Heiko Hendriks

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legen wir dem Parlament gemeinsam den Abschlussbericht eines ganz besonderen Untersuchungsausschusses vor. Dass wir dies gemeinsam machen, ist meines Erachtens nicht nur ein gutes
Zeichen, sondern bei der parlamentarischen Untersuchung rechtsterroristischer Morde auch absolut notwendig.
Vorab, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt mein Dank insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CDU-Fraktion, allen voran Frau Oberstaatsanwältin a. D. Maria Auer. Sie haben einen tollen Job gemacht. Ich möchte aber auch ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Fraktionen danken, die gemeinsam mit dem Ausschusssekretariat sehr gute Arbeit geleistet und mit uns Obleuten sehr offen und sachorientiert zusammengearbeitet haben.
Mein Dank gilt selbstverständlich auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, insbesondere dem Vorsitzenden und den Obleuten der anderen Fraktionen. Insbesondere in den letzten Wochen haben wir viele Stunden miteinander verbracht, um einen gemeinsamen Bericht vorzulegen. Wir alle haben wieder einmal gelernt: Wenn Demokraten unterschiedlicher politischer Richtung fair miteinander umgehen und auf Augenhöhe miteinander reden, ergibt dies am Ende immer ein gutes Ergebnis. Das ist, meine Damen und Herren, in diesem Fall der hier vorliegende Schlussbericht des sogenannten
PUA III.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das NSUTrio war 5.018 Tage im Untergrund aktiv. Die Ermittlungsbehörden wissen mehr oder weniger, was das Trio an 37 von diesen 5.018 Tagen gemacht hat. Ich glaube, dass diese Zahlen deutlich machen, dass auch heute noch das Wissen über die Aktivitäten des sogenannten NSU alles andere als umfassend ist. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz gaben im März 2013 bekannt, dass ihre Liste von möglichen Unterstützern des NSU 129 Personen umfasse. Die Liste enthält verschiedene Kategorien: Täter, Beschuldigte, Personen mit nachgewiesenen Kontakten zu den Tätern oder zu Beschuldigten oder auch Personen, bei denen nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie in Kontakt zu Tätern oder Beschuldigten gestanden hätten.
Mit diesem Wissen sind wir an das Thema herangegangen und haben unter anderem versucht, herauszufinden, ob das NSU-Trio direkte, also tatbeteiligte Unterstützung oder indirekte, also zuarbeitende Unterstützung aus NRW erhalten hat.
Meine Damen und Herren, auch wenn es schwer zu glauben ist, scheint nach Aktenlage das Kerntrio des NSU seine Taten in Nordrhein-Westfalen ohne die Mittäterschaft oder Unterstützung nordrhein-westfälischer Rechtsextremisten verübt zu haben. Umfangreiche Aktenauswertungen und Zeugenbefragungen haben keinen Anhaltspunkt für nähere Kontakte zum NSU oder gar für ein konspiratives Zusammenwirken
von nordrhein-westfälischen Rechtsextremisten, insbesondere in den Tatortstädten Köln und Dortmund, mit dem NSU ergeben.
Die in den Tatzeiträumen und danach erstellten Quellenberichte des Verfassungsschutzes NRW enthalten nicht einen – ich wiederhole: nicht einen – Hinweis darauf, dass die Taten Gegenstand von Erörterungen in der rechtsextremistischen Szene waren, obwohl die ausgesetzte Belohnung zur Ergreifung der Täter in Höhe von 300.000 € – also extrem hoch – ein enormer Anreiz für die Mitglieder der rechtsextremistischen Szene gewesen wäre, selbst vages Wissen zu den Tathintergründen oder zu den Tätern an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dies ist nicht erfolgt.
Ein besonderer Fall ist aus unserer Sicht übrigens die Tat in der Probsteigasse. Hier haben nicht nur wir als CDU-Fraktion erhebliche Zweifel an der Täterschaft des NSU-Trios. Denkbar wäre es zum Beispiel auch, dass andere Rechtsextremisten diese Tat ausgeführt haben, vielleicht sogar diejenigen, die für die bis heute unaufgeklärten Bombenanschläge in Köln in den Jahren 1992 und 1993 verantwortlich sind.
Aber auch dies ist Spekulation. Auch dafür haben wir keinen Beweis. Deshalb ist es mir persönlich wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Auswertung der uns zur Verfügung stehenden Akten sowie die Zeugenbefragungen gegen eine Unterstützung des NSU-Trios aus NRW sprechen, aber gänzlich ausschließen können auch wir dies nicht.
Grundsätzlich müssen wir uns aber auch in Deutschland dem Gedanken nähern, dass es mittlerweile vielleicht auch bei uns möglich ist, dass sich in der rechtsextremen Szene Zellen bilden, die sich irgendwann von der offenen Szene lösen, um in den Untergrund zu gehen und dann relativ isoliert nach ihrer menschenverachtenden ideologischen Gesinnung zu leben und Terroranschläge und Morde – zum Beispiel an politisch Andersdenkenden oder, wie hier geschehen, an Migrantinnen und Migranten – zu verüben. Wenn dem so sein sollte, stellt dies nicht nur die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vor eine sehr große Herausforderung, sondern auch die gesamte Gesellschaft.
Diese durchaus beunruhigende Erkenntnis ist natürlich nicht die einzige Erkenntnis, die wir gewonnen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss, hier und da stellten sich die Zeugenbefragungen im Ausschuss als durchaus schwierig dar. Wir haben bei den Zeugenbefragungen oft gehört: „Dies ist mir nicht mehr erinnerlich“, oder: „Ich weiß dies nicht“, und wir hatten, bei allem Verständnis für Erinnerungslücken, mehr als einmal das Gefühl, dass die eine oder andere bzw. der eine oder andere sich auch nicht mehr erinnern will – ganz zu schweigen von einem Oberstaatsanwalt, der zwar für politisch motivierte Straftaten zuständig war, sich selbst
aber als „gänzlich unpolitisch und an politischen Sachverhalten nicht interessierter Bürger“ darstellte.
Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist – es war nicht einfach –, gemeinsame Handlungsempfehlungen auf den Weg zu bringen. Die Schlüsselworte bei den Handlungsempfehlungen sind „Kommunikation“, „Informationsaustausch“, „Grundwissen“ und „Bereitschaft, sich auf neue Kriminalitätsphänomene einzulassen“, also schlicht und einfach auch einmal querzudenken. Eine Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen – davon sind wir überzeugt – würde Deutschland in Verbindung mit den bisher eingeleiteten Maßnahmen ein Stück sicherer machen. Das muss unser aller Ziel sein.
Unsere Handlungsempfehlungen bauen auf den nachfolgenden Erkenntnissen aus unserer Ausschussarbeit auf; denn zweifelsohne haben die Untersuchungen des Ausschusses eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten und Fehlern nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden aufgedeckt. Dies betrifft die Beobachtung und Auswertung der Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene von Beginn der 90er-Jahre an gleichermaßen wie die Ermittlungen zu den mutmaßlich vom NSU-Trio begangenen Straftaten und zu den weiteren im Untersuchungszeitraum begangenen Verbrechen, die aus politisch-rechtsextremen Motiven begangen worden sein könnten.
Inwieweit die in der Ermittlungsarbeit aufgetretenen Mängel oder die unzureichende Zusammenarbeit der Behörden untereinander verhindert haben, dass die dem NSU zuzurechnenden Taten in NordrheinWestfalen vor dessen Selbstenttarnung aufgeklärt werden konnten, bleibt wiederum Spekulation.
Fakt ist allerdings: Trotz fehlender konkreter auf Täter aus dem rechtsextremistischen Milieu hinweisende Spuren hätten die Sicherheitsbehörden an den Tatorten in Köln und Dortmund – wie im Feststellungsteil dieses Berichts dargestellt – allen Grund gehabt, verstärkt auch Ermittlungen in Richtung eines politisch motivierten Delikts durchzuführen.
Beispielhaft dafür sei, den Sprengstoffanschlag in der Keupstraße betreffend, noch einmal das Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an den Verfassungsschutz NRW vom 9. Juli 2004 genannt: der Hinweis von Scotland Yard auf die vergleichbaren Nagelbombenanschläge des David Copeland in London. In Dortmund hätten insbesondere die Aussagen einer Zeugin und auch das Ergebnis der zweiten Operativen Fallanalyse die Ermittlungsbehörden dazu veranlassen müssen, ihre Ermittlungen auf die rechtsextremistische Szene in Dortmund auszudehnen. Dieses Erfordernis haben die Ermittler entweder nicht erkannt oder falsch eingeschätzt.
Eine wesentliche Ursache für das Unterlassen der gebotenen Ermittlungen dürfte in dem nur rudimentär vorhandenen Kenntnisstand der Strafverfolgungsbehörden des Landes NRW über die rechtsextremistische Szene und deren internationales Netzwerk liegen. Weder die „Turner Diaries“, die dem NSU als eine Art Blaupause für seine Taten gedient haben könnten, noch Combat 18, noch der Name David Copeland waren den Ermittlungskommissionen bekannt. Soweit der Verfassungsschutz NRW und in Teilen auch der polizeiliche Staatsschutz die hinter den Publikationen und Maßnahmen stehende Ideologie erkannt haben, haben sie jedenfalls mit den Ermittlungsbehörden vor Ort nicht kommuniziert.
Allerdings – das muss fairerweise auch gesagt werden – haben die ermittelnden Polizeibeamte und Staatsanwälte größtenteils auch nicht proaktiv beim polizeilichen Staatsschutz oder beim Verfassungsschutz nachgefragt. Entsprechende dahin gehende Informationen wären für die Strafverfolgungsbehörden möglicherweise ein Ermittlungsansatz in Richtung eines rechtsextremistischen Motivs gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Fehlern kann und sollte man lernen.
Zukünftig darf es nicht mehr passieren, dass politisch motivierte Straftaten als solche nicht nur mit einem erheblichen Zeitverzug oder gar nicht erkannt werden und deshalb notwendige Ermittlungsmaßnahmen nicht eingeleitet werden. Deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Begrifflichkeiten aus dem Rechtsextremismus, die rechtsextremistischen Theorien, das Fundament der Ideologie weiter in den Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsbehörden verankert werden. Denn – wie gesagt – wir haben festgestellt, dass die Grundkenntnis über diese Thematik eher unterentwickelt ist.
In den Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften, ebenso wie in den Staatsschutzabteilungen der Polizeidienststellen, herrscht zusätzlich eine hohe Personalfluktuation, sodass erworbenes Spezialwissen in diesen Abteilungen langfristig nicht vorgehalten werden kann. Sonderwissen auf dem Gebiet des Rechtsextremismus muss ferner schnell und zuverlässig von ansonsten sachfern tätigen Beamten im Bereitschaftsdienst bei besonderen Vorkommnissen wie etwa Demonstrationen oder Gewalttätigkeiten in Fußballstadien abgerufen werden können.
Daraus ergeben sich für meine Fraktion folgende zusätzliche Handlungsempfehlungen:
Wir fordern die Einrichtung einer zentralen elektronischen Bibliothek. Die Einrichtung einer zentralen Wissensdatenbank als elektronische Bibliothek, auf die alle mit einer besonderen Zugriffsberechtigung ausgestatteten Ermittler zugreifen können, würde
zahlreiche von uns im Ausschuss festgestellte Mängel beseitigen können. Neben juristischen und historischen Schlagworten und Ausarbeitungen zu speziellen Phänomenen sollte sie auch polizeiliche und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zur Verfügung halten, ohne das Trennungsgebot zu verletzen.
Als zentrale Einrichtung des Landes NRW und Schnittstelle auf höherer Ebene zwischen staatsanwaltlicher, polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit dürfte das Landeskriminalamt NRW unserer Einschätzung nach mit seiner bereits vorhandenen Kommunikationstechnik der kompetente Dienstleister für diese politisch wichtige Aufgabe sein.
Zwei Dinge dürfen bei meiner heutigen Rede selbstverständlich nicht fehlen. Zum einen sind wir eine lückenlose Aufklärung nicht nur, aber insbesondere den Opfern und den Angehörigen der Rechtsterroristen schuldig.
Ich darf allen Opfern und deren Angehörigen versichern, dass das Schicksal, das ihnen widerfahren ist, unvergessen bleibt und eine nachhaltige Mahnung darstellt. Zum anderen müssen wir alles uns Mögliche möglichst gemeinsam unternehmen, um unseren Rechtsstaat so wehrhaft aufzustellen, dass er auch dem Rechtsterrorismus die Stirn bieten kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die NSGedenkstätten und -Erinnerungsorte in NordrheinWestfalen sind herausragende Lernorte. Und ja, es wäre wichtig und gut, dass jeder nordrhein-westfälische Schüler im Laufe seiner Schulzeit eine solche Gedenkstätte besucht.
Ich habe zwei richtige Punkte aus Ihrem Antrag genannt und könnte noch viele weitere nennen. Das ist nicht das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben. Aber wir haben festgestellt, dass wir offensichtlich den Begriff Erinnerungskultur unterschiedlich definieren. Wir haben eine weiter gehende Definition des Begriffes Erinnerungskultur, weil wir der Ansicht sind: Um Geschichte zu verstehen, muss man sie in Gänze kennen. Nur dann kann man auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft daraus ziehen.
Meine Damen und Herren, deshalb muss es unser aller Aufgabe sein, im Rahmen der historisch-politischen Bildungsarbeit auch das Themenfeld „Flucht und Vertreibung“ als wichtigen Teil der Erinnerungskultur zu stärken, wie wir das in unserem Entschließungsantrag fordern.
Zweifelsohne sind die Zeit des Nationalsozialismus und seine historischen Folgen ein Teil der deutschen Identität. Die besondere Verantwortung unseres Landes im Umgang mit der eigenen Geschichte drückt sich bis heute in einer besonderen Erinnerungskultur aus. Dabei standen und stehen die Themen „Zweiter Weltkrieg“ und „Holocaust“ im Mittelpunkt. Doch ebenso spielen Flucht und Vertreibung als Folgen des Zweiten Weltkrieges eine wichtige Rolle.
Dementsprechend hat die Landesregierung in ihrem Grundlagenpapier zu einer Neukonzeption der Erinnerungskultur und strukturellen Absicherung der Gedenkstättenarbeit in Nordrhein-Westfalen hervorgehoben, dass für das historische Lernen – ich zitiere – „das Bemühen um die Herausarbeitung von Kontextualitäten und Kausalitäten“ einen entscheidenden Faktor bildet.
Deshalb muss unserer Ansicht nach Erinnerungskultur so gestaltet werden, dass sie diese Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens fördert – insbesondere in Zeiten, die durch große Flüchtlingsbewegungen geprägt sind. Denn sie kann für die Nöte der Flüchtlinge von heute sensibilisieren und ein besseres Verständnis für deren Situation fördern.
Erinnerungskultur richtet sich aber auch an diejenigen, die in unserem Land eine neue Heimat finden möchten, sei es aufgrund von Flucht oder auch von Arbeitsimmigration. Vor dem Hintergrund der großen Anzahl von Asylsuchenden in unserem Land ist es
notwendig, das Verständnis für die Problematik von Vertreibung und Flucht zu stärken und zu fördern.
In der Neukonzeption der Erinnerungskultur wird hervorgehoben, dass die Erinnerungskultur vor neuen Herausforderungen steht, insbesondere durch – Zitat –
„die wachsende soziale, kulturelle, religiöse und ethnische Vielfalt der anzusprechenden Zielgruppen, insbesondere im Jugendbereich mit stetig steigendem Anteil von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte; …“
Das vom Schulministerium eigens neu vorgelegte Konzept „Erinnern für die Zukunft“ kann ein wichtiger Baustein für die Erinnerungskultur sein, insbesondere an unseren Schulen. Aber in seiner derzeitigen Form vernachlässigt es das Thema „Flucht und Vertreibung“.
Ende 2014 hatte der Bund der Vertriebenen als Leitwort für 2015 „Vertreibungen sind Unrecht – gestern wie heute“ festgelegt. Als Institutionen, die Flucht und Vertreibung als zentrales Thema seit ihrer Gründung behandeln, sollten der Bund der Vertriebenen und die Landmannschaften auch Ansprechpartner und Kooperationspartner für Schulen sein, um die Thematik authentisch Schülerinnen und Schülern nahezubringen.
Darüber hinaus könnten Kooperationen zwischen den nordrhein-westfälischen NS-Gedenkstätten und Einrichtungen im Sinne des § 96 Bundesvertriebenengesetz Flucht und Vertreibung als wichtigen Aspekt von Erinnerungskultur hervorheben und stützen.
So könnte zum Beispiel durch eine solche Zusammenarbeit ein Konzept für eine wissenschaftlich begleitete Ausstellung entwickelt werden, die die Geschichte, Entwicklung und Bedeutung der Landesstelle Unna-Massen im besten Fall auch an diesem Ort dokumentiert; denn die Landesstelle bot für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler nicht nur eine erste sichere Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen, sondern hat für Nordrhein-Westfalen einen vergleichbaren Stellenwert wie Friedland für ganz Deutschland.
Warum nutzen Sie nicht die Chance, meine Damen und Herren, an dieser Stelle auch diesen Teil der deutschen Geschichte umfassend zu dokumentieren?
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, das Konzept zur Stärkung von Erinnerungskultur in den Schulen NRWs „Erinnern für die Zukunft“ um den Aspekt „Flucht und Vertreibung als Folge des Zweiten Weltkriegs“ zu erweitern und den Bund der Vertriebenen und die Landsmannschaften als Kooperationspartner mit einzubeziehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für den Opferschutz, denn mit dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren stärken wir nicht nur den Opferschutz, sondern auch die Opferrechte.
Meine Damen und Herren, dass wir dies gemeinsam, überfraktionell machen, ist ein gutes Zeichen, denn dieses Thema eignet sich nicht zur parteipolitischen Auseinandersetzung.
Es eignet sich aber sehr wohl für die Diskussion über den richtigen Weg. Diese Diskussion haben wir in mehreren Ausschüssen geführt. Wir haben auf Antrag der CDU-Fraktion eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, die sehr gut war, weil uns die Fachleute den einen oder anderen Hinweis gegeben haben, an welcher Stelle wir vielleicht noch Feinjustierungen vornehmen sollen. Denn es geht insbesondere darum, wie Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten in Zukunft geholfen werden kann, Strafverfahren insgesamt besser zu bewältigen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat von Anfang an sehr viel Wert darauf gelegt, dass insbesondere die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer einen hohen Stellenwert hat. Wir haben geregelt – mittlerweile ist das gemeinschaftlich geregelt –, welche Fortbildungsmaßnahmen besucht werden müssen. Wir haben auch geregelt – das halte ich persönlich für sehr klug –, dass einer Person, die regelmäßige Fortbildung verweigert – so will ich es formulieren –, das Mandat entzogen werden kann.
Denn diejenigen, die diese Prozessbegleitung vornehmen, müssen nicht nur Empathie für die Opfer mitbringen, sondern sie brauchen auch eine psychologische und vielleicht auch pädagogische sowie juristische Grundbildung, um eine hohe Qualität im Rahmen der Betreuung gewährleisten zu können.
Somit möchte ich schließen. Wir haben unsere Hausaufgaben und noch etwas mehr gemacht. Wir haben die Möglichkeit genutzt, die Leitbilder und Standards des Bundesgesetzes zu konkretisieren.
Deswegen schließe ich mit dem Beginn meiner Rede: Dies ist ein guter Tag für die Opferrechte – auch hier in NRW. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist fürwahr ein wichtiges Thema, über das wir heute sprechen. Richtig ist: Man kann diesem Thema in fünf Minuten nicht gerecht werden – und schon gar nicht den Betroffenen. Deswegen ist das ein Einstieg in eine Diskussion. Somit ist auch gut, dass die FDP-Fraktion heute dieses Thema eingebracht hat.
Vielleicht beginnen wir mit einem Grundsatz, auf den man sich verständigen kann, der in Deutschland gelten sollte, nämlich der Grundsatz, dass eine Ehe die freiwillige Verbindung zwischen zwei Erwachsenen ist.
Wenn man sich diesen Grundsatz vor Augen hält, ergibt sich daraus einerseits, dass wir Handlungsbedarf haben, weil wir eben diese fast 1.500 registrierten minderjährigen Verheirateten in Deutschland haben und weil davon rund 360 jünger als 14 Jahre sind. Wir stellen fest, dass rund 40 % davon aus Syrien kommen. Wir haben auch Fälle aus EUMitgliedstaaten wie Bulgarien, Polen, Rumänien und Griechenland.
An dieser Stelle übrigens auch interessant: Ca. 80 % der Betroffenen sind Mädchen, und 20 % sind Jungen. Somit ist die generelle Zielsetzung des FDPAntrags, solche Kinderehen in Zukunft möglichst auszuschließen, richtig und klug.
Die Frage ist allerdings: Sind wir nicht schon ein Stück weiter, als im FDP-Antrag beschrieben? Denn Fakt ist, dass zum Beispiel der bayerische Justizminister bereits vor drei Monaten einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung eingebracht hat, der Bundesjustizminister mittlerweile eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen hat und der Gesetzgeber arbeitet.
Vielleicht kann uns zur Orientierung auch eine Stellungnahme der Evangelischen Landeskirche weiterhelfen, hier der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie NRW vom 30. August dieses Jahres. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich:
„Wir fordern, dass in Deutschland nur Ehen volljähriger Personen als solche anerkannt werden dürfen. Eine Ehe ist ein weichenstellender Schritt
für das Leben eines Menschen und umfasst soziale, kulturelle, religiöse und persönliche Aspekte. Kinder und Jugendliche müssen davor geschützt werden, in ihrem jungen Alter bereits solche Entscheidungen treffen zu müssen bzw. durch die Entscheidung von Erwachsenen in eine Ehe gedrängt zu werden.
Mit der Verheiratung von noch nicht volljährigen Personen geht oft ein Missbrauch einher. Die Kinder – zum allergrößten Teil Mädchen – werden unter Druck gesetzt, verfügbar gemacht, misshandelt und gezwungen, sich den Familienstrukturen anzupassen.“
Meine Damen und Herren, damit wird deutlich – die CDU-Fraktion schließt sich dem an –: Kinderehen verletzen elementar das Menschenrecht, und sie sind mit unserem Verständnis von Ehe nicht zu vereinbaren.
Wir müssen allerdings auch berücksichtigen: Wo sind diese Ehen geschlossen worden? Wir reden über im Ausland geschlossene Ehen, oftmals in Kulturen – das müssen wir auch anmerken –, in denen eine durch die Eltern arrangierte Ehe von Kindern oder Jugendlichen gängige Praxis ist und die Unterordnung der Ehefrau unter ihren Mann auch rechtlich festgelegt ist. Somit kann dort von einer freien Entscheidung der Mädchen oder jungen Frauen kaum die Rede sein. Sie wechseln auf Geheiß des Vaters von einer Abhängigkeit in die nächste.
Ob dann der Paragraf „Zwangsehen“ greift und somit auch § 237 Strafgesetzbuch, ist juristisch umstritten, sollte aber in der Diskussion einfach noch einmal thematisiert werden.
Meine Damen und Herren, mit Recht sieht heute bereits das Bürgerliche Gesetzbuch hohe Hürden vor, wenn zum Beispiel einer der Verlobten nicht volljährig ist. Ausnahmen können für Verlobte ab 16 Jahren gemacht werden. Aber auch dann muss ein Familiengericht dies genehmigen. Eine Entscheidung der Eltern reicht dafür nicht aus. Somit sind verschiedene Aspekte zu beachten.
Die Anerkennung von ausländischen Ehen richtet sich auch danach: Sind sie vor Ort rechtmäßig geschlossen worden? Wir können sie nach geltendem Recht nur dann annullieren, wenn sie im krassen Gegensatz zur öffentlichen Ordnung in Deutschland stehen.
Damit möchte ich schließen und sagen, dass zumindest eine Ehe mit einer Person unter 16 Jahren in keinem Fall mit unserer öffentlichen Ordnung zu vereinbaren ist.
Darüber sollten wir diskutieren und Lösungen für das Problem finden, auch im Interesse der Betroffenen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Jäger, es ist richtig, dass wir die Entwicklung in Deutschland nicht von der Entwicklung in Nordrhein
Westfalen abkoppeln können. Richtig ist aber auch, dass insbesondere in Nordrhein-Westfalen die Zahl der politischen Extremisten gestiegen ist, und zwar in einem krassen Verhältnis zur Steigerungsrate in der Bundesrepublik Deutschland, und Sie nach wie vor kein geschlossenes Konzept haben, diesen zu begegnen. Auch das gehört zur Wahrheit, meine Damen und Herren.
Trotzdem halte ich es für sehr klug, an dieser Stelle einmal nachdenkliche Töne anzuschlagen. Denn alle diejenigen, die bei dem Blick auf den politischen Extremismus bisher beide Augen geschlossen haben oder zumindest ein Auge zugemacht haben, sind spätestens seit der Vorlage dieses Verfassungsschutzberichts darüber aufgeklärt,
dass wir ein Problem haben. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem – das ist richtig –, weil sich die Gesellschaft insgesamt ein Stück radikalisiert hat.
Aber insbesondere die Daten und Fakten sowohl im Bereich Salafismus und im Bereich Rechtsextremismus als insbesondere auch im Bereich Linksextremismus machen deutlich, dass wir es mit einer Steigerungsrate zu tun haben, die allen zu denken geben sollte.
Meine Damen und Herren, somit ist es klug und richtig – das sage ich auch ganz offen –, ein Programm wie „Wegweiser“ auf den Weg zu bringen, wenn es damit gelingt, dem einen oder anderen den richtigen Weg zu weisen und ihn von dem falschen Weg abzubringen. Das kann natürlich nicht immer gelingen, wie auch der Anschlag auf den Sikh-Tempel gezeigt hat.
Letztlich ist aber ein einziges Programm wie „Wegweiser“, und das nur in 13 Städten, zu wenig.
Wir brauchen mehr davon, um präventiv wirken zu können und alle in sämtlichen Phänomenbereichen des Extremismus zu erreichen, meine Damen und Herren.
Deswegen müssen wir den Blick sowohl auf den Rechtsextremismus als auch auf den Linksextremismus richten. Ich finde es schon bezeichnend, wenn Sie, Herr Minister und Herr Körfges, bei dem Phänomen Linksextremismus nur davon sprechen, dass die Linksextremisten sich durch die Rechtsextremisten hochschaukeln ließen, und das nicht als einzelnes Phänomen betrachten. Wir haben in NordrheinWestfalen ein Problem mit gewaltbereiten Linksextremisten. Das muss man erkennen. Das muss man bekämpfen.
Liebe Kollegin Verena Schäffer, dass in Ihrem Beitrag der Linksextremismus gar keine Rolle gespielt hat, wirft auch ein Licht auf die Gesamtdenke, wie man mit Extremismus insgesamt umgeht.
Im Übrigen bin ich der Letzte, der zwischen Rechts- und Linksextremismus vergleichen wollte. Ich sehe beide als Gefahr. Als jemand, der sich seit 30 Jahren mit dem Phänomen Extremismus beschäftigt, auch mit dem Rechtsextremismus, gestehe ich auch zu, dass sich dort einiges verändert hat.
Der Rechtsextremismus ist gefährlicher geworden. Im Gegensatz zu den 80er-Jahren ist es möglich – wir sehen es beim NSU –, dass sich daraus Zirkel bilden bzw. Zellen bilden, die dann auch rechtsterroristische Aktivitäten entfalten. Das ist ein neues Phänomen im Bereich des Rechtsextremismus. Das müssen wir bekämpfen.
Fakt ist aber, dass das kein neues Phänomen im Bereich des Linksextremismus ist. Vor dem Hintergrund der Zahlen müssen wir beim Linksextremismus dringend aufpassen, dass sich nicht genau das wiederholt, was wir in den 70er-Jahren mit der RAF kennengelernt haben, und sich dort Zellen bilden, die linksterroristische Anschläge verüben – auch hier in Nordrhein-Westfalen.
Deswegen fordern wir ein Handlungskonzept gegen Linksextremismus. Das gibt es nämlich bisher in diesem Land nicht.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch einmal ein Stück auf die Anzahl der Fälle schauen. Winston Churchill hat gesagt, er traue keiner Statistik, die er nicht selbst gefälscht habe. So weit würde ich nicht gehen. Es ist aber schon richtig, dass man eine Statistik auch sehr differenziert betrachten muss.
Fakt ist, dass im rechtsextremistischen Bereich das sogenannte Propagandadelikt mit in die Statistik aufgenommen wird. Das heißt – und das ist richtig so –: Wenn jemand eine Hakenkreuzfahne verwendet, begeht er eine strafbare Handlung, die dann in der Statistik als entsprechendes Delikt auftaucht.
Wenn aber, wie in Dortmund gesehen, auf einer linksextremistischen Demonstration jemand eine Flagge mit Hammer und Sichel zeigt, wird dies nicht bestraft und taucht auch nicht in der Statistik auf.
Weil es keine strafbare Handlung ist. Aber das ist ja genau der Fehler, meine Damen und Herren.
Das ist der doch Fehler. Ein guter Demokrat darf auf keinem Auge blind sein. Extremismus, egal von welcher Seite, muss bekämpft werden. Das muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, meine Damen und Herren.
Ich weiß, dass das keine Straftat ist. Das bemängele ich. Man kann heute sogar so weit gehen, wie ich es bei einer Diskussion erlebt habe. Dort hat ein Redner angezweifelt, dass unter Stalin Millionen Menschen misshandelt, gefoltert und umgebracht worden sind. Auch das stellt bisher keine strafbare Handlung dar. Hingegen ist das Leugnen des Holocaust zu Recht eine strafbare Handlung.
Deswegen muss man die Statistiken sehr differenziert betrachten und feststellen, dass insbesondere bei den Delikten Brandstiftung und Körperverletzung zurzeit die Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen die führenden Gewalttäter sind. Damit sagen wir nicht, dass das andere nicht genauso zu bekämpfen ist.
Aber sowohl beim Rechts- als auch beim Linksextremismus und auch beim Salafismus gilt für einen guten Demokraten – und das sollten wir alle sein –: Wehret den Anfängen. Sonst ist es irgendwann zu spät, meine Damen und Herren. Insofern sollte das unser Motto sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Prof. Bovermann, was Sie gesagt haben, hat mir in weiten Teilen gut gefallen. Insbesondere aus politikwissenschaftlicher Sicht haben Sie sehr viel Richtiges gesagt.
Ich möchte mich dem Thema jedoch etwas anders nähern, meine Damen und Herren. Ich gebe zu, dass ich, als ich lediglich die Überschrift dieses Antrags – „Das nordrhein-westfälische Parlament braucht eine fortschrittliche Debattenkultur, die den Erwartungen der Gesellschaft folgt“ –, aber noch nicht den Text des Antrags gelesen hatte, gedacht habe, es gehe heute um etwas ganz anderes. Ich habe gedacht, es handele sich vielleicht um den Appell der Piratenfraktion als gute Vorbilder für uns als Abgeordnete, einmal öfter den Mut aufzubringen, hier vorne an das Redepult zu treten und eine freie Rede oder zumindest eine teilfreie Rede mithilfe von Stichwortzetteln zu halten oder für den Fall, dass eine Manuskriptrede nicht vermeidbar ist – und das ist ab und zu völlig verständlich –, diese nicht nur abzulesen, sondern sie vorzutragen.
Aber siehe da: Als ich den Antragstext dann gelesen habe, habe ich erkannt, dass es gar nicht darum geht. Ich hätte es im Rahmen des Antrags zur Debattenkultur für einen schönen Beitrag gehalten, in dieser Hinsicht, in rhetorischer Hinsicht, einmal darüber nachzudenken.
Dann habe ich Ihren Antrag einmal, zweimal, dreimal gelesen. Warum so oft?
Weil er zu kompliziert ist. Er ist sehr kompliziert, gewissermaßen auch ein Stück weit faszinierend, weil es Ihnen – ich sage das einmal mit einem Augenzwinkern – wirklich gelungen ist, viele verschiedene Textbausteine aus der Politikwissenschaft, den Sozialwissenschaften, den Staatswissenschaften und teilweise auch aus den Pseudowissenschaften in einen Gesamttext zusammenzufügen, den man wirklich drei- oder viermal lesen muss, um zu wissen, welche Schlüsse Sie daraus überhaupt ziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie Folgendes fragen – daran erkennen Sie, dass ich mich sehr kritisch damit auseinandersetze –: Sie reden sehr viel über Offenheit und Transparenz. Dazu gehört für mich im Rahmen einer Debattenkultur aber auch, dass man versucht, die Adressaten, und zwar nicht nur diejenigen hier im Haus, sondern gerade auch die Zuschauerinnen und Zuschauer hier und zu
Hause, zu erreichen. Erreicht man die Zuschauerinnen und Zuschauer mit dem Text, den Sie vorgelegt haben, aber wirklich? Oder ist er nicht vielleicht doch viel zu kompliziert?
Das heißt: Dem Anspruch, den Sie erheben, wird meines Erachtens zumindest Ihr Antrag nicht gerecht.
Dann frage ich mich natürlich – wie viele andere auch –: Wie kommt der eine oder andere Unterton dort hinein?
Jetzt kann man salopp sagen: Sie sind ein bisschen sauer, weil hier einiges nicht so läuft, wie Sie sich das vorstellen. Okay; Schwamm drüber! Das kann ich nachvollziehen.
Aber ich glaube, dass das Problem ein Stück tiefer sitzt. Ich drücke das etwas anders aus, als Herr Prof. Bovermann das gerade getan hat. Meine Damen und Herren, ich komme in der Befassung mit Ihrem Text und auch mit Ihrer Einbringungsrede gerade, Herr Bayer, zu dem Schluss, dass Sie in unserem parlamentarisch-repräsentativen System immer noch nicht angekommen sind.
Im Anschluss gerne, Herr Präsident.
Ich würde nur gerne erst meine Gedanken zu Ende führen.
Ich komme also zu dem Ergebnis, dass Sie weitgehend noch gar nicht angekommen sind. Vielleicht wollen Sie auch nicht ankommen, weil Sie Grundüberlegungen nicht teilen – zum Beispiel Grundüberlegungen, wie parlamentarische Demokratie funktioniert.
Parlamentarische Demokratie baut auf einer Parteiendemokratie auf. Parteien gibt es deswegen, weil sie in der Lage sind, gemäß einer gemeinsamen Grundüberzeugung Meinungen zu bündeln. Die Fraktionen als parlamentarischer Arm der Parteien
bündeln dann diese Meinungen im Parlament. Im Folgenden werden irgendwann Mehrheitsentscheidungen herbeigeführt, damit überhaupt Entscheidungen getroffen werden können. Deswegen ist ein Verweis auf Fraktionszwang und andere ähnliche Aspekte bei dem Hauptthema, das Sie meines Erachtens ansprechen, nämlich die Verbesserung bzw. ein Update der Debattenkultur, wie Sie es bezeichnen, völlig fehl am Platze.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns einfach vergegenwärtigen – diese Grundfrage schwingt bei Ihren Ausführungen mit –, ob wir mit unseren Debatten im Plenum wirklich nicht das Volk erreichen.
Heute Morgen hatte ich – das trifft sich an einem solchen Tag ganz gut – eine Besuchergruppe, die aus vielen Ehrenamtlern aus meinem Wahlkreis Mülheim an der Ruhr bestand. Es handelte sich also nicht um politisch Aktive, sondern um normal Interessierte. Sie haben heute Morgen Gott sei Dank von 10 bis 11 Uhr hier oben auf der Tribüne gesessen und gut zugehört.
Ich muss sagen, dass es den fünf Rednern von allen Fraktionen, die sie bei der Debatte heute Morgen gehört haben, gelungen ist, einen durchaus komplexen Sachverhalt auch rhetorisch im Rahmen einer guten Debattenkultur so zu präsentieren, dass die Zuhörer etwas mitgenommen haben, mit mehr Wissen das Plenum verlassen haben und sich jetzt leichter eine Meinung bilden können. So schlecht, wie es Ihr Antrag teilweise suggeriert, scheinen wir hier im Plenum also, ehrlich gesagt, nicht zu sein.
Meine Damen und Herren, mir fehlt auch die Differenzierung. Aber vielleicht kriegen wir das im Rahmen der Debatte hin, die wir noch im Hauptausschuss führen werden. Diese Debatte führe ich auch gerne.
Wir müssen nämlich zwischen den Diskussionen und Debatten in den Ausschüssen und denen hier im Plenum unterscheiden. Wir müssen auch unterscheiden, ob es um die erste oder die zweite Lesung geht.
Natürlich ist es bei der zweiten Lesung zwangsläufig so, dass die Meinungen in den Fraktionen bereits gebildet sind. Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen in den Fraktionen ist. Aber bei uns in der CDU-Fraktion ist es so, dass wir nichtöffentlich sehr intensiv diskutieren und irgendwann abstimmen. Diese Mehrheitsmeinung wird dann nach außen vertreten.
Das wird bei der zweiten Lesung bei allen Fraktionen hier der Fall sein. Das ist dann das Ergebnis eines längeren Prozesses. Die eigentlichen Diskussionen – das räume ich als Oppositionsvertreter ein – könnten meines Erachtens punktuell auch ein Stückchen kontroverser sein. Hier und da würde ich mich gerade bei bestimmten Anträgen auch freuen, wenn
die regierungstragenden Fraktionen ein wenig offener für das wären, was wir als Opposition einbringen – egal, aus welcher Oppositionspartei.
Aber das heißt nicht, dass unsere Debattenkultur am Ende ist und von Grund auf überarbeitet werden muss. Vielmehr geht es hier um Nuancen.
Jetzt finde ich es ein wenig ungerecht, dass Sie einfach nur am Rande bemerken, dass wir eine Verfassungskommission haben, dass wir Arbeitskreise haben und dass sich viele damit beschäftigt haben, wie wir zum Beispiel unsere Plenardebatten lebendiger gestalten können. Ein Stichwort lautet „Kurzintervention“; ich war noch gar nicht Mitglied des Landtags, als sie eingeführt worden ist. Das ist ein gutes Mittel. Das wird auch von allen genutzt. Das ist ein Stück Fortschritt.
Jetzt sagen Sie, das sei noch nicht genug; wir müssten das eine oder andere zusätzlich ändern. Das kann man machen. Darüber kann man reden.
Aber eines dürfen Sie nicht machen – damit möchte ich für heute auch schließen; das hat mich auch ein Stück geärgert –: Sie dürfen nicht versuchen, uns als Vertretern der anderen Fraktionen mit Ihrem Text zu suggerieren, erst mit Ihrem Einzug ins Parlament sei es gelungen, Veränderungen positiver Art in der Debattenkultur zu erzeugen. Wenn Sie das glauben, meine Damen und Herren, dann glauben Sie wahrscheinlich auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Ich verrate Ihnen: Beides stimmt nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Marsching, ich bin da anderer Meinung. Ich will das auch kurz begründen. Ich bin nicht der Meinung, dass die Anträge, die wir hier einbringen, nur für uns als Parlamentarier gedacht sind. Ich finde, sie müssen lesbar sein.
Ich habe an der Hochschule gelernt, dass man auch eine Doktorarbeit in weiten Teilen verstehen können muss, selbst wenn es nicht die eigene Fachrichtung ist. Wenn man sie trotzdem versteht, ist es eine gute Doktorarbeit.
Ich finde Ihre Formulierung in diesem Antrag – das ist nur ein Beispiel; aber zu dem Thema passt es – so kompliziert, dass auch ich als Parlamentarier, der sogar diese Fächer studiert hat und auch abgeschlossen hat, diesen Text mehrfach lesen musste, um alle Facetten, die Sie ansprechen, erkennen zu können. Ich finde es in Sachen Offenheit schwierig. Wenn wir erst im Nachgang Öffentlichkeitsarbeit machen müssten, Herr Marsching – ich hoffe, Sie hören mir noch zu –,
um zu erklären, was mit dem Antrag gemeint war, dann wäre das Ziel verfehlt. Deswegen würde ich mir etwas anderes wünschen.
Herr Bayer, ich habe Sie wieder einmal nicht gut verstanden. Ich will Ihnen nichts Böses. Aber Sie müssen ins Mikrofon sprechen. Sie müssen sich so ausdrücken, dass man dem folgen kann. Auch das gehört zu einer guten Debattenkultur dazu.
Aber ich habe mitgenommen, dass Sie noch weitere Facetten angesprochen haben, über die wir dann bitte auch im Hauptausschuss diskutieren. Da gehört die Debatte meines Erachtens auch hin. Aber wir müssen uns alle bemühen, zu versuchen, auch was die Verständlichkeit und die Wortwahl angeht, die Adressaten in Gänze zu erreichen. Da hakt es hier und da sicherlich auch bei mir.
Aber das gehört gerade bei einem Beitrag zum Thema „Debattenkultur“ dazu.
Ich habe rein akustisch kaum etwas verstanden. Daher kann ich auf den Rest momentan nicht eingehen.
Lassen Sie uns bitte intensiv darüber diskutieren. Das Thema lohnt sich; das ist richtig. Ich würde es anders angehen, als Sie es begonnen haben. Aber das heißt ja nicht, dass man nicht darüber reden kann. Wenn das Ihr Grundziel war, dann haben Sie
es erreicht, weil wir das entsprechend machen werden.
Der Überweisung an den Hauptausschuss stimmen wir gerne zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag – wahrlich ein Grund
zu feiern. Dieser Nachbarschaftsvertrag ist eine Erfolgsgeschichte, weil er mit Leben gefüllt worden ist. Im Vertrag vom 17. Juni 1991 heißt es in Art. 29 Abs. 1 – ich zitiere –:
„… daß die Entwicklung zwischenmenschlicher Kontakte eine unerläßliche Voraussetzung für die Verständigung und Versöhnung beider Völker ist, …“
Genau dies ist in den 25 Jahren eingetreten. Sowohl auf der polnischen als auch auf der deutschen Seite haben sich Akteure – Menschen, Organisationen, Institutionen – engagiert, um den Vertrag mit Leben zu füllen. Das wollen wir würdigen, meine Damen und Herren.
Aus Sicht der CDU-Fraktion geht es dabei besonders um eine Gruppe, einen Akteur von vielen: die deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler, insbesondere diejenigen, die sich organisiert haben. Denn obwohl die Heimatvertriebenen und Aussiedler im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag keine Erwähnung finden, haben sie sich in diesen 25 Jahren engagiert für die deutsche Verständigung mit Polen eingesetzt, Brücken gebaut. Sie waren somit oftmals Initiatoren für Schul- und Städtepartnerschaften.
Heute können wir mit Stolz sagen, dass über 190 Schulen in Nordrhein-Westfalen Partnerschulen in Polen haben und dass knapp 100 Städte bzw. Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Partnerstädte bzw. Partnergemeinden in Polen haben, übrigens vorwiegend in Oberschlesien und in der Woiwodschaft Schlesien. Somit haben die Heimatvertriebenen und Aussiedlerinnen und Aussiedler die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen insbesondere im kulturellen, wirtschaftlichen und auch karitativen Bereich befruchtet.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist auch wichtig zu erwähnen: Sie haben auch politisch Brücken gebaut. Ich denke in diesem Zusammenhang gerne daran zurück, dass am 22. August 2009 auf einer Veranstaltung der Landsmannschaft der Oberschlesier in Ratingen zum Beispiel die Rolle von Solidarność beim Fall des Eisernen Vorhangs respektive beim Mauerfall gewürdigt worden ist. Dies hat sogar Niederschlag in den polnischen Medien gefunden.
Das heißt, es wurden Brücken gebaut. In dieser Außenpolitik im Kleinen ist es gelungen, sich zu verständigen und Verständnis für die jeweils anderen Positionen zu entwickeln.
Somit ist es an der Zeit, gerade für diese Gruppe der deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedlerinnen und Aussiedler, die eben nicht im Nachbarschaftsvertrag erwähnt wird, eine entsprechende Würdigung zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen: Das, was die Heimatvertriebenen und Aussiedler gemacht haben, kann man als ein Versöhnungs- und Freundschaftswerk betrachten. Insbesondere die Rolle der Institutionen ist hier zu würdigen.
Zum einen sind die Oberschlesier als Patenlandsmannschaft zu nennen, zum anderen aber auch Institutionen wie das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen, das Haus Schlesien in Königswinter sowie die Stiftung Gerhart-Hauptmann-Haus hier in Düsseldorf.
Über das Wie sollten wir in den Ausschüssen diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dass wir das machen sollten, steht für die CDUFraktion außer Frage. Deshalb freuen wir uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und hoffen auf eine Übereinstimmung in den Ausschüssen, dass wir gemeinsam auch diese Personenkreise, diese Institutionen, diese Organisationen entsprechend hier im Landtag würdigen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den ersten Teil von Frau Müller-Witt könnte ich jetzt übernehmen. Denn Frau Müller-Witt hat vollkommen richtig die Frage gestellt, und das sieht auch unsere Fraktion so: Was macht es denn überhaupt für einen Sinn, eine Verfassungskommission einzusetzen, die mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen zuzüglich Experten berät, inwieweit die Landesverfassung um weitere Ziele ergänzt, verändert werden soll, wenn gleichzeitig hier ein Antrag eingebracht wird, ohne die Ergebnisse der Verfassungskommission schon vorgelegt bekommen zu haben?
Das macht keinen Sinn. Deswegen könnte man diese Beiträge in der heutigen Plenardebatte entsprechend kurzhalten und sagen: Lassen Sie uns doch die Ergebnisse der Verfassungskommission abwarten. – Ganz so einfach will ich mir es nicht machen, weil Verbraucherschutz an sich ein ganz wichtiges Thema ist. Es ist die Aufgabe der Politik und damit auch unsere Aufgabe, auf Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Beschlüsse, Gesetze auf den Weg zu bringen, die die Verbraucher in Zukunft noch mehr schützen.
Aber Sie sprechen in Ihrem Antrag verschiedene Komponenten an, zum Beispiel die Verbraucherbildung. Da möchte ich schon meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, schließlich hatten wir im März 2014 hier einen sehr guten Antrag von CDU, SPD und Grünen, der genau diesen Punkt der Verbraucherbildung, insbesondere in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der Kindertagesstätten und Schulen, verankert sehen will und somit anerkennt, dass Verbraucherbildung gerade auch im frühkindlichen Bereich einen besonders hohen Stellenwert hat. Leider haben Sie dort nicht mitgemacht, sondern sogar gegen diesen Antrag gestimmt. Das
wäre ein klares Zeichen seitens der Politik an die Öffentlichkeit gewesen, dass Verbraucherschutz und damit auch Verbraucherbildung ein ganz entscheidender Gesichtspunkt ist.
Entscheidender ist für mich und für unsere Fraktion allerdings auch die Frage: Sind die Menschen denn weitgehend in unserer Republik und in NordrheinWestfalen unzufrieden mit dem Verbraucherschutz, wie er zurzeit praktiziert wird? – Da kann man, so wie Sie es machen, aus Umfragen zitieren, die mehr als sechs, sieben Jahre alt sind. Man kann sich aber auch aktuelle Umfragen oder Erhebungen anschauen und feststellen, dass über 80 % der Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite mit der Verbraucherinformation und auf der anderen Seiten mit dem Verbraucherschutz weitgehend zufrieden sind.
Wenn man dies feststellt, muss man sich natürlich genau – und das hat Frau Müller-Witt auch schon gemacht – die Frage stellen: Macht es überhaupt Sinn, so etwas als Landesziel in die Verfassung aufzunehmen? Muss nicht vielmehr die reale Politik die alltäglichen Probleme lösen?
Ich glaube, dass man zu diesem Schluss kommen kann – vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir mittlerweile in jeder Stadt Verbraucherzentralen haben, die zum Beispiel Verbraucherinformationen anbieten, wenn denn noch Fragen offen sind, die nicht durch die Medien oder andere Quellen geklärt worden sind. Die Menschen können dorthin gehen und Informationen über Dienstleistungsverträge oder Ähnliches erhalten.
Dass der Verbraucherschutz funktioniert, machen schon diese Erhebung und die Umfragen deutlich. Zum Beispiel haben letztes Jahr in BadenWürttemberg 84 % gesagt: Der Verbraucherschutz in diesem Land ist auf einem guten Weg. Er sagt uns zu. Wir brauchen nur noch punktuell mehr davon, wenn aktuelle, neue Fragen aufkommen.
Deswegen kann man einen Strich darunter machen und feststellen: Wir werden im Hauptausschuss und vielleicht doch in der Verfassungskommission darüber diskutieren, ob das, was Sie fordern, notwendig ist.
Man muss sich aber auch vergegenwärtigen, dass eine Landesverfassung nicht mit zu vielen Einzelpunkten überfrachtet werden soll, und sich gleichzeitig die Frage stellen: Erzielt ein Thema allein dadurch, dass wir es in die Landesverfassung aufnehmen, den Effekt, den Sie wünschen, dass der Verbraucherschutz real mehr praktiziert wird, als das bisher ohnehin schon der Fall ist?
Deswegen stimmen wir der Überweisung in den Hauptausschuss selbstverständlich zu. Lassen Sie uns noch einmal darüber diskutieren. Verbraucherschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema. Darüber, wie man das angeht, sollte man sprechen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gute Politik beginnt mit einem Blick auf die Realität. Wie sieht diese Realität aus? Wir haben es heute Morgen gehört: Hunderttausende Flüchtlinge kommen nach
Deutschland. Ungefähr 15.000 Menschen davon kommen pro Woche nach NRW. Das ist eine gewaltige Herausforderung.
Wir haben heute Morgen bestätigt bekommen, dass allein bei der Registrierung dieser vielen Menschen Schwierigkeiten bestehen. Wir haben Schwierigkeiten, ordnungsgemäß erstaufzunehmen. Der medizi
nische Check-up, die medizinische Erstversorgung, hat eine hohe Priorität. Diese Priorität gilt es zu erfüllen.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, meine Damen und Herren: Das, was die Piraten hier ansprechen, ist durchaus sinnvoll. Auch Flüchtlinge müssen die Möglichkeit bekommen, unproblematisch das Netz zu benutzen, um Informationen nach Hause zu schicken und Kontakt zu Verwandten und Freunden zu halten. Es stellt sich allerdings die Frage: Welche Priorität hat dies? Ist es eine erste Priorität oder eine zweite Priorität?
Unter Abwägung aller Gesichtspunkte kommt die CDU-Fraktion zu dem Schluss, dass dies zwar ein wichtiges Anliegen ist, aber nicht erste Priorität. Erste Priorität haben eine Registrierung, eine menschenwürdige Unterbringung, der medizinische Check-up, die medizinische Erstversorgung usw. Danach kann man dann auch die Frage stellen: Inwieweit kann das Land helfen, den Zugang zum WLAN auch für Flüchtlinge in den entsprechenden Einrichtungen zu bewerkstelligen?
Ich will gerne erst den Gedanken zu Ende führen. Danach beantworte ich gerne die Frage.
Inwieweit kann das Land helfen, dieses zu bewerkstelligen? Da sind die Idee des Freifunks und vor allem die bisherige Arbeit, die die Freifunkinitiativen leisten, sehr sinnvoll. Diese Idee gilt es durchaus weiterzuverfolgen – auch in dem Sinne, dass das Land dort kooperiert und hilft. Wir kennen Beispiele aus Münster, aber auch aus meiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr, wo der Aufbau von freiem WLAN sehr unbürokratisch und unkompliziert funktioniert. Dann muss das Land auch nicht groß helfen. Es kann vielleicht zusätzlich Hilfestellungen geben, dass diese Freifunkinitiativen entsprechend handeln können.
Meine Damen und Herren, wir haben hier aber nicht nur den Blick darauf zu richten, was es möglicherweise zu schaffen gilt, sondern auch auf die Istsituation zu schauen. Da bleiben wir dabei: Es ist schon eine enorme Herausforderung für uns, überhaupt zu bewerkstelligen, dass die Erstregistrierung funktioniert und dass wir die Menschen menschenwürdig unterbringen. Das gilt für das Land, aber insbesondere auch für die Kommunen. Hier und da geht es in Kommunen nur noch darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Im Rahmen dieser Prioritätensetzung sind wir der Überzeugung, dass die Schaffung von WLAN eine Priorität sein kann. Sie steht zurzeit aber noch nicht an erster Stelle.
Der jetzt vorliegende Entschließungsantrag der rotgrünen Fraktionen ist natürlich in erster Linie deswegen entstanden, weil man dem Antrag der Piratenfraktion nicht zustimmen wollte. Er enthält zum Teil Modifikationen. Das hat Herr Lamla hier auch schon dargestellt. Wären Sie von SPD und Grünen tatsächlich so überzeugt davon gewesen, dass das jetzt eine erste Priorität hat, dann hätten Sie den Antrag selber stellen können. Das haben Sie nicht gemacht. Sie sind auf den Antrag der Fraktion der Piraten aufgesprungen.
Credo: Unsere Fraktion wird sich bei beiden Anträgen enthalten, weil wir den Zeitpunkt nicht als den richtigen ansehen, das grundsätzliche Ziel aber durchaus teilen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Jetzt beantworte ich gerne auch die Frage, wenn sie noch aktuell ist.
Ehrlich gesagt, das ist eine sehr ungewöhnliche Frage, die Sie mir stellen; denn das eine hat mit dem anderen nichts tun. Das habe ich auch nicht gesagt.
Bei den Freifunkern ist es aber wie folgt: Was sie tun, ist ehrenamtliches Engagement. Wenn das Land entsprechende Hilfestellungen gewährt, damit der WLAN-Transport in die Flüchtlingsheime durch den Freifunk schnell vorangehen kann, ist das sicherlich eine gute Aktion. Deswegen habe ich unterstrichen, dass die in Punkt 2 Ihres Antrags erhobene Forderung von unserer Fraktion generell begrüßt wird.
Danke, Herr Sommer, dass Sie die Frage zulassen. – Nur, um das richtig verstanden zu haben: Sie plädieren also für Ausgründungen im ÖPNV, um das Gesetz zu erfüllen. Ist das so richtig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, im deutschen Recht ist es bekanntlich so, dass derjenige, der Flächen in Anspruch nimmt, für Ausgleich oder Ersatz sorgen muss. In der Genehmigung heißt es bei „Auflagen“ unter Punkt 2:
Landwirtschaftliche Flächen sollen nur dann als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden, wenn die Käuferin nicht in der Lage ist, den Ausgleich auf anderen Flächen unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren.
Von Ersatzflächen ist hier explizit nicht die Rede. Das bedeutet, dass die Ankaufsfläche für Ersatzmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden kann. Frage: Weshalb hat die Landesregierung
dann Ersatzmaßnahmen auf der Fläche ausgeschlossen?
Herr Minister, Sie sagten gerade: newPark wird kommen. Sie wissen aber auch, dass der Landrat des Kreises Recklinghausen am 31. August 2015 eine Klage gegen die Genehmigung mit Auflagen angekündigt hat, da der Bescheid mit seinen Auflagen formal und inhaltlich rechtswidrig sein soll.
Setzen wir mal voraus, dass der Kreis in der ersten Instanz gewinnen würde: Werden dann Land und Landwirtschaftskammer das Urteil akzeptieren und somit der landesplanerischen Bedeutung der Fläche entsprechen, oder wird das Land oder die Kammer den Instanzenweg beschreiten?
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe zwei Fragen: Erstens. Wie beurteilen Sie die hohe Fluktuation von
Mitarbeitern im Leitungsbereich Ihres Ministeriums? Die zweite Frage lautet: Auf welcher Ebene wird im MAIS über Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Probezeit entschieden?
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, auf welcher Ebene wird im MAIS über Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Probezeit entschieden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und da es auch zum Thema passt: Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Stream! Dieser Einstieg passt meines Erachtens gerade deswegen so gut, weil allein die Tatsache, dass unsere Debatten per Stream live im Netz übertragen werden, zeigt, dass Nordrhein-Westfalen – der Kollege Töns hat das gerade auch schon gesagt – in Sachen Transparenz sehr viel weiter ist als manch anderes Bundesland.
Genereller Hintergrund der Kremser Erklärung ist die weiter fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft, die natürlich auch vor der Politik und den Parlamenten nicht haltmacht, und die Frage, wie wir damit umgehen.
Den Antrag der Piraten muss man differenziert betrachten. Dies sollte man auch deswegen machen, weil darin unter anderem Forderungen gestellt werden, die bereits gängige Praxis sind, aber auch Forderungen genannt werden, die unseres Erachtens laufende Beratungen in der Verfassungskommission unberücksichtigt lassen.
Somit möchte ich gerne zu den vier einzelnen Forderungen im Beschlussteil des Antrages für die CDU-Fraktion wie folgt Stellung nehmen.
Punkt 1: Zugriff auf die parlamentsinterne Dokumentationsdatenbank inklusive der Metadatenbank. Bereits jetzt ist es den Bürgern möglich, alle öffentli
chen Dokumente wie zum Beispiel Gesetzentwürfe, Anträge und Protokolle über eine Suchmaske auf der Homepage des Landtages abzurufen.
Die IT-Arbeitsgruppe des Landtages berät zurzeit, wie das Informationssystem für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut werden kann. Es ist unstrittig, dass hier noch Optimierungsbedarf besteht.
Allerdings ist der von den Piraten geforderte Zugriff auf die Metadatenbank, die quasi einen Index aller Dokumente darstellt, ein sehr weitgehender Vorschlag, dessen Folge es wäre, jedem Externen den Schlüssel zum Öffnen der Landtagsdatenbanken in die Hand zu geben. Hier müssen wir alle abwägen, ob dies wirklich sinnvoll ist.
Ja, das können wir gerne machen. Bitte schön.
Kein Problem!
Gerne. Bitte.
Danke schön!