Im Grunde genommen haben Sie meine Frage schon beantwortet. Ich wollte fragen, welche Intention die Landesregierung verfolgt. Sie haben es gerade deutlich gemacht.
Frau Ministerin, mich würde interessieren, welche wichtigsten Änderungen der Methodik in Bezug auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sie sehen und ob Sie diese gegenüber dem Bund angemahnt haben.
Das habe ich hier schon mehrfach angesprochen. Es wird derzeit vom Einkommen ausgegangen. Wenn das Einkommensniveau gegenüber früheren Zeiten sinkt, dann ist das, was 20 % niedriger ist, natürlich an der Grenze des Existenzminimums oder darunter. Deshalb muss man von der Einkommensbezogenheit zur Bedarfsbezogenheit kommen. Das haben wir mehrfach gegenüber dem Bund geäußert. Daran halten wir auch fest.
Vielen Dank. - Die Frage 638 (Polnisch in der Primarstufe) wird von der Abgeordneten Siebke gestellt.
Insbesondere bei uns im grenznahen Raum ist es wichtig, weitere unterrichtliche Angebote zu eröffnen, um Polnisch als
„Sprache des Nachbarn“ zu fördern. Wie der Presse zu entnehmen war, soll an geeigneten Grundschulen versucht werden, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Polnisch in den jeweiligen Jahrgangsstufen zusätzlich als Begegnungssprache oder Fremdsprache in geeigneter Weise angeboten werden kann. Im grenznahen Raum gibt es Grundschulen, die die Realisierung dieser Vorschläge der Deutsch-Polnischen Gesellschaft unterstützen und über eine genügende Anzahl von interessierten Schülerinnen und Schülern verfügen.Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, diese unterrichtlichen Angebote für Polnisch auf der bisherigen Basis weiterzuentwickeln?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Siebke, die Grundschule Mitte in Frankfurt (Oder) plant als erste Schule im Land Brandenburg, zum Schuljahr 2006/07 neben Englisch parallel auch Polnisch in der Jahrgangsstufe 1 und 2 als Begegnungssprache und dann auch als erste Fremdsprache ab Klasse 3 anzubieten. Ich freue mich sehr über die Bereitschaft dieser Schule, Polnisch damit zu einem offiziellen Grundschulfach zu machen und damit auch den Zugang zur Sprache unseres Nachbarlandes für die Kinder, die in diese Schule gehen, zu ermöglichen. Die Grundschule Mitte setzt damit ein Beispiel, das im Land Brandenburg, speziell im grenznahen Raum, Schule machen sollte.
In die Realisierung dieses Vorhabens sind verschiedene Partner eingebunden, zum Beispiel das Schulamt Frankfurt (Oder), das Schulverwaltungsamt, der Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und natürlich auch mein Ministerium. Der derzeitige Vorbereitungsstand lässt mich sicher sein, dass das Projekt umgesetzt wird. Das freut mich sehr. Damit werden wir also an der ersten Schule Polnisch etabliert haben. Was noch schöner ist: Die staatlichen Schulämter Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde prüfen bereits mehrere Interessenbekundungen von weiteren Grundschulen, die sich auf einen ähnlichen oder auf den gleichen Weg begeben wollen. Ich wünsche mir, dass möglichst schnell möglichst viele dieser Interessenbekundungen in die Realität umgesetzt werden.
Von meinem Haus gibt es weitere Bemühungen, Polnisch in den brandenburgischen Schulen zu etablieren, auch in den Grundschulen. Wenn beispielsweise - das haben wir in einem Rundschreiben geregelt - eine Grundschule den Titel Europaschule anstrebt - das wollen sehr viele Schulen in unserem Land werden -, dann ist es zukünftig obligatorisch, dass an dieser Schule auch Polnisch unterrichtet wird.
Ich möchte noch einen Satz zum Thema Grundschule und was danach kommt, sagen. Es sollte natürlich nicht mit der Grundschule enden. Das geht ja auch nicht, denn wenn dort eine erste Fremdsprache angeboten wird, muss das auch fortgesetzt werden. Wir möchten unbedingt den Stellenwert des Polnischen auch im Bereich der Sekundarstufe I erhöhen und sind derzeit
dabei, im Haus konzeptionelle Ideen zu verwirklichen. Es gibt auch da Interesse von verschiedenen Schulen. Das beschränkt sich natürlich auf den Grenzbereich. Das ist, glaube ich, auch legitim. In anderen Teilen Brandenburgs gibt es starke Konkurrenz durch andere moderne Fremdsprachen wie beispielsweise Spanisch. Aber ich halte es für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, dass wir im grenznahen Raum Polnisch auf allen Ebenen stärken.
Ich bedanke mich herzlich für die Gelegenheit, mehr Wissen zu empfangen. - In der Europaschule Eigenherd-Grundschule in Kleinmachnow - das liegt auch im Grenzgebiet, aber in dem zu Berlin -
wird dank des hohen Engagements des Lehrkörpers Polnisch angeboten. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Polnisch auch im Landesinnern als weitere Fremdsprache zu stärken und insbesondere die Eltern zu motivieren, die Bedeutung dieser Sprache für die Zukunft zu erkennen?
Wenn ich jetzt den grenznahen Raum, mit dem ich den grenznahen Raum in Richtung Osten meinte, etwas hervorgehoben habe, dann, glaube ich, kann man das gut nachvollziehen, weil dort die Bereitschaft und das Interesse an der polnischen Sprache sicherlich etwas größer ist als in Teilen des Landes, die von der polnischen Grenze weiter entfernt sind. Jede Schule des Landes kann sich auf diesen Weg begeben. Sie muss nicht im Bereich Frankfurt (Oder) oder Cottbus liegen. Also auch im Bereich Kleinmachnow oder in anderen berlinnahen Räumen können sich Schulen auf diesen Weg begeben. Die Möglichkeit, Europaschule zu werden, die wir jetzt mit dem Angebot der polnischen Sprache verbinden, ist nicht auf den grenznahen Raum zu Polen beschränkt. Dann dürften ja nur Schulen im grenznahen Raum nach Polen Europaschulen werden. Aber Polnisch möchten wir in diesem Zusammenhang deutlich stärken.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 639 (Durchsetzung der Meldepflicht bei Sexualstraftätern), die von der Abgeordneten Fechner gestellt wird.
Immer wieder geschieht es, dass sich bereits erfasste Sexualstraftäter durch Umzug in ein anderes Bundesland dem Visier der Ermittler entziehen, indem sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Bisher stellt der Verstoß gegen das Meldegesetz in Deutschland lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie und wird sie ergreifen, um bei bereits erfassten Sexualstraftätern die Meldepflicht konsequenter durchzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, die Landesregierung sieht keine rechtliche Möglichkeit zur Durchsetzung der Meldepflicht bei Sexualstraftätern. Die Aufgabe der Meldebehörden ist wie folgt zu beschreiben: Sie sollen Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen, zum Zweck der Feststellung und des Nachweises ihrer Identität und Wohnung registrieren. Vorstrafen - zum Beispiel im Zusammenhang mit Sexualstraftaten - werden im Melderegister nicht erfasst. Es gibt daher auch keinen entsprechenden Eintrag im Melderegister, auch dann nicht, wenn die Meldepflicht nicht eingehalten wird.
Wenn die Polizei einen Sexualstraftäter sucht oder es im Rahmen von Ermittlungen darum geht, festzustellen, wer bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, hat sie andere Möglichkeiten der Feststellung und Identifizierung dieser Person und kann anhand des Melderegisters den Wohnort feststellen.
Die Differenzierung dieses erfassten Personenkreises in Anknüpfung an Vorstrafen ist damit auf der Grundlage des Melderechts nicht zulässig. Es müssten auch Daten erhoben und gespeichert werden, deren Erhebung so nicht zulässig ist. Wie Sie vermutlich wissen, werden Vorstrafen von anderen für diese Aufgabe zuständigen Behörden erfasst, in besonderen Registern zusammengefasst und dort geführt. Ich glaube, dass das auch richtig ist.
Der Presse war zu entnehmen, dass darüber diskutiert wird, ein Zentrales Melderegister einzuführen. Inwieweit ist diese Forderung realistisch?
Es ging um die Frage, ob man ein Zentrales Melderegister einführt, dies aber nicht im Sinne des Melderechts, sondern im Zusammenhang mit der Kriminalstatistik, so wie wir ein allgemeines Zentralregister für bestimmte Aufgaben haben. Diese Frage ist noch nicht endgültig beantwortet. Ich kann jetzt nicht sagen, ob es auf der nächsten Innenministerkonferenz geschieht. Ein Zentrales Melderegister, das bei den dazu befugten
Vielen Dank. - Die Fragen 640 und 641 befassen sich mit dem Vorteilsausgleich bei der Studienplatzfinanzierung und werden durch die Abgeordneten Jürgens und Dr. Niekisch gestellt.
Herr Jürgens, bitte stellen Sie zunächst die Frage 640 (Stu- dienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich).
Das vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgestellte Modell zur Studienplatzfinanzierung ist den meisten von Ihnen sicherlich noch in Erinnerung. Laut diesem Modell sollen Bundesländer, deren Landeskinder in einem anderen Bundesland studieren, eine Ausgleichszahlung leisten.
Ich frage die Landesregierung, wie sie dieses Modell besonders vor dem Hintergrund, dass Brandenburg ein stark austauschendes Land ist, bewertet.
Herr Dr. Niekisch, bitte stellen Sie jezt die Frage 641 (Vor- teilsausgleich beim Hochschulpakt 2020).
Im Zusammenhang mit dem Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern berichten Medien über einen so genannten Vorteilsausgleich, ein Modell des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministers.
Ich frage die Landesregierung: Welche Folgen hätte dieses Modell für das Land Brandenburg, wenn es eingeführt werden würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Modell nennt sich Vorteilsausgleich und ist eine Art Länderfinanzausgleich für eine spezielle Personengruppe: für die Studenten. Das heißt, das ist zunächst einmal ordnungspolitisch zu hinterfragen. Man könnte danach überlegen, ob man auch noch für andere Bevölkerungskategorien - Auszubildende oder Migranten - einen separaten Austausch organisiert, und würde damit den Länderfinanzausgleich insgesamt infrage stellen bzw. müsste ihn korrigieren.
Zur Erläuterung der Details der Berechnung ist hier keine Zeit. Jedenfalls bleibt die Grundlast beim Land und es werden gewisse Sätze pro Student, je nachdem, wohin sie sich bewegen, gezahlt.
Unabhängig von der Fragwürdigkeit auch der konkreten Zahlen in dieser Berechnung hat dieses Modell politische Intentio
Erstens werden mit diesem Modell Mobilität und Flexibilität der jungen Leute bestraft. Das heißt, mit diesem Modell wird Sesshaftigkeit honoriert, und das, was wir eigentlich wollen, zum Beispiel ein Auslandsstudium, wird bestraft.
Zweitens hätten wir bei dieser willkürlichen Berechnung in Brandenburg eine bessere Bilanz, wenn wir zum Beispiel erreichten, dass weniger Brandenburger Abiturienten Medizin und stattdessen lieber Politikwissenschaften oder etwas anderes studieren. Man muss sich fragen, ob eine solche Setzung im Interesse des Landes und auch der jungen Leute wäre.
Drittens: Ich erinnere daran, dass Brandenburg von den neuen Bundesländern den höchsten Anteil ausländischer Studierender hat. Ausländische Studierende sind nach diesem Modell ungünstig, falls nicht der Bund die Kosten für das Land übernimmt. Es handelt sich um Millionenbeträge. Es ist aber nicht sehr wahrscheinlich, dass dies so einfach geschieht.
Viertens - was ebenfalls ärgerlich ist -: Anfang der 90er Jahre wurde das Hochschulsystem in den neuen Bundesländern über Kommissionen usw. aufgebaut und auf politischer Ebene wurden vernünftigerweise Spezialisierungen vorgenommen - das muss in den nächsten Jahren fortgeführt werden; denn es kann nicht überall die ganze Breite der Fächer angeboten werden etwa durch eine Abstimmung mit Berlin. Bei der Konzeption unseres gesamten Hochschulsystems hat der Wissenschaftsrat die Konkurrenzsituation - das, was in den alten Bundesländern vorhanden ist - berücksichtigt. Wir haben hierzu eine klare Ansage: An der Universität Potsdam etwa können wir zum Beispiel nicht mehr als 30 Chemiker ausbilden, auch wenn uns das immer noch sehr stört. - Jedenfalls wurde hier mit Blick auf die alten Bundesländer ein bestimmter Aufbau vorgenommen.