergesetzes klargestellt, dass Regierungsmitglieder, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit dem Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat
oder einem vergleichbaren Organ oder Gremium eines Unternehmens angehören, unverzüglich die dafür gezahlten Vergütungen an das Land abzuführen haben, soweit sie 10.800 DM im Jahr übersteigen.
Als neue Regelung wird dem § 5 ein Absatz 4 angefügt, in dem Regierungsmitgliedern die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die sie mit Bezug auf ihr Amt erhalten, grundsätzlich untersagt wird.
Die dritte Regelung ist die Neufassung des § 10. Darin geht es um die Entschädigung der Regierungsmitglieder für Reisekosten.
Mit der Änderung des § 18 werden schließlich die für ehemalige Mitglieder der Landesregierung und ihre Hinterbliebenen bestehenden Regelungen über die Anrechnung von Einkünften ergänzt.
Ich gebe den gesamten Bericht zu Protokoll und bitte Sie im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung zu zustimmen.
In der Drucksache 2078 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden.
Die Fraktionen sind sich über das Grundanliegen des Gesetzentwurfs einig. Gestatten Sie mir bitte trotzdem, Ihnen die vorgesehenen Änderungen kurz zu erläutern.
Der Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen vier Regelungsgegenstände. So wird durch eine Änderung des § 5 Abs. 3 des Ministergesetzes klargestellt, dass Regierungsmitglieder, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit dem Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder einem vergleichbaren Organ oder Gremium eines Unternehmens angehören, unverzüglich die dafür gezahlten Vergütungen an das Land abzuführen haben, soweit sie 10.800 DM im Jahr übersteigen.
Als neue Regelung wird dem § 5 ein Absatz 4 angefügt, in dem Regierungsmitgliedern die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die sie mit Bezug auf ihr Amt erhalten, grundsätzlich untersagt wird. Ausnahmen hiervon kann nur die Landesregierung selbst oder mit ihrer Ermächtigung die Staatskanzlei zulassen. Es ist vorgesehen, die für die Landesbeamten geltenden Regelungen über die Annahme von Geschenken ihrem wesentlichen Inhalt nach für anwendbar zu erklären, und dabei die Entgegennahme von Geschenken, die nach den Regeln des gesellschaftlichen Verkehrs oder der Höflichkeit nicht abgelehnt werden können, zu ermöglichen.
Mit der Neufassung des § 10 wird zum einen die Entschädigung der Regierungsmitglieder für Reisekosten, die im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit entstehen, durch eine grundsätzliche Übernahme der für die Landesbeamten geltenden Regelungen neu geordnet. Die in diesem Zusammenhang notwendige Abgrenzung der amtlichen Tätigkeit von solcher für Parteien oder auch rein privaten Betätigungen soll in Verwaltungsvorschriften vorgenommen werden. Jedoch ist schon im Gesetz festgehalten, dass für Reisen als Vertreter eines Unternehmens von Seiten des Landes keine Reisekosten übernommen werden. Im Rahmen der Neufassung des § 10 werden weiter die praktisch bedeutungslosen Bestimmungen über Amtswohnungen der Regierungsmitglieder aufgehoben.
Mit der Änderung des § 18 werden schließlich die für ehemalige Mitglieder der Landesregierung und ihre Hinterbliebenen bestehenden Regelungen über die Anrechnung von Einkünften ergänzt. Zukünftig findet eine Anrechnung auch dann statt, wenn Ruhegehalts- oder Hinterbliebenenversorgungsbezüge mit Einkünften zusammentreffen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt worden sind. Ebenso sind zukünftig Abfindungen auf das Übergangsgeld anzurechnen. Allgemein wird hier eine Angleichung an die für Beamte geltenden Vorschriften angestrebt. Durch die Einführung einer siebenjährigen Übergangsfrist für die Anrechnung von außerhalb des öffentlichen Dienstes erzieltem Einkommen auf Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgungsbezüge bleiben dabei die Interessen derjenigen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes derartige Bezüge neben einem Einkommen von außerhalb des öffentlichen Dienstes beziehen, gewahrt.
Die Landesregierung hat im Übrigen angekündigt, Detailfragen der angesprochenen Regelungen
durch Verwaltungsvorschriften, in ihrer Geschäftsordnung oder durch Beschlüsse näher und ergänzend zu regeln.
Von der Aufnahme weiterer Regelungen über die Tätigkeit der Regierungsmitglieder, wie sie in anderem Zusammenhang diskutiert wurden, wie z. B. die Einführung einer Unvereinbarkeit von Regierungsamt und kommunalem Mandat oder von weitgehenden Offenlegungspflichten der Regierungsmitglieder, hat der Ausschuss abgesehen. Die beschlossenen Regelungen erscheinen seiner Mehrheit zunächst ausreichend, um in der Vergangenheit aufgetretene Missstände zu bewältigen.
Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2078 zuzustimmen.