Die entscheidende Ursache für die Belastungen im Verkehrsbereich sind die Dieselkraftfahrzeuge. Der Feinstaubanteil in den Abgasen dieser Fahrzeuge muss reduziert werden.
In der letzten Woche hat sich die Verkehrsministerkonferenz mit dieser Thematik beschäftigt und gegenüber der Bundesregierung folgende Forderungen formuliert: Dieselkraftfahrzeuge sollen so schnell wie möglich mit Rußfiltern aus- oder nachgerüstet werden. Dafür sollen auch Anreizsysteme ge
schaffen werden, dies aber nicht zulasten der Länderhaushalte. Darüber hinaus soll durch das Bundesverkehrsministerium eine Rechtsverordnung zur Kennzeichnung für Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß erlassen werden, verbunden mit der Möglichkeit, in Spitzenzeiten auch Fahrbeschränkungen anzuordnen, was durch ein neues Verkehrsschild signalisiert werden soll. Das bedeutet im Klartext, dass Fahrzeuge mit hohem Rußgehalt im Falle von Fahrbeschränkungen den gekennzeichneten Bereich nicht befahren dürfen.
Außerdem haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, hinsichtlich von Auflagen bei Neufahrzeugen zur Ausbzw. Nachrüstung mit Rußfiltern so schnell wie möglich Regelungen zu treffen.
Wenn Sie sich den Luftreinhalteplan für die Stadt Nauen anschauen, der bereits im August letzten Jahres erstellt worden ist, dann werden Sie feststellen, dass es dabei auch darum geht, in den Städten zu überprüfen, wie etwa Ampelschaltungen, Parkleitsysteme, Verkehrslenkung durch Lkw-Führungskonzepte optimiert werden. Auch das ist eine Aufgabe, die die Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium erfüllen müssen.
Dabei haben wir natürlich weiterhin die Zielsetzung, Ortsumgehungen zu bauen, und zwar auch im Kontext mit dem Ziel der Reduzierung des Lärms und der Belastung mit Schadstoffen. Sicherlich wird Letzteres eine bedeutende Komponente sein, wenn es darum geht, die Prioritäten für den Bau von Ortsumgehungen im Lande Brandenburg festzulegen.
Im Übrigen ist auch zu prüfen, ob Durchfahrverbote und Tempolimits ausgesprochen werden können, wobei in diesem Zusammenhang die Bitte an den Innenminister ergeht, dies durch die Polizei zu kontrollieren.
Bekanntlich hat der Bundesverkehrsminister geäußert, dass es bei der Mauterhebung für die Nutzung der Autobahnen eine Differenzierung nach der Höhe der Schadstoffbelastung geben kann. Ich formuliere das ganz einfach einmal so: Wer viel stinkt, zahlt auf den Autobahnen auch mehr.
In den gesamten Kontext gehört auch die Frage des Ausweichverkehrs. Dazu gibt es im Rahmen dieser Fragestunde nachher ja noch eine konkrete Anfrage.
Frau Tack, natürlich müssen wir in diesem Zusammenhang auch die Attraktivität des ÖPNV und des SPNV insgesamt erhöhen; ich habe Ihre Frage schon verstanden. Um hierauf näher einzugehen, müsste ich allerdings ein Referat von vielleicht einer Stunde halten, um alle Punkte zu erfassen. Die fünf Minuten, die für die Beantwortung von Fragen vorgesehen sind, muss ich einhalten, sonst werde ich gleich kritisiert.
Ich möchte Ihnen aber ein Beispiel nennen: Natürlich sind wir sehr froh darüber, dass sich die Fahrgastzahlen im Regionalverkehr von Berlin-Brandenburg im Jahre 2004 im Vergleich zum Jahr 2000 um mehr als 5 Millionen erhöht haben. Im Jahre 2004 waren es mehr als 45 Millionen Fahrgäste. Das ist sicherlich auch ein Ausdruck der vernünftigen Verkehrspolitik, die wir im Lande betreiben.
Es geht natürlich auch darum, insgesamt mehr Mittel bereitzustellen - die Zahlen sprechen für sich, sie sind signifikant; es
tut mir Leid - und gegenüber dem Bund auch immer wieder die Frage zu stellen, welche weiteren Finanzierungsquellen für mehr Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur - dies gerade auch vor dem Hintergrund, eine Entlastung der Städte von Feinstaub durchzusetzen - möglich sind. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben die Chance, länger als fünf Minuten zu sprechen, denn die Fragestellerin hat Zusatzfragen.
Sie haben uns sehr eindrucksvoll geschildert, wo die Verantwortung des Bundes liegt. Ich will noch einmal zu meiner eigentlichen Frage zurückkommen, was in Landesverantwortung steht. Dazu will ich drei Fragen stellen.
Die erste Frage betrifft den Gesundheitsschutz. Hier handelt es sich ja um ein sehr komplexes Maßnahmenpaket oder ist komplexer Handlungsbedarf angesagt. Ich sage noch einmal: Verkehrspolitik ist eine Sache. Komplexen Gesundheitsschutz zu gewährleisten bedarf mehrerer Maßnahmen der Regierung. Gibt es da schon Ansätze, gemeinsam zu handeln? Ich meine damit die Maßnahmen, die über die Erstellung von Luftreinhalteplänen hinausgehen. Den Plan zu erstellen ist die eine Sache, aber wie sieht es mit dem aus, was darüber hinausgehen soll?
Die zweite Frage: Den ÖPNV zu stärken haben wir sehr begeistert zugestimmt. Nun stellt sich aus unserer Sicht ganz konkret die Frage: Welche Anreize sollen geschaffen werden, damit mehr Leute auf Busse und Bahnen umsteigen? Neben der Feinstaubreduzierung sind ja auch Lärm und Staus Probleme. Wie sieht es zum Beispiel mit der Förderung des Einsatzes von Rußfiltern in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs aus?
Dann noch eine dritte Frage: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um den zunehmenden LKWVerkehr auf unseren Straßen zu verhindern versuchen? Da geht es meines Erachtens um Geschwindigkeitsbegrenzung, Gewichtsbegrenzung, Umleitungsstrecken für Schwerlasttransporte. Das ist also das, was in der Landesverantwortung liegt. Auch dazu bitte ich um eine Antwort.
Sehr gern, Frau Tack. Ich beginne mit der letzten Frage. Ich habe gesagt, dass die Komponente Verringerung des Lkw-Verkehrs durch Neubaumaßnahmen und insbesondere Umleitungen, Ortsumgehungen usw. für uns eine neue Komponente sein wird, und zwar auch bezüglich der Wichtigkeit. Sie wissen, dass hier Entscheidungen zum einen nach dem wirtschaftlichen Effekt, der Entlastung und damit auch der Stadtentwicklung zu treffen sind und zum anderen auch in der Frage der Immissionen. Dass wir die Immissionen hier beachten müssen, ist völlig klar. Sie wissen auch, dass wir insbesondere auf die Entwicklung der Güterverkehrszentren in den letzten Jahren einen Schwerpunkt gelegt haben, um die verschiedenen modularen Verkehrsträger miteinander zu verbinden und damit gerade auch Verkehre von der Straße auf die Bahn und die Wasserstraßen zu bringen.
Die Frage der Anreize betrifft natürlich eine bundesrechtliche Regelung. Das spielt landes- und bundesrechtlich zusammen.
Die Frage ist: Wie wird der Einsatz von Rußfiltern durch den Bund im Steuersystem, das ja existiert, ganz konkret unterstützt? Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist: Wir haben geprüft, ob wir Möglichkeiten für die Verkehrsunternehmen nach der GVFG-Förderung haben. Das ist leider nicht der Fall. Sie wissen aber auch, dass wir mit dem ÖPNV-Gesetz den Aufgabenträgern mehr Geld zur Verfügung gestellt haben. Es sind seit diesem Jahr rund 8 Millionen Euro. Diese Mittel sind auch übertragbar. Hier gibt es also Möglichkeiten, Prioritäten zu setzen.
Ich will nur noch einmal darauf verweisen, Frau Tack - ich habe das im Ausschuss schon dargestellt -, dass bis zum letzten Jahr die Möglichkeit bestand, Anträge auf Busnachrüstungen mit Rußfiltern aus Regionalisierungsmitteln zu stellen. Auch den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern war diese EU-Richtlinie bekannt. Es ist aber kein Antrag auf Förderung gestellt worden. Das muss ich an dieser Stelle auch noch einmal sehr deutlich sagen.
Frau Tack, Sie hatten in Ihrer Fragestellung auf die verkehrspolitischen Maßnahmen abgestellt. Sie haben das jetzt auf gesundheitspolitische Aspekte erweitert. Ich bin darauf eingegangen, dass insgesamt natürlich auch in der Entscheidung, welche Neubaumaßnahmen wir vornehmen, die Heil-, Kurund Erholungsorte eine besondere Bedeutung haben müssen, weil hier die entsprechenden Vorgaben einzuhalten sind. Das wird für uns ein Schwerpunkt sein, und zwar auch in der Dringlichkeitsreihung, die wir dann darstellen müssen.
Darüber hinaus gibt es Verabredungen mit dem Gesundheitsministerium und dem Umweltministerium, hier weitere Maßnahmen vorzunehmen. Aber ich glaube, ich habe eine sehr breite Palette von EU-, Bundes- und Landesmaßnahmen sowie kommunalen Maßnahmen dargestellt. Diese im Paket umzusetzen ist eine Sache der nächsten Monate.
Eine, Herr Präsident. - Herr Minister, die Stadt Ludwigsfelde wird ja von der Autobahn durchteilt. Wir haben dort ein großes Stück, auf dem schon das Tempolimit 120 gilt. Können Sie sich unter den jetzt vorgetragenen Aspekten vorstellen, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h auf die gesamte Durchfahrtslänge auszuweiten?
Wir stehen immer wieder vor solchen schwierigen Entscheidungen, weil natürlich auch der Nachweis erbracht werden muss, dass bei solchen weiteren Tempobegrenzungen die Autobahnen - es handelt sich hier ja um eine Autobahn - bzw. die Bundesstraßen, wenn sie Kraftfahrtstraßen sind, mit entsprechenden Geschwindigkeitsparametern ausgerüstet sind, um ganz einfach auch den Verkehrsfluss zu garantieren. Es kann passieren, dass Sie das Tempo verringern und damit höhere Immissionswerte verursachen. Das bringt natürlich auch keinen Erfolg. Deswegen untersuchen wir die einzelnen Teilabschnitte und müssen das auch für die einzelnen Teilabschnitte festlegen,
um mit einer Maßnahme nicht genau das Gegenteil zu erreichen. Wir sind gern bereit, dies auch für diesen Abschnitt noch einmal genau zu untersetzen und darzustellen.
Vielen Dank, Herr Minister, für diese beruhigende Antwort. - Wir kommen zur Frage 270 (Berliner Regelung zum Drogen- besitz), die der Abgeordnete Petke stellt.
Der Berliner Senat hat in der letzten Woche den Umgang mit Drogen in Berlin sehr liberalisiert. Dort ist jetzt fast die doppelte Menge wie in Brandenburg erlaubt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie dieses Verhalten? Ist das für Brandenburg ebenso geplant? Und: Ist dieser Beschluss mit der Landesregierung abgestimmt worden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Petke, das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 9. März 1994 festgestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Verfahren, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten betreffen und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, von der Verfolgung der Straftaten grundsätzlich abzusehen haben. Was als geringe Menge anzusehen ist, hat das Gericht allerdings nicht festgelegt. Deshalb haben sich in den einzelnen Bundesländern in der Vergangenheit für Cannabisprodukte unterschiedliche Gewichtsmengen als Obergrenzen herausgebildet.
In Brandenburg gilt bereits seit 1993 ein Richtwert von 6 Gramm. Die derzeit geltenden Richtlinien für die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg zur Anwendung der Opportunitätsvorschriften im Betäubungsmittelgesetz vom 17. September 1993 gehen davon aus, dass die dort genannten drei Konsumeinheiten die Menge von 6 Gramm Cannabisprodukten nicht überschreiten. Zwar wird derzeit eine Neufassung der Richtlinien erarbeitet, eine Änderung des Grenzwertes ist jedoch nicht beabsichtigt.
Eine Liberalisierung, wie sie der Berliner Senat am 5. April 2005 beschlossen hat, kommt für die brandenburgische Landesregierung nicht infrage, sie ist mit Brandenburg auch nicht abgestimmt worden. Sie bringt die Gefahr der Verharmlosung der Drogenproblematik mit sich und würde ein falsches Signal setzen.
Der Betäubungsmittelkonsum einschließlich des Konsums des verharmlosenderweise als weiche Droge bezeichneten Cannabis ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge kann der Konsum von Cannabis zu Langzeitschäden in Form von Gedächtnis- und Konzentra
Zudem besteht insbesondere beim Inhalieren von Cannabis ein erhöhtes Risiko, an Lungen- oder Bronchialkrebs zu erkranken. Bei Langzeitkonsum gelten Lungenschäden sogar als sehr wahrscheinlich.
Verantwortungsvolle Drogenpolitik muss deshalb den Eindruck vermeiden, Cannabiskonsum sei im Grunde unproblematisch. Das Interesse des Gesundheitsschutzes, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss den Vorrang behalten vor dem Interesse regelmäßiger Cannabiskonsumenten an der Liberalisierung oder Legalisierung ihres Verhaltens. Die Justizpolitik im Land Brandenburg versucht daher auch mit den Mitteln des Strafrechts, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass insbesondere Jugendliche nicht zum Drogenkonsum verleitet werden. Die Landesregierung sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit, von ihrer Drogenpolitik abzuweichen.
Die gesundheitlichen Folgeschäden von legalen Drogen sind weitaus gravierender. Da die Regelung zur Grenze des zulässigen Besitzes an Cannabisprodukten in Landeshoheit liegt, frage ich: Welche objektiven Kriterien sprechen dagegen, diese Regelung zu übernehmen?
Sie haben eben angesprochen, dass die gesundheitlichen Folgen von legalen Drogen teilweise auch gravierend sind.
Genau der zum Teil verharmlosende Umgang mit den legalen Drogen in der Öffentlichkeit zeigt die Folgen. Mit dem Genuss dieser legalen Drogen wird immer frühzeitiger begonnen. Sowohl bei Alkohol als auch bei Nikotin liegt das Einstiegsalter bei 13 Jahren. Die öffentliche Verharmlosung hat hierbei einen sehr negativen Effekt hervorgerufen. Ich habe das als Lehrerin selbst erlebt: Eine Schülerin kam zu einem Wandertag und brachte einen Zettel ihres Vaters mit:
Sie war 14 Jahre alt. - Wenn wir Ihrer Drogenpolitik folgten, käme in nicht allzu ferner Zeit sicherlich eine Schülerin mit einem Zettel in die Schule, auf dem der Vater mitteilt, dass seine Tochter auf dem Wandertag Cannabisprodukte genießen dürfe.