Im Land Brandenburg sind keine Fälle von Defizitausgleichszahlungen für Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft bekannt. Eine solche Unterstützung der in allen Fällen in der privatrechtlichen Form einer GmbH, also als handelsrechtlich eigenständige Rechtspersönlichkeit, geführten Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft ist weder erforderlich noch nach unserem Wissen zu erwarten. Das in der Anfrage genannte Verfahren entfaltet insofern keine Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1391 (Ablehnung der Funktional- und Kreisstrukturreform in Mecklenburg-Vorpom- mern), die der Abgeordnete Scharfenberg stellt.
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 26. Juli 2007 Teile des Gesetzes über die Funktional- und Kreisstrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Aus diesem Grund ist das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen gegenstandslos. Die Regelungen über die Kreisgebietsreform
sind verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber wesentlichen Belangen der den Kreisen durch Artikel 72 Abs. 1 der Landesverfassung gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht Rechnung getragen hat. Kreise müssen so gestaltet sein, dass es ihren Bürgern möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag und seinen Ausschüssen zu entfalten. Diesen Aspekt der bürgerschaftlich-demokratischen Dimension der kommunalen Selbstverwaltung hat der Gesetzgeber vernachlässigt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern auf die Funktional- und Kreisstrukturreformpläne im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, zurzeit gibt es keine Pläne der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform. Von daher gesehen wird es dort keine Auswirkungen geben. Aber das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist wichtig für die Beurteilung, wie man an eine solche Reform herangeht. Das werten wir aus. Wenn man sich mit dieser Frage befasst, gibt dieses Urteil wichtige Hinweise darauf, wie man vorgehen soll. Aber derzeit gibt es keine aktuellen Planungen.
Das Urteil erklärt auch den als Funktionalreform I genannten Teil des Gesetzes, Aufgabenübertragung vom Land auf die Landkreise, für gegenstandslos, da ein enger Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Aufgabenübertragung und dem beabsichtigten Neuzuschnitt der Landkreise in MecklenburgVorpommern gesehen wurde. Der Schwerpunkt in der interministeriellen Arbeitsgruppe im Land Brandenburg liegt aber bei der Funktionalreform. Es geht um Fragen der interkommunalen Aufgabenübertragung, also nicht um einen Neuzuschnitt.
Da das Landesverfassungsgericht den Teil des Gesetzes zur Funktionalreform II nicht beanstandet hat, hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Arbeit. Die interministerielle Arbeitsgruppe im Land Brandenburg hat ihre Arbeit beendet. Wir werden in diesen Tagen die Mitzeichnung der beteiligten Ressorts bekommen, eine Kabinettsvorlage erarbeiten und dann in der Lage sein, das Ergebnis der Funktionalreform, wie wir sie vorangetrieben haben, insgesamt vorzutragen.
Ich sage vorweg: Das Ergebnis dieser Funktionalreform ist magerer, als Sie es vermutlich erwartet haben, und auch etwas dünner, als ich selbst es erhofft habe.
Der Minister war so schnell zum Schluss. - Verstehe ich Sie richtig, Herr Minister: Hier im Land Brandenburg sehen Sie keine Notwendigkeit, einer Funktionalreform eine landesweite Kreisgebietsreform vorzuschalten, sondern Sie sehen Möglichkeiten, hier sozusagen gradlinig anhand der Bedingungen, die es in der jetzigen Kreisstruktur gibt, vorzugehen?
Ich bin immer für Gradlinigkeit, verehrter Kollege, um das vorwegzusagen. Der Sachverhalt ist relativ einfach erklärt. Wir haben uns darauf verständigt, dass in dieser Legislaturperiode als Konsequenz der Kommunalreform die Kommunalverfassung geändert wird. Wir prüfen die Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die Kommunen. Das passiert in der interministeriellen Arbeitsgruppe.
Das heißt, in dieser Legislaturperiode wird es eine solche Reform nicht geben. Wenn sich freiwillige Bewegungen ergeben, werden wir das prüfen. Ich glaube, dass es die Aufgabe der nächsten Landesregierung sein wird, sich mit der Frage zu befassen, ob der Zuschnitt, so wie er jetzt ist, weiterhin zweckmäßig ist oder ob Veränderungen notwendig sind.
Dazu gibt es verschiedene Überlegungen. So gibt es Überlegungen, eine Art Großkollektive zu machen. Einige haben gesagt, man sollte dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgen. Das ist nun nicht mehr so.
Diese Sache wird im nächsten Landtag erörtert, und ich werde das mit großem Interesse in der Zeitung verfolgen.
Der DIHK-Präsident und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks haben die Entwicklung der Lehrstellensituation äußerst positiv dargestellt. Andererseits hat Frau Ministerin Schavan auf das Problem der Altbewerber hingewiesen, die von dieser erfreulichen Entwicklung noch nicht profitieren.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, wie sich diese Situation in Brandenburg darstellt.
Gut stellt sie sich dar, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete, der bis zum Ende August dieses Jahres zu verzeichnende Rückgang der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um 6,6 % und die steigende Tendenz bei der Zahl der neu geschlossenen
betrieblichen Ausbildungsverträge bei der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer - plus 12,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat - deuten auf eine leichte Entspannung der Lehrstellensituation in Brandenburg hin.
Von den bis Ende des Monats August bei den Agenturen für Arbeit und bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldeten 30 370 Bewerbern und Bewerberinnen für eine Berufsausbildungsstelle wurden Ende August 8 118 unversorgt gezählt. Dabei ist diese Statistik immer Schwankungen unterworfen, weil nicht alle Betriebe freie Stellen melden. Diese 8 118 unversorgten Berwerberinnen und Bewerber können derzeit nach unserer Einschätzung zwischen 9 193 Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten auswählen.
Im Einzelnen sind das 2 373 betriebliche Ausbildungsstellen, die Ende August noch nicht besetzt waren. Das sind weitere 2 800 freie Ausbildungsplätze von insgesamt 3 656 Plätzen im Ausbildungsplatzprogramm Ost, deren Vermittlung ab August begonnen hat. Das sind weiterhin ca. 3 000 Plätze in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der BA. Schriftlich sind es ca. 1 000 Stellen für eine Einstiegsqualifizierung, die im Rahmen des Ausbildungspakts zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen in Brandenburg den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern dank der massiven Anstrengungen bezüglich des Ausbildungskonsens, den wir in Brandenburg sehr erfolgreich verwirklicht haben, auch in diesem Jahr voraussichtlich ausreichende Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Handlungsbedarf besteht aber weiterhin bei spezifischen Angeboten für Altbewerber und Altbewerberinnen. Deren Anteil an der Gesamtzahl der Bewerber und Bewerberinnen betrug in Brandenburg Ende August 60,8 %, im Vorjahresmonat waren es 55,3 %. Von den 8 118 unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern waren 4 355 Altbewerber und Altbewerberinnen. Ein Vergleich der unversorgten Jugendlichen zum Vorjahresmonat ist wegen der Umstellung des Fachverfahrens der BA zur Datenerfassung leider nicht möglich.
Diese Altbewerber und Altbewerberinnen sind Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht direkt nach erfolgreichem Schulabschluss im selben Jahr eine berufliche Ausbildung beginnen. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Das kann einmal der Wehrdienst oder der Zivildienst sein. Manche Jugendliche wählen auch das Freiwillige Jahr. Es gibt auch Jugendliche, die sofort eine Arbeit aufnehmen. Es gibt aber auch Ausbildungsabbrüche, die dazu führen, dass die Jugendlichen wieder auf dem Ausbildungsmarkt als ausbildungssuchend gemeldet sind. Insgesamt ist die Marktsituation so, dass die Marktbenachteiligten aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen sehr geringe Chancen haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Es gibt auch Studienabbrecher, die dann ebenfalls auf den Ausbildungsmarkt drängen. Es gibt Jugendliche, die eine Zweitausbildung beginnen, die also eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und sich entscheiden, eine weitere Berufsausbildung zu machen. Es gibt natürlich auch soziale Benachteiligungen von Bewerberinnen und Bewerbern. Das ist also ein breites Spektrum an Gründen, warum diese Altbewerber und Altbewerberinnen auf dem Markt sind.
Im Rahmen der vom Bundeskabinett in Meseberg beschlossenen nationalen Qualifizierungsoffensive wurde ein Konzept „Jugend; Ausbildung und Arbeit“ angekündigt. Ziel dieser Be
mühungen ist ein Altbewerberprogramm des Bundes. Wir sind der Auffassung, dass es Ziel dieser Bemühungen auch sein muss, die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen ohne formale Berufsausbildung drastisch zu reduzieren und so die jährlich wachsende Bugwelle zu begrenzen. Bei über 110 000 Altbewerberinnen und Altbewerbern allein in Ostdeutschland besteht dabei auch keine Gefahr der Überversorgung.
Meiner Auffassung nach war und sind die Modelle der betrieblichen Prämienförderung, die Anfang der 90er Jahre ganz massiv auch in Brandenburg praktiziert worden sind, nicht hilfreich. Das hat nämlich zur Folge gehabt, dass Betriebe eine Ausbildungszurückhaltung an den Tag gelegt haben, wenn es keine Prämie mehr gab. Wir haben dann gesagt, dass es aufgrund dieser massiven Mitnahmeeffekte eines Ausstiegs aus dieser Förderung bedarf.
Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten nationalen Ausbildungspakts wird die BA für den Herbst 2007 einmalig ein Programm mit 7 500 zusätzlichen außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen auflegen. Aufgrund der beschriebenen sehr differenzierten Altbewerberproblematik empfiehlt es sich aus meiner Sicht, das beabsichtigte Programm der BA mit mehreren quantitativ und qualitativ wirksamen Säulen auszustatten, sodass auf verschiedene Gruppen der arbeitslosen Jugendlichen ohne formale Berufsausbildung individuell reagiert werden kann. Ein wichtiger Baustein sollte die Öffnung der außerbetrieblichen Benachteiligtenausbildung für Marktbenachteiligte werden. Bei der Benachteiligtenausbildung geht es meistens um Jugendliche, die unterschiedliche Behinderungen aufweisen. Aber auch marktbenachteiligte Jugendliche, die die Ausbildungsreife nicht haben und diese in absehbarer Zeit auch nicht erlangen werden, müssen dort Berücksichtigung finden können. Das bringt einen quantitativen Effekt.
Als weitere Bausteine kämen aufgrund der in Brandenburg gemachten Erfahrungen unsere individuellen Ausbildungslotsen infrage. Damit haben wir eine sehr, sehr gute Vermittlung von über 60 %, wenn den Jugendlichen individuell jemand an die Seite gestellt wird, der diese dann in Ausbildung bringen und ihnen etwa auch den Zugang zu externen Prüfungen erleichtern kann oder begleitende Dienstleistungen für Ausbildungsbetriebe erbringt. Das Instrumentarium ist also da. Es wird jetzt noch ein Stück erweitert.
Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass aufgrund des inhomogenen Spektrums der Altbewerber keine einfache Antwort gegeben werden kann.
Frau Ministerin, Sie können sich sicherlich an die Erfolgsmeldungen des letzten Jahres in den Berichten der IHK und der Handwerkskammer erinnern, in denen Zuwächse an betrieblichen Ausbildungsplätzen in einem fast zweistelligen Bereich genannt waren.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie bewerten Sie den Umstand, dass das Statistische Bundesamt am Ende des Ver
mittlungsjahres 2005/2006 festgestellt hat, dass die Zahl der entsprechenden Ausbildungsplätze nur um 0,1 % gestiegen war?
- Ich würde trotzdem darauf verzichten, sie immer wieder heranzuziehen, denn die Betriebe müssen nicht melden. Deshalb ist diese Statistik nicht so einfach zu verwerten.
Wir können froh sein - gerade hier in Brandenburg, und ich kann ja nur für Brandenburg sprechen -, dass im Rahmen unseres Ausbildungskonsens bzw. des Ausbildungspakts, den wir haben, diese Steigerung zu verzeichnen ist. Wir können es aber nicht ändern, wenn Jugendliche sich dafür entscheiden - das gibt es ja auch -, ihre Lehre abzubrechen.
Vielen Dank. - Wir fassen die nächsten beiden Fragen zusammen. Zunächst stellt die Abgeordnete Geywitz die Frage 1393 (Genehmigungspraxis für die 11. Jahrgangsstufe). Es folgt die Frage 1394 (Nichteinrichtung von 11. Klassen).
Unabhängig von der Frage Ein- oder Zweizügigkeit hat sich das bisherige Verfahren zur Genehmigung von 11. Jahrgangsstufen als sehr problematisch erwiesen. So wurden Schülerinnen und Schüler in Frankfurt (Oder) nach Beginn des aktuellen Schuljahres von der Auflösung ihrer Klassen überrascht.
Ich frage daher die Landesregierung, ob sie eine Änderung des derzeitigen Genehmigungsverfahrens plant.
An mehreren Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren konnten zum Schuljahr 20007/08 keine gymnasialen Oberstufen eingerichtet werden. Besonders die Nichteinrichtung von 11. Klassen an den Gesamtschulen in Ziesar, Lychen und Storkow - vorher auch noch Burg und Frankfurt (Oder) hat massive Proteste bei den betroffenen Eltern und Schülern ausgelöst. Alle diese Schulen könnten mit den für das Schuljahr 2009/10 angekündigten Kriterien der Landesregierung, die Mindestschülerzahlen zur Einrichtung von 11. Klassen von 50 auf 40 abzusenken, erhalten werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie verhält sie sich zu der Forderung, diese Kriterien für die genannten Schulen schon jetzt, also im Schuljahr 2007/08 oder spätestens im Schuljahr 2008/09 anzuwenden, um die Existenz dieser Gesamtschulen zu sichern?