Protokoll der Sitzung vom 09.07.2008

Drucksache 4/6057

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/6436

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6436 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Einstimmig wurde dieser Beschlussempfehlung gefolgt; sie ist damit angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6360

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Herr Minister Schönbohm, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb eines landesweiten elektronischen Meldeauskunftsregisters und einer Online-Meldeauskunft geschaffen werden. Um aktuelle Einwohnerdaten zu erlangen, müssen die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen ihre Anfragen gegenwärtig an die jeweils örtlich zuständige kommunale Meldebehörde richten. Die Abwicklung der Anfragen kann nur bei einigen wenigen der insgesamt 198 Meldebehörden im Land im Online-Verfahren und dann nur an die örtlichen Behörden vorgenommen werden. Überwiegend werden Meldeauskünfte noch immer im schriftlichen Verfahren oder während der Bürodienstzeiten telefonisch bzw. durch Vorsprache bearbeitet.

Die Errichtung einer landesweiten elektronischen Meldeauskunft wird das Auskunftsverfahren für alle beteiligten Stellen erheblich erleichtern. Die aktuellen Einwohnermeldedaten aus den 198 kommunalen Melderegistern sollen den berechtigten Behörden künftig zentral und rund um die Uhr beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben für den Online-Abruf zur Verfügung stehen.

Die jüngsten Vorfälle, bei denen die Einwohnermeldedaten einiger weniger kommunaler Meldebehörden für einen begrenzten Zeitraum - auch für Unbefugte - im Online-Verfahren abrufbar waren, haben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Landesregierung zur Errichtung des landesweiten elektronischen Meldedatenauskunftsregisters und einer Online-Meldedatenauskunft. Verantwortlich für die Datenpanne waren und sind die betroffenen Behörden, die beim Betrieb der Online-Auskunft insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht Fehler begangen haben, indem sie nach der Installation des Systems die voreingestellten Zugangsdaten des Verfahrensherstellers nicht geändert haben. Diese Vorgänge werden gegenwärtig von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht geprüft. Die Fachleute meines Hauses unterstützen sie dabei.

Bei der Prüfung wird auch die Rolle des Verfahrensherstellers, der das System entwickelt und bei den betroffenen Meldebehörden installiert hat, untersucht. Die in diesem Fall von der LDA und dem Innenministerium praktizierte schnelle, unkomplizierte und sachbezogene Zusammenarbeit sowie die gemeinsamen Bemühungen zur Aufklärung des Vorfalls waren zu keinem Zeitpunkt von Kompetenzstreitigkeiten belastet, wie es bisweilen öffentlich dargestellt wird. Es ist daher auch nicht richtig, dass in diesem Zusammenhang erneut über die Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich diskutiert wird. Um es deutlich zu sagen: Diese Vorfälle haben mit der Organisation des Datenschutzes nichts zu tun.

An dem Vorhaben der Landesregierung zur Errichtung des landesweiten elektronischen Meldeauskunftsregisters und einer Online-Meldeauskunft wird also festgehalten. Die landesweite Online-Meldeauskunft bringt nicht nur entscheidende Erleichterungen für die Arbeit der Behörden, sie ist auch ein wichtiger Baustein in der E- Government-Architektur unseres Landes. Insbesondere die Sicherheits- und Justizbehörden werden von der Möglichkeit der Online-Abfrage profitieren. Am Beispiel von Polizei, Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdiensten werden

die konkreten Auswirkungen der Online-Meldeauskunft deutlich. Zum Beispiel ist es bei Fahndungsmaßnahmen notwendig, zu jeder Zeit zuverlässige Informationen über die Identität und den Wohnort einer Person zu erhalten. Auch während eines Hausbrandes können zum Beispiel Informationen über die im Haus gemeldeten Bewohner zum Erfolg von Rettungsmaßnahmen beitragen und Menschenleben retten. Überregionale Maßnahmen der Katastrophenhilfen können wirksamer koordiniert werden, wenn die Daten potenziell Hilfsbedürftiger - Name, Anschrift, Geburtsdatum - schnell und überregional aus den Melderegistern ermittelt und den Einsatzkräften vor Ort mitgeteilt werden können.

Neben dem Service für Behörden soll das landesweite elektronische Meldedatenauskunftsregister auch Privaten im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft - Abfrage von Name, Vorname, Wohnanschrift einer Person - zur Verfügung stehen. Diese gebührenpflichtige Dienstleistung - 5 Euro je Abfrage soll zur Refinanzierung der Investitionen des Landes beitragen. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Auskünfte schon jetzt erteilt werden, aber nur während der Bürozeiten und im Regelfall schriftlich und mit Zeitverzug.

Abschließend möchte ich betonen, dass sich das Land ungeachtet der Datenpanne bei einigen kommunalen Meldebehörden bei der Konzeption und Umsetzung der IT- Sicherheitsmaßnahmen in besonderer Verantwortung sieht. Hierzu benötigen wir ausgebildete Fachleute, deren Sachverstand im Wesentlichen im Landesbetrieb für Datenverarbeitung konzentriert ist.

Die in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Übertragung von Aufgaben zum Betrieb der landesweiten Meldeauskunft an das LDS soll insoweit auch unter dem Gesichtspunkt der IT-Strategie erfolgen. Das zu erstellende Sicherheitskonzept wird in enger Zusammenarbeit mit der LDA erarbeitet und mit ihr abgestimmt. Wir bewegen uns mit diesem Gesetz im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der Verantwortung für Serviceleistungen, die wir als Landesregierung gegenüber unseren Mitbürgern haben. Ich bitte, dieses Gesetz an den Ausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Dr. Scharfenberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines landesweiten onlinefähigen Melderegisters geschaffen werden, um - so die Begründung - dem Landesbetrieb eine Aufgabe zuzuweisen, Inkasso- und Versandhandelsunternehmen die Schuldnersuche zu erleichtern, die Sicherheit im Land zu erhöhen und ein zentrales Bundesmelderegister vorzubereiten.

Die in Verbindung damit aufgezeigten Verbesserungen und Vorteile sind kritisch zu hinterfragen. DIE LINKE hält dieses Vorhaben für problematisch. Der Umgang mit persönlichen Daten, insbesondere mit Einwohnermeldedaten, ist immer wieder - gerade auch dieser Tage - ein hochaktuelles Thema. Da

liegen die Daten von Meldebehörden im Internet frei zugänglich, für jedermann einsehbar. Es ist eher ein Zufall, dass Journalisten das aufdeckten, und es ist Zufall, dass kein massenhafter Missbrauch erfolgte. Da taucht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern im Internet auf, obwohl der dort nichts verloren hat. Diese und andere Beispiele weisen auf immer wieder zutage tretende Defizite im Umgang mit sensiblen Daten hin.

Angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung muss die Gewährleistung von Datensicherheit einen hohen Stellenwert haben. Hier dürfen keine Abstriche zugelassen werden. Wie wenig sensibel die Landesregierung in dieser Frage ist, zeigt die Diskussion um die lange überfällige Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Da bin ich natürlich anderer Auffassung als der Herr Minister. Seit 1998 wird diese Diskussion im Land Brandenburg geführt. Man hat den Eindruck, dass sich das Innenministerium immer weiter einbuddelt in dem Bemühen, die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich zu behalten.

Vor zwei Jahren erteilte der Landtag einen entsprechenden Prüfauftrag, dessen Ergebnis jetzt mit Ach und Krach vorgelegt wurde. Die leichte Fristüberschreitung wäre noch hinnehmbar gewesen; das abschlägige Ergebnis ist es nicht. Wir sagen ganz klar, dass eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht bei der Landesdatenschutzbeauftragten längst überfällig ist. Was in Berlin seit längerem funktioniert, wird auch in Brandenburg funktionieren. Das Argument, dass man erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten müsse, greift nicht; denn andere Bundesländer sind diesen Schritt der Zusammenlegung jetzt auch gegangen. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Blockadepolitik endlich aufzugeben und gerade angesichts der sich häufenden Verstöße gegen den Datenschutz im privaten Bereich endlich zu handeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, problematisch sind für uns vor allem die Vorbereitungen auf ein zentrales Bundesmelderegister, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betrieben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1969 im MikrozensusUrteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf. Der Staat dürfe zwar statistische Erhebungen machen, aber er habe nicht das Recht, „den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren“ und ihn damit „wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist“.

Dieses Urteil muss Maßstab für die Entwicklungen im Melderecht bleiben, so auch für das geplante neue Melderegister auf Bundesebene; denn die Datenmengen, die künftig beim Bundesverwaltungsamt vereint werden sollen, sind außerordentlich vielfältig. Dazu gehören auch Informationen über die Wählbarkeit und somit das Wahlregister; das Passregister, samt Gründen, warum Pässe eventuell nicht ausgestellt werden dürfen; die Datenbanken des Bundeskriminalamtes zu Waffenscheinen und Sprengstofferlaubnissen; die der Kreiswehrersatzämter über geleistete Wehr- oder Zivildienste und - wichtigste Quelle von allen - die Steuerdaten. Besonders beunruhigend ist die geplante Aufnahme der Steueridentifikationsnummer, die seit vergangenem Jahr jedem Deutschen mit seiner Geburt zugeordnet wird. Wenn es zu dieser Aufnahme in das Bundesmelderegister kommen sollte, würde eine Befürch

tung wahr werden, die schon bei der Einführung geäußert wurde. Dann geht es eben nicht nur um eine Vereinfachung des Steuerverfahrens, sondern darum, dass mit dieser Identifikationsnummer letztlich ein eindeutiges Personenkennzeichen geschaffen werden soll. Zwar soll die Steueridentifikationsnummer nicht jedem zugänglich sein und gesondert von den übrigen Meldedaten gespeichert werden; für staatliche Stellen aber soll es keine Beschränkungen geben. Das gilt insbesondere für die Staatsanwaltschaft, die Zollfahndung und die Geheimdienste. Beschränkungen, zum Beispiel auf einen Katalog von schweren Straftaten, bei dem Abfragen erlaubt sind, soll es nicht geben. Ermittler müssten dann auch nicht begründen, warum sie persönliche Daten haben wollen. Die Abfrage selbst würde nicht einmal beim Melderegister gespeichert, sondern bei der interessierten Behörde.

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, äußert sich skeptisch. Auch die FDP, die Grünen und DIE LINKE kritisieren das Vorhaben. Wir erwarten von der Landesregierung gerade im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf, dass sich das Land Brandenburg für die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einsetzt. Ich denke, wir werden im Innenausschuss Gelegenheit haben, auch über dieses Problem zu sprechen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Stark.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Innenministerium hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Vorschlag auf den Tisch gelegt, eine zentrale Meldedatei für das Land Brandenburg zu schaffen. Diese Daten sollen in 198 kommunalen Melderegistern gespeichert werden. Das bietet für Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, aber auch für Bürger mit berechtigtem Interesse eine Möglichkeit, zentral Zugriff auf diese Daten zu nehmen. Die Kommunen werden verpflichtet, ihre Meldedaten an die zentrale Meldebehörde zu übermitteln. Sie bleiben aber wie bisher für den Vollzug der Daten und der Meldepflicht verantwortlich. Auch die Speicherung und Pflege dieser Daten fällt weiterhin in ihren Verantwortungsbereich.

Parallel dazu - auf diesen Punkt möchte ich heute ganz besonders aufmerksam machen - ist das Bundesinnenministerium gerade dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, um eine zentrale Speicherstelle für Meldedaten sämtlicher Bundesbürger zu schaffen, die vom Grunde her genau die gleichen Daten sammelt, wie die, welche wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf auf Landesebene vorschlagen. Im Dezember 2007 hat das Bundesinnenministerium hierzu einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem, so wie wir es hier vorsehen, die Kommunen verpflichtet werden, ihre Meldedaten zu übermitteln, dann aber an den Bund.

Jetzt stellt sich die Frage, was die Grundlage unserer Debatte ist. Die Föderalismuskommission hat 2006 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz zum Melderecht von den Ländern auf den Bund übertragen werden soll. Das ist die gravierende Aussage, die aber heute von niemandem gemacht wor

den ist. Wenn dem so ist, dann haben wir uns mit der Situation auseinanderzusetzen, dass es eine Überschneidung von Bundes- und Landeszentraldatendatei gibt. Die Folge all dessen wäre, dass die sensiblen Daten zukünftig auf drei Ebenen Kommunen, Land, Bund - gespeichert würden. Es stellt sich die Frage, ob wir das so organisieren wollen.

Aus meiner und unserer Sicht gebietet es schon der Grundsatz der Datensparsamkeit, Mehrfachspeicherungen zu hinterfragen und möglichst zu vermeiden. Mein Plädoyer lautet also: Bevor wir ein zusätzliches Zentralregister auf Landesebene organisieren, muss geprüft werden, ob dafür eine Notwendigkeit besteht. Deshalb spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, hier eine Entscheidung über die Errichtung einer zentralen Sammelstelle auf Bundesebene abzuwarten, zu schauen, was auf dieser Ebene passiert, und dann, in zweiter Instanz, weitere Überlegungen anzustellen, ob wir dies auf Landesebene parallel noch einmal einrichten wollen.

Ich glaube, das Gebot der Stunde sind - das haben nicht zuletzt die letzten „Datenskandale“ gezeigt - Datenschutz, Datenabbau, Datensparsamkeit und Datensicherheit!

Wenn wir das berücksichtigen, müssen wir schauen, wie wir das in Zukunft organisieren. Auf diesen Konflikt wollte ich an dieser Stelle aufmerksam machen. Wie Sie, Herr Kollege, richtig sagen, werden wir uns der Thematik im Innenausschuss noch detaillierter annehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Für die DVU-Fraktion erhält der Abgeordnete Claus das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wenn es um plausible Maßnahmen zur Verwaltungsoptimierung geht, hat sich meine Fraktion nie quergestellt, sondern diese Aktionen immer unterstützt. Mit dem vorliegenden Dritten Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Meldegesetz sollen künftig die Kommunen zwingend Ihre Meldedaten in ein landesweites, elektronisches Meldeauskunftsregister einstellen. Diese gesetzliche Nachbesserung zum Zweiten Änderungsgesetz kann sich somit auch bürgerfreundlicher auswirken; denn neben den regelmäßigen Datenübertragungen an Behörden soll die zentrale elektronische Datenauskunft gegen Gebühr - 5 Euro pro Auskunft - auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung gestellt werden.

Dies werden vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen begrüßen, die vielfach wegen untergetauchter Schuldner existenzbedrohende Forderungsausfälle zu beklagen haben. Insbesondere private Gläubiger haben in der Vergangenheit vielfach die bittere Erfahrung machen müssen, wie mühselig es ist, sich an mehrere, für verschiedene Wohnsitze einer Person zuständige Meldebehörden wenden zu müssen, um den Schuldner ausfindig zu machen. Ein Online-Abruf von Daten beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben kann hier schon eine große Erleichterung sein.

Gleichwohl sind die in der Gesetzesbegründung enthaltenen Prognosen - insbesondere im Hinblick auf eine angeblich signifikante Arbeitsentlastung bei den Kommunalverwaltungen nicht ohne Weiteres klar prognostizierbar. Auch die Beteiligung der Kommunen mit 76 % an den Gebühreneinnahmen gemäß § 41 des Gesetzentwurfs lässt ohne vertiefte Evaluation nicht die in der Gesetzesbegründung enthaltene Prognose eines zumindest ausgeglichenen Verhältnisses auf die kommunale Einnahmeseite zu. Das sind jedoch vor allem die Fragen, die wir im Ausschuss behandeln müssen.

Aus diesem Grunde werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Da die CDU-Fraktion angekündigt hat, auf ihr Rederecht zu verzichten, sind wir am Ende der Aussprache.

Während des Redebeitrages von Dr. Scharfenberg gab es jedoch den Wunsch nach einer Kurzintervention. Ich erteile nun Herrn Werner das Wort. Dr. Scharfenberg hat anschließend die Möglichkeit der Erwiderung.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich möchte ich mich nicht weiter dazu äußern, da unsere Fraktion auf das Rederecht verzichtet hat und der Innenminister sowie Kollegin Stark im Prinzip schon alles dargelegt haben. Ich möchte lediglich einige Dinge richtigstellen, die Kollege Scharfenberg behauptet hat. Ich greife das Bild auf, das der Staatssekretär im Innenausschuss gebraucht hat, um die Ursache für die Offenlegung der Meldedaten zu erläutern.

Erstens: Stellen Sie sich vor, Sie bekommen einen werkseitig auf „000“ eingestellten Tresor geliefert und sind aufgefordert, diesen selbst zu codieren, tun es aber nicht. Wen wundert es dann, dass jeder den Tresor öffnen und alle Wertgegenstände herausnehmen kann, wenn Sie als der Verantwortliche nicht für die Codierung sorgen? - Genau das war das Problem bei den Kommunen; sie sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen.