Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass die laufenden Verhandlungen durch eine öffentliche Diskussion über den Standpunkt Brandenburgs zu Einzelfragen der angestrebten Gesamtregelung nicht gefährdet werden sollen.
Der Ministerpräsident ist bereit, den Standpunkt Brandenburgs zu gegebener Zeit zu erläutern, nämlich dann, wenn dafür bessere Voraussetzungen gegeben sind.
Herr Minister Schönbohm, es handelt sich aus meiner Sicht nicht um eine Einzelfrage, wenn sich die Ministerpräsidenten aller Bundesländer darauf verständigen, in den Auseinandersetzungen mit dem Bund...
Ich mache es kurz, Herr Präsident, aber ich muss wenigstens sagen können, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse ein Thema ist, das nicht nebenbei behandelt werden kann, sondern nach Artikel 104 Grundgesetz ein bedeutendes ist.
Könnten Sie mir zustimmen, dass eine besondere Verantwortung der Ministerpräsidenten, besonders denen der neuen Bundesländer, darin besteht, dies angesichts der Situation in den neuen Bundesländern einzufordern?
Könnten Sie mir zustimmen, Herr Kollege Vietze, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse kein deklaratorisches Thema ist, sondern eine Frage der praktischen Politik?
Die Ministerpräsidenten haben sich ganz intensiv mit der Frage befasst, wie wir durch eine praktische Politik die Lebensverhältnisse angleichen können. Die Angleichung soll das Ergebnis sein. Darum geht es in diesen Verhandlungen.
Danke sehr. - Die Frage 1576 (Zu geringer Bundesratseinsatz der Brandenburger Landesregierung) wird von der Abgeordneten Hesselbarth gestellt. Bitte.
Brandenburger Bundestagsabgeordnete haben die zu geringe Initiative des Landes Brandenburg im Bundesrat gerügt. Diese Aussage wurde kürzlich unter anderem bei einem Treffen der Handwerkskammer und der IHK Cottbus getroffen, wo es um die bedenkliche Situation der wirtschaftlichen Lage Südbrandenburgs ging.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hackelbarth, ich mache es kurz: Nein, sie trifft nicht zu.
Ich habe noch Nachfragen. Da Sie meine Frage so kurz mit Nein beantworten, will ich doch nachfragen: Welche Initiativen hat Brandenburg denn in der jetzt laufenden Legislaturperiode ergriffen? Wie viele waren es?
Meine dritte Frage: Aus welchem Grund wurden trotz des geringen Einsatzes - das ist er ja gewesen, das kann man auch nachlesen - bisher alle Bundesratsinitiativen der DVU-Fraktion abgelehnt?
Zu der anderen von Ihnen gestellten Frage: Der Bundesrat ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass man aktionistische Punkte auf die Tagesordnung bringt, sondern dass man das, was man auf die Tagesordnung setzt, auch durchbringt. Unser Bundesland hat bekanntermaßen 4 von 69 Stimmen im Bundesrat. Es geht darum, dass wir Verbündete finden müssen. Wir haben eine Vielzahl gemeinsamer Aktivitäten mit anderen Bundesländern gestartet und versucht, parteiübergreifend bzw. SPD/ CDU- länderübergreifend in den verschiedenen Bereichen zu Initiativen zu kommen. Dabei sind wir zu Ergebnissen gekommen.
Ich glaube, das Gewicht Brandenburgs im Bundesrat - abgesehen von der Situation, als die vier Stimmen Brandenburgs für die Mehrheitsverhältnisse entscheidend waren - ist gewachsen. Ich denke, wir können den Nachweis führen, an einer Vielzahl von Gesetzesinitiativen teilgenommen zu haben, die für Brandenburg und für die Lebensverhältnisse hier von Vorzug sind.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1577 (Einführung des Fremdsprachenunterrichts ab Jahrgangsstufe 3 im kommenden Schuljahr), gestellt von der Abgeordneten Siebke. Bitte sehr.
Da Kinder im Grundschulalter fremden Sprachen gegenüber aufgeschlossen sind und die Sprachkompetenz zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat sich die SPD-Fraktion im Rahmen ihrer Bildungsoffensive in der Mitte der letzten Legislaturperiode für einen frühzeitigeren Einstieg in den Fremdsprachenerwerb ausgesprochen. Nun ist es der Landesregierung offensichtlich möglich, ihre Anstrengungen betreffend der Umsetzung dieses Punktes zu beschleunigen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Zu welchem Zeitpunkt ist nach aktueller Entwicklung mit der Einführung des Fremdsprachenunterrichts ab Jahrgangsstufe 3 zu rechnen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Zusammenwachsen Europas hat der Erwerb fremdsprachlicher Kompetenzen eine viel größere Bedeutung als in der Vergangenheit. Deshalb geht es mir, geht es der Landesregierung darum, den Schülern so früh wie möglich Angebote zu machen, damit sie den Umgang mit fremden Sprachen in der Schule erlernen können.
Deshalb freue ich mich darüber, dass es uns insbesondere dank guter Arbeit der Schulräte und einer sehr intensiven Vorbereitung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer auf diese neue Aufgabe gelungen ist, den Fremdsprachenfrühbeginn auf die dritte Jahrgangsstufe vorzuziehen und zugleich den Umgang mit der fremden Sprache, die Begegnung mit fremden Sprachen zum neuen Schuljahr flächendeckend im ganzen Land in der ersten Jahrgangsstufe zu organisieren. Dank also an die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, dass es möglich gewesen ist, dies durch die vielen Fortbildungsangebote, die sie wahrgenommen haben, zu erreichen.
Priorität für Bildung zeigt sich aber auch darin, dass wir im neuen Schuljahr, im Schuljahr 2003/2004, für alle Kinder der dritten Jahrgangsstufe zwei Stunden Unterricht mehr zur Verfügung stellen und im Schuljahr 2004/2005 dann noch einmal für die Jahrgangsstufe vier zwei zusätzliche Stunden. Auf diese Weise wird das Unterrichtsangebot in der Grundschule, auch was den Zeitrahmen betrifft, ausgeweitet.
Insofern geht meine Bitte an der Stelle an die vielen Kindertagesstätten im Land, die an manchen Stellen anfangen, spielerisch den Umgang mit fremden Sprachen zu vermitteln, die vielen guten Pilotprojekte, die es in Beelitz, in Potsdam und an vielen anderen Stellen bereits gibt, auszubauen, damit die Kinder schon früh, also im Kindergarten, mit fremden Sprachen konfrontiert werden. Je früher Kinder eine fremde Sprache lernen, eventuell sogar bilingual erzogen werden, umso besser beherrschen sie ihre eigene und die fremde Sprache.
Das landläufige Vorurteil, dass Kinder, die im frühen Alter eine fremde Sprache zu erlernen beginnen, ihre eigene Sprache nicht genügend kennen und nicht genügend gut lernen können, ist - die Wissenschaft hat das in mehreren großen Studien bewiesen - unbegründet; denn die Kinder, die früh etwas Fremdes lernen, lernen auf diese Weise das Eigene auch besser verstehen.
Insofern danke ich auch dem Parlament, das die Entwicklung der Stellen im Landeshaushalt so ausgestaltet hat, dass wir schon im neuen Schuljahr und damit als eines der ersten Länder der Bundesrepublik in der dritten Jahrgangsstufe flächendeckend das Erlernen einer ersten Fremdsprache organisieren können.
Herr Minister, haben die Pilotprojekte, von denen Sie sprachen, wirklich eine Entwicklungschance oder kann es ihnen unter Umständen so gehen wie zurzeit den deutsch-polnischen Schulprojekten, die im Grunde genommen fast vor dem Aus stehen?
Frau Kollegin, was die Pilotprojekte in Kindertagesstätten betrifft, sind diese ja - wie in Beelitz oder Potsdam - in Kooperation der Träger mit den Eltern gemeinsam finanziert. In Beelitz zum Beispiel, einem vorbildlichen Projekt, geben die Eltern monatlich einen bestimmten zusätzlichen Beitrag, damit mit Studentinnen der Universität Potsdam abgesichert werden kann, dass die Kinder eine fremde Sprache - in diesem Fall Englisch - erlernen können.
Die anderen Vorhaben in der Schule sind keine Pilotprojekte, sondern mittels Stellenrahmen langfristig abgesicherte zusätzliche Angebote, die wir materiell - das heißt finanziell - untersetzen.
Was die deutsch-polnischen Schulprojekte betrifft, so bin ich genauso traurig wie Sie, dass wir das, was wir bisher als eine deutschlandweit einzigartige Sache finanzieren konnten, indem wir zusätzliche Mittel bereitgestellt haben, damit die polnischen Studenten hier ein Schülergeld, Lehrmaterial und anderes bekommen, in Zukunft wegen der außerordentlich starken Belastung des Landeshaushalts nicht mehr finanzieren können.
Zum anderen bin ich auch ein Stück weit davon enttäuscht, dass die Gespräche, die mein Haus mit der polnischen Seite geführt hat, nicht in der Weise zum Erfolg geführt haben, dass Polen das, was wir für eine relevante Zahl von polnischen Schülern tun, auch auf deutscher Seite unterstützt. Wir führen diese Gespräche trotzdem unverdrossen in der Hoffnung weiter, dass wir in der Hinsicht zu einem guten Ergebnis kommen, das heißt, dass auch die polnische Seite diese Unterrichtsangebote in Deutschland für polnische Schüler stärker mitfinanziert.
Erstens: Inwieweit ist, bezogen auf das Ziel, mit dem Fremdsprachenunterricht in Klasse 3 zu beginnen, abgesichert, dass Fachlehrer für die jeweilige Fremdsprache insbesondere mit einer Fort- oder Weiterqualifizierung in der Grundschuldidaktik die betreffenden Fächer unterrichten können?
Zweitens: Trifft es zu, dass den Grundschulen bis heute keine Verordnung über das Unterrichtsvolumen im Falle des Frühbeginns des Fremdsprachenunterrichts, auch bezogen auf die Frage der Absicherung des Unterrichtsvolumens aus anderen Stundenpools, vorliegt?
sie wird pünktlich zum 1. August in Kraft gesetzt werden. Ich wundere mich übrigens bzw. freue mich darüber, dass die PDS, die sonst immer auf dem Standpunkt steht, dass nicht so viel geregelt werden sollte, jetzt nach einer Verordnung verlangt. An der Stelle sind Sie also auf den Pfad der Tugend eingeschwenkt. Dafür herzlichen Dank.
Was die Fort- und Weiterbildung betrifft, sind wir jetzt so weit fortgeschritten, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die die betreffenden Fächer unterrichten wollen und sollen, das First English Cambridge Certificate haben. Wenn dies nicht gelungen wäre, dann hätte ich mein Einverständnis dazu, zum neuen Schuljahr die dritte Fremdsprache einzuführen, nicht gegeben; denn Sie haben zu Recht angedeutet, dass es gerade auf den Beginn ankommt. Wenn eine ausreichende Fortbildung bzw. Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer nicht gegeben gewesen wäre, dann hätten wir es lieber sein gelassen.
Wir sind damit bei der Frage 1578 (Gesetzgeberischer Hand- lungsbedarf bei der anonymen Geburt), die von der Abgeordneten Schulz gestellt wird. Bitte sehr.
Der jüngste schreckliche Fall der Tötung eines Neugeborenen reiht sich leider in regelmäßig wiederkehrende traurige Meldungen darüber ein, dass junge Mütter ihre neugeborenen Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie könnten gesetzliche Regelungen - etwa im Rahmen des Strafgesetzbuchs oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs - aussehen, die dieser bedauernswerten Entwicklung Einhalt gebieten bzw. den betroffenen Müttern in einer für sie ausweglos erscheinenden Situation Hilfe anbieten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schulz, die erneut aufgetretenen Fälle der Tötung Neugeborener haben sicherlich uns alle erschüttert. Sie sind ein Akt tiefer Menschenverachtung und auch jetzt schon strafbar. Regelungsbedarf gibt es in dieser Hinsicht deshalb nicht. Diese Taten werden aber auch begleitet von Hilferufen von Frauen, die sich in einer Notsituation befinden. Insofern habe ich mich an verschiedenen Stellen für die Legalisierung der anonymen Geburt ausgesprochen. „Anonyme Geburt“ bedeutet, dass eine werdende Mutter ohne Angabe ihrer Personalien in ein Krankenhaus gehen kann, um dort zu entbinden.
Hierzu wurde bereits im Sommer 2002 vonseiten des Landes Baden-Württemberg ein Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Dieser sieht vor, dass das Krankenhaus einer Frau, die sich in einer solchen Situation an das Krankenhaus wendet, zuerst einmal Beratungsstellen nennen soll, die ihr weiterhelfen können. Die Frau wird des Weiteren darüber aufgeklärt, welche Konsequenzen die anonyme Geburt haben wird; sie