Barbara Knöfler
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Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich möchte heute mal etwas ganz anderes machen. Ein guter Freund sagte zu mir, bring doch mal etwas Musik in den Landtag.
Aber das Thema ist einfach zu ernst, um zu singen, und die Akustik gegebenenfalls zu schlecht. Demzufolge mache ich wirklich etwas anderes. Ich möchte Sie mitnehmen und Ihnen an Ihren Gesetzen und den Be
schlüssen nur die Wirkung der Gesetze zeigen. Ganz einfach.
Wir stellen uns vor, Tupper für die Sicherheit der anderen Tupper. Tatsächlich. Wir stellen uns vor, das ist die Bundesrepublik Deutschland, außen. Sie ist bunt. Stellen Sie es sich vor. Oben der Deckel ist die jetzige Regierung, orange, blau. Mittendrin - das haben Sie alle festgestellt - ist das wunderschöne jüngste Land Sachsen-Anhalt.
Im Land Sachsen-Anhalt befinden sich mit Stand März 2009 2 348 456 Pulversegmente. Überall spielt die Farbe Braun keine Rolle.
Ich habe weder Kosten noch Mühe gescheut und kubanischen Kaffee verwendet. Jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, stellen wir uns das Gesetz vor, das Sie vorgelegt haben. Es ist luft- und wasserdicht abgeschlossen, also hermetisch abgeschlossen. Ihr Gesetz scheint für Sie ein großer Wurf zu sein.
Gesetzt dem Fall, ich würde werfen, die Sauerei hier im Landtag würde von dem eigentlichen Ergebnis ablenken. Der Knall wäre enorm und die Dose - ich habe das Experiment im Vorfeld probiert - hält nur einmal stand. Ich weiß auch nicht, woran es liegt. Ob der Druck von außen oder der Druck von innen so groß ist? - Keine Ahnung.
Das Ergebnis sieht so aus: Die Pulversegmente - ich erinnere daran - sind die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Sachsen-Anhalt, die Kaffeesegmente. Das Ergebnis des Gesetzes ist Druck von außen zur Zwangsvereinigung von Gemeinden. Es bleiben Scherben und der Kaffee ist ungenießbar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rebellion von Einzelnen wird im Land selten erhört, gehört und führt selten zum Erfolg. Sie hätten die Chance, die Beschlussempfehlung zurückzuziehen, neu zu diskutieren und den Gemeinden nicht die demokratischen Grundrechte zu entziehen, sondern Mitbestimmung einziehen zu lassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nehmen wir einfach einmal an, heute hätte der Petitionsausschuss Geburtstag,
dann wäre er vermutlich 20 Jahre alt geworden.
Eingeladen wären sicherlich ausgewählte Gäste, aber auch spontan würden sich Gratulanten einstellen.
Ausdrücklich ist der Einladung zu entnehmen, von Geschenken ist Abstand zu nehmen. Geldspenden können aber gegeben und in ein eigens dafür angeschafftes Sparschwein eingeworfen werden, um die Jugendarbeit weiter finanzieren zu können. Wünsche werden vom Jubilar dankend entgegengenommen und Gäste folgen der Einladung in Scharen. Sie wünschen unter anderem:
Erstens. Gedenkt des Petitionsausschusses nicht mit Häme; achtet ihn, weil er der arbeitsintensivste Ausschuss ist,
weil er eng für und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeitet und weil gerade die Auswirkungen politischen Handelns, das auch durch uns verursacht wird, negativ für die Betroffenen sein können.
Danke schön. - Der Petitionsausschuss soll gleich einer Schlichtungsstelle wirken und der Demokratie und dem Bürger dienen und nützlich sein.
Zweitens. Im Petitionsausschuss sollen Lebenssachverhalte präzise erörtert werden, damit Rechtslücken gefunden und bei Bedarf politische Korrekturen vorgenommen werden können.
Drittens. Des Weiteren sollte der Petitionsausschuss mit allen, die die Sitzungen inhaltlich intensiv vorbereiten, kooperativ, kollegial und wertschätzend aktiv zusammenarbeiten. Wir sollten diese Bemühungen dankbar annehmen.
Viertens. Bezieht Petenten mit ein, gebt die Tagesordnung im Sinne der Transparenz im Internet bekannt, gebt bekannt, wann die Petition behandelt wird, führt Sprechtage im Landtag oder vor Ort ein und tretet bitte wieder in das Europäische Ombudsmann-Institut ein, um euch zu vernetzen und in der Zeit der Globalisierung auch Europa zu leben und zu erleben.
Fünftens. Ladet niemanden aus, der demokratischen Organisationen, Einrichtungen und Parteien angehört und Interesse an der Arbeit des Petitionsausschusses hat.
Mittels Beschluss und Einzelfallentscheidung sollten Interessenten die Türen offen stehen, um Entscheidungen
nachvollziehen zu können. So könnte sich der Ruf der Politik verbessern.
Es ist nie zu spät, Sachfragen zu beantworten und an Problemen zielorientiert zu arbeiten. Ist es nicht Zielstellung der Politik, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten? Diese sind schließlich die Wähler. Ich danke Ihnen und sage: Herzlichen Glückwunsch, Petitionsausschuss! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch Bundesrecht wird grundsätzlich geregelt, dass (Garten-)Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden dürfen (§ 27 Abs. 1 des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes, KrW-/AbfG). Das entspricht einem bundesweit geltenden Brennverbot. Nach Absatz 3 dieser Rechtsvorschrift dürfen die Bundesländer die Beseitigung von bestimmten Abfällen oder von bestimmten Mengen von Abfällen in anderen Formen zulassen oder die Befugnis der Regelung hierzu auf den örtlichen Satzungsgeber übertragen. Eine Aufhebung des Brennverbotes ist jedoch an zwei streng geregelte Ausnahmen geknüpft:
a) Es muss ein Bedürfnis vorliegen.
b) Das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage fußt und stützt sich die Gartenabfallverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GartAbfVO LSA) vom 25. Mai 1993 als Ermächtigungsgrundlage? Sollte genannte Rechtsgrundlage ihre Gültigkeit verloren haben (aufgrund von Aufhebung), laufen dann nicht alle weiteren Verordnungen, so unter anderem oben genannte Gartenabfallverordnung, ins Leere und ist
dann die Aufhebung des Brennverbotes in SachsenAnhalt rechtswidrig?
2. Ist für das Land Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der heutigen Situation und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die vom Gesetz für eine Aufhebung des Brennverbotes akzeptierten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen, eine Gestattung der öffentlichen Verbrennung von Gartenabfällen dennoch zulässig, sinnvoll, zeitgemäß und aus ökologischen wie gesundheitlichen Gründen vertretbar?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich darf noch einmal des Verständnisses wegen zusammenfassen. Sie sagen, die Rechtsgrundlage habe nach wie vor Bestand, allerdings hätten sich die Paragrafen verändert. Sie sprechen davon, dass eine Einzelfallzulassung zur Gartenabfallverbrennung in Sachsen-Anhalt vorliege. Sie stellen fest, dass regionale Gegebenheiten Sie dazu veranlassten, nicht zu prüfen, ob ein landesweites Brennverbot in Sachsen-Anhalt zugelassen werden könne.
Meine Fragen lauten: Erstens. Wie kontrolliert die Landesregierung, ob in dem Fall, in dem Gartenabfälle verbrannt werden, diese Einzelfallzulassung vorliegt? Zweitens. Wie legen Sie fest, welche regionalen Gegebenheiten Grundlage dafür sind, dass Gartenabfälle verbrannt werden dürfen?
Wir wissen, dass genau diese Verbrennungssubstanzen, zum Beispiel Feinstaub, sehr gesundheitsschädlich sind und sogar Föten schädigen können. - Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, ich habe die Zeit zum Nachdenken genutzt und möchte dem Plenum empfehlen, über den Antrag auf Berichterstattung abzustimmen, damit die Berichterstattung im Ausschuss erfolgen kann. Das ist ein Antrag auf Berichterstattung, nicht mehr und nicht weniger. Dieser Antrag kann nicht überwiesen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Womit haben wir es heute wieder einmal zu tun?
- Mit Gesetzentwürfen der Landesregierung, im Komplex betrachtet, zur Gemeindegebietsreform.
Was erzeugen diese Gesetze wieder einmal, Herr Gürth? - Widerstand. Noch besser: aktiven Widerstand. Aktiven Widerstand von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Bürgerinnen und Bürgern. Tja, die werden sich wohl sagen, der Kampf ist erst verloren, wenn man den Kampf aufgibt, oder besser:
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“
Ende des Zitates von Joachim Meisner.
Was hat diesen Zorn eigentlich verursacht und diesen Widerstand hervorgerufen? Etwa die Zwangseingemeindung, die Zwangszuordnung mittels verschiedener Gesetze, an der Zahl zwölf, die hier und heute beraten werden sollen?
Widmen wir uns also dem Wörtchen „Zwang“. Zwang erzeugt Widerstand. Widerstand erzeugt Protest. Protest erzeugt Widersprechen und Widersprechen erzeugt Rebellieren. Widmen wir uns, sehr geehrte Damen und Herren, dem Wort „rebellieren“; denn fest steht, Rebellieren hat im Grundtenor etwas mit dem Wörtchen „Revolution“ zu tun.
Wo haben wir dieses Rebellieren? Ich hatte erwartet, im Plenarsaal. Was ich gesehen habe, war Protest vor dem Landtagsgebäude von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Selbständigkeit nicht aufgeben wollen. Zwangseingemeindet sollen Sie werden, in Städte. Wir haben diesen Protest - wir haben es vorhin gehört - landesweit in unserem schönen Land Sachsen-Anhalt.
Wer erhebt sich also gegen wen wegen der Zwangseingemeindung, der Zwangszuordnung? Ist das also ein rationales oder ein emotionales Thema?
Wenden wir uns dem Widerstand zu, bei den Betroffenen. Leisten diese ihn, weil sie - in Anführungsstrichen - zu blöd sind, die Veränderungsprozesse und die positiven Auswirkungen zu verstehen und zu sehen? Oder verkennen wir, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ganz und gar, dass die Ursache darin bestehen könnte, dass wir, die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt, an der Entstehung dieses Widerstands beteiligt sein könnten?
Wer, wir, werden Sie sagen, die Demokratinnen und Demokraten dieses Hohen Hauses? - Na, mein Gott, fest steht, wir sind in der zweiten Etage, so hoch nun auch wieder nicht.
Legitimiert durch freie Wahlen sind wir alle Volksvertreter, besonders gern im Wahlkampf. Das Volk hat hier eine andere Sicht auf die Dinge, und zwar pragmatisch, interessiert und engagiert. Die Bürger sprechen auch ihre eigene Sprache, klar, deutlich, direkt und nachvollziehbar. Und wir, die in demokratischen Wahlen doch gewählt sind als Volksvertreter, wir kommunizieren, wir verfassen nach Grundsätzen. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, jeder nach seinen politischen Inhalten und den Wahlprogrammen.
Wo liegt denn nun eigentlich das Problem und was ist das Ziel des Ganzen? - Auch hier müssen wir wieder dif
ferenziert betrachten; denn die Sicht der Bürgerinnen und Bürger auf die Dinge und die Sicht aus dem Hohen Haus, zweite Etage - ich erinnere -, sind relativ verschieden.
Ich zitiere: Nichts ist schwieriger und nichts erfordert mehr Charakter, als sich offen im Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und offen Nein zu sagen. - Ende des Ausspruches von Kurt Tucholsky.
Betrachten wir die Sicht derer, die doch zu ihrem eigenen Wohlergehen Zwangseingemeindung erfahren dürfen. Sie verlieren ja nur ihre Identität. Manche Gemeinden bestanden so schlappe 1 000 Jahre. Sie verlieren nur ihr Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie verlieren nur ihre Authentizität. Und vielleicht verlieren sie auch die Lust zu wählen, sich einzubringen, demokratisch mitzugestalten.
Natürlich gewinnen sie auch - es wurde vorhin schon festgestellt -; denn sie werden angegliedert an Städte, die vorrangig kein Geld haben. Demzufolge werden möglicherweise Einrichtungen geschlossen und die Schulden werden nun auf alle Schultern verteilt. Ziel also völlig unklar.
Wird die politische Meinung von tausenden Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden einfach von Ihnen glattgebügelt und damit der einzelne Mensch und die einzelne Meinung überflüssig?
Wir als Volksvertreter wollen doch, dass immer alles gut wird. Ich möchte Sie dringend auffordern, in den Ausschussberatungen hinzuhören, zuzuhören, einzugehen und mit einem Wörtchen im Namen der Demokratie
denen, die mitreden wollen, auch die Chance zu geben.
- Herr Gürth, vielen Dank. Sie schneiden mit. Ich kann es gar nicht. Ich muss es hier ganz offiziell noch einmal sagen: Ich kann es nicht.
Sie haben mir schon einiges unterstellt. Sie sagten, ich sei ein Autist. Sie freuen sich da gemeinsam und sagen das Wörtchen „mitschneiden“. Ich will noch einmal ganz öffentlich
und deutlich sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann es nicht. Aber ich werde an der Rede festhalten und fortfahren. Ich bedanke mich für den Zwischenruf.
Wie gesagt, ich möchte Sie auffordern hinzuhören; denn bedenken wir, frei sein ist eine Gunst. Sie alle sind nicht frei. Aber lassen Sie die frei sein, die frei sein wollen; denn Widerstand könnte zu einer Tugend werden. Wenn diese sich aber einschleicht, dann Gnade uns allen Gott. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine kurze Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Sie haben sicherlich feststellen können, dass ich nicht mit abgestimmt habe. Das ist aber offenbar nicht registriert worden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage in Verbindung mit einer Kurzintervention. Fest steht, wenige Menschen haben eine weltweite Finanzkrise ausgelöst, die den Kapitalismus ins Wanken bringt. Es stellt sich die Frage, wie gegengesteuert werden kann. Derzeit einzige Mittel scheinen Konjunkturpakete, Rettungsschirme und - nicht zu vergessen - die Abwrackprämie zu sein.
Sehr geehrter Herr Minister, doch viele Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Land haben Angst, Existenzangst. Ich frage Sie, welche Vorbereitungen seitens der Landesregierung getroffen worden sind, um bei einer Rezession, wirtschaftlichen Depression oder einer Inflation Sofortmaßnahmen zu ergreifen, damit es Bürgerinnen und Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt nicht noch schlechter geht. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die neu gebaute Justizvollzugsanstalt in Burg wird demnächst in Betrieb genommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist die derzeitige Belegung und Auslastung der einzelnen Justizvollzugsanstalten und deren Abtei
lungen im Land Sachsen-Anhalt, aus welcher Justizvollzugsanstalt werden wie viele Gefangene zur JVA Burg verschubt und wie viele Gefangene behalten zukünftig, nach der Vollbelegung der JVA Burg, die einzelnen Anstalten und Abteilungen?
2. Aus welcher Justizvollzugsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt werden wie viele Bedienstete welcher Laufbahngruppen in der Justizvollzugsanstalt Burg arbeiten? Ist davon auszugehen, dass einige Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund fehlenden Personals und fehlender Insassen unwirtschaftlich arbeiten? Wenn ja, welche Justizvollzugsanstalten? Gibt es Überlegungen, diese Justizvollzugsanstalten dann wegen Unwirtschaftlichkeit zu schließen? Wenn ja, wann und welche? - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Bullerjahn, eine Frage zum Verständnis: Wenn ich die Finanzkrise richtig verstanden habe, dann hat der Bund Schulden und ist überschuldet. Die Länder sind überschuldet. Die Kommunen sind überschuldet. Die Banken geraten ins Wanken. Alteingesessene Unternehmen müssen Insolvenz anmelden.
Ich verstehe, dass wir jetzt Geld haben. Die Zahlen sind ja enorm. Auf einmal ist Geld da. Ich verstehe nicht, woher das Geld kommt. Aber ich möchte es erklären können. Woher kommt Geld, das eigentlich nicht vorhanden ist? - Das könnte doch wiederum zu einem Problem werden. Also: Woher kommt das Geld? Wer hat das Geld? Und letztlich: Wer zahlt das Geld? - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Anregung von Unternehmerinnen und Unternehmern aus den verschiedenen Branchen des Lan
des Sachsen-Anhalt will ich mich in diese Debatte einbringen und will die Zukunftsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt hinterfragen.
Festzustellen ist: Kommunen, Städte, Kreise, das Land Sachsen-Anhalt und der Bund sind fast bis zur Handlungsunfähigkeit verschuldet. Wo sind sie verschuldet? - Bei den Banken als Kreditgeber, als Geldgeber. Aber selbst Banken - möglicherweise aus Zinshunger - haben sich verspekuliert, sind verschuldet und haben kein Geld. Sie müssen sich Geld von anderen Banken leihen, aber diese sind misstrauisch geworden. Nun zahlt der Staat, um Banken vor dem Niedergang zu bewahren. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, woher bekommt der Staat das Geld, um staatliche Aufgaben umzusetzen?
Schluss mit diesem praktischen, geübten Maßnahmenpaket der immer weiteren Verschuldung! Es ist ein Kurswechsel nötig. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über die Zukunft unseres Landes in einer globalisierten Welt; denn Klimawandel, Rohstoffknappheit, Naturzerstörung und Hungerkrisen stehen international, aber auch national und in Sachsen-Anhalt auf der Tagesordnung.
Also was tun? - Der Kapitalismus, wenn auch nur zum Teil planwirtschaftlich, ist ein Kapitalismus, der den Menschen ausbeutet.
Meines Erachtens scheint es so, dass die Finanzkrise zum Teil als Sündenbock für alles Mögliche hinhalten muss. Ist gar der Kapitalismus in eine Krise geraten? - Richtig ist doch, dass solche Krisen zum Wesen des Kapitalismus gehören. Die Banken sind unbedingt zu retten; daran müssen sich auch diejenigen beteiligen, die Gewinne erhalten und Vermögensteuer zahlen, und nicht nur der Lohnsteuerzahler.
Es ist zu beachten: Wenn der Staat die Banken rettet, dann müssen die Banken auch durch den Staat kontrolliert werden.
Diese staatlich kontrollierten Banken könnten so umgestaltet werden, dass die Gewinne für nötige Investitionen ausgeben werden, zum Beispiel für Bildung und Wissenschaft, für die Sanierung von Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, um nur einiges zu nennen. Dieses Geld sollte im Sinne der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern ausgegeben werden.
Ein umfassendes staatliches Konjunkturprogramm mit dem Schwerpunkt auf Aufgaben im öffentlichen Interesse muss her, unter anderem für Gesundheitszentren, Gemeinschaftsschulen und leistungsfähige Bahnnetze. Zudem müssen Gesetze abgeschafft werden, die die Menschen verarmen lassen. Die Renten müssen erhöht werden. Die genannten Erhöhungen müssen durch Profite finanziert werden.
Die Kaufkraft der Bürger und Bürgerinnen muss durch die Einführung von Mindestlöhnen, Gehalts- und Lohnerhöhungen gestärkt werden; denn das beste Konjunkturprogramm, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Stärkung der Kaufkraft. Ich stimme dem Antrag der LINKEN zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In vielen Bürgersprechstunden habe ich den Auftrag erhalten, mich in das Geschehen und die Debatte um das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehende Gefahr im Parlament hier und heute einzubringen. Dieser Bitte komme ich sehr gern nach. Ich halte es mit Franz von Assisi und zitiere:
„Tu den Mund auf für die, die stumm sind, und führe die Sache derer, die verlassen sind.“
Stumm, so der menschlichen Sprache nicht mächtig, sind Tiere, so unter anderem auch der Hund.
Laut Gesetzentwurf will die Koalition genau wissen, von welchem Hund Gefahren ausgehen, und legt dies in einer Rassenliste fest. Hier drängt sich die Frage auf: Aufgrund welcher Statistik und welcher Festlegung wurde diese Festlegung getroffen? - Selbst bei gründlicher Recherche ließen sich für das Land Sachsen-Anhalt keine veröffentlichten Zahlen von Beißattacken, unterteilt nach Schwere der Vorfälle und nach Hunderassen, in Form einer Statistik finden. Wohl aber tragische Einzelfälle, welche durch die Medien aufgegriffen und dadurch in die Öffentlichkeit transportiert wurden. Die Tragik dieser Vorfälle macht Angst.
Meines Erachtens ist Folgendes zu prüfen und zu hinterfragen: a) Geht die Gefahr vom Hund für den Menschen von speziellen Rassen aus ist oder von unverantwortlichen Haltern? b) Es sollte eine detaillierte und wissenschaftlich fundierte statistische Erfassung von Beißvorfällen, unter anderem nach Schwere der Vorfälle und nach Hunderasse, generell stattfinden und jährlich veröffentlicht werden.
Die erforderliche wissenschaftliche Vorarbeit für diesen Gesetzentwurf wurde in Sachsen-Anhalt nicht geleistet. Ich erinnere daran, dass sich dieser Gesetzentwurf in einem sehr langen Diskussionsprozess befand. So erfolgte die Aufnahme von Hunderassen in eine Rassenliste in diesem Gesetz einfach auf Verdacht, und zwar auf Gefahrenverdacht. Jener, der die Beißstatistik anführt, meine Damen und Herren, nämlich der Deutsche Schäferhund, fehlt in dieser Liste völlig.
Wissenschaftlich unumstritten ist, dass die Gefahr eines Hundes zahlreiche Ursachen hat, so unter anderem die Erziehung und Ausbildung des Hundes, so die Sachkunde und Eignung des Halters sowie die situationsbedingten Einflüsse und Auslöser von aggressivem Verhalten.
Derzeit ist eines festzustellen, sehr geehrte Damen und Herren, nämlich dass die Hundehaltung kontinuierlich
zunimmt; denn der Hund wird weniger als Nutz- oder Wachtier, sondern immer stärker als Familienmitglied angesehen, als der Freund in der Familie für die Menschen, die zum Beispiel allein leben, keiner Tätigkeit nachgehen oder den Partner verloren haben. Auch diesbezüglich belegt die wissenschaftliche Statistik, dass das Wegnehmen eines Familienmitgliedes, eines Hundes, zu einem starken Trauma führen kann; denn es wird ein Freund weggenommen.
Gemäß § 2 des Gesetzentwurfes - Allgemeine Pflichten - wird es nun zur Pflicht jedes Halters, den Hund durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem so genannten Transponder kennzeichnen zu lassen. Warum? Dadurch entstehen unnötige Kosten und zusätzliche Arbeit. Eine Bestandsaufnahme von Hunden ist derzeit durchaus auch über die Hundesteuer möglich. Es wäre an dieser Stelle sinnvoll gewesen, Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen. Haben wir alle nicht wahrgenommen, welche soziale Aufgabe der Hund heute erfüllt, welche Leitmaßnahmen für die Familien und welche Kosten für die Halterinnen und Halter entstehen können?
Einige Sozialleistungen des Hundes will ich anführen. Die Gesundheitsförderung bei älteren Mitbürgern, die Sozialisierung Heranwachsender, die psychische Stabilisierung von Kindern, die Hilfe für isolierte und sozial ausgegrenzte Mitbürger, die Förderung des Tierschutzes, die Stärkung menschlicher Werte, wie Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein sowie Vertrauen und Kommunikation.
Der Gesetzentwurf ist unausgereift und oberflächlich. Ich werde diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Dieses Gesetz wird Beißattacken und Unfälle nicht vermeiden. Der Transponder könnte zur Überprüfung, zur weiteren Kontrolle, zu weiteren Erfassungen und zur Registrierung genutzt werden. Er könnte also so eine Art Überwachung darstellen. Nicht der Hund ist gefährlich, sondern die Gefahr geht meistens vom Halter aus.
Enden möchte ich wiederum mit einem Zitat, und zwar von Mahatma Gandhi: Die Größe und den modernen Fortschritt einer Gesellschaft kann man daran messen, wie sie mit ihren Tieren umgeht, wie sie Tiere behandelt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Glauben Sie mir, es gab schon weitaus angenehmere Momente in meinem politischen Leben. Aber vor ca. drei Jahren habe ich mich zu einer Dummheit hinreißen lassen, ohne ein bestimmtes Ziel und ohne einen bestimmten Zweck damit zu verfolgen und ohne gar jemandem schaden zu wollen. Hiermit erkläre ich gegenüber Ihnen, den Mitgliedern des Landtages, und auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass ich weder wissentlich noch unwissentlich durch eigenes Handeln weder in bösartiger Absicht noch zu meinem eigenen Vorteil gehandelt habe.
Damals empfand ich es als Scherz; es war sogar ein bisschen lustig. Heute ist aus der spaßigen Angelegenheit, deren Tragweite und Folgen für mich damals so nicht abzusehen waren, eine ernsthafte Angelegenheit geworden.
Richtig ist, dass ich über die Möglichkeit des Mitschneidens von Sitzungen informiert wurde. Richtig ist, dass die gemachten Aufnahmen mir zu keiner Zeit in einer technischen Version vorgelegen haben, von mir ausgewertet oder in irgendeiner Weise benutzt wurden. Sie standen mir zu keiner Zeit zur Verfügung.
Richtig ist auch, dass ich dieses Anliegen einer subjektiven und individuellen Datenaufnahme nicht ausreichend bewertet habe, nicht ernst genommen habe, nicht wichtig genommen habe und im Verkennen der Tatsachen und der Tragweite auch nicht unterbunden habe. Ich bedauere diese Angelegenheit ausdrücklich und habe daraus schon verschiedene Konsequenzen gezogen. Für weitere Fragen stehe ich gern persönlich zur Verfügung.
Ein letzter Satz: Ich möchte mich ganz herzlich, und zwar öffentlich, bei all jenen bedanken, die mir in dieser schwierigen Zeit zur Verfügung stehen. Oft sagt man nur: Kopf hoch, wir schaffen das schon! - Für das „Wir“ bedanke ich mich bei all jenen, die mir zur Seite stehen.
Ich kann Ihnen auch sagen: Einen einzigen Brief habe ich bekommen. Obwohl man mir sagte: Leg die Mandate nieder! - 1 400 Menschen sind aufgefordert, das zu tun. Einer hat es getan. Das war ein Leserbrief, der in der Presse zu finden war. Alle anderen stehen mir zur Seite. Das macht mich stark. Deswegen übe ich meine Ämter weiter für alle Bürgerinnen und Bürger aus, die mir ihr Vertrauen ausgesprochen haben. - Danke.