In Neu Zauche, Ortsteil Briesensee, führten am 19. und 20. Dezember 2007 jeweils vier Polizeivollzugsbeamte der Polizeiwache Lübben einen Einsatz - ebenfalls im Rahmen der Vollzugshilfe für das Amt Lieberose/Oberspreewald - durch. Den Hintergrund hierfür bildete eine seit mehreren Jahren andauernde rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Grundstückseigentümerin und dem Amt Lieberose/Oberspreewald über die Herstellung des Anschlusses des Grundstücks an die öffentliche Kanalisation. Gegen die vom Amt Lieberose angedrohte Ersatzvornahme suchte die Grundstückseigentümerin Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, welches den Antrag ablehnte und die Ersatzvornahme als mildestes geeignetes Mittel zur Durchsetzung des Anschlusszwangs bewertete. Bei der Durchführung der Anschlussarbeiten waren die Polizeibeamten in der genannten Einsatzzeit präsent. Eine tatsächliche Vollzugshilfe durch die Polizei war zu keiner Zeit erforderlich, da es nicht zu Widerstand gegen die Maßnahmen kam; aber die Polizeibeamten haben das Grundstück betreten.
Die Nachfragen ergeben sich aus dem Erstgenannten. Welche rechtlichen Bestimmungen versagen die Aufbereitung von
Wasser auf einem privaten Grundstück und rechtfertigen somit ein Vorgehen, wie es von mir geschildert wurde?
Zweitens: Gibt es rechtliche Bestimmungen über den Zeitpunkt, zu dem von den Grundstücksbesitzern Abwasser abzuleiten ist?
Alle diese Fragen hängen mit dem Polizeieinsatz zusammen. Dritte Frage: Welche Menge Wasser darf man auf seinem Grundstück wie lange in welchem Zustand haben?
Diese Fragen hängen, wie gesagt, damit zusammen, inwieweit die Polizei einen Einsatz in dem geschilderten Umfang durchführen darf. Genau darum geht es.
Frau Kollegin, ich schlage vor, dass Sie die Anfragen schriftlich stellen und an den zuständigen Minister richten. Der Kollege Umweltminister ist leider nicht da; er könnte etwas dazu sagen.
Mein Vorgänger Ziel war einmal für den Bereich Abwasser zuständig. Als ich Innenminister wurde, ist mir ein großer Tort angetan worden, weil die Abwasserzuständigkeit auf den Kollegen Birthler überging. Damit liegt auch das Abwasserschuldenmanagement nicht mehr in meiner Zuständigkeit. Die Mitarbeiter habe ich nur ungern abgegeben, die Aufgabe aber gern.
Zur Sache selbst. Frau Kollegin Adolph, ich habe die rechtliche Begründung vorgetragen. Auf der Basis von § 15 der Gemeindeordnung hat der Abwasserzweckverband das Recht, Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen und die Benutzung zwingend vorzuschreiben. Dazu hat es ein Gerichtsverfahren gegeben; ein Urteil ist gefällt worden. In dem von Ihnen geschilderten Fall ging es um dessen Umsetzung. Dazu kann von der zuständigen Durchsetzungsbehörde die Polizei um Hilfe gebeten werden, wenn die Gefahr besteht, dass Widerstand geleistet wird. Deshalb war die Polizei vor Ort.
Hinsichtlich des Abwassereinleitungszwangs bin ich kein Fachmann. Ich weiß allerdings, dass auch ich diesem Zwang unterliege und die entsprechenden Vorgaben erfüllt habe. Zur Situation in den einzelnen Ortsteilen kann ich Ihnen aber im Moment nichts sagen.
Herr Minister, am 2. Weihnachtsfeiertag kreiste über dem betreffenden Grundstück in Briesensee längere Zeit ein Polizeihubschrauber. Am Ortseingang der Gemeinde wurden Ausweiskontrollen durchgeführt. Standen diese Maßnahmen im Zusammenhang mit der vorher geschilderten Maßnahme?
Frau Kollegin, wenn ich diese Frage aus dem Stand beantworten könnte, wäre ich ein Prophet und würde alles wissen, was mir immer unterstellt wird. Ich habe keine geheimdienstlichen Möglichkeiten. Ich höre zum ersten Mal, dass der Hubschrauber dort geflogen ist und dass dort von der Polizei kontrolliert wurde. Ich wiederhole Ihre Frage, wie ich sie verstehe, und bitte meine Mitarbeiter, das aufzuschreiben: Am 2. Weihnachtsfeiertag 2007, vermutlich mittags, ist ein Hubschrauber auffällig über dem Ort hin- und hergeflogen. Sie wollen wissen, ob dieses Hin- und Herfliegen im Zusammenhang mit der Entleerung der Grube steht.
Ferner wollen Sie wissen, ob ein zusätzlicher Polizeieinsatz im Ort stattgefunden hat, der auch damit im Zusammenhang stehen könnte. Ich weiß es nicht, denn das ist so weit weg von mir. Wenn ich es wüsste, würden Sie mir vorwerfen, ich wüsste zu viel und von zu vielem zu wenig. Ich wiederhole: Ich weiß es nicht. Die Frage beantworte ich schriftlich.
So viel zum Bewegungsprofil des Hubschraubers. - Wir kommen zur nächsten Nachfrage, gestellt von der Abgeordneten Bednarsky.
Herr Minister, ein Satz vorweg: So lustig finde ich das alles nicht. Es geht hier um Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Diese haben wir als Parlamentarier ernst zu nehmen.
In diesem Sinne - Durchsetzung des Rechtsstaates - habe ich gleich eine weitere Frage. Sie haben Rauen in Ihren Ausführungen bereits erwähnt. Auf Pressefotos von Rauen ist ein ziviles Einsatzfahrzeug mit aufgesetztem Blaulicht zu erkennen. Worin bestand Sinn und Zweck des Einsatzes dieser zivilen Kräfte?
Auch diese Frage muss ich schriftlich beantworten. Sie sagten, es sei ein ziviles Einsatzfahrzeug mit Blaulicht gewesen?
- Nein, es gibt mehr als zwei. Ich kann nur sagen... nein, ich sage nichts. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die schriftliche Beantwortung ist angeboten worden. Damit dürfte der Nachfragebedarf erschöpft sein. - Das ist der Fall.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bekannt, dass Bund und Länder den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vereinbart haben. In dieser Vereinbarung sind Zuschüsse des Bundes zu Investitions-, aber auch zu Betriebskosten enthalten, die in den einzelnen Bereichen anfallen. Nunmehr geht es darum, dass das Land Brandenburg die ihm zufallenden Mittel unter unseren Landkreisen und kreisfreien Städten gerecht verteilen kann.
Meine Frage lautet deshalb: Welche Regelungen sind mit den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Investitions- und Betriebskostenzuschüsse vereinbart worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, anders, als Sie in Ihrer schriftlich formulierten Frage und soeben auch wieder mündlich behauptet haben, regelt die von Ihnen erwähnte Vereinbarung zwischen Bund und Ländern keine konsumtiven Zuweisungen, also Betriebskostenzuschüsse, sondern ausschließlich die Investitionszuschüsse des Bundes in den Jahren 2008 bis 2013. Die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten wird erst ab dem Jahr 2009 - dann über eine veränderte Umsatzsteuerverteilung - erfolgen und tangiert damit die Vereinbarung, die wir als Länder mit dem Bund geschlossen haben, nicht.
Die Verteilung der Investitionsmittel wird in Brandenburg in einer Förderrichtlinie - diese befindet sich derzeit in der finalen Abstimmungsphase - geregelt. Über die Grundzüge der Mittelverteilung habe ich die Öffentlichkeit bereits Ende des vergangenen Jahres informiert. Die kommunalen Spitzenverbände wurden frühzeitig und umfassend beteiligt. Zudem gibt es inzwischen eine ausführliche Darstellung im Internet. Ich bitte Sie, dort nachzuschauen.
Nun möchte ich noch kurz für alle, die es interessiert - ich hoffe, jeder in diesem Haus ist daran interessiert -, die Eckpunkte nennen. Mein Haus stellt den Kreisen und kreisfreien Städten Mittelkontingente aus diesem Förderprogramm des Bundes festgemacht an der entsprechenden Anzahl von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr - zur Verfügung. Die Kreise können Förderanträge bewerten und Prioritäten setzen. Die ILB wird dies verfahrensmäßig begleiten.
Die Zuwendungen - das ist sehr erfreulich - gibt es nicht nur für Neubauten. Der Investitionsbegriff ist erfreulicherweise dies war schwierig zu verhandeln - sehr weit ausgedehnt worden. Im Folgenden zähle ich einmal auf, was getan werden kann: Es geht um Neubau, Ausbau, Umbau, Umwandlungs-,
Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Zudem geht es - man höre und staune - um Ausstattungsinvestitionen sowie um die damit verbundenen Dienstleistungen. Weiter kann der Begriff nicht ausgedehnt werden. Das ist, glaube ich, ein erfreuliches Verhandlungsergebnis gewesen.
Investitionen gibt es im Übrigen auch - falls diesbezüglich noch eine Nachfrage aufkommen sollte - bei altersgemischten Gruppen oder auch bei altersgruppenübergreifenden Einrichtungen, die wir haben. Dort wird jedoch der Förderanteil an den förderungswürdigen Plätzen, die dort vorhanden sind, festgemacht. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 %. Die Kreise und die kreisfreien Städte können aber auch einen höheren Eigenanteil festlegen, was sie eventuell auch tun werden. Ich hoffe das zumindest.
In den Jahren 2008 bis 2013 stehen unserem Land aus dem Förderprogramm jährlich zwischen 9,9 Millionen Euro - das ist die Summe für 2008 - und 9 Millionen Euro - das ist die Summe für 2013 - zur Verfügung. Mit den Mitteln, die der Bund zur Verfügung stellt, werden natürlich nicht alle Investitionsbedarfe in den Kreisen und kreisfreien Städten gedeckt werden können. Dies ist auch nicht Ziel des Programms. Vielmehr geht es in erster Linie darum, die Erweiterung des Rechtsanspruchs, also den zu erwartenden Platzbedarf, abzusichern. Natürlich geht es auch - das ist begrüßenswert - um notwendige Sanierungen und Standardverbesserungen. Das ist ein erfreuliches Verhandlungsergebnis.
Zur Verteilung der Betriebskostenzuschüsse des Bundes kann ich derzeit noch nichts Konkretes sagen. Das geschieht auch erst ab dem Jahr 2009. Derzeit wird dies in verschiedenen Gremien noch verhandelt. - Vielen Dank.
In Brandenburg ist auch hinsichtlich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine steigende Zahl von Tagesmüttern zum Teil eventuell auch Tagesvätern - zu verzeichnen. Aufgrund dessen frage ich Sie, ob in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit besteht, dass auch Tagesmütter und Tagesväter Investitionskosten gefördert bekommen.
Herr Minister, herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung der Verteilung der zusätzlichen Investitionskosten. Ich denke, es ist sinnvoll, dass man möglichst vor Ort sehr viel
Entscheidungsfreiheit hat sowie lebenspraktisch vorgeht und nicht allzu streng in Einrichtungen für unter Dreijährige und über Dreijährige unterscheidet. Ich denke, das widerspricht auch der Praxis in den Einrichtungen.
Die Frage bezieht sich aber auch auf den Anteil der konsumtiven Kosten. Sie haben auf die Umsatzsteuerverteilung hingewiesen. Normalerweise gibt es hinsichtlich der Verteilung der Umsatzsteuer einen festen Verteilschlüssel zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im Rahmen des Krippengipfels hat der Bund von sich aus auf Teile seiner Umsatzsteueransprüche verzichtet und diese den Ländern zur Verfügung gestellt.
Ich frage Sie daher: Wie wird aus Ihrer Sicht dieses Geld eingesetzt, um auch die Qualität - darum geht es uns - der Betreuung zu verbessern?
Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt; denn das Geld fließt vom Bund in den Landeshaushalt. Über die Verteilung muss ressortübergreifend noch verhandelt werden. Ich erwarte natürlich, dass wir damit einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung leisten können. Das heißt, dass dieses Geld zielgerichtet genau dafür eingesetzt wird, wofür es gedacht ist. Dass dabei die gesamte Kita in den Blick der Betroffenen gerät, ist selbstverständlich. Dort werden kreative Lösungen gefordert. Es kann nicht einfach gesagt werden: Wenn wir jetzt investieren, gilt dies nur für Kinder bis drei Jahre, und Kinder über drei Jahre profitieren davon nicht. - Diesbezüglich kann man, glaube ich, auf die Kreativität der Träger vor Ort vertrauen.
Ich bin zumindest sehr froh, dass wir es geschafft haben, auch Betriebskosten vom Bund an Land zu ziehen. Ich formuliere es einmal so salopp. Ursprünglich war dies nicht geplant. Wir sind vom reinen Investitionsprogramm weggekommen. Das ist für die Länder im Osten Deutschlands ein großer Erfolg gewesen. - Vielen Dank.