Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Frau Ministerin, in der Anfrage der Kollegin Kaiser ist ein Satz enthalten, der etwa lautet: Aus dem Regelsatz sind die Kosten für die Mittagsversorgung nicht finanzierbar. - Das klingt fast so, als wäre der Regelsatz nicht hinreichend, um den Kindern ein ordentliches Mittagessen zu gewähren.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Das ist auch so!)

Ich bitte um Beantwortung meiner Frage, ob Sie diese Auffassung, wenn ich die Kollegin Kaiser so interpretiere, teilen.

Die teile ich grundsätzlich, ja.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort erhält Herr Homeyer. Er stellt die Frage 1527 (Mitar- beiterbefragung in der Polizei).

In der Landtagssitzung am 22. November 2006 hatte Herr Minister Schönbohm eine landesweite Mitarbeiterbefragung in der Polizei angekündigt. Der Presse war zu entnehmen, dass diese Mitarbeiterbefragung nunmehr abgeschlossen ist und dem Ministerium die ersten Ergebnisse vorliegen.

Ich frage die Landesregierung: Was sind denn nun die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung in der Polizei?

Herr Staatssekretär Hohnen wird die Frage beantworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Motivation und eine ordentliche Einstellung

zum Beruf sind für die Polizei unabdingbar, um die Sicherheit für die Menschen im Land zu gewährleisten. Nach der umfassenden Polizeireform, die im Wesentlichen vier Organisationsziele verfolgte - gute Arbeitsergebnisse, eine ordentliche Bürgerorientierung, eine angemessene Wirtschaftlichkeit und auch eine angemessene Einbeziehung der Mitarbeiter -, wollte der Innenminister mit einer umfassenden Befragung der Mitarbeiter erfahren, ob die Reformen angekommen sind und was man noch verbessern kann.

Minister Schönbohm hat im März und im April dieses Jahres es war die schwierige Zeit, als die Diskussion um die Sonderzuwendungen noch nicht abgeebbt war - eine Befragung durchführen lassen, um zu erfahren, was die Mitarbeiter drückt und was noch besser gemacht werden kann. Die Ergebnisse der Auswertung liegen nun vor. Teilgenommen haben 3 213 Mitarbeiter, das ist etwa ein Drittel der Belegschaft. Damit sind die Ergebnisse auf Landesebene repräsentativ.

Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte durch ein externes Unternehmen, sodass wir von einem wissenschaftlich fundierten, unabhängigen und objektiven Vorgehen überzeugt sind. Die ersten Auswertungen auf Landesebene lassen eine grundsätzliche Zustimmung zu den Reformen der Vergangenheit erkennen. Wir haben den Mitarbeitern mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen und eine bessere Ausstattung gegeben.

Nun fordern die Mitarbeiter - das ist ein wesentliches Ergebnis der Befragung -, noch stärker in Entscheidungen der Vorgesetzten einbezogen zu werden. Sie fordern mehr Mitwirkung, sie fordern bessere Entwicklungschancen. Insgesamt sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei viele Möglichkeiten, die Leistungen ihrer Dienststellen weiter zu verbessern. Deutlich erkennbar sind auch der Wunsch und die Bereitschaft, an diesen Veränderungen mitzuwirken und sich im Beruf selbst weiterzuentwickeln.

Überwiegend positiv stellen die Mitarbeiter die Arbeit in ihrem Team, das Arbeitsklima sowie die Arbeitsbedingungen dar. Das heißt etwas in der Polizei, dass die Arbeitsbedingungen als insgesamt erträglich beschrieben werden. Mehrheitlich werden Aufgaben und Arbeitstätigkeit geschätzt. Aufgaben und Ziele sind klar. Das heißt, die Polizistinnen und Polizisten wissen, was von ihnen erwartet wird, was ihre Aufgabe ist.

Positiv bewerten die Mitarbeiter ihre direkten Vorgesetzten. Anhand der Ergebnisse wurde aber auch die Notwendigkeit eines noch aktiveren Führens, das heißt eines Sich-Kümmerns der Vorgesetzten um ihre Mitarbeiter, erkennbar. Es gilt nun, dieses Veränderungspotenzial zu nutzen, um die Zusammenarbeit weiter zu stärken.

Die Ergebnisse sind wichtige Signale, auf die wir in den Folgeprozessen reagieren werden. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der Polizeiarbeit wurde den Polizeibehörden und -einrichtungen diese Aufgabe übertragen. Es gab dazu umfängliche Erörterungen auch mit Fachleuten.

Wir brechen diese Ergebnisse auf Landesebene nunmehr auf die einzelnen Bezirke der Schutzbereiche und Polizeiwachen herunter. Vor Ort und auch nur dort sind die örtlichen Ergebnisse bekannt - die kennt nicht der Innenminister, die kenne ich nicht - und werden die Mitarbeiteraspekte berücksichtigt. Daraus werden Handlungsansätze abgeleitet, die dienststellenbe

zogen unmittelbar den Bedürfnissen der Mitarbeiter vor Ort entsprechen müssen und sollen. Gleichzeitig wird auch die persönliche Führungsverantwortung von Vorgesetzten unterstrichen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden wir weiterhin in der Weiterbildung und der Personalentwicklung umsetzen.

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Während Ihres Vortrags wurden Fragen angemeldet. - Bitte, Herr Dr. Bernig.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die Berufsorganisationen diese Mitarbeiterbefragung nicht maßgeblich mitgetragen haben, weil Fragen nach der Zufriedenheit mit der Besoldung nicht gestellt wurden?

Dem Vernehmen nach trifft Ihre Fragestellung den Kern. Wir befanden uns bei der Befragung in der schwierigen Situation der Diskussion über die Sonderzuwendungen. Aber unsere Mitarbeiter pflegen sich auch einzubringen, wenn der Dienstherr fragt.

Es gibt noch eine Frage des Abgeordneten Claus.

Herr Staatssekretär, wurden diese Befragungen in den Schutzbereichen unterschiedlich angenommen, sodass die Befragung doch etwas einseitig sein könnte, weil im Norden vielleicht weniger Antworten als im Süden zu verzeichnen waren?

Ja.

Herzlichen Dank. Das war klar und präzise.

Ich rufe die Frage 1528 („Taser“-Waffen), gestellt vom Abgeordneten Claus, auf.

In Internetwaffenbörsen sowie auf internationalen Versteigerungsplattformen im Internet werden seit kurzer Zeit im Rahmen der frei verkäuflichen Waffen sogenannte Taser-Waffen angeboten. Von Sicherheitskräften verschiedener Länder wird diese Waffenart sowohl als Verteidigungswaffe als auch als Angriffswaffe eingesetzt.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Richtlinien gelten in Brandenburg hinsichtlich des Besitzes und des Führens sogenannter Taser-Waffen?

Staatssekretär Hohnen wird auch diese Frage beantworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für diese Taser-Waffen - das sind Elektroimpulswaffen, die Drähte verschießen und dann einen Stromimpuls weiterleiten - gelten in Brandenburg wie in allen anderen Bundesländern die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes. Danach sind der Erwerb und der Besitz dieser Waffen ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Das Mitführen ist erlaubnispflichtig. Für den Erlass landesrechtlicher Regelungen zum Waffengesetz besteht keine gesetzliche Ermächtigung.

Vielleicht darf ich noch ergänzen: Bedingung ist, dass ein F im Fünfeck auf diesen Waffen angebracht ist. Dann sind sie quasi wie Druckluftwaffen zu behandeln.

Danke schön. - Das Wort erhält die Abgeordnete Lieske. Sie stellt die Frage 1529 (Gewalt gegen Kinder).

Zu Beginn vergangener Woche gab es unter Bezugnahme auf das Landeskriminalamt alarmierende Meldungen über eine angeblich besonders hohe Anzahl von Kindstötungen im Land Brandenburg. Demnach seien allein im Jahr 2006 13 Kinder Todesopfer von Gewaltdelikten oder Verwahrlosung geworden. Zugleich stand die Behauptung im Raum, in keinem anderen Bundesland gebe es eine so hohe Anzahl von Kindstötungen. Inzwischen gibt es Aussagen, wonach diese unter Bezug auf das LKA veröffentlichten Angaben nicht den Tatsachen entsprechen und die Zahlen tatsächlich deutlich niedriger liegen. Diese Berichte konterkarieren jedoch die umfangreichen - auch ehrenamtlichen - und nach meiner Kenntnis erfolgreichen Bemühungen auf Landes- und kommunaler Ebene für den Kinderschutz.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie zum Kinderschutz?

Das Wort erhält Herr Minister Rupprecht. Er beantwortet diese Frage.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, schreckliche Nachrichten über Kindstötungen haben uns alle in letzter Zeit des Öfteren erschüttert. Heute berichten die Medien wieder über einen Fall in Brandenburg. Ich meine, alle diese Schreckensmitteilungen haben eines deutlich gemacht: Wir dürfen in unseren Bemühungen um die Verbesserung des Kinderschutzes und um ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern nicht nachlassen.

Unter den Stichworten „Fallnähe“, „Qualifizierung“, „Kooperation“ und „Reflexion des fachlichen Arbeitens“ lassen sich die vielfältigen Maßnahmen zusammenfassen, die die Landesregierung mit dem Programm zur Verbesserung der Kinderschutzarbeit im Frühjahr 2006 beschlossen hat. Die wesentlichen Bausteine dieses Programms zur Verbesserung der Kinderschutzarbeit in unserem Land sind erstens die Einrichtung

einer Fachstelle Kinderschutz, zweitens Verfahrensklärungen in Jugendämtern zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung, drittens große Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen für mehrere Berufsgruppen, viertens Empfehlungen der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und -misshandlung, fünftens der Ausbau präventiver Angebote für Familien und sechstens die Aufforderung an die Praxis der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der anderen Beteiligten, in Fällen, in denen Kinder durch Vernachlässigung oder Misshandlung zu Tode gekommen sind, eine genaue Fehleranalyse vorzunehmen.

Die Veröffentlichung der Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und -misshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen fand ein sehr großes, auch überregionales Interesse. Die entsprechende Broschüre musste nachgedruckt werden und hat inzwischen eine Auflage von über 7 000 Exemplaren erreicht. Die Stärkung der kommunalen Vernetzung für einen besseren Kinderschutz hat damit eine sehr solide Grundlage erfahren.

Die Diskussion in den vergangenen Monaten beschäftigte sich unter anderem mit den Möglichkeiten des Gesundheitswesens, durch Früherkennungsuntersuchungen Gefährdungen von Kindern zu identifizieren. Deshalb hat die Landesregierung im Rahmen der Neufassung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst ein verbindliches Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen und die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Untersuchung außerhalb der Untersuchungen für die Kinder im dritten Lebensjahr, die von den Gesundheitsämtern durchzuführen sind, vorgesehen.

Erst kürzlich wurde der neue Brandenburger Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt, der sich insbesondere an die Gesundheitsberufe richtet. Schließlich hat die Jugend- und Familienministerkonferenz, deren Vorsitz ich in diesem Jahr innehatte, im Frühsommer in Potsdam einen Beschluss zum Thema gefasst. Darin sind Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingungen eines wirksamen Kinderschutzes in ganz Deutschland als gemeinsame Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände formuliert.

Die Bearbeitung von Kinderschutzfällen durch die Jugendämter und die Träger vor Ort erfordert eine hohe Kompetenz, Verdachtsfälle zu identifizieren und sich ein genaues Bild über die Gefährdungssituation von Kindern in den Familien zu machen. Diese Fachkompetenz, verbunden mit der Fähigkeit, die richtigen Hilfen anzubieten bzw. richtige Eingriffe vorzunehmen, müssen wir begleiten und stärken. Diesem Anspruch haben sich unsere Jugendämter ebenso wie andere beteiligte Einrichtungen kontinuierlich gestellt. Sie haben - das halte ich für besonders wichtig - ihre Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene deutlich verbessert.

Gewalt gegen Kinder fordert uns fachlich, ethisch und emotional immer aufs Neue heraus. Wir dürfen in unseren Anstrengungen, die präventive Arbeit auf allen Ebenen zu unterstützen und zu verbessern, nicht nachlassen. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung bei diesem schwierigen Problem. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage, die Frau Abgeordnete Hartfelder stellt.

Herr Minister, vor geraumer Zeit ist dem Landtag der Bericht zum Kinderschutz vorgelegt worden. Der Bericht besagt, wie Sie sicherlich wissen, dass es in den Jugendämtern sehr unterschiedliche Bedingungen in personeller wie fachlicher Hinsicht gibt. Was hält die Landesregierung davon, dass das Landesjugendamt die Fachaufsicht über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte ausüben könnte?

Die Frage ist nicht neu. Frau Ministerin Blechinger hat sie in dieser Woche auch im Kabinett gestellt. Wir haben beschlossen, das Thema intensiv in einer Runde zu diskutieren, zu der unser Kollege Schönbohm als Vorsitzender des Landespräventionsrates einladen wird. Im Januar werden sich die beteiligten Ressorts - das sind die vier Ressorts Justiz, Inneres, MASGF und mein Haus - zusammensetzen und über diese Fragen diskutieren. Ich weiß, dass das der Wunsch von einigen ist. Es gibt aber auch konträre Meinungen, beispielsweise aus meinem Haus. Wir wollen in Ruhe und in aller Sachlichkeit darüber reden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Kolodzeike, die die Frage 1530 (Finanzierung Integrationshelfer) stellt.

Frau Präsidentin, zunächst möchte ich mich dafür bedanken, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers heute hier vor Ort ermöglicht wurde.