Die zweite Hürde kann wie folgt beschrieben werden: Es gibt in Heidelberg eine Hochschule für Jüdische Studien, die seit vielen Jahren besteht und die über die Kultusministerkonferenz gefördert wird. Es ist völlig klar, dass nicht Mittel von dort zugunsten einer Ausbildung beim Abraham Geiger Kolleg hier bei uns abgezogen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund habe ich den Generalsekretär des Zentralrats der Juden und den Rektor des Abraham Geiger Kollegs im Jahre 2006, nachdem dieser die Idee zur institutionellen Förderung des Kollegs entwickelt hatte, zu mir eingeladen. Wir haben damals ganz klar verabredet - der Zentralrat sah großen Diskussionsbedarf -, dass mir ein abgestimmtes Konzept für die zukünftige Rabbinerausbildung in Heidelberg und in Potsdam übergeben wird nach dem Motto: Wie kann das mit Zustimmung des Zentralrats funktionieren? Ich habe dann mit der Präsidentin des Zentralrats, Frau Knoblauch, gesprochen, habe mehrfach gemahnt; denn das hat sehr lange gedauert. Nach langen Ermunterungen und Nachfragen bekam ich schließlich einen Brief, in dem mir der Generalsekretär des Zentralrats mitteilte, dass die zwei Institutionen eine Einigung über eine Zusammenarbeit der beiden Intitutionen leider nicht erzielen konnten, obwohl sich die Universität Potsdam und die Universität Heidelberg darum bemüht haben. Es gibt also kein abschließendes Ergebnis.
Nachdem im März der genannte Brief bei mir eingetroffen war, haben Herr Homolka und ich beschlossen: Wir können nicht noch länger warten. Wir versuchen es jetzt, wenn uns auch klar ist, dass durch die Nichteinigung die Chancen für ein positives Votum der Kultusministerkonferenz gemindert werden. Wir haben also einen Antrag formuliert.
Ein solcher Antrag muss natürlich hieb- und stichfest sein. Mit dem zuständigen Minister in Baden-Württemberg, Herrn Frankenberg, habe ich verabredet: Wir wenden uns an die Kultusministerkonferenz, wobei wir von den Jüdischen Studien in Heidelberg nichts wegnehmen wollen. Wir versuchen das. In der Presse geisterten in der letzten Zeit Meldungen herum, nach denen alles fertig sei und das schnell gehen könne. Aber es ist völlig klar, dass der Antrag hieb- und stichfest sein muss, weil wir ja wollen, dass Bremen, Berlin, Bayern und alle anderen Bundesländer die Rabbinerausbildung hier bei uns mitfinanzieren. Es geht ja nicht um einen Projektantrag, sondern das Ziel ist eine institutionelle Förderung, die dann, wenn sie einmal aufgenommen worden ist, über viele Jahre laufen soll. Da muss völlig klar sein, wie kalkuliert wird. Es muss ein Stellenplan beiliegen. Bei dieser Förderung kann es auch nicht um einen Verfügungsfonds gehen, der ein Mehrfaches dessen ausmacht, was ein Ministerium verfügen kann. Es bestünde sicherlich keine Bereitschaft der anderen Länder, so etwas zu finanzieren.
In dieser Phase - ich betone noch einmal: das ist noch nicht fertig - bin ich natürlich auf die Zuarbeit und das Verständnis des Kollegs angewiesen. Ich möchte in die Kultusministerkonferenz nur mit etwas hineingehen, was Erfolg haben wird, und möchte mir das nicht zerschlagen lassen, weil in dem Paket Positionen enthalten sind, die von vornherein nicht mitgetragen werden. - Übrigens wird das Kolleg von meinem Ministerium seit Jahren mit Lottomitteln gefördert.
Am 29. September dieses Jahres habe ich von dem Rektor des Abraham Geiger Kollegs, Herrn Homolka, einen Brief bekom
men, in dem er mir mitteilt, dass bereits in seinem Schreiben vom 8. Juli angedeutet worden sei, dass es aufgrund der amerikanischen Finanzkrise Komplikationen gebe. Das Kolleg habe ein Riesenproblem. Es brauche die Mittel von der Kultusministerkonferenz sofort. Es gebe eine Finanzierungslücke in Höhe von mindestens 500 000 Euro im nächsten Jahr, wenn über die Förderung nicht sofort entschieden werde. - Der Antrag liegt aber bei der Kultusmisterkonferenz noch nicht vor, und es gibt dort einen Doppelhaushalt für die Jahre 2008 und 2009.
Es ist völlig klar, dass das Problem des Abraham Geiger Kolleg nicht trivial ist. Es ist aber auch völlig klar, dass wir eine Lösung intensiv anstreben, wobei wir den Bund da einbeziehen wollen; denn es handelt sich hier um eine Ausbildung von Rabbinern für einen Einsatz in Osteuropa, in Zentraleuropa, in Südafrika, sodass auch der Bund hier eine Verpflichtung sehen sollte.
Ich freue mich darüber, dass die SPD-Fraktion das Anliegen der Landesregierung unterstützt und eine Finanzierung fordert. Danke schön.
Danke, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Wir alle hier, zumindest bei den demokratischen Fraktionen, sind uns wohl darüber einig, dass die Rabbinerausbildung im Abraham Geiger Kolleg weltweit einen guten Ruf genießt und damit auch dem Land Brandenburg ein entsprechendes Prestige verschafft. In diesem Jahr haben wir in Dresden ja auch die erste Ordination von neuen Rabbinern erleben können. Vor diesem Hintergrund habe ich zwei Nachfragen.
Erstens: Können Sie, Frau Ministerin, bestätigen, dass die Unterlagen für den Antrag an die Kultusministerkonferenz dazu gab es in den Medien widersprüchliche Informationen jetzt vollständig sind, sodass der Einreichung des Antrags nichts mehr im Wege steht, oder gibt es noch etwas, was dem im Wege steht?
Zweitens: Der Förderungsbeitrag des Landes Brandenburg an das Abraham Geiger Kolleg liegt derzeit bei 50 000 Euro pro Jahr. Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass dieser Beitrag erhöht wird?
Bei den Mitteln des Landes handelt es sich nicht um einen Beitrag zur institutionellen Förderung, sondern das sind Gelder, die das Ministerium aus Lottomitteln zur Verfügung stellt.
Ich meine gesagt zu haben, dass der Antrag noch nicht absendereif ist, weil zum Beispiel der Stellenplan und anderes noch nicht entsprechend begründet sind. Aber ich denke, dass aufgrund der Finanzsituation beim Abraham Geiger Kolleg dort ein entsprechender Druck vorhanden ist, jetzt schnell zuzuarbeiten, sodass der Antrag mit Aussicht auf Erfolg in die Kultusministerkonferenz gebracht werden kann. Natürlich könnte ich das jetzt einfach zusammenpacken; ich habe ganze Kartons voller Pressemitteilungen. Auf diesem Wege bekomme ich bei der KMK allerdings keinen einzigen Euro. Dies dürfte angesichts der Hürden, die ich geschildert habe, deutlich geworden sein.
Vielen Dank. - Ich begrüße unsere nächste Gästegruppe. Das sind Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Ludwig-JahnGymnasiums aus der schönen Stadt Rathenow. - Herzlich willkommen bei uns im Landtag Brandenburg!
Wir kommen zur Frage 1974 (Kinderförderungsgesetz - Aus- bau der Kinderbetreuung in Brandenburg), die von der Abgeordneten Lieske gestellt wird.
Ende September 2008 wurde vom Deutschen Bundestag das Kinderförderungsgesetz verabschiedet. Damit ist nun abschließend - die Zustimmung durch den Bundestag vorausgesetzt - die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, wie auf dem sogenannten Krippengipfel zwischen den Bundesländern vereinbart, geschaffen. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport hat berichtet, in Brandenburg soll die Verteilung der Mittel so erfolgen, dass Kontingente pro Landkreis und kreisfreier Stadt gebildet und die Jugendämter die eingehenden Anträge bewerten müssen. Somit wurde den Kommunen hier ein großer Gestaltungsspielraum gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, am 31. März dieses Jahres habe ich die Richtlinie zur Vergabe von Investitionsmitteln vom Bund unterschrieben. Diese Richtlinie sieht vor, dass die Träger der Kitas, also kreisangehörige Gemeinden, aber auch freie Träger, ihre Anträge an die Landkreise bzw. an die kreisfreien Städte richten diesen ist ein Kontingent zugewiesen worden, festgemacht an der Zahl der unter Dreijährigen -, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte dann vorschlagen, welche Vorhaben gefördert werden sollen.
Wir haben diese Entscheidung ganz bewusst auf die Kreisebene verlagert, weil ich, was sicherlich nachvollziehbar ist, davon ausgehe, dass man vor Ort viel besser weiß, wo Hilfe dringend notwendig ist, welche Vorhaben entsprechend gefördert werden sollten und wo vielleicht auch noch ein bisschen Zeit ist.
Zum Ergebnis: Inzwischen liegen uns 97 Anträge aus 13 Jugendamtsbereichen vor, die im Prinzip alle bewilligungsfähig sind. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 7,7 Millionen Euro. Pro Jahr haben wir rund 9 Millionen Euro zu verteilen. Daran sieht man, dass wir uns der Grenze nähern. Drei weitere Jugendamtsbereiche haben angekündigt, dass sie ihre Anträge in den nächsten Tagen vorlegen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir die vorhandenen Mittel in diesem Jahr bis
auf einen kleinen Rest ausgeben werden. Zwei Jugendämter haben sich nämlich dazu entschieden, die Mittel für 2008 in das nächste Jahr zu übertragen, was nach der Richtlinie möglich ist. Diese möchten ihr Geld also lieber erst ein Jahr später ausgeben.
Wir werden noch im laufenden Monat, also im Oktober, die ersten Anträge bewilligen, und dann kann es vor Ort losgehen. Es ist sehr bemerkenswert, wie schnell hier gearbeitet worden ist. Mein Dank gilt ausdrücklich all denen, die daran beteiligt waren, dass wir so schnell zur Umsetzung des Programms übergehen konnten.
Wir haben die Vergabe sehr flexibel gestaltet. Der Investitionsbegriff ist auch von der Bundesseite sehr breit angelegt worden. Es gibt Jugendämter, die das Geld für einige größere Vorhaben, also etwa für einen Neubau oder eine umfassende Sanierung, verwenden wollen. Andere haben sich entschieden, zunächst kleinere Sachen zu fördern, beispielsweise Rekonstruktionen oder Ausstattungsanschaffungen. Beides ist möglich; wir mischen uns da nicht weiter ein.
Mein Haus und auch die ILB, die ja an der Umsetzung des Programms beteiligt ist, stehen in sehr gutem Kontakt mit den Trägern und auch mit den Institutionen. Wir arbeiten sehr gut Hand in Hand, sodass ich - das ist mein Fazit - sagen kann: Wie das IZBB-Programm wird auch dieses Programm mit Sicherheit ein Erfolgsmodell werden. Das Ergebnis wird sein, dass wir den Kleinen qualitativ bessere Plätze zur Verfügung stellen können. Das ist ein lohnenswertes Ziel.
Herr Minister, vielen Dank für die Antwort auf meine Frage. Mich interessiert noch: Inwieweit sind die Anträge auf die Sanierung vorhandener Kita-Plätze bzw. auf die Neuschaffung ausgerichtet?
Im Weiteren möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten: Wie sehen Sie die Bedarfsanalyse nach dem Jahr 2013 im Land Brandenburg, wenn ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht?
Zur ersten Frage: Ich kann noch nicht prozentual sagen, wie viel in Sanierung und wie viel in Neubau investiert wird. Ich habe gesagt, beides ist möglich. Die Anträge zeigen: Beides wird wahrgenommen.
Die Prognose ist nicht einfach. Es gibt ein einziges Bundesland, in dem es einen uneingeschränkten Rechtsanspruch für null- bis dreijährige Kinder gibt, das ist Sachsen-Anhalt mit einer Quote von ungefähr 50 % in diesem Bereich. Wir liegen in Brandenburg bei etwas mehr als 40 %. Arithmetisch betrachtet würde das bedeuten: Wir werden die Quote beim uneingeschränkten Rechtsanspruch ab 2013 eventuell um 10 % erhöhen. Sie wird sich erhöhen, um es so auszudrücken. Das bedeutet: Wir werden auch neue Kapazitäten schaffen müssen.
Bis dahin läuft erst einmal dieses Programm. Es wird ja ein Folgeprogramm geben. Ich glaube, dann werden wir das Geld vorzugsweise in die Schaffung neuer Plätze investieren müssen. Im Moment geht es darum, die vorhandene Infrastruktur entsprechend auszubauen und qualitativ zu verbessern.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass sich zwei Landkreise entschieden haben, die für dieses Jahr bereitstehenden Mittel erst im nächsten Jahr einzusetzen. Ist der Landkreis Havelland zufällig einer der beiden Landkreise, die in diesem Jahr über die Mittel nicht verfügen wollen?
Ich weiß es schlicht nicht, Herr Dombrowski. Wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen sagen. Auf meinem Zettel steht nur, dass zwei von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Antwort kann ich Ihnen natürlich schnell nachliefern; das machen wir dann.
Ich rufe die Frage 1975 (Krankenversicherungsbeitrag für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II), die der Abgeordnete Görke stellt.
Die Bundesregierung hat zum 1. Januar den dann geltenden einheitlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 % festgelegt. Einige Krankenkassen haben daraufhin angekündigt, schon im Jahr 2009 einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen. Den Zusatzbeitrag müssen die Versicherten allein, also ohne Arbeitgeberanteil, tragen.
Ich frage die Landesregierung deshalb: Welche Regelungen zur Übernahme der Kosten für den Zusatzbeitrag gelten für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach Hartz IV?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, zunächst ist festzustellen, dass sich an der Übernahme der monatlichen Beiträge erst einmal nichts ändert. Zum 01.01.2009 werden die Krankenkassenbeiträge für Ar
beitsuchende durch die Träger der Grundsicherung gezahlt. Es sind allerdings 14,9 %, weil hier der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Sie fragen zu Recht: Was soll mit den möglicherweise auftretenden Zusatzbeiträgen geschehen? Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eben nicht nur die Grundlage für die Erhebung des Zusatzbeitrags formuliert und wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, sondern auch die erforderlichen Änderungen des Sozialgesetzbuchs II auf den Weg gebracht, mit der der finanziellen Überforderung von Versicherten im Arbeitslosengeld-II-Bezug im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrags durch ihre Krankenkassen entgegengewirkt werden soll.
Das heißt konkret: Natürlich ist der ALG-II-Empfänger angehalten, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Sollte dieser Wechsel unzumutbar sein, zum Beispiel weil im Leistungskatalog etwas enthalten ist, was nur in dieser Krankenkasse vorzufinden ist, und es deshalb unbillig wäre, einen Kassenwechsel zu vollziehen, dann trägt das Grundsicherungsamt auch diesen Zusatzbeitrag.
Danke schön, Frau Ministerin, für diese Beantwortung. Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Sie sagten, dass der Zusatzbeitrag für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger in der Kündigungsphase erstattet wird. Bedeutet dies, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II jetzt aus finanziellen Gründen gezwungen werden, ihre Kasse zu wechseln?
Zweitens: Wie verträgt sich dieser Zwang zum Kassenwechsel mit dem Anspruch der Gesundheitsreform, Wettbewerb durchzusetzen?