Das würde dafür sorgen, dass nicht ein Preiswettkampf auf der Basis möglichst geringer Tarifabschlüsse stattfindet. Das ist unser hohes Interesse. Sie alle kennen die ganz heftigen Diskussionen, die insbesondere zwischen GDL und Transnet nach wie vor geführt werden. Da muss man erwarten, dass Gewerkschaften untereinander im Interesse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch ihrer Beschäftigten solidarisch sind. Das ist unser gemeinsames Interesse. Wir können nur fordern, dass es Tariftreue gibt. Wir können aber nicht sagen, welcher Tarif in der Ausschreibung zur Anwendung kommen soll.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Sie haben es erläutert. Die Gewerkschaften sagen, es gehe um ca. 300 Arbeitsplätze, und zwar nur für fahrendes Personal bei der Deutschen Bahn AG, und es heißt, dass die anderen Bahnunternehmen im Durchschnitt ungefähr drei Euro pro Stunde weniger zahlen, als bisher bei der Bahn AG gezahlt wird.
Deshalb stelle ich die Frage: Wie entkräften Sie ganz prägnant das Argument, dass die Ausschreibungen auf dem Rücken der DB-Beschäftigten erfolgen?
Frau Tack, auch Sie als Fraktion DIE LINKE sprechen sich also dafür aus, dass ausgeschrieben wird. Das müssen wir festhalten. Zweitens wissen wir gemeinsam, dass wir keinen Tarifvertrag vorgeben können, welcher zur Anwendung kommen soll. Deswegen können wir nur gemeinsam an die Gewerkschaften
appellieren, Sorge dafür zu tragen, dass es in diesem Segment endlich einen einheitlichen Tarifvertrag gibt, der nicht dazu führt, dass dieser Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Im Moment sind wir in einer Situation, in der die Gewerkschaften leider noch viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind, statt einen einheitlichen Tarifvertrag auch hier im Land Brandenburg anzustreben, was ich mir wünsche und sicherlich auch Sie sich wünschen.
Mit dem Hinweis, dass die üblichen Lebensmittel eine Versorgung mit allen notwendigen Nährstoffen selbst bei gesunden Menschen nicht mehr gewährleisten, werden nach Aussagen der Verbraucherzentrale Brandenburg entsprechende Vitaminpräparate auch durch einzelne Ärzte beworben. Aus dem Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung geht jedoch hervor, dass Obst und Gemüse heute nicht nährstoffärmer sind als früher.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Werbung für Vitaminpräparate durch Ärzte mit dem Argument, nur so eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen gewährleisten zu können?
Vitaminpräparate sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf der Grundlage der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel rechtmäßig ausschließlich in Fertigpackungen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Auf den Fertigpackungen sind zusätzlich zu den für alle Lebensmittel geltenden Kennzeichnungen weitere Angaben zur Information der Verbraucher zu machen - so auch der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.
Personen, die sich ausgewogen ernähren und gleichzeitig über keine gesundheitliche Beeinträchtigung verfügen, benötigen keine zusätzlichen Gaben an Vitaminen und Mineralstoffen. Über
dosen an verschiedenen Vitaminen und an verschiedenen Mineralstoffen können unter bestimmten Umständen sogar gesundheitsgefährdend sein.
Behauptungen, dass Produkte, die durch eine intensive Landwirtschaft erzeugt werden, Defizite an Vitaminen und Mineralstoffen aufweisen, sind wissenschaftlich nicht belegt. Trotzdem werden zur Steigerung des Absatzes in den Medien, bei Kaffeefahrten und besonders im Direktvertrieb - dazu zählt auch der Vertrieb über Arztpraxen - immer wieder solche Behauptungen aufgestellt. Da diese falschen Behauptungen allerdings meist mündlich vorgetragen werden, ist eine Beweisführung gegen den Vortragenden faktisch unmöglich. Betroffene Bürger haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, die zuständigen Aufsichtsbehörden über solche Verkaufspraktiken zu informieren.
Im Gegensatz zu Beschwerden über den Vertrieb von Waren bei Kaffeefahrten wurden diese Verkaufspraktiken in Arztpraxen bisher nicht angezeigt. Das Problem wäre nur zu lösen, wenn der Verkauf von Waren, also auch von Nahrungsergänzungsmitteln, in allen Arztpraxen untersagt oder zumindest eingeschränkt würde. Diese Problematik ist aus rechtlicher Sicht nicht einfach zu beurteilen, da in der Regel nicht der Arzt selbst, sondern die Ehefrau oder eine Mitarbeiterin, sprich: die Sprechstundenhilfe, als Verkäuferin auftritt.
Ein generelles Verbot würde dann allerdings nicht nur die Arztpraxen, sondern auch Praxen von Heilpraktikern und von Tierärzten treffen. Letztere haben meist eine Erlaubnis zur Abgabe von Arzneimitteln und anderen für das Tier geeigneten Produkten, die dann ebenfalls zu widerrufen wäre.
Unabhängig von einer erforderlichen rechtlichen Regelung ist die ständige Information und Aufklärung der Verbraucher im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbraucherzentrale und mein Ministerium auch weiterhin zielführend. Abschließend kann ich mit Paracelsus sagen: Alles ist Gift, es kommt nur auf die Dosis an. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, wenn ich als praktizierender Arzt behaupte, dass erstens Vitaminpräparate keine Kassenleistungen sind, sondern die Patienten diese selber kaufen müssen, dass die Ärzte zweitens solche Präparate empfehlen, aber nicht verkaufen - ich kenne keine Arztpraxis, die nebenbei Vitaminpräparate verkauft -, und dass die Ärzte drittens diese Präparate solchen Patienten empfehlen müssen, die an Tumoren oder Karzinomen leiden, eine Chemotherapie bekommen und dementsprechend ein Vitamindefizit haben, oder Kindern, die an Mangelernährung leiden und darauf angewiesen sind? Es gibt auch Patienten, die eine entsprechende gesunde Nahrung nicht zu sich nehmen können, weil sie nach einer Magenoperation kein Obst essen dürfen usw. Die Behauptung bezog sich auf die ganze Berufsgruppe der Ärzte. Deswegen meine Nachfrage.
Ich denke, es ist gerechtfertigt, dass Sie diese Nachfrage stellen, Herr Gujjula. Es geht um Einzelfälle; das möchte ich noch
einmal klarstellen. Es ist natürlich so, dass - wie Sie es geschildert haben - aus medizinischen Gründen der Einsatz von Vitaminpräparaten gerechtfertigt sein kann. Das ist ganz klar, und das wird auch seit Jahren so praktiziert. Wenn der Arzt es für angemessen hält, können zusätzliche Vitamingaben natürlich zu einer schnelleren Genesung bzw. zu einer Stabilisierung der Gesundheit beitragen. Das ist unbestritten.
Hier geht es allerdings darum - so habe ich die Fragestellerin verstanden -, dass neben der Medikation, also neben der Rezeptverschreibung durch den Arzt oder neben der medizinischen Behandlung, über Nahrungsmittelergänzungen zusätzliche Geschäftsfelder aufgebaut werden, wobei den Patienten ein besseres, gesünderes, längeres Leben versprochen wird, wenn sie entsprechende Pillen zu sich nehmen. Das ist fragwürdig, und insofern gebe ich Frau Kircheis recht. Den Ärzten will man natürlich nicht in der Summe zu nahe treten. Sie haben vollkommen recht, dass der Großteil der Ärzte sich korrekt verhält. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Fragestunde, und ich entlasse Sie zu einem nahrhaften, vitaminreichen Mittagessen in die Kantine bis 13 Uhr.
Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Jürgens erhält das Wort. Während er zum Pult kommt, begrüße ich ganz herzlich Studierendenvertreter aus den Hochschulen Brandenburgs bei uns hier im Plenarsaal. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine Freude, bei diesem spannenden und wichtigen Thema die Debatte zu eröffnen, auch wenn die Reihen der Koalition etwas leer sind.