Frauke Weiß

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD wurden in der 62. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Umwelt, für Inneres, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Kultur und Medien sowie für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Herr Minister Dr. Daehre machte in seiner Einbringungsrede zu dem Gesetzentwurf im Landtag deutlich, dass es das Ziel der Landesregierung sei, eine Entbürokratisierung durch Investitionserleichterungsgesetze zu erreichen. Er führte weiter aus, so sei nun der Entwurf eines Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vorgelegt worden, welcher hauptsächlich die Novellierung der Bauordnung betreffe. Die Landesregierung verfolge weiterhin die Linie, die Regelungsdichte der Anforderungen im baulichen Sektor zu reduzieren und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
Neben dem Artikel 1, der Neufassung der Bauordnung, beinhaltet dieser Gesetzentwurf auch Investitionserleichterungen bei anderen in einzelnen Artikeln aufgeführten Gesetzen sowie die Änderung bzw. Streichung von Verordnungen.
Um sich allen Artikeln widmen zu können, hat der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in seiner ersten Beratung in der 44. Sitzung am 30. September 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine umfangreiche Anhörung von Institutionen, Kammern, Vereinen und Verbänden in der 45. Sitzung am 24. Oktober 2005 durchzuführen. Von den 82 eingeladenen Gästen waren leider nur 27 anwesend und sechs entschuldigt. Von allen Anwesenden wurden mündliche und darüber hinaus auch von nicht Anwesenden schriftliche Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgegeben.
Dank des Stenografischen Dienstes - diesem möchte ich heute einmal ganz besonders danken -, der uns die Niederschrift über diese Anhörung schon am 28. Oktober 2005 vorlegte, war es möglich, in der 46. Sitzung am 4. November 2005 die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten.
Es lagen dem Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge aller Fraktionen vor, in denen die aufgezeigten Schwerpunkte aus der Anhörung ihren Niederschlag fanden.
In der Beratung wurde auch der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, vorliegend in der Drs. 4/2294, aufgerufen. Er beinhaltete die Aufforderung an die Landesregierung, vor der Beratung des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes eine Evaluierung der Wirkungen des Ersten und des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes vorzunehmen und in den Ausschüssen darüber zu berichten. Mit der Vorlage des schriftlichen Berichtes der Landesregierung dazu erklärten sowohl der federführende Ausschuss als auch die mitberatenden Ausschüsse den Entschließungsantrag für erledigt.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 7 : 3 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
In einem Anschreiben teilte der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit, dass es Ziel des Ausschusses sei, in seiner 48. Sitzung am 25. November 2005 die Beschlussempfehlung an den Landtag zu verabschieden.
Rechtzeitig wurde uns von allen mitberatenden Ausschüssen das Votum zu der vorläufigen Beschlussempfehlung mitgeteilt. Während die Ausschüsse für Kultur und Medien, für Inneres sowie für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport dieser unverändert zustimmten, wurden von den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt Änderungen vorgeschlagen, die vom dem federführenden Ausschuss in der vorliegenden Beschlussempfehlung übernommen wurden, so zum Beispiel der Verzicht auf die Änderung von Verordnungen und damit das Entfallen von Artikeln. So entfielen die Artikel 4, 5, 6, 7 und 10.
Dank der Termineinhaltung durch die mitberatenden Ausschüsse war es uns möglich, in der 48. Sitzung am 25. November 2005 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zu dieser Sitzung lagen uns die Beschlussempfehlungen aller mitberatenden Ausschüsse, einige weitere Änderungsanträge sowie zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Land
tags und der Landesregierung abgestimmte rechtsförmliche Änderungsvorschläge vor.
Alle Änderungsvorschläge der mitberatenden Ausschüsse sowie weitere Änderungsanträge des federführenden Ausschusses wurden in die Synopse der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2520 aufgenommen, die mit 7 : 3 : 3 Stimmen Zustimmung fand.
Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde in der 61. Sitzung des Landtages am 7. Ju
li 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat sich erstmals in seiner 44. Sitzung am 30. September 2005 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.
In der 45. Sitzung am 24. Oktober 2005 hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt erarbeitet. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage einer insbesondere rechtsförmlich zwischen der Landesregierung und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages abgestimmten Synopse.
Des Weiteren lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung vor. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP sah eine Korrektur des neu eingefügten § 18a vor.
Hiernach wählt die Regionalversammlung ihren Vorsitzenden oder ihre Vorsitzende aus dem Kreis der ihr angehörenden Landrätinnen und Landräte sowie der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Diese Änderung war notwendig, da der Vorsitz in der Regionalversammlung durch einen Hauptverwaltungsbeamten von einem der Träger der Regionalplanung wahrgenommen werden soll.
Entsprechend dem Entwurf könnten auch Oberbürgermeister von kreisangehörigen Städten dafür infrage kommen. Diese Städte sind jedoch nicht Träger der Regionalplanung. Ihre Hauptverwaltungsbeamten sollten daher in das Amt des Verbandsvorsitzenden nicht berufen werden.
Der Änderungsantrag fand mit 6 : 0 : 4 Stimmen Zustimmung.
Zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD - er liegt heute in etwa der gleichen Fassung wieder vor - wurden seitens der CDU Bedenken angemeldet. Er verfolgt die Absicht, dem Landesentwicklungsplan wieder den Status eines Gesetzes zu verleihen. Erst im Rahmen des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war dieser Status geändert worden.
Die CDU vertrat die Meinung, dass Verordnungen in der Normenhierarchie zwar unterhalb von Gesetzen stünden, aber genauso verbindlich seien wie diese. Darüber hinaus böten Verordnungen die Möglichkeit, weitaus flexibler auf Veränderungen zu reagieren, als dies bei Gesetzen der Fall sei. Der Einfluss des Gesetzgebers auf die Raumordnung sei aus der Sicht der CDU-Fraktion durch das Verfahren der Stellungnahme zur Verordnungsänderung und durch die jederzeit bestehende Möglichkeit zur Änderung des Landesplanungsgesetzes weiterhin gewährleistet. - Mit dieser Begründung wurde der Änderungsantrag der SPD bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 6 : 3 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt.
In der 48. Sitzung am 25. November 2005 wurde der Gesetzentwurf zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag wieder im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr thematisiert. Dazu lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt vor,
der der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 7 : 3 : 0 Stimmen zustimmte.
So verabschiedete der federführende Ausschuss die Ihnen in der Drs. 4/2515 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dieser zuzustimmen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 60. Sitzung des Landtages am 27. Mai 2005 in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen. Bereits im Vorfeld wurde an den Präsidenten des Landtages von der Landesregierung der Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt übergeben. Auch dieser Entwurf lag allen Abgeordneten in der Unterrichtung in der Drs. 4/2171 vor.
Beide Vorlagen hat der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in seiner 42. Sitzung am 10. Juni 2005 zur Beratung aufgerufen. Es wurde zuerst über den Verordnungsentwurf gesprochen. Im Ergebnis der Beratung dazu nahm der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr den Verordnungsentwurf zur Kenntnis und verabschiedete mit Empfehlungen zu geringfügigen Änderungen eine Stellungnahme an die Landesregierung.
Anschließend beriet der Ausschuss über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu wurden dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages als Tischvorlage vorgelegt.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegte Synopse zur Beratungsgrundlage zu machen. Die Fraktionen verständigten sich darauf, eine kurze Auszeit zu nehmen, um sich mit den Vorlagen vertraut zu machen.
Im Verlauf der anschließenden Beratung wurde seitens der Fraktion der PDS der Antrag gestellt, eine Anhörung durchzuführen. Dieser Antrag wurde bei 6 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion auf der Grundlage der Synopse wurde der GBD beauftragt, diese mit dem Ministerium für Bau und Verkehr abzustimmen und dann dem Ausschuss in der abgestimmten Fassung erneut vorzulegen.
Mit Datum vom 30. Juni 2005 fand im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr die zweite Beratung zu dieser Thematik statt. Als Tischvorlage wurden seitens der Fraktionen der CDU und der FDP der bestehende Änderungsantrag gleichen Inhalts, nur modifiziert entsprechend den Anlagen, die sich mit der neuen Synopse verändert hatten, und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt. Dieser beinhaltete, den ländlichen Raum strenger zu definieren.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP fand mit 10 : 0 : 3 Stimmen Zustimmung. Der Antrag der SPD-Fraktion fand bei 6 : 7 : 0 Stimmen keine Mehrheit.
Insgesamt wurde dem Gesetzentwurf einschließlich der Änderung in der Anlage 3, der zeichnerischen Darstellung, mit 7 : 0 : 6 Stimmen zugestimmt.
Ich bitte nun Sie, sehr geehrte Abgeordnete, um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ihnen als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in der Drs. 4/2265 vorgelegten Fassung der Synopse. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zum Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vor. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 55. Sitzung des Landtages am 3. Mai 2005 zur Beratung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen. Einen mitberatenden Ausschuss bestimmte der Landtag nicht.
Die Beratung und Beschlussfassung zu der Gesetzesnovelle fand in der 40. Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 6. April 2005 statt. Änderungsanträge und Empfehlungen des
Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lagen dem Ausschuss nicht vor. Nach der Erläuterung des Gesetzentwurfes durch den Staatssekretär Herrn Dr. Gottschalk beschloss der Ausschuss einstimmig, die Ihnen vorliegende unveränderte Beschlussempfehlung. Konsens bestand im Ausschuss auch darüber, bei der zweiten Lesung im Landtag auf eine Debatte zu verzichten.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat die Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie, dieser zuzustimmen. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss war 12 : 0 : 0 Stimmen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf wurde in der 54. Sitzung des Landtages am 28. Januar 2005 von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überweisen.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Grundsätze zur Regelung der Stadt-Umland-Problematik und die Grundsätze der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt festgeschrieben werden. Es gilt, die Stadt-Umland-Probleme, die durch ein sehr dichtes Netz von Verflechtungsbeziehungen entstanden sind, zu lösen.
Nicht immer zeigten sich bezüglich einer Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Ergebnis positive Ansätze. Deshalb ist es notwendig, gesetzliche Regelungen für die weitere kommunale Entwicklung zu schaffen. Durch die angestrebte Bildung von Zweckverbänden oder durch andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Städten, den angrenzenden Landkreisen und den Gemeinden im Umfeld der Städte soll erreicht werden, dass Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden.
Um alle Beteiligten zu dieser Problematik anzuhören, haben die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Inneres beschlossen, zwei Anhörungen durchzuführen. Die erste Anhörung fand am 23. Februar 2005 statt; zu dieser wurden die Städte und die Gemeinden eingeladen. Am 2. März 2005 fand die zweite Anhörung statt; zu dieser wurden die Landkreise, die kreisfreien Städte, die kommunalen Spitzenverbände und die Kammern eingeladen.
Im Rahmen der Anhörungen wurden unterschiedliche Positionen der Kommunen dargelegt: Der Gesetzentwurf wurde überwiegend begrüßt; von einigen wurde jedoch auch Ablehnung deutlich gemacht.
Dank des Stenografischen Dienstes, der in kürzester Zeit die Niederschriften über die Anhörungen fertig stellte, war es dem federführenden Ausschuss möglich, am 7. März 2005 eine zusätzliche Sitzung durchzuführen, in der über vier Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP, über fünf Änderungsanträge der Fraktion der SPD und über eine Vielzahl von Änderungsanträgen der Fraktion der PDS, die in Form einer Synopse vorlagen, beraten wurde.
In dieser Sitzung wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet, über die der Innenausschuss am 9. März 2005 beriet und dieser in unveränderter Fassung ebenfalls mit 7 : 6 : 0 Stimmen zustimmte.
Im Rahmen der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag in der 40. Sitzung am 6. April 2005 wurden ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und nochmals der Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur Beratung vorgelegt. In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet, die Ihnen nun in Form einer Synopse in der Drs. 4/2124 vorliegt.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Herr Präsident, und das vor fast leeren Rängen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf wurde am 16. Septembern 2004 in das Plenum des Landtages eingebracht. Es erfolgte die Überweisung zur weiteren Beratung in die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Finanzen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr führte am 18. Oktober 2004 eine Anhörung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen sowie Wirtschafts- und Fahrgastverbänden durch. Die dort vorgebrachten Anregungen wurden von den Fraktionen aufgegriffen und im Ausschuss ausführlich diskutiert. Sie fanden sich in Änderungsanträgen wieder, die Vertreter aller Fraktionen in den Ausschussberatungen gestellt haben.
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 29. Oktober 2004 stellten Vertreter der CDU- und der FDP-Fraktion sowie der SPD-Fraktion mehrere Änderungsanträge, die den Gesetzentwurf der Landesregierung in einigen Punkten ergänzten. Die geänderte vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit sieben Jastimmen bei drei Enthaltungen an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen weitergeleitet, der sich der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses anschloss.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, in der es noch einmal Änderungsanträge der PDS gab, fand am 26. November 2004 statt. Die endgültige Beschlussempfehlung erhielt sieben Jastimmen, drei Abgeordnete stimmten dagegen, einer enthielt sich der Stimme.
Die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung wurde eingehend beraten und stellt das Ergebnis eines abgewogenen Findungsprozesses dar. Ich wünsche der Beratung hier im Plenum einen guten Verlauf und bedanke mich bei allen Beteiligten, auch bei den Vertretern der angehörten Verbände und Institutionen, für ihre konstruktive und kritische Mitarbeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 16. September 2004 von Minister Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre in den Landtag eingebracht und dort beraten. Es erfolgte eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, der sich am 29. Oktober 2004 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst hat.
In der Sitzung am 26. November 2004 wurde über den Gesetzestext, über Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie über einen Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP beraten. Der geänderten Beschlussempfehlung stimmte der Ausschuss bei vier Enthaltungen einstimmig zu.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Landesregierung, beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei allen Abgeordneten für die zügige Beratung im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr bedanken und wünsche der anschließenden Diskussion einen guten Verlauf. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalt wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP am 4. März 2004 in den Landtag eingebracht.
Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollte in § 6 Abs. 10 der Bauordnung die Tiefe der Abstandsfläche nach der größten Anlage bemessen werden. Die größte Höhe errechnet sich demnach aus der Höhe der Rotorachse zusätzlich des Rotorradius. Die Neuregelung kommt einer Verdoppelung der bisherigen bauaufsichtlichen Abstandsfläche für Windkraftanlagen gleich.
In § 77 Abs. 3 soll künftig für bauliche Anlagen, die nur befristet genehmigt werden, ausschließlich einem Zweck dienen und bei denen üblicherweise kein Folgenutzungsinteresse besteht, eine Rückbauverpflichtung gelten. Dies betrifft auch Windkraftanlagen. Die Baugenehmigung wird dann von einem geeigneten Sicherungsmittel wie beispielsweise einer Bürgschaft oder einer Hinterlegung abhängig gemacht. Außerdem schlagen die Fraktionen der CDU und der FDP auch für Windkraftanlagen bis zu 10 m Höhe, die nicht im Außenbereich stehen, ein bauaufsichtliches Verfahren vor. Dazu muss § 69 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d geändert werden.
Der Gesetzentwurf wurde am 4. März 2004 vom Landtag mit den Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDPFraktion an die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Umwelt überwiesen.
Im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr fand am 23. April 2004 eine Anhörung im Magdeburger Landtagsgebäude statt. Es waren mehrere Bundesverbände, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die Industrie- und Handelskammer Magdeburg, die Bürgerinitiative „Gegen weitere Windräder im Altkreis Jessen“ und die Agro-Öko-Consult GmbH Berlin zugegen.
Mit den Ergebnissen der Anhörung befasste sich der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in seiner 26. Sitzung am 14. Mai 2004. In dieser Sitzung verabschiedete der federführende Ausschuss mit 7 : 0 : 6 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung dahin gehend, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zuzustimmen. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit schloss sich dieser Empfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen und der mitberatende Ausschuss für Umwelt mit 7 : 3 : 2 Stimmen an.
In der 27. Sitzung am 4. Juni 2004 lag dem federführenden Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages eine mit dem Ministerium für Bau und Verkehr einvernehmlich besprochene Synopse mit redaktionellen und sprachlichen Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalt sowie einem Vorschlag zu § 1 Nr. 3 vor. Seitens der Fraktionen der CDU und der FDP wurde dieser Vorschlag zum Antrag erhoben.
Mit dem Vorschlag in der Ihnen vorliegenden Synopse in § 1 Nr. 3 soll zunächst durch die Untergliederung deutlicher werden, welche der beiden Fallgruppen von baulichen Anlagen gemeint ist. Daneben soll eindeutig geregelt werden, was unter der „überwiegenden Folgenutzung“ einer baulichen Anlage zu verstehen ist. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass spätere eher beiläufige Nutzungen zum Hauptgrund für die Folgenutzung werden.
Dies wäre zum Beispiel bei einer Windenergieanlage der Fall, an der eine Antenne für den Mobilfunk angebracht werden soll. Allein die angebrachte Antenne rechtfertigt das Verbleiben der ansonsten nicht mehr zur Stromerzeugung genutzten Windenergieanlage nicht. In diesem Fall wäre die Baugenehmigung von der Leistung eines geeigneten Sicherungsmittels abhängig zu machen. Anlagen, die ohne weiteres auch sinnvollen und zweckmäßigen Nutzungsänderungen zugänglich sein können, sollen von der Regelung nicht erfasst werden.
Dem so geänderten Gesetzentwurf in Drs. 4/1620 wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen zugestimmt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 4. März 2004 haben wir erstmals über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt beraten. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Anliegen, die regionalen Entwicklungsprogramme bis zum 30. Juni 2006 zu verlängern, in allen Fraktionen auf Zustimmung stößt.
Ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass der gegenwärtig erreichte Verfahrensstand in den einzelnen Regionen erkennen lässt, dass keine regionale Planungsgemeinschaft bis zum 30. April 2004 ihren regionalen Entwicklungsplan zur Beschlussreife gebracht haben wird.
Die damit zusammenhängenden praktischen Probleme sind bekannt. So hätten raumbedeutende Windkraftanlagen an allen Standorten, an denen öffentliche Belange nicht entgegenstehen, errichtet werden können. Eine planvolle Konzentration der Anlagen in Eignungsgebieten wäre nicht mehr möglich gewesen.
Darüber hinaus bestand Konsens darin, dass wir den Planungsgemeinschaften die notwendige Zeit geben sollten, um ihre durch sich verändernde Rahmenbedingungen nicht immer einfache Arbeit in Ruhe abschließen zu können.
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beraten. Eine Mitbefassung des Umweltausschusses wurde vom Landtag mehrheitlich abgelehnt. Auch im Ausschuss bestand Konsens darüber, dass es sinnvoll ist, die Frist vom 30. April dieses Jahres bis zum 30. Juni 2006 zu verlängern. Niemand von uns ist neben der Schaffung reglungsfreier Räume an unnötiger Hektik interessiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf heute zu. Geben Sie den regionalen Planungsgemeinschaften Zeit, damit es in Sachsen-Anhalt auch künftig sinnvolle, abgewogene und ausgereifte regionale Entwicklungspläne geben kann.
Der Ausschuss hat dem Gesetzentwurf mit 12 : 0 : 0 Stimmen zugestimmt. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsplans, über den wir heute zum zweiten Mal im Plenum beraten, wurde am 6. Februar 2003 von der Landesregierung eingebracht und am 28. März 2003 im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beraten.
Die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss waren eindeutig: Acht Mitglieder sprachen sich für die Annahme des Gesetzentwurfes aus, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme und nur ein Abgeordneter stimmte dagegen. Das klare Votum zeigt, wie wichtig es den Ausschussmitgliedern ist, die nördliche Fortführung der A 14 durch die Altmark und der A 71 über Sangerhausen bis Bernburg nunmehr eindeutig als Autobahn zu definieren.
Der Verkehrsminister, Kollege Dr. Karl-Heinz Daehre, hat es bei der Einbringung des Entwurfes klar gesagt: In ganz Deutschland gibt es kein Gebiet, das über eine so schlechte Autobahnerschließung verfügt wie die Region Nordost. Dort sind fast 13 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer erhebliche Defizite vorhanden, die sowohl die innere Erschließung des Raumes als auch die Erreichbarkeit der umliegenden Verdichtungsräume betreffen. Dies ist mit erheblichen Standortnachteilen insbesondere für den nördlichen strukturschwachen und dünn besiedelten Teil des Landes Sachsen-Anhalt verbunden.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP begrüßten sowohl im Plenum als auch in den Ausschussberatungen den Entwurf der Landesregierung. Vertreter beider Parteien wollen eine klare Benennung wichtiger Autobahnen in der eigenen Entwicklungsplanung. Union und FDP sehen die Änderung des Landesentwicklungsplanes auch als Signal an die Bundesregierung. Wenn die Wachstumsschere zwischen Ost und West, zwischen alten und neuen Bundesländern nicht weiter auseinander klaffen soll, dann braucht Sachsen-Anhalt einen Schub bei der Infrastruktur.
Sowohl Herr Qual als auch Herr Schröder verstehen die Benennung der beiden Autobahnprojekte zudem als wichtige Voraussetzung für die Anmeldung für den zu erarbeitenden Bundesverkehrswegeplan. Die Entwicklung, die seitdem eingetreten ist, ist Ihnen allen bekannt.
- Nein, ich komme auch noch zu Ihren Vertretern. Sie brauchen keine Bange zu haben.
Das, was zu dem Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans von den Vertretern der einzelnen Fraktionen im Einzelnen gesagt wurde, möchte ich an dieser Stelle nicht zum Ausdruck bringen.
Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Doege, dass der vorliegende Gesetzentwurf unstrittig sei. Er betonte, dass sich sogar Bundeskanzler Schröder höchstpersönlich für den Bau einer Autobahn durch die Altmark ausgesprochen habe.
Gleichwohl hat Herr Doege den Verkehrsminister Herrn Dr. Daehre darum gebeten, im Bundesrat für das Anliegen der Nordverlängerung der A 14 zu werben. - So wie ich den Verkehrsminister kenne, ist dies eine Selbstverständlichkeit.
Anders ist der Standpunkt der SPD in Bezug auf die A 71. Herr Doege sieht wenig Chancen, dass diese in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wird. Dennoch hat die SPD dem Entwurf der Landesregierung im Ausschuss ihre Zustimmung erteilt.
Die PDS-Fraktion sieht nach Aussage von Herrn Dr. Köck hingegen keine Dringlichkeit, Änderungen im Landesentwicklungsplan vorzunehmen. Der übergeordnete Begriff „Bundesfernstraße“ schließt seiner Ansicht nach Autobahnen mit ein. Vonseiten der PDS-Fraktion erging die Forderung an die Landesregierung, die Meldeliste für den Bundesverkehrswegeplan zu überarbeiten und Prioritäten zu setzen. Außerdem kritisierte die PDS-Fraktion, dass in der Altmark ihrer Ansicht nach die teuerste und nicht die wirtschaftlichste Autobahnvariante durchgesetzt werden soll.
Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte besteht aber wohl Einmütigkeit darin, dass eine besser funktionierende Infrastruktur Grundvoraussetzung für mehr Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt ist. Wir sollten den Verkehrsminister deshalb bei seinen Verhandlungen mit der Bundesregierung unterstützen, um Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans zu erzielen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal an Sie alle appellieren, dem Ausschussvotum zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bullerjahn! Nach § 67 der Geschäftsordnung des Landtages ist es möglich, eine persönliche Bemerkung zu machen. Sie haben geäußert, gerade die CDU-Fraktion - deshalb fühle ich mich auch angesprochen -
betone immer wieder, dass nicht aus Ausschussprotokollen zitiert werden dürfe. Deshalb möchte ich erklären, dass ich aus keinem Ausschussprotokoll zitiert habe. Ich habe mich lediglich auf die Debatte im Landtag bezogen. Auch dabei habe ich nicht wortwörtlich zitiert.
Ich habe vielleicht Namen genannt. Aber ich bin neu in diesem Bereich. Das muss ich sagen.
Beim nächsten Mal wird mir das nicht passieren. Ich werde dann nur die jeweilige Fraktion nennen. Den Vorwurf, ich hätte aus Landtagsprotokollen zitiert, weise ich zurück.
Ich habe nicht aus Ausschussprotokollen zitiert. Das werde ich auch in Zukunft nicht machen.