Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

Erstens betrifft es nur eine kleine Minderheit, um auf diese Frage zu antworten.

Zweitens sind es Steuergelder, die dafür eingesetzt werden, dass die Arbeitslosen - das ist sozusagen ein Quantensprung gewesen diese Versicherungsbeiträge jetzt vom Staat bekommen.

Da es sich um Steuergelder handelt, ist auch richtig, dass man darauf hinwirkt, dass die Kosten nicht ins Überdimensionale steigen. Da es dem normalen Verhalten jedes Versicherten entspricht, das Günstigste für sich herauszusuchen - zum einen den Leistungskatalog und zum anderen den Zusatzbeitrag zu betrachten -, kann man dies vom ALG-II-Empfänger ebenso verlangen.

(Beifall der Abgeordneten Schier [CDU])

Ich rufe die Frage 1976 (Tabletten als Drogen), die die Abgeordnete Schier stellt, auf.

In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ wurde darüber berichtet, dass schätzungsweise 44 000 Brandenburginnen und Brandenburger von Medikamenten abhängig sind. Betroffen seien vor allem Frauen. Im Landesprogramm gegen Sucht war noch von 35 000 Medikamentenabhängigen die Rede. Demnach hat die Zahl der Tablettensüchtigen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Da sich Tablettensucht eher als Alkoholsucht vor Angehörigen und Kollegen verbergen lässt, ist es besonders schwer, diese Form der Abhängigkeit zu erkennen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Trend aufzuhalten bzw. umzukehren?

Frau Ministerin Ziegler antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zur Medikamentenabhängigkeit in Brandenburg genannten Zahlen beruhen auf einer bundesweiten Schätzung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Deutschlandweit wird die Zahl der Medikamentenabhängigen auf 1,4 bis 1,9 Millionen geschätzt. Wir gehen von einer erheblich größeren Zahl aus. Entsprechend dieser Spannweite fallen die Schätzzahlen in den Bundesländern unterschiedlich aus. Für Brandenburg kann nicht eindeutig belegt werden, dass eine Zunahme der Betroffenenzahl zu verzeichnen ist. Es gibt keine epidemiologische Untersuchung dazu, die das belegen könnte.

Die Medikamentenabhängigkeit - Sie sagten es - gehört zu den am schwersten durchschaubaren und konkret erfassbaren Suchtformen. Wir haben es vor allem mit suchtgefährdenden Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln, aber auch mit Abführ- und Anregungsmitteln, Appetitszüglern usw. zu tun.

Aus den repräsentativen Erhebungen zu Konsum und Missbrauch psychoaktiver Substanzen, die seit 1980 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in mehrjährigen Abständen durchgeführt werden und seit 2000 erstmals auch die Medikamentenabhängigkeit erfassen, ergibt sich eine Größenordnung von mindestens 1,9 Millionen Arzneimittelabhängigen. Sie sagten richtig: Im Vergleich zu anderen großen Suchtmittelabhängigkeiten muss man feststellen, dass die Medikamentenabhängigkeit gleich nach der Nikotinabhängigkeit und noch vor der Alkoholabhängigkeit rangiert.

Möglichkeiten der Vorbeugung und Hilfe bei Medikamentenabhängigkeit sehen wir als Landesregierung in der Einbeziehung der Gesamtproblematik in vorhandene Präventionsmaßnahmen und Versorgungsangebote für Suchtkranke. In viele präventive Projekte in Schulen, in der Freizeit sowie im Sport, aber natürlich auch im Gesundheitsbereich wird das Handlungsfeld Medikamentenabhängigkeit eingebunden.

Die 28 ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke arbeiten im Sinne integrativer Angebote und dienen damit als Anlaufstellen nicht nur für Abhängige von Tabak, Alkohol, illegalen Drogen und pathologischem Glücksspiel, sondern auch für Medikamentenabhängige. In den stationären

Einrichtungen der Suchthilfe kümmert man sich ebenfalls um Medikamentenabhängige.

Wichtig ist außerdem, dass sich die Betroffenen selbst in das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin einbringen. Das ist im Alltag der Arztpraxen aber recht schwierig. Die Ärzte sind oftmals nicht entsprechend geschult. Deshalb hat die Ärzteschaft einen Leitfaden gegen Medikamentenabhängigkeit herausgegeben und bietet der Ärzteschaft spezielle Fortbildungen an. Das ist ein ganz wesentlicher Weg dahin, den Menschen frühzeitig Hilfe anzubieten.

Wir wissen aber auch, dass eine Maßnahme allein nicht zu einem wesentlichen Rückgang der Zahl der Tablettenabhängigen führen wird. Insoweit ist mit dem Landesprogramm „Brandenburg rauchfrei“, dem Programm der Landessuchtkonferenz für verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol und der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags bereits einiges geschehen. Wir sind uns einig, dass es noch weitere Maßnahmen braucht, zum Beispiel die Initiierung von Präventionsmaßnahmen, die Qualifizierung der Beratungs- und Behandlungsangebote, die Überprüfung rechtlicher Vorgaben, die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Kampagnen - diese laufen in unserem Land immer sehr erfolgreich - und eine exakte Datenerhebung. Das alles muss in eine Gesamtstrategie eingebunden werden. Da wir das als Land allein nicht meistern können, brauchen wir die Unterstützung der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, aber auch der Berufs- und Fachverbände sowie der kommunalen Ebene. Alle müssen ihren Beitrag leisten, da wir sonst Phänomene wie Tablettensucht nicht zurückdrängen können. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1977 (Waffenverlust beim MEK) , die der Abgeordnete Claus stellt.

Entsprechenden Medienberichten zufolge kam es bei einer Übung des MEK zum Verlust einer Dienstwaffe; es waren auch noch ein Laptop und ein Handy dabei, aber jetzt geht es um die Dienstwaffe. Diese soll sich im Rucksack der betroffenen Beamtin befunden haben.

Ich frage die Landesregierung: Entspricht die Aufbewahrung einer Dienstwaffe in einem Rucksack den derzeit gültigen Dienstvorschriften des MEK über das Führen von Dienstwaffen im Einsatz?

Herr Innenminister, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, das Mitführen und Verwahren von Dienstwaffen für das Mobile Einsatzkommando ist lageabhängig vorzunehmen. Das ist in diesem Fall geschehen.

(Vereinzelt Beifall bei CDU, SPD und bei der Fraktion DIE LINKE - Abgeordneter Claus [DVU] erhebt sich.)

Danke für die kurze, klare Antwort. - Der Abgeordnete Schulze stellt die Frage 1978 (Veränderungen der Lkw-Mautsätze).

(Die Abgeordnete Hesselbarth [DVU] begibt sich zum Präsidenten.)

Im Namen des Abgeordneten Dr. Klocksin, der heute aus Krankheitsgründen leider verhindert ist, darf ich seine Frage vortragen:

Zum 1. Januar 2009 sind Veränderungen bei den Lkw-Mautsätzen vorgesehen. Aus diesem Grund fragt Herr Dr. Klocksin die Landesregierung, ob aus ihrer Sicht zu vermuten ist, dass es durch die Erhöhung der Lkw-Maut zu einer Erhöhung des Maut-Vermeidungsverkehrs auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen kommen wird.

Der Bauminister wird antworten. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schulze, von dieser Stelle aus zunächst einmal herzliche Genesungswünsche an Dr. Klocksin.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

- Danke. - Er wird uns zweifelsohne gerade zuhören.

Es ist noch nicht hundertprozentig klar, ob die Mautsätze zum 01.01.2009 angepasst werden. Die Verkehrsministerkonferenz hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem sich der Bundesrat in den nächsten Tagen zu beschäftigen haben wird. Aber es ist davon auszugehen, dass es einen Beschluss zur Anpassung der Mautsätze geben wird.

Der Fragesteller möchte wissen, ob dadurch steigende MautAusweichverkehre zu erwarten sind. Diese Vermutung lag auch nach der erstmaligen Einführung der Maut nahe. Wir konnten mit recht aufwendigen Verfahren auf ausgewählten Strecken allerdings feststellen, dass in Brandenburg die Steigerungsraten nur sehr gering waren. Nur auf zwei Strecken - eine ist die B 5 - verzeichneten wir eine Steigerung der Lkw-Verkehre als Maut-Ausweichverkehre um über 10 %. Ansonsten hielt sich die Steigerung glücklicherweise in Grenzen. Deshalb gehen wird davon aus, dass es auch künftig nicht zu steigenden MautAusweichverkehren kommen wird.

In den vergangenen drei Jahren hatten wir insbesondere auf der Transitrelation in Richtung Polen - das betrifft die A 12 - einen Anstieg der Lkw-Zahlen um etwa 7 % zu verzeichnen. Aber es handelt sich um eine Hauptrelation. Deshalb können wir wirklich behaupten, dass es uns gelungen ist, die Lkw-Verkehre dort zu behalten, wo sie hingehören, nämlich primär auf die Autobahnen. - Vielen herzlichen Dank.

Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 1979 (Zusammenlegung von Klassen), die die Abgeordnete Große stellt.

Im Schulamtsbezirk Cottbus werden - dem politischen Willen entsprechend - viele einzügige Schulstandorte geführt, die auch Klassenstärken weit unter dem Frequenzrichtwert aufweisen. Im selben Schulamtsbezirk ist durch eine sehr hohe Anzahl langzeitkranker Lehrkräfte die Vertretungsreserve aufgebraucht. Vor diesem Hintergrund werden seit dem 29.09.2008 das war der Tag nach der Kommunalwahl - Schulleiter mehrzügiger Schulen aufgefordert, die in der Schuljahresvorbereitung genehmigte Klassenbildung auf mögliche Zusammenlegungen zu prüfen. Davon sind sowohl Klassen mit gemeinsamem Unterricht, also mit Integrationsansatz, als auch Klassen des 6. Schuljahrganges - unmittelbar vor der ZVA - nicht ausgenommen worden. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, auf Kosten einer deutlichen Verschlechterung der pädagogischen Bedingungen Personal zu gewinnen, um den gegenwärtigen Unterrichtsausfall zu minimieren.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diesen Vorgang?

Herr Minister Rupprecht wird es uns sagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, Sie haben recht. Wir haben im äußeren Entwicklungsraum inzwischen sehr kleine Schulen. Diese sind sehr teuer; auch das will ich an dieser Stelle sagen. Wir leisten uns diese Schulen aber und folgen damit unter anderem Ihrem politischen Willen, um - ich glaube, darin sind wir uns einig - ein Netz aufrechtzuerhalten, das es den Kindern ermöglicht, nicht unzumutbar weite Wege zur Schule zurücklegen müssen.

Wie in jedem Jahr und völlig unabhängig von Wahlterminen hat das Schulamt Cottbus den Ist-Stand der Klassenfrequenzen überprüft. Jedes Schulamt in unserem Land nimmt diese Überprüfung immer zum Stichtag 1. September 2008 vor, um festzustellen, wie viele der ursprünglich erwarteten Schüler wirklich angekommen sind.

In diesem Jahr sind an diversen Schulen des Schulamtsbezirks Cottbus erhebliche Schülerzahlrückgänge zu beobachten gewesen. Das führte in einigen Klassen sogar zum Unterschreiten der sogenannten unteren Bandbreite. In diesem Zusammenhang ist das Schulamt dann gefordert, gemeinsam mit der Schule zu prüfen, ob es zu Klassenzusammenlegungen kommen sollte. Jede Schule kann aber geltend machen, dass aus diversen Gründen eine Zusammenlegung nicht sinnvoll sei und von der Schule auch nicht gewünscht werde. Das kann dazu führen, dass das Vorhaben des Schulamtes nicht umgesetzt wird. So war es auch in diesem Jahr. Die nach einer Zusammenlegung frei werdenden Lehrerstunden werden regional neu verteilt oder - das ist derzeit ein wichtiges Thema - zur Kompensation des Aufalls langzeitkranker Kolleginnen und Kollegen eingesetzt.

Jetzt zum Ergebnis: An 35 Schulstandorten im Schulamtsbezirk Cottbus waren 48 Klassen von der Überprüfung betroffen. Nach den Herbstferien werden aber lediglich in drei Fällen Klassen zusammengelegt. Die Elternschaft ist inzwischen dar

über informiert worden. Die Schulkonferenz als Mitwirkungsgremium ist beteiligt.

In den übrigen 45 Fällen wurde auf begründeten Antrag der Schule hin von einer Zusammenlegung zumindest bis zum Ende dieses Schuljahres abgesehen.

Die genannten Zahlen sprechen dafür, dass das Schulamt Cottbus sachgerecht vorgegangen ist. Es geht um den effektiven und verantwortungsbewussten Einsatz von Ressourcen, die der Landtag uns zur Verfügung gestellt hat, damit wir Schulen möglichst gut ausstatten können. - Danke.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Frau Große.

Herr Minister, woraus erklärt sich der unerwartete Rückgang der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu Schuljahresbeginn? Warum entspricht die tatsächliche nicht der erwarteten Schülerzahl, die ja vorher zur Klassenbildung beigetragen hat?

Zum Zweiten frage ich Sie, ob die Aufforderung, Klassen zusammenzulegen, auch in anderen Schulamtsbereichen erfolgt ist - wohlweislich nach Schuljahresbeginn.

Ich beantworte wieder die zweite Frage zuerst: Natürlich hat jedes Schulamt den Auftrag, die Sachlage zu identifizieren, ob also Bandbreiten unterschritten wurden, weil Schüler nicht erschienen sind. Sie haben aber nur nach dem Schulamtsbezirk Cottbus gefragt; deshalb konnte ich auch nur diese Zahlen bringen. Eventuell sind auch in anderen Schulamtsbezirken Klassen zusammengelegt worden. Das ist die logische Folge des gewählten Verfahrens.

Es gibt vielfältige Gründe, warum die Zahlen so stark differieren und sich die Erwartungshaltung nicht in einem realen Ergebnis am ersten Schultag niederschlägt. Sie waren ja auch an der Schule tätig. Es gibt Umzüge, um den einfachsten Grund zu nennen. Aber auch das Recht auf freie Schulwahl führt dazu, dass Eltern ihr Kind an einer anderen Schule anmelden. Wenn dann drei oder vier Schüler in der Klasse fehlen, ist schnell die Bandbreite unterschritten. Zu Einzelfällen kann ich jetzt nichts sagen. Entsprechende statistische Angaben, die auf einem Vergleich der erwarteten mit den tatsächlichen Zahlen beruhen, liegen uns aber vor und können Ihnen gern übermittelt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1980 (Grünbuch Mi- gration und Mobilität), die die Abgeordnete Richstein stellt.

Anfang Juli hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften das Grünbuch „Migration & Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ vorgestellt. In diesem werden neben der Skizzierung der Thematik auch inhaltliche Prämissen gesetzt, die weit über einen rein objektiv