Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe bezogen auf die heutige Frage nur einen Punkt genannt. Zu dem Konzept gehört natürlich deutlich mehr. So wollen wir zum Beispiel unbedingt erreichen, dass es in jedem Landkreis und in jeder weiterführenden Schule mindestens ein Angebot zum 13-jährigen Abitur gibt. Das Ganze ist in ein nachzulesendes Konzept verpackt, das schrittweise umgesetzt wird. Derzeit wird es noch nicht umgesetzt, weil die Notwendigkeit dazu noch nicht vorhanden ist. Zurzeit ist die Zahl, die ich genannt habe - im vergangenen Jahr 14 400 beim Übergang in die 11. Klasse -, stabil. Der Einbruch, auf den wir uns vorbereiten müssen, kommt ab dem Jahr 2009. Bis dahin werden die betreffenden Maßnahmen abschließend beschlossen sein und Ihnen zur Kenntnis gegeben werden. - Danke schön.

Der Abgeordnete Helm hat eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, Sie können sich denken, in welche Richtung meine Frage geht. - Bei der Vorstellung Ihres Konzeptes, wonach zehn Gesamtschulen mit GOST eventuell übrig bleiben, stellt sich für mich die Frage: Ist unter diesen zehn Gesamtschulen die Gesamtschule in Neustadt mit der Spezialausbildung Reiten und der Leistungsklasse? - Gegenwärtig sind viele Investitionen, auch im privaten Sektor, zur Schaffung von Internatskapazitäten geplant. Es liegen sehr viele Anmeldungen auch von außerhalb von Brandenburg vor. Wir brauchen Planungssicherheit. Deswegen lautet meine Frage: Können wir in Neustadt mit dem weiteren Bestand rechnen, vorausgesetzt wir erreichen die Mindestschülerzahlen? Gibt es auch Sonderregelungen, nach denen auf die Zahl von 40 Schülern zurückgegriffen werden kann?

Erstaunlicherweise gibt es also noch einen CDU-Abgeordneten, wenn ich das sagen darf, der sich speziell um eine Gesamtschule Sorgen macht.

(Unruhe)

Ganz kurz: Wir müssen zwei Sachen voneinander trennen. Das eine ist das Konzept, und das andere ist das, was in der Realität stattfindet. Bei den weiterführenden Schulen gibt es das freie Wahlrecht für die Schule. Ob eine Schule Bestand haben wird oder nicht, hängt von den Anmeldezahlen ab. Man kann spekulieren und hochrechnen. Man könnte heute nur spekulativ sagen, dass diese oder jene Schule sozusagen am Netz bleiben wird.

Die Gesamtschulen haben es in diesem Zusammenhang deutlich schwerer als viele Gymnasien, weil in der Sekundarstufe I eine gemischte Schülerschaft vorhanden ist. Deshalb kann eine gymnasiale Oberstufe bei einer Gesamtschule viel schwerer aus eigenen Kräften rekrutiert werden, als es bei einem Gymnasium der Fall ist, an dem 90 % der Schüler oder mehr von Klasse 10 in Klasse 11 übergehen.

Ich habe in dem Zusammenhang schon mehrmals geäußert, dass die Zahl von zehn Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe eine reine Spekulation ist. Ich vermute, dass es so sein wird, und würde mich freuen, wenn es mehr Schulen wären; aber es könnten auch weniger sein. Entscheiden werden die Schülerinnen und Schüler und die Eltern durch ihre Schulwahl.

Zum Spezialfall Neustadt an der Dosse: Hier geht es um etwas, was nicht mit irgendeiner anderen Gesamtschule - vielleicht noch mit der Ringerklasse der Gesamtschule in Luckenwalde vergleichbar ist. Es geht also um eine Spezialklasse. Meine klare Aussage war: Wenn die Bedingungen für die Spezialklasse erfüllt werden, sehe ich gute Chancen für den Erhalt der gymnasialen Oberstufe in Neustadt an der Dosse. Wenn sie nicht erfüllt werden, gibt es sehr schlechte Aussichten, weil die Schülerzahl nicht ausreichen wird, um die Planzahlen zu erzielen.

Die Frage 1052 wird schriftlich beantwortet werden.

Die Frage 1053 (Eingliederungsbilanz der „1-Euro-Jobs“ in Brandenburg) stellt der Abgeordnete Nonninger von der DVUFraktion.

Aus einer Studie der Bundesagentur für Arbeit über die Förderung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die jetzt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die gemeinnützigen „1-EuroJobs“ den Arbeitslosen nur selten zu einer Arbeitsstelle auf Dauer verhelfen. Es ist die Rede davon, dass bundesweit nur 15 % der „1-Euro-Jobber“ nach Abschluss der Maßnahme einen regulären Arbeitsplatz finden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie über die Wirksamkeit des arbeitsmarktpolitischen Instruments „1-Euro-Job“ im Land Brandenburg?

Ministerin Ziegler beantwortet die Frage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Für Brandenburg liegen keine dezidierten Zahlen vor; trotzdem möchte ich etwas dazu sagen.

Es ist nicht das vorrangige Ziel von Arbeitsgelegenheiten - weder in der Variante Mehraufwandsentschädigung noch in der Variante Entgelt -, eine unmittelbare Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen. Gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten sind diese Instrumente nachrangig. Dafür setzen wir uns auch immer wieder ein.

Die primäre Zielsetzung der sogenannten 1-Euro-Jobs besteht in der Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Sie dienen vor allem auch dazu, die soziale Integration Langzeitarbeitsloser zu erhöhen und deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Auch können Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte gewonnen sowie Qualifikationen vermittelt werden, wodurch sich Hinweise auf die Förderung und Strategien der Arbeitsaufnahme im konkreten Fall ergeben.

Vor diesem Hintergrund ist ein Übergang aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zum Zeitpunkt von sechs Monaten nach Austritt aus der Maßnahme in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von 14,7 % als durchaus positiv zu bewerten. Das sind keine Zahlen für Brandenburg, sondern für Deutschland insgesamt. In der Entgeltvariante sind es sogar 24,3 %. Darüber hinaus weist der von Ihnen erwähnte Bericht der BA aus, dass ein halbes Jahr nach Beendigung der Maßnahme die Hälfte der Maßnahmenteilnehmer nicht mehr als arbeitslos gemeldet ist. In der Entgeltvariante sind das 52,3 % und bei MAE 49,2 %. Insoweit kann man feststellen, dass das Instrument der Arbeitsgelegenheiten seinen Sinn sehr wohl erfüllt.

Vielen Dank. - Die Frage 1054 (Feuerwehrkonzept) stellt der Abgeordnete Dr. Scharfenberg von der Linkspartei.PDS.

In seiner 23. Sitzung am 14. Dezember 2005 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum III. Quartal 2006 - also bis zum vergangenen Jahr - ein ganzheitliches Konzept zur Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes der Bevölkerung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in Brandenburg bis zum Jahr 2014 vorzulegen.

Herr Minister Schönbohm hat im Rahmen dieser Debatte Folgendes gesagt:

„Ich gehe davon aus, dass wir das von Ihnen geforderte Konzept bis zum III. Quartal 2006 vorlegen werden. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen.“

Ich frage die Landesregierung: Warum hat sie das geforderte Konzept immer noch nicht vorgelegt?

Herr Innenminister, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht aus Faulheit, sondern aus anderen Gründen.

Es ist richtig, dass wir diesen Auftrag vom Parlament bekommen haben. Ich habe dazu auch vorgetragen. In der Zwischenzeit habe ich mit Schreiben vom 16. Januar dieses Jahres die Ressorts um Mitzeichnung gebeten. Wir streben eine Kabinettsberatung am 13. Februar dieses Jahres an.

Den Beschluss vom 14. Dezember 2005 habe auch ich unterstützt, nicht ahnend, welche Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung ergeben würden. Deshalb habe ich in der Landtagssitzung am 14. September 2006 im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Kollegin Steinmetzer darauf hingewiesen, dass das Konzept noch nicht abschließend bearbeitet worden ist, weil die anstehenden Änderungen im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz Berücksichtigung finden sollen. Im Hinblick auf die erforderliche Konkretisierung der Ausführung des Konzepts zu regionalen Leitstellen, eine weitere Baustelle, waren zudem die Ergebnisse der Freiwilligkeitsphase für die Landkreise bezüglich des territorialen Zuschnitts der Regionalleitstellen abzuwarten. Diese Frist endete am 30. September. Wir haben jetzt Entscheidungen getroffen, die in dieses Konzept einfließen können.

Erst im IV. Quartal des letzten Jahres haben die für die Aktualisierung und Konkretisierung des Konzepts relevanten Entscheidungen vorgelegen. Mit Blick darauf, dass wir ein ganzheitliches Konzept vorlegen wollen, waren in diesem Zeitraum zahlreiche Abstimmungen mit den mitzeichnenden Ressorts erforderlich. Daher ist es auch im IV. Quartal nicht mehr gelungen, ein von der Landesregierung beschlossenes Konzept vorzulegen.

Dabei ist im Wesentlichen Folgendes zu sagen: Die wichtigen Bestandteile des Konzepts sind auf die Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren, die Sicherung der Kompatibilität der integrierten Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte so

wie auf die Landesschule und die technischen Einrichtungen für Brand- und Katastrophenschutz bezogen. All dies war miteinander zu kombinieren.

Die Finanzierung dieser konzeptionellen Schwerpunkte ergibt sich aus dem von Ihnen beschlossenen Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Mit der vorgenommenen Änderung des § 16 Abs. 1 dieses Gesetzes sollen im Rahmen des Ausgleichsfonds hierfür bis zu 9 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Erst mit dieser Vorgabe war es möglich, dies insgesamt in ein Konzept einzuarbeiten und die Themenfelder „Stützpunktfeuerwehr“ und „Regionalleitstellen“ abschließend zu erarbeiten.

Weiterhin mussten wir natürlich auch die kommunalen Belange berücksichtigen; denn die Träger des Brandschutzes sind ja im Wesentlichen die Kommunen. Diese enge Abstimmung hat halt auch Zeit gebraucht.

Im Hinblick auf die Bildung der Regionalleitstellen haben wir im Dezember 2006 eine landesweite Lösung erreicht. Auf dieser Basis, meine ich, kann im Februar entschieden und danach dieses Konzept dem Landtag zugeleitet werden.

Es gibt eine Nachfrage.

Erstens: Herr Innenminister, können Sie verbindlich einen Zeitpunkt nennen, zu dem dieses Konzept vorgelegt wird, da der Zeitrahmen ja schon erheblich überschritten ist?

Zweitens: Uns ist bekannt, dass es zurzeit Schwierigkeiten mit der Sanierung der Landesfeuerwehrschule gibt, die ja eigentlich als gesetzte Größe eingeordnet war. Können Sie dazu noch etwas sagen?

Nein, zu den Einzelheiten der Sanierung, Herr Kollege Scharfenberg, kann ich nichts sagen, weil ich baufachlich nicht so bewandert bin. Auf jeden Fall ist mir bisher nicht als Problem vorgetragen worden, dass die Entwicklung der Konzeption in irgendeiner Weise behindert wäre. Sollte dies der Fall sein, könnte ich Sie anschließend davon unterrichten; aber bisher ist es mir nicht bekannt.

Einen verbindlichen Zeitrahmen zu nennen ist deswegen etwas schwierig, weil in diesem Punkt mehrere Mitspieler auf dem Feld sind. Der Kollege Speer als Finanzminister hat dabei eine gewichtige Rolle; das ist völlig klar. Wir müssen das aber auch mit dem anderen Thema abstimmen: Wo und wie wollen wir endgültig die Stützpunktfeuerwehren positionieren? - Dazu habe ich auf einer Tagung der Kreisbrandmeister im IV. Quartal einmal Vorstellungen entwickelt. Wir warten jetzt auf die Rückläufe und wollen, dass der Landesbrandmeister daraus das Konzept entwickelt. Da liegt die Schwierigkeit. In der Abstimmung befinden sich jetzt die Grundlagen dieses Konzepts; an den Einzelheiten der Ausgestaltung müssen wir weiterhin arbeiten. Ich gehe davon aus, dass ich, wenn wir im Kabinett zu einer Entscheidung kommen, Ende des I. Quartals den Landtag oder seinen Innenausschuss informieren kann, wie der Zwi

schenstand ist. Die Ausformung und Umsetzung im Detail wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bleiben also dran.

Ich habe ein genauso großes Interesse daran wie Sie; denn ich glaube, wir werden mit den Stützpunktfeuerwehren einen Schritt in die Zukunft tun mit dem Ziel, dass wir regional bessere Bedingungen haben werden. Dafür haben Sie sich ja unserem Vorschlag zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes angeschlossen.

Danke. - Ich möchte daran erinnern, dass in begründeten Fällen Fristüberschreitungen auch zugestimmt wird, wenn darum gebeten wird.

(Minister Schönbohm: Herr Präsident, das habe ich ver- standen!)

Die Frage 1055 wird schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 1056 (Braunkohlensanierung) auf. Herr Abgeordneter Thiel, bitte.

Dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2006 zufolge sind 90 % aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Braunkohlenaltlasten stehen, erledigt. Im Mittelpunkt der zukünftigen Arbeiten stehen zunehmend Maßnahmen zur Sanierung des Wasserhaushaltes. Dazu gehören auch die Flutung der Tagebaurestlöcher - die wohl erst im Jahre 2018 abgeschlossen sein wird - mit ökologisch vertretbarer Wasserqualität und die Beseitigung des Grundwasserdefizits. Für die Finanzierung weiterer notwendiger Maßnahmen zur Sanierung haben der Bund und die Braunkohlenländer Anfang 2006 Gespräche zum Finanzrahmen der Jahre 2008 bis 2012 aufgenommen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Gespräche?

Herr Minister Dellmann, wie ist der Stand?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiel, ich kann Ihnen heute berichten, dass auf Arbeitsebene die Verhandlungen zwischen dem Bund und den ostdeutschen Braunkohlenländern, nämlich Brandenburg, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, abgeschlossen sind. Das sogenannte Verwaltungsabkommen 4, abgekürzt VA 4, hat die gleiche Grundstruktur wie das aktuell noch bis zum Jahresende geltende Verwaltungsabkommen 3.

Es berührt im Wesentlichen das Thema Grundsanierung, im § 2 geregelt. Dort ist das Finanzierungsverhältnis 75 % Bund und 25 % Land vorgesehen.

Im § 3 ist das wichtige Thema Grundwasseranstieg geregelt. Dort ist die Finanzierungsverteilung wie folgt: 50 % Bund und 50 % Land.

Im § 4 werden geregelt: Erhöhung der Folge- und Nutzungsstandards, Gefahrenabwehr, Altbergbau. Hier ist wie bisher die hundertprozentige Finanzierung über das Land Brandenburg vorgesehen.