Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Ein zweiter Punkt - laut der Aussage von Frau Aigner ist dies ein großer Erfolg für die deutsche Agrarpolitik - ist der Beschluss zum Milchfonds. Die Festlegungen zum Milchmarkt möchte ich kurz kommentieren. Die Quotenerhöhung stellt aus meiner Sicht einen richtigen Schritt zum völlig falschen Zeitpunkt dar. Derzeit gibt es europaweit einen Milchmarkt, der nicht funktioniert. Es gibt also einen regulierten Markt, der nicht funktioniert. Die Regulation wurde damals eingeführt, um eine Einkommenssicherung für die Milchbauern zu erreichen. Diese Einkommenssicherung ist derzeit europaweit nicht gegeben. In dieser Situation die Menge nach oben zu fahren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Sicherheit der falsche Weg. Der Milchmarkt in Europa muss zunächst in Ordnung gebracht werden. Zudem müssen alle Maßnahmen, die in diesem Be

dass wir die Mittel aus der Umverteilung in die zweite Säule erneut durch intelligente Programme - der Minister hat eben darüber gesprochen - „stricken“ und diese intelligenten Programme dann auch kofinanzieren, um die Kofinanzierung in Höhe von 10 % bereitzustellen und somit den landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen.

An der Stelle hilft, glaube ich, auch der Begriff „Milchfonds“ als neue Herausforderung, weil wir genau über diesen Weg direkt wieder den landwirtschaftlichen Betrieb erreichen können. Deshalb lasst uns diese Hilfskrücke „Milchfonds“ nutzen. Ich schlage vor, dass wir die Milch, weil es ein sehr komplexes Thema und der größte Einkommensbereich der deutschen Agrarwirtschaft insgesamt ist, noch einmal zu einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandeln, weil das sehr komplex ist. Dann sind wir, glaube ich, an der Stelle auch ganz gut unterwegs.

Ich freue mich auch auf die Debatte am heutigen Nachmittag zu diesem Thema. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde angelangt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/7005 Drucksache 4/7048

Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass, wenn zum gleichen Thema Fragen als Dringliche Anfragen und als reguläre Anfragen bestehen, zuerst die reguläre Frage und dann die Dringliche aufgerufen wird und beide gemeinsam beantwortet werden. Insofern hat die Abgeordnete Dr. Schröder Gelegenheit, die Frage 2099 (Kommunal-Kombi und ESF) zu stellen. Bitte sehr.

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi bleibt bundesweit, auch in Brandenburg, weit unter seinen Möglichkeiten. Obwohl in der Richtlinie festgeschrieben ist, dass es für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen vorgesehen ist, entschied der Bund, das Programm auf Regionen mit bis zu 12 % Arbeitslosigkeit auszuweiten.

Da das Programm aber maßgeblich mit ESF-Fördermitteln kofinanziert wird, frage ich die Landesregierung, ob eine solche Ausweitung - gegebenenfalls unter 12 % - den bestehenden ESF-Regelungen entgegensteht.

Danke. - Es folgt die Dringliche Anfrage 61 (Ausweitung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi) vom Abgeordneten Görke zum gleichen Thema.

Nach massiver öffentlicher Kritik an der regionalen Beschränkung des Kommunal-Kombi-Bundesprogramms auf Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Arbeitslosigkeit von 15 % und mehr soll nun das Bundesprogramm ausgeweitet werden. Künftig sollen auch Kreise und kreisfreie Städte partizipieren können, deren durchschnittliche Arbeitslosigkeit im Referenzzeitraum von August 2006 bis April 2007 bei 12 % und höher lag. Erfüllten bisher in Brandenburg zwölf Landkreise bzw. kreisfreie Städte dieses Kriterium, werden künftig weitere Kreise hinzukommen, so die Landkreise Oberhavel, Havelland, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald. Nach wie vor unberücksichtigt bleiben in Brandenburg die Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auswirkungen sieht sie durch die geplante Ausweitung des Bundesprogramms auf Brandenburg?

Diese Frage wird uns Ministerin Ziegler beantworten.

Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Sie haben alles schon genannt. 12 % ist jetzt die Bemessungsgrundlage. Wir haben lange dafür gearbeitet und konnten einen positiven Effekt erzielen. Wir sind aber noch nicht am Ende der Diskussion. Sie wissen, dass auch die Zugangsvoraussetzungen immer wieder ein Diskussionspunkt sind, dass ABM und MAE schädlich sind, wenn es darum geht, eine Kommunal-KombiStelle zu erhalten. Das ist sozusagen die wichtigste Zielgröße, die wir noch zu erreichen haben und bezüglich derer die Diskussion mit dem Bund auch weiterlaufen wird. Hier konnten wir also einen Teilerfolg erzielen. Potsdam-Mittelmark und Potsdam haben eine so geringe Arbeitslosigkeit, dass dieses Programm dort nicht greifen kann.

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Einschätzung vorzunehmen, inwieweit diese Grundlage der Förderung, zusätzliche Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu schaffen, noch mit 12 % erfüllt wird oder nicht, obliegt dem Bund.

Wenn dieses Programm auf das gesamte Bundesgebiet ohne eine Präzisierung der Arbeitslosenquote angewendet werden sollte, wird es nach meiner Einschätzung so sein, dass die regionale Zielgröße vernachlässigt werden muss und wir in eine Zielgruppenförderung umschwenken müssen. Das müsste sich die EU dann auf die Fahnen schreiben. Ob sie das tut, ob sie das auch so sieht, weiß ich nicht. Das muss der Bund dann mit der Europäischen Kommission aushandeln und weiter diskutieren. Derzeit sieht der Bund dort keinen Handlungsbedarf, sondern sagt: Mit den 12 % sind so viele Gebiete auch in Westdeutschland einbezogen - beispielsweise in Bayern -, dass das Ziel, die Regionen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu erfassen, auch tatsächlich erreicht wird. Wir werden es sehen.

Für Brandenburg sieht es positiv aus, jedoch ist für die Menschen in Potsdam und Potsdam-Mittelmark, die Langzeitarbeitslosigkeit erleiden müssen, leider immer noch nicht das erreicht, was wir wollen.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Görke.

Danke schön, Frau Ministerin, für Ihre ersten Darlegungen. Ich habe zwei Nachfragen. In Anbetracht der durchaus besorgniserregenden Prognosen in Bezug auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit infolge dieser aus meiner Sicht größten Wirtschaftskrise nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und angesichts der jetzigen Ausweitung des Bundesprogramms frage ich Sie: Was spricht dagegen, das für das Land Brandenburg ausgewiesene Kontingent von 11 300 Stellen zu kofinanzieren?

(Zuruf von der SPD: 20 Millionen sprechen dagegen!)

Bislang werden nur 7 539 Stellen im Land kofinanziert.

(Zuruf von der SPD)

- Liebe Kollegen, vielleicht können Sie sich nicht entsinnen, dass wir diesen Antrag gestellt haben.

Es gibt neben den Zugangserschwernissen, die Sie umrissen haben, auch einen Grund dafür, dass dieses Programm doch recht zurückhaltend angenommen wird, und zwar, dass viele, die in dieses Programm integriert werden, weiter im Leistungsbezug bleiben, was natürlich nicht zu einer Entlastung der kommunalen bzw. kreislichen Haushalte führt. Meine zweite Frage lautet deshalb: Meinen Sie nicht auch, dass die Landesregierung auch noch einmal darüber nachdenken sollte, den Beitrag, den das Land in dieses Budget einspeist, zu erhöhen?

(Zuruf von der SPD: Richtig! Unbedingt!)

Sie sprechen als ein Teil des Haushaltsgesetzgebers, der die Regierung ja nicht ist. Insofern obliegt es dem Parlament, darüber nachzudenken, die Kofinanzierungsmittel des Landes aufzustocken oder nicht. Da fragen Sie also die Falsche.

Zur Prognose der Arbeitslosigkeit, Herr Görke: Wir haben schon gestern sehr lange darüber gesprochen. Ich möchte davor warnen, schon alles vorhersehen zu meinen. Man schaut in eine Glaskugel und meint aus dem Bauch heraus, irgendetwas prognostizieren zu können. Warten Sie die ersten drei Monate ab! Dann lässt sich vielleicht auch anhand der Zahlen, die aus den Unternehmen kommen, ablesen, inwieweit das, was Sie dargestellt haben - immer noch etwas schlechter als überhaupt schon etc. -, tatsächlich eintritt. Ich warne einfach davor, solche Prognosen so frühzeitig zu erstellen.

Sie sagten richtigerweise, dass es viele Menschen im Kommunal-Kombi gibt, die trotzdem Leistungsbezieher bleiben, und dass möglicherweise der politische Wille vor Ort nicht so groß ist, diese Kommunal-Kombi-Stellen einzurichten. Genau das ist der Fehler. Ich werde deshalb im nächsten Jahr mit dem Staatssekretär noch einmal die Rundreise durch alle Landkreise und kreisfreien Städte machen, weil: Es muss der politische Wille vor Ort vorhanden sein, dies auch zu tun.

Es geht bei diesem Programm in erster Linie darum - das sage ich als Arbeitsministerin ganz deutlich -, Menschen eine Perspektive zu bieten, sie drei Jahre wieder sozialversicherungspflichtig und arbeitslosenversichert in Beschäftigung zu bringen. Dass die Ebenen ihren Anteil finanziell dazupacken müssen, ist unbestritten. In den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen müssen die politischen Mehrheiten dafür hergestellt werden. Auch das ist wieder Sache von Parlamentariern.

(Beifall der Abgeordneten Lehmann [SPD])

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2059 (Verunreinigtes Schweine- und Rindfleisch), die die Abgeordnete Kircheis stellt.

Aus Irland stammendes Schweine- und Rindfleisch hat erhöhte Werte des krebserregenden Stoffes Dioxin aufgewiesen. Nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministeriums sollen seit September etwa 2 000 t irisches Schweinefleisch nach Deutschland gelangt sein.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist Brandenburg von Lieferungen mit dioxinbelastetem Schweine- und Rindfleisch aus Irland betroffen?

Minister Dr. Woidke wird uns sagen, ob die Analysen bereits da sind.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, man kann klar sagen: Das Land Brandenburg ist von Lieferungen aus der Republik Irland betroffen, allerdings nicht direkt - das war ein Missverständnis, das Anfang der letzten Woche entstanden ist -, sondern indirekt über zwei Großhandelsunternehmen. Das eine hat seinen Sitz in Schleswig-Holstein, das andere in Nordrhein-Westfalen. Die nach Brandenburg gelangten Lieferungen sind bis auf kleine Mengen sichergestellt. Momentan werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt; Untersuchungsergebnisse für die bei uns in Brandenburg sichergestellten Mengen an Schweinefleisch liegen noch nicht vor. Allerdings sind es bislang nur Verdachtsfälle. Die aus anderen Bundesländern vorliegenden Analysen haben den Dioxinverdacht bisher nicht bestätigt. Trotzdem gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Wir werden das Fleisch erst dann freigeben, wenn die Analysen durchgeführt worden sind und wir hundertprozentig sicher sind.

Danke. - Der Abgeordnete von Armin hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, Sie sagten gerade, dass die Untersuchungsergebnisse noch nicht vorlägen. Gibt es denn Vermutungen bzw.

Abschätzungen gemäß der Höchstmengenverordnung, inwieweit die Gefahr besteht, dass beim Verzehr von geringen Mengen des belasteten Schweinefleischs bereits gesundheitliche Schäden auftreten, oder muss man möglicherweise relativ große Mengen zu sich nehmen, bevor der Verdacht einer Schädigung der Gesundheit in Betracht kommt?

Es gibt die Kontaminantenverordnung der Europäischen Union. Darin sind seit dem Jahr 2006 die zulässigen Höchstgehalte an Dioxin in verschiedenen Lebensmitteln, unter anderem in verschiedenen Fleischarten, geregelt. Es geht immer um Größen im einstelligen Picogramm-Bereich. Diese Höchstwerte sollten aus Verbraucher- und Gesundheitsschutzgründen eingehalten werden, um jedes Risiko für den Endverbraucher auszuschließen. - Danke.

Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 2060 (IGLU-E-Ergeb- nisse 2006 für Brandenburg), die von der Abgeordneten Große gestellt wird.

Bei der IGLU-E-Studie 2006 landete Brandenburg von 16 teilnehmenden Bundesländern auf dem schlechten 12. Platz. Die Leistungen der Brandenburger Viertklässler waren 2006 zwar etwas besser als bei IGLU 2001, lagen aber bei fast allen Parametern unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Hinzu kommt, dass sich die sozialen Disparitäten seit 2001 deutlich verschärft haben. Minister Rupprecht hat sich in einer Presseerklärung am 9. Dezember mit den Ergebnissen sehr zufrieden gezeigt und sie als Beleg dafür gewertet, dass Brandenburg mit seiner Bildungspolitik auf dem richtigen Weg sei.

Ich frage die Landesregierung: Was veranlasst sie, das schlechte Abschneiden der Brandenburger Schülerinnen und Schüler bei IGLU-E 2006 derartig positiv zu bewerten?

Sagen Sie es uns, Minister Rupprecht.

Sehr gern, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, noch einmal zur Erinnerung: IGLU vergleicht die Leseleistungen von Viertklässlern. Ich habe keine Lust, hier mit Schuhen beworfen zu werden, Frau Große. Deshalb werde ich bezüglich Ihrer Lesekompetenz nichts in Zweifel ziehen. Aber einen Tipp hätte ich: Sie sollten die Pressemitteilung, auf die Sie sich beziehen, vielleicht mehrmals lesen. Denn der Begriff „zufrieden“ taucht genau zwei Mal auf; einmal in der Überschrift und einmal im ersten Satz. Beide Male steht da: Rupprecht ist zufrieden mit der Steigerung der Leistungen der Brandenburger Schülerinnen und Schüler. - Es steht nicht darin, dass er mit den Ergebnissen zufrieden ist. Das wäre auch vermessen. Ich bin sehr zufrieden damit, dass wir uns zum zweiten Mal deutlich gesteigert haben, sogar deutlicher als andere Länder. Ich möchte erwähnen, dass sich Hessen verschlechtert hat und Baden-Württemberg auf dem

gleichen Stand geblieben ist. Trotzdem kann man nicht zufrieden sein.

Ich habe in derselben Presseerklärung auch gesagt, Brandenburg hat Handlungsbedarf, und es gibt keinen Grund zur Euphorie. Ich bleibe bei dem gleichen Fazit wie bei PISA: Wir sind besser geworden, aber noch lange nicht gut genug. Es gibt noch jede Menge zu tun. Das finden Sie auch in der Presseerklärung wieder.

Ich finde es höchst unangenehm, dass auch Sie sich daran beteiligen, die Plätze gegeneinander aufzurechnen. Ich habe mich schon bei der PISA-Studie, bei der wir einen guten Platz einnahmen, darüber aufgeregt, dass es immer nur um das Ranking von 1 bis 16 geht. Ich bin der Meinung, wir sollten darauf schauen, wie sich unsere Punktwerte entwickelt haben, und daran sollten wir ablesen, ob wir besser oder schlechter geworden sind.

Dass das die richtige Deutung ist, mache ich an dem Ergebnis der IGLU-Studie fest: Von den 16 teilnehmenden Ländern haben 13 so abgeschnitten, dass es keinen signifikanten Unterschied zum Bundesmittelwert gibt. Es gab lediglich einen Ausreißer nach oben, Thüringen, und zwei Ausreißer nach unten, Hamburg und Bremen. Das ist ein Beweis dafür, dass man aufhören sollte, den erreichten Platz in den Vordergrund zu schieben.