Protokoll der Sitzung vom 20.11.2008

Zu der Forderung, mehr Perspektiven für junge Lehrkräfte zu schaffen, kann ich sagen, dass wir die Zahl der Plätze im Vorbereitungsdienst, also in der Phase 2 der Lehrerausbildung, bereits erhöht haben. Ich werde alles dafür tun, dass diese Zahl weiter erhöht wird; denn - ich sage es noch einmal - wir müssen uns auf schwierige Zeiten vorbereiten.

Darüber hinaus ist es ganz wichtig, jungen Leuten, die die gesamte Lehrerausbildung inklusive Vorbereitungsdienst absolviert haben, eine interessante, lukrative Zukunft im Schulsystem Brandenburgs zu bieten. Das wird eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sein. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen, damit die jungen Leute, die in Potsdam ihren Abschluss gemacht haben, dann nicht in andere Bundesländer abwandern, wo sie besser aufgehoben zu sein glauben.

Soweit der Pädagogenverband fordert, dass die Stellenzuweisungen nach pädagogischen Gesichtspunkten und nicht nach Kassenlage erfolgen sollen, muss ich hinzufügen, dass jede Stellenzuweisung natürlich primär nach pädagogischen Gesichtspunkten erfolgt. Dass ich als Minister mich dabei aber auch an den von uns gemeinsam beschlossenen Haushalt halten muss und Ihre diesbezüglichen Entscheidungen nicht einfach ignorieren kann, dürfte wohl selbstverständlich sein. Das nicht zu beachten wäre ein unmögliches Unterfangen. Das kann auch der Pädagogenverband nicht von mir erwarten.

Die Fragestellerin hat weiteren Fragebedarf.

Vielen Dank, Herr Minister, für diese ausgewogene Antwort. Ich habe aber noch eine Nachfrage: Ist angesichts der Entwicklung, die Sie geschildert haben, nämlich dass es in drei, vier Jahren ein Kippen beim Lehrkräftebedarf geben wird, damit zu rechnen, dass das Schulressourcenkonzept noch einmal angefasst und überarbeitet wird?

Zweitens frage ich Sie vor dem Hintergrund der vom BPV aufgelisteten Probleme, die Sie durchaus anerkennen, ob Sie die aktuelle Ausstattung mit Referendariatsstellen, die im kommenden Februar bei nur 53 für das ganze Land Brandenburg liegen wird, für auskömmlich halten.

Zunächst zur zweiten Frage. Wie ich schon gesagt habe, haben wir die betreffende Zahl, verglichen mit den mittelfristigen Zielen, erhöht. Ich bin mir aber sicher, dass das nicht reichen wird; denn, wie ich ebenfalls schon gesagt habe, eine weitere Erhöhung der Kapazitäten für den Vorbereitungsdienst ist notwendig. Ich habe das kürzlich selbst festgestellt, als ich die Absolventen des Studiengangs LER an der Universität Potsdam beglückwünscht und verabschiedet habe. Wir konnten in dem Moment nicht für alle diese Absolventen einen Platz im Vorbereitungsdienst zur Verfügung stellen. Das ist sehr unbefriedigend. Ich habe die jungen Leute aufgefordert, für den Fall, dass sie woanders einen Vorbereitungsdienst ableisten - das ist übrigens auch für LER-Lehrer möglich, und zwar dort, wo es im Unterrichtsangebot das Fach Ethik gibt, was zum Beispiel in Berlin der Fall ist -, anschließend zurückzukommen, weil wir sie in absehbarer Zeit alle brauchen.

Hieran müssen wir weiter arbeiten. Ich meine - Frau Große, hierüber haben wir uns ja schon oft unterhalten -, das Schulressourcenkonzept ist insgesamt verantwortungsvoll zusammengebastelt worden, wenn es da auch unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ich bin dankbar dafür, dass auch unter finanziellen Aspekten der Bildung hier Priorität zugemessen wurde. Dass es darüber hinaus immer noch Wünsche gibt, gerade vonseiten von Lobbyisten, ist völlig klar. Dem stellen wir uns und diskutieren auch darüber. Wenn etwas möglich ist, dann sind wir auch bereit, getroffene Entscheidungen eventuell zu korrigieren. Ziel sollte eine bestmögliche Versorgung der Mädchen und Jungen in unserem Lande sein. Diesem Ziel fühle ich mich verpflichtet. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - In Ermangelung der Fragestellerin wird auch die Frage 2037 (Taktverdichtung des RE 1) schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zur Frage 2038 (Einrichtung von Pflege- stützpunkten), die von der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener gestellt wird.

Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird festgelegt, dass Pflegekassen und Krankenkassen zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einrichten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt. Das Land Brandenburg hat in diesem Sinne seine Absicht zur Ausübung des Bestimmungsrechts erklärt. Im Rahmen einer ersten Errichtungsphase soll bis Mitte 2009 in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ein Pflegestützpunkt errichtet werden. Vor zwei Monaten wurde im Sozialausschuss durch das zuständige Fachressort berichtet, dass sich die Verhandlungen für etwa die Hälfte der Landkreise bzw. kreisfreien Städte auf einem guten Weg befinden.

Da mich in letzter Zeit nicht so gute Signale erreichen, frage ich die Landesregierung: Wie weit sind die Verhandlungen zur

Einrichtung von Pflegestützpunkten zwischen den beteiligten Partnern zwischenzeitlich vorangeschritten?

Staatssekretär Alber wird uns die Antwort geben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prof. Heppener, in dem Zeitraum Mai bis Juli 2008 hat das Sozialministerium mit den Kranken- und Pflegekassen sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten vor Ort Einführungsgespräche geführt, bei denen die jeweiligen Positionen zu den Pflegestützpunkten geklärt wurden und eine Analyse der vorhanden Beratungsstrukturen erfolgte bzw. verabredet wurde.

In den Gesprächen ist deutlich geworden, dass die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte der Errichtung der Pflegestützpunkte positiv gegenübersteht. Die Kranken- und Pflegekassen haben inzwischen jeweils federführende Kassen für zwölf Landkreise und die vier kreisfreien Städte benannt und den Errichtungsauftrag an eine oder mehrere verantwortliche Kassen erteilt.

Die errichtungsbeauftragten Kassen setzen derzeit in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt die Beratungen zum Aufbau der Stützpunkte fort.

Die Vertragsverhandlungen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und der jeweils errichtungsbeauftragten Pflegekasse sind in neun Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt positiv verlaufen. Derzeit werden Folgegespräche zwischen den Beteiligten zur Abstimmung organisatorischer, konzeptioneller und finanzieller Fragen durchgeführt. Da wird es schon konkreter.

Aufgrund guter Voraussetzungen sind die Arbeiten für die Errichtung der Pflegestützpunkte in Erkner, Neuruppin und Cottbus so weit fortgeschritten, dass mit den notwendigen Vorarbeiten der errichtungsbeauftragten Kassen für die nach § 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI vorgesehene Ausübung des Bestimmungsrechts des Landes in Kürze gerechnet werden kann. An sechs weiteren Standorten sind die Vorarbeiten ebenfalls weit fortgeschritten. Die derzeit bei der Vorbereitung der Errichtung erster Pflegestützpunkte gesammelten Erfahrungen können dort in die Beratungen eingebracht werden.

Es gibt Nachfragebedarf. - Bitte.

Es klingt so, dass alles gut werden wird, für den Worst Case aber hätte ich die Nachfrage, ob es Überlegungen gibt, in Ihrem Ressort dieses Bestimmungsrecht auch dann und auf welche Art auszuüben, wenn es nicht so klappt?

Da wir aufgrund der vielen Gespräche, die wir mit allen Beteiligten vor Ort geführt haben, zunächst optimistisch sind, gehen

wir davon aus, dass bis Ende des Jahres in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Kassen ihre Errichtungsbeauftragten benannt haben - es fehlen nur noch zwei - und wir bis Mitte nächsten Jahres so weit sind, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt in dieser ersten Phase ein Pflegestützpunkt errichtet werden kann. Danach werden wir mit allen Beteiligten ein Fazit ziehen und in einer zweiten Phase prüfen, ob vor allem in den großen Flächenkreisen noch weitere Pflegestützpunkte errichtet werden müssen. Wir gehen davon aus und wissen auch von einzelnen Beteiligten - von Landräten -, dass die Absicht besteht.

Vielen Dank. - Die Frage 2039 (Alkoholmissbrauch) stellt die Abgeordnete Fechner.

Trotz vieler Projekte und Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch hat die Zahl der jugendlichen Alkoholkonsumenten drastisch zugenommen. Da sich die bereits gelaufenen Maßnahmen und Projekte anscheinend nicht bewährt haben, frage ich die Landesregierung, inwieweit sie gedenkt, neue Maßnahmen und Projekte gegen Alkoholmissbrauch, gegen Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu installieren?

Herr Staatssekretär Alber wird wieder antworten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren initiiert und unterstützt die Landesregierung Maßnahmen der Alkoholprävention. Dazu gehören beispielsweise das flächendeckende ambulante und stationäre Hilfesystem, die suchtpräventiven Maßnahmen in den Bereichen Schule, Kita, Jugendhilfe, Betriebe, Behörden, Kommunen, Straßenverkehr, Sport und Freizeit sowie die Projekte für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, für Eltern, Lehrer, Erzieher, Ärzteschaft, Führungskräfte.

Seit einiger Zeit häufen sich Berichte über eine Zunahme des exzessiven Rauschtrinkens bei Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund beschloss die Landessuchtkonferenz bereits im Jahr 2006, den Maßnahmenkatalog für das Gesundheitsziel „Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol“ zu einem Programm weiterzuentwickeln. Das Programm der Landessuchtkonferenz startete im Mai 2007. Dabei wird die bisherige Präventionsarbeit fortgesetzt und um weitere Maßnahmen ergänzt, die sich stärker auf Jugendliche konzentrierten, die riskante Konsummuster aufweisen. Verschiedene geeignete Projekte werden derzeit im Rahmen dieses Programms durchgeführt.

Es gibt Nachfragebedarf.

Sie erwähnten, dass es sehr viele Projekte gibt, die auch in der Vergangenheit angelaufen bzw. schon abgeschlossen sind. Inwieweit haben sich diese Projekte bewährt, inwieweit

wurden diese Projekte evaluiert, und welches Projekt hat sich nach Ihren Erkenntnissen im Land Brandenburg am besten bewährt?

Die Projekte, die durchgeführt werden, werden von den Experten, die auch in der Landessuchtkonferenz zusammenarbeiten, als positiv bewertet. Es gibt auch vergleichbare Projekte in allen anderen Bundesländern. Selbstverständlich werden die Projekte auch evaluiert. Aus der Fülle der durchgeführten Projekte nenne ich hier nur wenige: „Jugendschutz und Alkohol“, „HaLT“ - Hart am Limit -, „Peer-Projekt für Fahranfänger“, „Lieber schlau als blau“, „Suchtpräventionsparcours“, „Frühintervention bei Jugendlichen mit Suchtmittelmissbrauch“. Wir gehen davon aus - dabei werden wir durch die Experten gestützt -, dass diese Projekte durchaus erfolgreich sind.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2040 (Novellierte Kom- munalverfassung), die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellen wird.

Am 28. September 2008 trat die novellierte Kommunalverfassung im Land Brandenburg in Kraft. Bereits in der konstituierenden Phase der Arbeit der neuen Vertretungen und ihrer Ausschüsse konnten die Auswirkungen der geänderten Regelungen festgestellt werden. Neu ist für die Kommunalvertreter, dass sie durch die geänderten Regelungen zum Auskunftsanspruch nunmehr auch die Ausübung ihres Fragerechts dem Hauptverwaltungsbeamten gegenüber entsprechend begründen müssen. Daraus ergibt sich ein großer Ermessensspielraum für den Hauptverwaltungsbeamten, der zu einer erheblichen Einschränkung des Fragerechts führen kann.

Anknüpfend an die gestern bereits geführte Diskussion frage ich die Landesregierung: Was sind die Gründe und die Zielsetzungen für ein derart eingeschränktes Fragerecht von Kommunalvertretern?

Frau Ministerin Blechinger wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Scharfenberg, Ihre Befürchtung, dass die neue Regelung zu einer erheblichen Einschränkung des Auskunftsrechts führen kann, ist unbegründet. Gemäß § 29 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann jeder Gemeindevertreter im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung vom Hauptverwaltungsbeamten Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Zur Kontrolle der Verwaltung besteht der Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch in allen Angelegenheit, in denen die Verbandskompetenz der Gemeinde gegeben ist. Das Verlangen auf Auskunft und Akteneinsicht soll unter Darlegung des konkreten Anlasses begründet werden.

Auch nach der alten Rechtslage bestand kein grenzenloser Auskunftsanspruch; denn auch bisher waren nach den allge

meinen Rechtsgrundsätzen und der Rechtsprechung rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund und Fragen, die auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind, unzulässig. In diesem Sinne soll die vom Gesetzgeber neu eingeführte Begründungspflicht der Verhinderung des Missbrauchs des Auskunftsrechts und der damit einhergehenden missbräuchlichen Behinderung bzw. Gefährdung einer geordneten Verwaltungstätigkeit dienen.

Gleichzeitig wird klargestellt, dass sowohl das Auskunfts- als auch das Akteneinsichtsrecht nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Gemeindevertreter bestehen. Ferner wird zwischen der Kontrollfunktion und den sonstigen Aufgaben der Gemeindevertretung und jedes einzelnen Gemeindevertreters differenziert. Während zur Kontrolle der Verwaltung das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für alle Angelegenheiten der Gemeinde besteht, das heißt für alle Angelegenheiten, in denen die Verbandskompetenz der Gemeinde gegeben ist, ist das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im Übrigen auf Angelegenheiten beschränkt, die in die Organkompetenz der Gemeindevertretung fallen.

Auch um diese Differenzierung zu ermöglichen, wurde die Begründungspflicht eingeführt. An die Begründungspflicht sind aber keine gestiegenen Anforderungen zu stellen. Der Begründung muss zu entnehmen sein, dass das Verlangen auf Auskunft im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Gemeindevertreter erfolgt. Soweit sich das Auskunftsverlangen auf Angelegenheiten bezieht, die zwar in der Verbandskompetenz der Gemeinde, nicht aber in der Organkompetenz der Gemeindevertretung liegen, muss der Begründung außerdem zu entnehmen sein, dass das Auskunftsrecht zur Kontrolle der Verwaltung geltend gemacht wird. Das stellt aus hiesiger Sicht kein wirkliches Hindernis dar und dürfte daher keinen kommunalen Vertreter davon abhalten, zulässige Anfragen zu stellen. Es kann vielmehr die zielgerichtete und effektive Beantwortung der Frage erleichtern, was im Interesse sowohl der Verwaltung als auch des Fragenden liegen dürfte.

Der Hauptverwaltungsbeamte hat - wie auch bisher schon - bei jedem Auskunftsverlangen zu prüfen, ob dieses zulässig ist oder ob gegebenenfalls schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse einer Beantwortung entgegenstehen. Dabei hat er einen gerichtlich voll nachprüfbaren Beurteilungsspielraum, aber kein Ermessen. Das heißt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das Auskunftsverlangen vorliegen, muss er diesem auch nachkommen. Insofern ist Ihre Befürchtung, dass die Begründungspflicht dem Hauptverwaltungsbeamten einen großen Ermessenspielraum einräumen würde, unbegründet.

(Schulze [SPD]: Der Rechtsweg dauert da drei bis vier Jahre; ja, Frau Blechinger, da muss man was machen!)

Es sei denn, in Potsdam ist die Praxis eine andere. - Herr Scharfenberg hat eine Nachfrage.

Frau Ministerin, stimmen Sie - erstens - mit mir darin überein, dass alles dafür getan werden muss, dass durch zusätzliche Prüfverfahren, die Hauptverwaltungsbeamte für sich in Anspruch nehmen könnten, die Fristen für die Beantwortung von solchen Anfragen verlängert werden?

Stimmen Sie - zweitens - mit mir darin überein, dass das Fragerecht der Kommunalvertreter so ausgestaltet sein muss, dass es leicht handhabbar ist?

Auf die zweite Frage würde ich uneingeschränkt mit Ja antworten. Was die erste Frage angeht, so sehe ich nicht, dass eine zusätzliche Aufgabe auf die Beamten zukommt. Ich habe ja ausgeführt, dass der Hauptverwaltungsbeamte auch bisher schon prüfen musste, ob die Frage zulässig ist. Im Gegenteil, durch eine Begründung kann die Prüfung sogar erleichtert werden.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2041 (Neuer Pachtver- trag für die Rennstrecke Lausitzring), die der Abgeordnete Senftleben stellen wird.

Es ist bekannt, dass der Pachtvertrag mit den Betreibern des Lausitzrings zum Jahresende auslaufen und zum 01.01. nächsten Jahres ein neuer Pachtvertrag mit einem neuen Pächter in Kraft treten wird.

Meine Frage an die Landesregierung: Welche Erwartungen hat sie bezüglich der Entwicklung des Lausitzrings im Zuge des neuen Pachtvertrags?

Minister Junghanns, bitte.