Das sind nur einige Beispiele für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik der CDU und damit der gesamten Regierungskoalition. Der Standort Brandenburg wird somit im In- und Ausland weiter gestärkt und genießt ein entsprechend positives Image. Daran werden auch Sie nichts ändern.
Sie sehen also, dass wir viele wichtige Dinge auf den Weg gebracht haben und dies auch weiterhin tun werden. Deshalb halten wir Ihren Gesetzentwurf für entbehrlich und lehnen ihn ab. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, und das aus drei Gründen.
Erstens: Im Gesetzentwurf der Fraktion der DVU werden einzelne Fördersachverhalte aufgezählt. All das ist an anderer Stelle schon geregelt. Wo steht denn geschrieben, dass es verboten ist, Bürgschaften oder Garantien zu geben oder dass es dieses Gesetzentwurfs dazu bedarf? Es ist geregelt.
Zweitens: Wir haben ein eigenständiges Mittelstandsvergabegesetz vorgelegt. Wir halten unseren Gesetzentwurf nach wie vor für zielführender als die Regelungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf getroffen haben wollen.
Drittens: Ich glaube nicht, dass das Fehlen dieses Gesetzes im Moment das Problem ist, sondern ich glaube, wir müssen uns mit Rechtsextremismus auch im Land Brandenburg auseinandersetzen. Ich finde, ein Antrag Ihrer Fraktion zu dieser Thematik ist nicht geeignet, die Frage des Wirtschafts- und Sozialstandortes Brandenburg wirklich nach vorn zu bringen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Deshalb, Frau Hesselbarth, erhalten Sie noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Brandenburger Unternehmen stehen heute vor erheblichen neuen Risiken und Herausforderungen. Die EU-Osterweiterung mit der Folge der Konkurrenz polnischer und anderer ost- oder südosteuropäischer Dumpinglohnanbieter und die zunehmende weltweite Globalisierung mit der damit einhergehenden Konkurrenz durch ausländische Billigprodukte setzen den Mittelstand einer vorher ungeahnten wirtschaftlichen Belastungsprobe aus. Die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien schafft heute eine bisher unbekannte Markttransparenz und erhöht die Reaktionsschnelligkeit auf die regionalen und globalen Märkte. Dazu kommt die demografische Entwicklung, bei
spielsweise bei unternehmerischem Generationenwechsel, welcher fast 18 Jahre nach der Wende in vielen Unternehmen ansteht. Die Bedeutung des Dienstleistungssektors wird weiter steigen. Trotzdem bleiben Handwerk und Industrie unverzichtbare Basis für den Wirtschaftsstandort Brandenburg, da deren Produktionsfortschritte erst das Anwachsen des Dienstleistungssektors ermöglichen.
Durch zunehmenden technischen Fortschritt werden auch im Mittelstand die Produktzyklen immer kürzer, und mittelständische Unternehmen müssen deshalb verstärkt Forschung und Entwicklung betreiben. Wo sie dies zum Beispiel aufgrund zu geringer Betriebsgröße oder Eigenkapitalbasis nicht können, muss das durch Netzwerke sowie Technologietransfers aus den Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen geschehen. Querschnittstechnologien durchdringen alle Branchen. Die Unternehmen müssen sich mit den neuen Technologien auseinandersetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch hier sind wirtschaftliche Netzwerke dringend geboten.
All diese Grundsätze und Veränderungen werden im vorliegenden Gesetzentwurf der DVU-Fraktion berücksichtigt. Auch eine völlige Erneuerung, Konkretisierung und mittelstandsfreundliche Anpassung des öffentlichen Vergabeverfahrens findet sich in unserem vorliegenden Gesetzentwurf. Am Hickhack zwischen Minister Junghanns und dem Finanzminister über eine Mindestlohnregelung von 7,50 Euro war der von der Landesregierung angekündigte Gesetzentwurf schließlich gescheitert. Als wirtschaftspolitischer Tiger war Minister Junghanns diesbezüglich einmal gestartet, und als Bettvorleger von Minister Speer ist er schließlich gelandet, meine Damen und Herren.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die deutliche Erweiterung, Konkretisierung und Anpassung der Wirtschaftspolitik an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Er enthält eine sach- und auch fachgerechte sowie effiziente Ausgestaltung der Mittelstandsförderung in Brandenburg, welche die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen will und auch bewältigen kann. Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/5877 an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Überweisung? - Enthält sich jemand der Stimme? - Mehrheitlich ist gegen diese Überweisung gestimmt worden.
Im Falle der Ablehnung des Überweisungsantrags beantragt die DVU-Fraktion die direkte Abstimmung. Ich frage Sie also: Wer mit diesem Gesetzentwurf einverstanden ist, der möge das jetzt durch Handzeichen kundtun. - Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg zur Aufklärung der Verfahrenspraxis in Umsetzung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform nach Artikel 233 EGBGB und der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen in diesem Prozess
Ich eröffne die Aussprache. Im Namen der Antragsteller erhält der Abgeordnete Görke das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das Sie sicherlich kennen: „Es ist etwas faul im Staate Dänemark.“ Der Wachoffizier Marcellus hat in Shakespeares „Hamlet“ damit Recht gehabt, denn das Drama nahm, wie Sie wissen, seinen Lauf.
Es ist auch etwas faul im Lande Brandenburg, konnte man jüngst in einer überregionalen Zeitung lesen. Dieser Vorwurf steht spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember vergangenen Jahres unwiderruflich im Raum. Das Land nahm sich Land, das ihm nicht gehörte - ich zitiere - „in sittenwidriger, eines Rechtsstaates unwürdiger Art und Weise“. Genau die Art und Weise, die das höchste deutsche Gericht zu einer solchen Schärfe bei der Wortwahl seiner Urteilsbegründung genutzt hat, soll und muss durch das Parlament überprüft werden.
Nun wurde bereits in den vergangenen Wochen und auch hier heute Vormittag viel geschrieben bzw. viel gesagt; doch Tag für Tag kommen neue Zusammenhänge zu dem Verfahren der Umsetzung der Vorschriften zur Bodenreform an die Öffentlichkeit, die immer neue Fragen aufwerfen, Sachverhalte, die zum Teil unglaublich sind, sodass sich jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen nicht nur in Brandenburg manche Fragen aufdrängen. Es geht sicherlich um die Fridolins und die Kubiceks, wie sie heute als Beleg angeführt wurden. Es geht natürlich auch um die Erben, die angeblich nicht gefunden wurden, obwohl sie seit Jahren an ein- und derselben Stelle bzw. sogar auf dem betreffenden Grundstück gewohnt haben. Wie konnte es sein, dass Eigentümer auf ihr Grundstück verzichtet haben zu einem Zeitpunkt, an dem sie bereits verstorben waren? Wie konnte es sein, dass Eigentümer erst aufgrund ausbleibender Pachtzahlungen erfuhren, dass das Land Brandenburg mittlerweile Grundeigentümer geworden war? In welchem Verhältnis dazu steht dann die Aussage aus dem Finanzministerium bezüglich der Erbenrecherche: „Wir haben einmal das gesamte Land umgepflügt“?
Diese Fragen bewegen seit Wochen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und zwar insbesondere diejenigen, die durch die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform nach dem EGBGB selbst betroffen waren und ihr Land entschädigungslos, ob zu Recht oder zu Unrecht, an den Staat überführen mus
sten. Diese Fragen beschäftigen natürlich darüber hinaus 29 Abgeordnete meiner Fraktion sowie wohl auch viele hier anwesende weitere Parlamentarier der demokratischen Fraktionen.
Einen tatsächlichen Aufklärungswillen und die notwendige Transparenz bei diesem Aufklärungsversuch einer in Brandenburg bisher beispiellosen Verwaltungspraxis haben wir bis heute nur bedingt feststellen können. Insbesondere Ihr wenig überzeugender Auftritt, Herr Finanzminister Speer, in der Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen hat die Entscheidung, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen, bei uns deutlich reifen lassen.
Wer von einem nur „imaginären“ Schaden redet, der hat aus meiner Sicht weder das Urteil noch dessen Tragweite verstanden. Genau das waren nämlich die Fakten, die da zum Tragen kamen.
Meine Damen und Herren, der Einsetzungsbeschluss, der Ihnen heute vorliegt, ist geeignet, die notwendige Aufklärung ohne wesentliche Verzögerung zu beginnen. Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses wird einerseits darin bestehen, gerade die Motive, die Hintergründe und das Ausmaß der rechtswidrigen Aneignung von Bodenreformgrundstücken durch das Land sowie die entsprechenden politischen Verantwortlichkeiten hier festzustellen und zu klären.
Dazu gehört erstens die Feststellung der grundsätzlichen Verfahrensweise bei der Umsetzung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform nach Artikel 233 EGBGB und die Zuständigkeiten der einzelnen Landesregierungen seit 1992.
Zweitens gehört dazu die Frage, ab wann es welche Hinweise darauf gab, dass hier offenkundig ein Verfahren angewandt wurde, mit dem gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen worden ist.
Dazu gehört drittens die Frage, ob und wie die Ermittlung der Eigentümer dann stattgefunden hat, warum sich Brandenburg als anscheinend einziges ostdeutsches Bundesland hier offensichtlich einen Sonderweg genehmigt hat.
Auf der anderen Seite soll die Arbeit des Untersuchungsausschusses dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger - das spielte heute Vormittag schon eine Rolle - in staatliches Handeln zurückzugewinnen; denn das ist leider bitter nötig. Da sich auch der Ministerpräsident zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses positiv geäußert hat, werten wir dies als Signal der Landesregierung, diese Aufklärung nun vorbehaltlos zu unterstützen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine sachliche, tiefgründige und zügige Arbeit im Ausschuss und auf eine einvernehmliche politische Bewertung am Ende der Arbeit des Ausschusses. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Holzschuher [SPD]: Das hoffen wir auch! - Schulze [SPD]: Erst politi- sche Brandbeschleuniger werfen; dann können wir auch politisch löschen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Zitat beginnen. Dazu hat mich Herr Görke eben ein bisschen verleitet. Es handelt sich nicht um ein Zitat aus Hamlet oder um sonstige große Klassik. Ich entnehme das einem kleinen Büchlein Ihrer Fraktion, Herr Görke, aus dem ein Zitat in den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ wiedergegeben worden ist:
„In aller Heimlichkeit hat die Führung der Linksfraktion ihren Genossen offenbar Nachhilfe in brandenburgischer Geschichte verordnet. Aus Anlass des 850-Jahre-Landesjubiläums ließ sie ein kleines Büchlein auflegen:“
„... wurde an Tausende ,Neubauern‘ vergeben, die das Land nicht bezahlten... nie richtig Eigentümer waren, sondern nur ein Nutzungsrecht hatten.'“