waltung. Ihr seid mitten in die Fragestunde gekommen. Das ist immer der spannendste Teil unserer Plenarsitzung.
Die Frage 974 ist von der Fragestellerin zurückgezogen worden und wird durch die Frage 978 (Familienpass) ersetzt, die von der Abgeordneten Schier gestellt wird.
Seit Juli 2006 gibt es den Brandenburger Familienpass. Mit diesem Pass können Familien kostenlos oder preisgünstig unterschiedliche Angebote im Land wahrnehmen.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Handlungsbedarf leitet sie aus den gewonnenen Erkenntnissen zur Nachfrage und Nutzung ab?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schier, der im Sommer dieses Jahres erschienene Familienpass des Landes Brandenburg wurde von den Familien gut angenommen und hat eine sehr positive Resonanz gefunden. Genaue Zahlen zum Verkauf werden uns Ende des Jahres vorliegen. Zwei Drittel der Anbieter gaben bisher an, dass die Angebote von Familien mit Pass genutzt werden. Betont wird immer wieder die besondere Familienfreundlichkeit des Passes. Auch findet seine Gestaltung bei den Familien großen Zuspruch.
Der Verkauf des Passes wird im ersten Halbjahr 2007 fortgeführt. In Planung ist derzeit zusätzlich eine Bestellmöglichkeit über Internet.
Bis zum Ende des Jahres ist eine umfassende Evaluation unter Einbeziehung der den Pass nutzenden Familien, der Anbieter und der Vertriebspartner vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluation werden in die Vorbereitung eines künftigen, weiterentwickelten Familienpasses, der für den Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 gültig sein soll und dessen Verkaufsbeginn rechtzeitig vor den Sommerferien des nächsten Jahres vorgesehen ist, einfließen. Viele Vertriebspartner und Anbieter haben bereits ihre Mitarbeit für den neuen Familienpass zugesagt. Auch neue Partner haben ihr Interesse an der Zusammenarbeit bekundet. Aufgrund einer ersten Umfrage gibt es zahlreiche Anregungen und neue Ideen, um durch gezielte Werbung noch mehr Familien auf den Pass und seine Angebote aufmerksam zu machen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen leitet sich für die Vorbereitung des künftigen Familienpasses folgender Handlungsbedarf ab: Der Familienpass soll stärker als bisher regional ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch Intensivierung der Akquise zum Teil noch vorhandene Angebotslücken in den Regionen zu schließen. Berliner Angebote sollen erneut in den Pass einbezogen werden. Zur möglichen Entwicklung eines gemeinsamen Passes für die Region Berlin-Brandenburg gibt es bereits erste Kontakte.
Zur Stärkung der Mobilität der Familien werden darüber hinaus Kooperationen mit Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs und der Deutschen Bahn angestrebt. Erste Vorgespräche hinsichtlich möglicher Fahrpreisermäßigungen verliefen positiv. Die Erfahrungen aus der Pilotphase zeigen, dass für die inhaltliche Ausgestaltung des künftigen Familienpasses gute Voraussetzungen bestehen.
Herzlichen Dank. - Wir kommen zur Frage 975 (Anschläge auf Abgeordnetenbüros), die die Abgeordnete Hesselbarth stellen wird.
Im vergangenen Monat wurden innerhalb von fünf Tagen drei nächtliche Anschläge auf Abgeordnetenbüros von Landtagsund Kreistagsabgeordneten der DVU mit erheblichen Sachschäden verübt. Der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser Anschläge sowie die Art der Ausführung und die vorgefundenen Schmierereien lassen den Schluss zu, dass diese Taten einen politischen Hintergrund haben.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um einen effektiven präventiven Schutz unserer Bürgerbüros zu gewährleisten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hesselbarth, zunächst möchte ich klarstellen, dass von den von Ihnen genannten drei Ereignissen die Sachbeschädigung am 24. November in Müncheberg als Anschlag im Sinne Ihrer Anfrage betrachtet werden kann. Dort ermittelt die zuständige Polizeibehörde wegen einer Straftat mit politischem Hintergrund. In den anderen Fällen - am 22./23.11. und 26./27.11. in Finsterwalde - ermittelt das zuständige Polizeipräsidium Potsdam zu Diebstählen im besonders schweren Fall. Die dortige Spurenlage schließt eine politische Motivation bisher eher aus.
Maßnahmen der Polizei zum Schutz von Abgeordnetenbüros und Geschäftsstellen erfolgen durch die Polizei nach bundeseinheitlichen Standards, die überall festgelegt sind. Danach werden diese Objekte nach Annahme des ersten Mandats bzw. nach Eröffnung der Geschäftsstelle in die durch die Polizeidienstvorschriften für Personen- und Objektschutz vorgegebene Gefährdungsbeurteilung eingeschlossen und in den entsprechenden polizeilichen Datenbanken erfasst. Folgend wird periodisch bzw. anlassbedingt von der Polizei mit den Betroffenen Kontakt aufgenommen. Dabei werden Informations- und Kommunikationswege abgestimmt oder präzisiert sowie die polizeiliche Beratung zum sicherheitsgerechten Verhalten und zum materiellen Selbstschutz angeboten.
Auch das Bürgerbüro in Müncheberg unterliegt dieser periodischen bzw. aktuell bezogenen Gefährdungsbeurteilung. Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) schließt im Ergebnis der aktuell vorgenommenen Beurteilung nach wie vor eine konkrete Gefährdung aus. Dennoch wird das Büro ebenso wie das von
Ihnen hinterfragte Büro in Finsterwalde im Rahmen des Wachund Wechseldienstes sowie des Revierdienstes bestreift.
Herr Minister, als unmittelbar Betroffener frage ich Sie: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass es ähnliche Übergriffe auf die Privatsphäre von DVU-Abgeordneten geben könnte?
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 976 (Novellierung Ur- heberrechtsgesetz), gestellt von der Abgeordneten Geywitz.
Der moderne Student von heute ist zwar noch häufig in der Bibliothek und versucht, mit Büchern sein Wissen zu mehren, sehr häufig aber auch an seinem Laptop und versucht, mit digitalisierten Informationen, die ihm von der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden, seiner wissenschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Deswegen ist die Urheberrechtsnovelle, in der auch Vieles über die Nutzung von digitalisierten Informationen geregelt wird, spannend für die märkischen Universitäten, weil dadurch unser Medienetat unter Umständen extrem geschröpft werden könnte. Daher frage ich die Landesregierung, wie sie die Novelle beurteilt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Geywitz, der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der sogenannte 2. Korb, wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Im November dieses Jahres fanden verschiedene Sachverständigenanhörungen im Rechtsausschuss statt. Eine Anhörung widmete sich speziell dieser Frage, nämlich den Regelungen im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kopienversand. Es ist derzeit ungewiss, wann und vor allen Dingen mit welchem Inhalt der Bundestag diese geplante Urheberrechtsnovelle beschließen wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich heute noch nicht sagen, welche Auswirkungen für den Hochschulbereich letztendlich zu erwarten sein werden.
Allerdings geht es in der derzeitigen Diskussion weniger darum, dass sich durch die Novelle die Bedingungen für Forschung und Wissenschaft verschlechtern würden. Umstritten
ist vielmehr, ob die Vorschläge im Regierungsentwurf ausreichend sind. Vorgesehen ist dort insbesondere eine Regelung zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Lesearbeitsplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven sowie für den Kopienversand auf Bestellung. Die Vertreter der Wissenschaftsseite halten die vorgeschlagenen Bestimmungen für nicht ausreichend. Demgegenüber sehen die Rechtsinhaber, hier insbesondere die Verleger, dies genau andersherum, weil die Interessenlage eben auch anders ist. Für sie sind die Vorschläge des Regierungsentwurfs zu weitgehend. Es gilt jetzt, die Beschlussfassung des Bundestages abzuwarten. Die Landesregierung wird sich sodann, wenn dieser Gesetzentwurf in der gegebenen Form vorliegt, im sogenannten zweiten Durchgang, nämlich im Bundesrat, dazu positionieren und die Interessen der Hochschulen entsprechend vertreten.
Sie haben zum einen gesagt, dass es einen Regierungsentwurf gibt, und zum anderen dargestellt, dass sich die wissenschaftliche Seite dazu eine Meinung gebildet hat, dass sich die Verleger wiederum eine andere Meinung dazu gebildet haben, dann aber festgestellt, dass die Meinungsbildung der Landesregierung erst erfolgt, wenn der Regierungsentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 977 (Gemeindeschwester und Gesundheitsreform), gestellt von der Abgeordneten Wöllert.
In Brandenburg läuft als zweitem Bundesland das Modellprojekt Gemeindeschwester. In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Zentrum Lübbenau sind drei Krankenschwestern in dieses Projekt einbezogen. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Frage, die sich jetzt stellt, schließt sich an eine Äußerung der Gesundheitsministerin Ziegler an, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform sagte, dass sie sehr gute Möglichkeiten in dieser Gesundheitsreform sieht, eine flächendeckende Einbeziehung von Gemeindeschwestern vorzunehmen.
Meine Frage lautet: Durch welche konkreten Regelungen der Gesundheitsreform wird eine solche flächendeckende Einbeziehung und dauerhafte Finanzierung von Gemeindeschwestern ermöglicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wöllert, ich habe vorhin schon einige Ausführungen zum WSG gemacht. In Bezug auf das Thema Gemeindeschwester erinnern Sie sich bitte, was bisher zur Ergänzung und Flankierung der Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten und von ärztlich geleiteten Einrichtungen durch Angehörige nichtärztlicher Berufe im Gesetz stand. Die Antwort lautet schlicht: Bisher nichts. Das ändert sich jetzt. Es ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes, integrierte Versorgungen als Instrument zur besseren Kooperation zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen zu stärken. Explizit nenne ich hier die nichtärztlichen Heilberufe, also auch unsere Gemeindeschwester in Brandenburg.
Das Bundesgesundheitsministerium führt weitere Leistungsbereiche an, zum Beispiel Physiotherapeuten, Orthopädiefachgeschäfte, Sanitätshäuser. Geregelt wird dies alles im GKV WSG mit dem Artikel 1 Nr. 119 und Nr. 120 - Neuformulierung der §§ 140 a und b im SGB V. Das ist die allgemeine Rechtsgrundlage für die Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und unterschiedlichen Heilberufen. Diese Möglichkeit wurde bereits mit der Verabschiedung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes - praktisch dem ersten Teil der Gesundheitsreform - und der damit herbeigeführten Liberalisierung und Flexibilisierung des ärztlichen Berufsrechts eingeleitet, indem zum Beispiel die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern möglich geworden ist und zusätzlich die Tätigkeit an weiteren Orten erlaubt wird.
Diese Veränderungen schaffen gute Grundlagen, um in Zukunft verstärkt auch nichtärztliche Heilberufe, hier besonders die Gemeindeschwester, in die bestehenden Versorgungskonzepte einzubeziehen. Das ist, wie wir alle wissen, für Brandenburg von besonderer Bedeutung.
Ich möchte hier ausdrücklich nochmals auf das kürzlich auch vom Landtag beschlossene Heilberufegesetz verweisen. § 31 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes sieht nun insbesondere die Möglichkeit vor, dass sich Ärzte und Zahnärzte mit Berufsangehörigen staatlicher Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen zur kooperativen Berufsausübung auch in Form einer juristischen Person des Privatrechts zusammenschließen dürfen.
Diese Reformgesetze in ihrer Gesamtheit stützen und stärken unser Projekt Gemeindeschwester ganz nachhaltig. Was bedeutet das konkret? Mit dem GKV WSG wird die allgemeine Grundlage für das Wirken der Gemeindeschwester gelegt. Es ist also ein erster Schritt, der eine deutliche Verbesserung gegenüber den derzeit im SGB V bestehenden Regelungen darstellt.
Natürlich sind nicht alle Fragen zu diesem Thema abschließend geklärt. Es ist gerade Aufgabe des Modellprojekts und der wissenschaftlichen Evaluierung, Varianten und Möglichkeiten für die Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung der Tätigkeit von Gemeindeschwestern aufzuzeigen.
Ich darf ausdrücklich betonen, dass die jetzt getroffenen allgemeinen Festlegungen in den Neuformulierungen der §§ 140 a und 140 b des SGB V endlich die Möglichkeit bieten, die Tätigkeit der Gemeindeschwester in die integrierten Versorgungsfor
men einzubeziehen. Die Tür zum richtigen Weg wird aufgestoßen. Wir müssen ihn jetzt nur noch beschreiten. - Danke schön.
Herr Staatssekretär, es war ja immer davon die Rede, dass die Gemeindeschwester in unterversorgten Gebieten und nicht flächendeckend arbeiten soll. Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass sie doch flächendeckend eingesetzt werden soll.
Das Modell, das wir durchführen - übrigens wesentlich weiter gefasst als das Modell in Mecklenburg-Vorpommern -, ist so angelegt, dass wir in einem funktionierenden System die Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeschwester und dem Arzt ausprobieren können. Wir können das nicht in einem Gebiet ausprobieren und vernünftige Ergebnisse erwarten, in dem eine Mangelsituation vorhanden ist. Wir werden eine Entscheidung darüber, wie mit diesem System umzugehen ist, erst treffen, wenn das Modellvorhaben durchgeführt und evaluiert ist. Es gibt aber Anzeichen dafür - nicht nur in den neuen Ländern, sondern auch in den westlichen Flächenländern -, dass ein solches System eine große Zukunft hat, um auch in der Fläche die Versorgung zu verbessern.
Vielen Dank. - An die Stelle der vorgezogenen Frage 978 (Fa- milienpass) rückt die Frage 981 (Stiftung für das sorbische Volk), gestellt vom Abgeordneten Dr. Niekisch.
Die Stiftung für das sorbische Volk hat vor wenigen Tagen ihr 15-jähriges Bestehen gefeiert. Dabei haben Vertreter der Stiftung beklagt, dass die Finanzausstattung durch den Bund, den Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg in den vergangenen Jahren stark rückläufig war und die Stiftung deshalb nun unter extremem Spardruck stehe.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die finanzielle Situation der Stiftung für das sorbische Volk ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Niekisch, die Stiftung für das sorbische Volk wird seit ihrer Gründung auf ungefähr gleichbleibendem Niveau gefördert. Die Fördersumme beträgt 15 bis 16 Millionen Euro jährlich. Die Hälfte kommt vom Bund und die andere Hälfte zu zwei Dritteln von Sachsen und zu einem Drittel von Brandenburg. Dabei war es so, dass in all den Jahren Sachsen seinen Anteil konstant gehalten hat. Bei den anderen beiden Partnern gab es manchmal winzige Schwankungen, die aber im Vergleich zu anderen Einrichtungen seit dem Absinken des Landeshaushalts keine nen