Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Sehr verehrte Frau Dr. Schröder, das zentrale Anliegen aller Reformen am Arbeitsmarkt ist bekanntlich die individuelle Betreuung und Vermittlung erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger, insbesondere auch von Langzeitarbeitslosen. Die dabei eingesetzten Maßnahmen sollen die persönlichen Erfordernisse berücksichtigen und auf Fähigkeiten und Fertigkeiten eingehen. Das macht schon deutlich, dass das gesamte Spektrum der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gefordert ist, von Qualifizierungsmaßnahmen über Lohnkostenzuschüsse, Förderung von Existenzgründungen, ABM bis hin zu diesen Arbeitsgelegenheiten.
Da dies alles ganz überwiegend erst in den persönlichen Gesprächen zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Betroffenen, ab Januar beginnend, geklärt werden kann, lässt sich derzeit und auch in der nächsten Zeit noch nicht genau sagen, in welchem Umfang Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erforderlich sind.
Hinzu kommt, dass ab Januar 2005 die Arbeitsgemeinschaften bzw. die Optionskommunen über den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen des SGB II einschließlich der Arbeitsgelegenheiten entscheiden. Zudem hängt das von ihrer konkreten Budgetausstattung, also auch von den finanziellen Spielräumen für die Arbeitsgelegenheiten ab. Deshalb können wir leider noch nicht verlässlich abschätzen, wie viele Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse im Jahre 2005 in Brandenburg notwendig und möglich sind. Aus der angestrebten Aktivierungsquote des Bundes von 26 % der ALG-IIEmpfänger lässt sich derzeit in Brandenburg eine Zahl von ungefähr 45 000 Menschen ableiten, die sich in Maßnahmen befinden sollen. Aber das umfasst sämtliche aktivierenden Maßnahmen und eben nicht allein die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Frau Ministerin, es gibt die gemeinsame Landesinitiative zwischen dem MASGF und der Regionaldirektion zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten. Die LASA stellt in ihrer neuesten Ausgabe dar, dass im Rahmen dieser Landesinitiative aktiv dafür geworben wird, dass möglichst viele Ressorts der Landesregierung mit ihren Fördermitteln Beiträge zu Beschäftigungskonzepten, also auch zur Einrichtung solcher Arbeitsgelegenheiten, schaffen sollen. Ich wollte einfach einmal nach dem Zwischenstand fragen.
Wir sind im ständigen Gespräch mit den Kommunen, die sich am Optionsmodell beteiligen, und den Arbeitsgemeinschaften, wie wir das in Zusammenarbeit mit der LASA realisieren können. Das beginnt aber erst im Januar. Wir müssen jedoch vorher mit den Betroffenen darüber beraten, welche speziellen, auf sie zugeschnittenen Maßnahmen realisiert werden sollen. Erst daraus lässt sich das gesamte Spektrum an Maßnahmen ableiten.
Frau Ministerin, in der gemeinsamen Initiative sind auch die Kriterien zur öffentlichen Förderung der Beschäftigung und zur Gemeinnützigkeit festgelegt worden. Ferner ist die Bildung von Beiräten vorgesehen.
Inwieweit ist Ihnen bekannt, dass Beiräte gebildet werden und diese auf den Prozess Einfluss nehmen, damit Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gefährdet werden?
In den Arbeitsgemeinschaften ist schon eine Reihe von Verträgen geschlossen worden. Alle Beteiligten saßen mit uns am Tisch. Sämtliche Optionskommunen und alle Arbeitsgemeinschaften haben zugesagt, Beiräte zu bilden, wenn auch in unterschiedlichen Formen. Einige Kreistagsausschüsse nehmen die Besetzung unter politischen Gesichtspunkten vor. In anderen Beiräten haben Unternehmer oder IHK-Mitglieder Sitz und Stimme. Die Frage der Besetzung wird vor Ort geklärt. Nach Aussagen der Kommunen und der Verantwortlichen vor Ort gibt es jedenfalls überall diese Beiräte.
Danke, Frau Ministerin Ziegler. - Die Frage 96 (Beurteilung der Haushaltssituation des Landes und der bisherigen Verhand- lungen zum Landeshaushalt 2005/2006) stellt der Abgeordnete Vietze.
Kürzlich kritisierte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Lunacek, die Abkehr der SPD/CDU-Landesregierung von den vorherigen Vereinbarungen. Er sah damit den vor acht Wochen unterzeichneten Koalitionsvertrag infrage gestellt. Ich zitiere Herrn Lunacek:
„Wir können die Prioritäten nicht einhalten, die Neuverschuldung nicht wie vorgesehen abbauen und kürzen bei den Kommunalfinanzen.“
Ich frage die Landesregierung: Treffen die in der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 30.11.2004 getroffenen Feststellungen zu, nach denen nach dem bisherigen Stand der Haushaltsverhandlungen der Landesregierung auch bei den prioritären Bereichen gekürzt wird, die Zielstellungen für die senkung der Nettokreditaufnahme nicht erreicht werden und außerdem bei den Kommunalfinanzen 50 Millionen Euro gestrichen werden sollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Vietze, erste Feststellung: Aussagen in einer Presseerklärung des Finanzministers sind richtig.
Zweitens: In Abwandlung eines Zitats, das wir beide, Herr Vietze, gelernt haben, formuliere ich es so: Es kommt nicht darauf an, was in einer Presseerklärung steht, sondern darauf, wie man sie interpretiert.
Richtig ist, dass die Landesregierung in Vorbereitung des Haushaltsentwurfs all ihre Bemühungen darauf richtet, neben der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Prioritäten sicherzustellen. Das habe ich vor vier Wochen von dieser Stelle aus gesagt und das sage ich heute so. Diese Feststellung werde ich auch nach dem Beschluss des Haushaltsentwurfs am 1. Februar 2005 treffen können.
Sie haben richtig dargestellt, dass die Nettokreditaufnahme nicht in dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Tempo gesenkt werden kann. Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass Voraussetzung für das hohe Tempo der Absenkung eine Einnahmesituation ist, die sich aus den Annahmen der Frühjahrssteuerschätzung ergeben würde.
Die Herbststeuerschätzung hat ein anderes Bild ergeben. Wenn Sie die gestrige Ausgabe des „Handelsblatts“ gelesen haben, konnten Sie feststellen, dass wir, wenn es um die Einnahmesituation der Jahre 2005/2006 geht, mit den von uns unterstellten 1,2 % Wirtschaftswachstum - leider! - genau richtig liegen. Für 2005 müssen wir mit 70 Millionen Euro weniger rechnen; für 2006 sagen die derzeitigen Prognosen Mindereinnahmen von 137 Millionen Euro voraus.
Wir haben uns innerhalb der Landesregierung darauf verständigt, Eckdaten festzulegen, auf deren Grundlage wir zusätzlich zu dem Einsparbedarf, der Ihnen bekannt ist und über den wir im Haushaltsausschuss diskutiert haben, im Jahr 2005 35 Millionen Euro und im Jahr 2006 70 Millionen Euro aus den knappen Etats herausschneiden. Diese Aufgabe wollen wir bis Januar 2005 erledigen.
Die Eckwerte basieren - auch diese Darstellung ist richtig - auf einer Absenkung des Finanzvolumens, das den Kommunen derzeit laut Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung steht, um 50 Millionen Euro im Jahr 2006. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Debatte und eine entsprechende Beschlusslage in diesem Hause. Ich sehe allen Vorschlägen von der PDS-Fraktion erwartungsvoll entgegen, die uns helfen, den Haushalt zu konsolidieren. - Vielen Dank.
Erstens: Herr Minister, können Sie mir zustimmen, dass ich nichts interpretiert, sondern den Vorsitzenden der CDU-Fraktion zitiert habe? Besteht da nicht ein kleiner Unterschied?
Zweitens: Würden Sie die Freundlichkeit besitzen, mir die großen Unterschiede zwischen Ihrer Interpretation - das Ziel der Senkung der Nettokreditaufnahme wird nicht erreicht, die Mittel für die Kommunen werden reduziert - und der Aussage von Herrn Lunacek deutlich zu machen?
Drittens: Können Sie mir sagen, warum sich ein Minister im Umgang mit solchen Anmerkungen dazu hinreißen lässt, dies als „Gequatsche“ zu titulieren?
Sie wissen, dass die Auffassung, die Herr Kollege Lunacek zu diesem Thema hat, mit meiner nicht übereinstimmt. Ich habe die Position der Landesregierung zu vertreten; das habe ich getan. Wir werden im Weiteren auch darstellen können - an dieser Stelle wiederhole ich mich -, dass zum einen alle Haushaltspolitik darauf gerichtet ist, die Prioritäten sicherzustellen, und dass wir zum anderen den eingeschlagenen Pfad in Richtung Senkung der Nettokreditaufnahme durchhalten wollen. Das ist zwingend notwendig. Wir sind mit über 17 Milliarden Euro auf der Schuldenseite. Selbst bei strengster Haushaltspolitik werden wir die Schuldengrenze von 20 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode höchstwahrscheinlich überschreiten. Das alles sind keine Aussagen, die mir leicht über die Lippen gehen. Das tut mir richtig weh, weil ich weiß, dass es Generationen nach uns beschäftigen wird, diese Schulden abzubauen.
Die Formulierung bezüglich der Einschätzung des Kollegen von der CDU war vielleicht zu drastisch; aber von der Sache her halte ich sie aufrecht.
Erste Frage: Herr Minister, können Sie nachvollziehen, dass nach Ihrer Antwort bei mir der Eindruck entstanden ist, nicht die fachliche Qualität, wohl aber der Unterhaltungswert dieser Landesregierung habe sich erheblich gesteigert?
Ich möchte im Bild des von Ihnen angeführten Zitates vom „verschiedenen Interpretieren“ bleiben und es zu Ende führen, damit die Denkrichtung deutlich wird: Es kommt nicht darauf an, eine Politik verschieden zu interpretieren, sondern es kommt darauf an, sie zu verändern. - Mich würde interessieren, wie sie verändert wird.
Zweite Frage: Trügt mich mein Gedächtnis, dass der vom Kollegen Lunacek zitierte Berliner Weg unter einer schwarz-roten Koalition eingeleitet worden ist, und sind Sie angesichts der Tatsache, dass auch in Brandenburg eine rot-schwarze Koalition regiert, nicht auch der Meinung, dass dies nicht unbedingt eine Gewähr dafür bietet, dass der Berliner Weg nicht gegangen wird?
Zu Ihrer ersten Frage: Was den Unterhaltungswert betrifft, können Sie sich einen Spiegel vors Gesicht halten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie wissen genauso gut wie ich, vor welche Herausforderungen uns die Haushaltspolitik in den nächsten Jahren stellt. Wir werden in der weiteren Haushaltsdebatte deutlich machen, dass wir die Prioritäten, die im Koalitionsvertrag beschrieben sind, in der weiteren Betrachtung vor die Klammer ziehen. Das werden wir durchhalten. Ich bin davon überzeugt, dass wir, egal, wie Sie es interpretieren, die Erfüllung der gestellten Aufgaben mit den entsprechenden Haushaltsbeschlüssen dieses Hauses sicherstellen werden. - Danke.
Danke, Herr Finanzminister. - Wir kommen zur Frage 97 („Rosenholz“-Dateien und Überprüfung der Mitarbeiter) , die der Abgeordnete Werner stellen wird.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wurde in jüngster Vergangenheit in der Presse unter anderem hinsichtlich des Umgangs mit den Erkenntnissen aus den „Rosenholz“-Dateien zitiert. Die entsprechenden Artikel beziehen sich auf den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten zum 31.12.2003, in dem er „eine flächendeckende, anlassunabhängige Überprüfung aller Bediensteten des Landes oder auch derjenigen, die aus den alten Bundesländern stammen „aufgrund der jetzt zugänglichen „Rosenholz“-Dateien für unverhältnismäßig“ erachtet. „In jedem Fall sollten die Voraussetzungen einer Überprüfung in einheitlichen Richtlinien festgelegt werden“, erläutert der Landesbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist ihre Position zu den Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in seinem Tätigkeitsbericht sowie zu den Presseveröffentlichungen hierzu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, ich bedauere, dass durch die von Ihnen zitierten Formulierungen ein unzutreffender Eindruck entstanden ist, und zwar auf einem Gebiet, das besondere Sensibilität erfordert. Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu dieser Thematik datiert vom
Die Landesregierung hat am 20. April 2004 landeseinheitliche Grundsätze, die die Überprüfung von Landesbediensteten auf der Basis der „Rosenholz“-Dateien ausgestalten, beschlossen. Diese „Rosenholz“-Grundsätze wurden im Amtsblatt vom 26. Mai 2004 veröffentlicht. Insofern gehen auch die jüngsten Presseveröffentlichungen hierzu von falschen Grundlagen aus.
Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat sich die Landesregierung bewusst dafür entschieden, nur bestimmte Funktionsträger in den Leitungsbereichen des Landesdienstes und Mitarbeiter, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt sind, einer Überprüfung zu unterziehen. Dazu gehören die Staatssekretäre und die Abteilungsleiter in den obersten Landesbehörden, die Leiter nachgeordneter Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe und die Mitarbeiter in Organisationseinheiten oberhalb der Hierarchieebene Abteilungsleitung in den obersten Landesbehörden. Daneben können die Mitglieder der Landesregierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsbereichs bei Bedarf weitere Mitarbeiter überprüfen, sofern diese Funktionen mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung bzw. Wahrnehmung ausüben.
Der Grundsatzbeschluss der Landesregierung steht damit im Einklang mit dem Anliegen des Landesbeauftragten, die Überprüfung aufgrund der „Rosenholz“-Dateien nach landeseinheitlichen Kriterien und nicht flächendeckend auszugestalten.