Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

Herzlichen Dank. - Das Wort geht an Frau Abgeordnete Melior. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich ist sicherlich ein spannendes Diskussionsthema. Herr Theel, ich schätze Sie sehr als Kollegen im Haushaltsausschuss; aber es bleibt mir nicht erspart, Ihnen hier zu widersprechen. Die Vorgaben, die uns mit dem Symmetriebericht gemacht wurden - die Dinge sind untersucht und klar benannt worden -, werden im neuen FAG berücksichtigt. Genau wegen dieser Vorgaben ändern wir das Finanzausgleichsgesetz. Aber auch Sie hätten sicherlich nicht gewollt, dass bereits für kleine Gemeinden ab 2 500 Einwohner andere Regelungen getroffen werden. Sie wären gemeinsam mit uns dafür eingetreten, dass Gemeinden unter 5 000 Einwohner nicht außen vor bleiben und wir die kleinen Gemeinden im Land Brandenburg auch weiterhin bedenken. Von daher können wir es uns nicht so einfach machen, sondern wir müssen über die Dinge sehr genau beraten. Dazu wird im Haushaltsausschuss und bei der Anhörung, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, Gelegenheit sein. Hauptthemen werden sicherlich die im neuen FAG enthaltenen wichtigen Änderungen sein.

Ich will nur noch auf zwei Aspekte eingehen. Der Finanzminister hat schon alles im Detail erläutert; dem ist wenig hinzuzufügen. Wir orientieren uns an dem Konzept „Stärken stärken“; auch das ist hier gesagt worden. Die Mittelzentren werden mit einem so genannten Festbetrag ausgestattet, der nicht umlagepflichtig ist. Die Landkreise weinen deshalb bittere Tränen, weil sie nicht profitieren. Die Mittelzentren aber können ihre Funktionen auch für die sie umgebenden Gemeinden wahrnehmen. Hierfür bekommen sie die notwendige Finanzausstattung.

Ich will ausdrücklich sagen: Das Finanzausgleichsgesetz jetzt zu ändern erfordert einen schwierigen Spagat. Die Landesplanung befindet sich in der Diskussion. Ich bin mir sicher, dass Minister Szymanski seinen Weg gehen und in Cottbus eine entscheidende Rolle spielen wird. Die Landesplanung wird uns hier dennoch weiterhin begleiten. Da Landesplanung und Finanzpolitik bisher eng miteinander verknüpft wurde, bin ich nicht unfroh, dass wir sie wieder ein Stück weit auseinander

bekommen, wenn wir zunächst über die kommunale Finanzausstattung miteinander diskutieren und dann in Ruhe die landesplanerischen Vorgaben machen können. Dann wird auch zu bewerten sein, welche Aspekte wodurch beeinflusst werden.

Gestatten Sie mir, noch einen dritten Punkt anzuführen. Alle drei demokratischen Parteien in diesem Hause haben verabredet, möglichst bald die Anhörung durchzuführen. Die Argumente, die dort von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände vorgetragen werden, wollen wir zügig prüfen, damit das Finanzausgleichsgesetz schnell auf den Weg gebracht werden kann. Letzteres ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt ausgezahlt werden können diese wichtige Auszahlung soll die Gemeinden noch in diesem Jahr erreichen -, sondern auch dafür, dass die Kommunen im Land Brandenburg Planungssicherheit haben und ihre eigenen Haushalte aufstellen können. Die Orientierungsdaten sind bereits herausgegangen. Letzten Endes entscheidet der Gesetzgeber, wir als Parlament. Deswegen ist es wichtig, dass wir möglichst schon im Oktober zur abschließenden Beratung kommen und das Gesetz planmäßig, das heißt sehr schnell, auf den Weg bringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Melior. - Das Wort erhält Frau Hesselbarth.

Während sie nach vorn kommt, begrüße ich ganz herzlich Mitglieder der Senioren-Union des Kreisverbandes Potsdam, die schon einige Zeit bei uns sind. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Goldene Zeiten für die Kommunen sollten anbrechen. Das jedenfalls versprach Minister Schönbohm sinngemäß zusammen mit der damaligen Finanzministerin, als sie uns das Finanzausgleichsgesetz in der bis jetzt noch gültigen Fassung im Frühsommer 2004 hier im Landtag vorgelegt haben. Im Gegensatz zu den in früheren Jahren alljährlich zu verabschiedenden Gemeindefinanzierungsgesetzen sollten die Kommunen Planungssicherheit auf Jahre, am besten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, erhalten. Es wurde den Kommunen und Kreisen eine ausreichende, ja sogar gute Finanzausstattung für lange, lange Zeit versprochen, und auch sonst sollte sich für diese alles zum Besseren wenden, Herr Finanzminister. Was ist daraus geworden?

Die Kommunen und Kreise des Landes sind nicht nur pleite wie eh und je, sondern, ganz im Gegenteil, sie sind noch pleiter, falls es dieses Wort in der deutschen Sprache überhaupt gibt. Die Zahl der Kommunen unter Zwangsverwaltung, Frau Melior, stieg in den letzten beiden Jahren geradezu dramatisch an, und das wissen Sie auch. Das renommierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin stellte in seinem Gutachten für die Jahre 2003 und 2004 eine asymmetrische Entwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Brandenburg fest. Daher auch der Nachtragshaushalt von 105,7 Millionen Euro zugunsten der Kommunen, den wir als DVU-Fraktion selbstverständlich voll und ganz begrüßen und auch mittragen werden.

Anders jedoch verhält es sich bei dem jetzt hier vorliegenden Gesetzentwurf. Sosehr wir als DVU-Fraktion durchaus dafür sind, dass die Landeshauptstadt Potsdam und die drei anderen unterfinanzierten großen Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) höhere Zuweisungen vom Land erhalten sollen und die neuen Hauptansätze bei Gemeinden über 7 500 Einwohner erhöht werden sollen, lehnen wir jedoch andererseits ganz konsequent die ersatzlose Streichung der Fördermittel bei den Klein- und Grundzentren, die es nach der Gesetzesnovelle nicht mehr geben soll, sowie die stiefmütterliche Behandlung von Kleingemeinden ab. Wir halten es auch nicht für tragbar, dass die Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden von 70,7 auf 68,3 % gekürzt und den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeführt werden sollen. Wir befinden uns hier mit unserer Einschätzung durchaus auf einer Linie mit der Einschätzung des brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes. Herr Böttcher erklärte nämlich zu dieser Gesetzesnovelle:

„Die Finanzkrise der Brandenburger Kommunen spitzt sich weiter zu. Inzwischen mussten auf dem Kreditmarkt bereits Schulden in Höhe von 1 700 Millionen Euro aufgenommen werden. Hinzu kommen noch einmal 670 Millionen Euro an kurzfristigen Überbrückungsgeldern zum Stopfen von Haushaltslöchern mit äußerst hohen Zinssätzen.“

An der schwierigen Haushaltslage der Kommunen ist laut Städte- und Gemeindebund zu einem großen Teil diese Landesregierung schuld, die die Kommunen schlecht behandelt und nur unzureichend mit Geld ausstattet. Es ist einhellige Meinung, dass die vorliegende Gesetzesnovelle zum FAG gerade die finanzielle Situation der kleinen Gemeinden noch wesentlich verschärft. Wörtlich äußerte Herr Böttcher zur vorliegenden Novelle außerdem:

„Damit werden noch mehr Gemeinden am finanziellen Tropf hängen und auf das Wohlwollen der Landesregierung angewiesen sein.“

Die DVU-Fraktion wird sich auch bei Würdigung aller positiven Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs, die wir nicht abstreiten wollen, an der weiteren finanziellen Ausplünderung gerade der kleinen, strukturschwachen und armen ländlichen Gemeinden des Landes Brandenburg nicht beteiligen. Deshalb lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Petke. Er spricht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf garantiert der kommunalen Ebene im Land Brandenburg eine auskömmliche Finanzierung. Wir dürfen bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass die kommunale Ebene im Land Brandenburg wie in jedem Land außer in einem Stadtstaat sehr heterogen ist.

Ich sage es auch ganz offen: Als nach der letzten Landtagswahl

die Zuständigkeit für den kommunalen Finanzausgleich vom Innenministerium in das Finanzministerium wechselte, gab es bei uns auch Befürchtungen dahin gehend, dass damit der Blick für die kommunale Ebene nicht mehr so gegeben ist und rein fiskalische Dinge die Diskussion bestimmen. Diese Befürchtungen haben sich glücklicherweise nicht bewahrheitet.

Der vorliegende Gesetzentwurf steht in der Tradition der Veränderung vom Gemeindefinanzierungsgesetz hin zum dauerhaften Finanzausgleichsgesetz, die ja von Jörg Schönbohm eingeleitet worden ist, wobei sich die Innenpolitiker der großen Koalition damals sehr stark eingebracht haben. Ich bedanke mich an dieser Stelle beim Finanzminister dafür, dass er den Forderungen widerstanden hat, die da lauteten, die Investzuweisungen der kreisangehörigen Ebene wieder wegzunehmen und auf die kreisliche Ebene hochzuziehen, sondern dass diese Systematik so geblieben ist, wie wir sie damals vereinbart haben. Denn ich meine, unterm Strich hat sich diese Veränderung aus Sicht der Kommunen bewährt.

Aber kommunale Finanzen sind natürlich immer ein Stichwort vor Ort. Es ist völlig richtig, dass unsere Kommunen im Schnitt mehr ausgeben, als es vergleichbare Kommunen in den anderen Ländern tun. Da gibt es natürlich auch einen Konsolidierungsbedarf. Ich tue mich aber aus verständlichen Gründen schwer, diesen Konsolidierungsbedarf hier im Plenum unbedingt herauszuheben. Denn wenn wir darüber reden, wie viel Beschäftigte pro Einwohner eine Kommune hat, dann stellt sich auch die Frage: Wie steht es denn damit im Land? Sind wir an dieser Stelle schon so weit, was die Konsolidierung betrifft, wie wir vielleicht sein müssten? - Es war in den Redebeiträgen der Regierung und der Großen Koalition zum Haushalt ja vernehmbar, dass wir ein Stück des Weges zur haushalterischen Konsolidierung unseres Landes schon gegangen sind, dass aber der anstrengendere Teil des Weges noch vor uns liegt.

Die Opposition hat dort naturgemäß eine andere Position, und die PDS hat dort, aus ihrer gesamten Vita erklärbar, eine völlig andere Situation und eine völlig andere Position.

Insgesamt, glaube ich, kann sich die kommunale Ebene im Land Brandenburg auf das Land, auf die Landesregierung, aber vor allen Dingen auf den Landtag verlassen. Wir haben die Sorgen und Nöte im Blick. Wenn gesagt wurde, Kollege Theel, was wir in den letzten anderthalb Jahrzehnten der kommunalen Ebene alles vorenthalten hätten, dann wundert mich schon, was alles auf der kommunalen Ebene entstanden ist. Darauf können wir stolz sein. Bei all dem, was es bei Ihnen gegeben hat, hat sich gerade Neuruppin in den letzten anderthalb Jahrzehnten wirklich hübsch gemacht,

(Zurufe von der Linkspartei.PDS)

wenn man es mit der Zeit von vor 1990 vergleicht. Deswegen sollten Sie ganz bewusst einmal sagen, dass auch das Land seinen Anteil daran hat, dass diese Entwicklung auf der kommunalen Ebene überhaupt möglich gewesen ist.

Lassen Sie mich zu den Problemen kommen. Probleme werden dadurch entstehen, dass es auf der Bundesebene eine Veränderung der Struktur bei der Gewerbesteuer geben wird. Es gibt entsprechende Diskussionen. Dabei müssen wir uns über unsere Möglichkeiten im Bundesrat, aber auch in der Großen Koalition entsprechend einbringen. Wir haben - das ist gut so - stei

gende Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer. Aber diese sind nicht homogen im Land verteilt. Bei manchen ist es sehr viel, bei anderen ist sogar ein Rückgang zu verzeichnen.

Wenn jemand hier gesagt hat, dass unsere Städte, Gemeinden und Landkreise pleite sind, dann kommt er nicht herum im Land. Ich kenne viele Bürgermeister und sogar einzelne Landräte, die einen ausgeglichenen Haushalt haben. Sie bilden sogar in diesen Zeiten Rücklagen und haben eine Situation, von der wir hier im Land überhaupt noch nicht sprechen können. Insofern würde ich immer dazu raten, die Dinge gerade bei diesem schwierigen Thema sachlich darzustellen.

Ich glaube, das FAG kann sich sehen lassen. Ich glaube aber auch, dass man ein FAG wie jeden kommunalen Finanzausgleich nicht überfordern darf. Wir können mit dem FAG nicht auf jede Frage, die sich im Land stellt, eine Antwort finden. Wir haben viele Baustellen, ob es die Veränderung der zentralörtlichen Gliederung, die Veränderung der Wirtschaftsstruktur, der Wirtschaftsförderstrukturen oder die Veränderung und Novellierung der Kommunalverfassung ist. All dies müssen wir, so gut es geht, unter einen Hut bringen. Das FAG wird dazu, wie ich finde, einen guten Beitrag leisten. Ich freue mich auch aus Sicht der Innenpolitik auf die Beratung. Obwohl wir nicht mehr die originäre Zuständigkeit haben, was ich bedauere, werden sich natürlich die Innenpolitiker in diese Diskussion einbringen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank für den Redebeitrag. - Der Finanzminister kann jetzt noch die aufgesparten Minuten nutzen. Bitte sehr.

Ich will und muss noch einmal reagieren, weil hier Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht stimmen. Herr Theel, wenn Sie sich das Dokument anschauen, das Sie bekommen haben, den Finanzplan des Landes Brandenburg, und die Seiten 45 und 46 aufschlagen, dann sehen Sie dort die Zahlen. Da stehen erstens die Zahlen zur kommunalen Steuerentwicklung, die sich nach der Prognose in den nächsten Jahren positiv gestalten.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Das ist Ihre Meinung!)

Zweitens stehen auf Seite 46 Zahlen zur Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, so er sich nach der Prognose entwickeln wird. Wenn Sie für das Jahr 2006 - da ist der Nachtragshaushalt schon eingerechnet - die 105 Millionen Euro abziehen und 2007 ff. die 312 Millionen Euro abziehen, sehen Sie, dass sich die Zahlen positiv entwickeln. Es ist also nicht richtig, dass ein Rückgang eintritt.

Drittens: Die Kreditbelastung der Kommunen im Osten ist wie wir hier auch diskutiert haben - sehr unterschiedlich. Sie ist auch in vielen Bereichen bedrohlich; das wird nicht kleingeredet. Aber sie ist, was die kommunalen Haushalte im Land Brandenburg betrifft, im Verhältnis zu allen Ostländern die geringste. Das liegt auch an der Finanzausstattung durch das Land. Das muss anerkannt werden, sonst redet man immer der Entwicklung das Wort, die Kommunen seien arm, sie könnten

sich nicht bewegen usw. Ich sage: Die Kommunen haben Mittel, diese müssen - wie auch im Landeshaushalt - verantwortlich eingesetzt werden. Sie haben notwendigerweise Konsolidierungsanstrengungen vor sich. Dazu sollten wir sie auffordern und ermuntern. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Die Aussprache ist damit beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3299 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Darüber hinaus beantragt die Fraktion der Linkspartei.PDS die Überweisung an den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung. Wer dieser Überweisung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Überweisung ist einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/ 2006 (Nachtragshaushaltsgesetz 2006 - NTHG 2006)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3350

1. Lesung

Auch hier erhält als Erster in der Aussprache der Finanzminister das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Ursache für diesen Nachtragshaushalt hier schon diskutiert. Der Gutachter, der schon mehrfach zitiert wurde, hat festgestellt: In den Jahren 2003 und 2004 haben wir die Kommunen zur notwendigen Kompensation dessen, was durch die Steuergesetzgebung Anfang des Jahrtausends in Deutschland umgesetzt wurde, überdurchschnittlich herangezogen. Dies beabsichtigen wir zu korrigieren.

Der Gutachter hat festgestellt: Es handelt sich um eine geschätzte Größe von 200 Millionen Euro kumuliert, also um 100 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben festgestellt, dass den Kommunen bei der Abrechnung der Jahre 2003 und 2004 teilweise schon das Geld nachgeschossen wurde, einmal 40 Millionen Euro, einmal 20 Millionen Euro, dass wir bei der Abrechnung des Jahres 2005 10 Millionen Euro anrechnen können, und wir haben eine Debatte über die möglichen Entlastungspotenziale, die die Gesetze, die dieser Landtag beschlossen hat, den Kommunen bietet. Darüber wird gestritten. Das liegt auch in der Natur der Sache. Es gibt welche, die sagen: Man muss nachweisen, dass die Kommunen diese Entlastungen auch gespürt haben. Wir sagen: Ein Entlastungspotenzial kann man in seiner Wirkung nicht nachweisen, sondern es bedarf politischer Beschlüsse vor Ort, es umzusetzen, zum Beispiel - vorhin wurde es gesagt - Elternbeteiligung beim Schülerverkehr.

Herr Finanzminister, ich hatte jetzt darauf gewartet, dass Sie den Satz beenden.