Protokoll der Sitzung vom 14.04.2005

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Das war jetzt aber stark über- trieben!)

Das ist nicht unser Weg. Wir sind eher der Meinung, dass man die legalen Drogen zurückdrängen muss, statt den umgekehrten Weg zu gehen.

(Beifall bei der CDU sowie von Ministerin Ziegler)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. - Wir kommen zur Frage 271 (Investorenrückzug vom Standort Bernau), die von der Abgeordneten Hesselbarth gestellt wird.

Das weißrussische Unternehmen „Avetrade GmbH“ hatte im April 2004 ein seit zwölf Jahren brachliegendes Kasernengelände an der Schwanebecker Chaussee vor der Stadt Bernau von der Brandenburgischen Bodengesellschaft erworben, um dort einen Gebrauchtwagenhandel großen Umfangs mit Service-, Freizeit- und Handelseinrichtungen entstehen zu lassen. Das Unternehmen hat jedoch später von seinem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht bis zum 31. März 2005 Gebrauch gemacht. Damit ist die geplante Investition am Standort Bernau gescheitert.

Ich frage die Landesregierung: Was waren die konkreten Gründe für die in meiner Vorbemerkung genannten Entscheidung der „Avetrade GmbH“, von der geplanten Investition am Standort Bernau Abstand zu nehmen?

Herr Wirtschaftsminister Junghanns, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, der Landesregierung sind die Gründe für den Rückzug des Unternehmens nicht bekannt. Es gibt auch keine Auskunftspflicht des Unternehmens für diese Vorgehensweise, da das Unternehmen zwar in seinem verfahrensrechtlichen, also standortrechtlichen Vorgehen unterstützt worden ist, aber diese Branche einem Förderausschlusstatbestand unterliegt.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: So weit ist es noch gar nicht gekommen! - Bochow [SPD]: Das hätte sie aber wissen können!)

Vielen Dank für diese Antwort. - Wir kommen zur Frage 272 (Frachtflughafen Drewitz) , gestellt vom Abgeordneten Schippel.

Amerikanische Unternehmen suchen derzeit geeignete Partner für eine Cargo-Luftbrücke nach Deutschland. Aufgrund der technischen Voraussetzungen und dem möglichen 24-StundenBetrieb könnte eine Entscheidung zugunsten des ehemaligen Militärflugplatzes Jänschwalde/Drewitz im Landkreis SpreeNeiße fallen. Bis spätestens 2007 soll dieser dann zu einem internationalen Frachtflughafen ausgebaut werden.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Auswirkungen würde für den nahe gelegenen Spreewald und den dortigen Tourismus aufgrund der mit dem Flughafenausbau einhergehenden Einflugschneisen für die Maschinen zu rechnen sein?

Herr Minister Szymanski, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schippel, der geplante Ausbau zum Frachtflughafen erfordert ein Planfeststellungsverfahren, dem ein Raumordnungsverfahren vorgeschaltet ist. Dabei muss auch ein Lärmgutachten vorgelegt und selbstverständlich auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Im Zuge dieser Verfahren müsste dann geklärt werden, ob die Errichtung des Vorhabens mit dem Schutzgebietscharakter des Spreewaldes vereinbar ist.

Vor diesem Hintergrund können derzeit nur vorläufige Einschätzungen vorgenommen werden; diese sind allerdings nicht negativ. Der von amerikanischen Investoren geplante Ausbau des Flugplatzes Cottbus/Drewitz zu einem Multilogistikzentrum hätte nach derzeitigem Kenntnisstand keine spürbaren Beeinträchtigungen des 20 Kilometer entfernt befindlichen Spreewaldes durch Lärmemissionen zur Folge.

Vielen Dank. Frau Tack hat Nachfragebedarf.

Ich frage die Landesregierung aus aktuellem Anlass; er bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Eilanträgen zum Flughafen Berlin Brandenburg International, die erfolgreich beschieden worden sind, was heißt, dass vom Planfeststellungsbeschluss zurzeit kein Gebrauch zu machen ist.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Mit welchen Auswirkungen auf das Vorhaben rechnet sie? Außerdem frage ich, ob in diesem Zusammenhang eventuell das Luftverkehrskonzept der Landesregierung novelliert wird und dies eine Neubestimmung der Flugplätze wie Cottbus/Drewitz zur Folge hat.

Die zweite Frage ist im Kontext verständlich, die erste nicht. Das ist ein anderer Bezug.

(Vietze [PDS]: Das war die Brücke!)

- Ich habe gemerkt, Herr Vietze, dass es die Brücke war. Wir werden der Öffentlichkeit unsere Haltung und Position dazu um 13 Uhr vortragen.

Zur zweiten Frage zu spekulieren...

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

- Frau Tack, Entschuldigung, ich habe Sie auch ausreden lassen. Ich versuche jetzt, auf Ihre Fragen einzugehen.

Frau Tack, Sie wissen, dass wir eine Verkehrsflugkonzeption haben und dass Drewitz darin als Regionalflughafen vorgese

hen ist. Sie wissen auch, dass die Entwicklung dieses Flugplatzes als Regionalflughafen positiv ist.

(Frau Tack [PDS]: Genau!)

Sie wissen ebenso, dass wir bei allen bisherigen Initiativen und Bestrebungen immer wieder deutlich gesagt haben, dass dies keine negativen Auswirkungen auf den Ausbau des BBI haben darf. Daran wird sich auch durch die OVG-Entscheidung von heute nichts ändern. Ich sehe dabei auch keine Auswirkungen, denn wir haben das Hauptsachverfahren abzuwarten. So weit wage ich mich jetzt schon heraus.

Sie wissen, dass das Gericht in seiner Pressemitteilung auch deutlich gesagt hat, dass damit keine Vorentscheidung im Hauptsachverfahren getroffen sei. Außerdem sind hier in einer Abwägung Entscheidungen getroffen worden, die wir, wie bereits angekündigt, dann auch ausführlich darstellen werden.

Vielen Dank für diese Antwort. - Wir kommen zur Frage 276 (Ernst-Thälmann-Gedenkstätte) , die mit der Frage 273 getauscht worden ist. Frau Abgeordnete Osten, bitte.

Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals ist, obwohl es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Kreises zum Abriss freigegeben worden. Nach geltendem Denkmalschutzgesetz ist in solchen Fällen das Benehmen mit der Denkmalfachbehörde herzustellen, die gegebenenfalls ihrem Recht auf Prüfung nachkommen kann.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt die Denkmalfach- und die oberste Denkmalschutzbehörde zur Genehmigung der Abrissarbeiten durch den Eigentümer des Grundstücks? Ich möchte wissen, wie sich die Landesregierung dazu verhalten hat.

Frau Ministerin Wanka, Sie haben Gelegenheit, diese Frage zu beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Osten hat noch einmal ganz kurz rekapituliert, wie wir jetzt über Abbrüche von Denkmalen entscheiden. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Denkmalschutzgesetzes gab es im Land Brandenburg nur die Möglichkeit, dass der Minister oder die Ministerin darüber zu entscheiden hat.

Eine der Veränderungen des Gesetzes bezieht sich darauf, dass diese Kompetenz auf die Landräte und Oberbürgermeister verlagert wurde, sodass die untere Denkmalschutzbehörde, also Landrat bzw. Behörde in Dahme-Spreewald, die Kompetenz haben, zu entscheiden, ob ein Denkmal in ihrem Bereich abgerissen wird oder nicht. Diese Denkmalschutzbehörde in Dahme-Spreewald hat im Februar dieses Jahres den Bescheid ergehen lassen, dass sie den Abbruch des Sportlerhauses

genehmigt, allerdings mit einer Reihe von Auflagen, zum Beispiel der, dass die Ausstattungsstücke bzw. einzelne Bestandteile dieser Gedenkstätte - die Bronzebüste, die Gedenktafel, das Motorboot - zu erhalten sind und der Eigentümer bis zur endgültigen Unterbringung dieser Dinge dafür Sorge zu tragen, sie einzulagern hat.

Ein Mitarbeiter meines Ministeriums hat sich sehr lange bemüht, eine Lösung für den Fall zu finden, dass es zum Abbruch kommt, und den Verbleib von Ausstellungsgegenständen zu klären. Das Museum „Zeitgeschichtliches Forum“ in Leipzig ist bereit, die Ausstellungsgegenstände - bis auf das Motorboot „Charlotte“ - in seine Sammlung aufzunehmen und zu präsentieren.

Die Stadt Königs Wusterhausen hat - zunächst verbal - ihre Bereitschaft erklärt, die Bronzebüste oder ähnliche Dinge an einem geeigneten Ort aufzustellen. Ich habe allerdings keine Informationen darüber, wie die erklärte Bereitschaft umgesetzt werden soll.

Der Eigentümer wurde im Abrissbescheid zudem beauflagt, die gesamte Gedenkstätte fotografisch, zeichnerisch und schriftlich zu dokumentieren, um eine Auswertung zu ermöglichen. Das ist eine relativ umfangreiche Aufgabe. Vor Beseitigung des Denkmals ist der Denkmalschutzbehörde ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Ein generelle Bemerkung: Der Abbruch eines Denkmals ist immer ein gravierender Vorgang. Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz ist die Erlaubnis zum Abbruch zu erteilen, nachdem die Belange des Denkmalschutzes gegen die entgegenstehenden - öffentlichen oder privaten - Belange abgewogen worden sind. Ferner ist zu klären, ob den Belangen des Denkmalschutzes nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand Rechnung getragen werden kann.

Diese Abwägungsentscheidung muss die untere Denkmalschutzbehörde treffen. Dies ist geschehen, indem zum Beispiel ein Kostenvergleich angestellt wurde: Was würde es kosten, wenn das Sportlerhaus saniert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsste? Nach dieser Abwägungsentscheidung hat die Behörde die Erlaubnis zum Abriss des Denkmals erteilt, weil sie den Erhalt des Denkmals als unzumutbar für den Eigentümer erachtet.

Die Denkmalfachbehörde, das heißt die Landesbehörde, hat im Rahmen des Erlaubnisverfahrens - im Gesetz steht jetzt „Benehmensherstellung“, nicht mehr „Einvernehmensherstellung“ - nicht den Abwägungsprozess nachzuvollziehen, sondern muss eine denkmalfachliche Stellungnahme zum Erlaubnisantrag abgeben. Eine eigenständige Abwägungsentscheidung ist nicht Aufgabe der Fachbehörde. Sie muss vielmehr vor allem das öffentliche Erhaltungsinteresse am Schutzobjekt darstellen und Möglichkeiten aufzeigen - manchmal gibt es sie -, wie diejenigen Interessen, die im ersten Moment dem Denkmalschutz entgegenstehen, eventuell doch noch berücksichtigt werden können. Der Fachbehörde steht nur dieser Beurteilungsrahmen zu. Im Rahmen dieser Beschränkung hat sie ein Votum abzugeben. Dies lautete auf „Erhalt der Gedenkstätte“.

Ich will einige Sätze zum Denkmalwert bzw. zur Haltung der Fachbehörde sagen; Sie haben entsprechend nachgefragt. Zuerst stand die Frage im Raum: Erfolgt eine Eintragung in die Denk

malliste? Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR befanden sich 1989 331Thälmann-Gedenkstätten und -Traditionskabinette. Ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob eine Eintragung in die Denkmalliste erfolgen soll, ist der Anteil an originaler Substanz. Dieser ist hier sehr gering. Ich darf einige Punkte aus dem Gutachten nennen; zum Teil ist es Ihnen bekannt.

Die Gedenkstätte wurde 1953 eingeweiht. Zu jenem Zeitpunkt war kein Mobiliar mehr vorhanden. Auf der Grundlage der Erinnerungen von Teilnehmern an das letzte Treffen der KPDFunktionäre mit Thälmann 1933 hat man aus umliegenden Ortschaften Stühle, Tische und andere Gegenstände beschafft. Das eigentliche Sportlerhaus, in dem das Treffen stattgefunden hatte, musste in der zweiten Hälfte der 50er Jahre wegen Baufälligkeit abgerissen werden. 1958/59 ist das neue Sportlerheim errichtet worden; die Übergabe als Gedenkstätte erfolgte zum 73. Geburtstag Thälmanns. Der zugehörige Ehrenhof ist in den 70er Jahren für Appelle und Kundgebungen errichtet worden. Originale Substanz ist also kaum vorhanden.

Das Gutachten ist insbesondere aus folgendem Grund interessant: Der Landeskonservator schätzt ein, dass das Gebäude mit dem darin befindlichen Traditionsraum erhebliche geschichtliche Bedeutung hat. Es ist nicht klar, ob der Raum nur nachgebaut ist; aber das wäre durch Bauforschung zu ergründen. Der Landeskonservator betrachtet das Gebäude als Zeugnis der Parteigeschichte der SED. Im Gutachten heißt es, die Einrichtung sei ein Beispiel dafür, wie in der DDR historische Ereignisse durch inszenierte Ausstellungen gewürdigt worden seien und wie die DDR mit Geschichte generell umgegangen sei. Daher solle eine Aufnahme in die Denkmalliste erfolgen.

Zwischen der Fachbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde gibt es keinen grundsätzlichen Dissens. Nach Einschätzung der Juristen meines Hauses - wir sind nicht gefragt, weil es keinen Dissens gibt - hat die untere Denkmalschutzbehörde die jeweiligen Interessen ausführlich gewürdigt. Das Argument, die Sanierungsaufwendungen gingen über ein vertretbares Maß hinaus, sei nachvollziehbar.

Vielen Dank. - Bevor es einen Dissens mit dem Präsidenten gibt, weil die Antwort sieben Minuten gedauert hat und noch fünf Nachfragesteller an den Mikrofonen stehen, bitte ich darum, die Nachfragen kurz und präzise zu fassen. Die Frau Ministerin bitte ich, gegebenenfalls gebündelt zu antworten.

Frau Ministerin, da ich die oberste Denkmalschutzbehörde nicht fragen kann, frage ich die Landesregierung; Sie können sich also nicht zurückziehen. Ich erinnere daran, dass es sich bei dem Grundstück in Ziegenhals, auf dem sich die Gedenkstätte befindet, um ein sehr großes, schönes Grundstück mit einer Fläche von 4 600 Quadratmetern handelt. Es geht also nicht nur um das Gebäude.

(Schulze [SPD]: Die blöde Sozialneiddebatte ist wirklich das Letzte!)

Die Frage bitte!