Wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht unter die Versorgungsquote von 33 %, dem EU-Ziel von Barcelona, fallen.
Wir beginnen mit der Frage 1349 (Investitionsbank des Landes Brandenburg), die der Abgeordnete Schippel stellen wird.
Am 26. August dieses Jahres wurde bekannt, dass die Landesbank Baden-Württemberg die in eine finanzielle Notsituation geratene Sachsen LB übernimmt. In diesem Zusammenhang steht derzeit die Frage im Raum, inwiefern das Land Sachsen für die Milliardenverluste seiner Landesbank haften muss. Auch wenn die Investitionsbank des Landes Brandenburg keine Landesbank im Sinne der Sachsen LB ist, sondern eine reine Förderbank, stellt sich auch hier die Frage, inwiefern das Land Brandenburg aufgrund der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung einer ähnlichen Situation ausgesetzt sein könnte.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern erlauben es Gesetz und Satzung der Investitionsbank des Landes Brandenburg, sich ähnlich wie die Sachsen LB am Kapitalmarkt zu verhalten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schippel, richtig ist gesagt worden: Wir haben keine Landesbank, sondern ein Förderinstitut. Das ist im engeren Sinne eine Anstalt öffentlichen Rechts nach der Verständigung mit der Europäischen Kommission über die Sondersituation öffentlichrechtlicher Kreditinstitute in Deutschland mit sehr engen Vorgaben. Danach dürfen wir nur Geschäfte machen, die dem Förderzweck der Bank entsprechen. Das heißt natürlich, dass sich die Bank zur Finanzierung ihrer Aufgaben auch am Kreditmarkt betätigt. Und nichts ist ohne Risiko. Es gibt auch dort einige enge Regelungen. Das betrifft das Volumen dessen, was die Bank machen kann. Es ist nicht höher als das haftende Eigenkapital.
Demzufolge sind die Risiken in dem Umfang, wie sie in Sachsen vielleicht zu bewältigen sind - man weiß das ja noch nicht genau -, im Land Brandenburg nicht vorstellbar; das kann man in dieser Dimension ausschließen. Risiken gänzlich auszuschließen ist bei einer Bank nicht möglich. Aber ich meine, dass sich der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss der Bank Augenmaß auferlegen und dort keine Hasardeurgeschäfte tätigen. - Vielen Dank.
Vielen Dank für diese beruhigende Antwort. - Wir kommen zur Frage 1350 (Pfefferspray gegen Anti-Nazi-Demonstranten), gestellt vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg.
Am 01.09.2007 fand in Neuruppin eine Demonstration von etwa 1 000 Menschen gegen einen Neonaziaufmarsch statt. Während dieser Gegendemonstration setzte die Polizei Pfefferspray ein und verletzte dabei sechs Menschen, von denen sich vier in ambulante ärztliche Behandlung begeben mussten. Der Innenausschuss hat sich in der vergangenen Woche mit dieser Angelegenheit beschäftigt.
In der Erwartung neuer Erkenntnisse frage ich die Landesregierung: Warum wurde Pfefferspray gegen die Demonstranten eingesetzt?
Herr Präsident! Herr Kollege Scharfenberg, ich bin dankbar dafür, dass Sie daran erinnern, dass wir dieses Thema am vergangenen Donnerstag im Innenausschuss behandelt haben. Es sei darauf hingewiesen, dass die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen laufen. Das Video muss ausgewertet werden. Darum lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen.
Ich fände es gut, wenn wir in diesem Landtag einmal gemeinsam denen dankten, die am 1. September in Neuruppin an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben, um zu sagen: Neuruppin ist nicht braun, Neuruppin soll bunt und bunter werden.
Dafür möchte ich ausdrücklich danken. Diese Demonstration war um 11.30 Uhr beendet. Ihr Kollege Theel hat das auch im Innenausschuss bestätigt. Auch Kollege Klein konnte das im Innenausschuss bestätigen, weil er an der Demonstration teilgenommen hat.
Um 12.30 Uhr begann die Demonstration, von der Sie sprechen, die genehmigt war und genehmigt werden musste, von einer Organisation, die bisher nicht bekannt war, die aber durch die Diskussion, die wir hier führen, bekannter wird. Diese Demonstration musste genehmigt werden, weil es keine rechtliche Grundlage gab, sie zu verbieten. Im Rahmen dieser Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen. Ich möchte daran erinnern, worum es ging. Insgesamt haben sechs Personen Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung erstattet, davon fünf aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray. Eine andere Person ist abgedrängt worden und gefallen. Es wird geklärt, in welchem Zusammenhang dies steht. Der Einsatz von Pfefferspray erfolgte gegen 14.10 Uhr. Ein nach dem Versammlungsrecht unzulässiger Versuch einer Blockade auf Höhe der Kreuzung Karl-Marx-Straße/Präsidentenstraße war dem vorausgegangen.
Das heißt, man wollte eine Demonstration verhindern, die rechtlich nicht zu verhindern war. Die Polizei hat die Aufgabe, solche Demonstrationen zu gewährleisten. Das müssen wir einfach akzeptieren. Ich habe Briefe bekommen, denen ich entnehme, dass manche Bürger sagen: Wenn wir eine solche De
monstration, die wir für falsch halten, blockieren, ist das doch gut. - Nein, in einem Rechtsstaat ist das nicht gut.
Die politische Gegendemonstration war ein gewaltiges und überzeugendes Zeichen. Aber das alles geht durch die Pfefferspray-Diskussion verloren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ich hoffe, dass dabei Folgendes klar wird: Eine Polizeikette wurde zum Schutz der Demonstranten gebildet. Dazu war die Polizei verpflichtet. Dann wurde Gegendruck und Gewalt ausgeübt. In dieser Situation haben zwei Polizeibeamte je einmal von Pfefferspray Gebrauch gemacht. Welche Auswirkungen das hatte, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Dazu liegen mir auch Briefe vor, sie werden beantwortet, und die Staatsanwaltschaft ermittelt dazu.
Von daher kann ich zu dem, was ich im Innenausschuss vorgetragen habe und wozu auch der Polizeipräsident, der der dazu notwendige Fachmann ist, ausgeführt hat, keine weiteren Ergänzungen machen.
Herr Innenminister! Können Sie bestätigen, dass im Innenausschuss das Engagement der Gegendemonstranten vor Ort hoch gewürdigt worden ist?
Zum Zweiten: Kann ich Ihren Worten entnehmen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Einsatz von Pfefferspray, wie er hier erfolgt ist, nicht verhältnismäßig war?
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Vorsitzender, habe ich keine prophetischen Fähigkeiten. Ich habe festgestellt: Es gibt eine Videodokumentation; sie wird ausgewertet. Im Rahmen dieser Auswertung wird festgestellt, inwieweit der Einsatz von Pfefferspray verhältnismäßig war. Wir sind hier in einem Parlament, in dem wir politisch diskutieren können. Wir können versuchen, uns über die Frage zu unterhalten, wie hoch der Sprühdruck in der Pfefferspraydose ist. Das alles können wir darlegen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich Ihnen das alles gern schriftlich gebe, damit Sie es bewerten können. Aber eine Sache möchten wir politisch diskutieren. Jedes Mal, wenn die Polizei Grundrechte auch derjenigen schützt, die wir ekelig finden - ich finde sie auch ekelig, aber die Polizei muss das
machen, weil wir ein Rechtsstaat sind -, stellen Sie sich gegen die Polizei. Das ist das, was mich so ärgert, und das ist das, was auch unsere Polizei so ärgert.
Darum meine Antwort: Nein, ich kann gar nichts ausschließen, ich kann weder das eine noch das andere ausschließen. Ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten. Wenn der Herr sie mir gegeben hätte, hätte ich sie genutzt. Ich denke, damit ist Ihre Frage beantwortet. - Danke.
Gerade weil es so ist, meine ich, muss man auch mit polizeilichen Einsätzen kritisch umgehen, muss sie kritisch hinterfragen, ohne dass man die Polizei insgesamt kritisiert.
Ich habe zwei Fragen, Herr Minister. Erstens: Erfolgte vor dem Einsatz des Pfeffersprays eine Aufforderung an die Demonstranten, den Platz zu verlassen? Wenn nein, warum nicht?
Zweitens: Wurde der Einsatz des Pfeffersprays gegen die Demonstranten von der Polizei angekündigt? Wenn nein, warum nicht?
Ich werde diese Fragen vom Polizeipräsidenten, der dafür zuständig ist, schriftlich beantworten lassen.
Herr Minister, gestern Abend gab es in unserer Stadt den „Runden Tisch für Ausländer - gegen Gewalt“. Dort waren Lehrerinnen und Schüler zu Gast, die sich wegen der zunehmenden rechten Gewalttaten Sorgen machen. Eine Lehrerin fragte - und diese Frage möchte ich an Sie weiterleiten -: Wie sollen wir unseren Schülern sagen, dass sie Zivilcourage haben und mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit gehen sollen, wenn man auf Bildern wie denen aus Neuruppin sieht, wie gegen Menschen, die Zivilcourage zeigen, vorgegangen wird? Was würden Sie dieser Lehrerin antworten?
Ich bin überrascht, dass ein Mitglied dieses Landtages diese Frage stellt. Darum werde ich Ihnen einmal Literatur zukommen lassen, damit Sie sich damit intensiver beschäftigen und sich ein Urteil darüber bilden können, was das eigentlich bedeutet. Wenn Sie den Schülerinnen und Schülern sagen: „Guckt euch die Bilder der 800 oder 1 000 Demonstranten an, die friedlich ein deutliches Zeichen gegen Braun und für Vielfalt“ gesetzt haben, dann können Sie dazu sagen: „Das war überzeugend, das war stark, das war gelebte Demokratie.“
Das ist der eine Punkt. Dann sagen Sie den Schülern bitte Folgendes: Das, was wir nicht mögen, was aber nicht verboten ist und das muss unsere Demokratie aushalten -, müssen wir akzeptieren. Wenn wir damit politisch umgehen und dies nicht so aufwerten, wie wir es auch hier wieder durch diese Diskussion tun, sorgen wir auch dafür, dass dies verschwindet.
Im Innenausschuss - Herr Scharfenberg, Sie haben es auch gesehen - saßen die Kollegen der DVU zufrieden lächelnd und freuten sich, als wir uns über Pfefferspray unterhalten haben und nicht über die Frage, wie wir uns mit den Rechtsextremen auseinandersetzen. Wir müssen doch die inhaltliche Debatte führen. Machen Sie das mit den Schülern, dann kommen wir auf den richtigen Weg!
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Wir kommen zur nächsten Frage. Die Frage 1351 wird getauscht mit der Frage 1365 (Bil- dungsmonitor 2007), gestellt vom Abgeordneten Dr. Niekisch.
Ich habe eine Frage zu Studienanfängerzahlen im Land Brandenburg und beziehe mich - ich hoffe, Sie gestatten das - nicht nur auf den „Bildungsmonitor 2007“, sondern vor allen Dingen auf die jüngst veröffentlichte Bertelsmann-Studie, die man unbedingt mit heranziehen muss. Diese Studie attestiert uns unter anderem, dass Brandenburg die niedrigsten Studienanfängerzahlen habe. Meine Frage hierzu: Stimmt das? Wie geht die Landesregierung mit diesen Aussagen um?