Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 923 (Steine weisen den Weg) , gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth von der DVU-Fraktion.
Im Jahr 2002 hat das Land Brandenburg in Ergänzung einer bewilligten Strukturanpassungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit das Projekt „Steine weisen den Weg“ mit 18 640 Euro gefördert.
Im Zuge dieser Maßnahme wurden auch Hinweise auf die Zufahrt zum ehemaligen Jagdsitz Hermann Görings „Carinhall“ auf den entsprechenden Steinen angebracht. In einem am 13.11.2006 veröffentlichten Interview mit der für die Förderung verantwortlichen Ministerin Ziegler bedauerte diese die
„irrtümlich und auf Unkenntnis beruhende“ Förderung und kündigte die Beseitigung der entsprechenden Inschriften an.
Ich frage die Landesregierung: Woher kommen in diesem Zusammenhang die finanziellen Mittel zur Beseitigung der „irrtümlich und auf Unkenntnis“ beruhenden Förderung dieser Maßnahme?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich betone noch einmal: Dem Zuwendungsgeber war damals nicht bekannt, dass sich im Rahmen dieser geförderten Arbeiten auch Hinweise auf den ehemaligen Jagdsitz „Carinhall“ befunden haben. Das habe ich ausdrücklich in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht. Sie können davon ausgehen, dass es keiner öffentlichen Mittel bedarf, um dies zu korrigieren. - Vielen Dank.
Wir kommen zu der Frage 924 (Bahnverbindung zwischen Berlin und Küstrin [Kostrzyn], Frage 925 (Bahnverbindung Berlin-Kostrzyn) und Frage 926 (Zugverbindung Berlin-Küs- trin-Kietz-Kostrzyn), die zusammen beantwortet werden sollen. Die Frage 924 stellt der Abgeordnete Dr. Klocksin.
Ich freue mich, dass meine Kollegen von CDU und Linkspartei.PDS das gleiche Thema zum Gegenstand ihrer Anfragen gemacht haben, was die überörtliche und landesweite Bedeutung der Verbindung nach Küstrin erkennen lässt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, dass ab dem Fahrplanwechsel zum 10. Dezember 2006 die Niederbarnimer Eisenbahn auch den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Berlin und Kostrzyn bedienen kann?
Ich frage die Landesregierung zum gleichen Thema darüber hinausgehend, was sie unternommen hat, um diese Zugverbindung zum Fahrplanwechsel zu sichern, denn das Land ist Besteller für den SPNV.
Da es die einzige Zugverbindung im Taktverkehr von Berlin nach Polen ist, frage ich die Landesregierung: Was hat sie bis
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, sehr geehrter Herr Dr. Klocksin, sehr geehrter Herr Schrey, es trifft zu, dass die zuständige polnische Eisenbahnaufsichtsbehörde, die UTK in Warschau, der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) noch keine Genehmigung zum grenzüberschreitenden Verkehr nach Kostrzyn erteilt hat. Ein abschließender Bescheid steht noch aus. Bisher gibt es eine Zwischennachricht, in der auf die unbefriedigende Rechtslage auf europäischer und nationaler Ebene verwiesen wird.
Zur Genese und zu den Aktivitäten der Landesregierung: In Vorbereitung auf die Ausschreibung der Regionalverkehrslinie Berlin-Küstrin-Kietz-Kostrzyn auf der Ostbahn zum Fahrplanwechsel zum 10. Dezember 2006 wurden im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durch den Verkehrsverbund vertrauensbildende Gespräche mit der polnischen Seite geführt.
Die Landesregierungen Berlin und Brandenburg - auch die Bieter - haben sich in wettbewerblichen Vergabeverfahren rückversichert, dass die bis dato vom polnischen Transportministerium genannten Anforderungen erfüllt und nach Zuschlag die erforderlichen Zulassungsanträge gestellt werden. Den Zuschlag durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung für den Betrieb ab dem 10. Dezember 2006 hat - das ist bekannt - die Niederbarnimer Eisenbahn AG erhalten. Die NEB hat zugesagt, den grenzüberschreitenden Streckenabschnitt Küstrin-Kietz-Kostrzyn eigenwirtschaftlich zu betreiben.
Darüber hinaus hat die NEB die hierzu notwendigen Anträge bei der UTK in Warschau gestellt. Auf die Entscheidung der Eisenbahnaufsicht auf polnischer Seite hat die Landesregierung jedoch keinen Einfluss. Erst im September 2006 wurde uns bekannt, dass die UTK seit einem Wechsel an der Spitze der Behörde sehr zurückhaltend agiert. Darauf haben wir reagiert. Gemeinsam mit der zuständigen Berliner Senatorin haben wir uns an den zuständigen Bundesverkehrsminister gewandt.
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europaangelegenheiten hat in Abstimmung mit uns ein entsprechendes Schreiben an den Woiwoden von Lebuskie gesandt. Während der internationalen Verkehrsgespräche in Zielona Góra in den vergangenen Wochen haben wir die Situation erläutert und aufgenommen, dass ein erhebliches Interesse der regionalen Akteure an Fortbestand und Weiterentwicklung der Ostbahn besteht.
Darüber hinaus hat das MIR ständigen Kontakt zum Bundesverkehrsministerium. Ich habe gestern mit dem Vizepräsidenten der UTK, Herrn Antonowicz, über Lösungsvarianten gesprochen und vereinbart, dass wir in den nächsten Tagen versuchen werden, eine kurzfristige Sonderregelung herbeizuführen - und dies natürlich mit Unterstützung der nationalen Verkehrsministerien, der Eisenbahnaufsichtsbehörden und der Eisenbahnunternehmen.
Ich schlage vor, den Ausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2006 über den aktuellen Stand zu informieren.
Vielen Dank für die Beantwortung der drei Fragen. Wir kommen zur Frage 927 (Sinn und Machbarkeit eines „Dritten Ar- beitsmarktes“?), gestellt von der Abgeordneten Lehmann von der SPD-Fraktion.
Im Rahmen der Arbeit der „Projektgruppe Niedriglohnsektor“ der Bundesregierung wird auch über neue Instrumente der Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose, die auf dem Arbeitsmarkt wegen Suchtproblemen oder anderen zusätzlichen Handicaps besonders schwer vermittelbar sind, beraten. Gleichzeitig wird in der öffentlichen Debatte immer wieder ein Modell „öffentlicher Beschäftigungssektor“ ins Spiel gebracht, der nicht betroffenenorientiert, sondern eher tätigkeitsorientiert ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie mögliche Auswirkungen der beiden beschriebenen Konzepte in Brandenburg ein?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die Arbeitsmarktchancen von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu verbessern, beschäftigt sich die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Müntefering mit der Frage, wie der Niedriglohnsektor sinnvoll neu geordnet werden kann. Es werden ganz verschiedene Lösungsansätze geprüft.
Die Diskussion über das Konzept des dritten Arbeitsmarktes als neuer Teilarbeitsmarkt für Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen ist meines Erachtens nicht zielführend. Die Schaffung eines völlig gesonderten Arbeitsmarktes als eigenständiger, öffentlich geförderter Beschäftigungssektor in Brandenburg ist weder notwendig noch hilfreich. Es gibt bereits alle notwendigen Instrumentarien, wie ich zum Beispiel auch schon auf dem Arbeitsmarktpolitischen Tag der Friedrich-Ebert-Stiftung deutlich gemacht habe, um Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Ich befürworte daher den Ansatz öffentlich geförderter Beschäftigung für mittelfristig nicht in reguläre Arbeit oder Beschäftigung zu bringende Langzeitarbeitslose und vor allen Dingen für Arbeitslose mit starken gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Instrumentarien sind vorhanden, sie werden nur nicht ausreichend genutzt. Ich spreche die Entfristung oder die MAE in der Entgeltvariante an. Alle Möglichkeiten sind gegeben, um mehr zu bewirken. Wir werden in der Arbeitsgruppe weiterhin darüber diskutieren.
Frau Ministerin, ich freue mich über die neuen Intentionen, die ich Ihren Ausführungen hier entnehmen kann.
Meine Frage lautet: Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge des rot-roten Berliner Senats, nach denen ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor sowohl tätigkeits- als auch betroffenenorientiert ausgerichtet werden soll?
Sie freuen sich ja schon seit Wochen darüber, dass ich einen öffentlichen Beschäftigungssektor jedenfalls für bestimmte Spezifika befürworte, wenn auch nicht so, wie es die PDS will, sondern so, wie wir das möchten.
Ich habe mehrere Nachfragen. Erstens: Sie fordern immer wieder, dass vorhandene Instrumente ausgebaut werden sollten. Sind Sie wirklich der Meinung, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als altes, eigentlich auslaufendes Modell in der Arbeitsmarktpolitik im Lande Brandenburg ausgebaut werden sollten und dass 1-Euro-Jobs, die im Gesetz als nachrangige Maßnahme festgeschrieben sind, ebenfalls tatsächlich eines Ausbaus im Lande Brandenburg bedürfen?
Zweitens: Die PDS schlägt in ihrem Konzept eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors eine Entlohnung der dort Tätigen in Höhe von 8 Euro vor. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich in meiner Antwort eben nicht ABM, sondern die MAE mit ihrer Entgeltvariante genannt. Gleichwohl ist zu sagen, dass ABM wegen der sozialversicherungpflichtigen Bestandteile eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Letztlich werden wir in Zukunft ja damit zu kämpfen haben, dass viele unserer Langzeitarbeitslosen in die Altersarmut abrutschen, weil sie wegen der fehlenden Möglichkeit, Beiträge zur Sozialversicherung einzuzahlen, eben nicht in Rente gehen können.
In meiner Antwort meinte ich aber andere Instrumente wie Einstiegsgeld und Eingliederungszuschüsse, die ja möglich sind und die deshalb auch genutzt werden sollten. Leider wird das nicht in dem Maße getan, wie es möglich wäre. Das hat auch der mündliche Vortrag zu der Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ergeben. Im Dezember wird das schriftlich vorliegen. Dann wird die Diskussion auf einer anderen Basis geführt werden können, als dies heute möglich ist.
Was die Frage nach der Entlohnung mit 8 Euro angeht, so kann ich meine grundsätzliche Haltung dazu, die innerhalb der Landesregierung nicht abgestimmt ist,
hier darstellen. Für mich steht fest: Ein Mindestlohn muss so sein, dass man davon leben kann. Ob dieser Lohn tariflich, regional oder branchenspezifisch festgelegt worden ist, ist mir persönlich gleich. Ein Mensch, der 40 Stunden in der Woche arbeiten geht, muss von dem Lohn leben können. Das ist mein Petitum.
Vielen Dank. - Da unser Finanzminister derzeit noch demonstrationsabsorbiert ist, überspringe ich mit Einverständnis der Fragestellerin die Frage 928. Damit kommen wir zur Frage 929 (Länder wollen Untersuchungspflicht), die von der Abgeordneten Hartfelder gestellt wird.
Nach Presseinformationen befürworten die Familienminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern obligatorische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. In Bayern wird auch über finanzielle Sanktionen bei Nichtteilnahme nachgedacht. Die hessische Sozialministerin hat angekündigt, im Bundesrat einen Antrag zu Frühuntersuchungen einzubringen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Durchsetzung obligatorischer Vorsorgeuntersuchungen im Bundesrat nachdrücklich zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Früherkennungsuntersuchungen durch die niedergelassenen Ärzte nach § 26 SGB V handelt es sich um Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Wahrnehmung dieser Untersuchungen liegt im Ermessen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Es gibt bereits einen Bundesratsbeschluss vom 19. Mai 2006. Damit wurde eine Entschließung für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls gefasst. Ein über diesen Beschluss hinausgehender Antrag zu einer Bundesratsinitiative zur Einführung pflichtiger Früherkennungsuntersuchungen ist nicht mehrheitsfähig gewesen. Das zeigt auch der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, der unter anderem die Forderung enthielt, die rechtlichen Möglichkeiten einer Verpflichtung zur Teilnahme aller Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen zu schaffen. Dieser Antrag fand in dem federführenden Gesundheitsausschuss des Bundesrats keine Mehrheit. Auch der Ergänzungsantrag des Saarlandes, der insbesondere die verwaltungstechnische und datenschutzrechtliche Ausgestaltung eines Einladungswesens beinhaltete, ist nicht mehrheitsfähig gewesen.