Wenn ich mir die Ergebnisse aus den Vorjahren vor Augen führe, dann bin ich verhalten optimistisch, dass es auch in diesem Jahr gelingt, die Ausbildungslücke zu schließen.
Ich möchte jetzt noch einen Hinweis zu der Statistik geben, die Sie angeführt haben. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht zu den Berufsberatungsstatistiken. Weder die einen Ausbildungsplatz suchenden Jugendlichen noch die Unternehmen, die Ausbildungsplatzangebote haben, brauchen sich zu melden. Die Statistik ist also immer ambivalent. Deswegen verwenden wir dies nicht als Grundlage für unsere Arbeit. Vielmehr sind dies die Maßnahmen, die ich bereits genannt habe. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf beim Fragesteller. Bitte schön, Herr Abgeordneter Görke.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie den Vorschlag der Gewerkschaften, in Anbetracht der Ausbildungsplatzlücke - die unterschiedlich interpretiert werden kann - das Ausbildungsplatzprogramm Ost nachträglich aufzustocken? Ich stelle diese Frage auch vor dem Hintergrund, dass, wie Sie richtig erwähnt haben, in diesem Jahr über 50 % Altnachfrager mehr auf den Ausbildungsmarkt geströmt sind und damit natürlich eine Zahl von Bewerbern erreicht wurde, die der Prognose der Landesregierung bzw. des Landesausschusses für Berufsbildung vom April, welche bei nur 8 000 Altnachfragern lag, nicht entsprach.
Meine zweite Nachfrage zum Stichwort öffentliche Vorbildwirkung: Meinen Sie nicht auch, dass die Landesregierung in ihrer Landesverwaltung deutlich mehr Ausbildungsakzente setzen
sollte, als sie dies in diesem Jahr getan hat, weil die Ausbildungsquote auf 3,36 % zurückgegangen ist, während eine Quote von 7 % das Ziel sein müsste?
Zur ersten Frage, Aufstockung des Ausbildungsprogramms Ost: Es hat eines großen Verhandlungsgeschicks bedurft, damit dieses Programm im Jahre 2006 überhaupt aufgelegt wurde. Wir brauchen dieses Programm nach wie vor; wir brauchen es auch in Zukunft. Wir wissen aber nicht, ob es das Programm im nächsten Jahr noch einmal geben wird. Die Einschätzung, dass ein Bedarf dafür auf jeden Fall vorhanden ist, teile ich uneingeschränkt.
Wir haben die Lücke bisher immer schließen können, jedenfalls rechnerisch. Wir müssen dabei aber auch konstatieren, dass es nicht nur ausbildungswillige und ausbildungsfähige Jugendliche, sondern leider auch noch eine Klientel von Jugendlichen gibt, die mit keiner der Maßnahmen erreicht werden kann. Bei diesen Jugendlichen nutzt auch ein Ausbildungsplatz nichts, sondern hier müssen andere Instrumente gefunden werden. Die Zahl dieser Jugendlichen, Herr Görke, macht mir wirklich große Sorge, denn diese Zahl wächst auch noch. Um diese Klientel müssen wir uns verstärkt bemühen; das hat aber nicht direkt mit dem Ausbildungsplatzprogramm Ost zu tun. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Es gibt weiteren Fragebedarf, Frau Ministerin. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Schröder.
Frau Ministerin, auch ich komme auf das Thema Altnachfrager zu sprechen, weil das bis jetzt noch unklar geblieben ist. Meine Frage lautet: Wie hoch ist die Zahl der Altnachfrager zurzeit? Sie sagen ja, Sie führten die große Lücke insbesondere auf die Altnachfrager zurück. Woraus resultiert die Zahl von Altnachfragern? Wenn wir den Lückenschluss hier alljährlich politisch thematisieren und dabei über staatliche Berufsvorbereitung und Berufsausbildung reden, dann muss es in den staatlichen Programmen oder in der betrieblichen Ausbildung ja Ursachen dafür geben, dass es eine wachsende Zahl von Altnachfragern gibt.
Es ist eine Vielzahl von Ursachen zu nennen, die auch in der persönlichen Motivation der Jugendlichen zu suchen sind. So hat ein großer Teil der Lehrstellenbewerber nur einen Schulabschluss, der nicht dazu geeignet ist, eine Berufsausbildung in Anspruch nehmen zu können, weil die erbrachten schulischen Leistungen dafür einfach nicht ausreichen. Wie ich schon sagte, ist das ein Problem, dem wir uns in Zukunft mehr stellen müssen.
Daneben gibt es eine Reihe von Jugendlichen, die das, was sie an Ausbildungsplätzen bekommen haben, für ihre Persönlichkeitsentwicklung bzw. berufliche Zukunft nicht als das richtige empfinden. Wir haben eine große Zahl an Ausbildungsabbrü
chen; die Abbrecher wollen in eine andere Berufsrichtung wechseln. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Ursachen. Wir werden dazu eine Studie veranlassen, um genaue Ursachenforschung zu betreiben. Die zielgenaue Steuerung von Jugendlichen in die Berufsausbildung ist eng mit dem Bildungsressort verstrickt. Man muss jedoch bedenken: Dabei spielt vor allem ein individuelles Entscheidungskriterium eine große Rolle; eine staatliche Lenkung kann nur begrenzt erfolgen. Wir tun in diesem Bereich alles, was in unserer Macht steht.
Herzlichen Dank. - Die Frage 851 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. - Frau Abgeordnete Schier stellt die Frage 858 (Verbesserung der Qualität in den Kitas).
Im Rahmen einer Fachtagung zur Verbesserung pädagogischer Qualität in Brandenburger Kitas am 22.09.2006 wurden Einrichtungen geehrt, die das deutsche Kindergartengütesiegel erworben haben. Ich frage die Landesregierung: Wie werden die im Zusammenhang mit den Untersuchungen erhobenen Daten nutzbar gemacht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, lassen Sie mich mit einem Eigenlob für das Land Brandenburg beginnen. Das Land Brandenburg war das erste und ist das bisher einzige Bundesland, das sich über einen längeren Zeitraum hinweg intensiv bemüht hat, kontinuierlich festzustellen, wie es um die Qualität in den Kindertagesstätten bestellt ist. Es geht dabei nicht nur um die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze, sondern vor allen Dingen auch um die Frage, wie Qualitätsarbeit in der Kita geleistet wird.
Wir haben dabei einen guten Verbündeten: das PädQuis, ein Kooperationsinstitut der Freien Universität Berlin. Wir haben in den Jahren 2002/2003 und 2003/2004 gemeinsam zwei landesweite Qualitätswettbewerbe durchgeführt. Ich habe an dieser Stelle schon einmal zu den Ergebnissen gesprochen. Sie sind in einer Übersicht zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung zusammengefasst. Die Feststellung der Ergebnisse dient unterschiedlichen Zielen. Zum einen dient sie der allgemeinen Einschätzung der Qualität - Qualitätsmonitoring -, zum anderen kann man anhand der Ergebnisse der Frage nachgehen, wie es um die Stärkung des Qualitätsbewusstseins der Einrichtungen, also die Bereitschaft, sich den Spiegel vors Gesicht zu halten, steht: Wie läuft bei uns die Arbeit? Erfüllen wir unseren Bildungsauftrag? - Die Ergebnisse dienen auch dem Anschieben einer öffentlichen Diskussion zum Thema „Qualität in der Kita“.
Das deutsche Kindergartengütesiegel wurde im Institut PädQuis erfunden. Damit wird die Qualität der Kindergartenbetreuung unter dem speziellen Blickwinkel der Transparenz gegenüber den Eltern betrachtet. Das ist ein wichtiger Ansatz, denn ich denke, viele Eltern müssen in ihrer Rolle als Abneh
mer der Kita-Leistungen gestärkt werden. Für viele Eltern ist die Qualität einer Kita schwer zu erkennen. Das erschwert die Entscheidungsfindung, in welche Kita sie ihr Kind geben wollen. Um eine begründete Auswahl treffen zu können, wurden Kitas Titel verliehen; diese werden stolz in Form von Türschildern kenntlich gemacht. Das Gütesiegelangebot ist von einer Reihe von Trägern, Einrichtungen und Jugendämtern in Brandenburg aufgegriffen worden und hat zu einem wirklichen Qualitätsentwicklungsprozess geführt. Das Ganze wurde nicht durch das Land, sondern durch die Träger und die Jugendämter befördert. Das halte ich persönlich für sehr gut. Das Land begleitet das natürlich aufmerksam.
Ich komme konkret zu Ihrer Frage. Die erhobenen Daten nicht die der einzelnen Einrichtungen; über ein Ranking kann man vielleicht anschließend reden - werden dem Land und den Trägern zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt. Sie fließen in die Fortschreibung des Qualitätsberichts ein, der seit 1993 erstellt wird. Die Untersuchungsergebnisse werden öffentlich gemacht, zum Beispiel auf den Internetseiten meines Ministeriums. Auch in der Kita-Debatte, die in Dokumentationen begleitet wird, werden zu diesen Ergebnissen Ausführungen gemacht.
Herzlichen Dank für Ihre erschöpfende Antwort. - Ich erteile Frau Dr. Münch zur Formulierung der Frage 852 (Rauchverbot in Regionalbahnen) das Wort.
In den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein gilt absolutes Rauchverbot in Regionalbahnen zum Schutz der Mitreisenden und des Personals.
Ich frage die Landesregierung: Ist auch in Brandenburg ein absolutes Rauchverbot in Regionalbahnen/Regionalexpresszügen geplant?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Dr. Münch, Brandenburg ist, wie andere Bundesländer auch, initiativ, Raucherbereiche in Regionalzügen abzuschaffen; dies soll im Konsens geschehen. In Regionalbahnen ist das Rauchverbot bereits Realität. Dies gilt für die von der DB Regio AG betriebenen Regionalbahnen im Dieselnetz ebenso wie für die nicht-bundeseigenen Privatbahnen. Rauchverbote können nicht durch das Land verhängt werden. Bei der Angebotsgestaltung gibt es Freiheiten. Die Eisenbahnverkehrsordnung regelt, welche angemessene Anzahl an Wagen oder Abteilen - pro Zug und Wagenklasse - für Nichtraucher vorzuhalten ist. Nur wenn in einem Zug von einer Wagenklasse nur ein Abteil vorhanden ist, besteht Rauchverbot. Die DB AG führt derzeit Gespräche mit den Aufgabenträgern zur Abstimmung der Regelungen für die länderübergreifenden RE-Linien. Widerstände vonseiten der Besteller sind derzeit nicht erkennbar.
Wir sind weiter initiativ; wir unterscheiden bei den RE-Linien klimatisierte und nicht-klimatisierte Züge. In klimatisierten RE-Zügen gibt es nur noch im Steuerwagenteil eine Raucherzone. Nicht-klimatisierte Doppelstockfahrzeuge werden zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes voraussichtlich ab dem kommenden Jahr rauchfrei sein. Das ist eine Initiative auch unseres Hauses gewesen. Wir werden künftig bei Neuverträgen klare Regelungen zum Rauchverbot vorgeben.
Mir ging es um die Frage, ob beim Abschluss von Neuverträgen die Absicht der Landesregierung besteht, auch in klimatisierten Zügen und in den Steuerwagen auf ein komplettes Rauchverbot hinzuwirken.
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zu Frage 853 (Verfas- sungsklausel gegen rechtsextremistische Umtriebe), die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt.
In einer Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ersetzung von § 16 des Versammlungsgesetzes befürwortete ein Experte die Aufnahme einer Klausel gegen rechtsextremistische Umtriebe und die Verherrlichung des Nationalsozialismus in die Landesverfassung. Diese Äußerung ging auf eine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze zurück. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Chancen einer solchen Verfassungsänderung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, vorab ein Wort zu den Äußerungen von Prof. Dr. Battis. Mir liegt das Protokoll der Anhörung zum Gesetzentwurf der Ersetzung von § 16 des Versammlungsgesetzes vor. Er hat in dieser Anhörung den Vorschlag gemacht, das Land solle ein neues Versammlungsgesetz erlassen, das das Versammlungsgesetz des Bundes insgesamt ersetzte: ein neues Versammlungsgesetz aus einem Guss. In der Anhörung stellte der Abgeordnete Schulze die Frage, ob nicht in Anlehnung an das österreichische Verbotsgesetz eine Verfassungsbestimmung sinnvoll sein könnte, nach der eine nationalsozialistische Wiederbetätigung grundsätzlich verboten ist.
Prof. Battis äußerte sich dazu eher vorsichtig. Zwar bezeichnete er es einerseits als eine gute Idee, das Konzept eines Ver
sammlungsgesetzes mit einer solchen Verfassungsänderung zu unterstützen. Andererseits betonte er, dass Brandenburg allein mit einer Verfassungsvorschrift das Problem nicht lösen könne.
Diese letztgenannte Einschränkung teile ich uneingeschränkt. Dabei möchte ich auf zwei Gesichtspunkte eingehen.
Erstens: Die Versammlungsfreiheit ist nicht nur in der Landesverfassung, sondern auch im Grundgesetz geschützt. Zur Bedeutung dieses Grundrechts, aber auch zu den zulässigen Beschränkungen gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht prüft ein Versammlungsgebot immer nur an den Maßstäben des Grundgesetzes, nicht an denen der Landesverfassung.
Daher warne ich vor der Vorstellung, durch eine Änderung der Landesverfassung könnten die Maßstäbe, an denen sich die Rechtsprechung dieses Gerichts orientiert, verschoben werden. Auch ein Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg muss grundgesetzkonform sein, wobei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen ist. Eine wie auch immer geartete Bestimmung der Landesverfassung ändert daran nichts. Landesrecht - auch Landesverfassungsrecht - ist gegenüber dem Bundesrecht nachrangig.
Zweitens: Auch das Grundgesetz enthält eine Absage an den Nationalsozialismus. Es gibt zudem einschlägige Strafvorschriften, die sich auf die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda und die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung der unter der nationalsozialistischen Herrschaft begangenen Verbrechen beziehen.
Noch vor wenigen Jahren wurde der Straftatbestand der Volksverhetzung erweitert. So macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Unter Berufung auf diese Strafvorschrift sind bereits Versammlungsverbote ausgesprochen worden. Es handelt sich dabei um die Versammlung zum so genannten Gedenken an Rudolf Heß in Wunsiedel.
Die Verwaltungsgerichte haben das Verbot bislang bestätigt. Rechtsschutzanträge vor dem Bundesverfassungsgericht blieben zweimal ohne Erfolg. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seine Erwartung ausgesprochen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bald über das Verbot im Hauptsacheverfahren entscheidet und sodann auch eine vertiefte verfassungsgerichtliche Prüfung stattfinden kann. Es ist also damit zu rechnen, dass es eine weitere gerichtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwägung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und der Bekämpfung rechtsextremistischer, das Unrecht des Nationalsozialismus billigender Bestrebungen andererseits geben wird.
Diese Entscheidung sollte abgewartet werden. Eine übereilte Verfassungsänderung, die zudem lediglich Symbolcharakter tragen würde, liegt meines Erachtens nicht im Interesse des Landes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält der Abgeordnete Senftleben, der Gelegenheit hat, die Frage 854 (Bil- dungsangebote für Jungen) zu formulieren.
Laut Auskunft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz ist darauf hingewiesen worden, dass Jungen in der Schule häufiger zu den Verlierern und Schulverweigerern zählen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie einleiten, um einerseits die Hinweise der Präsidentin aufzugreifen und andererseits die Jungen in unseren Schulen in Brandenburg besser zu unterstützen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, die Sorgen der KMK-Präsidentin sind auch meine Sorgen. Ich kann die Sorgen begründen, indem ich Fakten und Daten zu unserem Land Brandenburg nenne.