Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden: Sie bzw. die Landesregierung sehen keinen grundsätzlichen Bedarf, die Arbeitslosenstatistik der BA transparenter zu gestalten?
Herr Görke, wir stehen vor einer nahezu unüberschaubaren Menge an statistischen Daten, die noch dazu nicht gerade benutzerfreundlich und stringent aufbereitet sind. Ich glaube schon, dass es manchmal nur deshalb unterschiedliche Wertungen gibt, weil einem das eine oder andere „wegflutscht“. Ich hoffe, dass es im Zuge der geplanten Anpassungen der amtlichen Arbeitsmarktstatistik zu Verbesserungen kommen wird. Im Gesetzentwurf habe ich das aber nicht finden können. Ich hoffe aber auf eine entsprechende „Begleiterscheinung“. In die einschlägigen Diskussionen haben wir immer entsprechende Vorschläge eingebracht.
Es gibt auch ganz unterschiedliche Quellen, wo die monatlichen Daten detailliert nachzulesen sind. So werden ausge
wählte arbeitsmarktpolitische Instrumente nach Rechtskreisen sortiert, dann gibt es Internetseiten zur BA-Statistik. Auch wir sind damit beschäftigt, uns aus allen möglichen Quellen die gewünschten Daten zusammenzusuchen, um Ihr Bedürfnis nach Information befriedigen zu können. Auch uns wäre es viel lieber, wenn wir es bei der Recherche leichter hätten.
Vielen Dank. - Die Frage 2068 (Bahntunnel Werder [Havel]) wird von der Abgeordenten Dr. Funck gestellt.
Den Medien war zu entnehmen, dass die Planungen für den Tunnel unter der Bahnstrecke in Werder (Havel) begonnen haben. Die Bürger und gerade auch die Unternehmer der Stadt haben sich dafür starkgemacht und das Projekt angestoßen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen zur Untertunnelung der Bahnstrecke in Werder?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Funck, nicht nur Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmer haben sich dafür eingesetzt, sondern auch viele Politikerinnen und Politiker. Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Landesbetrieb Straßenwesen dabei ist, eine Vorplanung zu erarbeiten, die in den nächsten Wochen abgeschlossen werden wird. Er wird sich dann für eine Vorzugsvariante entscheiden. Es ist städtebaulich ja nicht ganz einfach, dort einen Tunnel zu realisieren. Es ist vorgesehen, im Laufe des I. Quartals die Vorplanung inklusive der Vorzugsvariante der Region, insbesondere der Stadt Werder, vorzustellen. Die Abgeordnete Melior hat mir signalisiert, dass sie dann ganz gerne einen Vor-Ort-Termin machen würde. Frau Dr. Funck, ich biete Ihnen einfach an, dass wir im März oder April diesen Vor-OrtTermin gemeinsam durchführen
- wenn jemand von der Linken mitkommen möchte, herzlich gerne -, denn ich glaube, dass auch die Detaillösung nicht ganz einfach sein wird. Aber aufgrund gemeinsamer Anstrengungen der Stadt Werder, der Region und unsererseits wird es gelingen, in nicht allzu ferner Zukunft dort einen Bahntunnel zu realisieren, wenn Sie einverstanden sind. Wir nehmen die Linken auch gerne mit, Frau Dr. Funck.
Wir halten das in diesem Wahlkreis Gott sei dank so, dass wir an einem Strang ziehen. Insofern freut es mich, das zu hören.
Meine Nachfrage bezieht sich auf das kommende Investitionspaket. Ist es möglich, gerade was die Infrastrukturmaßnahmen betrifft, die Bahnuntertunnelung beim Konjunkturprogramm mit zu berücksichtigen?
Sie wissen ja, Frau Dr. Funck, dass das eine Landesstraße ist, die von dem Bahntunnel betroffen ist, sodass das nicht direkt daraus finanziert werden kann. Inwieweit die DB AG, die sich mit einem gewissen Anteil beteiligen muss - das wird im weiteren Verfahren noch zu prüfen sein -, dann davon profitieren kann, werden wir sehen müssen. Aber direkt wird es nicht möglich sein, diese Landesstraße mit dem Bahntunnel aus dem Investitionspakt heraus zu finanzieren. Trotzdem werden wir, wenn ein Baurecht da ist, die notwendigen Landesmittel zur Verfügung haben, um den Bahntunnel zu realisieren. Da bin ich sehr optimistisch.
Vielen Dank. - Die Frage 2069 (Sonderregelung für die frei- willige Feuerwehr im Fahrerlaubnisrecht) stellt die Abgeordnete Kircheis.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 t. Fahrzeuge im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes überschreiten diese Gewichtsbegrenzung jedoch meist. Junge Feuerwehrleute, die einen neuen Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr führen. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 war dies jedoch noch möglich. Es wird nun befürchtet, dass in naher Zukunft bald nicht mehr genügend Fahrer im Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung stehen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie die Möglichkeit, nach EU-Recht eine Ausnahmeregelung zum Führen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren zu schaffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, die Eröffnung der Möglichkeit, dass junge Feuerwehrleute mit gültigem Führerschein relativ einfach auch solche Feuerwehrfahrzeuge führen können, liegt natürlich in unserem gemeinsamen Interesse, insbesondere auch in dem des Innenministers und in meinem. Auf der Grundlage der dritten EU-Führerscheinrichtlinie, die es seit 2006 gibt, können wir auf nationaler Ebene die Voraussetzung dafür schaffen, dass die jungen Feuerwehrleute auf dem Wege des Sonderrechts für Ausnahmetatbestände diese Möglichkeit tatsächlich auch erhalten. Dies muss allerdings mit der EU rückgekoppelt werden. Das heißt, wir brauchen das offizielle
Okay dafür, dass Brandenburg dieses Anliegen dann in einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit unterstützt.
Es gibt von der Bundesregierung eine offizielle Anfrage bei der EU, ob wir hier in Deutschland diese Ausnahmegenehmigung erteilen können. Leider steht die Antwort noch aus. Ich gehe aber davon aus, dass sie zeitnah folgen wird, und hoffe auch, dass sie positiv sein wird. Denn dann ist es möglich, über die Schaffung von nationalem Recht von einer solchen Sonderreglung für Feuerwehrleute, übrigens auch für Fahrerinnen und Fahrer im Bereich des Katastrophenschutzes etc., Gebrauch zu machen. Wir müssen aber darauf setzen, dass diese Frage auf EUEbene in den nächsten Wochen und Monaten entschieden wird.
Herr Minister, Sie sagten gerade, dass das relativ zeitnah umgesetzt werden könnte. Können Sie schon in etwa einen Zeitrahmen nennen?
Ich kann derzeit leider nicht einschätzen, wie lange die EU brauchen wird, um eine Antwort zu geben. Da kann ich nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass da genauso zügig gearbeitet wird wie in Brandenburg. Es ist dann allerdings nicht notwendig, landesrechtliche Regelungen zu schaffen, sondern es reicht eine bundesrechtliche Regelung aus. Es macht ja auch Sinn, dass wir dann in allen Bundesländern die gleiche Regelung dieser Frage haben.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale können die betroffenen Bürger auch in Brandenburg mit entsprechenden Steuerrückzahlungen rechnen.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Summen rechnet sie, wenn sie die Steuerrückerstattung bis in das Jahr 2007 für das Land Brandenburg umsetzt?
Die Berechnung meines Hauses geht davon aus, dass die Summe für 2007, 2008 und 2009 83 Millionen Euro beträgt.
Herr Minister, warum beginnt Brandenburg mit der Auszahlung der Pendlerpauschalen im Prinzip erst im I. Quartal des Jahres 2009? Andere Bundesländer schaffen das schon jetzt. Hat das etwas mit der Software zu tun, oder schafft es Brandenburg nicht?
Eine zweite Frage: Aus welchem Titel des verabschiedeten Doppelhaushalts 2008/2009 werden diese Mittel bereitgestellt?
Die Finanzämter zahlen das aus dem allgemeinen Finanzvermögen, das sie einnehmen. Das geht im Landeshaushalt über den Einzelplan 20, und zwar in dem Moment, wenn die Software, die in der Republik zentral verabredet ist, zum Einsatz gekommen ist.
Vielen Dank für diese Antwort. - Wir kommen zur Frage 2071 (Kosten der Unterkunft) der Abgeordneten Böhnisch.
In seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit aus CDU und SPD, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft von nunmehr bundesdurchschnittlich 29,2 % auf jetzt bundesdurchschnittlich 26 % - 29,4 % für Baden-Württemberg, 35,4 % für Rheinland-Pfalz und 25,4 % für alle übrigen Länder, damit auch für Brandenburg - trotz steigender Wohnkosten gesenkt wird. Damit wird es, sollte der Gesetzentwurf auch im Bundesrat beschlossen werden, weitere Belastungen für die Kommunen geben.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch werden die Mehrkosten für die brandenburgischen Kommunen sein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, Ihre angesprochene Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft ergibt sich daraus, dass nach der im SGB II normierten Anpassungsformel für die Bundesbeteiligung diese durch Bundesgesetz anzupassen ist, soweit es zu einer Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um mehr als 0,5 % kommt. Durch das vorgesehene Änderungsgesetz wird die Anpassungsformel nun auch korrekt umgesetzt. Ein Anstieg der Wohnkosten, wie in der Begründung zur Fragestellung behauptet, lässt sich jedenfalls anhand uns vorliegender Zahlen nicht belegen.
Die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für Kosten der Unterkunft sind im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2007 vielmehr zurückgegangen. Nach der Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen gingen im I. Quartal 2008 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für ihre Aufgaben im Rahmen der Grundsi
cherung für Arbeitsuchende auch insgesamt um 5 % zurück. Deshalb ist allgemein festzustellen, dass nach bisherigen Erkenntnissen im Saldo der Be- und Entlastungen durch die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine Belastung der kommunalen Aufgabenträger in unserem Land jedenfalls nicht festgestellt werden kann. Ob die aktuelle Anpassung der Quote der Bundesbeteiligung für das Jahr 2009 zu einer Belastung der Kommunen führen wird, kann man natürlich heute noch nicht prognostizieren.
Das sehe ich etwas anders, Frau Ministerin. Ich möchte dazu eine Nachfrage stellen: Wie gehen Sie mit den Stellungnahmen der Landkreise um, mit denen die Landesregierung aufgefordert wird, bei der morgigen Beschlussfassung im Bundesrat der Absenkung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft nicht zuzustimmen, weil diese erneute Absenkung - ich mache das einmal am Beispiel meines Landkreises fest - im kommenden Jahr ca. 1,4 Millionen Euro ausmachen und damit nicht eine Entlastung, sondern eine Belastung der Landkreise eintreten wird? Wie also wird sich das Land Brandenburg bei der morgigen Abstimmung im Bundesrat entscheiden?
Das müssen Sie den Ministerpräsidenten fragen, der die Stimme für das Land Brandenburg im Bundesrat abgeben wird.
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Sie sprechen für die Landesregierung! - Weitere Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)
- Ich will ja gerade weitersprechen. Erst zuhören, dann reden und zwischendurch vielleicht noch einen Moment denken! Das gibt immer das beste Ergebnis. - Ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident zustimmen wird. Es gab bekanntlich einen langen Verhandlungsweg. Damals ist man davon ausgegangen, dass nicht nur die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, sondern dass damit gleichzeitig auch die Kosten der Unterkunft sinken. Diese Entwicklung ist nicht eingetreten.