Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

Es ist vieles auf den Weg gebracht. Wichtig ist für Fachkräfte, dass deren Ausbildung mit den Bedürfnissen der Betriebe und

Regionen kompatibel ist. Deshalb dürfen wir gerade in diesen Zeiten, in denen Wirtschaft und Finanzen ins Trudeln kommen, aus guten Gründen hier nicht nachlassen.

Ich will noch einen Aspekt anführen. Wir müssen ein migrationsfreundliches Land sein. Das wird meines Erachtens mehr und mehr zu einer der Voraussetzungen für die mittelfristige Existenzsicherung unserer Unternehmen und unserer Gesellschaft. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Da sind wir ja beruhigt!)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der etwas großzügig bemessenen Aktuellen Stunde angelangt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/7408 Drucksache 4/7374

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 64 (Zwangsauf- lösung einer Euroregion nach 16 Jahren erfolgreicher Arbeit), die die Abgeordnete Stobrawa stellen wird.

Die Euroregion „Spree-Neiße-Bober“ steht - wie der Präsident dieser Kommunalgemeinschaft am vergangenen Freitag mitteilte - vor der Zwangsauflösung. Dass die Übernahme der Verantwortung für das grenzüberschreitende Programm Brandenburg - Lubuskie 2007 bis 2013 durch die Republik Polen eine große Herausforderung für unsere Partner sein würde, war allen klar, den Polen ebenso wie uns Brandenburgern. Dennoch Sie erinnern sich sicherlich alle - haben wir diesen Schritt begrüßt; denn wir hofften darauf, dass die Brandenburger Landesregierung ihre Erfahrungen mit den drei vorhergehenden Programmen nutzen würde, um mögliche Schwierigkeiten gemeinsam mit dem Nachbarn zu bewältigen. Nun aber ist der schlimmste aller Fälle eingetreten: Seit Mitte vergangenen Jahres erhält die Euroregion keine Gelder mehr für die Unterhaltung ihrer Geschäftsstelle, ganz zu schweigen davon, dass bisher kein einziger Euro für konkrete deutsch-polnische Projekte aus dem Programm für die Jahre 2007 bis 2013 geflossen ist.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte hat sie eingeleitet, um die Zwangsauflösung der Euroregion SpreeNeiße-Bober nach 16 Jahren erfolgreicher Arbeit für die Annäherung und Verständigung zwischen Deutschen und Polen abzuwenden?

Das sagt uns jetzt der Wirtschaftsminister. Herr Junghanns, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stobrawa, zunächst eine grundsätz

liche Bemerkung: Die Euroregionen haben zum Zweck ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit - das betrifft alle Euroregionen - Vereine gegründet. Die Euroregion, die heute in Rede steht, hat das genauso getan wie die in Frankfurt (Oder) oder die im Norden unseres Landes. Grundsätzlich ist es so, dass für die Finanzierung der Euroregionen als Verein der Verein selbst verantwortlich ist. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen der kommunalen Beteiligten, aus Zuschüssen, damit eben auch aus der Förderung aus Europa, vonseiten des Bundes sowie des Landes. Was aus welchen Gründen mit dem Verein in welcher Situation geschieht, entscheiden dementsprechend die Mitglieder des Vereins, und zwar die deutschen und die polnischen Mitglieder des Vereins gemeinsam.

Was sind die Gründe für die eingetretene geschilderte Situation? Dazu ist Folgendes anzumerken: Die Förderung - auch des Personals - ist im Oktober 2008 ausgelaufen, weil das der Zeitraum war, in dem das vorhandene Personal bis zur Abrechnung der vorherigen Förderperiode noch gefördert worden ist. Diese differenziert sich nach zwei Größen. Das eine ist - ich sage das ein bisschen holzschnittartig - die Leitung der Geschäftsstelle der Euroregion - identisch mit anderen Euroregionen - und einer weiteren Anzahl von Mitarbeitern im sogenannten Kleinstprojektepool, die die vielen Kleinstprojekte in den Regionen begleiten.

Mit der neuen Förderperiode ist die von Ihnen angesprochene neue Verwaltungsstruktur in Gang gekommen. Es ist in der Tat so, dass es einiger längerer Beratungen bedurfte, um eine neue nicht nur der Verantwortlichkeit nach neue, weil die Verantwortung jetzt auf polnischer Seite angesiedelt ist, sondern auch vom Inhalt her neue -, weiterentwickelte Förderstruktur zu gestalten. Ich weise nur auf den sogenannten Lead-Partnerschaftsansatz hin, der eine völlig neue Verantwortung der LeadPartner in den einzelnen Projekten zum Gegenstand hat. Dies zum Hintergrund.

Wie kommen nun neue Gelder zur Wirkung? Neue Gelder kommen nur zur Wirkung, wenn die entsprechenden Förderverträge für Einzelprojekte, aber auch für die Finanzierung der einzelnen Geschäftsstelle beantragt und genehmigt worden sind. Hier haben wir das gegenwärtige Problem, dass von meinem Haus ausgehandelte Grundlagen für diese Förderverträge - ausverhandelt im Sommer letzten Jahres - und die Ingangsetzung des Fördergeschäfts durch die Einrichtung des gemeinsamen technischen Sekretariats in Lubuskie, gepaart mit der Einrichtung der Ingangsetzung der Annahme von Förderanträgen, in Zeitverzug gekommen sind.

Wie sind wir dieser Situation begegnet? Wir sind dieser Situation so begegnet, dass wir in Voraussicht des ausbleibenden Fördergeldflusses für die Leitung in der Geschäftsstelle als Ministerium für Wirtschaft einen eigenen Förderantrag gestellt haben. Diesem ist vor Jahresfrist zugestimmt worden. Dieser Zustimmung folgt jetzt eine Genehmigung im zuständigen Regionalministerium in Warschau.

Diese Zustimmung zur Unterzeichnung des Vertrages steht auf polnischer Seite noch aus. Ich habe insofern Vorsorge getroffen, als wir, wenn diese Zustimmung zu dem Antrag des Landesministeriums erfolgt ist, durch einen Vorhalt von Landesmitteln in die Vorfinanzierung der Geschäftsführung - regelmäßig einer Stelle dieser Euroregion - eintreten können. Das können wir ohne Verzug machen. Dafür brauchen wir aber eben noch diese Zustimmung.

Bei dem Geschäft für den sogenannten Kleinstprojektefonds ist es so, dass die Anträge bewilligt werden müssen. Nun, im März ist das Genehmigungsverfahren in Gang gekommen und sind gleichzeitig die Förderverträge auch wieder zur Genehmigung beim Regionalministerium angekommen.

Wie sind wir weiter vorgegangen? Dankenswerterweise hat der Ministerpräsident sich noch einmal mit einem Schreiben kurzfristig an die zuständige Regionalministerin gewandt, um die Situation aus deutscher Sicht darzustellen. Eine ähnliche Vorgehensweise, wie wir sie für die Leitungen der Geschäftsstellen sehen, sehen wir aus der Sicht des Wirtschaftsministeriums gegenwärtig für die Finanzierung der Betreuer des Kleinstprojektepools nicht, weil die mit einer Finanzierung der Regionalgeschäftsstellen bzw. durch die Vereine selbst einhergeht. Gleichwohl suchen wir aber nach Möglichkeiten, diese missliche Situation zu entlasten. Das ist eine etwas komplizierte Materie. Der Fakt ist, dass der Genehmigungsgang durch die neue Verwaltungsbehörde auf polnischer Seite mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als vorausgesehen wurde. Offenbar war das auch ein Teil der Fehleinschätzung der Organisation der Geschäftsstelle Spree-Neiße-Bober. Jetzt überholt sich letztlich dieses Verfahren in der Form, dass der Vorschuss durch die Euroregion nicht mehr ausreicht, um die länger werdende Brücke zu finanzieren.

Es gibt Nachfragen der Fragestellerin. Bitte.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Geld, das Sie zur Verfügung stellen würden, sozusagen wie eine Bürgschaft für diese Euroregion wirken kann, dass es also in diesem Falle nicht zu einer Zwangsauflösung kommen muss, weil sie zahlungsunfähig wäre?

Das Wort Zwangsauflösung ist immer eine ganz große Formulierung. Steht sie erst einmal in den Überschriften von Zeitungen, ist der Blick für das Wesentliche verstellt. Es gibt durchaus Möglichkeiten, solche Zahlungsunfähigkeiten letztlich durch eine Umorganisation der Geschäftsstelle zu verhindern. An anderem Ort ist das auch geschehen. Andere Euroregionen haben im Vorgriff auf die absehbare Situation, also dass es länger dauert, unmittelbar nach Ende der Förderperiode Kündigungen vorgenommen, sich auf die Finanzierung nur einer Stelle kapriziert, also diese sichergestellt, und wollen mit Einstieg in die neue Förderperiode diesen Personalpool im Zuge der neuen Kleinstprojekte natürlich wieder aufbauen.

Das Wort Bürgschaft ist ja ein verbrieftes Wort. Es wird nicht wie eine Bürgschaft sein. Wir signalisieren gegenüber den Euroregionen, dass wir die Geschäftsstellenleitung - das ist regelmäßig eine Person - förderlich finanzieren, zunächst als Vorschuss, weil es um eine schnelle Liquidität geht, aus Landesmitteln, die dann im Laufe des Verfahrens umgeswitcht werden auf die regulären Fördertöpfe, die in dieser Region zur Verfügung stehen.

Ich will an dieser Stelle sachlich über die Situation sprechen, die mit diesen starken Begriffen in den Verriss gekommen ist.

Wir haben es hier mit dem Einschwingen einer neuen Förderstruktur zu tun, die dringender Aktivierung und Beschleunigung bedarf. Wir sind gegenwärtig dabei, in vielen Gesprächen unsere Erfahrungen darzustellen, um sicherzustellen, dass dieses in Warschau organisierte zentralstaatliche Verfahren optimiert wird; denn wir richten uns zwar jetzt auf eine Startsituation ein, müssen uns aber immer vor Augen halten, dass wir das in den nächsten vier, fünf Jahren organisieren müssen. Da scheint es noch Verbesserungsmöglichkeiten zu geben.

Ich will auf ein Zweites hinweisen: Was jetzt diskutiert wird, sind alles keine Sachen, die wir zwischen Deutschland und Polen nur so hin- und herschieben. In den Euroregionen sind polnische und deutsche Partner miteinander vereint. Insofern wird dort auch die Möglichkeit genutzt und gesucht, auf polnischer Seite die Erwartungen zum Ausdruck zu bringen, die in Polen jetzt zu organisieren sind. Ich sage mit aller Sachlichkeit, aber mit einer klaren Erwartungshaltung, dass die jetzt vorliegenden Dokumente kurzfristig unterzeichnet und gegengezeichnet werden, damit die Grundlage dafür geschaffen wird, Geld in Fluss zu bringen.

Der Abgeordnete Hammer hat weitere Fragen.

Herr Minister Junghanns, jeder Lead-Partner bei den übergreifenden Projekten, jetzt einmal nicht bei den Euroregionen, ist nicht nur Partner, sondern ein Stück weit auch im diplomatischen Dienst, so will ich es einmal nennen. Im Augenblick gibt es bei vielen Antragstellern aufgrund der Stausituation - ich will es mal vorsichtig formulieren - relativ großen Unmut. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um so schnell wie möglich die direkten Antragstellungen zu bearbeiten?

Ich will nicht wiederholen, was ich gesagt habe. Ich glaube aber, der Auftakt ist mit einer ersten Beratung gelaufen, und wir kommen jetzt in die Antragsbearbeitung. Alles andere braucht man den Antragstellern nicht zu erzählen, das kennen sie. Meine praktische Verantwortung besteht darin, diese Projekte zur Genehmigung zu bringen und damit letztlich auch die Förderung in Gang zu setzen. Nur daran wird sich erfolgreiche Arbeit in den nächsten Wochen - nach dem Vorlauf, den wir gemeinsam kritisch sehen - messen lassen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 2268 (Meldungen zum Programm „Kommunal-Kombi“) , gestellt von der Abgeordneten Lehmann.

Aktuellen Presseberichten war zu entnehmen, dass das Bundesfinanzministerium einer Fortführung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ aufgrund der geringen Inanspruchnahme des Programms in vielen Bundesländern skeptisch gegenübersteht.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Aussage?

Das sagt uns Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal kurz an den Ursprung des Programms und die Gründe seiner Durchführung erinnern. Das war einst das Ergebnis gemeinsamer Beratungen der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt unter Leitung von Franz Müntefering darüber, wie ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen geleistet werden kann. Die damaligen Vorstellungen, ungefähr 100 000 zusätzliche Stellen in den Kommunen zu schaffen, haben sich nach unserem jetzigen Erkenntnisstand als zu ehrgeizig erwiesen; das muss man sagen. In diesem Punkt hat das Bundesministerium der Finanzen Recht und schlussfolgert wahrscheinlich auch daraus, dass dieses Programm einem Ende zugeführt werden sollte.

Dennoch - das ist meine tiefe Überzeugung und auch die dieses Hauses - war der Ansatz des Programms richtig. Das beweisen die bisher rund 11 000 Anträge aus den Regionen auf Förderung von Arbeitsplätzen, an denen auch die Brandenburger Kommunen einen ganz wesentlichen Anteil haben. Aus diesem Grund hat der Landtag auch zu Beginn dieses Jahres beschlossen, an die Landesregierung die Bitte zu richten, sich gegenüber der Bundesregierung sowohl für eine Veränderung der individuellen Zugangsvoraussetzungen als auch für die Fortsetzung dieses Bundesprogramms über den 31.12.2009 hinaus einzusetzen. Die Landesregierung hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, mit dem BMAS hinsichtlich der Verstetigung des Programms über diese Laufzeit hinaus zu verhandeln. Gemeinsam mit dem BMAS sind wir aber jetzt auf gutem Wege, einen Kommunal-Kombi II zu entwickeln, weil gerade darin die geforderten Änderungen der individuellen Zugangsvoraussetzungen enthalten sein sollen. Wir wollen mit der Programmumsetzung noch in diesem Jahr beginnen. Mit dem BMAS besteht derzeit Konsens darüber, dass die grundsätzliche finanzielle Beteiligung der maßgeblichen Arbeitsmarktakteure, die bisher dabei waren - der Bund, das Land, die Kommunen, die für das bisherige Programm auch erfolgreich zusammengearbeitet haben - fortgeführt wird und die Fördervoraussetzungen im Wesentlichen beibehalten werden. Zukünftige Grundlage eines solchen Kommunal-Kombi II werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d SGB II sein, die anders als der bisherige Kommunal-Kombi eben Arbeitslosen den Zugang zum Programm eröffnen, ohne dass zuvor für eine bestimmte Dauer Arbeitslosengeld II bezogen worden sein muss. Im Dialog mit dem BMAS, in dem wir uns jetzt tagtäglich befinden, werden wir die nächsten Details noch klären und werden auch die Umsetzung eines solchen Programms dann gemeinsam mit den anderen Ländern besprechen.

Frau Lehmann hat weitere Fragen.

Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Ministerin, der KommunalKombi II gilt dann bundesweit, also nicht nur in Brandenburg?

Zweite Frage: Wird es bei den Landkreisen, die bisher den Kommunal-Kombi angewandt haben, und den neuen Landkreisen, die jetzt dazukommen, bleiben, oder besteht die Gefahr, dass sich das noch einmal ändern könnte?

Im Moment gibt es zu dieser Richtlinie noch keine neue Aussage. Wir warten immer noch auf die Richtlinie zu dem jetzigen Kommunal-Kombi-Programm. Es soll mit dem heutigen Tag in Kraft treten. Ich kenne die Richtlinie aber leider noch nicht. Das ist ein Manko, das wir immer wieder beklagen.

Das wäre durchaus ein allgemeingültiges Instrument im Instrumentenkasten, aber mit den Details sind wir noch nicht so weit. Ich hoffe, nach Ostern Näheres sagen zu können; wir arbeiten jedenfalls stramm daran.

Was die Frage der bundesweiten Geltung angeht, so kann ich nur auf das verweisen, was wir mit dem BMAS bilateral verhandelt haben. Ziel ist aber eine Lösung für alle Langzeitarbeitslosen in Deutschland. Derzeit leisten wir die Vorarbeit dazu.

Der Abgeordnete Görke hat auch noch Fragen.

Danke, Frau Ministerin, für diese umfangreiche Darstellung in der Fragestunde. Sie wissen, dass wir als Linke diesem Instrument sehr positiv gegenüberstehen - wenn alle Hemmnisse abgebaut sind. Da die Auswertung der Förderregionen schon im Dezember letzten Jahres angekündigt wurde, wir aber heute den 1. April haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht auch meinen, dass es jetzt - auch vor dem Hintergrund der krisenhaften Erscheinungen auf dem Arbeitsmarkt - an der Zeit ist, zu einer Durchführungsbestimmung zur Ausweitung des Kommunal-Kombi zu kommen.

Ich habe bereits der Abgeordneten Lehmann gesagt, dass auch ich es für ein Manko halte, dass das noch nicht auf dem Tisch liegt.

Vielen Dank. Es sind sich wieder alle einig. - Wir kommen zur Frage 2269 (Evaluierung der RWK und weiterer Städte bzw. Städteverbünde), gestellt von der Abgeordneten Kaiser.

Der Landtag hat die Landesregierung per Beschluss aufgefordert, eine sogenannte Wirkungs- und Statusevaluation für das Jahr 2010 vorzubereiten, in die auch erfolgreiche Standorte außerhalb der zurzeit definierten regionalen Wachstumskerne

einbezogen werden. Nach Plänen der von der Landesregierung eingesetzten Interministeriellen Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2009 die Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung für die Evaluation und die Ausschreibung im Laufe des III. Quartals erfolgen. Ein entsprechender Auftrag könnte zu Beginn des IV. Quartals 2009 ausgelöst werden. Die Wirkungsevaluation soll dann in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vorliegen. Vor knapp zwei Jahren haben sich elf Gemeinden und die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree zur Initiative „Zukunftsraum östliches Berliner Umland“ zusammengeschlossen. Die elf Gemeinden dieses Zukunftsraums wollen ihre Anstrengungen und Kräfte weiter verstärkt bündeln, um zukünftig ein regionaler Wachstumskern zu werden.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Chancen sieht sie dafür, dass mit dem Prozess der Evaluierung weitere Städte, zum Beispiel auch Städteverbünde innerhalb des Zukunftsraums östliches Berliner Umland, als regionaler Wachstumskern ausgewiesen werden?

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Appel, wird antworten.