Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Da die Albert-Einstein-Schule in Caputh aufgrund unzureichender Schülerzahlen ein Auslaufmodell ist, kämpft eine Elterninitiative seit Wochen um einen Verbleib der beiden jetzt noch 9. Klassen im kommenden Schuljahr an dieser Schule. Der Minister hatte in einem Gespräch zugesichert zu prüfen, ob die 10. Klassen als Außenstelle der Gesamtschule Wilhelmshorst für dieses eine Jahr noch an der Schule verbleiben können, um dann dort reibungslos den Schulabschluss zu machen. Damit waren Eltern, Schüler und Lehrer einverstanden. Das Schulamt lehnte zum Unverständnis der Eltern diese Variante ab und verwies die Schüler auf die Käthe-Kollwitz-Oberschule bzw. die Benz-Schule in Potsdam. Die Kontaktaufnahme der Schüler mit diesen Schulen war nach Darstellung der Schülerinnen und Schüler für sie enttäuschend. Das hat die Elterninitiative veranlasst, ihren Einspruch gegen die Entscheidung des Schulamtes aufrechtzuerhalten.

Ich frage die Landesregierung, wie sie mit dem Wunsch der Eltern und Schüler und der Bereitschaft der entsprechenden Lehrkräfte umzugehen gedenkt, den Schülern der jetzigen 9. Klassen den Schulabschluss am Ende des nächsten Schuljahres in Caputh zu gewähren.

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, drei Betroffene sitzen hier im Saal. Ich habe mit ihnen, bevor die heutige Sitzung begann, gesprochen. Ich werde mich daran gewöhnen müssen, dass es in nächster Zeit wieder öfter passiert, dass ich ein „Empfangskomitee“ habe. Es geht eigentlich immer um das gleiche Problem. Es geht um Schulschließungen und deren Folgen. Das ist auch in Caputh das Problem.

Ich musste die Betroffenen vorhin enttäuschen und ich werde es jetzt wahrscheinlich wieder tun, aber ich will begründen, warum ihr Wunsch nicht erfüllt werden kann:

Am Standort der weiterführenden Schule in Caputh sind seit dem Schuljahr 2004/05 keine 7. Klassen mehr eingerichtet worden, weil nicht genügend Schüler zu rekrutieren waren. In der Folge haben wir für das kommende Schuljahr 2006/07 nur noch zwei potenzielle Klassen. Das Staatliche Schulamt in Brandenburg an der Havel hat aus schulorganisatorischen Erwägungen den Verbleib dieser Klassen an der Schule abgelehnt. Begründung: Der überwiegende - fast ausschließliche Teil des Fachunterrichts müsste von Lehrern aus anderen Schulen abgedeckt werden, eine pädagogisch sinnvolle Gestaltung des Stundenplanes wäre nicht realisierbar, Vertretungsunterricht könnte kaum abgesichert werden und es könnte unter Umständen - was man nicht hofft, was aber passieren kann - zu einem hohen Unterrichtsausfall an dieser Schule kommen und das im Prüfungsjahr 10.

Es gibt ein nachhaltiges Engagement einer Elterninitiative. Ich begrüße solch ein Engagement. Die Eltern sehen Nachteile für ihre Kinder, wenn sie geschlossen im Klassenverband an eine andere Schule wechseln. Das ist die Möglichkeit, die das Schulamt angeboten hat. Ein zumutbar erreichbarer Standort für alle Schüler im Klassenverband ist eine Lösung, die ich mir landesweit wünschte. Leider gibt es viele Problemfälle, in denen das nicht möglich ist, und die Schüler auf mehrere Schulen aufgeteilt werden müssen.

Eine Aufnahme an der Oberschule Wilhelmshorst ist aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten nicht möglich; dort können die Schüler nicht als Klassenverband weiterlernen. Die favorisierte Lösung, eine Filiale zu gründen, lehnt das Schulamt aus den eben genannten Gründen ab. Ich will das noch einmal sagen: Alle Lehrer der Schüler - drei könnten es bei etwa 40 Schülern höchstens sein - wären so genannte B-Lehrer. Das heißt, sie würden einer anderen Schule zugeordnet werden, wo sie den Hauptteil ihres Stundenkontingents bestreiten würden, und würden nur teilweise - mit zwei oder vielleicht vier Wochenstunden - in Caputh arbeiten. Ich halte diesen ausschließlichen Einsatz von B-Lehrern für eine Schule für nicht tragbar.

In Abstimmung mit der Stadt Potsdam ist eine Möglichkeit gefunden worden: Entweder kann die ehemalige Käthe-KollwitzRealschule, jetzt Oberschule, oder die ehemalige Benz-Realschule, jetzt ebenfalls Oberschule, die Schüler aufnehmen. Wir - wenn ich „wir“ sage, meine ich das Staatliche Schulamt, aber mit meinem Einverständnis - favorisieren den kompletten Übergang an die Käthe-Kollwitz-Schule, die zur Aufnahme in der Lage ist.

Wie gesagt, ich wünschte mir die Alternative, dass alle Schüler an einer Ausweichschule gemeinsam weiter lernen können,

auch in anderen Fällen. Die Schule befindet sich in einer Entfernung von Caputh, die auch für die Schüler, die nicht direkt aus Caputh, sondern aus Beelitz sind, zumutbar ist. Das hat das Schulamt geprüft. Es wird Härtefälle geben - die gibt es im ganzen Land auch -, aber in der Mehrzahl haben die Schüler einen Schulweg, der akzeptabel ist.

Eine Bemerkung zu dem, was Sie zuletzt gesagt haben: Ich halte es für außerordentlich bedenklich, wenn - und das ist zum Teil in der Öffentlichkeit geschehen - die beiden Potsdamer Schulen so dargestellt werden, als wären sie für diese Schüler aus Caputh unzumutbar. Es gibt Vorwürfe, die nicht überprüft worden sind. Ich möchte mich dazu jetzt nicht konkret äußern. Ich kenne beide Schulen aus langjähriger Erfahrung. Ich kenne auch beide Schulleiter, Herrn Lindner und Herrn Dr. Lenius. Ich bin davon überzeugt, dass speziell die Käthe-KollwitzSchule eine geeignete Schule für die Schülerinnen und Schüler aus Caputh ist. Ich bin auch bereit - das biete ich an -, mit beiden Schulleitern noch einmal über die erhobenen Vorwürfe zu sprechen. Dass das hier öffentlich gemacht wird, finde ich nicht gut. Das wollte ich auf jeden Fall noch gesagt haben. Danke.

Vielen Dank. Frau Große hat Nachfragebedarf.

Die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer der Caputher Schule, als B-Lehrer an dieser Schule für dieses eine Jahr, also in einem begrenzten Zeitraum, zu arbeiten, liegt vor. Weswegen respektieren Sie das nicht, sondern lehnen das rigoros ab?

Zum Zweiten frage ich: Inwiefern ist, wenn die Schüler der Kollwitz-Schule in Potsdam zugewiesen werden, gesichert, dass sie dann zumindest in den Kernfächern bei den Lehrerinnen und Lehrern Unterricht haben, bei denen sie bisher Unterricht hatten? Und inwieweit ist gesichert, dass für die Schüler, die aus den umliegenden Gemeinden von Caputh kommen, also nicht direkt diese Verbindung haben, ein Schülerverkehr eingerichtet wird, der die Entfernung zumutbar macht?

Ich beginne mit der Beantwortung der zweiten Frage. Der Schülerverkehr - das wissen Sie - liegt nicht in meinem Ermessen. Das ist eine Entscheidung, die auf regionaler Ebene getroffen werden muss. Dafür sind die Landkreise zuständig. Es gibt solche Möglichkeiten durchaus auch in ländlichen Regionen. Wir sprechen hier allerdings nicht über eine ländliche Region. Das will ich an dieser Stelle auch noch einmal gesagt haben.

Zu dem, was Sie betreffs der Lehrer sagten: Ich will hier kein Rechenexempel statuieren, aber wir haben im Jahrgang 10 16 Fächer in der Sek-I-Stundentafel abzusichern. Das heißt, es wären vermutlich mindestens zehn Lehrer von dieser Aktion betroffen, wobei prophylaktisch nicht klar zu regeln ist, dass allen diesen Lehrern, selbst wenn sie denn wollen, ermöglicht werden kann, von Schule A an Schule B zu wechseln. Das hat ja auch etwas mit dem Einsatz an der anderen Schule zu tun. Wenn dies so wäre, wäre das theoretisch eine Möglichkeit, aber ich halte sie nicht für praktisch durchsetzbar.

Sie wissen, dass es mir nahe geht, wenn Schüler vor dem letzten Jahrgang noch die Schule wechseln müssen. Aber ich halte die Lösung, im Klassenverband zu wechseln, für eine komfortable Lösung, wenn auch nicht die Ideallösung.

Noch etwas zu dem Lehrereinsatz: Es steht fest - so hat das Schulamt signalisiert -, dass zumindest zwei der Fachlehrer direkt an die Kollwitz-Schule wechseln können, also ein wenig Kontinuität auf jeden Fall erhalten bleibt. Das ist offensichtlich das Maximum dessen, was möglich ist; denn das hat auch mit dem Bedarf der anderen Schulen zu tun. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Bernig hat noch Nachfragebedarf.

Herr Minister, wie bewerten Sie den Sachverhalt, dass eine Interessenanfrage bei den Schülern, welche Schule sie in Potsdam besuchen würden, vom Schulamt offensichtlich als Anmeldung gewertet wurde und damit auch mit Entscheidungsgrundlage war, keine Übergangsregelung zu schaffen?

Eine zweite Frage: Teilen Sie die Sorge der Eltern und der Schüler, dass sie durch den Wechsel im letzten Schuljahr Schwierigkeiten haben werden, ihr Leistungsniveau zu halten, dass sie abfallen werden und sich damit auch ihre berufliche Perspektive schwieriger gestalten könnte?

Zur ersten Frage: Ich halte die Abfrage der Schüler durch den Schulleiter, wenn sie so gelaufen ist, wie es mir die Elternvertreter beschrieben haben, für fragwürdig. Das Schulamt ist meines Wissens - das ist mein letzter Stand - nicht so damit umgegangen, dies als Anmeldung zu werten. Dazu gibt es ein geregeltes Verfahren, es müssen Anträge ausgefüllt werden. Also hat man mit Zahlen operieren können, aber mit Sicherheit nicht so, als ob ein schriftlicher Antrag vorgelegen hätte. Die Abfrage ist fragwürdig, das gebe ich zu. Das müsste auch mit den Kollegen in Caputh ausgewertet werden.

Zum Thema Leistungsabfall: Ich habe es bereits gesagt, Leistungsabfall kann es bedingt durch veränderte Rahmenbedingungen geben. Ich sehe das so, dass die veränderten Rahmenbedingungen selbst bei einer Filiallösung dazu beitragen könnten, dass es zu einem Leistungsabfall kommt. Ich glaube deshalb, dass bei einem Übergang im kompletten Klassenverband an eine Schule, die ihre Eignung mehrfach nachgewiesen hat und von einem kompetenten Schulleiter geleitet wird, der Herr Lindner bekannterweise wirklich ist, die Gefahr, dass es zu einem Leistungsabfall kommt, geringer ist als bei einer Notlösung in Caputh.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, Herr Minister.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in der Mittagspause Frau Ministerin Ziegler das Maßnahmenpaket „Plakataktion: Die Perspektive heißt miteinander“ vorstellen möchte. Dazu müssten Sie sich nach unten begeben, denn das Ganze findet im Freien statt.

Ich entlasse Sie jetzt bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.06 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Mittagspause setzen wir die Landtagssitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Siebentes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und anderer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf des Präsidenten des Landtages

Drucksache 4/2680

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/2881 (2. Neudruck)

Außerdem liegt Ihnen dazu in der Drucksache 4/2946 ein Entschließungsantrag des Hauptausschusses vor. Wir beginnen mit der Aussprache. Ich gebe der Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort. Herr Abgeordneter Vietze, bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Vorstellung der Eckwerte für die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen von CDU, SPD und der Linkspartei.PDS wird eine intensive öffentliche Diskussion geführt. Ich bin der festen Überzeugung, dass selbst die schärfsten Kritiker nicht umhinkommen festzustellen, dass die Diskussion - einschließlich der Anhörung - munter, aufgeschlossen und in großen Teilen von Sachlichkeit geprägt gewesen ist. Bei einem solchen Thema ist es allerdings auch völlig logisch, dass es nicht ohne Emotionen abgeht. In der Mediengesellschaft lebend, haben wir das eine oder andere Mal erlebt, dass selbst der vernünftigste aller Gedanken noch genügend Stoff gibt, um missverstanden, missgedeutet und diskreditiert zu werden. Damit müssen wir umgehen.

Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir uns im Anschluss an drei Beratungen des Hauptausschusses, die in der letzten Woche stattgefunden haben, und in den vorgelagerten Beratungen der Fraktionen auf einen Entschließungsantrag sowie auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf verständigen konnten, die in ihrer Gesamtheit unserer Intention folgen, ein Gesetz zu verabschieden, mit dem wir auf die gesellschaftliche Entwicklung im Land reagieren. Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Niedriglohn, Sozialabbau, Steuerbelastung, Nullrunden bei den Rentnern - all das haben wir zu berücksichtigen, wenn wir über die Entschädigung für Politikerinnen und Politiker reden. Ich glaube, mit dem, was jetzt vorliegt, sind wir diesbezüglich einen ersten Schritt gegangen.

Manchen geht dieser Schritt nicht weit genug. Deswegen halten wir es für richtig, dass wir mit dem Entschließungsantrag verdeutlichen - diese Aufgabe ist uns natürlich immer gegeben -: Dem ersten Schritt in die richtige Richtung wollen wir weitere folgen lassen.

Als wir über das Abgeordnetengesetz zu sprechen hatten, mussten wir uns natürlich auch entscheiden, ob wir das NRWModell übernehmen oder ob wir uns innerhalb des in der Bundesrepublik bewährten Systems bewegen und mit unserem Regelwerk deutliche Einschnitte vornehmen und damit ein Zeichen für den Abbau von Privilegien setzen.

Wir haben uns für den zweiten Weg entschieden, wenngleich wir deutlich gemacht haben - das will ich für unsere Fraktion noch einmal sagen -, dass wir der weiteren Diskussion über das NRW-Modell sehr aufgeschlossen gegenüberstehen. Das ist für uns nicht abgeschlossen. Wir sagen aber auch: Wer will, dass bestimmten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wählerinnen und Wähler entsprochen wird, muss weiter gehen. Wenn bei der Altersversorgung die Rolle des Vorreiters in Anspruch genommen wird, dann darf nicht ein neues, eigenes Versorgungswerk geschaffen werden, sondern ist der Weg in die gesetzliche Rentenversicherung zu beschreiten. Eine weiter gehende private Altersvorsorge muss aus privaten Mitteln bestritten werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn wir diesen Weg gehen, dann bitte auch hinsichtlich der Aufrechnung der Kostenpauschalen. Das haben wir im Rahmen von Spitzabrechnungen, Aufwand- und Nutzen-Analysen und vielem anderen mehr erörtert. Es sollte klar sein: Wenn ich mit dem Steuerzahler auf eine Stufe gestellt werden will, dann muss ich möglicherweise auf die 31 Seiten, die man in Nordrhein-Westfalen zu der Problematik, was alles speziell für den Abgeordneten gilt, erarbeitet hat, verzichten. Oder ich sage gleich: Es gibt einen Unterschied zum normalen Steuerzahler. Ich bin vom Volk gewählt. Die Realisierung der sich in diesem Zusammenhang stellenden Aufgaben verursacht einen bestimmten Aufwand. Dieser schließt das Bürgerbüro und ein hohes Maß an Flexibilität ein. Dies dient nicht meinem Privatinteresse und auch nicht nur der Erfüllung meiner Aufgaben im Parlament, sondern in erster Linie dem gezielten Kontakt mit dem Bürger. Daraus erwachsen ganz unterschiedliche Belastungen, die man in eine solche Diskussion einzubeziehen hat. Ich meine, das haben wir in vernünftiger Weise getan. Jetzt liegt etwas vor, was sich sehen lassen kann.

Erstens haben wir uns für eine andere Herangehensweise entschieden, was die Höhe der Abgeordnetenentschädigung angeht. Mit der Indexregelung nehmen wir nicht mehr die Besoldung der Beamten und der Richter oder sonstige Bezüge im öffentlichen Dienst zum Maßstab, sondern die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und zwar - das ist einmalig - sowohl im Plus als auch im Minus. Wenn die Entwicklung in Bayern von Kontinuität und hohem Wachstum gekennzeichnet ist, dann fällt es denen dort möglicherweise leichter als uns im Land Brandenburg, die Indexlösung zu praktizieren; denn es ist keineswegs sicher, dass hier in jedem Jahr ein deutliches Wirtschaftswachstum und damit ein Wachstum der Arbeitseinkommen zu verzeichnen ist. Die erarbeitete Lösung umfasst auch die Kostenpauschale und führt zu einer deutlichen Reduzierung von Anwartschaften im Rahmen von Pen

sionsleistungen. Auch hinsichtlich der Offenlegung der Nebeneinkünfte gibt es eine Neuregelung.

Alle von uns Angehörten haben freundlich reagiert. Ich stelle noch einmal fest, dass wir das NRW-Modell weiterhin prüfen müssen. Insoweit habe ich an den Bund der Steuerzahler eine Bitte; er kann uns einen großen Gefallen tun. Es wurde verkündet, das Modell Nordrhein-Westfalen sei die Lösung. Dort gibt es zusätzlich zur eigentlichen Diät in Höhe von 4 800 Euro 1 500 Euro für die Rente, 2 400 Euro als Kostenpauschale und 800 Euro als „Schippchen drauf“, damit das Ansehen des Abgeordneten auch eine öffentliche Würdigung erhält. Als Gesamtbetrag ergeben sich 9 500 Euro. Am Vortag der Anhörung wurde in Schleswig-Holstein beschlossen, ein ähnliches Gesetz wie in Nordrhein-Westfalen, aber mit einer Gesamtdiät von 8 200 Euro, also 1 300 weniger als in Nordrhein-Westfalen, auf den Weg zu bringen.

Das ist das gleiche Prinzip. Der Bund der Steuerzahler sagt, das sei unangemessen hoch, und man fährt Mist vor den Landtag. In Mecklenburg-Vorpommern sagt der Bund der Steuerzahler - CDU, SPD und Linkspartei haben ähnliche Regelungen wie wir eingebracht -, dass es der konkreten Situation des Ostens angemessen sei, solch ein Regelwerk wie das unsrige zu erarbeiten. Für Brandenburg schlagen sie aber 7 000 Euro vor. Damit wären wir wieder bei 70 % Ost im Verhältnis zu West. Das kann es doch nicht sein. Der Bund der Steuerzahler sagt, dass man in Nordrhein-Westfalen erhöhen muss, weil es der Autorität und dem Ansehen des Abgeordneten entspricht.

Ich will an den Bund der Steuerzahler gerichtet sagen, dass ich mich in Brandenburg nicht als Depp fühle, denn wir sind alle gewählt, haben eine Aufgabe, die wir zu erfüllen haben. Ich hätte gern gewusst, ob in Brandenburg die Kosten für die Miete, für die Leasing-Gebühr des Autos, für Benzin oder Dieselkraftstoff usw. niedriger sind. Ich erwarte auch diesbezüglich eine größere Unterstützung, mehr Sachlichkeit und Ausgewogenheit im Umgang mit uns.