Klaus Fleer
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Herr Präsident! Herr Minister Hirche, mit welchem Antrag ist die Firma Bunte an die Vergabekammer herangetreten, und wie war das Ergebnis des Verfahrens?
Bei einem Besuch im Wendland, das zum Ziel-1Gebiet gehört, kam die Frage auf, ob Ökolandbau über Ziel-1-Mittel gefördert werden kann. Können Sie mir das beantworten?
Vorhin wurde schon einmal die Rotation der Kontrolleure angesprochen. Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu einer Rotation der Kontrolleure? - Diese findet im Moment ja nicht statt. Vor Ort wurde uns zumindest gesagt, dass eine Rotation der Kontrolleure nicht stattfindet. Wollen Sie diese forcieren oder nachhaken, ob diese stattfindet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Klein, wir wollen keine Häuser ohne Dächer bauen, sondern wir wollen den Verbänden die Gelegenheit geben, sich zu bewähren, genauso wie es damals im Naturschutz auch der Fall gewesen ist.
Die SPD-Fraktion erkennt die Forderung der Tierschutzverbände nach einem Verbandsklagerecht grundsätzlich an. Wir glauben aber, dass mit der Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage zum heutigen Zeitpunkt der zweite vor dem ersten Schritt gemacht würde.
In der Anhörung im Fachausschuss wurde von den Verbänden beispielsweise vorgetragen, eine Verbandsklage könne durchaus sinnvoll erscheinen. Dennoch konnten die Vertreter der Tierschutzverbände und -vereine uns nicht von einer sofortigen Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage überzeugen. Alle Vertreter der Tierschutzverbände waren fest der Ansicht, man werde sehr vorsichtig mit dem Klagerecht umgehen und alle Einwände, die vorgebracht würden, wissenschaftlich eindeutig begründen.
Genau an dieser Annahme, es werde keine Flut an Klagen von den Gerichten zu entscheiden sein, haben wir große Zweifel. Alle Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Tierschutzvereinen haben gezeigt, dass viele Mitglieder sehr emotional reagieren, wenn es z. B. um Tierversuche oder Massentierhaltung geht. Von der Forderung, alle Tierversuche sofort zu verbieten, bis zur Forderung, kein Fleisch mehr zu verzehren, werden alle Meinungen sehr fundamental vertreten.
Viele Forschungsinstitute befürchten durch die Klagemöglichkeit der Tierschutzverbände eine Verzögerung ihrer Arbeit und sehen den Forschungsstandort Deutschland gefährdet, weil sie im harten Wettbewerb um die Forschungsprojekte benachteiligt würden. Wir nehmen diese Befürchtungen von Wissenschaft und Forschung genauso ernst wie die Forderung der Tierschutzverbände. Darum lehnen wir die kurzfristige Einführung eines Verbandsklagerechts ab.
Meine Damen und Herren, wir wollten den Antrag der Grünen aber auch nicht einfach pauschal ablehnen; denn es stecken sinnvolle Ansätze darin. Darum haben wir einen konstruktiven Änderungsvorschlag im Ausschuss eingebracht, der die Streichung der Möglichkeit zur Verbandsklage vorsah. Schon der Titel des Gesetzes sollte deutlich machen, dass es zunächst nur um die Beteiligung und Mitbestimmung gehen sollte. Unser Vorschlag lautet: „Gesetz über die Mitwirkung und Anerkennung tierschutzrechtlicher Vereine.“ Wir sehen die Forderung von Verbänden und Vereinen des Tierschutzes nach Mitwirkung, in § 1 des ursprünglichen Gesetzentwurfs festgelegt, als grundsätzlich nachvollziehbar und berechtigt an. Den Vereinen sollte diese Möglichkeit der Mitwirkung per Gesetz eingeräumt werden.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in einschlägige Sachverständigengutachten bei Rechtsverordnungen und bei Genehmigungen und Erlaubnisverfahren ist eine gute Möglichkeit für Tierschutzvereine und -verbände, unter Beweis zu stellen, dass sie sowohl ihren Rechten als auch ihren Pflichten in angemessener Weise nachkommen.
Die Befürchtung der Forschungsinstitute, es würde einen Zwang zur Offenlegung patentrechtlicher Daten geben, ist sehr ernst zu nehmen. Dem sollte durch Unkenntlichmachen der Daten bis zum vollständigen Verbot der Einsichtnahme Rechnung getragen werden. Die Anerkennung von Vereinen und Verbänden sollte nach ähnlich strengen und gesetzlich festgelegten Kriterien erfolgen, wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.
Wie bei den Umweltverbänden sollte darum zunächst, wie in den §§ 1 und 2 vorgesehen, über eine Mitwirkung und Anerkennung von Tierschutzverbänden eine stärkere Beteiligung an Projekten und Plänen erreicht werden, um dann in einem
weiteren Schritt das Instrument der Verbandsklage einzuführen. Darum eine zeitliche Befristung des Gesetzes und eine Überprüfung.
Meine Damen und Herren, dies alles sind nach unserer Ansicht Möglichkeiten, den Tierschutz in Niedersachsen weiter zu verbessern und den Tierschutzverbänden mehr Rechte, aber auch Pflichten einzuräumen. Im intensiven Austausch und Dialog mit allen Akteuren könnte der Tierschutz weiter im Sinne des Grundgesetzes mit Leben gefüllt werden. Wir bedauern darum sehr, dass unser Änderungsvorschlag keine Mehrheit gefunden hat. Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können wir in dieser vorliegenden Fassung nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, es gibt erhebliche Bedenken von Fleisch produzierenden Landwirten, die dahin gehen, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Teilen Sie diese Bedenken der Landwirte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns gewundert, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der schwarz-gelben Koalition, diesen Antrag nicht zurückgezogen haben. Das, was Sie erreichen wollten, nämlich ein Thema populistisch aufzubereiten und die Landwirte gegen das Umweltministerium aufzubringen, haben Sie erreicht. Nachdem aber einige Monate ins Land gegangen sind, hat im Oktober das Umweltbundesamt das Projekt beendet. Es werden keine weiteren Untersuchungen mehr durchgeführt; denn die Ergebnisse sind so eindeutig - so eindeutig schlecht -, dass sofort gehandelt werden muss.
Meine Damen und Herren, zurück zu den Fakten: Ausgangspunkt der Untersuchung des Umweltbundesamtes war, dass trotz neuer, verschärfter Pflanzenschutzbestimmungen die Belastungen durch Einträge mit Pflanzenschutzmitteln in Bächen und Flüssen nicht weniger wurden. Man hat sich für eine Studie entschieden. Diese Studie sollte auf Kosten des Ministeriums feststellen, aus welchen Gründen der Eintrag in Bächen und Gewässern weiter so hoch ist.
Dass diese Beobachtungen nicht mit Vorankündigungen möglich waren, muss eigentlich jedem einleuchten. Wenn Sie einem Lehrer erzählen, die Schulaufsicht werde am nächsten Tag seinen Unterricht überprüfen, dann wird er für die nächste Unterrichtsstunde bestens vorbereitet sein. Ebenso ist es bei den Landwirten: Würde man eine Kontrolle vorher ankündigen, so würde sich der Bauer im Hinblick auf das zu beobachtende Feld sachkundig machen und den Acker natürlich vorschriftsmäßig mit Pflanzenschutzmitteln bearbeiten.
Das Ergebnis der Studie wäre dann nicht anwendbar. Der Landwirt würde den Abstand zu den Gewässern einhalten, die Dosierung der Wasser- und Windverhältnisse beim Spritzen beachten und vor allen Dingen seine Spritze nicht im Bach ausspülen. Die Reinigung einer großen Spritze macht die fachgerechte Arbeit von allen anliegenden Landwirten zunichte, weil die Rückstände in den Ge
wässern durch das Fehlverhalten eines Landwirtes die Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigen.
Die Studie sollte feststellen, ob es Fehlanwendungen gibt und, wenn es sie gibt, welche es sind und aus welchen Gründen es zu ihnen kommt. Nun hören Sie genau zu, meine Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Es hat sich gezeigt, dass es bei 50 % der Beobachtungsfälle zu Fehlverhalten gekommen ist, sei es aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen.
Angesichts von 50 % Fehlverhalten hätten Sie Ihren Antrag wirklich zurückziehen sollen. Aber Sie kennen nicht einmal das Ergebnis der Studie, weil es Sie vom Prinzip her gar nicht interessiert. Sie wollen nur Klamauk.
Aus diesem Ergebnis müssen nun bei den Anwendern, bei den Herstellern und beim Ministerium Konsequenzen gezogen werden. Eine Konsequenz müsste eine noch bessere Einweisung durch den Hersteller sein. Die Landwirtschaftskammern sollten intensivere Beratungen organisieren.
Wenn unserer Umwelt die Vielfalt von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben soll, dann müssen wir auch zu unbequemen Maßnahmen bereit sein. Auch Kontrollen auf Baustellen oder im Straßenverkehr werden nicht vorher angekündigt. Ich persönlich war anfangs gegen eine verdeckte Beobachtung, weil ich mir denken konnte, dass Sie dieses Thema populistisch ausnutzen würden. Nachdem aber die Studie des Umweltbundesamtes so eindeutig war, bin ich der Meinung, dass man durch eine weitere Studie prüfen sollte, ob die Maßnahmen wirken. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier von heißer Luft zu reden ist meiner Meinung nach eine Dreistigkeit, die nicht zu überbieten ist.
Ich kann die Forderung der Tierschutzverbände nach einem Verbandsklagerecht in Deutschland nachvollziehen. Wir erörtern dieses Thema heute ja nicht das erste Mal. Eines möchte ich jedoch deutlich sagen: Ich halte die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht.
Mit der Einführung des Tierschutzes als Staatsziel ist im Tierschutz sehr viel erreicht worden. Einige meinen, das sei so, aber nur auf dem Papier. Ich sage dazu Nein; denn nachdem der Tierschutz als Staatsziel in unser Grundgesetz aufgenommen worden ist, haben wir auf Bundesebene zahlreiche Gesetze geändert und den Tierschutz weiter verbessert und verstärkt.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen heute einen Gesetzentwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage einbringen, heißt das, dass wir, wenn wir entsprechend beschließen würden, in Niedersachsen den zweiten Schritt vor dem ersten tun würden.
Wir alle kennen die Strukturen im Tierschutz. Es gibt zahlreiche Gruppierungen und Splittergruppen, deren Zielsetzungen im Bereich des Tierschutzes mehr als undurchsichtig sind. Natürlich handelt es sich um engagierte Menschen, die in der Regel auf ehrenamtlicher Basis die Rechte von Tieren schützen wollen, da Letztere dies selbst nicht können.
Meine Damen und Herren, Herr Klein, wir wollen gern die Teile aus Ihrem Gesetzentwurf aufgreifen, die die Mitwirkung und Anerkennung von Vereinen für Niedersachsen regeln sollen. Wir halten dies analog zum Naturschutzrecht für zielführend; denn das wird zu mehr Übersicht und zu einer besseren Organisiertheit der Tierschutzverbände in Niedersachsen beitragen.
Darüber hinaus können die Verbände unter Beweis stellen, dass sie sowohl ihre Rechte als auch
ihre Pflichten in angemessener Weise ausüben bzw. wahrnehmen.
Da es heute um die erste Beratung Ihres Gesetzentwurfs geht und eine Anhörung sicherlich für uns alle umfangreiche Hintergrundinformationen liefern würde, möchte ich an dieser Stelle folgenden Vorschlag machen: Um die Auswirkungen des Gesetzes, was die Mitwirkung und Anerkennung der Vereine angeht, bewerten zu können, sollte das Gesetz zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Danach kann geprüft werden, ob weitergehende Rechte für die Vereine, wie ein tierschutzrechtliches Verbandsklagerecht, eingeführt werden sollten. Ich halte diesen Kompromiss im Sinne einer Stärkung des Tierschutzes und der Rechte der Tierschutzverbände für sinnvoll. Eine analoge Entwicklung hat es im Naturschutzrecht gegeben.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass wir den Tierschutz in Niedersachsen und Deutschland nur dann weiter stärken werden, wenn wir bundeseinheitliche Regelungen anstreben. Dies gilt sowohl für die Mitwirkung als auch für die Anerkennung von Tierschutzverbänden und langfristig auch für die Verbandsklage. Gerade im Bereich des Tierschutzes müssen wir auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen. Die Wettbewerbsfähigkeit muss gewährleistet werden. Unübersichtliche und qualitativ völlig unterschiedliche rechtliche Regelungen für Tierschutzverbände halte ich darum für wenig sinnvoll. Wir sollten gemeinsam erreichen, dass die für Niedersachsen entwickelten Vorschläge sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene umgesetzt werden. Dies nutzt am Ende vor allem den Tieren. Um die geht es hier schließlich. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der schwarz-gelben Koalition kann nicht mehr sein als eine moralische Unterstützung der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Initiative; denn der für Verkehr zuständige Vizepräsident der EU-Kommission hat im April angekündigt, die Richtlinie zu ändern.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen des Landtages und einer Anhörung der betroffenen Verantwortlichen der niedersächsischen Hafenwirtschaft möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, weshalb wir gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Verantwortlichen in der niedersächsischen Hafenwirtschaft die EURichtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste in dieser Form ablehnen.
Zuerst muss einmal folgende Frage gestellt werden: Wozu brauchen wir überhaupt diese Richtlinie? - Die EU-Kommission will in erster Linie Wettbewerb fördern, der laut Kommission nicht vorhanden ist. Hier widerspricht die Hafenwirtschaft vehement, und Herr Müller von der Seaports of Niedersachsen GmbH belegt das durch Beispiele.
Im Hafen von Brake wurden mit erheblichem Wettbewerb zu Antwerpen Stahlbrammen - das sind Stahlteile, die im Stück 9 t wiegen - angelandet. Das zweite Schiff des 300 000-t-Auftrages wurde
im Hafen von Nordenham gelöscht, weil Nordenham insgesamt preisgünstiger war. Die trotz boomenden Geschäfts im Vergleich zu nichteuropäischen Häfen niedrigeren Kosten von etwa 100 Dollar pro Container belegen, dass europäische Häfen untereinander im scharfen Wettbewerb stehen. In den US-Häfen liegt der Preis mittlerweile bei 200 Dollar und in Japan bei 300 Dollar pro verladenem Container.
Ein weiteres Argument für die Richtlinie soll der Schutz der Arbeitnehmerrechte sein. Die Gewerkschaft ver.di dagegen befürchtet durch die Selbstabfertigung mit eigenem Landpersonal den Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen aufgrund von Sozialdumping. Außerdem bemängelt Herr Müller von der Gewerkschaft ver.di die Vorgehensweise der EU-Kommission. Nachdem das Europäische Parlament Port Package I in der damaligen Form abgelehnt hatte, wurde die Richtlinie seiner Meinung nach sogar noch in verschärfter Form als Port Package II erneut eingebracht, ohne die Bedenken der Parlamentarier zu berücksichtigen. Diese Vorgehensweise sei ein Schlag ins Gesicht der Parlamentarier und zeuge nicht gerade von hohem Demokratieverständnis.
Meine Damen und Herren, mit dieser Richtlinie sollen Konzessionen künftig durch eine weltweite und freie Ausschreibung vergeben werden - eine richtige und wichtige Maßnahme, die z. B. die landeseigenen Häfen aus den roten Zahlen bringen könnte und ganz im Sinne der Lissaboner Beschlüsse läge. Hafenbetreiber glauben jedoch, dass als Folge des Konzessionssystems kaum noch größere, zukunftsweisende Investitionen getätigt werden, weil man befürchten muss, dass finanzstarke Anbieter mittelständische Unternehmen aus dem Markt drängen. Dadurch würde Wettbewerbsintensität im bestehenden Hafensystem verloren gehen.
Meine Damen und Herren, auch der Lotsendienst soll durch Port Package II privatisiert werden - im Grunde eine richtige Entscheidung. Leider würde auch diese Entscheidung zu weniger statt zu mehr Wettbewerb führen, weil nur große Reedereien in der Lage sind, eigene Lotsen einzustellen. Die Kleinen blieben auf der Strecke.
Dies sind nur einige Argumente, die gegen eine Einführung der EU-Richtlinie in dieser Form sprechen; auch Herr Thümler hatte schon einige genannt. Dennoch spricht auch einiges für eine Richtlinie, z. B. die Offenlegung der finanziellen
Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Häfen - ein guter Ansatz, um versteckte Subventionen zu entdecken. Gemeinschaftliche Leitlinien über staatliche Beihilfen für Hafenunternehmer wären ein positiver Ansatz der Richtlinie.
Die Europäische Richtlinie sollte in der vorliegenden Form nicht vom EU-Parlament beschlossen werden. Darüber sind wir uns parteiübergreifend und auf Bundes- und Landesebene einig. Allerdings verstehe ich die Doppelzüngigkeit der liberalen Partei nicht. Da laufen die liberalen Parteispitzen laut „Freiheit!“ schreiend durch die Lande und wollen selbst die Justizvollzugsanstalten privatisieren und kommerzialisieren - wenn es denn möglich wäre, auch die Polizei,
Ihr Vorsitzender, Herr Westerwelle, verlangt die Abschaffung der Gewerkschaften, und hier in Niedersachsen lehnt die FDP Seite an Seite mit den Gewerkschaften ohne Skrupel alle Liberalisierungsrichtlinien der EU-Kommission ab.
Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wirklich wollen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Protektionismus und eine neue Art von Bürokratisierung, das waren die Vorwürfe von Wolfgang Börnsen, MdB der CDU, an die Adresse der SPD während der Beratung des für die EU-Richtlinie Port Package II zuständigen Ausschusses für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Bundestags. Der
Ausschuss hat am 19. Januar eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, Port Package II nicht in der vorliegenden Form zu beschließen, sondern sich vielmehr für eine grundlegende Überarbeitung einzusetzen. Das Ganze ist in der Drucksache 4692 des Bundestags nachzulesen. Auf der ersten Seite ist, in Fettdruck geschrieben, nachzulesen, wie das Stimmverhalten im Ausschuss war: Annahme mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der FDP.
Im Plenum des Bundestags hat sich die CDU/CSU dann der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, es ist schon ein Unding, dass Herr McAllister einen Entschließungsantrag unterschreibt, mit dem eine Bundesratsinitiative der Landesregierung begrüßt wird, womit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werden soll, obwohl die eigenen Leute der CDU in Berlin genau das ablehnen, was Sie fordern.
Da überrascht es dann doch, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag im Niedersächsischen Landtag fast genau die gleichen Gründe aufzählen wie die SPD im Bundestag, um die EU-Richtlinie Port Package II abzulehnen. Im Grunde genommen ist Ihr Antrag völlig überflüssig. Alle Forderungen sind fast wortwörtlich im Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion enthalten.
Sie fordern in Ihrem Antrag, die Geltungsdauer von Genehmigungen an den Lautzeiten von bereits getätigten Investitionen mit Verlängerungsoption zu orientieren. Im Entschließungsantrag steht, für die Konzessionslaufzeiten aus Eigentumsrechten an einem Seehafen sei eine Geltungsdauer von 46 Jahren vorzusehen. Sie fordern, eine Bestandsgarantie für bereits am Markt aktive Unternehmen für die Vertragslaufzeiten einzuführen. Im Entschließungsantrag steht, es solle für derzeit bestehende Miet- und Pachtverträge eine bestandsschutzsichernde Regelung eingeführt werden. Sie fordern, die obligatorische Genehmigungspflicht durch eine Genehmigungspflicht zu ersetzen, die nur im Falle
einer Begrenzungssituation im Markt greift. Im Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion steht, es sei eine obligatorische Entschädigungsregelung für den Fall vorzusehen, dass der bisherige Anbieter nach Ablauf des Genehmigungszeitraums keine neue Genehmigung erhält. Das ist also fast gleich lautend. Weiter fordern Sie, Sozialdumping zu vermeiden und aus Sicherheitsgründen Selbstabfertigung auf das bordeigene Personal zu begrenzen. Im Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion steht, die Selbstabfertigung sei auf die Schiffsbesatzung zu beschränken.
Eine Forderung, die Sie nicht erwähnt haben, steht noch zusätzlich im Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, nämlich die Forderung, das Lotsenwesen als nichtkommerzielle Dienstleistung aus dem Geltungsbereich der EU-Richtlinie herauszunehmen. Diese Forderung haben Sie im Gegensatz zur SPD-Bundestagsfraktion vergessen. Sie ist aber sehr wichtig. Die Möglichkeit des Einsatzes von Reedereilotsen würde nur die Großreederein begünstigen. Die kleinen hingegen müssten durch dann deutlich höhere Lotsengebühren den allgemeinen Lotsendienst aufrechterhalten. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Häfen ohne Wartezeit würde damit in kurzer Zeit zusammenbrechen.
Meine Damen und Herren, der Port Package II enthält aus deutscher Sicht aber auch durchaus positive Ansätze, z. B. die Regelung über die Offenlegung der finanziellen Beziehungen der Mitgliedsstaaten und der Seehafenbetriebe. Wir unterstützen ebenfalls die Pläne zur Schaffung einer gemeinschaftlichen Leitlinie für staatliche Beihilfen für Seehafenunternehmer, die ein Jahr nach InKraft-Treten erlassen werden soll.
Mit der jetzt vorliegenden Fassung der EURichtlinie werden einseitig unangemessene Interessen kapitalstarker asiatischer Terminalbetreiber begünstigt. Sie würden in Ausschreibungsverfahren mit hohen finanziellen Angeboten auf den europäischen Markt drängen. Die Erhöhung der jetzt noch moderaten Umschlagsentgelte wäre eine weitere Folge; denn schließlich muss sich das investierte Kapital rentieren. Sozialdumping und der Verlust von zahlreichen qualifizierten Arbeitsplätzen in den Seehäfen wären weitere, meiner Meinung nach die wichtigsten Auswirkungen dieser EU-Richtlinie. Deshalb muss die Selbstabfertigung auf das bordeigene Personal beschränkt bleiben.
Wir lehnen den Entwurf der EU-Kommission für die Port-Package-II-Richtlinie in Übereinstimmung mit
der rot-grünen Bundesregierung und der SPDFraktion in der vorliegenden Form ab. Die gravierende negative Auswirkung einer ähnlichen EURichtlinie sehen wir bereits heute in der Fleisch verarbeitenden Industrie. Dort werden Schlachtkapazitäten nach Deutschland verlagert, weil ausländische Firmen mit Dienstleistungsverträgen einheimische Arbeitnehmer vom Markt drängen und somit zu Dumpingpreisen Fleischverarbeitung anbieten können. Auf der Strecke bleibt die angestammte Belegschaft, die nicht bereit und auch nicht in der Lage ist, für Stundenlöhne von 3 bis 4 Euro zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, ich empfehle den Fraktionen von CDU und FDP, den vorgelegten Entschließungsantrag zurückzuziehen, da Ihr Antrag von der Realität bereits überholt ist.
Ihr Antrag ist ebenso überflüssig wie die Bundesratsinitiative Ihrer Landesregierung, da die rotgrüne Mehrheit im Bundestag gar nicht vorhat, Port Package II in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Die in Ihrer Entschließung enthaltene Kritik ist bereits in dem vom Bundestag am 17. Februar 2005 beschlossenen Entschließungsantrag voll enthalten.
Herr Minister, zurzeit wird in Brandenburg an der Universität Potsdam die Brennstoffzelle mit Biogasbetrieb erforscht. Gibt es ähnliche Projekte im Agrarland Nummer eins Niedersachsen?
Geht die Landesregierung Hinweisen nach, wonach ganze Tierkörper in Biogasanlagen entsorgt werden, und - wenn ja - mit welchem Ergebnis?
Herr Minister Ehlen, im Emsland werden 30 Zweigstellen der Sparkasse geschlossen. Was haben Sie für deren Erhalt getan?
- Die Grundversorgung ist dort gefährdet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der deutsche Schiffbau erlebt in diesem Jahr einen kräftigen Auftragsboom. Der Auftragsbestand der deutschen Werften wird am Ende des Jahres bei 150 Schiffen im Wert von rund 7 Milliarden Euro liegen, so die Pressemitteilung des Vorsitzenden des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik, Herrn Schöttelndreyer. Dieser Boom ist nur möglich, weil die EU bis zum kommenden März eine sechsprozentige Abwehrhilfe gegen koreanisches Preisdumping zulässt.
In Korea fließen Finanzierungs- und Planungskosten nicht in die Kalkulation der Werften mit ein. Japan stärkt die eigene Werftindustrie durch die inländische Wirtschaft. Es behauptet seine Stellung als große Schiffbaunation vor allem durch intensive Inlandsnachfrage.
Große Konkurrenz wächst zurzeit in China heran. Das Billiglohnland China ist weltweit die Nummer 1 in der Schiffsfinanzierung und verdrängt europäische Banken mit Niedrigzinsen bei internationalen Großkrediten.
Steigende Produktivität, immer höhere Qualität, moderne riesige Werften und dazu billige Arbeitskräfte - das sind die Fakten, die die deutschen Werften immer wieder herausfordern und zum Handeln zwingen. Der Bedarf an Schiffen ist vorhanden. Würden die deutschen Reeder, ähnlich wie es die Japaner in Japan tun, ihre Schiffe bei deutschen Werften bestellen, so hätten wir statt 1,8 % gut 25 % der Neubauaufträge erhalten. Umso bedauerlicher ist die Tatsache, dass deutsche Werften wie z. B. die Meyer-Werft in Papenburg oder HDW in Kiel immer wieder Leute entlassen müssen. In guter Zusammenarbeit und großer Kompromissbereitschaft zwischen Industrie, Gewerkschaft, Betriebsräten und Behörden wird der notwendige Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich vorgenommen.
Meine Damen und Herren, der Europäische Schiffbauverband CESA will mit dem Konzept „Leadership 2015“ die führende Rolle europäischer Werften in den Bereichen Handelsschiffbau, Spezialschiffbau sowie Bau von Kreuzfahrtschiffen und Luxusjachten ausbauen. Dabei bieten die technologische Kompetenz und das Beherrschen komplexer Systeme, die viele deutsche Werften mit unterschiedlichsten Fähigkeiten auszeichnen, eine faire Chance auf Marktführerschaft. Unsere Stärke sind die mittelständische Struktur, die Vielseitigkeit und der Mix der Werften sowie die hohe Qualität ihrer Produkte, die weltweit Standard sind.
Meine Damen und Herren, das reicht aber nicht. Die große Anzahl von Neubauaufträgen hat zwei Gründe. Der erste Grund ist, dass asiatische Werften kaum noch Kapazitäten frei haben. Als zweiter Grund ist die sechsprozentige Werftenhilfe zu nennen, die zurzeit von den Küstenländern zu zwei Dritteln getragen wird. Hier sehen wir übereinstimmend mit dem Antrag der Koalition Handlungsbedarf. Da die Wertschöpfung zu fast 80 % durch Zulieferfirmen der Werften in Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen stattfindet, ist es nicht nachvollziehbar, dass sich diese Länder über den Bund nicht mit mindestens 50 % an der Werftenhilfe beteiligen.
Herr Ministerpräsident, sorgen Sie im Bundesrat durch die Unterstützung der Steuerreform dafür, dass die „Schlechtwetterlage“ des deutschen Schiffbaus beendet wird. Wir werden uns bei der Bundesregierung für eine 50-prozentige Werftenhilfe des Bundes einsetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist heute nicht das erste Mal, dass in diesem Hause über die Hunde gesprochen wird. Für mich ist es aber heute das erste Mal, dass ich hier im Hause spreche, und das gleich zu einem Thema, das nicht gerade emotionslos ist.
Ich habe mich im Rahmen der Ausschussberatung sehr intensiv mit dem bisherigen Diskussionsverlauf auseinander gesetzt. Ich habe auch die im letzten Jahr zu diesem Thema durchgeführte Anhörung studiert. Auffällig ist, dass der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen keine der damals von der CDUFraktion erhobenen Forderungen aufgegriffen hat.
Im Gegenteil: Wenn man ehrlich wäre, hätte man sich die ganze Beratung schenken können; denn durch die Rücknahme des Querverweises auf die Rasseliste erübrigt sich eine der wesentlichen Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich der alten niedersächsischen Gefahrtierverordnung. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, dass eine Rasseliste grundsätzlich nicht durch Verordnung, sondern durch den Gesetzgeber bestimmt werden kann.
Heute, nicht einmal ein Jahr nach der Verabschiedung des Hundegesetzes, sollen wir wieder einen Gesetzentwurf beschließen. Frau Hansen, ich möchte Sie gerne an Ihre damaligen Äußerungen erinnern. Damals haben Sie es sehr bedauert, dass die Forderungen aus der Anhörung kaum Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Sie machten deutlich, dass die CDU-Fraktion Forderungen der Verbandsvertreter unterstützte. Diese Forderungen waren die Einführung einer Pflichtversicherung, eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, das so genannte Chippen,
und ein Sachkundenachweis für die Haltung und Erziehung von Hunden bei den Hundehaltern, dem so genannten Hundeführerschein.
Meine Damen und Herren, da muss es doch sehr verwundern, dass keine, aber auch gar keine dieser Forderungen in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Nicht einmal in der Beratung über den Gesetzentwurf sind von Ihnen
Versuche in diese Richtung unternommen worden. Ich bedaure diese verpasste Chance.
Als Politiker, aber auch insbesondere als Familienvater macht mir die aktuelle Diskussion über den Gesetzentwurf große Sorge. Bei der Anhörung sind 18 Stellungnahmen abgegeben worden, wobei 17 den Hund und den Hundehalter als Opfer sahen, während sich nur eine Stellungnahme mit den wirklichen Opfern - überwiegend sind dies Kinder - beschäftigte.
Jedes Jahr werden bei uns 35 000 Menschen durch Hundeattacken verletzt. Ich meine, es muss noch einmal der Grund für diese Gesetzesinitiative ins Gedächtnis gerufen werden. Hierbei müssen wir die Prioritäten abwiegen. Ist es wirklich wichtig und richtig, die Hunde und deren Halter vor einer Rasseliste zu schützen und dabei den Schutz der Opfer, die überwiegend kleine und wehrlose Kinder sind, hintanzustellen?
Wir sollten uns endlich darum bemühen, wirklich kinderfreundliche Regelungen zu schaffen. Herr Schmidt vom Deutschen Kinderschutzbund/Landesverband Niedersachsen stellt fest, dass das Halten von gefährlichen Hunden durch die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste deutlich in der Defensive ist. Der Kinderschutzbund sagt außerdem:
„Wenn es um Güterabwägung geht, Unversehrtheit für die Kinder und Freiheit für Hundehaltung, ist der Unversehrtheit von Kinder absolute Priorität einzuräumen.“
„Wenn es darum geht, durch gesetzliche Maßnahmen und Verordnungen den Schutz der Menschen vor den Hunden sicherzustellen, ist es nicht sachgerecht, beliebig zu differenzieren. Es muss vielmehr darum gehen, das vorhandene Restrisiko zu beseitigen.“
„Deshalb ist auch der Katalog von gefährlichen Hunden, wie er jetzt in
der Hundeverordnung aufgeführt wird, durchaus sachgerecht.“
Meine Damen und Herren, diesem Parlament würde es gut anstehen, sich auf die Seite der Kinder und Eltern zu stellen, um mit ihnen ihre berechtigten Sorgen zu teilen. Sachgerecht ist diese Rasseliste schon deshalb, weil wir uns auch nicht immer auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter verlassen können. Der Kölner Psychologe Peter Groß hat in Untersuchungen festgestellt, dass viele Halter von Hunden, die in der Rasseliste aufgeführt sind, ihre Tiere benutzen, um das eigene Ohnmachtgefühl zu vertuschen. Diese Hundehalter - in der Regel junge Männer zwischen 20 und 30 Jahre alt - wollen sich durch den Hund Respekt verschaffen. Besonders viele Pitbulls gibt es in den so genannten Problemstadtteilen. Allein die Ankündigung, das Gesetz zu ändern, hat dazu geführt, dass vermehrt unerlaubt gehaltene Hunde in den Straßen zu sehen sind und die Ordnungsbehörden nicht einschreiten, weil sie verunsichert sind.
Wir werden diesen Gesetzentwurf in dieser Fassung ablehnen.
Alle Experten erwarten einen Rückgang der Schülerzahlen in den Hauptschulen. Wie wollen Sie die Schließung der einzügigen Hauptschulen in der Fläche verhindern?