Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

- Man kann auch sagen, der lange Marsch durch die Instanzen, Herr Kollege Sarrach.

Außerdem: Das uns hier von der Fraktion der Linkspartei.PDS angediente Konzept, kommunale Probleme mit Mechanismen der Umverteilung zu lösen, ist natürlich ideologischer Humbug. Denn wo viel gerieben wird, da gibt es auch Schwund. Die Umverteilung, die von Ihnen angedacht ist, kostet Geld, und genau das wird in den Kommunen und von den Menschen gebraucht.

Natürlich ist bei dem, was die Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU hier in der kommunalen Selbstverwaltung gemeinsam machen wollen, nicht alles im Lot. Eine Unabhängigkeit, was die Zuständigkeiten betrifft, kann unsere Fraktion hier auch nicht erkennen. Natürlich haben wir in Brandenburg in Sachen Kommunen so unsere Probleme, das streitet auch gar niemand ab. Aber diese finden sich vielfach im Ergebnis verfehlter Politik der seit der Wiedervereinigung vergangenen Jahre.

(Beifall bei der DVU)

Und man staune: Wenn man diese Politik ändert, werden die Probleme zwar sicherlich nicht abgeschafft, sie werden sich aber zumindest verkleinern. Letzteres, also dass die Probleme zumindest kleiner werden, ist Ziel unserer Fraktion. Dafür sitzen wir hier im Landtag. Also stellen wir uns die Frage, was wir von unserer DVU-Fraktion kommunalpolitisch wollen.

Ich gliedere den Tenor dieser Aktuellen Stunde einmal auf: einmal ist es der Anspruch und einmal ist es die Wirklichkeit. Wie sieht es mit dem Anspruch aus? Im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform habe ich das vom Grundsatz her hier wiederholt dargelegt. Dieser Grundsatz ist, dass sich eine demokratische Gesellschaft, ein demokratisches Staatswesen von unten nach oben aufbaut: von den Familien, von den Gemeinden über die verschiedenen Ebenen bis hinauf zur Gesamtgesellschaft, also zum Gesamtstaat.

So weit zur Theorie, meine Damen und Herren. Aber natürlich muss dies alles mit Leben erfüllt werden. In der Praxis bedeutet dies für den Anspruch kommunaler Selbstverwaltung, dass die Kommune auch etwas zu regeln haben muss. Das, was es zu regeln gibt, sind aus unserer Sicht örtliche Angelegenheiten, die keinen überörtlichen Bezug aufweisen. Ob auf Gemeindeoder auf Landkreisebene, mag hier dahingestellt bleiben, bürgernah muss sie sein und trotzdem erreichbar. Aber finanziell funktioniert das natürlich nicht, wenn wir nicht auf kommunaler Ebene funktionierende mittelständische Strukturen haben, die dies auch tragen.

Wie sieht das in der Wirklichkeit aus, meine Damen und Herren? Fakt ist sicher, dass in den Kommunen an allen Ecken und Enden Schwund herrscht: in den Kassen, bei den Einwohnerzahlen, bei den kommunalen Einrichtungen, bei den Normen und Standards, ja nahezu bei allem, was das Leben dort lebenswert macht. Dies alles ist ja nicht neu, aber dies ist, wie gesagt, das Ergebnis verfehlter Politik seit der Wiedervereinigung mit den fatalen Folgen, die wir jetzt in Brandenburg beklagen. Solange diese Politik so weitergeht, wird sich daran auch herzlich wenig ändern. Anspruch und Wirklichkeit der kommunalen Selbstverwaltung klaffen somit immer weiter auseinander.

Nur grundlegendes Umsteuern führt uns da heraus, meine Damen und Herren, in der Familie, in der Schule, in der Bildungspolitik, in der Wirtschaft, bei den Steuern und bei den sozialen Sicherungssystemen, kurzum: eine Politik, die dem Einzelnen, den Familien, den Kommunen, den Unternehmen einen größeren Anteil am wirtschaftlichen Ertrag der Gesamtgesellschaft belässt, anstatt ständig das Rad der Umverteilung neu in Gang zu setzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geehrter Kollege Theel, es besteht nun wahrlich kein Grund zur Schwarzmalerei, was die kommunale Finanzsituation in Brandenburg betrifft.

Ich habe mich bei Ihrer Rede einmal daran erinnert, wie es denn war, woher die kommunale Selbstverwaltung kommt, wer sie durchgesetzt hat. Es war erst mit der friedlichen Revolution 1990 möglich, die kommunale Selbstverwaltung im Land Brandenburg wieder herzustellen. Im Nationalsozialismus wurden die Gemeinden gleichgeschaltet, in der ehemaligen DDR wurden die Gemeinden zu nachgeordneten, unselbstständigen Teilen des Staatsapparates degradiert. Mit der friedlichen Revolution hatten unsere Gemeinden, unsere Städte wieder die Möglichkeit, kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen. Dieser Landtag und die damalige Landesregierung haben die Grundlagen dafür ermöglicht.

Kollege Schippel hat vollkommen zu Recht davon gesprochen: Kommunale Selbstverwaltung ohne das Engagement der tausenden Ehrenamtlichen in den jeweiligen Vertretungen ist undenkbar. An dieser Stelle auch von der CDU-Fraktion Dank an diese Menschen, die sich für andere in den kommunalen Vertretungen stark machen, die fast jeden Abend unterwegs sind, damit sich die Dinge auf der kommunalen Ebene besser gestalten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte auch auf die Gemeindegebietsreform zurückblicken. Die Koalition und die Landesregierung haben in der letzten Legislaturperiode Verantwortung wahrgenommen, Verantwortung für Brandenburg, Verantwortung für die kommunale Selbstverwaltung. Ich möchte einmal die Frage in den Raum werfen: Wo stünden wir denn heute oh

ne die Gemeindegebietsreform in Brandenburg vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und anderer Fragen? Ich möchte eine zweite Frage in den Raum werfen: Wo waren Sie denn, meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, damals, als wir hier die Gemeindegebietsreform diskutiert haben? Sie waren dagegen, wie bei allen wichtigen Punkten.

(Widerspruch der Abgeordneten Kaiser [Die Linkspartei. PDS])

- An der Seite, Frau Kaiser? Das habe ich ja ganz gern, aber Sie waren trotzdem dagegen. Und Sie waren nicht nur hier im Landtag dagegen, sondern Sie haben auch vor Ort versucht, gegen diese Gemeindegebietsreform populistisch Stimmung zu machen, damit die Menschen gegen uns aufgebracht wurden, gegen dieses notwendige Reformvorhaben. Ich glaube, es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass sich diese Fraktion, diese Partei der Gemeindegebietsreform verweigert hat.

Meine Damen und Herren! Mit der Gemeindegebietsreform ist die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung natürlich nicht abgeschlossen. Wir werden in diesem Jahr - darauf ist hingewiesen worden - die Kommunalverfassung novellieren. Dabei geht es nicht nur um die Doppik, sondern auch um die wirtschaftliche Betätigung. Ein Punkt ist besonders wichtig: In dem Spannungsverhältnis zwischen unseren Unternehmen in der freien Wirtschaft und denen in der Kommune werden wir auch Entscheidungen treffen müssen, die strittig sind. Dabei spielt zum Beispiel die Frage eine Rolle, warum wir Geschäftsführer und Vorstände kommunaler Unternehmen - ähnlich wie es der Bundesgesetzgeber für die Privatwirtschaft jetzt vorsieht - nicht zur Offenlegung ihrer Gehälter bewegen. Das können wir rechtlich regeln. Die CDU-Fraktion wird hier einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Mit der Kommunalverfassung werden wir die kommunale Selbstverwaltung insgesamt stärken. Die in diesem Zusammenhang geführte Diskussion ist insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Problemlagen in unserem Land wichtig.

Lassen Sie mich auch darauf eingehen, was wir noch erledigen müssen.

Die erste Aufgabe, über die wir auch im Landtag diskutieren werden, umfasst die Entbürokratisierung. Sie schafft mehr Freiräume sowohl für die Kommunen als auch für das Land. Diese Freiräume müssen aber auch angenommen werden. Wir als Gesetzgeber haben die Pflicht, sie zu ermöglichen; angenommen werden müssen sie in den Kommunen bzw. den Verwaltungen vor Ort.

Die zweite Aufgabe ist die Funktionalreform. Ich sage deutlich: Dort wären wir weiter, wenn es nicht rechtliche Hemmnisse in Bezug auf die Konnexität bzw. die strikte Konnexität gäbe. Wir wollen mehr Aufgaben von der Landesebene auf die kommunale Ebene übertragen, weil wir der Überzeugung sind, dass diese dort besser erledigt werden können.

(Beifall bei der CDU)

Eine dritte Herausforderung ist die interkommunale Zusammenarbeit. Es liegt an den Kommunen, das in diesem Zusammenhang Notwendige umzusetzen. Es gibt positive Bei

spiele, wie aus dem Kulturbereich. Aber auch die Leitstellen sind zu erwähnen; der Impuls ist von den Fraktionen der CDU und der SPD ausgegangen. Andererseits ist auf der kommunalen Ebene hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit ein hohes Maß an Zögerlichkeit zu verzeichnen. Diese gilt es abzubauen, damit wir vor dem Hintergrund der vor uns liegenden Herausforderungen die kommunale Selbstverwaltung auch von unten stärken können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht der Finanzminister. Bitte, Herr Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Herr Kollege Schippel habe auch ich mich gefragt, was denn das Aktuelle an diesem Thema ist. Der schriftlichen Darlegung konnte ich das nicht entnehmen. Deswegen habe ich mit Spannung auf die Erklärung des Kollegen Theel gewartet. Ich habe aber, um den Zwischenruf zu wiederholen, nur „schamlose Polemik“ zu hören bekommen. Ihre Ausführungen zum DIW-Gutachten waren zum Teil Verdrehungen, zum Teil auch vollkommen falsch.

Das Gutachten ist für jeden einsehbar; ich habe es in das Internet gestellt. Es kommt zu dem Schluss, dass es mit dem kommunalen Ausgleichsgesetz 2005 gelungen ist, die Aufgaben der Kommunen auskömmlich zu finanzieren. Das ist das Summary des Gutachtens. Eine zweite Feststellung lautet, dass der von uns im Jahre 2006 vorgenommene Vorwegabzug von 50 Millionen Euro vertretbar ist. Zur Begründung wird auf die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen verwiesen, die nach jüngsten Schätzungen anhalten wird. Ein drittes Ergebnis - es ist von uns nie verheimlicht worden - lautet, dass wir die Kommunen an der Absenkung, die wir 2003 und 2004 infolge der Steuergesetzgebung zu verkraften hatten, überdurchschnittlich beteiligt haben, dass aber ein Ausgleich vorgesehen ist. Das ist eine Erkenntnis, die schon vor Wochen öffentlich publiziert worden ist. Ich habe erklärt, dass wir dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen werden. Wir haben seinerzeit eine ungefähre Größenordnung genannt, die in der Zwischenzeit, auch in Anbetracht der jüngsten Steuerschätzung, konkretisiert worden ist. Der Betrag beläuft sich auf 105,7 Millionen Euro. Ich werde der Landesregierung einen Vorschlag in dieser Größenordnung machen.

Die Gutachter haben uns eine ganze Reihe von Vorschlägen unterbreitet, was geändert werden sollte. Es beginnt bei der Ausgleichsquote und geht über die Hauptansatzstaffel, die Spreizung, die Bestimmung von Größenklassen für die Orte und die Berücksichtigung der zentralörtlichen Gliederung bis hin zu den Investmitteln. All diese Vorschläge sind sorgfältig abzuwägen. Dazu ist vorgesehen, im Rahmen des FAG einen Beirat einzurichten. Er arbeitet bereits und wird sich beim nächsten Mal am Dienstag mit der Problematik befassen. Die Kommunen sind beteiligt und können ihre Meinung einbringen. Ohne ihre Berücksichtigung und ohne hinreichende Diskussion werden wir keine Vorschläge unterbreiten. Deswegen gibt es insoweit keinen Zeitdruck.

Wir haben die Vorlage einer Novelle des FAG angekündigt, die zum 01.01.2007 wirksam werden soll. Sie ist in Arbeit. Sowohl das Plenum des Landtages als auch seine Ausschüsse werden Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu debattieren. Insofern wiederhole ich meine eingangs getroffene Feststellung: Für die Aktualität des Themas habe ich keinen Ansatzpunkt gefunden.

Ergebnis des vorzulegenden Gesetzentwurfs wird eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen und kreislichen Arbeit sein. Die Vorlage erfolgt nicht, weil es im Landtag eine Opposition gibt, Herr Theel, sondern weil wir die Arbeit der Brandenburger Kommunen hochhalten und unterstützen wollen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort geht noch einmal an die SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Melior spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Thema der Aktuellen Stunde ist schon viel hin- und hergeredet worden. Wir sollten nicht weiter über die Frage der Aktualität streiten - dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein -, sondern uns an der Sache orientieren. Dazu gibt es wirklich genug zu sagen.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Sehr schön!)

Mit der kommunalen Selbstverwaltung hängt die kommunale Finanzausstattung sicherlich eng zusammen. Das will ich nicht in Abrede stellen. Da ich in meiner Fraktion die Sprecherfunktion wahrnehme, können Sie sicher sein, dass ich mich hier auch zur kommunalen Finanzausstattung äußere.

Goethe hat einmal so schön gesagt: „Hier ist des Volkes wahrer Himmel.“ Er meinte die Dörfer, insbesondere die Gemeinden in Brandenburg. Dessen bin ich mir ganz sicher. Von daher sind wir alle in der Verantwortung, dass die Gemeinden gut ausgestattet sind, damit wir alle im Land das Gefühl haben: Trotz aller Probleme geht es uns gut.

Wir wissen, dass die kommunale Finanzausstattung unserer Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Dennoch ist festzustellen: Seit 1990 hat sie sich deutlich verbessert. 1990 war der Zeitpunkt, zu dem wir die kommunale Selbstverwaltung - darum geht es Ihnen von der Linkspartei.PDS in der heutigen Debatte - hier in Brandenburg wieder einführen konnten. Erst seitdem kann sie tatsächlich stattfinden.

Von Beginn an waren die Kommunen unterproportional ausgestattet. Dem trägt der Solidarpakt - mittlerweile der Solidarpakt II - Rechnung. Für seine Ausgestaltung war die unterproportionale Finanzausstattung der Ostländer eines von zwei wichtigen Kriterien.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage beziffert das zuständige Finanzministerium die Zuwächse der Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden für 2005 auf 200 Millionen Euro. Daran sehen Sie, dass es einen Aufwärtstrend gibt. Wir sind

guter Hoffnung, dass er anhält und die Finanzausstattung der kommunalen Ebene an Sicherheit gewinnt.

Dabei soll nicht vergessen werden, dass die Einnahmesituation im Land sehr unterschiedlich ist. Wir hatten neulich das Vergnügen, in einer Gemeinde zu sein, die keine Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält. Die Steuereinnahmen von Ludwigsfelde reichen aus, um bis 2008/2009 die Aufgabenerfüllung selbst zu gewährleisten und die Finanzangelegenheiten selbst zu schultern. Auch das gibt es in Brandenburg; auch das gehört zur Wahrheit. Ich will aber nicht verkennen, dass sich die Situation in der Uckermark - auch dort haben wir mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gesprochen - ganz anders darstellt.

Wir haben in unserer Fraktion zu diesem Thema eine Projektgruppe gebildet, deren Leitung mir obliegt. Wenn wir mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren vor Ort reden, hören wir, wie es konkret aussieht, und kommen zu mehr Klarheit und Wahrheit.

(Frau Kaiser [Die Linkspartei.PDS]: Und zu Schlussfol- gerungen!)

Wir wissen ebenfalls, dass uns immer noch ein besonderes Problem, das im DIW-Bericht besonders beleuchtet wird - auch das gehört zur Klarheit und Wahrheit - umtreibt. Es geht um die Ausstattung der kreisfreien Städte, die immer noch in schwieriger Situation und mit Haushaltssicherungskonzepten versehen sind. Im DIW-Gutachten - der Minister wies darauf hin - können Sie auch nachlesen, dass es dafür durchaus Lösungsansätze gibt. Ich warne aber davor, Schnellschüsse abzugeben und uns die Welt selbst schönzureden, denn wir müssen genau schauen, wie es sich auswirkt. Gewinner und Verlierer sind diesbezüglich zu betrachten. Wenn man im kommunalen Finanzausgleich an den Stellschrauben dreht, hat es tatsächlich Auswirkungen auf jeden einzelnen Ort in Brandenburg. Deswegen sind wir hier als Parlament ganz besonders in der Verantwortung.

Zum Finanzausgleich ist bereits ausführlich gesprochen worden. Ich fasse einmal kurz zusammen: Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2003/2004 - das ist richtig, der Minister erwähnte es eben - hat die Kommunen überproportional an den Mindereinnahmen beteiligt. Das gehört sich nicht und das gehört ausgeglichen. Wir haben in der Fraktion gemeinsam mit dem Minister dafür gesorgt, dass dieser Ausgleich nicht erst im nächsten Jahr, sondern noch im IV. Quartal 2006 erfolgt. Das heißt, 105 Millionen Euro - das hat Herr Speer gerade wiederholt, wir konnten es gestern auch über die Presse wahrnehmen - gehen auf die kommunale Ebene.

Nach Beschluss eines Nachtragshaushaltes kann dieses Geld dann ausgezahlt werden. Wir von der SPD-Fraktion hoffen, dass es in den Gemeinden, in denen leider eine Verschuldung vorhanden ist, dem Schuldenabbau dient. Das schafft Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung vor Ort.

Das DIW bestätigt ausdrücklich, dass der horizontale Finanzausgleich so weit in Ordnung ist. Die besondere Situation der kreisfreien Städte habe ich bereits erwähnt. Ich will nicht noch einmal darauf eingehen, aber sagen, dass das die Stellschrauben sind, über die geredet werden muss. Dieser Frage wird sich