Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

Drucksache 4/4660 Drucksache 4/4659 Drucksache 4/4617

Ich rufe zunächst die Dringliche Anfrage 41 (Gutachten stellt Wirtschaftlichkeit des geplanten Potsdamer Spaßbades infrage) auf, die Ihnen in der Drucksache 4/4660 vorliegt, und erteile dem Abgeordneten Domres das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung des geplanten Freizeit- und Erholungsbades in Potsdam hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen externen Gutachter beauftragt. Zeitungsberichten zufolge bescheinigt ein Gutachten der Altenburg Unternehmensberatung aus Düsseldorf dem beantragten Projekt aufgrund der prognostizierten Besucherzahlen und der Wettbewerbssituation fehlende Wirtschaftlichkeit. Somit wird jetzt nach dem Streit über die Größe und die Kosten auch der wirtschaftliche Betrieb des geplanten Projekts bezweifelt. Der Fördermittelausschuss wird über die beantragten Fördermittel in Höhe von 24 Millionen Euro für das Projekt „Freizeitbad Potsdam“ im Juli keine Entscheidung treffen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie hinsichtlich der Förderfähigkeit eines Freizeitbades in Potsdam als Infrastrukturvorhaben aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ aus dem oben genannten Gutachten?

Der Wirtschaftsminister wird die Antwort geben. Bitte, Herr Junghanns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, zunächst möchte ich feststellen, dass, wenn überhaupt, nicht die Landesregierung dazu ein Urteil abgibt. Es gehört vielmehr zum Aufgabenbereich des zuständigen Fachministers, wenn er in dieser Angelegenheit fachaufsichtlich tätig werden sollte.

Sie haben auf das Gutachten, welches presseöffentlich geworden ist, hingewiesen. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass mit Bezug auf dieses allseits bekannte Projekt mit besonderer Sorgfalt gearbeitet wird, um die richtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu finden, die für den Erfolg des Vorhabens notwendig sind, wenn der Bauherr, die Stadt Potsdam, sich weiterhin für dieses Projekt entscheiden will.

Ferner möchte ich anmerken, dass das Herausziehen nur eines Gutachtens Ausdruck einer einseitigen Betrachtung wäre. Es ist ein sehr komplexer Vorgang, der in seiner Gesamtkonstruktion fortgeschrieben worden ist. Heute ist nicht der Zeitpunkt, Schlussfolgerungen abzuleiten; denn es würde sich nur um eine einseitige Bewertung handeln, was vielleicht missverständlich transportiert werden könnte.

Ich bitte Sie, den weiteren Geschäftsgang in den zuständigen Gremien abzuwarten. Haben Sie daher bitte Verständnis für diese Zwischeninformation.

Der Fragesteller hat weiteren Informationsbedarf. - Bitte, Herr Domres.

Herr Minister, ich habe drei Nachfragen.

Erstens: Wann wird die Analyse des Gutachtens vorliegen, und wird diese dann auch dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung gestellt?

Zweitens: Welche Rolle spielen die Ergebnisse des Gutachtens bei der Entscheidungsfindung im Fördermittelausschuss?

Drittens: Welche Rolle spielt bei einer Entscheidungsfindung zur Förderung des Spaßbades die derzeitige Haushaltslage im Bereich der Wirtschaftsfördermittel?

Herr Abgeordneter Domres, regelmäßig werden in einem laufenden Geschäftsgang nicht einzelne Papiere im Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen oder erörtert. Wir informieren kontinuierlich über den Fortgang. Das ist geübte Praxis, was Sie aus eigenem Erleben wissen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass das Gutachten ein besonderer Tagesordnungspunkt im Rahmen dieses Geschäftsgangs wird.

Zweitens: Im Zusammenhang mit der Gesamtfördermittelsituation ist das keine exemplarische oder besondere Angelegenheit. Was Sie ansprechen, unterliegt immer der Bewertung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage. Jeder, der mit Fördermittelbescheiden zu tun hat, weiß, dass der Verweis auf die Haushaltslage des Landes in jeder Bescheidung enthalten ist. Unsere Aufgabe ist es, daraus schlüssiges Vorgehen und verlässliche Vereinbarungen abzuleiten. Es spielt also keine vorrangige Rolle.

Drittens: Das Gutachten geht in den Entscheidungsgang der ILB - konsultativ auch mit meinem Haus - ein und ist Gegenstand der Bewertung des Projekts. Sie wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, mit solchen Gutachten umzugehen. Unter anderem kann es mit Auflagen gekoppelt sein. Eine Gesamtwertung kann ich von dieser Stelle aus nicht vornehmen. Dazu sind die Diskussionen unter den Beteiligten noch zu intensiv. - Danke schön.

Wir sind damit bei der Dringlichen Anfrage 40 (Studie „Not am Mann“: Abwanderung gut ausgebildeter Frauen), Drucksache 4/4659, gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder von der SPD-Fraktion.

Besser gesagt: „Not an der Frau in Brandenburg“. Die Abwanderung gut ausgebildeter Frauen verursacht nach einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung in Ostdeutschland - insbesondere in Brandenburg - ein soziales Ungleichgewicht von erheblicher wirtschaftlicher, sozialer und politischer Brisanz. Die damit verbundenen Probleme sind der Landesregierung bekannt. Die Bundesregierung reagierte jüngst mit einem neuen Förderprogramm.

Ich frage die Landesregierung: Welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie - unabhängig von der Bundesregierung - aus

der genannten Studie im Hinblick auf die zu ergreifenden Maßnahmen, vor allem in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Bildung, Frauen und Soziales? Sieht sie sich überhaupt in der Lage, hier gegenzusteuern?

Frau Ministerin Ziegler wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die neue Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung „Not am Mann“ mit Interesse zur Kenntnis genommen. Diese Analyse der Lebenslagen junger Menschen in peripheren, wirtschafts- und strukturschwachen Regionen der neuen Bundesländer basiert auf Fallstudien in zwei Städten, nämlich in Ebersbach im Landkreis Löbau-Zittau in Ostsachsen und in Herzberg im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg.

Die Studie geht insbesondere der Frage nach, warum gerade junge Frauen Ostdeutschland verlassen, und versucht, Folgen der daraus resultierenden ungewöhnlichen Geschlechterverteilung zu reflektieren. Das ist angesichts der Bedeutung dieser Fragestellung ein sehr wichtiges Anliegen. Ohne die Befunde dieser Studie abwerten zu wollen, stellt sich allerdings die Frage, ob die Ergebnisse für Brandenburg bzw. für Ostdeutschland verallgemeinert werden dürfen. Schließlich werden nur zwei ostdeutsche Städte beispielhaft untersucht. Die von den Autoren getroffene Aussage, die Situation in Ebersbach und Herzberg sei überall anzutreffen, ist letztlich ein Postulat. Unberücksichtigt bleibt - bezogen auf Brandenburg - zum Beispiel die Situation in den regionalen Wachstumskernen sowie im engeren Verflechtungsraum von Berlin, wo - hinsichtlich der Mobilität - das Pendeln auch eine Alternative zum Wegzug darstellt.

Ich begrüße ausdrücklich, dass die Autoren der Studie nicht bei der Darstellung der Situation stehen geblieben sind, sondern tatsächlich Schlussfolgerungen und Vorschläge entwickeln, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage führen könnten. Vor allem der Versuch, die Situation unter geschlechtsspezifischem Blickwinkel zu betrachten, ist gut gelungen. Jedoch wissen wir auch, die Erkenntnisse sind nicht neu, und die Studie bestätigt die Einschätzung der Landesregierung, wonach es für die Lösung der aufgezeigten Probleme keine Patentrezepte gibt.

Viele der vorgeschlagenen Wege werden von der Landesregierung bereits umgesetzt. So hat sich die Landesregierung im ersten Demografiebericht vom Februar 2004 dafür ausgesprochen, auf allen Ebenen eine Debatte zu führen und ressortübergreifend Lösungen zu erarbeiten. Vor allem in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Bildung, Frauen und Soziales gibt es bereits zahlreiche Aktivitäten, die den in der Studie aufgezeigten Empfehlungen entsprechen.

Mit der Neuausrichtung der Förderstrategie auf regionale Wachstumskerne und Branchenkompetenzfelder wurden grundlegende Weichenstellungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung vorgenommen und jungen Menschen damit auch Perspektiven eröffnet. Zudem werden sämtliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförde

rung in Brandenburg stets auf ihre Wirksamkeit überprüft. Vermittlungserfolge - das wissen wir - sind ein wesentlicher Indikator.

Auch die Empfehlung der Autoren, Regionalbudgets für Kommunen bereitzustellen, wird in Brandenburg bereits seit 2005 praktiziert. Nach der zunächst erfolgreichen modellhaften Erprobung - dies haben wir hier mehrfach diskutiert - in vier Modellregionen wird das Regionalbudget in Brandenburg in diesem Jahr flächendeckend eingeführt. Dabei wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechend dem Landtagsbeschluss die Möglichkeit der Erprobung neuer Modelle - wie etwa der Bürgerarbeit - eingeräumt.

Gemäß der Studie hat die Zahl sogenannter Teenagerschwangerschaften seit 1995 deutlich zugenommen. Im Rahmen eines Modellprojekts in Frankfurt (Oder) hat das MASGF eine Ausbildungsmaßnahme gefördert, die den Berufsabschluss für junge Mütter zur Kauffrau für Bürokommunikation als maßgeschneiderte Verbindung von Teilzeitausbildung und Elternzeit vorsah und Hilfe beim Übergang nach der Ausbildung in Arbeit unter anderem durch Praktika bot. Zielgruppe waren vor allem ALG II beziehende junge Mütter ohne Berufsabschluss. Die spezifische Herausforderung des Projekts bestand darin, jungen Müttern in Teilzeit - trotz familiärer Mehrbelastung - einen IHK-Abschluss und damit verbesserte Arbeitsmarktbedingungen zu bieten. In der Folge sind fünf weitere Projekte angelaufen bzw. in Planung, die von den Trägern der Grundsicherung finanziert werden. Bemerkenswert ist: Die Nachfrage hält bei jungen Müttern und Trägern der Grundsicherung unvermindert an. Diese Anschubfinanzierung des Ministeriums hat also bereits jetzt nachhaltige Wirkung gezeigt.

Im Rahmen der Landesinitiative „Jugend 2005“, die im Jahr 2006 mit der Initiative „Junge Leute starten durch“ fortgesetzt und weiterentwickelt wurde, erhalten junge Menschen beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf Unterstützung. Zudem werden jungen Fachkräften berufliche Perspektiven im Land aufgezeigt. Dazu gehört unter anderem die im Jahr 2005 gestartete INNO-PUNKT-Kampagne „Perspektiven für qualifizierte junge Frauen im Land Brandenburg“. Hinsichtlich der seit Jahren sehr erfolgreichen Angebote bezüglich der Einstiegsteilzeit werden bei der Vermittlung junger Menschen in Unternehmen vor allem junge Frauen in den Blick genommen. Auch über die vom MASGF geförderten speziellen Lotsendienste erhalten Frauen eine gezielte Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Die Landesregierung ist trotz Haushaltszwängen bestrebt, attraktive Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten, um junge Menschen ins Land zu ziehen bzw. an unser Land zu binden. Ich denke im Sinne der Autoren der Studie, dass es nun darauf ankommt, diese bereits vorhandenen Ansätze weiter zu vervollkommnen und noch mehr in die Breite zu tragen.

Die Landesregierung begrüßt selbstverständlich neue Modellvorhaben wie das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die vorgesehene Modellförderung als direkte Reaktion auf die Studie „Not am Mann“ zu interpretieren geht, glaube ich, fehl; denn dieser Prozess läuft bereits seit vielen Monaten. Zudem ist die Planung für diese Modellregion in enger Abstimmung mit der Landesregierung erfolgt. Aufgrund dessen wurden bereits erste Gespräche mit interessierten

Kreisen geführt. Es geht darum, Bundes-, Landes- und Kommunalprojekte dort sinnvoll zusammenzuführen und den demografischen Wandel in der Modellregion über einen Zeitraum von zwei Jahren als konzertierte Aktion zu behandeln und mit entsprechenden Projekten zu untersetzen. In erster Linie soll es helfen, die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum langfristig zu unterstützen. Daraus abzuleiten, es sei ein Abwanderungsverhinderungsprogramm, geht fehl. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Görke hat eine Nachfrage.

Frau Ministerin, trotz dieser umfangreichen Darstellung habe ich noch eine Nachfrage. Sie sind neben Arbeitsminister Laumann aus NRW einer der Ländervertreter in der Arbeitsgruppe von Herrn Müntefering gewesen, die zu der Erkenntnis gekommen ist - das ist im Bericht nachzulesen -, dass zur Lösung für Regionen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit angeregt wird, Mobilitätshilfen in großer Zahl auszureichen.

Ich frage Sie: Halten Sie diesen Ansatz - angesichts der beschriebenen Abwanderung junger Frauen - für zielführend, oder ist der Ansatz so gemeint, dass junge Frauen aus Bayern animiert werden sollen, eventuell nach Senftenberg zu ziehen?

In der Studie - um die geht es in der Dringlichen Anfrage - wird die Aussage getroffen, es sei besser, eine Abwanderung geschehen zu lassen, als arbeitslose junge Menschen in Brandenburg zu halten. Insofern kommt es darauf an, Perspektiven für unsere jungen Menschen aufzuzeigen. Das tut die Landesregierung und wird sie auch weiterhin tun; denn Sie wissen alle um den Fachkräftemangel, der uns ins Haus steht.

Es kommt darauf an, bereits Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam zu machen, dass sie eine Chance in unserem Land haben, wenn sie motiviert und leistungsbereit sind. Es ist notwendig, das im Bildungsbereich, in den Elternhäusern und in der Wirtschaft zu verdeutlichen. Auf diesem Wege befinden wir uns gemeinsam.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1232 (Ausgleichsfonds im FAG), die krankheitsbedingt nicht von Frau Melior, sondern vom Abgeordneten Bischoff gestellt wird.

Für Kommunen mit extremer Haushaltsnotlage besteht die Möglichkeit, nach dem Finanzausgleichsgesetz einen Betrag aus dem Ausgleichsfonds zu erhalten. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage teilt das Innenministerium aktuell mit, dass derzeit 111 Anträge auf Hilfen aus dem Ausgleichsfonds zur Entscheidung vorliegen. Besonders bedenklich ist allerdings, dass jeder zweite Antrag aus dem Jahr 2004 stammt und jeder vierte Antrag schon länger als vier Jahre auf

seine Beantwortung wartet. Im Ausgleichsfonds befinden sich derzeit rund 92 Millionen Euro.

Ich frage daher die Landesregierung: Was unternimmt sie aktuell, um die finanziell in Schwierigkeiten geratenen Kommunen konkret zu unterstützen?

Der Innenminister wird uns die Antwort geben.

Kollege Bischoff, auch mich beschäftigt dieses Thema intensiv, weil die Antragsteller natürlich zu Recht erwarten, dass ihre Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 des Brandenburger Finanzausgleichsgesetzes zeitnah beschieden werden. Aber dazu gehören mehrere Punkte. Alle, die daran beteiligt sind, müssen ihre Schularbeiten machen und Konzepte vorlegen, auf deren Basis das Innenministerium entscheiden kann. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass Entscheidungen über Mittelzuweisungen nur auf einer rechtlich einwandfreien Basis getroffen werden können. Dazu gehört auch ein Sanierungskonzept, um Wiederholungsfälle auszuschließen.

Die komplexen Ursachen von Haushaltsschieflagen sind nicht immer kurzfristig aufzuarbeiten. Die Gründe sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, über das die Presse derzeit berichtet. Es geht um die Frage des Verwaltungssitzes der Gemeinde Groß Kreutz an der Havel. Über diese Sache wird seit Jahren diskutiert, aber man kann sich darüber nicht verständigen. Erst wenn diese Entscheidung getroffen ist, wissen wir, wie sich die Haushaltslage entwickelt. Wir haben dazu eine Empfehlung gegeben und werden daran arbeiten.

Ich habe mich daher im Mai dieses Jahres an die Landräte in ihrer Funktion als allgemeine Landesbehörde der unteren Kommunalaufsicht gewandt, um die der jeweiligen Finanzaufsicht vorliegenden aktuellen Erkenntnisse zur finanziellen Haushaltssituation der betroffenen Gemeinden zeitnah zu erhalten. Auf dieser Grundlage können wir Vorprüfungen vornehmen, um dann nicht von Anträgen überrascht zu werden.

Ich habe des Weiteren eine „Taskforce“ gegründet, die in den kommenden Monaten mit hoher Priorität die vorliegenden Anträge abarbeiten wird. Manche Anträge können wir jedoch erst dann abarbeiten, wenn wir die dafür notwendigen Informationen von den Landkreisen oder den betroffenen Kommunen haben. Ich werde mittelfristig mit den Landräten als untere Kommunalaufsicht abstimmen und gemeinsam entscheiden, in welcher Art und Weise künftig die Antrags- und Bewilligungsverfahren besser gestaltet werden können. Dort besteht Handlungsbedarf; sie können noch verbessert werden.

Ich habe zudem die Hoffnung, dass wir mit der Einführung von Doppik eine größere Transparenz und Übersichtlichkeit und dann hoffentlich auch weniger Überraschungen als in den vergangenen Jahren haben werden.

Vielen Dank. - Es gibt hierzu keine Nachfragen.