Protokoll der Sitzung vom 22.11.2006

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man, wie so häufig, in der Rednerliste an dieser Stelle steht und vorab bereits Herr Sarrach und Herr Holzschuher gesprochen haben, dann muss man sich nicht einbilden, dass man noch wesentlich Neues beitragen kann; denn dann sind die wichtigen Dinge

(Zurufe)

von der einen wie der anderen Seite bereits angeführt, sodass man im Grunde genommen vielleicht noch zusammenfassen bzw. unter Umständen ein wenig zu der einen oder anderen Seite tendieren kann.

Herr Sarrach, ich erinnere ebenfalls - Sie haben es auch getan an unsere Anhörung im Ausschuss mit den Sachverständigen. Ich erinnere mich sehr gut, dass Sie in der darauffolgenden Landtagssitzung - mit Recht - gesagt haben, uns wurde von den Anzuhörenden entgegengehalten, das Schlichtungsgesetz sei schlecht. Aber es wurde auch gesagt: Wir brauchen es. - An der Stelle möchte ich einhaken und versuchen, Sie für unseren Antrag zu gewinnen, weil ich wie Herr Holzschuher der Ansicht bin, dass er derjenige ist, der weiterhelfen wird, und zwar im Sinne dessen, was uns auch die Anzuhörenden gesagt haben: dass sich noch einiges ändern muss.

Das Thema mit dem Streitwert ist in der Tat wie angeführt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen; denn ich bin wirklich überzeugt, dass er derjenige ist, der das Anliegen, das wir alle miteinander haben, auf den richtigen Weg bringt. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter von Arnim. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Blechinger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Schlichtungsrechts im Land Brandenburg wird vorgeschlagen, obligatorische Streitschlichtungen für vermögensrechtliche Streitigkeiten zu streichen und das Gesetz im Übrigen zu entfristen. Mit anderen Worten: In Zukunft soll es in Brandenburg eine obligatorische Streitschlichtung nur noch für bestimmte nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten und Ehrverletzungen geben. Diesen Vorschlag unterstütze ich ausdrücklich. Die Evaluation des Brandenburgischen Schlichtungsgesetzes hat ergeben, dass sich die obligatorische Streitschlichtung bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten und bei Ehrverletzungsstreitigkeiten durchaus bewährt hat. Die Schiedsleute leisten eine gute Arbeit und die Vergleichsquoten sind hoch.

Bei den vermögensrechtlichen Streitigkeiten sieht es hingegen anders aus. Das liegt allerdings nicht an der Arbeit der Schiedsleute, sondern an der gesetzlichen Möglichkeit, die viel zitierte Flucht ins Mahnverfahren anzutreten. Der Abgeordnete Holzschuher ist schon darauf eingegangen, warum es nicht sinnvoll

ist, diesen Ausweg sozusagen zu verstopfen, sondern warum das Mahnverfahren an dieser Stelle geeigneter ist. Vor diesem Hintergrund ist die Streichung der vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Katalog des § 1 Abs. 1 des Brandenburgischen Schlichtungsgesetzes sachgerecht. Ich halte es auch für sinnvoll, die Befristung des Schlichtungsgesetzes aufzuheben.

Zwar liegt der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch nicht vor, nach derzeitigem Stand der Beratungen ist allerdings eher nicht zu erwarten, dass Änderungen des § 15 a EGZPO vorgeschlagen werden. Vor diesem Hintergrund sollte für Schiedsleute und Gütestellen, vor allem aber auch für den rechtsuchenden Bürger Klarheit geschaffen werden, dass es auch in Zukunft in Brandenburg eine obligatorische Streitschlichtung gibt, wenn auch in etwas abgespeckter Form. Sollte der Abschlussbericht noch zu weiteren Änderungen Anlass geben, kann gegebenenfalls nachjustiert werden.

Den Vorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS, die Geltungsdauer des Brandenburgischen Schlichtungsgesetzes lediglich um ein weiteres Jahr zu verlängern, halte ich dagegen nicht für sinnvoll. Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung vor einem Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht hat, mit dem die Regelungen zur obligatorischen Streitschlichtung um drei Jahre verlängert werden sollten, um den Bericht der Arbeitsgruppe und etwaige Änderungen des § 15 a EGZPO abwarten zu können. Mit dem Ergebnis der Anhörung hat dann der Landtag eine andere Regelung beschlossen, obwohl klar war, dass innerhalb eines Jahres auf Bundesebene keine durchgreifenden Änderungen an diesem Paragraphen zu erwarten sind. Insofern können Sie von mir keine Sympathie für eine Verlängerungsgesetzgebung in Häppchenform erwarten. Deshalb plädiere ich dafür, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu folgen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen zur Abstimmung und stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen, ab. Wer dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Antrag? - Das ist die Mehrheit. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Sache ab. Wer dem Antrag der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3610 folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag in der Sache abgelehnt.

Wir kommen damit zum Antrag der Koalitionsfraktionen zum Schlichtungsrecht, Drucksache 4/3650. Die Koalitionsfraktionen beantragen ebenfalls die Überweisung an den Rechtsausschuss. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt einige wenige bei der Linkspartei.PDS. Damit ist der Antrag angenommen und ich wünsche dem Rechtsausschuss weise Beratungen über den Sachverhalt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3657

1. Lesung

Die Landesregierung erhält das Wort. Für sie spricht Minister Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen ein Gesetz zur Änderung der derzeitigen Regelungen zur Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg vor. Der damit einhergehende Einschnitt bei einem Teil der Bediensteten des Landes Brandenburg ist erheblich.

Wir haben in meinem Haus, nachdem wir den Haushalt 2007 in den Landtag eingebracht haben, die Situation für die Jahre 2008 und folgende analysiert. Aus der mittelfristigen Finanzplanung, die diesem Haus vorgelegt worden ist, ersehen Sie, dass wir die Haushalte für die Jahre 2008 ff. nur hinbekommen haben, indem wir für jedes Jahr globale Minderausgaben in dreistelliger Millionenhöhe formuliert haben. Es ist meine Aufgabe, Vorschläge dafür zu erarbeiten, wie diese globalen Deckungslücken gefüllt werden.

(Frau Osten [Die Linkspartei.PDS]: Die haben Sie ja selbst aufgeschrieben!)

- Na sicher habe ich sie selbst aufgeschrieben, Frau Osten. Wenn Sie an meiner Stelle wären, könnten Sie auch nichts anderes aufschreiben. Das ist das Problem. Ich habe gerade gesehen, wie Ihre Fraktionsvorsitzende unten bei der Demonstration stand und bei jedem Vorschlag, der kam - keine Schließung der Polizeiwachen, kein Abbau von Personal, Erhöhung des Weihnachtsgeldes auf den Stand von 2003 - Beifall geklatscht hat.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [Die Linkspartei.PDS])

Das ist ja auch wohlfeil. Es hilft nur überhaupt nicht dabei, die Probleme, die in diesem Land vor uns stehen, zu lösen. Das ist die Situation, Frau Osten. Da können Sie sagen, ich habe es aufgeschrieben. Natürlich habe ich es aufgeschrieben. Aber das geschah aufgrund der beschriebenen Situation, aufgrund der prognostizierten Steuereinnahmen für die Jahre und Ausgabensteigerungen in vielen Bereichen, die wir in diesem Land realisieren müssen. Wir wollen versuchen, das damit zu gewährleisten. Diese Aufgabe steht noch vor uns. Wir werden uns in einer Klausur vor Weihnachten innerhalb der Landesregierung konkret damit auseinanderzusetzen haben. Der Vorschlag, den wir Ihnen vorlegen, ist nur ein Baustein zur Schließung der Lücken in den Folgejahren.

Wir haben für dieses und auch für das nächste Jahr vorgeschla

gen, alles, was an Steuermehreinnahmen im Land zu verzeichnen ist, zur Deckung von Haushaltsrisiken bzw. zur Senkung der Nettokreditaufnahme einzusetzen. Das ist verantwortungsvoller Umgang mit der vor uns stehenden Situation, was die zu erwartende Absenkung der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes ab dem Jahre 2009 betrifft.

Wir wissen, dass mit diesen Einschnitten gerade in den unteren Besoldungsgruppen Einbußen des Soldes für die Haushaltsgestaltung vor sich gehen, die in den Gruppen A 2 bis A 9 nicht kompensiert werden können. Deswegen hat sich die Landesregierung verständigt, mich zu bitten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten und hier vorzulegen, damit die OstWest-Angleichung für die Gruppen A 2 bis A 9 auf den 1. Juli nächsten Jahres vorgezogen werden kann.

Herr Finanzminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Frau Osten, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ist es richtig, dass die Verabredungen, die im Jahr 2003 mit dem Tarifvertrag und dem Sozialpakt getroffen wurden, mit dem jetzigen Gesetz nicht kompatibel sind bzw. diesem widersprechen?

Das ist richtig.

Die zweite Nachfrage: Es ist natürlich so, dass auch die Linksfraktion einschätzen kann, dass die Haushaltslage schwierig ist.

Prima.

Trotzdem wollen wir wissen, ob es wirklich anständig ist, 57 Millionen Euro als globale Minderausgabe in den Einzelplan 20 einzustellen, ohne dass dieser Tarifabschluss bzw. Solidarpakt getroffen wurde, sodass damit sozusagen die Erpressung da ist: Wenn wir den Haushaltsplan erfüllen wollen, muss das so sein.

Frau Osten, zu Ihrer dritten Frage: Sie haben nicht zugehört. Ich habe über die mittelfristige Finanzplanung gesprochen und die Deckungslücken, die wir im Haushalt der Jahre 2008 und 2009 als globale Minderausgabe ausgewiesen haben, nicht über den Haushalt 2007, über den Sie eben redeten.

Wir haben die Situation, dass aus unserer Sicht in bestimmten Besoldungsgruppen diese Einschnitte wirken, die nicht zu verkraften sind - deswegen für einen Empfängerkreis von ca. 11 000 Beamtinnen und Beamten die Vorziehung der OstWest-Angleichung. Das ist ein Betrag, der über das Jahr gesehen 12 Millionen Euro ausmacht. Wenn man diesen durch 11 000 dividiert, kommt man im Schnitt auf eine Größenordnung von über 1 000 Euro. Das ist das, was diesen 11 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wissen darum, dass es für 2008 ff. noch keine Antwort gibt, im nächsten Jahr zur Verfügung steht. Wir reden aber erst einmal über 2007.

Innerhalb der Landesregierung haben wir uns entschieden, uns über die Frage, inwieweit die Ergebnisse des Tarifvertrages, der ab 1. November gilt, auf den Beamtenbereich übertragen werden, erst zu verständigen, wenn wir Klarheit über die Haushaltsentwicklung haben. Das wird dann im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2008 und 2009 geschehen. Vorher sind wir nicht in der Lage, Prognosen abzugeben bzw. sollten nicht Erwartungshaltungen erzeugen, denen wir später in dem Haushalt nicht gerecht werden können.

Wir wissen, dass dies ein schwerer Einschnitt ist und auch eine Zumutung für den Einzelnen darstellt. Ich hoffe, dass die Ankündigung, die ich heute unten auf der Straße bezüglich des Begriffs „Dienst nach Vorschrift“ gehört habe, nicht umgesetzt wird. Denn es geht darum, dafür zu sorgen, dass das Land keine schmerzlichen Einbußen an anderer Stelle zu verzeichnen hat und dass diese Androhung nicht umgesetzt wird. Ich will auch erklären, warum. Wenn Sie einmal das Land Brandenburg und den Landeshaushalt mit dem eines Unternehmens vergleichen, haben wir die Situation, dass wir aufgrund der Liquiditätsprobleme bestimmte Zahlungen nicht leisten können. Wenn sich dann die Mitarbeiter durchringen zu sagen, wir bauen schlechte Autos oder andere Dinge und führen das Unternehmen in den Ruin, ist das nicht klug gedacht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich auch die Gewerkschaften in diesem Land, diesen Schritt zu überdenken und mitzuhelfen, dass Brandenburg in Zukunft - auch was die Zahlung von Löhnen und Gehältern angeht - seinen finanziellen Verpflichtungen gerecht werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Nach der Landesregierung hat der Abgeordnete Vietze von der Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen liegt vor, kurz gefasst: Es wurde im Jahre 2003 ein Sonderzahlungsgesetz in diesem Parlament beschlossen. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde ein Solidarbeitrag herausgearbeitet, der die Landeskasse jährlich um 100 Millionen Euro entlastete. Diese Vereinbarung beinhaltete zugleich die Perspektive, dass nach Ablauf im Jahre 2006 ein Regelwerk in Kraft tritt, dass auch die Regelungen, die es vorher bundesweit, aber auch in Brandenburg gegeben hat, wieder wirksam werden.

Als angesichts der konkreten finanziellen Situation und der

langfristigen Planung, die es auch schon im Jahre 2004 für die Jahre 2004 bis 2008 gab, unter anderem in der Ausschusssitzung am 27.05.2004 - es war die 99. Sitzung - verschiedene Abgeordnete aller Fraktionen nachfragten, ob denn dafür auch im Jahre 2007 die Bedingungen gegeben sind, wurde ausgeführt, „die Verhandlungspartner hätten darauf Wert gelegt, dass im Gesetzentwurf ab dem Jahr 2007 dann wieder der alte Zustand hergestellt werde, um deutlich zu machen, dass sich der Einschnitt aufgrund des Solidarpaktes eben auf drei Jahre dimensioniere“.