Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

Herzlichen Dank. - Der Abgeordnete Ziel erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beamtenrechtsneuordnungsgesetz, der Begriff klingt sehr kompliziert. Aber dank der Vereinbarungen in der Föderalismuskommission

ist es doch ein bisschen einfacher geworden. Der Bund ist zuständig für ganz bestimmte Bereiche, und die Länder sind zuständig für ganz bestimmte Bereiche. Für das Laufbahnrecht sind die Länder zuständig, für den Status ist der Bund zuständig. Da gibt es entsprechende Regelungen.

Wir waren jetzt aufgefordert, die Regelungen für die Landesebene zu treffen. Die Landesregierung hat einen durchaus honorigen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, mit dem wir hier arbeiten konnten. Nach der 1. Lesung hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben. Es hat eine Anhörung gegeben, an der ich selber leider nicht teilnehmen konnte. Aber mir ist natürlich übermittelt worden, was in dieser Anhörung Wichtiges gesagt worden ist. Außerdem gibt es ein Protokoll darüber.

Wir haben sehr wohl besonderen Wert darauf gelegt, dass der Landespersonalausschuss in diesem Rechtsbereich wieder eine wichtige Rolle spielt. Wir, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, haben untereinander und mit der Landesregierung Gespräche geführt. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns auf eine Regelung haben einigen können, die durchaus modern ist. Ich sage das an die Adresse von Kollegen Bernig gerichtet: Dies ist ein durchaus modernes Gesetz, das wir vorlegen. Wir sagen in unserem Entschließungsantrag aber auch, dass wir das Gesetz in der Zukunft natürlich fortschreiben wollen. Das ist selbstverständlich. Das haben wir auch in der Vergangenheit so gehandhabt.

Dann gibt es einen anderen Punkt, das sind die Beamten auf Probe. Jeder weiß, es gibt Probezeiten für Beamte. Das bedeutet unter Umständen bis zu fünf Jahre Probezeit. Wir haben uns überlegt, dass wir Regelungen hatten, die die Möglichkeit geboten haben, diese Probezeit zu verkürzen. Auch dieses Instrument haben wir in den neuen Gesetzentwurf, der heute in 2. Lesung zu behandeln ist, aufgenommen. Was wir nicht aufgenommen haben, ist die Beförderung während der Probezeit. Auch darüber hätte man reden können. Aber wenn wir diese beiden Instrumente gegeneinander abwägen, dann, meine ich, ist es sowohl für die künftigen Beamtinnen und Beamten als auch für das Land in allen Bereichen, bis hin zu den kommunalen Bereichen, wichtig, Probezeitverkürzungen vorzunehmen.

Ein dritter Punkt, der uns ganz wichtig war, hat etwas mit Vertrauen zu tun, hat etwas damit zu tun, dass Beamte verlässlich sein sollen und müssen. Das bedeutet, dass wir von Beamten Verfassungstreue verlangen. Wir waren uns sehr einig, dass wir das in dieses Gesetz aufnehmen. Ich bin der Auffassung, es ist auch notwendig.

Wer Beamte beruft, der muss seine Beamten auch anständig und ordentlich behandeln. Ich halte nichts davon, auf dem Rücken der Beamten bestimmte politische Fragestellungen auszutragen; denn die Beamten sind nicht einfach nur so für das Land da, sondern sie sind für die Menschen in unserem Land da. Das sollten wir jederzeit wissen. Sie leisten wirklich oft Arbeit weit über das normale Maß hinaus. Dafür sollten wir dankbar sein.

Beamte in allen Bereichen kann es nicht geben. Wir haben uns eine Zeit lang sehr darum gekümmert, in welchen Bereichen wir Verbeamtungen vornehmen wollen. Das waren vor allem die hoheitlichen Bereiche. Ich habe selbst dafür gestanden, dass in den hoheitlichen Bereichen verbeamtet wird, in der Justiz, in den hoheitlichen Bereichen der Verwaltung, aber auch bei der Polizei. Jeder weiß, wie wichtig und notwendig es ist - das ist

inzwischen auch ein europäischer Trend -, dass Polizistinnen und Polizisten verbeamtet sind. Wir sind alle sehr dankbar, wenn wir uns dann darauf berufen können, dass diese Beamten uns in der Weise gegenübertreten, wie sie das tun. Umfragen haben ergeben, wie stark die Bevölkerung gerade auf diese Menschen setzt.

Deshalb will ich es noch einmal sagen: Es ist ein modernes Beamtengesetz, das wir jetzt gemeinsam in Abstimmung mit der Landesregierung vorlegen. Wir in Brandenburg sind diejenigen, die weit vorne sind. Brandenburg ist eines der ersten Bundesländer, die in der Lage sind, ein solch modernes Gesetz vorzulegen. - Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort erhält der Abgeordnete Claus.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Am 1. September 2006 ist das Ergebnis der Föderalismusreform zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten, wo auch das Beamtenrecht neu abgesteckt wurde, sodass Brandenburg jetzt wie bei der Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg selbst Reformen einleiten kann,.

Am 18. Dezember 2008, also in der 78. Sitzung, wurde das Gesetz in den Landtag eingebracht und an den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll Folgendes geändert werden: Die rechtlichen Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel, die Abordnung und die Versetzung bei Behördenumbildung wird erleichtert, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen wird erweitert, die Beurlaubungsmöglichkeit ohne Dienstbezüge wird klar geregelt, die Vollendung des 27. Lebensjahres als Voraussetzung für die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit entfällt, erstmals wird die Fortbildung der Beamten als Verpflichtung des Dienstherrn gesetzlich geregelt, die rechtliche Möglichkeit wird eröffnet, Beamte in ein höheres Amt als in das Einstiegsamt der Laufbahn einzustellen, der Landespersonalausschuss soll abgeschafft werden, die dienstrechtliche Stellung des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter in ein normales Laufbahnamt soll geändert werden.

Entsprechend den Vorgaben des Sonderausschusses, meine Damen und Herren, werden aber auch Normen und Standards abgebaut und rein diktatorische Regelungen bzw. Doppelregelungen abgeschafft.

Am 05.03.2009 hat der Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgendes Ergebnis ist dabei herausgekommen: Im Wesentlichen waren sich die Anzuhörenden einig, dass eine Abschaffung des Landespersonalausschusses insofern unschädlich ist, als Einzelentscheidungen im Zusammenhang mit der Berufung von Beamten, also nach den Kriterien Einigung, Befähigung und fachliche Leistungen, sowieso beim obersten Dienstherrn angesiedelt sind, meine Damen und Herren. Prof. Wolf von der EuropaUniversität Viadrina hat des Weiteren angemerkt, dass das vorliegende Reformgesetz nach wie vor kein klares Auswahlprogramm für die Beamtenberufung enthalte. Aus diesem

Grund hat meine Fraktion am 26.03.2009 in der Sitzung des Innenausschusses vier Änderungsanträge zum Beamtengesetz eingebracht, die ich Ihnen noch einmal kurz erläutern möchte.

Zum Artikel 1 § 28 sind wir der Meinung, dass im Rahmen der Umsetzung eines Beamten aus dienstrechtlichen oder persönlichen Gründen eine Anhörung des betroffenen Beamten zwingend erfolgen sollte.

Zu § 29 Abs. 1, wo es um die Abordnung geht, sind wir der Meinung, dass der Beamte vor der Abordnung anzuhören ist und nicht soll, wie es im Gesetz geschrieben steht.

Die Änderung in Bezug auf den § 29 Abs. 2 ist damit begründet, meine Damen und Herren, dass durch die Abordnung von mehr als zwei Jahren eine stärkere Festigung der Dienstverhältnisse bei den Beamten eintritt.

Mit dem Änderungsantrag Nr. 3 - da geht es um § 45 - wollen wir eine Angleichung des grundsätzlichen Ruhestandsalters von 67 Jahren an die Bedingungen der allgemeinen Arbeitswelt erreichen. Es ist den Bürgern nicht zu vermitteln, dass Beamte, die reine Verwaltungsaufgaben übernehmen, anders behandelt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Davon ausgenommen sollten natürlich Vollzugsbeamte oder Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr sein mit 20 Jahren Tätigkeit im Schicht- oder Wechseldienst oder Beamte mit vergleichbar belastendem unregelmäßigen Dienst. Entsprechend den dortigen besonderen beruflichen Belastungen können diese Beamten mit Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Meine Damen und Herren, hier orientieren wir uns am Freistaat Bayern, der beabsichtigt, diese Ruhestandsregelung einzuführen.

Im vierten Änderungsantrag geht es um den § 105. Mit der Streichung von Abs. 1 Nr. 4 wollen wir auch den Polizeipräsidenten genau wie den Generalstaatsanwalt aus der Liste der politischen Beamten herausnehmen. Es gibt aus unserer Sicht keine sachlichen Gründe, weshalb Polizeipräsidenten nicht auch wie die Polizeidirektoren oder andere höhere Beamte behandelt werden sollen. Was für den Generalstaatsanwalt nicht erforderlich ist, dürfte auch für den Polizeipräsidenten nicht notwendig sein.

Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen werden wir uns der Stimme enthalten. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Es spricht jetzt zu uns der Abgeordnete Petke. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende veränderte Gesetzentwurf ist tatsächlich ein moderner Gesetzentwurf. Es ist verschiedentlich an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, dass die Menschen in Brandenburg viel vom öffentlichen Dienst erwarten, eine hohe Erwartungshaltung haben. Egal, ob sie bei ihrem Begehren mit Angestellten, Arbeitern oder Beamten zu tun haben, die Menschen erwarten, dass Qualität geleistet und dass zügig gearbeitet wird. Die Menschen wissen natürlich, dass der öffentliche Dienst etwas kostet; aber sie erwarten

auch, dass er nicht zu viel kostet, gemessen an den gesamten Ausgaben des Landes. Auch das muss gesehen werden.

(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Wir haben den zweitbilligsten in der Bundesrepublik!)

Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der für die Beamten in verschiedenen Bereichen deutliche Vorteile bringt. Erstens wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, um eine gute Arbeit auch im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Der zweite hervorzuhebende Aspekt betrifft Verwaltungsvereinfachungen bei Regelungen zur Arbeitszeit, zu Nebentätigkeiten und zu anderen Dingen. Drittens verweise ich auf den besseren Schutz von Beamten mit Behinderung. Auch kommt es - viertens - zu einer Verfahrensvereinfachung bei der Feststellung der Befähigung zum Aufstieg in den höheren Dienst. Auch das ist ein Punkt, der sich auf die Motivation der Beamtinnen und Beamten auswirkt.

(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Da müssen Sie einen anderen Gesetzentwurf haben!)

Es ist hier schon angesprochen worden, dass wir uns im Kontext mit anderen Ländern bewegen. Tatsächlich hat die Anhörung nicht nur gezeigt - daran möchte ich ausdrücklich erinnern -, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Zustimmung der großen Mehrheit der Anzuhörenden gestoßen ist. Das ist nicht immer der Fall; hier war es der Fall. Die Anhörung hat auch gezeigt - ich verweise auf die Ausführungen des bayerischen Vertreters -, dass andere Länder andere, weitere Wege gehen. Vieles von dem, was der Bayer in der Anhörung gesagt hat, halte ich für diskutabel und für genauso in Brandenburg umsetzbar.

(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Warum machen Sie es dann nicht?)

- Kollege Dr. Bernig, Sie machen einen Fehler; wer genau zugehört hat, hat es bemerkt. Als Sie über Bayern gesprochen haben, haben Sie fast ausschließlich die finanziellen Leistungen des Freistaates Bayern genannt und sind nicht auf die inhaltlichen Dinge eingegangen.

(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Doch! Sie haben telefoniert, deswegen konnten Sie es nicht hören!)

Ich habe Zweifel daran - wenn Sie darüber nachdenken, werden diese Zweifel auch bei Ihnen entstehen -, dass allein ein Mehr an Geld tatsächlich modern ist. Das, was sich die Bayern leisten, können sie sich auch leisten. Dieser Hinweis gehört dazu. Als Vertreter einer der die Regierung tragenden Fraktionen sage ich: Das ist in Brandenburg so einfach eben nicht umsetzbar.

Zur Realität gehört, dass in Bayern zum Beispiel das Pensionsalter heraufgesetzt worden ist. Diese Regelung haben wir in Brandenburg nicht.

(Bischoff [SPD]: Noch nicht!)

- „Noch nicht“, wird da gesagt. Das wird sicherlich Teil des weiteren Diskussionsprozesses sein.

(Bischoff [SPD]: Das wissen Sie aber auch!)

- Sie haben es gesagt.

(Bischoff [SPD]: Dann sollten Sie es auch sagen!)

Was wir in Brandenburg schon gemacht haben oder noch machen werden, ist zum Beispiel die „1:1“-Umsetzung des Tarifvertrages für die Angestellten im öffentlichen Dienst auch im Beamtenbereich. Kollege Dr. Bernig, das hätten Sie, wenn Sie allein aufs Geld und auf die jetzige Situation abstellen wollten, erwähnen können. Aus welchen Gründen auch immer haben Sie es nicht getan. Deswegen will ich es einmal ganz deutlich tun. Ich glaube, diese „1:1“-Umsetzung ist etwas, womit die Beamtinnen und Beamten in unserem Land zufrieden sind.

(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Es ist ja keine „1:1“-Umset- zung!)

Insgesamt gehen wir einen ersten Schritt in Richtung Erneuerung unseres Beamtenrechts. Ich freue mich, dass wir aus dem Land positive Signale bekommen haben. Ich habe auch Dank zu sagen für die Zusammenarbeit im Innenausschuss zwischen den Regierungsfraktionen und der Landesregierung, was die Änderungen am Regierungsentwurf betrifft. Weitere Änderungen werden in der nächsten Zeit folgen. Deswegen haben wir als Koalition einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, in dem wir Punkte genannt haben, in denen wir weiteren Novellierungsbedarf für die nächsten Jahre erkennen.

Allerdings ist es durchaus vertretbar, dass wir hier nicht der Empfehlung der Opposition folgen und den ganz großen Wurf machen; denn dieser wäre natürlich auch mit Risiken verbunden. Ich bin schon der Meinung, dass wir das, was in Bayern, in Niedersachsen, aber auch in anderen Ländern an grundsätzlichen Änderungen im Beamtenrecht auf den Weg gebracht werden soll, zunächst einmal abwarten sollten, um zu sehen, ob es sich bewährt. Ich bin mir sicher, dass in anderen Ländern viele Regelungen getroffen werden, die wir auch in Brandenburg übernehmen werden. Aber den Weg, den die Linke uns vorschlägt, nämlich Angestellte und Beamte sozusagen gleichzusetzen, ohne dass man das Besondere des Dienstverhältnisses berücksichtigt, werden wir nicht mitgehen. Es ist kein Herrschaftsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, in das sich der Beamte im Übrigen freiwillig begibt. Es wird niemand gezwungen, Beamter zu werden. Den Kern des Beamtentums werden wir auch in Zukunft erhalten, weil es uns wichtig ist, dass die Männer und Frauen in Brandenburg, die als Beamte und Beamtinnen an den verschiedensten Stellen im Land ihren Dienst tun, diesen Dienst für das Land und für die Menschen im Land tun.

Insgesamt ist es ein moderner Gesetzentwurf, der bessere Möglichkeiten der Mitarbeiterführung mit sich bringt, der dem Einzelnen größere Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet und der es insgesamt möglich macht, dass wir weitere Schritte in die richtige Richtung gehen, nämlich in Brandenburg einen modernen, motivierten und vor allen Dingen bezahlbaren öffentlichen Dienst zu haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Minister Schönbohm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts kommen. Die Neuordnung ist notwendig geworden, weil der Bund uns im Rahmen seines Beamtenstatusgesetzes, das am heutigen Tag in Kraft tritt, Vorgaben gemacht hat, die wir auf irgendeine Art und Weise umsetzen müssen. Das Beamtenstatusgesetz des Bundes macht es also erforderlich, das Landesbeamtengesetz zu überarbeiten und an bundesrechtliche Vorgaben anzupassen.

Ich möchte mich besonders bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses bedanken, dass sie sich so intensiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben. Brandenburg ist damit eines der wenigen Bundesländer, das nicht nur die rein technischen Anpassungen des Landesrechts zeitnah zum Beamtenstatusgesetz umsetzt, sondern auch erste Reformschritte einleitet.