- Ich weiß, Herr Baaske, dass Ihnen das nicht schmeckt. - Es muss eindeutig festgelegt werden, dass die Verlängerung der Verjährungsfrist nur Mittel zum Zweck ist.
Das heißt für uns, dass in dieser Zeit eine gesetzliche Regelung zur Entlastung der Altanschließer gefunden werden muss. Wir wissen, dass das prinzipiell möglich ist und dass es dafür verschiedene Ansätze gibt. Die SPD-Fraktion ist offensichtlich ähnlicher Auffassung. Das zeigt sich an der im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten Begründung zum Regierungsentwurf.
Das reicht uns jedoch nicht. Wir wollen auf Nummer sicher gehen und im Gesetzestext eine entsprechende zwingende Bindung auch als Vorgabe für Landtag und Landesregierung herstellen. Das ist zwar unüblich, aber nicht ausgeschlossen. Dadurch würde den Verbänden und den Altanschließern ein Maß an Sicherheit und Verbindlichkeit gegeben werden, das der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung nicht bietet.
Weiterhin ist es erforderlich, denjenigen Altanschließern, deren Festsetzung innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2011 verjähren würde, diesen Vorteil nicht durch die Verlängerung der Festsetzungsverjährung zu nehmen. Wir legen Ihnen heute einen entsprechenden Änderungsantrag zu § 12 KAG vor, der gemäß § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags zusammen mit dem Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen wird und dann im Innenausschuss diskutiert werden kann.
Das gilt gleichermaßen für unseren zweiten Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt. Wir wollen damit einen ersten konkreten Schritt hin zu einer Entlastung der Altanschließer gehen. Wir beziehen uns dabei auf die Fälle, die bis Ende 2003 verjährt waren und die durch die Änderung des KAG von 2004 wieder aufgelebt sind. Dazu wollen wir in § 8 Abs. 7 einfügen, dass bereits einmal verjährte Festsetzungen verjährt bleiben.
Verjährungsfristen dienen dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. Die Erweisbarkeit von Ansprüchen wird umso schwieriger, je weiter sie zurückliegen. Nach einer bestimmten Zeit soll der Beitragspflichtige darauf vertrauen können, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird. Auch der Beitragsgläubiger soll nach einer gewissen Zeit sicher sein, dass etwaige Erstattungsansprüche nicht mehr bestehen. Für diese Fälle fehlt bisher eine gesetzliche Klarstellung im Rahmen des KAG.
Mit jeder Satzung, die von einem Gericht als unwirksam festgestellt wurde, fällt nach der gegenwärtigen Rechtslage auch der Beginn einer Festsetzungsverjährung.
Bereits verjährte Forderungen leben somit wieder auf. Deshalb ist es notwendig und möglich, den betroffenen Grundstückseigentümern die Rechtssicherheit einer solchen Verjährungsregelung zu geben.
Da es gegenwärtig keine zuverlässige Übersicht gibt, ist unklar, wie hoch der Anteil ist, der durch eine solche Festsetzungsverjährung erfasst und entlastet würde. Deshalb kann eine solche Regelung nur ein erster Schritt zur Entlastung der Altanschließer sein.
Wie der Innenminister hoffe ich auf eine konstruktive und lösungsorientierte Diskussion im Ausschuss und verspreche Ihnen, dass wir nicht lockerlassen werden, bis eine sichere und umfassende Regelung zur Entlastung aller Altanschließer gefunden ist. Sie wissen, die Koalition hat das Problem mit der Novellierung des KAG geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungsunternehmen, die Zweckverbände und andere erwarten, dass diese Scharte wieder ausgewetzt wird. Der Ball liegt nach wie vor beim Landtag und bei der Landesregierung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Mit dem hier vorliegenden Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschreiten wir einen Weg, der mit diesem Gesetzentwurf beginnt und nicht etwa endet. Es ist der erste Schritt - das betonen wir ganz deutlich, Herr Kollege Scharfenberg -, der aber für uns nicht hinreichend ist. Das haben wir schon mehrfach gesagt, hier im Plenum und bei verschiedenen anderen Gelegenheiten. Wir betonen es hier nochmals: Es ist für uns nur ein erster Schritt, um in Ruhe darüber diskutieren zu können, wie es weitergehen soll. Wir haben - im Gegensatz zu dem, was Sie geäußert haben - durchaus eine sehr konkrete und konsequente Linie entwickelt. Sie haben sie skizziert, auch der Innenminister hat sie erwähnt: Es ist das Modell aus Sachsen-Anhalt, das wir im Moment bevorzugen. Dieses Modell beinhaltet einen wesentlich weitergehenden Schritt als nur eine Verlängerung der Verjährung. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass dieses Modell gerecht ist und nicht nur als gerecht empfunden würde.
Damit bin ich bei dem von Ihnen aufgeworfenen Problem. Sie haben erneut das Scheinproblem aufgeworfen, dass Altanschließer für Leistungen in Anspruch genommen werden, die schon zu DDR-Zeiten erbracht worden sind. In der Tat ist in den entsprechenden Bescheiden von „erstmaliger Herstellung der Anlage“ die Rede. Das ist ein juristischer Begriff. Er ist unglücklich, und wir würden ihn gern ändern, aber noch steht er im Gesetz, und noch können die Verbände gar nichts anderes machen, als diesen Ausdruck in die Bescheide zu schreiben. Das trifft den Sachverhalt aber nicht. Das sollten wir eigentlich inzwischen gelernt haben; wir sind doch in den letzten Mona
ten alle zu Fachleuten geworden, was das Beitragsrecht im Bereich von Abwasser und der Trinkwasser angeht. Dieser Ausdruck bedeutet nicht, unter keinen Umständen, dass irgendwer in diesem Land etwas für Leistungen zahlen muss, die bereits zu DDR-Zeiten erbracht worden sind. Das ist so nicht gemeint; das ist so nicht gewollt, und wenn es doch irgendein Verband einmal anders machen sollte, so wäre das rechtswidrig.
Möglicherweise brauchen wir eine Klarstellung im Gesetz, damit auch die LINKE das begreift; das mag sein.
Vielleicht werden wir das im Gesetzgebungsverfahren einführen. Aber auch das wäre für uns nicht der hinreichende Schritt, von dem ich sprach. Wir wollen eine gerechte Lösung, und wir meinen in der Tat, dass es erforderlich ist, Altanschließer und Neuanschließer differenziert zu betrachten. Wohlgemerkt, mit Altanschließern und Neuanschließern sind nicht etwa DDRBürger und hinzugezogene Bundesbürger, Wessis, gemeint; vielmehr handelt es sich dabei um diejenigen, die zu DDR-Zeiten einen Trink- oder Abwasseranschluss hatten, und diejenigen, die ihn nicht hatten. Die letzteren sind im Allgemeinen auch DDR-Bürger gewesen, allerdings DDR-Bürger, die das Pech hatten, in einer Gegend zu wohnen, in der man nach dem Konzept der DDR keine zentrale Abwasserentsorgung oder Trinkwasserversorgung vorsah. Das waren typischerweise die ländlichen Regionen oder abgelegene Wohnsiedlungen. Es handelt sich dabei keineswegs um Leute, um die wir uns als Landtag weniger zu kümmern hätten: die Neuanschließer, die nach dem Urteil der Oberverwaltungsgerichts scheinbar ebenfalls einen Nachteil erlitten haben, indem sie nämlich mehr zahlen mussten, als es eigentlich gerecht gewesen wäre - so sieht es jedenfalls das Oberverwaltungsgericht.
Nun ist es durchaus eine problematische Sicht, so simpel an die Sache heranzugehen und zu sagen: Alle, die jemals einen Trink- und Abwasseranschluss bekommen haben, werden über einen Kamm geschoren und müssen gleich zahlen. - Diese Sicht teilen wir nicht. Wir meinen, dass es unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten erforderlich ist, hier weiter zu differenzieren. Was gerecht ist - das ist ohnehin eine verdammt schwierige Frage. Juristisch gesehen lässt sie sich kaum abstrakt beantworten. Es gibt Gerechtigkeitsdefinitionen, solange es Menschen gibt. Ich kann einmal aus der Nikomachischen Ethik des Aristoteles zitieren:
Das hilft beim Kommunalabgabengesetz noch nicht wesentlich weiter. Schauen wir uns doch jetzt an, was das Bundesverfassungsgericht - um das geht es im Übrigen, nicht so sehr um Oberverwaltungsgerichte - zur Frage der Gerechtigkeit sagt. Es führt zum Gleichheitsgrundsatz aus:
„Der allgemeine Gleichheitssatz ist insbesondere dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders... behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können.“
Auch dieses Zitat hilft uns nicht, zu sagen, worin denn eine gerechte Lösung im Kommunalabgabengesetz bestehen müsste. Ist das Modell von Sachsen-Anhalt unvereinbar mit diesen Grundsätzen des Aristoteles oder des Bundesverfassungsgerichts? Ist das, was wir im Augenblick haben, möglicherweise ungerechter als das, was wir erreichen wollen? Wir können es nicht beantworten. Gerechtigkeit ist in der Tat ein ganz schwieriges Thema. 100 Euro auf 100 Leute zu verteilen - da bekommt jeder 1 Euro. Aber wenn man 50 Äpfel und 50 Birnen, die dazu noch unterschiedlich groß sind, auf 100 Leute verteilen will, würde auch der Jurist nicht mehr sagen: Das ist einfach. - Da wird es dann schwierig.
So ist es auch mit unserem vorliegenden Problem. Es ist ein verdammt schwieriges Problem. Deswegen sollten auch Sie von der LINKEN Verständnis dafür haben, dass wir es uns nicht so leicht machen und sagen: Wir haben die Lösung für alle Fälle, eine Lösung, die gerecht ist und die als gerecht empfunden wird. - Vielmehr müssen wir darüber diskutieren.
Wenn es um Gerechtigkeit geht, sollte man einen Ansatz nicht außer Acht lassen, nämlich das Bauchgefühl. Da der Jurist nicht in der Lage ist, eine für alle Fälle in gleicher Weise gültige, abstrakte Regelung zu finden, ist es auch nicht so falsch, zu fragen: Wie wird das eigentlich empfunden? - Da ist in der Tat etwas Merkwürdiges festzustellen. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts waren ja die Neuanschließer benachteiligt; seit 2001 wissen wir, dass sie benachteiligt sind: Sie mussten höhere Gebühren oder höhere Beiträge zahlen, obwohl sie sie gar nicht zu zahlen gehabt hätten. Das Merkwürdige ist nur: Es schreit keiner. Kein neuangeschlossener Grundstückseigentümer hat beim Landtag angerufen und gesagt: Was habt ihr Landtagsabgeordneten gemacht? Ihr habt verfassungswidrige Zustände geduldet. - Das ist so, obwohl man die Rechtsprechung kennt und obwohl man auch ohne Rechtsprechung eigentlich merkt, wenn etwas ungerecht ist. Die Neuanschließer haben nicht reagiert. Aber diejenigen, die schon zu DDR-Zeiten angeschlossen waren, fühlen sich durch diese Rechtsprechung zu Unrecht belastet.
Wenn man darüber nachdenkt, kann man zu dem Schluss kommen: Da mag doch auch irgendetwas dran sein, dass das, was bisher galt, so ungerecht nicht war und dass das, was jetzt durch die Auslegung des Oberverwaltungsgerichts geschaffen worden ist, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Dann sind wir in der Tat aufgerufen, zu handeln, und das wollen wir, indem wir versuchen, eine Lösung, etwa in Anlehnung an das Modell von Sachsen-Anhalt, zu finden.
Auch deswegen halten wir Ihre Lösung für zwar diskussionswürdig, aber nicht für der Weisheit letzten Schluss. Ihr Vorschlag, das, was bisher gegolten hat, auch zukünftig wieder in Kraft zu setzen, würde das Problem gelöst haben, wenn wir es 2004 so gelöst hätten; da gebe ich Ihnen Recht. Aber heute würden wir in einen Tatbestand eingreifen; wir würden möglicherweise die Zweckverbände belasten. Denn sie hätten dann die Forderungen nicht mehr, die sie durchsetzen wollen. Ob es mit dieser Lösung gerechter wäre, weiß ich nicht. Wir werden weiter darüber diskutieren; das ist im Ausschuss sehr gut möglich. Wir werden weiter versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden, eine Lösung, die auch DIE LINKE endlich versteht und die im Land als gerecht empfunden wird. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, und ich habe das Gefühl, DIE LINKE nähert sich dem an. Denn immerhin ist das, was Sie jetzt
vorlegen - das will ich anerkennen -, gegenüber dem Antrag, den wir in der letzten Sitzung behandelt haben, ein Fortschritt. Denn die von uns damals kritisierte absolute Stichtagsregelung ist jetzt aus der Welt.
- Richtig. Schön, dass Sie unserer Ablehnung folgen. Diese Stichtagsregelung, die in der Tat nicht gerecht gewesen wäre und die die Altanschließer von allem ausschließen würde, was nach der Wende neu geschaffen wurde, wäre nicht richtig. Das haben Sie offenbar eingesehen.
Deswegen sehe ich: Wir bewegen uns allmählich aufeinander zu. Wenn das die Landesregierung so sieht und unser Koalitionspartner ebenfalls, dann werden wir, denke ich, in absehbarer Zeit gemeinsam ein gutes Gesetz, das die Probleme dauerhaft klärt, in diesem Landtag verabschieden können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Das vorliegende 3. Änderungsgesetz ist ein Ausdruck der Hilf- und Ratlosigkeit der Landesregierung. Nachdem das OVG Berlin-Brandenburg mit seinem Urteil vom 12. Dezember 2007 klargestellt hat, dass Altanschließer in jedem Fall zu den Herstellungsbeiträgen heranzuziehen sind, hat die Koalition erst begriffen, wie dick die Suppe eigentlich ist, die ihre Vorgängerin im Jahr 2003 mit dem Kommunalen Entlastungsgesetz und den KAG-Änderungen eingebrockt hat.
Wegen der Empörung in der Bevölkerung, meine Damen und Herren, kam dann gerade die SPD-Fraktion ins Rotieren. Es wurde eine umfangreiche Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Dort trat schließlich die ganze abgabenrechtliche Inkompetenz der Änderungen im Jahre 2003 zutage. Nachdem wir als DVU-Fraktion im Mai einen eigenen Antrag in den Landtag eingebracht hatten, hatten wir immerhin noch die Hoffnung, dass die Landesregierung wenigstens irgendeine Lösung der Altanschließerproblematik vorlegen wird.
Was ist nun die Lösung der Landesregierung, meine Damen und Herren? Ihr fiel angesichts des juristischen Dilemmas nichts anderes ein, als auch noch die Festsetzungsfrist des § 169 Abgabeordnung sozusagen im Wege eines Sondergesetzes für die einschlägigen Beitragsbestände zu verlängern. Dabei hat sie die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg, die zu bezahlen haben, offensichtlich gänzlich aus den Augen verloren; denn schon in der Gesetzesbegründung tritt zutage, dass es hier einzig und allein um die Beitragssicherung zugunsten der Auftraggeber bzw. -träger geht, nicht aber um die Beseitigung der bestehenden Abgabenungerechtigkeit namentlich der Altanschließer.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, meine Damen und Herren, jubelt uns die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf
unter Abs. 2 nun noch eine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Vorauszahlungen auf Steuern im Anwendungsbereich des KAG unter. Wir sehen das als Verhöhnung der abgabenpflichtigen Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg an. Insbesondere die Beschwichtigungstaktik im Hinblick auf irgendwelche Empfehlungen des Innenministeriums, die Zweckverbände mögen großzügig von irgendwelchen Billigkeitsbescheiden Gebrauch machen, ist pure Augenwischerei. Denn wie die Landesregierung im Gesetzentwurf selbst festgestellt hat und natürlich auch weiß, besteht im Ergebnis der obergerichtlichen Rechtsprechung gar kein Ermessensspielraum.
Auch was die Rechtsverbiegung im Hinblick auf den Verstoß gegen das Rückwirkverbot belastender Verwaltungsvorschriften angeht, sind wir ganz anderer Meinung, meine Damen und Herren. Es dürfte auch den Juristen nur schwer zu vermitteln sein, dass eine rückwirkende Verlängerung der Festsetzungsfrist sehr wohl in engem Sinne unverhältnismäßig ist, und zwar gerade unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes, da dann gerade diejenigen Abgabenpflichtigen ohne eigentlichen sachlichen Grund benachteiligt werden, bei denen die Beitragsfestsetzung bislang noch nicht verjährt ist, während andere in den Genuss der Verjährung gekommen sind und dies auch bleiben.
Da mit dem vorliegenden Gesetzentwurf niemandem geholfen ist - außer der Landesregierung einen unnötigen Aufschub zur Lösung des eigentlichen rechtlichen Problems der Beitragsheranziehung der Altanschließer zu gewähren - und dies zudem eine Ausweitung der Eingriffsverwaltung darstellt, werden wir als DVU dem Gesetzentwurf und auch einer Überweisung nicht zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Entschließungsantrag vom 29. Mai 2008 den Bürgern versprochen haben, wird schnell und gründlich gehandelt. Die Landesregierung hat auf unsere Bitte hin den Ihnen vorliegenden Änderungsentwurf des Kommunalabgabengesetzes fristgerecht vorgelegt. Damit haben wir Punkt 5 unseres Entschließungsantrags erfüllt. Sie sehen also, wir halten uns an das Vereinbarte. Dies geschah sehr kurzfristig, weshalb hier auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien zu danken ist, die diese Vorlage gefertigt haben.
Meine Damen und Herren! Die Gesetzesnovelle muss im Grunde genommen nicht mehr erklärt werden. Wir verlängern die Verjährungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, um den Verbänden Gelegenheit zu geben, die Aufgaben zu erfüllen, die sie selbst erkannt haben, deren Erledigung wir aber auch von ihnen verlangen, nämlich eine Bestandsaufnahme vor Ort vorzunehmen, wer überhaupt in welchem Umfang betroffen ist, damit wir mit diesen Zahlen und Datensätzen, die wir vor Jahresfrist kaum erwarten können, eine sichere Bewertung vornehmen können. Wir erhalten damit die Chance, einen sinnvollen und wohlüberlegten Lösungsansatz zu entwickeln, der den
Interessen aller Betroffenen - sowohl der Alt- als auch der Neuangeschlossenen sowie der Aufgabenträger - weitgehend gerecht wird. Hierzu ist eine sehr differenzierte Analyse notwendig. Nichts anderes kann unsere Handlungsgrundlage sein.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass man in diesem Zusammenhang Sorge vor einer Kommunal- oder Landtagswahl hätte. Für die CDU-Fraktion gilt das auf gar keinen Fall, denn wenn Abgeordnete und auch die Landesregierung den Bürgern mit ihrer Arbeit gegenübertreten, die sie nach bestem Wissen und Gewissen tun, brauchen sie sich keine Sorge bezüglich der Reaktion der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Für sachliche Argumente findet man meiner Erfahrung nach auch in hitzigen Versammlungen, wenn es um Abwasser geht, Gehör.
Von daher ist es nicht Ansinnen der CDU, meine Damen und Herren von der Linkspartei, Sie zufriedenzustellen. Unser Auftrag ist es, die Bürgerinnen und Bürger gerecht zu behandeln, soweit wir das können. Kollege Holzschuher hat darzustellen versucht, dass es eine historische Herausforderung ist, zu definieren, was gerecht ist. Ganz gerecht wird es vermutlich nie sein, weil es eben, wie gesagt, auch eine Frage des Gefühls ist. Wir lassen uns aber nicht von Gefühlen leiten - diese nehmen wir zur Kenntnis -, sondern unsere Handlungsgrundlage sind sachliche Fakten, die aber erst einmal ermittelt werden müssen.
Die Koalition ist sich darin einig, dass wir zusammen mit den Experten eine grundrechtskonforme und rechtssichere Entscheidung zu entwickeln haben. Nur so werden wir unserem Auftrag für die Bürgerinnen und Bürger auch gerecht.
Hier wird immer darauf abgestellt, dass wir der Landesregierung aufgegeben haben, zwei Modelle zu prüfen und zu bewerten, nämlich nicht nur das Modell von Sachsen-Anhalt, sondern auch das von Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern - das wissen die Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE - hatte die Landesregierung unter politischer Verantwortung von SPD und PDS ja eine Vollveranlagung der Altanschließer vorgenommen. Das haben wir hier nicht vor, das ist ganz klar. Wer etwas anderes behauptet - dass wir also vorhätten, vor dem 3. Oktober 1990 Angeschlossene zu belasten -, sagt wider besseres Wissen nicht das, was er eigentlich ins Land tragen müsste. Von daher: Auf die Bewertungen sind wir gespannt.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass in diesem Bereich aus guten Gründen die kommunale Selbstverwaltung gilt. Von daher sind der Landtag und die Landesregierung nur im Gesetzesrahmen gefordert. Die Entscheidungen müssen in der Tat vor Ort getroffen werden. Das ist auch das, was die kommunalen Aufgabenträger von uns verlangen, dass wir ihnen nämlich auch Spielraum lassen, vor Ort individuell entsprechend den Gegebenheiten mit der Situation umzugehen.