Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz ist ein nächster Schwerpunkt, mit dem ich mich schon seit ich Minister bin beschäftige, weil es darum geht, die Grundlage für eine gute Ausbildung der Kameraden der Feuerwehr zu schaffen. Diese Schule dient nach § 5 unseres Brand- und Katastrophenschutzgesetzes dem öffentlichen Zweck, dem kommunalen Brandschutz sowie den Trägern des Katastrophenschutzes ausgebildetes Personal zur Verfügung zu stellen. Sie arbeitet sozusagen als Dienstleister für die Landkreise, Städte und Gemeinden, um damit einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Diese Aufgabenzuweisung hebt das Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes hervor und beschreibt die Weiterentwicklung der LSTE zum Kompetenzzentrum der integrierten Gefahrenabwehr. Diese Schule wird weiterhin eine Schlüsselaufgabe für die Ausbildung unseres Nachwuchses und die Weiterbildung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Zum Katastrophenschutz: Angesichts wachsender und immer spezieller werdender Aufgaben sind Lösungsansätze innerhalb des Katastrophenschutzes erforderlich, welche zu einer not
wendigen Stärkung desselben führen. Die Stärkung des Katastrophenschutzes ist durch Personalaus- und -fortbildung, Übung sowie durch Sicherstellen einer einheitlichen Führungsstruktur auf allen Ebenen möglich. Hier hat wiederum die LSTE eine wichtige Aufgabe. Die Brandschutzeinheiten haben sich im Gefahrenabwehrsystem des Landes als unverzichtbar herausgestellt, aber es gilt auch, den Einsatzwert durch Modifizierung der Struktur und technische Erneuerungen zu erhöhen. Die Einsatzfähigkeit muss zum Beispiel auch für Einsätze bei Chemieunfällen und grenzüberschreitenden Katastrophenschutz erweitert werden. Die Einsatzlogistik und -ausstattung der Sondereinsatzgruppen des Katastrophenschutzes müssen planerisch mit einem landeseinheitlichen Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit einer enormen Zahl von Verletzten abgestimmt werden, da der Einsatz von Rettungs- und Sanitätsdienst sowie die Krankenhausversorgung koordiniert erfolgen muss. Dies ist eine Aufgabe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls zu lösen ist.
Ein entsprechendes Lehrgangsangebot ist an der LSTE zu ermöglichen, sodass jede Katrastrophenschutzleitung mit ihrem Katastrophenschutzstab Aus- und Fortbildung sowie Übungen durchführen kann. Das betrifft auch Übungen in Verantwortung der unteren Katastrophenschutzbehörden, des Ministeriums des Innern als oberster Katastrophenschutzbehörde sowie länderübergreifende Krisenmanagementübungen. Wir werden diese Übungen verstärkt durchführen, weil sie die Voraussetzung dafür sind, dass wir in Gefahrensituationen richtig handeln können.
Ein letztes Element ist das digitale Geländemodell. Als wir zum Beispiel in Mühlberg die schwierige Hochwasserlage hatten und dort die Gefahr bestand, dass ein Deich bricht, war vollkommen unklar, welche Auswirkungen das haben kann und welche Geländebereiche überschwemmt werden. Das Gleiche gilt für die Prignitz. Wir brauchen ein digitales Geländemodell, um solche Schadensereignisse abschätzen zu können. Es geht dabei um den Schutz von Menschen, Gebäuden, Anlagen sowie kritischen Infrastruktureinrichtungen. Diesen können wir durch das digitale Geländemodell und durch besseres Informationsmanagement erreichen.
Als Instrument zur Entscheidungsfindung würde ein landesweit nutzbares digitales Geländemodell DGM 2 für die Raumplanung im Vorfeld möglicher Schadensereignisse wie Hochwasser eine wesentliche Grundlage für die Realisierung wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung der Schäden darstellen. Wir wissen, wie dieses digitale Geländemodell funktioniert, haben aber nicht das Geld, es umzusetzen. Daran müssen wir noch arbeiten. Ich werde auf Sie zukommen, um Ihre Unterstützung zu erhalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Das Grundanliegen des von mir eben kurz skizzierten Konzepts besteht darin, die bestehenden Sicherheitsstandards für die Bürger zu erhöhen, die technischen Möglichkeiten zu nutzen und dort, wo es notwendig ist, kompetent und verantwortungsübergreifend zusammenzuführen, um auf die jeweilige Herausforderung, seien es Hochwasser, Großschadensereignisse, Feuer oder Waldbrandkatastrophen, angemessen reagieren zu können.
Dabei bleibt der Bevölkerungsschutz immer ein Teil dieser gemeinsamen Aufgabe. Aber das geht nur, wenn es uns weiterhin
gelingt, genügend Mitbürger davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, im Ehrenamt für Brandenburg zu werben. Ohne Ehrenamt können wir all das, was ich hier vorgetragen habe, nicht tun. Dazu gehören auch eine moderne Ausrüstung sowie eine entsprechende Führung, damit sich junge Menschen dort gern einbringen. Ich bitte Sie um Unterstützung auf diesem weiteren Weg. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Während der Abgeordnete Dr. Scharfenberg für die Fraktion der Linkspartei.PDS an das Pult kommt, begrüße ich unsere Gäste, Teilnehmer eines Angestelltenlehrgangs der Landesakademie für öffentliche Verwaltung in Neu Fahrland. Herzlich willkommen in unserer Runde!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung endlich das Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes vorgelegt hat. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Konzepts ist bereits Ende 2005 durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen ausgelöst worden. Wir haben unsere Unterstützung für diesen Antrag mit einer entsprechenden Erwartungshaltung verbunden, müssen aber feststellen: Der Anspruch einer konzeptionellen Weiterentwicklung und eines möglichst komplexen Herangehens wird mit der Vorlage, die zweifellos ein Fortschritt ist da gebe ich dem Herrn Minister Recht - nur unzureichend erfüllt.
Das Papier enthält im Schwerpunkt eine mehr oder weniger zutreffende Situationsbeschreibung, bleibt jedoch bei den Lösungsvorschlägen nur vage. Es ist inakzeptabel, dass die Feuerwehr ständig mehr Aufgaben im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes erhält, aber die Unterstützung für diese Leistungen dem nicht entspricht.
Der Rückgang der Anzahl der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren wird spätestens seit der Veröffentlichung des Strategiepapiers „Feuerwehr 2000“ beklagt. Das gilt insbesondere für die Nachwuchsgewinnung im Rahmen der Jugendfeuerwehren, die seit 2002 mehr als ein Fünftel ihrer Mitglieder verloren haben.
Auch die unzureichende technische Ausstattung vor allem im überalterten Fahrzeugbestand wird seit langem kritisiert, ohne dass sich grundsätzlich etwas verändert hätte. Nach wie vor sind 40 % der Fahrzeuge älter als 20 Jahre. Im Gegenteil, die kommunalen Investitionen für den Brandschutz sind von 49,3 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 27,3 Millionen Euro im Jahr 2005 zurückgegangen.
Das Ergebnis der im Konzept angekündigten Abfrage zum Bestand und zum Einsatzwert aller Feuerwehreinsatzfahrzeuge liegt leider noch nicht vor. Mir ist unverständlich, warum diese Abfrage nicht bereits in Vorbereitung auf die Erarbeitung des Konzepts erfolgt ist. Denn eine solche Bestandsaufnahme ist zweifellos eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen.
Wenn jetzt der Anschein erweckt wird, dass die mit dem Finanzausgleichsgesetz 2007 festgelegte Feuerwehrpauschale in Höhe von bis zu 9 Millionen Euro diese Probleme lösen könnte, dann kann ich nur vor Fehleinschätzungen warnen. Zum einem ist das eben keine zusätzliche Finanzierung, sondern nur ein Griff in die Mottenkiste zweckgebundener kommunaler Zuweisungen, den letztlich alle Kommunen zu tragen haben. Zum anderen ist es ein einfaches Rechenexempel, welche praktischen Wirkungen der landesweite Einsatz von jährlich bis zu 5 Millionen Euro für die Verbesserung der Fahrzeugausstattung der Feuerwehr haben kann.
Damit ist der aufgezeigte Rückgang bei den jährlichen kommunalen Investitionen um mehr als 20 Millionen Euro - das ist fast eine Halbierung - nicht annähernd auszugleichen. Bedenkt man noch den angekündigten Rückzug des Bundes aus dem ergänzenden Katastrophenschutz, wird deutlich, dass eher mit zusätzlichen Aufwendungen bei Ersatzbeschaffungen und Materialerhaltung zu rechnen ist. Jeweils 2 Millionen Euro sind für die Finanzierung der LSTE sowie für übergreifende Aufgaben der Regionalleitstellen gedacht. Das sind eigentlich Landesaufgaben, die elegant auf die Kommunen abgewälzt werden.
Die Feuerwehrpauschale ist aber nicht für die Lösung der personellen Probleme der Feuerwehren vorgesehen. Wir regen in diesem Zusammenhang an - es ist nicht die Lösung des Problems -, in die Überlegungen zur Stärkung der Anerkennungskultur die Einführung einer Ehrenamtscard einzubeziehen, deren Vergünstigungen auch den Feuerwehrleuten zugute kommen sollten.
Meine Damen und Herren, die jetzt mit Hochdruck und unter Nutzung der finanziellen Hebel betriebene Bildung von Stützpunktfeuerwehren trägt letztlich dazu bei, dass die vielen kleinen Orts- und Ortsteilfeuerwehren infrage gestellt werden.
- Aber zumindest in ihrer inhaltlichen Ausrichtung völlig verändert werden. - Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung zeitlich vollziehen wird. Die finanziellen Zwänge in den Kommunen werden dabei das Ihrige tun und darüber entscheiden, ob die kleinen Feuerwehren als Heimatvereine oder Ähnliches eine Zukunft haben können - es sei denn, es wird wirklich gegengesteuert, um mit konkreter örtlicher Anbindung landesweit eine starke Feuerwehr zu sichern. Das ist in dem Konzept leider nicht zu erkennen.
In der Vorlage wird auch der aktuelle Stand der Bildung von Regionalleitstellen dargestellt. Es ist sehr erfreulich, dass es auf freiwilligem Wege gelungen ist, diese Regionalleitstellen zu bilden.
Es bleiben viele Fragen offen. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung von Risiko- und Gefahrenanalysen, die nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz von den Kreisen vorzulegen sind? Warum ist darauf verzichtet worden, inhaltliche Orientierungen für diese Analysen zu geben, um sie landesweit vergleichbar zu machen? Wie funktionieren die Autobahnfeu
erwehren in der täglichen Praxis? Wie wird mit den Problemen bei der Finanzerstattung für die Einsätze umgegangen? Welche Überlegungen gibt es zur Lastenteilung bei der Einführung des Digitalfunks?
Es gibt also genügend Veranlassung, in unser aller Interesse der Entwicklung der Feuerwehr auch weiterhin große Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu wollen wir gern unseren Beitrag leisten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Jürgen Scharfenberg, irgendwann habe ich aufgehört, mir Notizen zu machen, weil ich festgestellt habe: Sie haben von der Struktur Feuerwehr herzlich wenig Ahnung. Aus dem Grunde sind sie bei vielem von dem, was Sie hier gesagt haben, wieder nach demselben Rezept vorgegangen, nämlich Ängste zu wecken und zu sagen: Wir würden es besser machen. Der einzige Lösungsvorschlag war die Einführung einer Card. Das war alles, was hier herausgekommen ist.
Ich war vorige Woche bei meiner Feuerwehr zur Mitgliederhauptversammlung und am Montag in Briesen, einer Gemeinde meines Wahlkreises, bei der Feuerwehr. Fragen Sie einmal, was sie davon halten, jetzt über diese Förderrichtlinie zusätzlich neue Technik zu bekommen, die sie sonst über ihren Träger des Brandschutzes - das sind und bleiben zu Recht die Gemeinden - nicht erhalten können. Denen hätten Sie das einmal sagen sollen. Ich glaube, Sie wären nicht lange in diesem Raum geblieben.
Es wird niemand an die Ortswehren gehen. Aber wenn sich dort niemand mehr findet, der die entsprechende Ausbildung als Ortswehr- oder Gruppenführer macht,
heißt das: Es besteht ein Sicherheitsrisiko für die dortigen Kameraden. Dann muss ich mir überlegen, ob ich die Ortswehr nur halte, damit sie da ist, oder als einsatzfähige Einheit ausbaue. Dieses Ängsteerwecken, wir wollten die Ortswehren schmälern, ist schlichtweg Unsinn.
Herr Innenminister, ich danke Ihnen und Ihrer Mannschaft ausdrücklich für dieses Konzept. Es ist umfassend. Es beschreibt an einigen Stellen weiteren Handlungsbedarf. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit - siehe Katastrophenschutz. Dort sind Dinge enthalten, die wir alle miteinander noch nicht besser wissen. Insofern finde ich es gut, dass nicht der Versuch unternommen wird, irgendetwas als Scheinlösung aufzubauen.
Zum Zeitpunkt: Herr Scharfenberg, Sie haben „endlich“ gesagt. Sicherlich hieß der Auftrag, ein Konzept bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Aber die Frage ist: Wie gehe ich bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes vor? Wenn ich ein Sys
tem habe, das auf Freiwilligkeit beruht, muss ich die Freiwilligen mitnehmen. Genau das ist hier passiert.
Das Konzept wurde mit dem Landesfeuerwehrverband, mit den Kreisbrandmeistern, den Experten vor Ort, den Stadtbrandmeistern und den Kreisfeuerwehrverbänden gemeinsam erarbeitet. Somit bin ich sicher, dass auch die bestehenden Interessen berücksichtigt werden.
Ich möchte zu den Stützpunktfeuerwehren nichts weiter sagen. Aus meiner Sicht gibt es - es gab auch keinen anderen Vorschlag - dazu keine Alternative.
Zu den Unterstützungsfeuerwehren: Es gibt Landkreise, die das sehr vernünftig gemacht haben, wo auf eine Stützpunktfeuerwehr zwei, maximal drei Unterstützungsfeuerwehren kommen. Es gibt aber auch Stellen, Landkreise, die sagen: Wir melden mehr oder weniger alles als Unterstützungsfeuerwehr und dann hoffen wir, irgendwann den Geldsegen zu erhalten. Das System kann nicht funktionieren.
Ich appelliere an Sie und Ihre Mannschaft: Lassen Sie das nicht zu! Dann streuen wir wieder und haben genau das nicht erreicht, was wir erreichen wollen.
Die Fördermittelrichtlinie ist verabschiedet. Ich habe diesbezüglich einen Punkt anzusprechen, Herr Innenminister. Vorhin sprach ich davon, wie sensibel es war, hinzubekommen, dass sich die Kreise bezüglich der Unterstützungsfeuerwehren und der anerkannten Mittel, die es jetzt gibt, auf Prioritätenlisten geeinigt haben. Oberstes Gebot für uns sollte sein, nach diesen von den Kreisen eingereichten Prioritätenlisten zu verfahren. Die in der Richtlinie genannte Ausnahmeregelung, nach der darüber befunden wird, ob gegebenenfalls bereits angefangene Dinge berücksichtigt werden - beispielsweise Verträge über Fahrzeuge, die schon in Arbeit waren, oder Ähnliches -, sollte nur nach Rücksprache mit denjenigen erfolgen, die die Prioritätenlisten eingereicht haben. Sonst schaffen wir vor Ort Unfrieden. Es war schwer genug, sich auf diese Prioritätenlisten zu einigen. Wer weiß, was vor Ort los ist, wird mir das bestätigen.
Noch ein Wort zum Katastrophenschutz: Das eigentliche Problem, die Menschen trotz der demografischen Entwicklung zur Mitarbeit zu gewinnen, ist noch nicht ausreichend beleuchtet. Das ist in dem Konzept aber auch so dargestellt. Dieses Problem werden wir mittelfristig angehen müssen, denn die Zahl der Katastrophen wird sich vergrößern. Für all die Dinge, die ich hier angesprochen habe, brauchen wir das Engagement der Ehrenamtlichen. Ich wünsche uns viel Glück dabei, immer wieder rüberzubringen, was uns das Ehrenamt Wert ist.
nen und Kollegen! Zum Zweck der Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg hat uns die Landesregierung ein Konzept vorgelegt. Dafür sei ihr gedankt.