Michael Hörter
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Aktuellen Stunde „Die Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ fehlt noch die Ergänzung des Satzes „ist mehr als nur dramatisch“.
Die Situation der Kommunen in Deutschland hat sich insgesamt in einer Weise verschlimmert, wie es eigentlich nicht vorstellbar war. Ich möchte zu der Entwicklung der letzten Jahre nur drei Zahlen nennen:
Wir hatten 2008 bundesweit noch einen Finanzierungssaldo von plus 7,61 Milliarden Euro, einen Überschuss von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2008 bundesweit. 2009 ist dies schon zu einem Minus von 4,45 Milliarden Euro umgekippt, um im Jahr 2010 prognostiziert auf ein Minus von 12 Milliarden Euro zu kommen. Dies bedeutet allein für den Zeitraum von 2009 bis 2010 fast eine Verdreifachung des Finanzierungssaldos.
Ich möchte noch einmal auf das Jahr 2008 und die Situation in Rheinland-Pfalz zurückkommen. Ich erinnere: 2008 gab es bundesweit noch ein Plus von 7,6 Milliar- den Euro. Alle deutschen Flächenländer – selbst das Saarland – wiesen ein Plus aus, nur Rheinland-Pfalz in diesem Jahr schon nicht mehr, obwohl die Finanzsituation für die Kommunen zu diesem Zeitpunkt wirklich noch in Ordnung war.
Damit setzt sich das fort, was wir nun im 20. Jahr erleben, nämlich ein negatives Saldo bei den rheinlandpfälzischen Kommunen. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Forderung richtig ist, dass die Kommunen finanziell besser auszustatten sind. Es bedarf verstärkter Anstrengungen auf Bundes- und Landesebene. – So weit, so gut.
Dies sind die Dinge, die Herr Kollege Pörksen noch am 22. Mai in der „Allgemeinen Zeitung“ veröffentlicht hat. Wenn man allerdings weiterliest, was Herrn Pörksen zur
Umsetzung dieses Themas einfällt – er hat gerade noch gefordert, das Land solle seine Bemühungen verstärken –, kann man feststellen, dass dazu nichts zu finden ist. Im Gegenteil, es wird sogar noch spannender: Der Bund soll die Vermögensteuer wieder einführen. Mit der Einführung der Vermögensteuer haben wir offenbar dann alle finanziellen Probleme der rheinlandpfälzischen Kommunen gelöst.
Herr Pörksen, guten Morgen! So einfach können Sie es sich nicht machen; denn wenn es so einfach wäre, hätten es sicherlich auch schon andere so gemacht.
Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal ein paar Zahlen in Erinnerung rufen. In diesem Jahr summiert sich allein bei den zwölf kreisfreien Städten das Defizit auf 750 Millionen Euro.
750 Millionen Euro, das sind fast 45 % des gesamten Volumens der rheinland-pfälzischen Finanzausgleichsmasse.
Wie kritisch die Lage der Kommunen ist, manifestiert sich in dem enorm hohen Liquiditätsbedarf. Da muss man sich auch die Entwicklung anschauen. Ich möchte sie an zwei Eckpunkten skizzieren. 1990 gab es einen Liquiditätsbedarf bei allen rheinland-pfälzischen Kommunen, also Kassenkredite, in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro. Wir sind am Ende des Jahres 2009 bei einem Bedarf von 4,5 Milliarden Euro angekommen. Das ist eine Steigerung um das 225-Fache. Führen Sie sich das einmal bitte vor Augen: Eine Steigerung um das 225-Fache!
Schauen Sie sich nur die letzten drei Jahre an. Wir hatten 2009 bei den kreisfreien Städten einen Kassenkreditbedarf in einer Größenordnung von 2,8 Milliarden Euro und prognostizieren für das laufende Jahr einen Kreditbedarf im kurzfristigen Bereich von ganzen 4 Milliarden Euro, allein von einem Jahr auf das nächste ausschließlich bei den kreisfreien Städten von 2,8 auf 4 Milliarden Euro.
Somit kommt dann Ende des Jahres 2009 – – –
Machen wir die zweite Runde.
Herr Staatsekretär, entscheidend ist, bei all den Kraftanstrengungen, die Sie gerade skizziert haben, was hinten herauskommt. Hinten herausgekommen ist, dass es den rheinland-pfälzischen Kommunen deutlich schlechter geht als allen anderen Kommunen in den anderen Bundesländern.
Lassen Sie mich aber noch zwei Punkte nennen. Ich sage es einmal bewusst so: Das eine sind kleine Dinge, wie etwa mehr Flexibilität bei der Kreditgestaltung. – Hier blockiert allerdings die Kommunalaufsicht. Sie erlaubt den Kommunen nicht, die Kredite auf dem Weg zu ziehen, der für sie am günstigsten ist. Darüber müsste man in der Tat einmal nachdenken. Sie wissen, dass im Moment kurzfristiges Geld zu sehr, sehr günstigen Bedingungen zu bekommen ist. Es ließe sich dort manches machen, wenn die Kommunen dort mehr Freiheit bekämen.
Zweiter Punkt, nur ganz kurz noch. Ich habe mich bei der Vorbereitung gefragt: Wie groß wäre eigentlich die Aufregung hier im Hause, wenn ich einen Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ mit dem Ziel, Gemeinden von Zinslasten und Tilgung für Altschulden zu entlasten, vorschlage? –
Ich kann Ihnen das sagen. Das ist nämlich der Vorschlag der guten Frau Hannelore Kraft, die sie jetzt in die Sondierungsgespräche hineinbringt. Jetzt muss man im Hinterkopf wissen, die Situation der NRW-Städte ist nicht ganz so schlimm wie die bei uns.
Entschuldigung, Herr Ministerpräsident, da müssen Sie sich wirklich einmal die Zahlen geben lassen. Außer im Saarland sind die Finanzierungssalden in keinem Land so schlecht wie in Rheinland-Pfalz. Würde das auf Rheinland-Pfalz übertragen, würde das bedeuten, die ISB übernimmt Altschulden und finanziert über einen Zeitraum von fünf Jahren Zins und Tilgung.
Jetzt doch noch einen Satz, nachdem ich eben so brav aufgehört hatte.
Lassen Sie uns in Zukunft auch einmal über solche Dinge nachdenken.
Schlusssatz: Erfüllen Sie endlich die Aufgaben, die in der Verfassung stehen, sichern Sie nämlich den Kommunen ordentliche Finanzen.
Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage zu Frage 3, Stichwort „bundesweiter Einsatz“. Am 1. Mai werden wir wieder gewalttätige Demonstrationen zu erwarten haben. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Von welchen Bundesländern gibt es Anforderungen an RheinlandPfalz?
Herr Minister, Sie haben mir am 25. Juni vergangenen Jahres auf meine Frage, welches Ergebnis der Kamin in
der Diskussion mit Ihrem Berliner Kollegen gebracht hat, keine Antwort gegeben. Deshalb will ich doch noch einmal erneut fragen: Ist zu befürchten, dass die Kollegen, die in Berlin eingesetzt werden – ob rheinlandpfälzische oder andere, ist völlig egal –, erneut wegen einer falschen Einsatztaktik, die in Berlin gefahren wird, in besonderer Weise gesundheitlich gefährdet sind?
Herr Minister, eine Zusatzfrage zu der Frage 4.
Wenn Berlin im nächsten Jahr Polizeibeamte anfordert, wären sie dann bereit, im Vorfeld mit Ihrem Berliner Kollegen zu thematisieren, ob das, was dort an Einsatztaktik gefahren wird, richtig ist?
Sie kennen die Aussagen bis hin zum Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, dass das Einsatzkonzept auf ganzer Linie gescheitert ist. Sie kennen die Aussagen des Berliner Gewerkschaftsvorsitzenden, der gar von einer Steinigung der Kollegen gesprochen hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Sie, wenn im nächsten Jahr angefordert wird, ohne dies vorher zu klären, bereit sind, Polizeibeamtinnen und -beamte aus Rheinland-Pfalz nach Berlin zu entsenden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich mich mit der Aktuellen Stunde beschäftigte, habe ich mich gefragt, was die SPD bewegt, eine solche Aktuelle Stunde zu beantragen.
Nach dem, was wir jetzt gehört haben, weiß ich nicht, ob das eine Flucht nach vorn war oder was das überhaupt sein sollte. Auf jeden Fall war es keine rhetorische Glanzleistung, uns zu erklären, was hierzu seitens der Regierung an Arbeit geleistet wurde.
Wie groß allerdings der Druck auf dem Innenminister lastet, dass er eine solche Liste vorlegt, ist mir nicht klar. Eines ist klar: Dass die Probleme nicht mehr unter den Tisch zu kehren sind und sich die Reform zunehmend als Rohrkrepierer erweist.
Erst großspurig angekündigt, dann kommt der erste gigantische Wurf, die 32er-Liste. Die war selbst der SPD-Fraktion zu klein. Es entwickelte sich dann eine Steigerung um immerhin 100 %. Es sind dann 64 Punkte gewesen.
Die Baustelle wurde unter großer Bürgerbeteiligung eingerichtet, um sie dann still und heimlich zu verlassen. Denn was ist von diesen 64 Punkten bisher überhaupt abgearbeitet worden?
Dann wird eine neue Baustelle eröffnet. Man muss sagen, die Gründe für die Reform sind nachvollziehbar. Das gilt auch für das Papier, das vorgelegt wurde. Das kann man allerdings nicht mehr zu den vier Grundsätzen sagen. Losgelöst von der Frage des Erhalts der Ortsgemeinden ist aber schon die Frage zu stellen, ob es immer sinnvoll ist, dass eine Verbandsgemeinde nicht aufgeteilt wird. Ich stelle die Frage, ob es – jetzt spreche ich als Städter – sinnvoll ist, das Thema einer Eingemeindung zu tabuisieren.
Anhand dessen will ich nur einmal andeuten, was es alles an Diskussionen hätte geben können.
Bei den Hauptkriterien sieht es ähnlich aus. Man kann die 12.000er-Regelung für die Verbandsgemeinden, was die Einwohnerzahl angeht, sehr wohl akzeptieren, auch die Betrachtungen, was die Zahl der Ortsgemeinden und
der Flächen angeht. Dann kommt allerdings diese Anlage 1 des Papiers.
Lassen Sie mich, weil man sich in allen Jahrhunderten schon einmal einer Fabel bediente, Ihnen heute eine kleine Fabel erzählen.
Im Wald kursiert das Gerücht, der Bär führe eine Todesliste. Der Hirsch fragt den Bären, ob er auf der Liste stehe. Antwort: Ja. – Am nächsten Morgen ist der Hirsch tot. Danach fragt der Fuchs den Bären: Stehe ich auch auf der Todesliste? – Antwort: Ja. – Am nächsten Morgen ist der Fuchs tot. Die Angst im Wald nimmt zu, und der Nächste ist der Hase. Der geht auch zum Bären und fragt: Stehe ich auch auf der Todesliste? – Bär: Ja. – Darauf der Hase: Kannst du mich von der Liste streichen? – Bär: Ja. –
Meine Damen und Herren, da sind wir genau an dem Punkt. Ich nenne jetzt einige der Verbandsgemeinden. Ich nenne sie jetzt einfach mal „Die Hasen“. Das sind nämlich Bad Kreuznach, Stromberg, Hahnstätten, Katzenelnbogen, Neuerburg, Glan-Münchweiler, Waldmohr, Heidesheim. Diese alle würden nach den Kriterien auch auf die Liste gehören, aber sie haben einen Vorteil oder auch Nachteil – wie immer man das nennen mag –,
sie haben allesamt einen SPD-Verbandsbürgermeister.
Damit sind wir dann beim eigentlichen Thema.
Es stimmt. Ich darf ich in der ersten Runde vielleicht auf ein Zitat – – –
Ich darf den Herrn Ministerpräsidenten zitieren. Er hat gesagt: Es ist dummes Zeug von Leuten, die selbst keine Ahnung von Kommunalpolitik haben, zu behaupten, da werde eine Schablone über das Land gelegt. –
Recht hat er. Es ist in der Tat eine Schablone über das Land gelegt worden.
Wenn Sie sich diese Landkarte ansehen, sehen Sie, dass die Verbandsgemeinden, die auf der Todesliste stehen, weitestgehend CDU-regiert sind.
Der zweite Teil erfolgt in der zweiten Runde.
Alles, was bei uns – – –
Es ist müßig. Es hat gar keinen Sinn, noch irgendetwas zu erklären.
Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, weil der in der ganzen Diskussion immer wieder angeführt wird, warum nämlich diese anderen Verbandsgemeinden nicht drin sind. Dafür gibt es Tausende Sonderregelungen. Diese Tausende Sonderregelungen will ich an zwei, drei Beispielen deutlich machen.
Es gibt das Kriterium Grenzlage. Das ist ein hochinteressantes Kriterium. Das ist auch so ein Fall, bei dem der SPD-Verbandsbürgermeister aus Waldmohr den Bären gefragt hat, ob er von der Liste gestrichen werde.
Wenn denn die Grenzlage zu den Nachbarländern oder -staaten ein Kriterium ist, das bei Waldmohr gilt, dann fragt man sich schon, warum gilt dies nicht für die Obere Kyll und Hillesheim; denn da ist die Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Warum gilt dies nicht für Irrel? Da ist die Grenze zu Luxemburg. Warum gilt es nicht für Waldsee? Da ist die Grenze zu Baden-Württemberg. Warum gilt es nicht für Guntersblum? Da ist die Grenze zu Hessen.
Also kann doch nur die Erklärung, die Antwort sein, dass die Grenze zum Saarland besonders gefährlich ist,
dass in gewisser Weise eine Demarkationslinie gezogen werden muss, damit Waldmohr als Vorfeld der Verteidigung für die anstürmenden Saarländer gilt.
Das ist der eine Punkt.
Dann kommen wir zu einem zweiten Punkt, nämlich der Zurechnung ausländischer Streitkräfte. Da haben wir den Fall, dass im Kreis Kusel – – – Hier ist dann Wolfstein die einzige der sieben Verbandsgemeinden, die CDU-regiert ist. Deshalb natürlich auch gestrichen. Aber bei den anderen Verbandsgemeinden, die mehrheitlich SPD-Bürgermeister haben, wird die Einwohnerzahl der US-Soldaten zugerechnet.
Damit stellt sich wiederum die Frage, warum das nicht für Speicher gilt; denn bekannterweise sollen auch in Speicher – Stichwort Spangdahlem – ein paar Soldaten amerikanischer Streitkräfte herumlaufen.
Ich komme dann mit einem Schlusssatz zu Ende.
Ein Zitat noch. Wir werden den Teufel tun, so primitiv vorzugehen –. Auch das ist ein Zitat aus der gleichen Stelle, letztes Jahr in Guntersblum, Herr Ministerpräsident.
Ich habe den Eindruck, Sie sind genauso plump und primitiv vorgegangen. Plumper geht es wirklich nicht mehr.
Herr Präsident, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Der Glücksspielvertrag vom 1. Januar 2008 verpflichtet zur Umsetzung der Vorgaben zur Spielsuchtprävention auch im rheinland-pfälzischen Spielbankgesetz. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar 2005 fordert die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken. Mit der nun zusätzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer besteht de facto eine Doppelbesteuerung: Umsatzsteuer und Spielbankabgabe.
Die CDU-Fraktion begrüßt die im Gesetz nun getroffene Regelung, die gezahlte Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe anzurechnen. Wir kritisieren allerdings die Tatsache, dass diese Gesetzesänderung nicht genutzt wurde, die Höhe der Abgaben zu prüfen und entsprechend abzusenken, wie dies in der Vergangenheit fast alle anderen Länder getan haben.
Ich sage dies mit einem gewissen Vorbehalt, da uns bis zum heutigen Morgen die vom Innenminister zugesagte Aufstellung der Abgabenlast der anderen Bundesländer nicht zugeleitet wurde.
Nein, wir haben extra noch einmal nachgehört.
An den Präsidenten. Dann hat dieser es nicht weitergeleitet. Also, dann liegt es am Präsidenten, am amtierenden Präsidenten.
Aufgrund eigener Recherchen kann dazu gesagt werden: Bayern 50 %; das Saarland – da liegt uns das Ge
setz vor – bis 45 Millionen Euro 50 % und für den 45 Millionen Euro überschreitenden Spielertrag 60 %; ganz zu schweigen von Sachsen-Anhalt und einigen anderen Ländern mit nur 25 %. Die Reihe der landesgesetzlichen Regelungen der Abgabenhöhe ließe sich also noch fortsetzen.
Eingangs ist die Spielsuchtprävention erwähnt worden. Auch hier ist kritisch anzumerken, dass dies zu Mehrbelastungen von bis zu 1 Million Euro führen kann.
Richtig ist, dass es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt, aber einer Kann-Bestimmung, die das Parlament ins Belieben der Verwaltung stellt und somit der Verwaltung einen Freibrief gibt, nochmals bis zu 1 Million Euro Gewinn abzuschöpfen.
An anderer Stelle wird erstmals – alle anderen Länder hatten bereits eine Regelung für Billigkeitsmaßnahmen – eine solche Regelung zwar in Rheinland-Pfalz eingeführt, aber auch hier sind die im Gesetz genannten „unbilligen Härten“ ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausfüllungsbedürftig ist, meine Damen und Herren. Auch hier sind die Entscheidungen wieder ins Belieben der Verwaltung verlagert, weg vom Parlament.
Vor diesem Hintergrund wird die CDU-Fraktion dem Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen. Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Korrektur der angesprochenen Punkte kommen sollte, können wir uns sehr wohl vorstellen, dann auch zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns das Thema etwas aufgeteilt, weil wir noch einen zweiten Punkt kurz ansprechen wollten. Herr Kollege Schmitz, ich teile die Einschätzung dessen, was vom Vertreter der Evangelischen Landeskirche gesagt wurde, dass dieser Beirat in der Tat anders heißen müsste. Aber nichtsdestotrotz, im Zusammenhang mit diesem Landesgesetzt über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration steht auch das Kommunalwahlgesetz an, zuletzt geändert am 28. Mai dieses Jahres.
Es gibt drei Punkte dazu, einmal zwei Regelungen in § 31 und § 39. Sie betreffen das Ersetzen eines Wortes, aus „Wahlumschlag“ wird nun „Stimmzettelumschlag“. In § 38 wird zusätzlich eine Heilungsmöglichkeit für nicht ausgeschöpfte Stimmen eingeführt. Ich möchte auch dazu nichts mehr sagen.
Der aber nach meinem Dafürhalten wesentliche Punkt ist eine Anpassung an das Bundeswahlgesetz und die Bundes- und Europawahlordnung in einer uns in diesem Raum schon beschäftigenden Frage, nämlich die Frage nach den Briefwahlen.
In diesem Zusammenhang bin ich dann sehr dankbar – es scheint sich doch ein bisschen etwas zu bewegen –, dass nun einer Intention unser Fraktion wenigstens ein Stück Rechnung getragen wird, dass nämlich nunmehr zumindest die Angabe und die Glaubhaftmachung von Gründen, warum man einen Wahlschein
beantragt, warum man also die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, nunmehr wegfallen.
Wir haben uns genau mit dieser Frage hier in diesem Haus öfter beschäftigt, nicht zuletzt, weil wir der Überzeugung sind, dass es nicht richtig sein kann, dass man bei dem doch großen Umfang, den gerade der Kommunalwahlstimmzettel hat, den Wähler, der eigentlich willens ist zu wählen, nun in gewisser Weise zu nicht wahrheitsgemäßen Angaben verleiten muss, damit er die Briefwahlunterlagen nach Hause bekommt, um so in Ruhe seine Wahl vorzunehmen.
Ich bin froh, dass sich in der SPD in diese Richtung langsam die Einsicht durchsetzt. Als Herr Kollege Lewentz noch Mitglied des Parlaments war, hat er gemeint, es würde noch etwa zehn Anläufe bedürfen. Wir sind jetzt am Platz vier. Aber ich habe den Eindruck, wir schaffen es unterhalb dieser zehn Anläufe.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Auler, die dieser soeben erwähnt hat, stellt die Landesregierung fest:
„Ein positiver Trend der finanziellen Entwicklung ist auch für die Landkreise nicht zu übersehen.“
Ich kann wirklich nur noch fragen: Herr Finanzminister, wovon träumen Sie eigentlich nachts?
Die Wirklichkeit sieht nämlich anders aus. So stellte beispielsweise der Landrat des Landkreises Neuwied, Rainer Kaul, SPD, fest: Eine durchgreifende Trendwende ist beim Landkreis Neuwied trotz der deutlich verbesserten konjunkturellen Lage nicht in Sicht. Die Diskrepanz zwischen kommunalen Aufgaben und kommunaler Finanzausstattung ist unverändert hoch.
Wenn man dann einen halben Schritt weitergeht, dann kann man aus einer Vielzahl von Resolutionen der Kreistage zitieren. Ich möchte stellvertretend nur aus einer, die die Landrätin des Landkreises Bad Dürkheim, Sabine Röhl, SPD, vorgelegt hat, zitieren: Die Finanzzuweisungen des Landes an die Kreise stagnieren seit Jahren auf viel zu niedrigem Niveau. Für die Wahrung des verfassungsrechtlichen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung wird eine aufgabengerechte Finanzausstattung durch eine Reform der kommunalen Finanzen dringend für erforderlich gehalten. –
Ein Zweites macht die Antwort der Landesregierung auch deutlich, nämlich den erkennbaren Mangel an der Bereitschaft, die Probleme wirklich anzupacken. So hat die Landesregierung ausgeführt, dass eine aufgabenangemessene Finanzausstattung nur ein theoretischer Begriff sei; denn niemand sei in der Lage zu beziffern, was denn nun wirklich zur angemessenen Finanzausstattung gehöre.
Dann wird dann hilfsweise das eigene Statistische Landesamt herangezogen, das irgendeinen Index entwickelt hat, nach dem Rheinland-Pfalz im Vergleich der westdeutschen Flächenländer die Kommunen leicht überdurchschnittlich ausstatte. Auch hier – ich darf nur noch einmal auf die eben zitierte Resolution stellvertretend für viele andere hinweisen – ist zu sagen: Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Landkreise hat sich auch im Ländervergleich und im Verhältnis zu den anderen Gebietskörperschaften im Land erneut drastisch verschlechtert. So sieht die Wirklichkeit aus.
Ein vierter Punkt, auf den ich in dem Zusammenhang auch noch hinweisen möchte, ist die Erkenntnis auch in der Antwort der Landesregierung, besorgniserregend sei der hohe Bestand an Kassenkrediten. Das hat auch schon einmal der Landkreistag festgestellt, der dann sagt: Die ohnehin dramatische Finanzsituation fast aller rheinland-pfälzischen Landkreise hat sich in 2007 im bundesweiten Vergleich weiter verschlechtert. –
Meine Damen und Herren, das sind die Beschreibungen der Situation. Was macht die Landesregierung dagegen? Das haben wir ebenetwas ausführlicher vom Kollegen Noss gehört. Es lässt sich auf den einfachen Nenner bringen, sie verlangsamt die Rückzahlung der aufgelaufenen Verstetigungsdarlehen. Ob das denn nun wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, sei einmal dahingestellt.
Man könnte auch der Empfehlung des Landrates des Rheinpfalz-Kreises folgen, Werner Schröter, SPD. Der Kreistag des Rheinpfalz-Kreises fordert die Landesregierung auf, der strukturellen Unterfinanzierung der Landkreise entgegenzuwirken und entsprechend dem Verfassungsauftrag für eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise zu sorgen.
Ich möchte eine letzte Bemerkung machen. Nachdem vielleicht bei dem einen oder anderen kurzfristig über die Gesamtaktion große Freude bestand, so verfliegt diese schneller als man denkt. Die „RHEINPFALZ“ von gestern vermeldet – ich darf zitieren –: Die rheinlandpfälzischen Kommunen müssen für 2008 mit geringeren Steuereinnahmen als bisher angenommen rechen. Das ergibt die regionalisierte Auswertung der MaiSteuerschätzung, die das Finanzministerium in Mainz bekannt gab. Gegenüber der Prognose vom November liegen die Schätzungen um 67 Millionen Euro niedriger. –
Da haben wir alles wieder verfrühstückt, was angeblich als Wohltaten kam.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt einen gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen von SPD
und CDU unter anderem in der Frage der Änderung des Kommunalwahlgesetzes, hervorgerufen durch die Änderungen im TVöD mit der Frage Arbeitnehmer/Beschäftigte und nicht mehr Angestellte und Arbeiter vor dem Hintergrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Es war notwendig, hierzu eine Regelung zu finden. Gleiches gilt für die Frage der Post. Gleiches gilt für die Frage der 30 oder 34 Tage. Insofern sind wir uns in diesem Paket alle einig. Es ging auch um Änderungen bei der Frage notwendiger Vereinfachungen im Hinblick auf die Bestimmungen zu den Mehrheitswahlen.
Ich werde allerdings auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen.
Es gibt heute zwei Änderungsanträge zu beraten, einen Änderungsantrag der SPD und der FDP, der – ich sage es jetzt so salopp – so frisch aus dem Kopierer gekommen ist, dass er noch warm ist – wir hatten ihn jedenfalls erst heute –,
zu einer Frage, die Verfassungsgerichtshöfe anderer Länder beschäftigt hat.
Ich denke, in einer solch wichtigen Frage über einen Antrag abzustimmen, dessen Formulierungen erst wenige Minuten vorliegen, kommt schon einem Parforceritt gleich.
Jetzt lassen Sie mich aber in der Sache zwei, drei Bemerkungen machen.
Erstens, der Verfassungsgerichtshof hat in der Frage einer Sperrklausel von 5 % entschieden. Wir haben bekannterweise in Rheinland-Pfalz eine deutlich niedrigere Grenze, nämlich die von präzise 3,03 % und insofern seit eh und je – seit eh und je heißt, seit den 80-er Jahren – ein höheres Maß an Wahlrechts- und Chancengleichheit als in allen anderen Ländern, in denen es diese Sperrklausel gab. Das sei als Erstes noch einmal festgestellt.
Wir haben dann 1994 – dies ist ein Teil der Begründung der Gerichtsentscheidung gewesen – durch die Direktwahl der Bürgermeister – die Urwahlen – eine Veränderung, wobei man deutlich sagen muss, obwohl dies seit 1994 so ist, hat bis zum heutigen Tag weder der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz noch irgendeine andere Instanz mit dieser Frage dahin gehend beschäftigt, dass sie sie in Frage gestellt hätte.
Wie immer kann man vieles aus Dingen herauslesen, häufig das, was man herauslesen will. Es geht letztendlich um die Frage, ob ich die Vorteile der Funktionsfähigkeit der kommunalen Gremien aufgeben will oder nicht.
Es gibt da sehr unterschiedliche Auffassungen. Ich will nur einmal den Gemeinde- und Städtebund aus der Drucksache zitieren: Eine weitere Absenkung der Sperrklausel oder der Verzicht hierauf wird jedoch vor allem in
den größeren kommunalen Gebietskörperschaften zu einer Erschwerung der Mehrheitsfindung führen und damit die Arbeitsfähigkeit dieser kommunalen Vertretungsorgane erschweren. –
Vor diesem Hintergrund – ich will dies deutlich sagen – sind wir der Meinung, man sollte bei dieser Sperrklausel bleiben.
Zweitens komme ich zu unserem Änderungsantrag. Er umfasst zwei Punkte. Der eine Punkt betrifft die eben von der Kollegin zitierte Frage der Zusendung der Stimmzettel, also die §§ 25 a, 56, 63 und 76. Es geht dort um die Verwendung von Stimmzetteln.
Es geht im Weiteren um die §§ 30 und 33, nämlich die Frage der Anhebung der Bewerberzahlen bei Mehrheitswahlen in dem Sinne, statt von „höchstens so viele Bewerber“ zukünftig auf „höchstens das Eineinhalbfache der Bewerber“ zu gehen.
Dies ist der eine Antrag von uns im Änderungsantrag unter den laufenden Nummern 2 und 3 und betrifft die §§ 30 und 33.
Dann komme ich schlussendlich zu dem eben Angesprochenen, nämlich die Stimmzettel vorher zu versenden.
Herr Präsident, zwei Worte, na ja, zwei längere.
Drei. Danke.
Seit 1993 vom Verfassungsgerichtshof in BadenWürttemberg nicht beanstandet.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, weil schon häufiger zitiert wurde, dass wir dies schon zweimal beantragt haben und jetzt zum dritten Mal.
Es wird nicht genehmigt.
Aber ich zitiere jetzt aus dem Protokoll der Sitzung vom 9. Dezember.
Herr Präsident, ich komme dann wirklich zum Schluss.
Zitat – Zwischenruf des damaligen Kollegen; heute ist er Staatssekretär des Innern, Herr Lewentz – : Beim zehnten Anlauf können wir darüber reden. – Ich denke, wir arbeiten daran.
Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich bei der „Roten Hilfe“ um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation vereinbar ist mit einem Führungsamt in einer demokratischen Partei?
3. Welche Aktivitäten der „Roten Hilfe“ in RheinlandPfalz sind der Landesregierung bekannt?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele und welche Vorfälle mit fremdenfeindlichem Hintergrund gab es im Jahr 2007 im Land?
2. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund ihre Initiativen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Vorfällen?
4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass es in Rheinland-Pfalz regionale Schwerpunkte fremdenfeindlicher oder rechtsextremer Aktivitäten gibt?
Herr Minister, Sie haben auf die beispielhafte Arbeit sowohl des Verfassungsschutzes als auch auf die der Polizei hingewiesen. Dies teilen wir. Sie haben in dem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass es sinnvoll sei, die präventiven Maßnahmen weiter auszubauen. Sie sagten dann, wir prüfen, inwieweit das in Lehrpläne Einzug nehmen könnte. Kann man sagen, was da abläuft und wann wir mit Ergebnissen rechnen können?
Herr Minister, in der gestern geführten Diskussion im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung hatten Sie deutlich gemacht, dass es nach Ihrer Meinung um eine sorgfältige Beratung eines möglichen Straftatenkataloges gehen müsse. Würden Sie diesen Bereich, über den wir gerade sprechen, in diesen Straftatenkatalog mit hineinnehmen?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung angesichts einer Reihe von Diskussionen in der jüngsten Vergangenheit hinsichtlich der bisher geleisteten Arbeit der Landesentwicklungsgesellschaft:
1. Welche Projekte hat die PER in den letzten beiden Jahren entwickelt und betreut?
2. Welche neuen Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurden eröffnet?
3. Welche Einnahmen hat die PER in den letzten beiden Jahren generiert?
4. Welche Kritik am Auftreten der Vertreter der PER und an ihrer Arbeit ist der Landesregierung bekannt?
Herr Minister, ich darf noch einmal das Thema „BUGA“ aufgreifen. Es ist einmal als wichtigste Strukturmaßnahme des nördlichen Rheinland-Pfalz bezeichnet worden. Dann liest man in der „Rheinpfalz“ vom Dezember 2005, dass für die PER die Bundesgartenschau eine Bewährungsprobe sei. Dazu gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Dinge.
Könnten Sie die Gründe für den Rückzug der PER aus dem Thema „Bundesgartenschau“ erläutern?
Herr Minister, nur am Rande, ich stelle gerade fest, dass die Stadt Koblenz nach Ihrer gerade gemachten Ausführung auch zu den kleineren Gemeinden im Land gehört. Aber das ist nicht meine Frage.
Sie gingen darauf ein, Ihnen sei keine Kritik am Auftreten der PER und ihrer Arbeit bekannt. In der „RheinZeitung“ vom 27. März dieses Jahres ist gerade im Zusammenhang mit dem gerade soeben von Ihnen genannten zweiten Projekt, nämlich dem Limesprojekt, zu lesen, in den Dörfern sei man derweil frustriert, und Kern der Kritik sei, die PER arbeite nicht zügig, und vieles werde zerredet. Ich gehe davon aus, auch Ihnen ist dieser Presseartikel vorgelegt worden.
Die Frage ist: Nehmen Sie nun zur Kenntnis, dass es doch Kritik gibt, und wie soll diese Kritik abgestellt werden?
Herr Minister, sind Sie der Überzeugung, dass mit der neuen Geschäftsführung nun alles besser wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der literarische Einstieg des Herrn Hartloff war beachtlich, der sich versuchte, George Orwell fortzuschreiben.
Was ich eigentlich erwartet hätte, wäre nicht ein Lippenbekenntnis der SPD zu einer der zentralen Aufgaben unseres Staates, nämlich die Sicherheit des Bürgers zu bewahren und die Menschen vor möglichen Anschlägen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus zu schützen.
Vielleicht hängt die ganze Diskussion, die jetzt vom Zaun gebrochen wurde, mit schlechten Werten in Umfragen zusammen,
dass man sich jetzt mit dem Bürgerrechtsthema profilieren will.
Es ist nicht mein Job, Frau Zypries zuloben. Frau Zypries rät zur Besonnenheit und erklärt wohl auch mit Blick auf den Mainzer Innenminister Bruch, dass die Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr oder Vorbeugung nicht gelten kann, sondern immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht und der Staat die Schuld nachweisen muss, damit der Täter verurteilt werden kann.
Vielleicht hätte man sich das auch in Mainz einmal erklären lassen sollen, dann wäre das eben zitierte Guantánamo und die Sicherung des Rechtsstaates durch den Innenminister eben nicht ausgesprochen worden. Man hätte sich nicht zu der Behauptung versteifen müssen, hier solle die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sturmreif geschossen werden.
Wie hat Frau Zypries doch richtig beobachtet, dass die, die sich aufregen – wörtliches Zitat – „es offensichtlich nicht verstehen.“
Lassen Sie mich zum Thema der Unschuldsvermutung noch einen weiteren Satz sagen. Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen.
Dieser Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten.
So frage ich Sie, Herr Minister Bruch: Wollen Sie wirklich sagen, dass Sie lieber zehn Anschläge zulassen, als dass Sie versuchen, jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern?
So habe ich bisher Ihre Arbeit und die Arbeit der rheinland-pfälzischen Polizei nicht verstanden.
Ich darf noch auf einige Punkte eingehen, weil sie im Einzelnen angesprochen worden sind. Das macht in der einen oder anderen Frage Schwierigkeiten. Dabei muss man davon ausgehen, dass der Bundesgesetzgeber
aufgrund der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 73 Abs.1 Nr. 10 a gezwungen ist, eine Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes vorzunehmen, da der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA in den Fällen hat, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe stehen dem BKA in Zukunft weitgehend die Befugnisse, die der Bundespolizei und den Ländern zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen, auch zu. Dies gehört zu den präventiven Befugnissen des BKA. Dazu gehört auch das Thema der Online-Durchsuchungen. Lassen Sie mich dazu einen Satz sehr deutlich sagen. Das Thema der OnlineDurchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr ist unverzichtbar.
Sie haben aus den dpa-Meldungen von heute Morgen zitiert. Ich zitiere auch daraus. Ich darf Herrn Wiefelspütz zitieren, der sich klar für die umstrittenen OnlineDurchsuchungen ausgesprochen hat und der sich massiv gegen die Kritik des Datenschutzbeauftragten gewehrt hat. Ich zitiere: „Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen.“ – Dies war die Aussage des Innenexperten der SPD zu diesem Thema.
Wir können gleich noch den ein oder anderen Punkt abhandeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ließe sich sicherlich zu einer ganzen Reihe von Punkten noch
etwas sagen. Es ist schade, dass wir angesichts solch enger Zeitgrenzen nur schwer eine etwas differenzierte Diskussion führen können.
Herr Minister, Sie haben das Thema „Lkw-Maut“ angesprochen, bei dem wir nicht auseinander liegen. Es ist die Forderung von Herrn Schäuble gewesen, dieses Thema anzupacken. Nun wird es so dargestellt, als gehe damit der Rechtsstaat zugrunde. Das Kernproblem ist, dass Sie versuchen, sich als Bürgerrechtspartei und Hüter und Wahrer der Bürgerrechte zu profilieren, und als wollten alle diejenigen, die sich um das Thema „Innere Sicherheit“ kümmern, die freiheitliche Grundordnung in den Grundrechten zerstören. Das ist das Kernproblem.
Lassen Sie mich noch etwas zu der Diskussion über das Verhältnis von Rechtsstaat und Innerer Sicherheit sagen. Es ist doch nicht so, dass der Rechtsstaat, wie er in der Diskussion auch um die Erweiterung der Inneren Sicherheit geführt wird, die Freiheit beschneidet, sondern dieser bemüht sich, die Freiheit zu schützen.
Zu dieser Freiheit gehört auch die Freiheit vor existenzieller Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.
Die Aufgabe des Staates ist es, für die Sicherheit von Leib und Leben zu sorgen und diese zu gewährleisten. Die Innere Sicherheit sichert uns letztendlich diese Freiheit, die wir früher – das muss man auch einmal sagen dürfen – nicht hatten.
Lassen Sie mich abschließend noch ein einziges Zitat nennen. Vielleicht regt Sie das wieder auf. Der Minister hat von der Innenministerkonferenz berichtet. Ich möchte aus der Zeitung „DIE WELT“ vom 20. April zitieren. Danach hat der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz, nämlich Berlins Innensenator Ehrhart Körting, der nun nicht im Verdacht steht, ein Schwager von Herrn Beckstein zu sein,
Folgendes gesagt: „’Schäuble hat nichts gesagt, was nicht jeder von uns unterschreiben könnte.’ Die Debatte sei ‚völlig abwegig’.“ – Ich empfehle dieses Zitat noch einmal der vertieften Diskussion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Es ist eigentlich alles schon gesagt, alle wesentlichen Punkte sind angesprochen worden.
Das ist das Wesen eines gemeinsamen Antrags, dass man gar nicht nach irgendwelchen Dissensen zu suchen braucht. Wir sind uns in dieser Sache einig, weshalb ich ganz kurz nur noch die zwei wesentlichen Punkte herausgreifen darf.
Einmal ist dies die Frage der Altersgrenze. Ich will kein Geheimnis daraus machen, dass dies in unserer Fraktion kontrovers diskutiert wurde, gerade was die obere Grenze angeht. Der eine oder andere hatte ganz konkrete Gesichter vor Augen; das ist halt so.
Man muss auf der anderen Seite sagen, wir haben es ganz einfach, wir können immer mit dem ersten Kanzler unserer Republik argumentieren.
Ich glaube, diese Regelung, die wir jetzt gemeinsam gefunden haben, dass für die Kandidatur ein Höchstalter von 64 Jahren angesetzt wird, ist die richtige Lösung.
Es gibt einen zweiten Unterpunkt zu diesem ersten Punkt, nämlich die Frage der Grenze nach unten. Man könnte auch sagen, sie ist willkürlich gegriffen. Es spricht für die 23 Jahre – das ist vorhin angesprochen worden –, dass die theoretische Chance besteht, fünf Jahre in einem kommunalen Parlament dabeigewesen zu sein.
Lassen Sie mich an der Stelle eine Bemerkung hinsichtlich dessen, was auch schon durch die Presse geisterte, machen, dass die FDP für 18 Jahre eintritt. Das werden wir in den Beratungen auch noch miteinander austauschen. Wenn man sich aber vorstellt, dass ein solcher hauptamtlicher Bürgermeister irgendwann einmal etwas falsch macht und unter Umständen noch nach den Regeln des Jugendstrafrechts für Heranwachsende behandelt werden könnte, dann weiß ich nicht, ob das wirklich sinnvoll ist.
Lassen Sie mich zu den zweiten Punkt kommen. Ich denke, wir sind uns alle einig, auch hier im Hause, dass es den Gemeinden erlaubt sein muss, Spenden und Schenkungen aktiv einzuwerben und anzunehmen.
Ich glaube, das Wichtigste, das bei dieser Geschichte dabei ist, ist das Thema der Transparenz und dass der Gemeinderat immer weiß, was passiert.
Klar ist, dass man auf diesem Weg nicht etwa der Korruption die Tür offnen soll. Wir werden das Ganze im Innenausschuss, sicherlich auch im Rahmen einer Anhörung, noch zu beraten haben.
Ich bin der Überzeugung, dass wir für heute in dieser Frage auf einem guten Weg sind.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, eine parlamentarische Auseinandersetzung jetzt auch im Zusammenhang des Haushalts zwischen Opposition und Regierung sollte trotzdem die Möglichkeit geben, dem Innenminister als dem zuständigen Minister, vor allen Dingen aber den rheinlandpfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu der hohen Aufklärungsquote zu gratulieren. Über 60 %, präzise 61,3 % Aufklärungsquote sind ein überaus guter Wert. Auch im Ländervergleich stehen die RheinlandPfälzer gut da.
Von daher möchte ich ein uneingeschränktes Lob für die Polizei aussprechen, die dort Enormes leistet und geleistet hat.
Ich habe allerdings auch noch gut die Sitzung des Innenausschusses in Erinnerung, als die polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert wurde, auch das gegenseitige Schulterklopfen der sich für diesen Erfolg politisch verantwortlich Fühlenden.
Bei all diesem Schulterklopfen hinweg darf man aber nicht vergessen, zwei Fragen zu stellen. Die eine ist: Wie war es möglich, dass dieser Erfolg der polizeilichen Arbeit eingefahren wurde? Die zweite Frage lautet: Welcher Preis war dafür zu zahlen?
Lassen Sie mich ganz kurz auf diese zwei Fragen eingehen. Das war natürlich nur möglich, weil die Beamtinnen und Beamten ihren Beruf als Berufung verstehen und sich weit über das hinaus engagieren, was wir landläufig als „Dienst nach Vorschrift“ bezeichnen. Es war nur möglich, weil sie eine Vielzahl an Arbeit geleistet haben, dies über das normale Maß hinaus. Wenn wir über dieses normale Maß reden, müssen wir über 1,5 Millionen Überstunden sprechen, die diese Frauen und Männer für die Innere Sicherheit unseres Landes geleistet haben.
Welcher Preis ist zu zahlen? Der Preis lässt sich aus den Antworten der Landesregierung beantworten: Wir haben mittlerweile fast 800 nur noch eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte und durchschnittlich fast 600 im Jahr kranke Beamte. Das entspricht fast 7 %. Damit haben wir eine Situation, die im Vergleich zu vielen anderen auch in der Beamtenschaft unseres Landes sehr kritisch zu betrachten ist. Bei allem Erfolg in der Aufklärungsquote, so ist diese auf dem Rücken und der Gesundheit der Beamten erreicht worden, die dies geleistet haben. Wenn Sie sich das nächste Mal wieder selbst loben, sollten Sie auch daran denken. Es sind fast 1.500 Beamte, die darunter mittlerweile nachweislich zu leiden haben.
Ich denke, vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung nach Neueinstellungen von 200 Beamtinnen und Beamten, die im Begleitantrag avisiert wurde, sowie endlich die Besetzung der 375 Stellen, die nicht besetzt sind, und der Abbau der 1,5 Millionen Überstunden zu verstehen. Ich kann Sie nur alle auffordern, in den nächsten Jahren genau an dieser Stelle den Hebel anzusetzen, wenn wir uns auch weiterhin noch alle über die hohe Aufklärungsquote im Land freuen wollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine zweite Bemerkung machen, wenn Sie sich selbst loben und die Welt nach dem Motto schönreden: „Rheinland-Pfalz ist sicher“. – Wenn Sie sich die Entwicklung der polizeilichen Kriminalstatistik ansehen – da greife ich nur auf die Antwort der Landesregierung zurück – lässt sich ein Satz sagen: Deutschland ist sicherer geworden. Wir haben bei den Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt über einen Zeitraum von 12 bis 13 Jahren einen Rückgang um 1,7 Prozentpunkte, einen Rückgang in der Häufigkeitsziffer, also der Frage, wie oft die Gefahr besteht, Opfer einer Straftat zu werden, um 3,6 Prozentpunkte.
Wir reden über einen Zeitraum von 13 Jahren. Da war auch noch nicht Rotgrün in der Verantwortung, liebe Kollegen der FDP. Da müssen wir noch einmal genau
zurückschauen, wer alles in dieser Zeit Innenminister auf Bundesebene sowie in den Ländern war.
Das ist aber nicht das Thema. Nachdem wir in Deutschland insgesamt einen Rückgang bei den Straftaten und bei der Gefahr haben, Opfer einer Straftat zu werden, haben wir im exakt gleichen Zeitraum einen gewaltigen Anstieg in unserem Land zu verzeichnen, nämlich ein Plus von 27,3 %, bei der Häufigkeitsziffer von 18,6 %. Ich kann Sie nur alle dazu ermuntern, reden Sie sich nicht froh. Nehmen Sie die Situation, wie sie sich in unserem Land darstellt, ernst. Dann können wir auch über die vernünftigen und richtigen Schritte gemeinsam nachdenken.
Lassen Sie mich das an einem einfachen Beispiel noch einmal deutlich machen, wofür die Veröffentlichungen der Landesregierung über die letzten ein bis zwei Jahre beredtes Beispiel geben. Wir erfahren, dass wir im Bereich der OK-Verfahren einen Rückgang haben. Die Zahl der Fälle geht um etwa 30 % auf einer Zeitachse von 2000 bis 2005 zurück. Dabei wird nicht gesagt, dass wir auch ein Minus an Stellen für die Ermittler im OKBereich haben. Wenn man sich das einmal vor Augen führt, dann sei auch daran erinnert, dass in dem OKLagebild des Bundeskriminalamtes ausgeführt wird: „Aus einem Rückgang der Gesamtzahlen der OKVerfahren kann kein Rückgang der Organisierten Kriminalität gefolgert werden. Die Lageerkenntnisse sind vielmehr vom Ressourceneinsatz, dem Ausmaß und der Intensität der Strafverfolgung abhängig.“ – Da sind wir genau an dieser Stelle. Wenn Sie die Zahl der OKErmittler im Land reduzieren, werden wir natürlich auch eine geringere Zahl an Verfahren haben. Dadurch haben wir aber nicht weniger Kriminalität im Bereich der Organisierten Kriminalität. Vor diesem Hintergrund kann ich nur davor warnen, sich die Lage in unserem Land schönzureden.
Ich möchte eine letzte Bemerkung machen. Als wir im Jahr 2001 im Nachgang der Anschläge in den USA eine Debatte geführt haben – anschließend kamen Madrid und Großbritannien –, habe ich gesagt: Die Anschläge rücken näher. Ich habe den Spott und das Gelächter von dieser Seite gehört. Das hat keiner wahrnehmen wollen.
Ich darf dann noch einmal daran erinnern – das wissen Sie alle viel zu gut –, mittlerweile sind wir so weit, dass ein Regionalzug mit Ziel Koblenz auf dem Gleis gestanden hat und wenn es nicht ein technisches Versagen gegeben hätte, hätten wir eine Katastrophe mitten in unserem Land mit größerem Ausmaß als das gehabt, was wir bisher in unserem Land erlebt haben.
Vor diesem Hintergrund kann ich nur alle Verantwortlichen bitten, alles dafür zu tun, dass die Inbetriebnahme der Antiterrordatei durch den Teil, den unser Land dazu
zusteuern hat, gesichert ist, damit wir nicht auf der einen Seite etwas in Übereinstimmung aller Innenminister auf Bundesebene erreicht haben, und hier im Land nicht dazu in der Lage sind, die Dinge umzusetzen.