dass alle Gebühren mit Umsatzsteuer belastet werden, was diese Gebühren natürlich für die Bürger erhöht.
Die steuerrechtliche Behandlung - und darum geht es in diesem Fall - solcher Fälle ist allerdings zwischen den Ländern heftig umstritten. Es gibt neben Berlin auch weitere Länder, die die Berliner Auffassung teilen. Es ist daher davon auszugehen, dass in naher Zukunft nach den steuerrechtlichen Fach g remien - die arbeiten zurzeit an diesem Thema - auch die entsprechenden Abteilungsleiter und dann wohl die Finanzministerkonferenz darüber auf politischer Ebene entscheiden müssen.
Die Brandenburger Landesregierung wird dabei daraufdrängen, dass keine Schlechterstellung der Brandenburger Bürger eintritt. Ich hoffe, dass diese Entscheidung recht bald abschließend und auch positiv geklärt werden kann.
Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren, ich begrüße ganz, ganz herzlich Seine Exzellenz. den Präsidenten des rumänischen Senats, Herrn Mircea lonescu-Quintus.
Er ist auf Einladung des Bundesrates zu Besuch in der Bundesrepublik Deutschland und wird begleitet von vier Senatoren. Herr Ionescu-Quintus ist im Jahre 1917 geboren. Ich sage dies, weil ich es für bemerkenswert halte, dass ein gestandener Politiker dieses Alters uns besucht. Er ist seit Februar 2000 im Amt des Präsidenten des rumänischen Senats und darin Nachfolger des heutigen rumänischen Außenministers Roman. Er spiegelt in seiner Biografie die bewegte Geschichte Südosteuropas im 20. Jahrhundert wider. Geboren in der Ukraine, hat er 1938 ein Jurastudium an der Universität Bukarest im Königreich Rumänien absolviert. Er ist Kriegsveteran, mehrfach politischen Repressionen in der Volksrepublik Rumänien in den Jahren 1946 bis 1957 ausgesetzt gewesen und später eine herausragende Persönlichkeit des Literatur- und Kulturschaffens des Landes geworden. Er ist 1991/92 im postsowjetischen Rumänien Justizminister gewesen und Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht, dazu orthodoxer Christ. Er ist seit 1993 Vorsitzender der National-Liberalen Partei. Herzlich willkommen im Parlament von Brandenburg!
Die Abgeordnete Frau Kaiser-Nicht hat Gelegenheit, die Frage 169 (Ablehnung eines Fördermittelantrages des Straus- berger Technologie- und lnnovationszentrums [STIC]) zu formulieren. Bitte sehr! Die finanziellen Auswirkungen des Berliner Vorgehens sind auch für die Bürger auf Dauer nachteilig. Auch wenn die Erstattung der Vorsteuer aus den Investitionen zunächst die Kosten der Investitionen senken wird, sind sie auf Dauer so ausgerichtet,
hat sich seit seiner Gründung erfolgreich entwickelt. Trotzdem ist es weiterhin erforderlich, Projekte im STIC zu fördern. Deshalb ist auch 1999 die Förderung von Projekten beantragt worden. Am 23. Februar dieses Jahres ging beim STIC der Ablehnungsbescheid zu einem Antrag vom 20.07.1999 ein, ohne dass es bis dahin Nachfragen oder Hinweise seitens der ILB zu diesem Antrag gab. Vorherige Rücksprachen des STIC bei den Bearbeitern im Wirtschaftsministerium, der 1LB und der T.IN.A ließen eine Ablehnung des Antrages nicht erwarten.
Ich frage die Landesregierung; Aus welchen Gründen ist der Antrag des STIC vom 20.07.1999 abgelehnt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist richtig, dass der Antrag, der am 20.07.1999 gestellt wurde, im Februar 2000 abgelehnt worden ist, Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen die Gründe dafür aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen kann. Das gilt nicht nur für dieses Zentrum, sondern das gilt für alle Förderfälle. Es kann nicht angehen, dass wir die Gründe hier in der Öffentlichkeit darlegen. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses diese Gründe zu nennen.
Danke sehr. - Wir sind damit hei der Frage 170 (Honorarsitua- tion für Psychotherapeuten). Frau Birkholz hat Gelegenheit, sie zu formulieren.
Bereits Ende letzten Jahres hatten niedergelassene Psychotherapeuten bundesweit auf eine dramatische Entwicklung ihrer Honorarsituation aufmerksam gemacht. Die Punktwerte lagen teilweise unter 7,5 Pfennigen. Praxiskosten von zirka 65 000 DM standen durchschnittliche Umsätze von etwa 61 600 DM gegenüber. Nach meiner Kenntnis hat sich an dieser Situation bisher grundsätzlich nichts geändert.
lch frage daher die Landesregierung, welche Initiative sie ergriffen hat, um den Psychotherapiepraxen ein wirtschaftliches Überleben zu ermöglichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat ein schwieriges Problem. Frau Kollegin Birkholz, auf das Sie hinweisen, ein Problem allerdings, das nicht nur Brandenburg beschäftigt.
quenz aus dem Psychotherapeutengesetz des Bundes, das zwar die Psychotherapeuten in die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung einführt, aber - wie ich es sehe - kein angemessenes Finanzierungsvolumen vorschreibt.
Das Problem bewegt sich also auf bundespolitischer Ebene und auf dieser Ebene muss gehandelt werden. Das geschieht auch. Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums widmet sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes. Auch Brandenburg arbeitet in dieser Arbeitsgruppe mit. Sollte dieses Gremium keine befriedigende Lösung des Vergütungsproblems finden, wollen die Länder dies auf ihrer nächsten Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni in Schwerin zum Thema machen. - Danke schön.
Die zweite Frage: Können Sie sich vorstellen, dass die SPD bereit ist, dieser Gesetzesänderung auf Bundesebene zuzustimmen? Es gibt im Bundestag ja auch Initiativen von anderen Parteien.
Dazu läuft noch ein Klärungsprozess. Sie wissen, Frau Kollegin Birkholz, dass immer wieder auch vonseiten des Bundes über die Solidarität zwischen Ärzten und Therapeuten diskutiert und diese eingefordert wird. Ich fordere diese Solidarität übrigens auch ein. Aber ich sehe auch, dass das Finanzvolumen, das zur Verfügung steht, nicht ausreichend ist. Denn der Topf, aus dem die Ärzte versorgt werden, ist nicht vergrößert worden, als die Psychotherapeuten hinzugekommen sind. Das muss man der Wahrheit halber so sagen»
In dieser Arbeitsgruppe selbst sind Betroffene nicht mit erfasst. Aber es ist so, dass die Betroffenen jederzeit Anhörungsrecht bekommen können. Wenn sie sich zu Wort melden würden, sähe ich keinen Grund» warum sie dieses Recht nicht bekommen sollten.
Schönen Dank. - Der Abgeordnete Helm erhält das Wort zur Formulierung der Frage 168 (InnoRegio-Wettbewerb).
Meine Frage bezieht sich auf den InnoRegio-Wettbewerb des Bundes. Das Bundesforschungsministerium hatte im Mai 1999 den InnoRegio-Wettbewerb für die neuen Bundesländer ausgeschrieben. 25 Beiträge wurden gefördert.
Ich frage die Landesregierung: Was denkt sie bezüglich der nicht Die Honorarsituation der Psychotherapeuten ist eine Konse
ausgewählten und damit nicht förderfähigen Beiträge zu unternehmen, um die dort angedachten Ideen und Neuerungen für die regionale und die Landesentwicklung trotzdem zu erschließen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Ausflug in die internationale Politik und den kulturellen Bereich Europas sowie in die Geschäftsordnung des Landtages beantworte ich die Frage des Abgeordneten Dieter Helm wie folgt:
Der InnoRegio-Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat mit 440 Bewerbungen, davon allem 102 aus Brandenburg, eine außerordentlich positive Resonanz gefunden. Von 25 Siegerregionen kommen fünf aus Brandenburg, womit ein recht beachtlicher Erfolg erreicht werden konnte.
Die deutlichen Impulse für innovation und Aufschwung, die durch „InnoRegio- für das Land Brandenburg ausgelöst wurden, müssen nun aufgegriffen, erhalten und möglichst verstärkt werden. Die Landesregierung prüft darüber hinaus Möglichkeiten der Unterstützung für diejenigen unter den nicht prämierten Vorhaben, die überzeugend zur Entwicklung innovativer Regionen und zur Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze beitragen können - also nicht von Arbeitsplätzen, die bereits seit 10 oder 15 Jahren überholt sind.
Erste Ergebnisse, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Helm, werden im April vorliegen. Ein gesondertes Abstimmungsverfahren für die sieben zweitplatzierten Vorhaben wurde bereits zwischen meinem Haus und dem Ministerium für Wirtschaft mit dem Ziel einer möglichst prioritären Förderung vereinbart. Herr Kollege Fürniß und ich sind uns darüber im Klaren.
Im Übrigen ist es dem länderübergreifenden Projekt „Lausitzinitiative für Unternehmensentwicklung, Transfer, Kommunikation und Innovation'', abgekürzt LUTKI, inzwischen gelungen, möglicherweise auch vom Land Sachsen Unterstützung für die Förderung einiger Teilprojekte zu bekommen. Wir haben uns dafür eingesetzt und wären sehr froh, wenn das tatsächlich gelingen könnte.
Eine Nachfrage, Herr Minister. Ist eine ressortspezifische Begleitung vorgesehen, eine Art individuelle Federführung der Ressorts zu den einzelnen Projekten?
dies selber wünschen. Da es ein Bundeswettbewerb ist, sind wir zwar sehr kritische, aber auch sehr wohlwollende Beobachter der jeweiligen Voraussetzungen.
Erste Frage: Denkt die Landesregierung daran, die Vertreter derjenigen Projekte, die nicht aufgenommen worden sind, eventuell zu einer Beratung zu bitten, um zu eruieren, inwieweit die Potenziale nutzbar gemacht werden können?
Zweite Frage: Darf ich Sie so verstehen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen der Begriff „prioritäre Förderung", den Sie verwendet haben, für derartige Projekte bedeutet, dass hierfür Geld bereitgestellt oder ein eigener Haushaltstitel eingestellt wird?
Um mit dem Letzten zu beginnen: Das wird sich danach entscheiden, wieweit wir in der Tat vorn Inhalt überzeugt sind und wieweit es mit unseren relativ schwächlichen Mitteln in diesem Land machbar ist.
Damit ergibt sich auch aufdie erste Frage, die Sie gestellt haben, eine sehr deutliche Antwort; sie heißt schlicht und einfach ja.
Herzlichen Dank. - Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes I. Ich schließe diesen Punkt und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: