Ich möchte erklären, was ich damit meine. Ich denke an einen Menschen, den ich persönlich sehr gut kenne und der mir nahe steht. Er ist im Alter von 42 Jahren in Ketschendorf auf offener Straße verhaftet worden. Er wurde erst in das Lager Ketschendorf und dann in das Lager Buchenwald gebracht. Er wurde zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt und nach Karaganda geschickt. Von dort hat seine Familie nach Monaten der Unwissenheit erfahren, wo er sich befindet. Er wurde rehabilitiert, aber er ist tot.
Ich empfehle Ihnen, das Buch „Die Greußener Jungs“ zu lesen. Ich werde Sie bei Gelegenheit danach fragen. Das Buch schildert die Geschichte von 38 Jungen, die in Thüringen verhaftet wurden. Sie wurden 1945 denunziert, verhaftet und eingesperrt. Sie saßen unschuldig im Lager Sachsenhausen. Von diesen 38 Jugendlichen sind 24 im Lager Sachsenhausen gestorben. Nachdem 1946 klar war, wer sie denunziert hatte, sind sie nicht frei gelassen worden, sondern erst 1950 durch einen Gnadenakt des Staatsoberhauptes der damaligen DDR begnadigt worden.
Mir haben Angehörige dieser Jugendlichen geschrieben und dieses Buch geschickt, das Originaldokumente darüber enthält, was 1945 und was nach Gründung der DDR geschehen ist. Lesen Sie einmal nach, wie sich die SED dazu geäußert hat! Lesen Sie einmal nach, wie sich die Justiz dazu geäußert hat! Darum geht es. Wir müssen wissen, dass dies ein Bestandteil unserer Geschichte ist. Lenken Sie nicht davon ab!
Ich lese Ihnen nun den Brief eines jungen Mannes vor, den er aus dem Krankenhaus geschrieben hat, nachdem er aus Sach
senhausen entlassen worden war. Er war schwer krank und befand sich in einer Lungenheilstätte. Nachdem er keine gesundheitliche Versorgung erhalten hatte, schrieb er an den Bürgermeister:
„Ist es erforderlich, sich tagelang mit Zahnschmerzen zu quälen, wenn man ohnehin schon genug mit der Wiedererlangung seiner Gesundheit zu ringen hat? Ich empfinde es als unangebracht, mit 22 Jahren zuzusehen, wie meine Zähne aus dem Mund faulen. Daher bitte ich Sie höflich, Herr Bürgermeister, meine Aufnahme als selbstzahlendes Mitglied in die SVK zu befürworten.“
Das war 1951! Das alles gehört dazu. Darum kann ich nur an uns alle appellieren: Lassen Sie uns diesen Teil der Geschichte nicht verdrängen! In Sachsenhausen saßen auch Mitglieder der SPD und der CDU, Menschen, die nichts anderes als die Freiheit wollten.
Wir sind es den Opfern und deren Angehörigen wie auch um unser selbst Willen schuldig, das zu tun. Der frühere Bundespräsident Herzog hat in diesem Zusammenhang einmal gesagt:
Vielen Dank. - Wir setzen mit der Frage 693 (Linksrevisioni- stische Bestrebungen der „Gesellschaft zur rechtlichen und hu- manitären Unterstützung e. V.“) des Abgeordneten Werner fort.
Herr Präsident! Gestatten Sie mir bitte vor dem Hintergrund meiner Frage eine Vorbemerkung. Ich danke ausdrücklich dem Ministerpräsidenten und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten für die klaren Worte, die sie in Beantwortung der skandalösen Anfrage von Frau Kaiser gefunden haben. Offensichtlich steht Frau Kaiser denjenigen näher, die heute Opfer demütigen und verhöhnen. Das ist auch der Hintergrund meiner Frage.
In den letzten Wochen geriet die „Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e. V.“ (GRH) durch Opferverunglimpfung und organisiertes Verleumden von Verbrechen des SED-Regimes in die Schlagzeilen. Die GRH ist auch in Brandenburg aktiv. Die Landesregierung teilte mir auf meine Kleine Anfrage 1142 unter anderem mit, bestimmte Bewertungen zur GRH könnten nicht abgegeben werden, da keine Informationen vorlägen und sie nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet werde.
Ich frage die Landesregierung: Findet derzeit eine Sichtung offener Materialien der GRH statt bzw. ist eine solche Sichtung
geplant, um zu prüfen, ob die Tätigkeiten der GRH Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen?
Während der Innenminister zur Beantwortung der Frage an das Pult tritt, bitte ich Sie, die Geräusche einzustellen. Bei diesem Lärmpegel arbeitet es sich sehr schwer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, bei der von Ihnen genannten Gesellschaft handelt es sich um eine in das Vereinsregister eingetragene Organisation, die 1993 gegründet wurde und deren Sitz in Berlin ist. Ihr wird Geschichtsrevisionismus und die Verhöhnung von Opfern der SED-Diktatur vorgeworfen. In diesem Zusammenhang setzt sich diese Organisation für ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ein. Das ist in Brandenburg durch Versendung von Briefe an Schulen, welche die Gedenkstätte Hohenschönhausen besuchen, aufgefallen.
Aufgrund der Diskussion in den vergangenen Wochen rückt diese Organisation immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Wir sichten daher die öffentlichen Aktivitäten der GRH und untersuchen sie daraufhin, ob sie gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet sind. Wird dies festgestellt, werden wir die notwendigen Schritte einleiten, die rechtsstaatlich geboten sind.
Vielen Dank. - Wir setzen mit der Frage 694 (Hilfe für die Brandenburger Gartenbaubetriebe) fort, die Herr Abgeordneter Schulze stellt.
Zahlreiche Brandenburger Gartenbaubetriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben. Nicht zuletzt wegen des starken Frostes sind die Energiekosten exorbitant gestiegen. Durch die strittigen staatlichen Beihilfen, die nach einem Einspruch der EU-Kommission nicht mehr fließen sollen, wird die Situation der Gartenbaubetriebe dramatisch verschärft. Nach Aussagen von Staatssekretär Dietmar Schulze von Anfang April bemüht sich die Landesregierung um die Unterstützung der sich in Schwierigkeiten befindenden Betriebe.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte wurden durch Sie inzwischen unternommen, um die sich in Schwierigkeiten befindenden Betriebe zu unterstützen?
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schulze, die Frage wurde bereits vor vier Wochen in ähnlicher Weise gestellt. Ich möchte daher heute einen kurzen Zwischenbericht geben.
Mittlerweile haben wir Maßnahmen eingeleitet - einige von ihnen sind teilweise bereits vorher gelaufen und werden jetzt fortgeführt -, die ich im Einzelnen aufzähle.
Erstens: Die Gartenbauunternehmen in Brandenburg haben seit 2005 die Möglichkeit, über die Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg eine Bürgschaft zu beantragen. Diese Möglichkeit ist verlängert worden, obwohl bislang noch kein Gartenbaubetrieb davon Gebrauch machen musste.
Zweitens: Wir werden weiterhin die umfangreiche fachliche Unterstützung durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung aufrechterhalten, das Betriebe besonders in den Fachbereichen Obst, Gemüse und Zierpflanzenbau berät. Diese Beratungsleistungen werden weiterhin in hoher Qualität und Quantität erbracht.
Drittens: In Vorbereitung auf die kommende Förderperiode der EU - die so genannte ELER-Periode - wird es zu deutlichen Einsparungen kommen. Wir haben mit dem Gartenbauverband wie auch mit verschiedenen anderen Verbänden Diskussionen geführt und wollen die einzelbetriebliche investive Förderung des Gartenbaus auch in der kommenden Förderperiode trotz deutlicher finanzieller Einschränkungen in der Gesamtsumme auf hohem Niveau fortsetzen.
Viertens: Wir werden die Leitlinien überarbeiten, die sich die Landesregierung bzw. unser Ministerium gibt und welche für die langfristige Entwicklung des Gartenbaus genutzt werden. Sie sollen in Kürze dem Agrarausschuss des Brandenburger Landtags vorgestellt werden.
Fünftens: Der meiner Ansicht nach wesentlichste Punkt ist, dass wir die Betriebe dahin gehend unterstützen, dass wir bei allen Investitionen in alternative Energieprojekte - es gibt momentan zwei Schwerpunkte, der eine ist der Bereich Erdwärme, der andere ist der Bereich Biomasse -, Pilotprojekte massiv und investive Projekte normal unterstützen. Diese Projekte haben absoluten Vorrang, weil sie helfen, diese Betriebe zu weiten Teilen von Energiepreisen unabhängig zu machen. Der strenge Frost und die akut gestiegenen Energiepreise bringen vor allen Dingen unsere Gewächshausbetriebe in Schwierigkeiten. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Möglichkeit, mit Pilotprojekten dazu beizutragen, dass sich die Nutzung alternativer Energien im Gartenbaubereich ausweitet. Es gibt bereits die ersten Projekte und darüber bin ich sehr froh. - Danke sehr.
Herr Minister, das Thema der Gartenbaubetriebe wird seit längerer Zeit - schon über mehrere Jahre - diskutiert. Nun frage
ich Sie: In den letzten Jahren gab es immer noch zinsgünstige Kredite. Sind diese auch weiterhin vorgesehen oder sollen die Gartenbaubetriebe den gleichen Zinssatz zahlen wie die anderen Betriebe?
Wir diskutieren derzeit vieles. Zinsverbilligungen sind eine Variante, wobei ich der Überzeugung bin, dass die direkten Investitionszuschüsse, die wir über die einzelbetriebliche Förderung zur Verfügung stellen, den Betrieben weitaus näher kommen, denn es geht am Anfang darum, die Investition in Summe sicherzustellen. Zinsverbilligungen haben den Nachteil, dass die Hausbanken hin und wieder nicht loyal zu ihren Betrieben stehen und dann den Kredit ein bisschen teurer machen.
Wie gesagt, wir wollen die einzelbetriebliche investive Förderung auf hohem Niveau aufrechterhalten. Wir wollen, dass Gartenbaubetriebe in LEADER-Plus-Regionen mit dem LEADERPlus-Programm unterstützt werden. Wir wollen auch die Unterstützung der Gartenbaubetriebe mit der Richtlinie zur Entwicklung der ländlichen Räume und haben diese Richtlinie auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ausgerichtet. Ich denke, da sind die Gartenbaubetriebe auch sehr gut berücksichtigt worden. - Danke schön.
Schönen Dank, Herr Minister. - Wir setzen mit der Frage 695 (Prüfung der Netzentgelte) , der Frage des Abgeordneten Schippel, fort.
Nach wie vor sind die Strompreiserhöhungen in der Kritik. In der Landtagssitzung am 25.01. dieses Jahres wurde seitens des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium angekündigt, dass die Prüfung der Netzentgelte, die den Strompreis mitbestimmen, durch die Regulierungsbehörde bis zum Mai 2006 abgeschlossen sein soll. Sind als Ergebnis dieser Prüfung niedrigere Entgelte zu verzeichnen, sollen die Stromversorgungsunternehmen aufgefordert werden, ihre Preise zu senken.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen werden aus dem Ergebnis der Prüfung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde gezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schippel, wie Sie wissen, wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz vom Juli letzten Jahres mit dem Ziel verabschiedet, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu erreichen.
Dies soll in zwei Stufen geschehen, wobei die erste Phase eine kostenbasierte Prüfung und Genehmigung der Netzentgelte umfasst. Mit diesem Schritt soll die Grundlage für die zweite Stufe, die so genannte Anreizregulierung, gelegt werden. Die Prüfung der insgesamt 26 Anträge für Netzentgelte Strom konnte noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Die ersten Bescheide sollen jedoch noch in diesem Monat ergehen. Nach einer ersten, sehr vorläufigen Einschätzung werden wohl alle Antragsteller Kürzungen hinnehmen müssen. Auch die Bundesnetzagenturen, in deren Zuständigkeit die Genehmigung letztgenannter Netzentgelte fällt, wird erst in Kürze ihre ersten Bescheide erlassen.
Bitte, erlauben Sie mir den Hinweis, dass die Kostenposition der Netzentgelte nur einen von einer Vielzahl Kostenfaktoren darstellt, aus denen sich der vom Endkunden zu bezahlende Strompreis zusammensetzt. Gegenwärtig ist deshalb noch nicht einzuschätzen, welche Auswirkungen sich auf die genehmigten allgemeinen Preise nach der Bundestarifordnung Elektrizität ergeben werden. Fest steht, dass das Ministerium für Wirtschaft, nachdem die Netzentgelte genehmigt sind, von Amts wegen jeden einzelnen Fall neu aufrollen muss, um die Konsequenzen zu prüfen. Insgesamt ist jedoch der Einfluss auf das Preisniveau beim Endverbraucher, bei den Stromkunden Sie und ich und alle Bürger im Land - naturgemäß begrenzt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen zu der heute letzten Frage, der Frage 696 (Beschulung der 10. Klassen der Oberschule Caputh im Schuljahr 2006/07), gestellt von der Abgeordneten Große. Bitte, Frau Große.