Stephan Siemer
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie sie den Beitrag der privaten Wirtschaft zur Schaffung von Wohnraum für Studierende einschätzt. In Vechta beispielsweise sind die Studierendenzahlen ganz hervorragend gewachsen, und private Bauvorhaben mit Studentenwohnungen schießen sozusagen wie Pilze aus dem Boden.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich am Anfang der Rede etwas Ungewöhnliches tun und meinem Kollegen Perli darin zustimmen, dass Herr Wulf wohl einge
knickt sei. Er ist zwar inhaltlich nicht eingeknickt - die ganzen Gegensätze, die er im Ausschuss aufgebaut hat, konnte ich nicht nachvollziehen -;
er ist aber offensichtlich vor der gescheiterten Wahlkampfstrategie seines Fraktionsvorsitzenden eingeknickt, die wir heute Morgen hier erleben konnten.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie diesen konfrontativen Kurs bei dem Thema European Medical School, worüber auch in Oldenburg eigentlich sehr harmonisch diskutiert wurde, hier im Landtagsplenum verfolgen. Denn die Gespräche und Diskussionen im Ausschuss waren bei Weitem nicht so kontrovers, wie Sie sie versucht haben darzustellen.
Zunächst einmal möchte ich der Niedersächsischen Landesregierung für das Auf-den-Weg-Bringen eines einzigartigen Gesetzesvorhabens danken. Wir müssen uns vor Augen führen, dass hier eine neue medizinische Fakultät in Niedersachsen gegründet wird. Ein solches Ereignis ist in der Wissenschaftsgeschichte dieses Landes und des Bundes in den letzten Jahrzehnten nicht häufig vorgekommen.
Niedersachsen ist damit weiterhin Vorreiter beim grenzüberschreitenden Wissenstransfer. Es handelt sich um einen innovativen Studiengang mit Praxisbezug. Insofern, Herr Kollege Wulf, stimme ich Ihnen zu. Dieser verstärkte Praxisbezug ist ein wesentliches Merkmal. Wir arbeiten mit den Groningern ganz hervorragend zusammen. Immerhin stellt das Land 47 Millionen Euro zur Verfügung, um diesen neuen Studiengang und die Medizinische Fakultät in Oldenburg auf den Weg zu bringen.
Ich möchte an dieser Stelle zunächst - das gebietet der Respekt - unserer Partneruniversität in Groningen danken, die sich inhaltlich und personell sehr stark in dieses Projekt einbringt und ohne die dieses Projekt in dieser Form nicht möglich geworden wäre.
Dank gebührt aber auch allen Vertretern der Universität Oldenburg. Denn ohne ihre hervorragende
fachliche Arbeit auf der ganzen Wissenschaftsgemeinde wäre diese Etablierung einer Medizinischen Fakultät nicht möglich gewesen.
Auch die Krankenhäuser in Oldenburg, namentlich das Klinikum Oldenburg, das Evangelische Krankenhaus und das Pius-Hospital, haben hervorragend zusammengearbeitet, das oft bei so verschiedenen Institutionen nicht immer ganz einfach ist. Aber da ist Oldenburg wirklich beispielgebend.
Viele Institutionen und Verbände - die IHK möchte ich hier beispielhaft namentlich nennen - haben sich beteiligt.
Mein ganz besonderer Dank und Respekt gebührt dem Gründungsdekan, Professor Dr. Hahn, der das Projekt mit hohem persönlichem Engagement nicht nur in Oldenburg, sondern in der gesamten Region und ganz Niedersachsen hervorragend vorangebracht hat.
Das Ministerium und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben in dem Gesetzesverfahren exzellente Vorarbeit geleistet. Insofern kann ich Ihnen, Herr Wulf, überhaupt nicht darin zustimmen, dass es sich um ein Hopplahopp gehandelt habe.
Ich hatte schon bezüglich der angeblichen Konflikte, die Sie hier genannt haben, gesagt, dass das alles an den Haaren herbeigezogen ist. Wenn wir hier im Niedersächsischen Landtag einen Ausschuss für Märchen und Sagen gründen, haben Sie bald beste Chancen, dort Ehrenvorsitzender zu werden.
Wir haben den Gesetzentwurf hier im Landtag nämlich sehr ausführlich - mit einer mündlichen Anhörung, mit schriftlichen Unterlagen, mit persönlichen Gesprächen - begleitet und uns mit allen Punkten intensiv auseinandergesetzt.
Was die Diskussion zum Thema Beirat angeht, hilft die deutsche Sprache weiter: Ein Beirat rät; er entscheidet nicht. Insofern ist er ein beratendes Gremium. Was Ihre Pirouetten mit der Kooptierung von Mitgliedern sollen, hat sich der Mehrheit des Ausschusses und auch vielen anderen nicht erschlossen. Insofern ist unser Vorschlag die viel bessere und klarere Lösung zur Beteiligung der verschiedenen Gruppen an der Oldenburger Universität.
Zu diesem Gesetzesvorhaben liegt ein ausführlicher schriftlicher Bericht vor. Ich möchte diesen schriftlichen Bericht in einigen Punkten ergänzen bzw. präzisieren.
Erstens ist es nicht so, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur verfassungsrechtliche Bedenken gehabt hätte. Er hat keine rechtlichen Bedenken.
Zweitens ist bezüglich der Besetzung der Stelle des Gründungsdekans auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Hamburger Urteil hingewiesen worden. Das ist in dem schriftlichen Bericht nicht zum Tragen gekommen.
Drittens hat es einige Diskussionen bezüglich der Findungskommission gegeben. Wir sind der Auffassung, dass die Regelung ausreichend ist, weil die Besetzung der Findungskommission durch die Ordnung der Universität bestimmt werden kann und das Votum der Findungskommission nicht verbindlich ist.
Eine abschließende Bemerkung zu dem schriftlichen Bericht: Die nebenamtlichen Professuren der Chefärzte ergeben sich aus dem Curriculum der European Medical School unter Berücksichtigung der zeitlichen Aspekte.
Alle weiteren Details sind in der Niederschrift über die Ausschusssitzung am 21. Mai 2012 niedergelegt.
Ich hatte ausgeführt, dass wir bezüglich der Besetzung des Beirates eine vernünftige Lösung gefunden zu haben glauben, die die Interessen der verschiedenen Gruppen und auch der Statusgruppen berücksichtigt. Ich hatte auch auf die Finanzierung - das ist ein ganz entscheidender Punkt - hingewiesen. Mit 47 Millionen Euro werden ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, was übrigens in der Anhörung bestätigt wurde. Dies ist durch den Doppelhaushalt der Niedersächsischen Landesregierung abgesichert. So kann die Universität Oldenburg nicht nur die Medizinische Fakultät hervorragend entwickeln, sondern auch den geisteswissenschaftlichen Bereich.
Die Zulassungszahlen haben bei einigen im Ausschuss für Diskussionen gesorgt. Wir können - das haben auch die Groninger deutlich gemacht - mit 40 Studierenden eine angemessene Qualität des Studiums gewährleisten. Das wird sich auch in der Evaluierung zeigen. Insofern haben wir da das richtige Maß gefunden. Das Studium geht gut voran. Wer den Bachelor oder Master zu machen wünscht, kann das übrigens in Holland tun.
Insofern sind mit diesem Gesetzentwurf und dieser Lösung alle Punkte in ausreichender Form berücksichtigt.
CDU und FDP kennzeichnen sich schon durch den Anstecker der European Medical School aus, den ich vor Kurzem von Professor Hahn bekommen habe. Weil Sie so nett zustimmen, werde ich Ihrem Fraktionsvorsitzenden und auch Ihnen persönlich einen Anstecker überreichen, falls Sie den noch nicht haben sollten. Das Gleiche gilt auch für die anderen Fraktionen, so sie denn zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wulf, ich hatte heute Vormittag eine Schülergruppe von der St.-Johannes-Schule in Bakum. Die haben uns Abgeordnete gefragt, warum man sich in der Politik immer streiten müsse. Das ist ein Punkt, den man hier deutlich machen sollte. Bei jedem Gesetzesvorhaben - gerade bei einer Anhörung mit so vielen Gruppen - gibt es unterschiedliche Interessen, gibt es unterschiedliche Anmerkungen und Hinweise. Es ist dann Aufgabe der Politik, diese zusammenzuführen.
Ich halte fest, dass Sie beabsichtigen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Bei den Punkten, die wir eingebracht haben, haben wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Insofern haben wir einen Ausgleich gefunden. Ich glaube, es dient der European Medical School in der Region nicht, wenn in der Politik weiterhin irgendwelche Nickeligkeiten ausgetragen werden.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass, wie gesagt, die SPD - weder Herr Schostok noch die finanzpolitische Sprecherin, Frau Geuter - nicht einen Antrag zum Haushalt gestellt hat. Ich habe im Haushaltsausschuss nicht einen Antrag - weder positiv noch negativ - gesehen.
Auch eingedenk der Tatsache, dass offensichtlich in der SPD die Fähigkeiten fehlen, die Grundrechenarten zu beherrschen, frage ich die Landesregierung, wie sie die Kompetenz einer solchen Opposition bewertet, mit finanzpolitischen Themen - das macht sie offensichtlich im Tiefschlaf bzw. im Schlafwagen - umzugehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich einmal international unterwegs bin, beschleichen mich Bedenken bei Krankheiten wie Malaria und Gelbsucht. Bei der SPD scheint das der Fall zu sein, wenn das Wort „privat“ auftaucht.
ÖPP - Öffentlich Private Partnerschaft oder Public Private Partnerschaft im Englischen - läuft auf eine Zusammenarbeit des Staates mit privatwirtschaftlichen Unternehmen bei hoheitlichen Aufgaben hinaus. Ich erinnere mich kaum an Vorhaben, die wir im Plenum oder in den Ausschüssen ausführlicher behandelt haben als im Zusammenhang mit den sogenannten ÖPP-Projekten. Das gilt insbesondere für das Vorhaben in Bremervörde. Sowohl im Haushaltsausschuss, dessen Mitglied ich bin, als auch im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen - in dem ich zu dem Zeitpunkt auch Mitglied war - haben wir uns ausführlich mit den Wirtschaftlichkeitsberechnungen, den Ausschreibungsresultaten, dem Projektfortschritt, der Planung und der Umsetzung dieses Projektes befasst.
Der Minister hat auf die Landeshaushaltsordnung hingewiesen. Es gibt Verwaltungsvorschriften und Richtlinien zur Durchführung von Bauaufgaben des Landes. Diese bereits bestehenden Vorschriften kann man bei Gelegenheit auch einmal lesen. Wer lesen kann, ist auch im Landtag im Vorteil. Diese Regelungen decken die von der SPD vorgeschlagenen Änderungen bereits ab.
Die ÖPP-Projekte unterliegen einem gewissen Ablauf. Das sollte man an dieser Stelle auch verdeutlichen. Wir überlegen grundsätzlich, ob Projekte als ÖPP-Projekte infrage kommen. Dann wird vom Land und unter Unterstützung der zuständigen Ministerien sorgfältig ermittelt, ob sich das Projekt auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten dafür eignet und finanzielle Vorteile bringen könnte. Jedes Projekt wird im Einzelfall ausgeschrieben, sodass für jedes Projekt am Markt ermittelte Zahlen vorliegen. Dann wird es beschlossen, so wie wir es im Haushalt gemacht haben. Diese sehr sorgfältige Vorgehensweise und der von Minister Busemann zu Recht beklagte höhere Aufwand bei ÖPP-Projekten führen u. a. dazu,
dass die Umsetzung der Projekte dafür sehr gut gelingt. Das zeichnet auch das Vorhaben in Bremervörde aus.
Die Kritik des Landesrechnungshofes bezieht sich nur auf die eine Phase dieses Ablaufs, wenn die grundsätzliche Erwägung getroffen wird, ob man ein ÖPP-Projekt machen soll oder nicht. Es gibt unterschiedliche Ansichten zu Risiken, die in diesen Vergleichszahlen eingestellt sind. Sie bewegen sich in Bezug auf das Projektvolumen aber im 1-%-Bereich. Sie stellen das Vorhaben also nicht grundsätzlich infrage. Außerdem ist der Vorteil des ÖPP-Vorgehens noch bei einer echten Ausschreibung ermittelt worden, sodass kein Steuercent, kein Steuereuro falsch ausgegeben wurde.
Gerade dieses Vorhaben in Bremervörde ist ein Musterbeispiel für Transparenz. Es ist im Haushaltsplan in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegt. Auch hier gibt es also keinen Konflikt zur Schuldenbremse.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Mitarbeitern des Finanzministeriums, des Justizministeriums und aller weiteren beteiligten Ministerien sowie insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatlichen Baumanagements für ihren Einsatz. Ihre exzellente Expertise hat dies zu einem erfolgreichen Verfahren gemacht. Jeder Steuergroschen und jeder Steuercent ist dreimal umgedreht worden. Hier arbeiten wir in Niedersachsen ganz hervorragend. Vielen Dank.
Auch wir haben uns den Erfahrungsbericht durchgelesen. Ich hatte bereits ausgeführt, dass sich die Kritik des Rechnungshofes nur auf einen sehr kleinen Teil des Verfahrens bezieht. Er nimmt nur auf die Grundsatzentscheidung Bezug, ob wir ein solches Verfahren durchführen oder nicht. Insofern hält der Grundsatz, dass wir die Steuergroschen gut ausgeben. Die von Ihnen geäußerte Kritik geht also fehl. Wir können wirklich sagen, dass wir an diese Projekte die strengsten Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe anlegen. Die Landeshaushaltsordnung, die Vorschriften und die Richtlinien stellen eine ausreichende Beurteilungsgrundlage dar. Unsere Haushaltspläne und die mittelfristige Finanzplanung decken die Zahlen ab. Man sollte diese Pläne also tatsächlich lesen. Wenn sich alle Bundesländer an der Arbeitsweise Niedersachsens orientieren würden, hätten wir gleich die von Ihnen für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt gewünschten Richtlinien.
In keinem einzigen Punkt hilft Ihr Änderungsantrag weiter. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Sie nicht einmal Anträge zum Haushalt gestellt haben. Wir haben beim Thema Schuldenbremse heute Morgen schon darauf hingewiesen. Von der SPD-Fraktion ist nichts zum Haushalt gekommen. Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass Sie entweder die Finanzpolitik und Haushaltspolitik von Ministerpräsident David McAllister und unserem hervorragenden Finanzminister Hartmut Möllring uneingeschränkt klasse finden,
oder dass die SPD nach wie vor in Sachen Haushalts- und Finanzpolitik tief und fest schläft.
Wir möchten Sie in Ihrem Tiefschlaf nicht weiter stören. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass die internationalen Finanzmärkte mit Handelsvolumina und Finanzprodukten arbeiten, die für Außenstehende kaum noch nachvollziehbar sind. Zwei kurze Beispiele:
Im internationalen Devisenhandel spricht man von einem Handelsvolumen von 800 Billionen US-Dollar; der tatsächliche Güterhandel - also Im- und Exporte - liegt bei 30 Billionen Dollar.
Das sind zwar immer noch 30 000 Milliarden Dollar - eine große Summe -, aber das Handelsvolumen bei den Devisen liegt beim 20-Fachen des tatsächlichen Im- und Exports, und dieser Abstand scheint sich weiter zu vergrößern.
Bei den Derivaten, also z. B. den Wetten auf Zinssätze, gibt es ähnliche Größenordnungen. Dort liegt das Volumen bei 600 Billionen US-Dollar. Die Handelsplätze für solche Produkte sind Chicago, London, New York, Zürich, Hongkong, Singapur und Tokio. Dort wird mit Produkten gehandelt, die auch nach Ansicht vieler Wissenschaftler Mitauslöser der Finanzkrise waren.
Schieflagen bei Banken, die durch solche und ähnliche Produkte ausgelöst wurden, hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Ich möchte an dieser Stelle nur an den Verlust von 1,4 Milliarden Dollar bei der Barings Bank und an den Verlust von 5 Milliarden Euro bei der Société Générale erinnern. Allerdings waren nicht alle diese Verluste durch solche Produkte bedingt, sondern auch durch Betrug. Hochfrequenzhandel hat bei diesen Dingen wohl keine Rolle gespielt.
Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hat es zahlreiche Änderungen in der Gesetzgebung gegeben. Der Finanzsektor ist an den Kosten maßgeblich beteiligt worden. Das sind übrigens Dinge, die zusammen auch mit der SPD beschlossen worden sind.
Es gab die Zusatzanforderungen aus Basel I bis III.
Es gibt die Bankenabgabe. Es gibt Bankenaufsicht, zusätzliche Regulierung. Es ist also nicht so, dass nichts passiert ist.
Auch bei den Landesbanken werden Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu begrenzen. Nicht alle Parteien ziehen bei diesen Dingen mit. Bei der NORD/LB sind die Grünen durchaus anderer Auffassung.
Von einer Finanztransaktionssteuer versprechen wir uns Lenkungseffekte, die den Handel mit Wertpapieren, deren Wertschöpfung nicht besonders hoch liegt, begrenzen und dadurch die Risiken minimieren.
Entscheidend ist dabei die Bemessungsgrundlage. Alle Finanzprodukte müssen in diese Steuer einbezogen werden; sonst gibt es Ausweichhandel. Die Steuerhöhe sollte so ausgestaltet sein, dass sich eine Verlagerung nicht lohnt.
Als Haushälter stellen wir ganz besondere Anforderungen an die Einführung einer neuen Steuer: Ist Besteuerungsgerechtigkeit gewährleistet? Wie ergiebig ist die Steuer? Ist sie praktikabel?
Zunächst zur Praktikabilität: Ich hatte bewusst zu Anfang die Handelsplätze erwähnt. Sie liegen in den USA, in Europa - London und Zürich - und in Asien. Am besten müsste eine solche Steuer also an diesen Plätzen greifen. Eine europaweite Regelung kann daher hier nur ein Schritt sein. Das angedachte Prinzip der Ansässigkeit, also der Residenz, führt dazu, dass deutsche Banken auch dann von der Steuer belastet werden, wenn sie in Singapur handeln. Insofern gehen die Überlegungen der Bundesregierung von Angela Merkel in die richtige Richtung.
Im Antrag der SPD und in den Beratungen im Ausschuss ist die Opposition hinter diesen Überlegungen weit zurückgeblieben. Sie spricht von einer schrittweisen Einführung der Steuer in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Diese Länder mögen Urlaubsländer sein. Sie sind aber leider nicht Sitz bedeutender Handelsplätze. Dieser Ansatz ist ungefähr so, als wenn man plant, in Bern, in Bielefeld und im Vatikan eine Vergnügungsteuer einzuführen, und glaubt, damit das Glücksspiel in Las Vegas, Atlantic City und Macau bekämpfen zu können. Das sind Scheingefechte.
Im Übrigen hätten die Vorschläge, die Sie angeführt haben, auch nicht die Verluste bei der Barings Bank und der Société Générale verhindert.
Liebe Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch, Sie haben in Ihrer Vorrede erwähnt, dass die Finanztransaktionssteuer als Umsatzsteuer gestaltet werden soll. Wie Sie wissen, ist die Umsatzsteuer mit die komplizierteste Steuer, die wir haben. Dort haben wir mit ganz erheblichen Ausweicheffekten und auch mit Steuerbetrug zu kämpfen. Gerade im Bereich der Finanztransaktionen wollen wir z. B. Kaskadeneffekte in Unternehmen vermeiden, die auch bei geringen Steuersätzen zu sehr hohen Steuerbelastungen führen und damit den Finanzplatz Deutschland gefährden würden.
Das macht deutlich, dass man sich die Einführung dieser neuen Steuer sehr genau überlegen muss. Sonst geschieht das, was in Schweden passiert ist: Als eine Steuer eingeführt wurde, brach der Handel um 90 % ein, und statt angedachter etwa 160 Millionen Euro Steuereinnahmen sind nur etwa 9 Millionen Euro gekommen. Genau diese Effekte wollen wir vermeiden. Insofern mache ich auch bei den Prognosen ein großes Fragezeichen. In Deutschland sollen angeblich 16 Milliarden Euro, in Frankreich 12 Milliarden Euro an Steuereinnahmen kommen. Das sind die Beträge, die auch in den Ausschussberatungen angeführt wurden. Ich gebe zu bedenken, dass die Betriebsergebnisse der führenden Banken in Frankreich bei Weitem nicht diese Steuerlast erreichen. Daher stellt sich die Frage, woher die Summe denn kommen soll. Es besteht die Gefahr, dass sie vom Endverbraucher, also von den Bürgerinnen und Bürger, kommt. Auch das ist ein Effekt, den wir unbedingt vermeiden sollten.
In vielen Punkten geht Ihr Vorschlag auf die wesentlichen Probleme einer Finanztransaktionssteuer gar nicht ein. Wir sind uns ja über das grundsätzliche Ziel einig. Insofern bedurfte es eines solchen Antrages nicht. Wir unterstützen Angela Merkel und Wolfgang Schäuble mit sachbezogenen Beiträgen und arbeiten weiter an einer Einigung in der Eurozone, in Europa und möglichst darüber hinaus. Ihr Antrag hilft da nicht weiter. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen wird auch weiterhin Vorreiter bei der Öffnung seiner Hochschulen für Berufstätige ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung bleiben.
Das Land hat - das war beispielgebend für die Bundesrepublik Deutschland - schon im Jahr 2009 mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes die Zugangsmöglichkeiten für Berufstätige erheblich erweitert und eine modellhafte Kooperation zwischen Wirtschaft, Hochschulen und Erwachsenenbildung auf den Weg gebracht. Auch schon vor 2009, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, war Niedersachsen vorbildlich. Der Abschluss als Meister berechtigt schon seit Langem zum Hochschulstudium.
Es waren wichtige Maßnahmen und Projekte, die wir seit 2009 durchgeführt haben. Ich erinnere hier nur an die Teilnahme an dem Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung“ und an die ANKOM-Initiative.
Dort ging es darum, Kompetenzen, die im Beruf gewonnen wurden, auf das Hochschulstudium anzurechnen. Ich erinnere ferner an die Modellprojekte in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg, an die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, an die Beratungsstellen in den Erwachsenenbildungseinrichtungen, an die Öffentlichkeitsarbeit sowie an die Netzwerkbildung „Lunch & Learn“. Das sind hier die Stichworte.
Es ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Zulassungszahlen in diesem Bereich steigerungsfähig sind. Sie liegen bisher leider im einstelligen Prozentbereich. Auch vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir hier zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Das zeigt die große Bedeutung, die wir diesem Thema gemeinsam beimessen. Dies gilt insbesondere, wenn ich an die wichtigen Trends - demografischer Wandel und Innovationszyklen - denke, die sich immer weiter beschleunigen. Es kommt darauf an, Beruf und Bildung miteinander zu verzahnen.
In Vorbereitung auf diese Beschlussempfehlung haben wir eine mündliche und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Wenn ich richtig gezählt habe, haben ungefähr 14 Institutionen an dieser mündlichen Anhörung teilgenommen. Es hat mehr als 20 umfangreiche schriftliche Stellungnahmen gegeben. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Vertreter von Hochschulen, Erwachsenenbildung und Wirtschaft, die sich an dieser Anhörung beteiligt haben!
Jetzt wird Niedersachsen seine Hochschulen also für diejenigen noch weiter öffnen, die keine traditionelle Zugangsberechtigung - sprich: das Abitur - haben. Wir werden das ausbauen. Ich möchte das Maßnahmenpaket, das wir hier auf den Weg gebracht haben - einige Maßnahmen laufen ja schon -, in vier Blöcken zusammenfassen:
Im ersten Block geht es um das Schnittstellenmanagement. Wie verbessern wir die Vorbereitung auf das Studium? Wie binden wir die Erwachsenenbildungseinrichtungen besser ein? Wir wollen die Anrechnungsmöglichkeiten und die Anrechnungsstandards besser darstellen, damit die Kompetenzen, die im Beruf gewonnen wurden, auf das Hochschulstudium angerechnet werden. Gleichzeitig muss natürlich die Qualität des Studiums gewahrt bleiben.
Eine gewisse Schwierigkeit besteht darin, dass die Vielfalt der Berufsausbildungsgänge und der Studiengänge die Etablierung von Standards deutlich erschwert. Hier werden wir aber einen Weg finden.
Das ist für die Berufstätigen besonders wichtig, da das Studium durch die Anrechnung erheblich verkürzt werden kann.
Im zweiten Block geht es um strukturelle Veränderungen, die im Wesentlichen an den Hochschulen geleistet werden müssen. Ich denke hier an Teilzeitstudien und an berufsbegleitende, an modularisierte Studiengänge sowie an duale Studiengänge. Auch der Ausbau des Fernstudiums kann in diesem Bereich hilfreich sein. Hier gibt es ja sehr gute Beispiele auch aus dem Bereich der privaten Fachhochschulen.
Im dritten Block möchte ich die Anreize zusammenfassen. Wir müssen auch in den Zielvereinbarungen für die Hochschulen deutlich mehr darauf achten, dass sich bei diesem Thema auch bei den Zulassungszahlen ein angemessener Wert widerspiegelt. Auch beim BAföG kann man sicherlich noch das eine oder andere machen.
Nun zum vierten Block. Man muss immer über das Gute, das man macht, reden. Dabei geht es um die Maßnahmen der Kommunikation, der Werbung, der Beratung und der Öffentlichkeitsarbeit. Auch eine zugängliche Onlinedatenbank könnte man diesem Bereich zuordnen. Mit einer solchen Onlinedatenbank könnte es den Berufstätigen wesentlich einfacher gemacht werden, zu erkennen, welche beruflichen Qualifikationen sie auf welches Studium an welcher Hochschule anrechnen lassen können. Auch so erreichen wir eine vollständige Transparenz.
Gerade in diesem Bereich lassen wir der guten Politik auch Taten in Form von Finanzmitteln folgen. Das Land Niedersachsen stellt dem Bereich Offene Hochschule knapp 1 Million Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 zur Verfügung, sodass Niedersachsen in diesem Bereich auch künftig weiter spitze bleiben wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Einladungen sind ja ganz spannend. Ich frage die Landesregierung, um mal auf ein anderes Thema zu kommen: Sind denn gute Kontakte zur Wirtschaft aus Sicht der Landesregierung sinnvoll?
Danke.