Im § 4 werden geregelt: Erhöhung der Folge- und Nutzungsstandards, Gefahrenabwehr, Altbergbau. Hier ist wie bisher die hundertprozentige Finanzierung über das Land Brandenburg vorgesehen.
Dieses Verwaltungsabkommen, das eine Laufzeit von 2008 bis 2012 haben wird, wird für Brandenburg eine zentrale Rolle spielen. Gerade auch die Frage der Grundsanierung ist uns sehr wichtig. Zurzeit bereitet unser Haus eine Kabinettsvorlage vor. Es gab dazu auf Arbeitsebene eine Verhandlung mit dem Bund. Jetzt gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und auch mit dem Haus des Kollegen Dr. Woidke. Es ist alles im Konsens abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass wir den zuständigen Fachausschüssen im II. Quartal darüber berichten können.
Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 1057 (Evaluie- rung der Bäderplanung), gestellt vom Abgeordneten Görke.
Im Rahmen der 25. Landtagssitzung im Januar 2006 kündigte der Minister für Bildung, Jugend und Sport für das Jahr 2007 einen Bericht zur Umsetzung der Bäderplanung 2000 bis 2006 und in diesem Zusammenhang einen Entscheid, „wie eine Fortschreibung der Bäderplanung erfolgen wird“, an. Das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 vom Dezember 2006 enthält in einem Unterpunkt konkrete Förderaussagen zu Sportstätten und Bädern.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Auf welcher Grundlage ist der im entsprechenden Operationellen Programm ausgewiesene akute bauliche Anpassungs-, Modernisierungs- und Sanierungsbedarf für eine Vielzahl von Bädern ermittelt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daran, dass ich diese Frage beantworte, sehen Sie, dass wir in der neuen Strukturfondsperiode, was die Städte betrifft, eine integrierte Stadtentwicklungspolitik betreiben. Die erste Frage lautete: Welche aktuellen Untersuchungen gibt es?
Der Sportminister, der Kollege Rupprecht, wird im Jahre 2007 berichten, wie das bisherige Programm abgearbeitet worden ist. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für eine Erhebung, nach der wir quantifizierte Aussagen machen können, welcher Sanierungsbedarf besteht. Sie wird in den nächsten Monaten durchgeführt werden.
Im Operationellen Programm ist vorgesehen, dass im Rahmen der INSEK auch die Städte die Möglichkeit haben, über eigene Prioritätensetzungen entsprechende Anträge mit zu formulieren. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass es zu Quotierungen kommt, etwa nach dem Motto, ein Prozentsatz X oder ein Millionenbetrag Y wird für Bädersanierung vorgesehen, son
Bisher war ja geplant, dass der Bau des Spaßbades in Potsdam durch Mittel der GA-Förderung realisiert werden soll. Sowohl die Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft - GA-G - als auch die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen kummunalen Infrastruktur - sie ist am 27. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht worden - schließt die Förderung von Bädern in nicht anerkannten Kur- und Erholungsorten, also auch in Potsdam, über die GA-Förderung aus. Ich frage Sie deshalb: Welches Förderprozedere muss nun die Stadt Potsdam - Sie haben gerade die Kommunen angesprochen - hier anstreben?
Das Projekt hier in Potsdam umfasst nicht den Bereich des OP von 2007 bis 2013. Zu dieser Frage gibt es auch Gespräche mit den zuständigen Fachministerien, insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium. Ich möchte also auf die Gespräche zwischen der Stadt Potsdam und dem Wirtschaftsministerium verweisen.
Am 13. Januar 2007 eröffnete in Berlin ein Scientology-Zentrum. Das Gebäude hat eine Fläche von 4 000 m2. Die Zahl der Scientology-Anhänger in Berlin wird auf 200 geschätzt. Die Wahl des neuen Standortes wird als Versuch gewertet, einen neuen Treffpunkt für Scientologen aus ganz Europa zu entwickeln und diesen so zur Deutschlandzentrale auszubauen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen wird nach Ihrer Einschätzung die Errichtung des Scientology-Zentrums in Berlin auf das Land Brandenburg haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, wir gehen davon aus, dass das Aktionsfeld der Scientology-Organisation vorrangig in Berlin und in den zahlreichen Einrichtungen dort liegen wird. Berlin hat durch seine Funktion als Regierungssitz und Hauptstadt auch für die SO - ich habe keine Lust, immer „Scientology-Organisation“ zu sagen; ich sage einfach „SO“ und bitte um Ihr Verständnis - eine besondere strategische Bedeutung gewonnen.
- Ja, weil es schneller geht, aber auch deshalb, weil das keine wissenschaftliche Organisation ist; das sind doch Rosstäuscher. - Auf der einen Seite kann man dadurch medienpolitisch be
sonders präsent sein, und auf der anderen Seite ergibt sich die Chance, auf die politische und gesellschaftliche Elite nach der Lehre von Hubbard, dem Begründer der SO, einwirken zu können. Die Lehre der SO unterscheidet zwischen höherwertigen Menschen, namentlich den Organisationsmitgliedern, und minderwertigen Menschen, insbesondere den Gegnern der SO; also sind wir alle hier minderwertig. Berlin ist auch aus diesem Grund vorrangig als Aktionsraum anzusehen, weil man hofft, dort neue Mitglieder zu gewinnen.
Brandenburg ist kein Tätigkeitsschwerpunkt, aber Brandenburg könnte eine Bedeutung als Region für die Planung strategischer Maßnahmen und Aktionen gewinnen. Die Regionen Berlin und Brandenburg können mit Blick auf die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Tätigkeiten der SO nicht separat betrachtet werden. Wir haben in den Jahren 2004 und 2005 insbesondere verstärkte Werbemaßnahmen der SO im Land Brandenburg festgestellt, zum Beispiel durch Info- und Bücherstände in der Fußgängerzone in Potsdam. Diese wurden durch die Mitglieder der SO angemeldet und auch betreut. Aber die Resonanz auf diese Werbemaßnahme war bei der Bevölkerung Gott sei Dank sehr gering. Erkenntnisse, dass neue Mitglieder in Brandenburg gewonnen wurden, liegen nicht vor. Bundesweit hat die SO 5 000 bis 6 000 Mitglieder. Presseberichten zufolge hat sie in Berlin ca. 200 Mitglieder.
Noch nicht hinreichend beurteilt werden können die Fragen, die die taktischen Möglichkeiten der SO zur Ausgestaltung ihrer Zielvorstellungen betreffen. Klärungsbedürftig ist beispielsweise der Finanzbereich, der für die Umsetzung der Programmatik eine wesentliche Rolle spielt.
Eine abschließende Aussage zu den Aktivitäten der SO im Hinblick auf die konkrete Einflussnahme auf die Gesellschaft bzw. die Politik ist mit derzeitigem Kenntnisstand vor dem geschilderten Hintergrund nicht zuverlässig möglich. Aber es besteht weiterhin ein Bedarf, diesen Sachverhalt im Einzelnen zu beleuchten, um mehr zu erfahren, als wir derzeit wissen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es ist jetzt schon nach 12 Uhr. Wenn Sie mit der schriftlichen Beantwortung der vielen weiteren Fragen einverstanden sind, dann beende ich jetzt die Fragestunde und damit den Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie in die wohlverdiente Mittagspause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Bevor Ministerin Prof. Dr. Wanka das Wort erhält, begrüße ich noch die Schülerinnen und Schüler der Oberschule Schwanebeck bei uns, die hier soeben Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Qualität der Ausbildung, die Effizienz eines Bildungssystems sind heute - da sind wir uns alle einig - nicht mehr schmückendes Beiwerk, sondern wirklich ein ganz entscheidender Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Hierbei kommt den Hochschulen eine Schlüsselrolle zu. Um dieser Rolle gerecht zu werden, befinden sich die Hochschulen nicht nur in Brandenburg, sondern deutschlandweit in einem Prozess der Modernisierung und Veränderung. Dieser Prozess wird immer wieder mit Begriffen wie Deregulierung, institutionelle Autonomie, Institutionalisierung, Internationalisierung, mehr Wettbewerb und bessere Qualität interpretiert.
Die Veränderungen im Hochschulbereich sind nicht etwas, was man mit einem Schritt oder auf einen Schlag umsetzen kann, sondern man muss handwerklich sehr solide Baustein für Baustein aneinanderfügen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, über das wir heute sprechen, ist ein weiterer Baustein, und zwar ein ganz wichtiger. Es geht bei diesem Gesetz um die Neuregelung des Berufungsverfahrens. Was ist ein Berufungsverfahren? - Es ist das Verfahren, durch das eine Hochschule zu Professoren kommt. Bisher ist es so, dass die letzte Entscheidung in diesem Berufungsverfahren bei der Ministerin oder dem Minister liegt. Das ist schon seit vielen Jahrzehnten, Jahrhunderten so. Jetzt geht man dazu über, darüber nachzudenken, ob das in Deutschland die effektivste Form ist oder ob man vor dem Hintergrund der verstärkten Autonomie auch andere Wege gehen kann.
Das Berufungsverfahren, die Frage, wie die Hochschule zu ihren Professoren kommt, ist ganz zentral; denn über dieses Berufungsverfahren versorgen sich die Hochschulen mit dem Wichtigsten, was sie haben: nämlich mit neuen Professoren und damit mit neuen Ideen, mit neuem Wissen und mit neuer Kompetenz.
Es kommt hinzu, dass diese Berufungsverfahren unwahrscheinlich wichtig sind, weil in den nächsten Jahren sehr viele Professoren ausscheiden und neue in das System kommen werden. Welche man dann beruft, bestimmt über die Arbeit der Hochschulen für die nächsten Jahrzehnte. Der Wissenschaftsrat hat ermittelt, dass bis zum Jahr 2014 annähernd die Hälfte der jetzt in Deutschland tätigen Professoren aus Altersgründen aus dem Hochschuldienst ausscheiden wird. Es wird also eine sehr große Zahl von Professoren neu berufen werden. Unser Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Zuständigkeit für Berufungen nicht mehr originär bei der Ministerin, beim Minister liegt, sondern dass das Berufungsrecht auf die Hochschulen übergehen kann. Das heißt, es wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Hochschule selbst beruft.
Rechtsverordnung. Das kann von Hochschule zu Hochschule zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Konditionen geschehen.
Auf einen wichtigen Punkt waren wir in Deutschland viele Jahre lang stolz: Die Berufung erfolgte zentral, nach gleichen, im Hochschulrahmengesetz festgelegten Kriterien. Ziel war ein System der Qualitätssicherung; an den einzelnen Hochschulen konnte es nicht sehr verschieden sein.
Wir wollen und brauchen hohe Qualitätsstandards; das ist ganz klar. Erst wenn die Hochschule nachweisen kann, dass sie in der Lage ist, ein Verfahren nach entsprechenden Standards durchzuführen - das umfasst die Vorlage von Berufungsordnungen und den Nachweis der Qualitätssicherung insgesamt -, wird ihr das Berufungsrecht übertragen.
Die Situation in Brandenburg kann ich beurteilen, insbesondere was die letzten Jahren angeht. Hier ist festzustellen, dass die Qualität, in der die Berufungsvorgänge dem Ministerium vorgelegt werden, und damit die von den einzelnen Hochschulen angelegten Standards unterschiedlich sind. Deswegen ist es wichtig, dass die Hochschulen jetzt die Möglichkeit haben, mit ihren Berufungsordnungen unterschiedlich zu reagieren.
Wichtig ist: Wir übertragen das Berufungsrecht nicht per se, das heißt nicht für alle Zeiten, sondern wir behalten uns vor, es der Hochschule wieder zu entziehen, wenn dort etwas schiefläuft. Wie kann ein „Schieflaufen“ überprüft werden? Eine Möglichkeit wäre, dass sich das Ministerium alle Vorgänge anschaut und sozusagen mitliest. Das wäre aber keine Erleichterung, weder hinsichtlich unserer Arbeit im Ministerium noch vom Verfahren her.
Wir haben einen Weg gewählt, den nach unserem Wissen noch niemand geht, und im Gesetz eine Evaluierungskommission verankert. Sie ist extern besetzt, zum Beispiel mit Wissenschaftsratsmitgliedern und Professoren aus anderen Ländern. Stichprobenartig schaut sie sich Berufungsverfahren an den Hochschulen an. Werden Auffälligkeiten oder Vorgänge, die nicht in Ordnung sind, festgestellt, kann das Ministerium das Berufungsrecht wieder an sich ziehen. Mit dem genannten Instrument erreichen wir eine Qualitätssicherung.
In die Gesetzesnovelle haben wir einige neue Instrumentarien eingefügt, die für Berufungen wichtig sind.
Erstens: Hochschulprofessoren kommen immer öfter aus anderen Ländern; Internationalität ist wichtig. Deswegen haben wir im Entwurf festgelegt, dass Professoren künftig nicht nur öffentlich, sondern grundsätzlich international ausgeschrieben werden müssen.
Zweitens: Wir haben den Einfluss der Hochschulleitungen auf das gesamte Berufungsverfahren verstärkt, zum Beispiel was die Zusammensetzung der Kommissionen angeht. Die Berufung eines Professors kann sich nicht nur daran orientieren, was für den Fachbereich am besten ist, sondern es ist auch zu berücksichtigen, inwieweit der künftige Professor von seinem Fachgebiet her in das Hochschulprofil insgesamt hineinpasst. Aspekte anderer Fachbereiche sind zu berücksichtigen. Der größere Einfluss der Hochschulleitungen ist insoweit ein gutes Instrument.
dentlichen Berufungsverfahrens - ohne Ausschreibungspflicht vorgesehen. Die Hochschulen erhalten dadurch die Möglichkeit, herausragende, exzellente Wissenschaftler, die an anderer Stelle ausgezeichnet worden sind oder großartige Erfindungen gemacht haben, zu berufen, ohne dass dem ein langwieriger Prozess von Ausschreibung bzw. Bestenauslese vorangehen muss. Die Kriterien dafür, dass ein solcher Kandidat eine lebenslange Professorenstelle bekommt, sind natürlich nicht niedrig anzusetzen; ich denke, dafür haben alle Verständnis.