Der Grundsatzbeschluss der Landesregierung steht damit im Einklang mit dem Anliegen des Landesbeauftragten, die Überprüfung aufgrund der „Rosenholz“-Dateien nach landeseinheitlichen Kriterien und nicht flächendeckend auszugestalten.
Es erscheint aus Sicht der Landesregierung bedauerlich, dass lange Zeit nach dem Grundsatzbeschluss inhaltlich längst überholte Forderungen des Landesbeauftragten Gegenstand von Veröffentlichungen waren und deren Inaktualität deutlich wurde. Ich füge hinzu: Wir hätten dieser öffentlichen Ratschläge nicht bedurft, weil wir bereits mit der Umsetzung der vom Landesbeauftragten gestellten Forderungen begonnen hatten.
Herr Minister, in welchem Umfang halten Sie es für erforderlich, im kommunalen Bereich erneut Überprüfungen vorzunehmen?
Das ist eine Aufgabe der Kommunen. Wir haben die Leitsätze, die im Amtsblatt veröffentlicht sind, verabschiedet. Auf der Basis werden die Kommunen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung tätig.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 98 (Öffentliche Förder- mittel für Schuluniformen?), die von der Abgeordneten Siebke gestellt wird.
schullehrerin, an ihrer Schule Schuluniformen einzuführen und dafür Fördermittel beim MBJS zu beantragen, wird der Staatssekretär des Bildungsministers mit den Worten zitiert:
„Wenn alle Schüler freiwillig mitmachen, ist die Idee unterstützungswert. Wir könnten die Einführung der Schuluniform als Pilotprojekt aus Lottomitteln fördern.“
Ungeachtet der keineswegs zu beanstandenden Eigeninitiative und Kreativität der Schule, aber angesichts entsprechender kurzlebiger Modeerscheinungen an Schulen in anderen deutschen Städten frage ich die Landesregierung: Welche innovative und modellhafte pädagogische Bedeutung, die eine Förderung mit öffentlichen Mitteln rechtfertigte, misst sie in Zeiten äußerst knapper Kassen der Ausstattung einer Schule mit Schuluniformen zu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Siebke, an der Fragestellung hat man schon gemerkt, dass es nach den vielen Problemen nun um ein Problemchen geht, zu dem ich aber natürlich gern Stellung nehme.
Dem Ministerium liegt tatsächlich ein Antrag einer Potsdamer Grundschule vor. Es geht darin allerdings nicht um die Einführung von Schuluniformen, sondern von einheitlicher Schulkleidung, was ein wichtiger Unterschied ist. Auf dieses Thema sind die Medien angesprungen; es wird derzeit von verschiedenen Medien durchgehechelt.
Der Antrag ist noch nicht vollständig; er muss seitens der Schule noch vervollständigt werden. Wir lehnen ihn nicht grundsätzlich ab; denn es gibt durchaus Gründe, die für die Einführung einer einheitlichen Schulkleidung sprechen. Ich denke dabei zum Beispiel an die mögliche Vermeidung von Diskriminierung sozial schwächerer Schüler, die sich teure, modische Markenkleidung nicht kaufen können.
Der Argumentation der Grundschule, dass es auch um eine Identifizierung mit der Schule gehe, kann ich durchaus folgen.
Der Antrag befindet sich derzeit in der Prüfung. Es ist bisher nicht geklärt, ob und in welcher Form das Projekt von uns gefördert wird. Wenn der Antrag auf Fördermittel bewilligt wird, dann aus dem Grund, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt, auf dessen Ergebnis man gespannt sein darf. Die Förderung wird sicherlich nur symbolischer Art sein und - davon gehe ich aus - den Haushalt nicht gefährden. Wir wollen in diesem Zusammenhang auch prüfen, wie solche Projekte in anderen Ländern und Städten gelaufen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung wird für die Entscheidung über den Antrag von Bedeutung sein.
Ich möchte abschließend wiederholen: Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Es ist nicht vorgesehen - dies wäre auch gesetzlich nicht möglich -, einheitliche Schulkleidung in Brandenburg flächendeckend einzuführen und mitzufinanzieren. - Danke schön.
Danke, Herr Minister. - Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur Frage 99 (Arbeitslosengeld II - Vorbereitungsstand), die vom Abgeordneten Otto gestellt wird.
Die Arbeitsagenturen und die mit der Umsetzung des SGB II beauftragten Kreise befinden sich in einer intensiven Vorbereitungsphase zur praktischen Umsetzung des Sozialgesetzbuches II. In diesem Zusammenhang treten immer wieder Zweifel an einer reibungslosen und pünktlichen Auszahlung von Leistungen an die Leistungsberechtigten auf.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie den Vorbereitungsstand im Hinblick auf die pünktliche Auszahlung von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ab Januar 2005 ein?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto, in der Tat hatten die Erfassungssysteme ihre Tücken, aber inzwischen ist eine neue Software-Version eingespielt worden, mit deren Hilfe die bekannten Mängel beseitigt worden sind.
Nach den mir vorliegenden Informationen hatten die Arbeitsagenturen und die kommunalen Träger am 10. Dezember 2004 knapp 78 % der Anträge bearbeitet. Um es plastisch darzustellen: Insgesamt gingen etwa 153 000 Anträge bei den Arbeitsagenturen und Kommunen ein; die Rücklaufquote aller versandten Anträge beträgt über 90 %.
Fast 119 000 Anträge sind bearbeitet, das heißt, die Daten für die Bewilligung bzw. die Ablehnung der Anträge sind erfasst. Damit liegen wir - danach sah es zunächst nicht aus - recht gut im Rennen. Die Arbeitsagenturen und die Kommunen setzen alle verfügbaren personellen und technischen Ressourcen ein, damit auch in der zweiten Dezemberhälfte die bearbeitungsfähigen, das heißt vollständigen Anträge zügig erfasst und beschieden werden können.
Das Eingabesystem wird von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends im Schichtbetrieb genutzt; es fallen viele Überstunden an und auch an den Wochenenden wird gearbeitet. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und den Arbeitsagenturen ganz herzlich dafür bedanken, dass sie so engagiert und motiviert arbeiten. Wenn sie, die Software sowie die gesamte IT durchhalten, ist davon auszugehen, dass am 1. Januar 2005 alle Leistungen ausgezahlt werden können. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, eine andere Problematik im Zusammenhang mit der Auszahlung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Januar 2005 ist die Frage und die Sorge von Betroffenen, ob ihr Widerspruch gegen einen bereits erlassenen Bescheid die Auszahlung der sozialstaatlichen Leistungen verhindert. Können Sie bestätigen, dass nach § 39 Sozialgesetzbuch II der Widerspruch hier keine aufschiebende Wirkung hat, es also unabhängig von einem Widerspruch zur Auszahlung der Leistungen in den Fällen kommen wird, in denen Leistungen bewilligt wurden?
Zunächst wird ausgezahlt. Das ist völlig klar. Die Bearbeitung des Widerspruchs dauert ja etwas länger. Deshalb wird erst ausgezahlt und dann der Widerspruch bearbeitet. Danach wird möglicherweise eine Korrektur vorgenommen.
Frau Ministerin, in dem Zusammenhang habe ich eine Nachfrage. Wer bearbeitet die Widersprüche zu den Bescheiden, die jetzt die Agentur für Arbeit den Empfängern von Arbeitslosengeld II erteilt, welche am 01.01.2005 in die Verantwortung optierender Kreise kommen? Das ist ja ein Knackpunkt.
Ja, das ist ein Knackpunkt. Zurzeit wird da auch widersprüchlich argumentiert. Wichtig ist, dass derjenige, der für die Leistungsgewährung zuständig ist, den Widerspruch bearbeitet. Das geschieht auch. Bei den Optionskommunen wird dies genauso geregelt. Das findet in enger Abstimmung in den Agenturen statt. Von den Abläufen her gibt es keine Unklarheiten. Es besteht nur der rechtliche Streit darüber, ob die Widersprüche bearbeitet werden können oder nicht. Dazu gibt es aber die klare Aussage der Bundesregierung, dass es rechtlich abgesichert ist. Wir müssen sehen, wie es in der Praxis laufen wird. Ich gehe davon aus, dass derjenige, der für die Leistungsgewährung zuständig ist, auch die Widersprüche bearbeiten wird.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage betrifft das Zuflussprinzip, das regelt, dass Leistungen in dem Zeitraum angerechnet werden, in dem sie zufließen. Gegenwärtig befindet sich eine ganze Reihe von Betroffenen in auslaufenden ABMaßnahmen und SA-Maßnahmen, erhalten aber erst im Januar das Geld. Wird das dazu führen, dass sie im Januar kein Arbeitslosengeld II bekommen, wodurch sie einen Leistungsbezug weniger erhalten? Gibt es dazu eine Regelung?
len Druck geraten, weil zum Beispiel Unterhalt nicht pünktlich gezahlt wird? Wie werden diese sozialen Härten ausgeglichen?
Ich fange mit der Beantwortung der zweiten Frage an. Die Fallmanager vor Ort sind dazu aufgerufen, gemeinsam mit den Betroffenen eine Verabredung zu treffen, was für den Betroffenen notwendig ist, um ihn zum Beispiel mit Qualifizierungsmaßnahmen oder Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Das habe ich vorhin schon im Rahmen der Antwort auf die Frage erklärt mit dem Hinweis auf Qualifizierungsmaßnahmen, auf Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung usw. Es kommt also darauf an, den Betroffenen in seiner gesamten sozialen Situation zu betrachten. Das heißt, die Verantwortung dafür, wie mit diesen Menschen in ihrer sozialen Situation umgegangen wird, liegt vor Ort. Diese Frage kann man also von hier aus überhaupt nicht beantworten. Das muss mit den Betroffenen im Einzelfall geklärt werden.
Bei der ersten Frage bin ich jetzt etwas überfordert. Die Antwort darauf möchte ich Ihnen nachreichen.
Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Erstens: Ist bei allen Kommunen sichergestellt, dass die eben genannten Fallmanager ihre Tätigkeit am 1. Januar aufnehmen können?
Zweitens möchte ich Folgendes wissen: Vom Landkreistag war zu vernehmen, dass die vom Bund für Unterkunft und Heizung zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Gibt es dazu gesicherte Kenntnisse, und wer trägt, wenn das zutreffen sollte, die nicht gedeckten Kosten?
Zu der zweiten Frage: Dazu gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Alle Belastungen der Kommunen sollen 1 : 1 ausgeglichen werden. Ziel dieser Reform ist es ja, eine Entlastung der Kommunen herbeizuführen. Dafür treten wir ein und dafür werden wir auch sorgen. Deshalb gehören wir der MonitoringGruppe an. Es gibt die Revisionsklausel, damit wir das beobachten können. Am Ende muss tatsächlich eine Entlastung für die Kommen daraus resultieren. Das betrachten wir ganz streng. Wir brauchen aber zunächst einmal eine gesicherte Datenbasis. Diese werden wir frühestens dann haben, wenn im März 2005 die erste Revision stattfindet.
Zur ersten Frage: Die Fallmanager stehen zur Verfügung, jedoch noch nicht in dem Schlüssel von 1 : 75 bzw. 1 : 150, wie es geplant ist. Gesichert sein soll nach Angaben der Akteure vor Ort das Verhältnis von 1 : 75 bei den unter 25-Jährigen. Das Verhältnis von 1 : 150 soll bis Mitte nächsten Jahres erreicht werden. Bis dahin ist der Betreuungsschlüssel noch größer.
Ich begrüße die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 der Thomas-Müntzer-Gesamtschule in Ziesar und wünsche ihnen einen anregenden Vormittag während des Plenarsitzung des Landtages Brandenburg.
Thema: Kita-PISA - „Starting strong“ Der aktuelle OECD-Länderbericht zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland und das brandenburgische System der Kindertagesbetreuung