Protokoll der Sitzung vom 22.11.2006

Ich verlasse Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Initiative gegen Strompreiserhöhungen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/3690

Die DVU-Fraktion eröffnet die Debatte. Es spricht der Abgeordnete Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag unserer DVU-Fraktion bezieht sich auf eine Initiative gegen Strompreiserhöhungen, also eine Problematik, die quer durch alle Schichten der Bevölkerung geht und auch die Wirtschaft nicht unberührt lässt. Ich bin schon geneigt zu sagen, dass die Preisentwicklung auf dem Energiesektor geradezu mit einem Seuchenvirus vergleichbar ist. In der Medizin bekämpft man einen Seuchenvirus bekanntlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Genau in diese Richtung geht unser heutiger auf die ständigen Strompreiserhöhungen bezogener Antrag.

Es ist schon eine unbestreitbare Tatsache, dass Elektroenergie eine nicht zu ersetzende Lebensgrundlage der heutigen Gesellschaft ist. Den überzeugenden Beweis lieferte uns der nur kurzzeitig andauernde Stromausfall Anfang dieses Monats, von dem weite Teile Deutschlands und Westeuropas betroffen waren. Gerade deshalb wären nichtbezahlbare Strompreise für breite Schichten der Bevölkerung und ganze Wirtschaftsbranchen existenzbedrohlich. Es gibt nun einmal Dinge bzw. Vorgänge in der Gesellschaft, die man nicht irgendwelchen Unternehmen überlassen darf. Da muss der Staat mit seinen Instrumentarien regulierend eingreifen, vor allem wenn es um lebensnotwendige Dinge geht. Elektroenergie ist lebensnotwendig!

Wenn man bedenkt, dass die Strompreise in Deutschland um ca. 30 % über dem EU-Durchschnitt liegen und gleichzeitig die Gewinne der Energieerzeuger seit Jahren kontinuierlich steigen, dann gibt es nur eine Schlussfolgerung: Dieser Preistreiberei muss nachhaltig und dauerhaft Einhalt geboten werden. Unter diesem Aspekt wird die Landesregierung aufgefordert, die Anträge der Stromanbieter auf Preiserhöhungen abzulehnen, zumal die Netzdurchleitungsgebühren um durchschnittlich 16 % gesenkt wurden.

Die diesbezügliche Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage ist nicht befriedigend oder nicht mehr aktuell, weil zwischenzeitlich aus den Begründungen der einzelnen Unternehmen für ihre Anträge auf Preiserhöhungen hervorgehen müsste, wie hoch die jetzigen Netzentgelte sind und wie sie sich in die Kostenrechnung einfügen. Wir warnen mit allem Nachdruck davor, die Genehmigungspflicht für Strompreiserhöhungen zum 30. Juni 2007 abzuschaffen. Deshalb lautet die Forderung unserer DVU-Fraktion, die Genehmigungspflicht über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Die Landesregulierungsbehörden realisieren somit nichts anderes als eine staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Verbrauchern. Das ist das Mindeste, was man verlangen kann.

Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass einige wenige Energiekonzerne ihre Monopolstellung ausbauen und zum Nachteil der Verbraucher missbrauchen. Wenn ab 1. Juli 2007 die Preisbildung freigegeben werden und somit der Wettbewerb über die Preisentwicklung entscheiden sollte, kann sich jeder normale Mensch ausrechnen, wie die Preisentwicklung infolge der Monopolstellung einiger weniger Energieunternehmen aussehen wird. Nicht ohne Grund gibt es Stimmen, die eine Zerschlagung der Monopolstellung der Energiekonzerne fordern. Sie sehen also, meine Damen und Herren, unsere Forderung nach Weiterführung der Preisgenehmigungspflicht hat Hand und Fuß. Unser Appell an Sie lautet nunmehr, unserem Antrag zuzustimmen. Bedenken Sie bitte, dass es zu unserem Antrag keine vernünftige Alternative gibt.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen mit dem Redebeitrag der Koalitionsfraktionen fort. Es spricht der Abgeordnete Karney.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Dem von der DVU-Fraktion vorgelegten Antrag werden wir nicht zustimmen. Es ist zurzeit sehr populär, Initiativen gegen die Strompreiserhöhungen zu starten, allerdings sollten diese seriös und rechtlich einwandfrei sein. Beides trifft hier nicht zu; wie sollte es auch?

Lassen Sie mich an dieser Stelle einige kurze Anmerkungen dazu machen. Die Bundestarifordnung Elektrizität regelt im Einzelnen die Grundsätze und rechtlichen Voraussetzungen, anhand derer eine Prüfung bzw. Bescheidung der Anträge zur Genehmigung der allgemeinen Preise für die Grundversorgung zu erfolgen hat. Diese Bestimmungen sind rechtlich bindend und damit einzuhalten. Einer Verlängerung dieser Bundestarifordnung stehen, wenn man Presseberichte aufmerksam verfolgt, die meisten Bundesländer ablehnend gegenüber. Da also eine entsprechende Initiative von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre, ist sie aus meiner Sicht entbehrlich und unseriös. Die Koalition und die Wirtschaftsminister haben die Sorgen der Verbraucher und Unternehmen längst erkannt und darauf mit verschiedenen Anträgen und Strategien reagiert. Allerdings halten wir nichts von Schnellschüssen und unausgegorenen Vorschlägen. Wir wollen die Probleme stattdessen langfristig und nachhaltig lösen. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD - Schuldt (DVU) : Bis die Wirtschaft kaputt ist!)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS spricht der Abgeordnete Thiel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Karney hat Wesentliches gesagt. Ich will mich kurz auf drei Punkte beschränken. Ich war etwas verwundert, wie man seitens der DVU-Fraktion mit einem solch komplexen Thema wie den Strompreisen umgeht. Insbesondere wunderte ich mich über

den ersten Antragspunkt. Da soll der Landtag beschließen, wie die Strompreise aussehen. Die Landesregierung soll beauftragt werden, die Erhöhung abzulehnen; also indirekt übernehmen wir die Rolle der Landesregulierungsbehörden. Schon allein aus diesem Grund könnte ich dem Antrag nicht zustimmen. Und inhaltlich greift er viel zu kurz. Inhaltlich müsste zu dem Thema viel mehr gesagt werden. Ich habe mich übrigens gefreut, als die Sozialministerin die von mir in einer Kleinen Anfrage geäußerte Idee aufgegriffen hat, mit den Energiekonzernen einen Sozialtarif für Bedürftige zu vereinbaren. Das Problem ist viel zu komplex, als dass wir das mit solch einem populistischen Antrag abtun könnten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Außerdem gibt es die Information, dass auf Antrag von NRW im Bundesrat über die Problematik der Zukunft der Strompreiskontrolle seitens des Staates diskutiert werde. - Wir lehnen den Antrag der DVU-Fraktion ab.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Da die Landesregierung auf ihr Rederecht verzichtet, erhält die DVU-Fraktion noch einmal das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für mich schon nicht mehr amüsant, wie sich Herr Karney und Herr Thiel verrenken, um zu erklären, warum man unseren Antrag ablehnen müsste. Deshalb möchte ich hier nochmals verdeutlichen: Der Antrag unserer DVU-Fraktion beinhaltet zum einen die Ablehnung der Strompreiserhöhung ab 1. Januar 2007, und zum anderen, gemeinsam mit den übrigen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zu erwirken mit dem Ziel der Verlängerung der Genehmigungspflicht bezüglich der Strompreiserhöhungen durch die Landesregulierungsbehörde über den 30. Juni 2007 hinaus. Ein Antrag also, der voll und ganz im Sinne unserer Bürger und unserer Wirtschaft liegt und somit parteiübergreifend zustimmungswürdig wäre.

In einer Veröffentlichung der CSU/CDU-Bundestagsfraktion zur Strompreiserhöhung heißt es, dass die CDU/CSU auf der Seite von Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes, stehe und man damit zeige, dass Wirtschaftspolitik immer auch die Verbraucher und Arbeitsplätze im Blick behalten müsse. Dieser Feststellung können wir nur zustimmen, sofern sie auch ernst gemeint ist und als Grundlage zukünftigen Handelns dient.

Was nun die Aufhebung der Genehmigungspflicht bezüglich der Strompreiserhöhungen durch die Landesregulierungsbehörden vom 30. Juni 2007 angeht, sehen wir von der DVUFraktion eine große Gefahr dahin gehend, dass die Energiekonzerne eine Preisgestaltung vorantreiben, die über die Schmerzgrenze der Verbraucher hinausgeht. Wenn ich der vorgenannten Feststellung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion folge, so müssten prinzipiell die unionsgeführten Bundesländer durchweg für eine Verlängerung der Genehmigungspflicht eintreten, weil die Strompreiserhöhungen jetzt und Strompreiserhöhungen ab 1. Juli 2007 nicht voneinander zu trennen sind - nur, dass ab dem 1. Juli die Ampel für eine ungehemmte Preistreiberei auf

Grün stünde! Eine entsprechende Bundesratsinitiative hätte also durchaus Erfolg. Den Grundstein können Sie, meine Damen und Herren, heute und hier mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag legen.

Wir müssen uns stets vor Augen halten, dass steigende Energiepreise nicht nur negative Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen haben, nein, meine Damen und Herren, auch das Land, die Landkreise bis hinunter zur kleinsten Kommune haben die Lasten der Energiepreise zu tragen - und das angesichts leerer Kassen.

Da wir heute über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Land Brandenburg gesprochen haben, frage ich ernsthaft: Soll die Energieeffizienz gesteigert werden, um die Preiserhöhungen abzufangen, oder soll getreu dem Motto „Je sparsamer, desto teurer“ verfahren werden? Bei Wasser, Abwasser und Müll existiert dieses kranke System ja schon.

Das Prinzip unseres Antrags ist kurz gesagt: Die Verbraucher ganz gleich, ob Privathaushalte, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende oder Behörden usw. - dürfen bei existenziell wichtigen Dingen nicht in die Abhängigkeit von einigen wenigen Konzernen geraten.

Ich möchte hier unmissverständlich erklären, dass unsere DVU-Fraktion mit ihrer Politik für die soziale Marktwirtschaft und einen fairen Wettbewerb eintritt. Wir sind grundsätzlich Gegner jedweder staatlicher Reglementierung, wenn die Lebensinteressen unserer Gesellschaft nicht berührt sind. Wenn jedoch die Lebensinteressen unserer Gesellschaft nicht nur berührt, sondern sogar bedroht sind - und das ist bei der Problematik Energiepreisentwicklung der Fall -, treten wir strikt für eine staatliche Reglementierung ein. Deshalb nochmals mein Appell an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/3690 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz - federführend -, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Ansinnen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

Ich stelle den Antrag der Fraktion der DVU in Drucksache 4/3690 zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 17 und rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zusammensetzung der Föderalismuskommission II

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3699

Die Abgeordnete Osten eröffnet die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Danke, Herr Präsident, dass ich zum letzten Tagesordnungspunkt, zur Föderalismuskommission II, sprechen darf.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie mit dem vorliegenden Antrag einverstanden sind, heißt das: Wir fordern Sie auf - Landtage, kommunale Spitzenverbände -, verbindliche Mitwirkungsrechte im Rahmen der Föderalismuskommission II einzuräumen - also eine ganz unkomplizierte Sache -, um damit auch wichtige demokratische Erfahrungen aus der ersten Phase der Föderalismusreform zu nutzen.

Ich möchte daran erinnern, dass Herr Fritsch und Frau Blechinger damals als Fraktionsvorsitzende der SPD- bzw. der CDUFraktion in unserem Landtag gemeinsam mit Prof. Bisky auf dem Lübecker Konvent dafür gestritten haben, die Landtage an der Erarbeitung der Föderalismusreform zu beteiligen. Nach der umfassenden Diskussion wurde am 31. März 2003 einstimmig beschlossen - und zwar von den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, FDP sowie PDS, Bündnis 90/Die Grünen der Landtagsfraktionen auch anderer Länder -, das notwendige Signal zu setzen, dass die Landesparlamente und Landesregierungen daran beteiligt werden. Das Signal war nötig, denn auch damals wollte weder die Bundesregierung, noch wollten die vier damals im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eine Beteiligung der Landtage an der Diskussion zulassen. Es ist anders gekommen, und das war maßgeblich auf den Druck der Landtage zurückzuführen.

Die Mehrzahl forderte die institutionelle Einbeziehung in die Debatte zur Föderalismusreform. Mit dem am 16. Oktober 2003 gefassten Einsetzungsbeschluss wurde beschlossen, dass sechs Abgeordnete von Landtagen als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht sowie drei Vertreter aus den Präsidien der kommunalen Spitzenverbände mit Gaststatus an den Sitzungen der Föderalismuskommission teilnehmen können. Eine ähnliche Regelung wollen wir mit unserem Antrag anregen. Das heißt nur, dass wir daran teilnehmen wollen, das heißt nicht, mit PDS-Mandat, sondern, dass die Landtage einbezogen werden. Es gibt also keine sachlichen Gründe, das abzulehnen; denn gewählte Landtage sind ja nicht nur die einzigen Gesetzgeber eines Bundeslandes, sie sind die einzigen Verfassungsorgane.

Folgt man dem Text der Landesverfassung, dann können sie für sich das Budgetrecht reklamieren. Um dieses Gestaltungsrecht mittels Gesetzgebung und um das Budgetrecht geht es bei der anstehenden Föderalismusreform II. Ich gehe davon aus, dass sie nicht in Zeiten wie vor der Paulskirchen-Verfassung von 1848/49 zurückfallen wollen, als deutsche Parlamente über fast alles debattieren, aber aufgrund des fehlenden Budgetrechts nichts wirklich entscheiden konnten. Dieses in Frankfurt am Main erstmals deklarierte Königsrecht des Parlaments sollten wir auch 150 Jahre später nicht preisgeben. Ganz im Gegenteil, die Landtage sollten ihre künftigen Spielräume mitgestalten können, sollten über verbriefte Antrags- und Rederechte in der einzusetzenden Föderalismuskomission auch streiten.

Worum es im Rahmen dieser zweiten Föderalismusreformstufe geht, ist noch nicht endgültig beschlossen. Die bisher vorlie

gende offene Themensammlung zu einer Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen, die nach unserer Kenntnis am 13. Dezember auf der Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten werden soll, ruft mehrere Themen auf. Ich nenne einige: Da geht es um die Haushaltswirtschaft, die Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltsrisiken. Es wird um Aufgabenkritik gehen, Entbürokratisierung, Stärkung der Finanzausstattung alles wichtige Themen, die wir auch schon beredet haben. Wir haben uns - oftmals kontrovers - ausgetauscht. Wir und Sie sind inhaltlich also schon motiviert, über diese Themen zu diskutieren. Die Mitglieder meiner Fraktion werden sich intensiv in den Diskurs zur Neuordnung der Finanzverfasstheit der Bundesrepublik einbringen.

Ich will noch einmal unterstreichen: Die Vertreter von bundesdeutschen Landtagen gehören an den Tisch der Verhandlungen zur zweiten Stufe der Föderalismusreform, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, um damit auch dem Ministerpräsidenten einen Handlungsauftrag für die nächste Konferenz mit seinen Amtskollegen geben zu können. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS sowie vereinzelt bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion setzt der Abgeordnete Bischoff die Debatte fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Bund-Länder-Finanzausgleich - auch zu vorgerückter Stunde; in wenigen Minuten wird es ja ein frisches Öko-Bier geben, habe ich gehört.

Die PDS-Forderung heißt, eine Bundesstaatenkommission einzusetzen. In der Tat, liebe Kollegin Osten, steht außer Frage, dass die Belange der Bundesländer unbedingt in diese Reform einfließen müssen. Die Frage ist allerdings nicht, ob wir hier eine Vorfestlegung treffen sollten, sondern ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung dort mit den anderen Bundesländern verständigt und wir auch in diesen Prozess eingebunden werden. Reformbedarf besteht auf jeden Fall.

Ich will das kurz an einem praktischen Beispiel darlegen. Frau Kollegin Osten, Sie hatten gerade von der Paulskirche in Frankfurt/Main und den Jahren 1848/1849 gesprochen. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel aus dem Jahr 1890 nennen - ich kann es auch kurz vorlesen -, was das bundesstaatliche System noch alles an alten Zöpfen und langen Bärten besitzt, die man sicherlich abschneiden muss.