Barbara Ostmeier

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Ich weiß nicht, ob ich drei Minuten brauchen werde. Ich will deutlich machen, warum es für mich heute nicht möglich ist, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich sage ganz deutlich, dass ich nicht hinter dem Betreuungsgeld stehe, weil ich nicht glaube, dass es das erreicht, was damit ursprünglich einmal bezweckt werden sollte. Ich kämpfe aber nach wie vor für etwas, von dem ich glaube, dass es nicht so antiquiert ist, weil ich selbst davon betroffen bin. Ich möchte Anerkennung für Frauen, die ihre Kinder zu Hause erziehen.
Auch wenn Sie es mir heute nicht glauben: Ich war 17 Jahre lang zu Hause und habe meine Kinder betreut. Ich habe sogar versucht, sie ganz lange zu Hause zu behalten, weil ich alle vier Kinder schlecht abgeben konnte. Bis heute muss ich mir die Frage anhören: Warum bist du nicht arbeiten gegangen? - Es gab immer dieses Hinterfragen. Ich wäre immer eine Klasse besser gewesen, wenn ich neben der Betreuung von vier Kindern gleichzeitig berufstätig gewesen wäre. Das habe ich immer als ungerecht empfunden, weil ich das gern gemacht habe. Ich finde diese Anerkennung wichtig.
Frau Heinold, ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie das nicht auch so meinen. Ich glaube nur, dass das Betreuungsgeld nicht dazu dient, diese Gleichwertigkeit herzustellen. Deshalb bin ich gegen das Betreuungsgeld. Es geht nicht, dass das Betreuungsgeld, wenn es kommt, mit einer Anrechnung auf Hartz IV verbunden ist. Das darf nicht passieren, dagegen bin ich entschieden. Das wäre ganz eindeutig fatal, das will ich deutlich sagen.
Die Schieflage beim Kindergeld, die ich persönlich nicht bräuchte, möchte ich durch das Betreuungsgeld nicht noch weiter manifestiert sehen.
Zu dem, was Herr Schippels hier gerade gesagt hat, und zu dem, was er mit Ihrem Antrag und mit der Verquickung des Ausbaus der Kindergartenbetreuung verbindet!
- Nein. Hören Sie mir zu Ende zu! Die Partei DIE LINKE steht mit auf Ihrem Antrag. Der Tenor in der Begründung manifestiert das, was ich eben gesagt habe, nämlich dass nur die Frauen werthaltig sind, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen. Herr Schippels hat das deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir reden nicht darüber, dass es - wie es in Ihrem Antrag steht - darum geht, das Betreuungsgeld zu stoppen, indem man Ihrem Antrag zustimmt. Wir reden darüber, dass Sie mit Ihrem Antrag etwas verquicken, hinter dem ich nicht stehe. Daher kann ich dem nicht folgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, ich spreche Sie einmal persönlich an, weil Sie ja auch viel in meinem Wahlkreis unterwegs sind, aber wir beide noch nicht die Chance hatten, einmal gegeneinander oder miteinander anzutreten. Ich komme jetzt auf das Miteinander.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil mich die Art und Weise, wie die Opposition hier mit diesem Thema Energiewende umgeht, wirklich ärgert. Ich gebe zu, dass es vielleicht für Sie überraschend kam - für uns vielleicht auch -, dass es die Koalition von CDU und FDP war, die die Energiewende tatsächlich umgesetzt hat.
- Ich wusste, dass Sie jetzt lachen würden.
Aber wenn man es mit dem Ausstieg - ich habe Ihre Wortmeldung gesehen, ich möchte den Satz aber erst einmal zu Ende bringen -, mit der Energiewende, ernst meint, dann muss man auch das Rückgrat haben, den Ausstieg aus der Atomkraft auf den Weg zu bringen.
Das haben andere Regierungen bisher nicht getan.
Oder hat schon irgendjemand das vorher beschlossen, dass die Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollen?
- Herr Stegner, wenn Sie das jetzt sagen wollen, dann bitte, sagen Sie das. - Nein, ich lasse jetzt gar keine Frage zu, ich mache jetzt so weiter. Ich bin nämlich gerade so drin.
Ich kann ja verstehen, dass es Ihnen schwerfällt, da mit aufzuspringen. Wenn Sie jetzt sagen, dass CDU und FDP bei Ihnen mit aufgesprungen seien, kann ich nur sagen: Ich dachte, wir sind endlich so weit, dass wir das Thema Energiewende zu einem Konsensthema gemacht haben, alle gemeinsam an einem Strang ziehen und miteinander das gleiche Ziel verfolgen.
Sie kennen mich gut genug und haben bestimmt verfolgt, wie ich in den letzten Jahren hier agiert habe. Ich fühle mich an dieser Stelle ziemlich integer. Ich gebe Ihnen recht, dass es für keine Partei ein so großer Schritt wie vielleicht für die CDU ist. Aber jetzt sollten wir die Chance nicht verpassen, indem wir das wieder zu einem Streitthema machen, sondern stattdessen sagen: Ja, jetzt machen wir das gemeinsam. Wir ziehen gemeinsam an einem Strang und nutzen das, um zu versuchen, alle Zweifler zu überzeugen.
Dazu reicht es nicht, nur einseitig die Stadtwerke zu besuchen und dann zu beklagen: Hu, hu, hu, die CDU im Kreistag hat das abgelehnt!
Es überrascht doch nicht, dass es immer noch Zweifler gibt. Diese werden wir auch nach dieser Debatte nicht los.
Ich habe die Stadtwerke aufgesucht und mir die Mühe gemacht, mit den Windanlagenbetreibern zu sprechen. Ich wurde dafür übrigens von Ihrem Kollegen Herrn Hoelck ziemlich an die Wand gestellt. Ich habe ihm den Schulterschluss angeboten. Die Pressemeldung haben Sie gelesen. Ich glaube, er hat seiner Sache damit nicht gedient.
Das Gespräch auch mit den Zweiflern in den eigenen Reihen zu suchen, nicht zu kneifen, sondern hinzugehen und mit Frau Dr. Zieschang weiter um Aufklärung zu kämpfen, das ist der richtige Weg. Aufklären, das Gespräch suchen, für Akzeptanz kämpfen, aber nicht aufgeben und hier Wahlkampf machen!
Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen darüber streiten, welche Farbe ich gern trage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst der Landesregierung und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die Arbeit danken, die sie hier geleistet haben. In diesem Bericht steckt sehr viel Arbeit, denn er bildet praktisch einmal das gesamte Leben und den Tagesablauf eines Menschen, nur bezogen auf den Strafvollzug von Frauen und Mädchen, ab. Über Wesen und Wert der hier dargestellten Erkenntnisse gibt es - das werden Sie im Verlaufe meiner Rede gleich merken - sicherlich ganz unterschiedliche Einschätzungen und Gewichtungen.
Abgesehen davon, dass es natürlich immer gut ist, solche Zahlen zu haben, möchte ich ehrlicherweise schon sagen, dass ich den dringenden Handlungsbedarf für eine solche Große Anfrage zunächst nicht gesehen habe. Und jetzt, nach Durchsicht der vielen zum Teil sehr detaillierten Antworten der Landesregierung, festigt sich meine Meinung, dass hier in der Tat auch keine besonders schwerwiegenden Probleme liegen.
Im Mittelpunkt des umfangreichen Fragenkatalogs steht neben der räumlichen Unterbringung, der Personalausstattung, der therapeutischen und sozialen Hilfsangebote auch die Bewältigung der familiären Bindungen - genauer die Mutter-Kind-Beziehung während des Strafvollzugs.
Was die Haftbedingungen weiblicher Straffälliger angeht, so belegt der Bericht, dass der Vollzug in Schleswig-Holstein in allen Ebenen - Strafvollzug, Jugendhaft, Abschiebehaft und Maßregelvollzug darauf angelegt ist, den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht zu werden.
Es ist unstreitig, dass Frauen und Männer im Strafvollzug eigens untergebracht werden müssen. Dies ist, wie der Bericht zeigt, gewährleistet, wenn auch aufgrund der geringen Zahl der Betroffenen an zentralen Standorten.
In allen Einrichtungen kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gewaltbereitschaft von Frauen vergleichsweise gering ist. Lange Aufschlusszeiten, Tragen von Privatkleidung auch während der Arbeitszeit, großzügige Haftraumausstattung mit eigenen Gegenständen sind nur einige der daraus resultierenden Besonderheiten im Frauenvollzug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht der Landesregierung zeigt, dass die Aufgaben eines geschlossenen und offenen Frauenvollzugs mit der aktuellen Personalausstattung angemessen erfüllt werden können. Nun ist angemessen nicht überdurchschnittlich viel, aber - bei allem Respekt eine angemessene Personalausstattung ist eine gute, bedarfsgerechte Personalausstattung.
Viele Probleme, die Sie eben angesprochen haben, sind - mit Verlaub - nicht unbedingt geschlechterspezifische Probleme. Ich weiß nicht, warum Frauen, die Einbruchdelikte oder Diebstahldelikte begangen haben, mehr Hilfe brauchen als Männer; es tut mir leid. Ich denke, das muss man gleichwertig sehen. Hier sehe ich nicht unbedingt ein geschlechterspezifisches Problem.
Die einzige geschlechterspezifische Problemlage liegt in der Frage: Wie werden mögliche Schwangerschaften, Geburten, die Mutter-Kind-Beziehung während des Strafvollzugs bewältigt? Hier gilt es sowohl möglichen psychischen Belastungen der Inhaftierten als auch den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Auch wenn es Mutter-Kind-Plätze in schleswigholsteinischen Haftanstalten nicht gibt, so entnehme ich dem Bericht, dass diese besonders kritische Problemlage korrekt und mit Augenmaß gelöst wird. In Anbetracht der geringen Fallzahlen kann dem Anspruch eines Kindes auf kindgerechtes Aufwachsen im Strafvollzug eben nicht Rechnung getragen werden. Haftgründe und -notwendigkeiten werden bei erziehungsberechtigten Müttern in ganz anderer, viel intensiverer Weise geprüft als bei Männern. Auch hier kommen wir, glaube ich, langsam in eine Situation, dass wir auch erziehungsberechtigte Väter haben. Ich meine, die Zeiten haben sich ein bisschen geändert. Insbesondere im Frauenvollzug werden nach Möglichkeit Sonderbesuchszeiten für Kinder und Familie eingeräumt.
Zusammenfassend belegt der immerhin knapp 80 Seiten lange Bericht der Landesregierung, dass in Schleswig-Holstein für Frauen im Strafvollzug Bedingungen geschaffen wurden, die der besonderen Problemlage der Straffälligen gerecht werden. Unser Strafvollzugssystem ist eben nicht in erster Linie auf Männer ausgerichtet. Daran ändern auch noch so viele ausgefeilte Fragen nichts. Es gibt eine geschlechtsspezifische Differenzierung schon heute und schon seit Langem. Ich für meinen Teil möchte es nicht ausprobieren, bin aber überzeugt, dass die Bedingungen gut sind.
Sollte hier dennoch eine Ausschussberatung beantragt werden, so werden wir uns dieser nicht verschließen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass das ein Thema ist, das heute einmal ausgerechnet uns Frauen überlassen wird. Das hätte ich gar nicht erwartet. Aber ich nehme die Herausforderung wie meine Kollegin natürlich gern an.
Der Antrag „Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen“ ist ein Beitrag, der uns heute vorliegt, weil sich die Bundesratsentscheidung so ziemlich auf der Zielgeraden befindet. Ich stelle fest, dass wir uns in vielen Punkten auch einig sind.
Durch die nunmehr vorgenommene gesetzliche Verankerung der drei Kerngebote der Abfallwirtschaft Vermeidung, Verwertung und Recycling wurden die hohen deutschen Umwelt- und Entsorgungsstandards konsequent fortentwickelt, und dies mit einem klar definierten Zeitrahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dies - das ist ja auch anerkannt worden - ist der Kernbereich der Novellierung. Aus umweltpolitischer Sicht begrüße ich es sehr, dass hier überwiegend Konsens besteht. Das spiegelt sich nicht zuletzt im heute vorliegenden Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder, der sich allein auf den Teilaspekt der Abgrenzung kommunaler und privater Zuständigkeiten bei der Hausmüllentsorgung bezieht.
Auch wenn ich am Ende Ihre Schlussfolgerungen nicht teile, so halte ich es für richtig und notwendig, dass wir uns heute mit dieser Problematik kritisch auseinandersetzen. Denn die Zulassung gewerblicher Sammlungen im Verantwortungsbereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist eine Veränderung, die unsere Kommunen zweifelsohne vor große Herausforderungen stellen wird und in dem einen oder anderen Fall auch ein Umdenken erfordert.
Auch ich teile Ihr Anliegen insoweit, als wir es unseren Kommunen schuldig sind, den auf Bundesebene erreichten Kompromiss - wohlgemerkt mit Einbindung der Vertreter der Spitzenverbände - zu hinterfragen und Position zu beziehen.
In Zeiten, in denen wir völlig zu Recht über unverhältnismäßige Fiskalschulden und Haushaltskonsolidierung reden, muss auch das neue Abfallwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen schaffen, die diesem Anspruch gerecht werden, Rahmenbedingungen für eine immer bedeutender werdende Wirtschaftsbranche.
Es ist unsere Verantwortung, unseren Kommunen, die sich - wie dargestellt - dieser Entsorgungsverantwortung über Jahrzehnte ökologisch und ökonomisch zuverlässig und bürgernah angenommen haben, faire Bedingungen zu sichern.
An dieser Stelle unterscheidet sich die Position der CDU von den hier von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Vorstellung. Die Schaffung eines fairen Interessenausgleichs bedeutet nicht die Garantie kommunaler Strukturen. Darum ist es gut, dass das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den kommunalen Entsorgungsträgern für die Hausmüllentsorgung weiterhin eine Vorrangposition einräumt.
Gewerbliche Sammlungen sind nur dort zugelassen, wo sie die verantwortungsvolle öffentlich-rechtliche Entsorgung nicht gefährden.
Im Gegensatz zur skeptischen Haltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin ich überzeugt, dass es in Schleswig-Holstein gute Beispiele gibt, wo öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die private Konkurrenz nicht fürchten müssen.
Ich teile auch nicht die pauschale Einstellung, Wettbewerb vernichte per se automatisch Arbeitsplätze. Ich teile auch nicht die Meinung, dass gewerbliche Sammlungen per se schlechter sind als das, was öffentlich-rechtliche Entsorger heute tun.
Ein Kompromiss ist ein Kompromiss, weil es an der einen oder anderen Stelle eben nicht den goldenen Mittelweg gab. Ich möchte meine Zweifel an dieser Stelle nicht verhehlen, ob die im Gesetzentwurf aufgenommene „Gleichwertigkeitsprüfung“ dem Anspruch gerecht wird, in Konkurrenzsituationen Rechtssicherheit durch klare Vorgaben herbeizuführen. Hier hätte ich mir eindeutig mehr Klarheit gewünscht. Die Folgen müssen wir beobachten, und wir müssen gegebenenfalls reagieren.
Da ich im Übrigen aber überzeugt bin, dass der überwiegende Teil unserer Kommunen in Schleswig-Holstein längst auf dem Weg ist, Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit miteinander zu vereinbaren, ist die vorliegende Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes als Kompromiss noch verbesserungsfähig, aber im Ganzen ein guter Kompromiss, den wir nach unserer Auffassung unterstützen können und nicht stoppen dürfen.
Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Sie eben sagten. Können Sie mir ganz konkret sagen, wo sich dieses Gesetz von dem Grundsatz der Daseinsvorsorge verabschiedet?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haltung von exotischen Wildtieren stellt besonders hohe Anforderungen an die Unterbringung, Ernährung und Sachkunde des Halters. Insbesondere für die zahlreichen kleinen und Kleinstzirkusse in Schleswig-Holstein ist das eine hohe Anforderung, die für bestimmte Tierarten, gerade vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Tierschutzgedankens, häufig nicht zu erfüllen ist. So ist es nicht überraschend, dass diese Problematik immer wieder Gegenstand politischer Debatten und auch Bestandteil unseres Koalitionsvertrages mit der FDP geworden ist.
Gerade die Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem Gastspiel von Zirkus Krone in Ham
burg, im Nachgang veröffentlichte Meinungsumfragen und uns alle erreichte Stellungnahmen verdeutlichen aber auch, dass das Thema Wildtierverbot im Zirkus eines von großer emotionaler Bedeutung in der Öffentlichkeit ist - und dies nicht ohne Grund.
Der klassische Wanderzirkus hat eine lange Tradition. Er ist unstrittig eine der ältesten Formen der Unterhaltungskunst und Träger internationaler Kultur. Das Mitführen und Zurschaustellen von exotischen Tieren im Zirkus reicht zurück bis in das 18. Jahrhundert. Der Zirkus ist mehr denn je eine der wenigen Life-Attraktionen für die ganze Familie.
Umfragen und persönliche Gespräche belegen, dass es bei vielen Menschen - nicht für die meisten, aber für viele - auf Unverständnis stößt, warum nun alles verboten sein soll. Ich finde, auch das müssen wir ernst nehmen.
Forderungen von militanten Tierhaltungsgegnern, regelrechte Hetzjagden auf Zirkusunternehmen sowie pauschale Diskreditierungen sind nicht mein Stil. Ich hoffe, dass dies auch nicht der Stil des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist.
Auch wenn sich die circa 300 großen und kleinen Wanderzirkusse überwiegend im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen, ist es dennoch Fakt, dass die Problematik auf der Vollzugsebene nicht zu lösen ist. Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesrat eine Entschließung zum Verbot bestimmter wildlebender Tiere im Zirkus gefasst, insbesondere bezogen auf Affen, Elefanten und Großbären. Darüber hinaus sollte nach dem Willen des Bundesrats die Erstellung einer Zirkusregisterverordnung einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Haltungsbedingungen der betroffenen, ursprünglich wildlebenden Tiere in Wanderzirkussen besser kontrollieren zu können.
Mit der Freischaltung seit 2010 wurde in der Zwischenzeit die Zirkusregisterverordnung umgesetzt. Dies ist ein gerade auch aus der Sicht der Tierschutzverbände wichtiger Schritt. Erste belastbare Bewertungen werden im kommenden Jahr erwartet.
Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass es trotz der zentralen Erfassung der rund 250 Unternehmen, denen die reisenden Zirkusbetriebe zugeordnet werden können, nicht zu spürbaren Verbesserungen bei der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten gekommen ist beziehungsweise kommen wird. Eine
grundlegende Sicherstellung einer artgerechten Tierhaltung, wie sie das Tierschutzgesetz fordert, lässt sich darüber für bestimmte Tierarten nicht erreichen.
Fakt ist außerdem, dass bestehende Eingriffs- und Regulierungsmöglichkeiten, die sich aus dem Tierschutzrecht ergeben, nur im konkreten Einzelfall greifen und für eine generelle Wahrung des Tierschutzgedankens in diesem Umfeld nicht ausreichend sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein Verbot der Haltung von bestimmten ursprünglich wildlebenden, nicht domestizierten Tierarten von der Bundesregierung bis heute nicht ausgesprochen wurde, ist ein Stillstand, den ich persönlich höchst unbefriedigend und wenig sachdienlich finde.
Die im Antrag von CDU und FDP formulierte Unterstützung der Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Hessen ist ein Weg, den effektiven Tierschutz im Einklang mit Berufsfreiheit und Wahrung einer ganz besonderen Art von Kulturgut umzusetzen. Das Verbot zur Haltung näher bestimmter Tierarten ist geeignet, den Tierschutz zu fördern, und - wie anfangs ausgeführt - auch erforderlich. Die Bundesratsinitiative hatte lediglich eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit zur Folge und stellt keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar.
Schließlich führt die Herausnahme einiger besonders betroffener wildlebender, nicht domestizierter Tierarten, die nicht mehr auf Reisen mitgeführt werden dürfen, bei der Vielseitigkeit und Attraktivität eines modernen Zirkusunternehmens nicht zwingend zu einem Abschied vom Kulturgut Zirkus.
Abschließend möchte ich mich für die kompetente und engagierte Begleitung dieses Themas auf Bundesebene seitens der Ministerin Frau Dr. Rumpf und ihres Mitarbeiterstabs bedanken. Ich würde mich im Sinne der Sache über eine Zustimmung zu unserem Antrag freuen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Recht der Opposition, in aktuellen Situationen kritische Fragen zu stellen. Ich begrüße es, dass wir den Bericht heute gehört haben, denn er bringt uns in dieser wichtigen Frage zumindest heute auf den gleichen Sachstand.
Ich möchte mich an dieser Stelle vorerst bei Minister Schmalfuß für den Bericht bedanken. Es ist keine leichte Aufgabe, einen solchen detaillierten Fragenkatalog, wie er hier gestellt wurde, in einem
mündlichen Bericht zu beantworten und uns in so kurzer Zeit angemessen auf diesen Sachstand zu bringen. Herzlichen Dank dafür!
Was mich allerdings in dieser anspruchsvollen Fragestellung ein bisschen überrascht und was ich ein bisschen schwierig finde, ist die Art und Weise, wie bisher die Vertreter der Opposition den Vorwurf in den Raum gestellt haben, die Landesregierung agiere bei der Sicherungsverwahrung planlos und tatenlos. Das ist nicht zutreffend. Als diese Vorwürfe bereits am 10. Mai über die Presse erhoben wurden, war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 nicht einmal eine Woche alt.
- Ich komme noch darauf, was absehbar war und was nicht.
Mir ist nicht bekannt, dass zum Beispiel SPD-Justizminister in anderen Bundesländern in so kurzer Zeit bereits ausgearbeitete neue Unterbringungskonzepte für ihre Länder vorgelegt hätten.
- Herr Kubicki, wenn ich Hilfe brauche, melde ich mich.
Aber es geht weiter. Wie das Verfassungsgericht konkret urteilen wird, das haben doch alle nicht nur mit ungeduldigem Interesse erwartet, sondern auch zu Recht abgewartet. Immerhin sind die finanziellen Folgen für die Länder - ich glaube, das wird hier jeder teilen; das ist unbestritten - nicht unbedeutend.
Es ist doch klar, dass man erst selbst prüft und auch mit anderen Ländern abstimmen muss, ob man bei der Unterbringung eigene oder gemeinsame Wege geht, und dies nicht im Vorwege selbst entscheidet. Es ist doch auch kein Zufall, dass das Bundesverfassungsgericht für die Neuordnung der Rechtslage eine großzügige Frist bis 2013 gesetzt hat. Das Gericht wusste ganz genau, dass sein Urteil Abstimmungsprozesse und Planungen nötig macht, die Zeit brauchen. Hierzu aber gleich am Anfang des Weges leichtfertig den Vorwurf von „Planlosigkeit“ in den Raum zu stellen, das ist bei diesem Thema eine unangemessene Rhetorik.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich, wenn ich an die Debatten und an die Diskussionen, wie wir uns im Innen- und Rechtsausschuss damit befasst haben, denke, dann finde ich, wird es der Begleitung dieses Themas aller Fraktionen im Ausschuss nicht gerecht, und sie führen hier zu Unrecht zu einer Verunsicherung der Öffentlichkeit.
Ich kann auch nicht die Behauptung gelten lassen, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor anderthalb Jahren die Rechtslage bereits völlig eindeutig und klar gewesen sei.
- Ich habe gar nichts behauptet. Dazu kommen wir morgen.
Erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat für die nationale Rechtsordnung und bestimmte Fallgruppen die letztendlich klaren Maßstäbe gesetzt. Mitnichten war es eindeutig, wie das Bundesverfassungsgericht die Wertungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konkret einordnen würde und welche neuen Folgerungen es zieht. Die bisweilen unterschiedliche Spruchpraxis der beiden Gerichte in der Vergangenheit ist nur ein Indiz dafür. Die notwendige Klarheit haben wir jetzt.
Außerdem ist es ja auch nicht so, dass nichts passiert wäre, wie Sie eben selbst konzediert haben. Das hat der Justizminister eindeutig berichtet.
Ich möchte nur betonen, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Ende 2009 das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes verabschiedet wurde, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Der Bund hatte hier den ersten Aufschlag. Dieses Gesetz ist übrigens nicht vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden, wie man der Entscheidung entnehmen kann.
Für die Menschen in Schleswig-Holstein zählen in dieser Diskussion drei Botschaften: Erstens. In Schleswig-Holstein wurden und werden keine hochgefährlichen Sexualstraftäter freigelassen. Zudem sind mit der Unterbringung in der AMEOSKlinik und durch die Zusammenarbeit der Ministerien die bestmöglichen Vorkehrungen für die Sicherheit der Bevölkerung geschaffen worden.
Zweitens. Die Landesregierung hat an Lösungen gearbeitet und arbeitet an Lösungen. Dabei muss es allerdings auch erlaubt sein, dass in der vom Verfassungsgericht eingeräumten Frist gearbeitet und hier ausgewogen und besonnen abgewogen wird, welches der richtige Weg ist. Ich finde es in dieser Frage auch sehr wichtig, nicht zu kurz zu springen und besonnen zu agieren. Für die CDU ist hierbei die Sicherheit der Bevölkerung allerdings ein sehr wichtiges Anliegen.
Drittens. Die Konsequenzen des neuen Urteils sind unter anderem hohe Kosten. Das haben wir uns nicht ausgesucht, und es wäre schön, wenn es anders wäre. Wenn sich eine länderübergreifende Kooperation als die günstigste und beste Variante herausstellt, dann unterstützen wir dies.
Ich möchte es mir ersparen, jetzt eigene Vorschläge aufzuzählen. Aber ich finde es schon bemerkenswert, dass die Vorschläge, die Sie hier zitiert haben, überwiegend die Vorgaben benennen, die das Bundesverfassungsgericht selbst aufzählt. Natürlich sind wir alle der Meinung, dass wir diese Vorgaben fraktionsübergreifend zu respektieren und in unseren Vorschlägen auch umzusetzen haben.
Das sind die wichtigen Punkte, auf die es ankommt. Unnötige Unruhe und Streit braucht es um die Sicherungsverwahrung nicht zu geben, weder hier im Plenum noch im Ausschuss. Ich freue mich auf weitere konstruktive Diskussionen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte sehen Sie es mir nach, dass auch ich jetzt ein bisschen irritiert bin. So etwas ist mir in meiner jungen Karriere hier auch noch nicht passiert. Ich stehe jetzt hier als Erste im Ring und versuche einmal, das zu sagen, was mir auf der Seele liegt und weshalb wir hier vielleicht auf eine etwas ungewöhnliche Art und Weise, aber vom Ergebnis her so denke ich - dann doch berechtigt, zu einer Ablehnung gekommen sind, und worum es uns geht.
Es tut mir auch leid, wenn die Vorgänge nicht so gelaufen sind, wie man sich das hätte wünschen können. Vom Ergebnis her - das muss ich aber deutlich sagen - geht die Ablehnung des Berichtsantrags hier und heute für mich schon in Ordnung. Ich möchte das auch gern begründen.
Die Fraktion DIE LINKE stellt zwei Anträge zur Zukunft der Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe. Es handelt sich hier zum einen um den eben so umstrittenen Berichtsantrag, und auf diesen möchte ich deshalb auch zuerst eingehen. Es wird hier ein Antrag auf einen mündlichen Bericht gestellt. Der Antrag stammt vom 8. März 2011. Ganz ehrlich, wenn Sie diesen Antrag in Form einer Kleinen Anfrage gestellt hätten, dann hätten Sie die Informationen vielleicht heute schon gehabt, und das auch noch schriftlich. Ganz besonders möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir diesen Berichtsantrag zu diesem Zeitpunkt auch für nicht geboten halten. Ich möchte einmal auf das Schreiben des Justizministers im Umdruck 17/1976 verweisen. Dort können Sie nachlesen, dass die Berechnungen für die Alternativszenarien im Bereich der kleinen Vollzugsanstalten noch laufen.
Das Thema ist nicht so neu, als dass die Fraktion DIE LINKE es hier jetzt neu entdecken müsste. Wir haben in mehreren Debatten darüber gesprochen und aus dem Umdruck erfahren, dass hier noch nicht vollständige Informationen da sind. Deshalb ist dieser Antrag heute auch wenig sachdienlich und nicht zielführend.
Der zweite Antrag ist ein Entschließungsantrag mit dem Inhalt, die Landesregierung möge eine öffentliche Diskussion über die Justizvollzugsanstalten organisieren. Wenn man dies liest, dann staunt man schon ein wenig. Man fragt sich dann auch, wo die Fraktion, die Abgeordneten der LINKEN, in den letzten Monaten waren. Es kann doch niemandem entgangen sein, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eine öffentliche, kritische und wirklich schwierige Diskussion über die Zukunft der Justizvollzugsanstalten geführt haben. Wir haben im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse doch wirklich zäh um jede Position gerungen. Und auch der Landtag hat am Ende, nämlich am 15. Dezember 2010, einen Beschluss zu den Justizvollzugsanstalten gefasst. Die Diskussion, die die Fraktion DIE LINKE jetzt einfordert, läuft seit Langem, und sie ist wirklich nicht neu.
- Ich muss das hier jetzt einmal sortieren, es tut mir leid. - Wir Abgeordnete haben diverse Gespräche vor Ort geführt. Wir von der CDU-Fraktion haben Gespräche mit den Gewerkschaften zur Justizvollzugsanstalt geführt. Auch die Forderung des Landesrechnungshofs nach einer Schließung der kleinen Anstalten war nichts Neues, sie bewegt die Menschen schon seit Längerem. Zum Beispiel haben Abgeordnete der CDU im Oktober 2010 die Justizvollzugsanstalten in Itzehoe und Flensburg besucht und dort ebenfalls mit vielen Betroffenen gesprochen - mit Richtern, Anwälten, Mitarbeitern und vielen anderen Menschen.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir im Rahmen der Debatte über das Untersuchungshaftvollzugsgesetz während der letzten Plenartagungen wiederum deutlich gemacht haben, welche Erwartungen wir haben. Diese lauten nämlich, dass auch die finanziellen Auswirkungen einer Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten noch einmal genauer dargelegt werden müssen. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Dies ist hinlänglich bekannt gemacht worden. Wir haben die Gespräche mit aller Ernsthaftigkeit und mit allen Beteiligten geführt. Ich gehe davon aus, dass die Regierung ihrer Aufgabe nachkommen und diese Gespräche weiterführen wird.
Ich bin ein wenig überrascht darüber, dass Sie hier und heute versuchen, dieses Thema von Neuem aufzukochen. Ich sehe dazu keinen Anlass. Ich sehe, dass wir im Prozess sind. Ich freue mich darüber, dass die Fraktion DIE LINKE nun dazu gekommen ist, diese Diskussion konstruktiv zu begleiten. Ich hoffe, dass sie dies auch im Ausschuss
tun wird. Sie sind herzlich dazu eingeladen, diese Diskussion zu begleiten. Ich freue mich deshalb auf die weiteren konstruktiven Debatten im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der Landesregierung für
den vorgelegten Gesetzentwurf. Er spricht eine verständliche Sprache und vermeidet unnötige Verweisungen.
Mit der Anordnung von Untersuchungshaft wird bereits in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen, auch wenn sich erst im späteren Verfahren ihre Schuld oder Unschuld erweisen wird.
Und machen wir uns da nichts vor: Die Dauer von Untersuchungshaft kann in günstigen Fällen drei oder vier Monate und in komplizierten Verfahren sogar Jahre betragen. Diese Eingriffe in die Freiheit des Menschen bedürfen klarer gesetzlicher Grundlagen, und es ist gut, dass nun auch Schleswig-Holstein sein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz aus einem Guss erhält.
Es ist richtig, dass sich der Entwurf in seinen zentralen Aussagen an die Ergebnisse der zwölf Länder übergreifenden Arbeitsgruppe zum Vollzug der Untersuchungshaft hält. Der Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein ist somit im Einklang mit anderen Bundesländern gefunden worden. Zugleich müssen wir die Besonderheiten in Schleswig-Holstein nicht aufgeben. Hier gilt es insbesondere den vorgelegten Entwurf auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung zu bewerten.
Wir haben uns hier in Schleswig-Holstein auf den Weg begeben, den Haushalt zu konsolidieren. Dieses haben wir bei jeder Gelegenheit und bei jedem Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Drei der wichtigsten Aussagen dieses Gesetzes sind in den §§ 4, 6 und 11 enthalten. In § 4 heißt es:
„Die Untersuchungsgefangenen gelten als unschuldig.“
§ 6 Abs. 1 besagt:
„Die Untersuchungsgefangenen werden darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben. Sie sollen dazu angeregt und in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.“
§ 11 regelt die Trennung von Gefangenen anderer Haftarten, insbesondere von Strafgefangenen.
Diesen Vorschriften kommt als Richtschnur für den Umgang mit Gefangenen eine ganz zentrale Bedeutung zu. Es findet Ausdruck darin, dass wir uns der Verantwortung stellen, der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen. Wir wissen zwar genau, dass
sich trotz der Unschuldsvermutung vor dem Strafverfahren später ein großer Anteil der Gefangenen in der Strafhaft wiederfindet, aber wir dürfen bei allem berechtigten Interesse an konsequenter Strafverfolgung nicht vergessen, dass die Untersuchungshaft für die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen der Beschuldigten eine empfindliche Belastung darstellt und wir uns der Verpflichtung nicht entziehen dürfen, schädlichen Folgen der Freiheitsentziehung weitgehend entgegenzuwirken.
Viel zu oft liegt die eigentliche Grundursache für eine Straffälligkeit gerade darin, dass die Menschen nicht in der Lage waren, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten selbst zu beheben. Das Gesetz setzt hier an, indem es zum Beispiel in § 6 den Grundsatz der sozialen Hilfe statuiert und indem es in § 24 die Möglichkeiten von Arbeit und Bildung regelt. Wir werden sehr genau darauf achten müssen, dass diese Vorschriften auch mit Leben erfüllt werden. Es muss auch in der Haft so früh wie möglich mit sozialen Hilfestellungen angesetzt werden. Dies gilt völlig unabhängig von der Frage von Schuld und Unschuld.
Positiv bewerte ich, dass die mit der Neuregelung entstehenden höheren Personal- und Sachkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erbracht werden können und dass der Konsolidierungspfad des Landeshaushalts durch das neue Gesetz nicht gefährdet wird. Ich bin sicher, dass wir diese Fragen auch noch weiter gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss erörtern werden. Denn mit dem Begleitbeschluss des Landtags zum Haushalt im Dezember 2010 hatten wir ja die Erwartung verbunden, dass auch die finanziellen Auswirkungen zu einer Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten noch einmal genauer dargelegt werden müssen. Die Aufregung über die Presse in der letzten Woche, Herr Kollege Beran, teile ich allerdings nicht. Die Schilderung in der Einleitung des Gesetzentwurfs gibt den Kabinettsbeschluss korrekt wieder. Sicher könnten Sie fragen, ob man diese Passage auch hätte streichen können. Die Schlussfolgerungen, die Sie daraus ziehen, ziehe ich allerdings nicht. Ich fühle mich dort in den Worten bekräftigt, die der Minister zur Klarstellung gefunden hat, und ich bin sehr dankbar dafür, dass er dieses heute noch einmal klargestellt hat.
In Anbetracht der Tatsache, dass uns hier ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf vorliegt, sehe ich der
konstruktiven und sachgerechten Beratung im Ausschuss entgegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich entschuldige das gern. Ich habe kein Problem damit. Liebe Frau Kollegin Tenor-Alschausky, ich kann mich fast bedanken, dass Sie mich persönlich heute so in den Mittelpunkt gestellt haben. So habe ich doch zumindest die Möglichkeit, dies öffentlich richtigzustellen und muss nicht mit dem kämpfen, was hinter meinem Rücken so alles gemauschelt wird. Von daher bedanke ich mich. Ich nehme diese Herausforderung gern an.
Meine Verantwortung als Landtagsabgeordnete nehme ich gern wahr. Ich bin mir dieser Verantwortung auch bewusst. Im Vorfeld der Haushaltsdebatten habe ich viele Stunden mit den Beteiligten der Frauenhäuser Elmshorn, Pinneberg und auch Wedel gesprochen. Zu keinem Zeitpunkt habe ich überhaupt nur den Eindruck erweckt, als würde ich, wenn es zu einer Entscheidung über den Haushalt kommt, daran den Haushalt scheitern lassen. Ich bin stolz darauf, Teil der CDU-Fraktion zu sein, und ich finde es gut, dass wir uns auf diesen Pfad der Haushaltskonsolidierung begeben haben. Bis zur letzten Minute habe ich den Frauenhäusern gesagt: Ich werde innerhalb der CDU-Fraktion alles tun, um mich für die Frauenhäuser einzusetzen, und auch darüber hinaus. Ich werde aber am Punkt Frauenhäuser nicht den Gesamthaushalt, das Sparprogramm, scheitern lassen. Das wussten die Frauen.
Ich habe kurz vor der Debatte, kurz vor der Entscheidung und auch hinterher mit allen Beteiligten gesprochen. Alle haben mir gesagt, dass sie es zwar schade finden, aber auch gut, dass ich kein Geheimnis daraus gemacht habe.
Jetzt zu meiner Aufgabe als Bürgermeisterin. Ich bin mit Stolz Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde. Sie liegt im Einzugsbereich Wedel. Als Bürgermeisterin geht es nicht darum, mich selbst zu verwirklichen, sondern es geht darum, sich den
Empfehlungen eines Ausschusses anzuschließen. Ich kann meine Aufgabe als Abgeordnete im Landtag durchaus von meiner Aufgabe als Bürgermeisterin trennen. Deswegen bin ich dort dieser Resolution gefolgt. Ich mache keinen Hehl daraus, dass es mich gefreut hat, weil es eben nicht mit zwei Zungen gesprochen war, sondern es stimmte mit dem überein, was ich bis zur letzten Minute hier - auch im Namen der CDU - als meine Meinung kundgetan habe.
Ich glaube nicht, dass mein Verhalten dazu beigetragen hat, das Vertrauen in die Politik zu schmälern.
Ich finde es sehr schade, dass Sie hier nicht die Gelegenheit genutzt haben, inhaltliche Vorschläge zu machen, sondern sich darauf reduziert haben, Barbara Ostmeier hinzustellen, um Politik zu schmälern. Es tut mir leid, dass Sie den Eindruck erweckt haben, als sei in Ahrensburg und Schwarzenbek irgendetwas ohne private Beihilfe entstanden. Sie erwecken in Bezug auf Wedel den Eindruck, als habe hier auf Landesebene eine Kehrtwendung stattgefunden; man habe mehr Fördermittel hineingesteckt, als zugestanden hätten. Ich werde allerdings mit den Beispielen Ahrensburg und Schwarzenbek zu den Beteiligten gehen, um zu gucken, ob das nicht eine Alternative für Wedel ist.
Ja, ich komme zum Schluss. - Das haben Sie nicht aufgezeigt. Ausgleichsmöglichkeiten wie in anderen Bundesländern, SGB II, fällt hier mit keinem Wort. Auch das gilt es zu prüfen, wenn wir es inhaltlich ehrlich meinen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun muss ich mich doch einmal zu meinem ersten Dreiminutenbeitrag hier im Landtag aufschwingen.
Ich finde, das Thema ist sehr wichtig, und ich möchte speziell zu den Frauenhäusern noch etwas sagen.
Frau Tenor-Alschausky, ich finde es schade, dass Sie das mit der Gleichstellung und der Gleichstellungsbeauftragten vermischen. Das Thema gebietet ein wenig mehr Ernst. Es geht um Frauen, die am Ende eines langen Weges, auf dem ihnen Gewalt angetan wurde, ganz schnell Hilfe brauchen, um Schutz und das zu finden, was sie benötigen. Das ist mit „Gleichstellung“ und ähnlichen Begriffen
meiner Meinung nach ein wenig zu flach ausgedrückt.
Die Wortbeiträge, die wir bisher gehört haben, machen aber deutlich, dass es hier noch die eine oder andere Frage zu klären gibt. Es gibt immer noch unterschiedliche Zahlen, die hier von den Betroffenen auf der einen Seite und vom Ministerium auf der anderen Seite angeführt werden. Gleichzeitig wird immer wieder gesagt, dass in den Frauenhäusern überdurchschnittlich viele Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen werden. Das ist gerade typisch für das System der Frauenhäuser.
Das ist sozusagen systemimmanent. Ich glaube, das wird niemand von der Hand weisen können. Die Frauen versuchen, möglichst weit von ihrem häuslichen Bereich wegzukommen. An den Rändern der Bundesländer ist der Wechsel von einem zum anderen Bundesland natürlich deutlicher. Deshalb geht es, bevor wir bestehende Strukturen zerstören, auch darum, die Frage zu klären, wie wir hier zu einem Ausgleich der Bundesländer untereinander kommen können. Das ist bisher nicht angesprochen worden.
Vielleicht habe ich das auch so deutlich einfach noch nicht gehört. Ich möchte es noch einmal unterstreichen, dass wir uns hier anstrengen müssen, diese Frage zu klären, die schon länger im Raum steht.
Für mich ist es besonders wichtig, dass wir hier bestehende und gewachsene Strukturen bei den Frauenhäusern nicht endgültig zerstören, bevor wir uns nicht bemüht haben, diese Frage zu klären und in Angriff zu nehmen. Ich weiß, in meiner Fraktion sind dort Initiativen ergriffen worden. Ich bitte deshalb darum, dass wir zuerst diese Frage noch klären, um dann eine Entscheidung auf der Basis fundierter Kriterien treffen zu können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schmalfuß, vielen Dank für den ausführlichen Bericht zur Situation der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Sie Ihr persönliches Engagement zum Ausdruck gebracht und Ihren Bericht mit durchaus kritischen Anmerkungen versehen haben. Damit bringen Sie zum Ausdruck, dass dieses Thema bei Ihnen durchaus Gewicht hat.
Ich freue mich auch, dass wir uns mit diesem Thema während der letzten Plenartagung so langsam von einem irgendwo am Nachmittag anberaumten Zeitpunkt über einen späten Abendzeitpunkt 22 Uhr - zu diesem Zeitpunkt - 15 Uhr - vorgearbeitet haben. Denn ich finde, jetzt ist für dieses Thema ein sehr angemessener Zeitpunkt, wenn man guckt, mit wie viel Betroffenheit dieses Thema in der Bevölkerung bearbeitet wird. Ich bedanke mich dafür, dass wir zu diesem Zeitpunkt darüber debattieren dürfen.
- Deutlich. Und es war auch ganz sicher, dass wir dieses Mal dran sind.
Herr Minister, Ihr Bericht gibt zum einen einen umfassenden Überblick über die derzeitige Sachlage, zum anderen enthält er Vorschläge zu möglichen Einsparpotenzialen. Im Bereich der Bauplanung und des derzeitigen Investitionsstands kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass von den aus dem Investitionsprogramm der 15. und 16. Legislaturperiode zur Verfügung gestellten Mitteln immerhin 90 % in die Modernisierung und Instandsetzung der JVAs investiert worden sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der Landesrechnungshof die bauliche Zielplanung der Justizvollzugsanstalten uneingeschränkt positiv bewertet. Diese Zielplanung ist in enger Abstimmung mit dem Justizministerium unter Berücksichtigung der Gefangenenstruktur, besonderer Sicherheitsanforderungen, zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Aspekte ebenso wie des Abbaus einer verfassungsrechtlich unzulässigen Belegung verfasst worden. Kontinuierlich werden Bauunterhaltungsmaßnahmen und kleine Baumaßnahmen zur Sanierung durchgeführt.
In Bezug auf die Personalsituation kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass diese ausreichend ist. Ich begrüße sehr die kritische Anmerkung des Justizministers, dass hier weiter Aufmerksamkeit geboten ist.
Meine Damen und Herren, als im Mai dieses Jahres die Haushaltsstrukturkommission ihre Vorschläge zur schrittweisen Sanierung unseres ernsthaft angeschlagenen Haushalts vorlegte, da war dieses Unternehmen von der Leitidee getragen, dass es in einer so desolaten Finanzsituation eigentlich keine Denkverbote geben darf. Keinen Bereich kann man vorab aus dem Sparprogramm herausnehmen, denn wenn man dies tut, dann möchte jeder vorab aus den Sparüberlegungen herausgenommen werden.
Deshalb müssen wir - so schmerzlich es ist - auch die Lage und Entwicklung der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund möglicher Einsparpotenziale bewerten.
Die Anregung des Landesrechnungshofs, die vorgegebene Einsparquote durch Schließung der kleineren Einrichtungen in Flensburg und Itzehoe zu erreichen, darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Auch wenn die Überprüfung der konkreten Einsparpotenziale des Justizministeriums derzeit nicht abgeschlossen ist, so rechtfertigen überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnungen den vorliegenden Vorschlag.
Große Baumaßnahmen in Millionenhöhe werden nicht mehr anfallen. Der langfristig unabdingbar werdende Austausch sicherheitstechnischer Anlagen entfällt. Wenn man die Anzahl der in den jeweiligen Einrichtungen Beschäftigten ins Verhältnis zu der Zahl der einsitzenden Straffälligen setzt, so wird außerdem deutlich, dass die Personalintensität in den großen Einrichtungen günstiger ist.
Man kann auch nicht bestreiten, dass bestimmte Verwaltungsleistungen, die neben dem eigentlichen Vollzug auch in kleineren Anstalten vorgehalten werden müssen, durch die Konzentrierung auf große JVA-Standorte eingespart werden können. Kostenintensive Angebote der Vollzugsgestaltung wie Bücherei, Freizeit und Seelsorge werden in großen Anstalten effizienter genutzt. Ich glaube, jeder teilt meine Meinung, dass diese Angebote äußerst wichtig sind.
Wer in seiner Analyse der gegenwärtigen Situation aufrichtig ist, der muss zugeben, dass die zwischenzeitlich von vielen Betroffenen zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen und Sorgen diese Einsparpotenziale im Kern auch nicht infrage stellen,
sondern dass sich die Kritik überwiegend mit dem Problem möglicher Folgekosten befasst. Diese sind durchaus ernst zu nehmen. Es geht es um die Frage längerer Anfahrtswege zu den Gerichten. Es geht um die Aufrechterhaltung der räumlichen Nähe der Inhaftierten zu ihren Familien, den Pflicht- und Wahlverteidigern und anderen Hilfsorganisationen sowie um den Umgang mit möglichen Problemen bei der Tätertrennung. Schließlich und letztendlich geht es um die Frage, ob die empfohlenen Schließungen mit Bezug auf mögliche Folgekosten tatsächlich zur Haushaltssanierung des Landes Schleswig-Holstein beitragen oder ob laufende oder zukünftige Ausgaben nur auf andere Ressorts und Ministerien verlagert werden.
Als justizpolitische Sprecherin der CDU nehme ich diese in sehr fundierter und sachlicher Form vorgetragenen Bedenken sehr ernst. Wir haben Gespräche mit den Betroffenen geführt, und man muss einräumen, dass sich die betroffenen Menschen viel Mühe geben, die Justizvollzugsanstalten und ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Auch dies ist im Bericht des Justizministeriums deutlich und mit Anerkennung zum Ausdruck gebracht worden.
Ich möchte deshalb für die CDU-Fraktion ausdrücklich klarstellen, dass wir den Belangen der Sicherheit, der betroffenen Mitarbeiter und der betroffenen Regionen wirklich einen hohen Stellenwert beimessen. Wir alle, die Opposition eingeschlossen, können am Ende aber auch nicht verdrängen, wo wir im Jahr 2020 stehen müssen. Wir müssen heute eine Antwort auf die Frage formulieren, wie der Strafvollzug in den kommenden Jahren finanziert werden soll. Ein einfaches „Weiter so!“ reicht als Antwort nicht aus. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig.
Ich möchte deshalb auch die Mitglieder der Oppositionsfraktionen bitten, es sich in der Diskussion bitte nicht zu einfach zu machen. Als CDU liegen uns und mir persönlich die Sicherheit und die Fürsorge für die Betroffenen sehr am Herzen. Deshalb würden wir uns wirklich nur zu gern voll auf ihre Seite stellen. Nur zu gern würden wir einfach darauf verzichten und den Betroffenen quälende Diskussionen um ihre Arbeitsplätze ersparen, aber so einfach geht es eben nicht. Der Vorschlag zur Auflösung der Justizvollzugsanstalten kommt nicht von irgendwoher, und es geht durchaus um viel Geld. Herr Präsident, ich erlaube mir ein kurzes Zitat aus den Bemerkungen 2010 des Landesrechnungshofs:
„Der LRH hält es für unwirtschaftlich, die kleinen JVA zu erhalten. Es ist weder überzeugend noch realistisch, die zum Teil mehr als 100 Jahre alten Bauten nur teilweise herrichten zu wollen.“
Auch wenn ich sicherlich nicht jede Einschätzung des Landesrechnungshofs uneingeschränkt teile, so sind wir hier in die Verantwortung genommen. Wir können den Menschen in Flensburg und Itzehoe die derzeit stattfindenden Auseinandersetzungen mit diesem Thema beim besten Willen nicht ersparen. Wer jetzt konstruktive Antworten geben kann, der sollte es jetzt tun.
Wir werden den zu erwartenden Haushaltsentwurf mit Blick auf alle diese Probleme hinterfragen und diskutieren müssen. Darüber hinaus werden wir unter Umständen auch über neue Konzepte nachdenken müssen, um Folgekosten zu vermeiden. Herr Minister Schmalfuß, ich habe heute den Eindruck gewonnen, dass Sie die angesprochenen Aspekte in Ihre Beurteilung einbeziehen und ihnen im Rahmen der anstehenden konkreten Wirtschaftlichkeitsanalysen mit Sachverstand und dem nötigen Respekt
entgegentreten. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir im Rahmen der Beratungen gemeinsame Lösungen finden werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Weg bis hierher ist das erste Mal ein wenig lang. Der erste Schritt ist aber schon einmal getan.
Herr Minister Schmalfuß, ich danke Ihnen zunächst einmal für Ihre Ausführungen. Ich gebe meinem Vorredner recht. Ich hätte mir natürlich die eine oder andere nähere Äußerung zu Ihrem Standpunkt und dazu gewünscht, wie Sie die Entwicklung sehen.
Ich muss aber konzedieren: Sie haben dem Antrag entsprechend geantwortet. Er hat sich ganz konkret auf die Situation in Schleswig-Holstein und darauf bezogen, was auf uns zukommt. Es ging ganz konkret um die Frage, wie Sie mit den hier anstehenden Problemen umgehen, und nicht darum, welche Meinung Sie vielleicht zur politischen Situation auf
Bundesebene haben. Insofern kann ich die heutige Kritik nicht teilen.
Sie stellen in Ihren Ausführungen dar, dass Sie in engem Kontakt zu den betroffenen Ressorts stehen und Sicherheitsvorkehrungen für den Fall getroffen zu haben, dass es in Schleswig- Holstein auf Basis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Entlassungen kommen muss.
Immerhin könnte sich diese Möglichkeit in Schleswig-Holstein derzeit bereits für drei Fälle und bis 2012 für vier weitere Fälle ergeben. Die Berichterstattung verdeutlicht - hier teile ich die Meinung meines Vorredners -, dass aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes dringender Handlungsbedarf besteht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wird allerdings im Strafgesetzbuch geregelt und ist damit eine Frage der Bundesgesetzgebung. Das Bundesjustizministerium hat erste Eckpunkte zur dringend erforderlichen Reform der Sicherungsverwahrung vorgestellt. Ein erster Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden. Es ist das Ziel - ich glaube, darüber sind sich fraktionsübergreifend alle einig -, vorhandene Regelungslücken umfassend zu schließen.
Erlauben Sie mir, auch wenn die Landesebene gesetzgeberisch zurzeit nicht gefordert ist, einige wesentliche Kernpunkte der Debatte zu verdeutlichen. Es geht hier tatsächlich darum, eine Gratwanderung zwischen dem extremen Bedürfnis nach Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten, die in diesen Fällen vielleicht sogar vorhersehbar sind, und dem Anspruch des einzelnen Straftäters, weiterhin nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten behandelt zu werden, zu bewältigen. Es geht hier um die Unterbringung eines Straftäters mit dem Hang zu erheblichen Straftaten, die mit schweren körperlichen Schäden für die Opfer einhergehen. Die Sicherungsverwahrung ist in einem solchen Fall wohl die sicherste Maßnahme, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Insbesondere das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung ermöglicht es, die Gefährlichkeit des Straffälligen bis zum Ende der Haftzeit auch unter neuen Gesichtspunkten zu beurteilen. Ich glaube, das ist sehr wichtig.
Genau aus diesem Grund stellt die Anordnung der Sicherungsverwahrung für den Täter aber auch einen schweren Grundrechtseingriff dar. Auch
Straftäter sind Träger von Grundrechten. Das ist unbestritten. Auch sie haben Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren. Für jeden Einzelnen gilt der Grundsatz, wegen der gleichen Tat nicht mehrfach bestraft zu werden. Genügen die ersten Eckpunkte aus dem Justizministerium aber sowohl dem Anspruch, alle bestehenden Sicherheitslücken zu schließen, als auch der Verpflichtung, ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen? Ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt geeignet, alle Problemfälle zu erfassen?
Welche Lösungsvorschläge beinhaltet der Entwurf für die sogenannten Altfälle oder diejenigen Straftäter, bei denen sich die Gefährlichkeit und die mangelnde Resozialisierungsfähigkeit erst im Verlauf des Vollzuges herausstellen? Diejenigen, die sich in unserem Land mit dem Strafvollzug befassen, wissen, dass es Fälle gibt, bei denen der Richter den Täter nicht von vornherein abschließend einschätzen kann, weil sich die Gefährlichkeit erst während der Haftzeit herausstellt. In solchen Fällen muss der Staat noch einmal eingreifen können, um die Bevölkerung wirksam und effektiv zu schützen.
Bei den vom Justizminister angesprochenen sieben einsitzenden Schwerverbrechern handelt es sich um sogenannte Altfälle. Das Kieler Sicherheitskonzept für Sexualstraftäter bietet den Ausführungen des Justizministers zufolge ein gutes Koordinierungskonzept, um die Sicherheit der Bevölkerung in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der derzeitigen unsicheren Rechtslage zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist in diesem Zusammenhang auch der länderübergreifende Kontakt für den Fall, dass ein Entlassener in ein anderes Bundesland wechselt. Die Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten einer elektronischen Überwachung im Bereich der Führungsaufsicht ist ebenfalls ein positives Ergebnis der Justizministerkonferenz. Zum einen stellt sie eine zumindest unterstützende Maßnahme dar, um den Täter von der Begehung von weiteren Straftaten abzuschrecken. Zum anderen bietet sie eine Entlastung im Bereich der Überwachung des Täters. Sie birgt aber die Schwäche, dass sie lediglich zeigt, wo der Straffällige sich befindet, nicht aber, was er zu dem jeweiligen Zeitpunkt tut.
Dass zurzeit in der Anstaltseinrichtung Gespräche mit den betroffenen drei Sicherungsverwahrten und deren Verteidigern geführt werden, halte ich ebenfalls für eine sehr sinnvolle Maßnahme, um auf die
möglichen anstehenden Ereignisse auf allen Ebenen gut vorbereitet zu sein.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Landesregierung für die Sicherheit der Bevölkerung angemessene Vorbereitungen getroffen hat. Jetzt muss aber auch auf Bundesebene die schon seit vielen Jahren geführte Debatte über die Sicherungsverwahrung zügig und rechtssicher beendet werden.
Herr Kollege Habeck, Sie haben die ganze Zeit aufgezählt, was Sie den Kommunen alles nicht zutrauen. Ich glaube, das ist angekommen. Können Sie am Ende einmal positiv formulieren, was Sie den Kommunen zutrauen?